Protokoll der Sitzung vom 15.12.2022

(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Findest ihn gar nicht, ne?!)

stehen würden, die da gar nicht drinstehen. Ich war immer schon ganz erschrocken, dass ich meine Rede noch dreimal neu schreiben muss. Worum geht es? Das vorliegende Gesetz verspricht uns Modernisierung im Schulwesen. 23 Paragrafen des Schulgesetzes werden angefasst, zwölf Paragrafen des Lehrerbildungsgesetzes werden geändert, teilweise auch nur minimal, aber so oder so, es ist eine Herausforderung für mich, mit meinen jetzt noch 4 Minuten 20 auf die Vielfalt an Korrekturen und neuen Ideen zu reagieren. Ein paar Vorschläge sind ja aus den Erfahrungen, die sich aus der Schulgesetznovelle der letzten Jahre ergeben haben, gewachsen, die so ein paar Fehler korrigieren. Dazu gehört das Thema mit den Schülern, die an den Landkreis bzw. an Bundesländergrenzen unterrichtet werden, wo der Wechsel in eine andere Schule, die vielleicht näher am Heimatort, aber weiter weg von der Thüringer Landesgrenze liegt, einfacher werden soll. Das ist auch richtig so. Genauso sehen wir das für die Stärkung der Rolle der Schulkonferenz bei der Entscheidung, ob eine Schule als Ganztagsschule geführt wird oder nicht.

Lassen Sie mich jetzt aber auf ein paar Dinge eingehen, deren Regelung wir grundsätzlich sinnvoll finden und auch als notwendig erachten, wo ich mir aber jetzt nicht so sicher bin, ob das in der vorgelegten Form tatsächlich funktionieren kann. Ein Thema ist bereits seit einigen Jahren in den Gesprächen mit allen an Schule Beteiligten zu hören, und das ist ja auch Ausfluss des Beteiligungsprozesses des Bildungsministeriums gewesen, dass es in Schule eben nicht nur darum geht, dass dort Lehrkräfte unterrichten, sondern dass es auch andere Unterstützungen und anderes Personal braucht; Schulleitungen brauchen für ihren Verwaltungsaufwand Unterstützung, die Heterogenität in den Klassen erfordert Unterstützung durch Assistenten. Insofern unterstützen wir das Ansinnen, sowohl pädagogische Assistenzkräfte in den Schulen zu ermöglichen, als auch die Verwaltungsunterstützung bei den Schulleitungen anzubinden. Allerdings haben wir uns bei den pädagogischen Assistenzkräften ein bisschen mehr Offenheit gewünscht. Aktuell geht es darum, diejenigen, die mit pädagogischer Vorerfahrung kommen, im Migrationsbereich oder auch bei den Schülern mit Herausforderungen zu unterstützen. Da sehen wir durchaus noch Potenzial, auch Personen in die Schule zu bekommen, die fachlich für einen bestimmten Bereich geeignet sind, aber vielleicht eben keine pädagogische Ausbildung mitbringen. Ich denke hier an Begabtenförderung im MINT-Bereich zum Beispiel

(Abg. Tischner)

oder auch an die Einbindung digitaler Möglichkeiten. Da ist, glaube ich, noch Raum.

(Beifall Gruppe der FDP)

Und da sind wir auch gleich beim Thema „Digitalisierung“, meinem Lieblingsthema.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir unterstützen definitiv, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um Unterricht im digitalen Raum zu ermöglichen und auch die Einbindung des Internets in den Unterricht zu ermöglichen. Es ist ja in der Presse schon diskutiert worden, wie man dazu wohl stehe. Ich bleibe dabei: Die Übertragung eines Lehrers von einem Klassenzimmer in ein anderes Klassenzimmer ist jetzt kein pädagogisch großer Wurf und wird von der Lehrerschaft auch kritisch gesehen, aber notwendig ist es wohl, dass Schülerinnen und Schüler an einer laufenden Unterrichtsstunde teilhaben können, auch wenn sie nicht in diesem Klassenraum sitzen,

(Beifall Gruppe der FDP)

sei es, weil irgendwo kein Unterricht zur Verfügung steht oder weil sie krank sind oder wie auch immer. Insofern muss das rechtlich geregelt werden. Wir würden sogar so weit gehen, zu sagen, dass Lehrplaninhalte tendenziell so digitalisiert werden müssten, dass sie als Wiederholungsoption zur Verfügung stehen, wenn man es mal nicht verstanden hat, sich noch einmal ansehen muss oder eben einfach, um einen Erklärvortrag eines Lehrers zu ersetzen. Ich merke schon, meine Zeit rennt davon. Was ich nicht so richtig einordnen kann – formulieren wir es einmal diplomatisch –: Sie wollen auf Gesetzesebene regeln, dass Lehrkräfte Schülerinnen und Schülern das Smartphone entziehen können, und Sie wollen auch auf Gesetzesebene regeln, dass Schülerinnen und Schüler ihre Kamera einzuschalten haben, wenn die Lehrerin das fordert. Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie eine Lehrerin oder eine Schulleiterin im Elterngespräch deutlich macht, dass das Handy von Kalle jetzt noch bis Dienstag im Spind bleibt, weil das im Schulgesetz so vorgesehen ist. Das funktioniert aus meiner Sicht nicht, da müssen wir noch mal ran. Der Minister spricht ja auch selbst immer regelmäßig von der Kultur der Digitalität, und ein Thema bei der Kultur der Digitalität ist eine Demokratisierung und eine Verfügbarkeit von Informationen. Das ist für Schule in der aktuellen Situation total schwierig, ich kann das nachvollziehen, aber es beginnt eben damit, digitale Instrumente als gegeben zu akzeptieren und auch im Unterricht zu nutzen, und es beginnt auch damit, Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen und dabei zu unterstützen, mit den Geräten sinnvoll umzugehen. In der aktuellen Vorlage zementie

ren Sie aber ein sehr hierarchisches Unterrichtsverständnis in einer digitalen Umgebung, und damit konterkarieren Sie auch alle Gedanken, die Sie sich zur Multiprofessionalität und zu neuer Lernkultur in diesem Gesetzentwurf gemacht haben. Besonders enttäuscht bin ich auch noch über die Digitalgarantie, die hier so ein bisschen auf dem Rücken der Kommunen durchgeritten wird. Aber meine Redezeit ist abgelaufen, insofern kann ich mich leider nicht mehr dazu äußern, dass eigentlich die Abschaffung der BLF so gar nicht von allen gewollt war,

(Beifall Gruppe der FDP)

eine Reform vielleicht schon, und ich kann Ihnen auch nicht mehr sagen, dass ich es nicht gut finde, dass Sie sich in die Schulnetzplanung der Schulträger reinhängen wollen, indem festgelegt wird, wie viele Gemeinschaftsschulen notwendig sind.

Wie Sie sagten, kommen Sie bitte zum Schluss. Ein Weiterreden wird es ja möglicherweise im Ausschuss geben. Dann erteile ich als nächster Rednerin Frau Abgeordneter Dr. Bergner von der Gruppe Bündnis für Thüringen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! 47.000 Unterrichtsstunden ausgefallen, 10,3 Prozent Schulabbrecher ohne Abschluss, 12,1 Prozent an berufsbildenden Schulen abgebrochen. Das ist ein Alarmsignal, und wir müssen etwas ändern, um jungen Menschen wieder eine Chance für ein erfülltes Leben zu eröffnen. Ja, wir müssen auch die aktuelle Situation akzeptieren und auf dieser Basis nach Lösungswegen suchen. Aber der wichtigste Schritt ist doch, bei jungen Menschen Lust auf Lernen zu erzeugen und Wissbegierde weiterzuentwickeln. Ich begrüße es ausdrücklich, dass Rot-Rot-Grün versucht, hier Wege zu ebnen, die Frage ist nur, ob dieser Rahmen die richtigen Bedingungen für ein modernes, innovatives Bildungskonzept bietet, was Lust auf Lernen fördert. Mir stellt sich die Frage, ob es hier nicht viele Widersprüche zu dem hervorragenden Thüringer Bildungsplan gibt. Der Bildungsplan stellt die individuelle Fähigkeitsförderung in den Mittelpunkt, wogegen mir der Gesetzentwurf den Eindruck vermittelt, dass hier eine Ware verwaltet werden soll. Hier muss ich ganz deutlich betonen, unsere Kinder und Jugendlichen sind keine Ware, die am Fließband finanzoptimiert, einheitlich geformt werden soll, und diese Kuh gilt es vom Eis zu bringen. Digitalisierung bietet die Möglichkeit

(Abg. Baum)

für Dezentralisierung und Bewältigung des Lehrermangels, und dafür braucht es Rahmenbedingungen und Konzepte. Digitalisierung ist nicht damit umgesetzt, dass jeder einen Laptop hat oder – wie Frau Baum gerade gesagt hat – ein Lehrer von einem Unterrichtsraum digital in eine andere Schule übertragen wird. Hybridunterricht braucht neue, strategische Konzepte, hier muss neu gedacht werden: Was ist digital vermittelbar? Was braucht menschliche Kontakte und was geht digital vielleicht sogar besser? Wie stellen wir die soziale Entwicklung unserer Kinder im Zeitalter der Digitalisierung sicher? Es bedarf einer klugen Kombination zwischen Realität und Virtualität. Wichtig ist auch, dass gesetzliche Rahmenbedingungen für Persönlichkeitsschutz und Offenheit respektive Nähe in geschlossenen Räumen geschaffen werden, und all das ist nicht mit einem Schritt erreichbar, dazu braucht es eine ganze Reihe Zwischenschritte. Deshalb begrüße ich es zum Beispiel, dass Hauptschüler ohne Abschluss, aber mit Ausbildungsvertrag, im zehnten Schuljahr eine Fachklasse der Berufsschule besuchen können und einen Beruf erlernen dürfen, denn der Praxisbezug ist oft ein gewaltiger Motivationsschub. Jedoch die Besondere Leistungsfeststellung für Gymnasiasten nach der zehnten Klasse wegfallen zu lassen, ist der falsche Schritt. Wenn die Schüler in den Jahren zuvor die Chance haben, sich die richtigen Fähigkeiten anzueignen, dann bedarf es keiner monatelangen Prüfungsvorbereitung. Wir müssen auch unser gesamtes Prüfungssystem mal auf den Kopf stellen und darüber nachdenken. Prüfungen, die ausgrenzen, sind falsch. Prüfungen müssen Fähigkeiten attestieren und motivieren und damit Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung schaffen. Hier wäre darüber nachzudenken, ob nicht Eingangstests wichtiger als Abschlussprüfungen sind. Fähigkeitsfeststellungen müssen vergleichbar sein, unabhängig von der Vorgeschichte des Betroffenen. Und eine Verlängerung der Abiturstufe von zwei auf drei Jahre sehe ich auch als kontraproduktive Maßnahme an.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wo steht denn das im Gesetz?)

Änderungen in der Lehrerausbildung sind zweifellos erforderlich, aber Änderungen der Lehrerausbildung von schulartbezogenen und schulstufenbezogenen Einrichtungen sind nicht hinnehmbar, wenn das Niveau der einstigen Gymnasiallehrerausbildung der Standard wird. Wir haben unterschiedliche Kinder, die unterschiedlich angesprochen werden müssen.

(Unruhe DIE LINKE)

Das muss sich in der Lehrerausbildung reflektieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ablesen reicht nicht, man muss auch mal zuhören!)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Gäste, ich will mit drei Vorbemerkungen zu drei meiner Vorrednerinnen beginnen. Herr Tischner, wenn es Ihnen wirklich darum geht, Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen, dann hoffe ich, dass diese Ihre Rede nicht gehört haben, denn so schlecht, wie Sie das Schulsystem in Thüringen gerade geredet haben, war das keine Motivation, hier anzufangen oder einzusteigen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nein, so schlecht ist es nicht. Es gibt Probleme, die wollen wir angehen. Aber ich finde, es ist nicht gut, alles schwarzzumalen oder schlechtzureden.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ich habe doch nicht alles schlechtgeredet!)

Ganz kurz zu Frau Baum, ich schätze ja Ihre Rede durchaus, allerdings können Sie Kalles Eltern beruhigen, denn im Gesetz findet sich nichts davon, dass an irgendeiner Stelle das Handy von Kalle eingezogen werden soll. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Es steht nicht drin. Da können Sie also ganz beruhigt sein. Das Gleiche gilt für Frau Bergner: Eine Verlängerung der Gymnasialstufe ist auch nicht vorgesehen. Ich weiß nicht, wo Sie das im Gesetz gefunden haben wollen.

Aber wir haben tatsächlich zwei Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren, das ist zum einen einer, den ich als sehr rückwärtsgewandt empfand, nämlich der von CDU von FDP, und jetzt einer von uns. Die wollen wir nebeneinanderlegen. Und dann muss man mal schauen, wie wir tatsächlich zur Modernisierung des Thüringer Schulwesens kommen. Uns geht es da vor allen Dingen um drei Säulen. Das ist erstens, die Schul- und Unterrichtsentwicklung voranbringen, zweitens, die Entlastung der Lehrkräfte tatsächlich anpacken und drittens, praktische Probleme in Angriff nehmen. Auf die Punkte will ich kurz eingehen.

Wie kann man die Schul- und Unterrichtsentwicklung voranbringen? Da schlagen wir Maßnahmen vor wie zum Beispiel – es wurde auch schon ge

(Abg. Dr. Bergner)

sagt – die Praxisorientierung und berufliche Orientierung als durchgängiges Unterrichtsprinzip starkzumachen; das soll noch einmal ganz besonders herausgestellt werden. Über Digitalisierung haben wir schon einiges Richtiges gehört. Der digitale Unterricht braucht aber auch einen sicheren Rechtsrahmen. Einen solchen schlagen wir ebenfalls vor. Dabei haben wir uns übrigens an den Regelungen von Schleswig-Holstein orientiert, aber es ist eine CDU-Kultusministerin, die dort regiert, die dürfte Ihnen in den Reihen der CDU also auch nicht ganz fremd sein. Die Ausweitung der Lernmittelfreiheit ab Klassenstufe 5 soll ab dem Schuljahr 2024/2025 auch digitale Endgeräte mit einbeziehen, das finden wir wichtig. Man kann nicht immer nur darüber reden, dass die Schülerinnen und Schüler bestimmte Voraussetzungen mitbringen müssen, sondern man muss sie tatsächlich schaffen, damit alle teilhaben können. Schulentwicklung ist eine ganz kontinuierliche Aufgabe jeder einzelnen Schule. Das heißt – wir wissen das –, jede Schule hat ein eigenes Profil, Zielsetzungen, eigene pädagogische Schwerpunkte. Die sollen künftig in einem Schulentwicklungsprogramm zusammengefasst und regelmäßig weiterentwickelt werden. Dabei sollen die Schulen unterstützt werden, deshalb braucht es einen Orientierungsrahmen Schulqualität, den wir einführen wollen. Die Weiterentwicklung des längeren gemeinsamen Lernens – sehr moderat –, der wohnortnahe Ausbau der Gemeinschaftsschule innerhalb von fünf Jahren, dort, wo Grund- und Regelschulen sich bereits an einem Ort bzw. sogar in einem Gebäude befinden. Das sind übrigens, wir haben es mal nachschauen lassen, nach Angaben des Ministeriums derzeit 31 Schulstandorte, an denen sich Grund- und Regelschulen an einem Ort befinden, das heißt, von einer Abwicklung der Regelschulen zu reden, ist wirklich schon mehr als abenteuerlich. Hören Sie auf, solche Angst zu machen!

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das sind Zwangsfusionen! Na klar!)

Last but not least – jetzt hören Sie doch mal auf mit Ihren Angstgeschichten, das ist ja wirklich fürchterlich –. Für echte Ganztagsschulen sollen die Hürden für die Errichtung von teil- und vollgebundenen Ganztagsschulen sinken. So sollen nämlich auch die Schulen selbst initiativ werden können, um sich zu einer echten Ganztagsschule weiterzuentwickeln. Davon erhoffen wir uns mehr Aktivitäten auch der Schulen beim Ausbau des Ganztags.

Jetzt zur Entlastung der Lehrkräfte. Beim zweiten Schwerpunkt – das habe ich schon gesagt – geht es darum, Aufnahmen von pädagogischen Assistenten und Verwaltungsassistenten als Personalka

tegorie auch im Schulgesetz aufzunehmen. Da gibt es im Moment zwei Modelle in zwei Regionen. Die Voraussetzung ist natürlich, dass wir in den kommenden Haushalten auch entsprechende Assistenzstellen ausbringen können.

Dann die Abschaffung der BLF – ist hier auch schon diskutiert worden. Mir geht es da weniger um überholte Prüfungsformate, sondern vielmehr darum, dass wir die Förderung wirklich auf die Schülerinnen und Schüler legen. Es ist richtig ausgeführt worden, in 13 Bundesländern ist es anders. Niemand außerhalb von Thüringen versteht, was die BLF ist, und ich weiß natürlich um die Geschichte der Einführung der BLF. Ja, die war bitter, gar keine Frage. Aber trotzdem ist die BLF aus unserer Sicht weder zeitgemäß noch hilfreich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wer dann behauptet, wir würden damit das Leistungsprinzip abschaffen – Entschuldigung, der glaubt wirklich, dass eine Schule und das Leistungsprinzip aus einer einzelnen Prüfung bestehen. Das ist ja vielleicht auch ein bisschen kurz gegriffen.

Jetzt zu den ganz praktischen Problemen. Beim Auswahlverfahren an Schulen sollen stärker auch Geschwisterkinder mitberücksichtigt werden. Das war ein Ärgernis, was uns hier häufiger beschäftigt hat. Das ist für uns wichtig, deshalb haben wir es mit aufgenommen. Der Schulbesuch auch außerhalb von Thüringen soll erleichtert werden, da gibt es künftig eine Anzeigepflicht. Es war ja beispielsweise im Eichsfeld oder anderen grenznahen Regionen durchaus so, dass auch Schulen außerhalb Thüringens besucht werden, das wollen wir vereinfachen. Für kleine einzügige Grund- und Regelschulen betonen wir die Notwendigkeit von Schulkooperationen. Da geht es uns aber um die Absicherung von Schulqualität und auch der Qualität des Unterrichts – das muss man sich immer wieder klarmachen. Die Einführung der schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung ermöglicht mehr Flexibilität beim Lehrkräfteeinsatz, wirksame Maßnahmen, um auch Unterrichtsausfällen entgegenzuwirken, allerdings – das gebe ich zu – nur langfristig.

Tut mir leid, ich muss schnell reden, wir haben nur 5 Minuten noch was. Das geht mir wie Frau Baum.

Jetzt hoffe ich auf eine umfassende Anhörung im Bildungsausschuss. Wir werden mit allen Akteurinnen und Akteuren, mit Lehrerinnen, mit Schülerinnen und Schülern, mit Eltern, mit Erzieherinnen, mit der Wissenschaft ins Gespräch kommen. Von uns aus gibt es jedenfalls die ernst gemeinte Suche nach gemeinsamen Schnittmengen. Allerdings, ja,

war mir ein bisschen fraglich, ob alle daran das gleiche Interesse haben. Ich hoffe einfach darauf, ich setze darauf, und wir sehen uns hoffentlich wieder mit diesen Gesetzentwürfen im Bildungsausschuss. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, die Redezeit war auch nicht überzogen. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jankowski von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne! Rot-Rot-Grün versucht sich mal wieder mit einer Änderung am Schulgesetz, diesmal unter dem wohlklingenden Titel „Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens“. Nachdem die rot-rot-grüne Koalition schon in der letzten Legislatur ihren Wunschträumen freien Lauf gelassen hat und wild am Schulgesetz herumdokterte, kommt nun der nächste Streich. Auf insgesamt 31 Seiten haben wir ein buntes Sammelsurium an Änderungswünschen rund um unser Herzstück unseres Bildungssystems.

Bevor man sich aber mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, sollte man sich aber schon fragen: Was haben denn die Änderungen am Schulgesetz aus der letzten Legislatur unserem Bildungssystem eigentlich gebracht? Immerhin wurden sie damals als großer Wurf vorgestellt. Hat sich aber irgendwas verbessert? Nein, ganz im Gegenteil.

(Beifall AfD)

Wir haben einen historischen Unterrichtsausfall, die Lehrer bekamen jede Menge Zusatzbelastung, was zu einem extrem gestiegenen Krankenstand geführt hat – Herr Tischner ist ja sehr gut darauf eingegangen – und die Leistungen der Schüler brechen immer weiter ein, was man ja vor wenigen Wochen erst am IQB-Bildungstrend erkennen konnte.

Aber anstelle aus den Fehlern der letzten Änderung am Schulgesetz zu lernen oder die Fehler zu korrigieren, setzt Rot-Rot-Grün den eingeschlagenen Weg weiter fort und will anscheinend unserem angeschlagenen Bildungssystem nun auch noch den Rest geben. Der Feldzug gegen das gegliederte Schulsystem, den Rot-Rot-Grün in der letzten Legislatur begonnen hat, wird nun weiter fortgesetzt. Die Gemeinschaftsschulen sollen weiter gestärkt und bevorteilt werden, und zum krönenden Abschluss möchte man nun von einer schulartenbezogenen zu einer schulstufenbezogenen Lehrer