Protokoll der Sitzung vom 06.03.2025

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Udo Götze vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Ich komme zur Antwort auf die Frage 1: Der Landesregierung liegen keine konkreten Zahlen zu Krankenständen und Teilnahmequoten an betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen vor. Krankenstände oder Teilnahmequoten an betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen wurden auch nicht in den teilnehmenden Unternehmen erhoben. Es wurden hierzu Erkenntnisse aus Meldungen der Krankenkassen, insbesondere Zahlen der AOK für Thüringen herangezogen. Seit dem Rekordkrankenstand 2022 mit 7,9 Prozent wurde in Thüringen noch nicht wieder das Vorpandemieniveau erreicht. Im Jahr 2023 und auch im ersten Halbjahr 2024 wies Thüringen mit 7,6 Prozent weiterhin ein sehr hohes Krankenstandniveau auf. Nach dem Bericht der Bundesregierung „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ für das Berichtsjahr 2023 waren deutschlandweit Frauen im Schnitt 25,7 Tage pro Mitgliedsjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung arbeitsunfähig, Männer mit 22,9 Tagen etwas seltener. Im Vergleich dazu lagen 2018 die Arbeitsunfähigkeitstage deutlich darunter und im Durchschnitt bei 19,8 Tagen je Mitgliedsjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Direkte Rückschlüsse auf die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung sind zahlenmäßig schwer zu ziehen. Aufgrund der vielfältigen Ursachen, insbesondere auch der älter werdenden Erwerbsbevölkerung, ist es schwierig, einen direkten Zusammenhang zwischen dem Erfolg von Arbeitsschutz und betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen und der Entwicklung der Arbeitsunfähigkeit abzuleiten. Erst recht nicht kann ein solcher Zusammenhang für eine Einzelmaßnahme wie das Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ hergestellt werden. Im Arbeitsschutz werden für den Erfolg von Maßnahmen andere Indikatoren herangezogen, beispielsweise die Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten oder der Anteil der Betriebe mit einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung und einer funktionierenden innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Gemäß dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ ist die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Deutschland wie auch in Thüringen in den letzten Jahren gesunken. Aus der Evaluation der dritten Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, die 2025 endet, erhoffen wir uns auch für Thüringen konkrete Zahlen zum Stand der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben und der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Ich komme zur Antwort auf die Frage 2: Der finale Abschlussbericht steht noch aus. Ich kann jedoch Folgendes mitteilen: Nach der fünfjährigen Laufzeit des Projekts „Gesund arbeiten in Thüringen“ und dessen

(Abg. Güngör)

veranlasster Verlängerung hat die Landesregierung gemeinsam mit den Projektpartnern über Möglichkeiten einer Verstetigung der Unterstützungsangebote für Kleinst-, Klein- und Mittelständische Unternehmen und der überbetrieblichen Netzwerke beraten. Im Mai 2023 hat die Landesregierung zu einem Workshop „Arbeitsmedizin 4.0“ eingeladen, um gemeinsam mit der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als Arbeitsschutzbehörde, der Mitteldeutschen Rentenversicherung, der Thüringer Agenturen für Fachkräftegewinnung, der Landesärztekammer Thüringen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Projektpartnern Handlungsoptionen für ein Betrieblichen Gesundheitsmanagement auch im Kontext von Prävention zu diskutieren. Mögliche Beiträge der verschiedenen Netzwerkpartner wurden vorgetragen und die Ergebnisse auch im Thüringer Beirat für Arbeitsschutz diskutiert. Zielrichtung war auch, Synergieeffekte bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und betrieblicher Gesundheitsförderung zu erschließen. Zwischenzeitlich wurde ein Netzwerkkoordinator für das Projekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ eingesetzt, der die Unternehmen zum Erfahrungsaustausch zusammenführt und Fortbildungen und Unterstützung anbietet. Zum Unternehmertag am 4. April 2025 in Wuppertal „Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung für KKMU: Erfolgreich im Netzwerk“ erfolgt ein abschließender Austausch zum Projekt „Gesund Arbeiten in Thüringen“.

Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 3 – folgende konkrete Schwierigkeiten bei der Durchführung des Modellprojekts haben sich ergeben: Die Coronapandemie verhinderte die Durchführung von Vor-Ort-Angeboten. Digitale Angebote wurden zwar wahrgenommen, aber nur vereinzelt. Eine weitere Schwierigkeit war folgende: Einheitliche Angebote für alle Unternehmen konnten nicht passend genug den individuellen Bedarfen entsprechend abgedeckt werden. Weiterhin: Nicht alle Unternehmen erkennen bereits den Mehrwert betrieblicher Gesundheitsförderung. Und schlussendlich: Klein- und Kleinstunternehmen sind durch die Vielzahl der Vorschriften, insbesondere im Dokumentationsbereich, sehr gefordert, wenn nicht gar überfordert.

Das Projekt zeigt, dass bei Kleinst-, Klein- und mittelständigen Unternehmen die täglichen Herausforderungen und fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen die Haupthinderungsgründe darstellen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen benötigen Unterstützung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb und bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Betriebsärzte wie auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit können dies leisten. Zur betriebsärztlichen Versorgungssituation stehen Daten aus verschiedenen Erhebungen zur Verfügung. Diese sprechen dafür, dass insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe in der Mehrzahl der Branchen unterversorgt sind. Unternehmen haben sich innerhalb von „Gesund arbeiten in Thüringen“ in den verschiedenen Regionen in Thüringen in Netzwerken zusammengeschlossen. Diese bieten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Unternehmen können von guten Lösungsansätzen anderer profitieren. Überbetriebliche Netzwerke bieten also einen Mehrwert. Außerdem kann in den Unternehmens

netzwerken bedarfsgerecht Beratung und Unterstützung geleistet werden, auch durch die Thüringer Arbeitsschutzbehörden. Die Kooperationspartner des Projekts „Gesund arbeiten in Thüringen“ liefern Expertise beim Voranbringen der aktuellen Themen. Derzeit wird ein modularer Baukasten mit Leitfäden und Checklisten entwickelt.

Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 4: Die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind gesetzlich im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt und werden durch die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 2 konkretisiert. Die Betriebsärzte haben danach die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie üben damit eine wichtige Funktion in der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation aus. Hinzu kommen gesetzlich

(Staatssekretär Götze)

festgeschriebene Aufgaben in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement. Eine Arbeitgeberbefragung zum Netzwerkstart bei den 32 Unternehmen zeigte hierzu deutliche Defizite bezüglich der arbeitsmedizinischen Betreuung und der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung.

Durch das Projekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ wurde für die teilnehmenden Unternehmen Folgendes festgestellt oder realisiert: Eine arbeitsmedizinische Betreuung konnte im Projekt in allen Unternehmen gewährleistet werden. Zur Gefährdungsbeurteilung erfolgten Schulungen und Informationen unter anderem durch die Arbeitsschutzbehörde. Weiterhin erfolgte eine Unterstützung für die Gefährdungsbeurteilung zu psychischer Belastung. Diese wurde allen Unternehmen angeboten. Insbesondere die Kleinst- und Kleinunternehmen konnten diese erstmals durchführen.

Weiterhin konnten die Bedarfsermittlung und Maßnahmenangebote für alle Unternehmen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge erfolgen, regelmäßige Netzwerktreffen zum Erfahrungsaustausch erfolgten und schlussendlich wurden Jahresveranstaltungen mit Impulsverträgen und Workshops durchgeführt. Seit Jahren setzt sich die Landesregierung mit verschiedenen Maßnahmen dafür ein, dass Unternehmen die Beratung durch einen Betriebsarzt und eine Betriebsärztin in Anspruch nehmen können. Dazu zählen unter anderem die Förderung der Professur für Arbeits- und Umweltmedizin am Universitätsklinikum Jena auch mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung, die Bildung einer Arbeitsgruppe Arbeitsmedizin und die Organisation und Durchführung gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen für Betriebsärzte. Auch mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 2 wurde dem Fachkräftemangel durch flexiblere Regelungen Rechnung getragen. Die Möglichkeit der Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien könnte gerade kleineren Unternehmen entgegenkommen, beispielsweise wenn durch Telearbeit Ressourcen effektiver eingesetzt werden können. Darüber hinaus unterstützen auch die Unfallversicherungsträger einen verbesserten Zugang zur arbeitsmedizinischen Betreuung zum Beispiel über Kompetenzzentren.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke, Herr Staatssekretär. Es gibt eine erste Nachfrage.

Danke für den wirklich ausführlichen Bericht. Da ist es schwierig, nur zwei Rückfragen zu stellen. Mich würde interessieren: Sie haben von dem immer noch hohen Krankheitsniveau von 7,6 Prozent gesprochen, von dem wir wissen, dass ein relevanter Anteil wegen psychischer Belastung entsteht. Sie hatten als eine relevante Maßnahme die Gefährdungsbeurteilung benannt. Inwiefern wurden darüber hinaus psychische Belastungen am Arbeitsplatz innerhalb des Modellprojekts adressiert und welche Maßnahmen können daraus

abgeleitet werden?

Mich würde noch interessieren: Sie hatten bei Frage 3 ausgeführt, dass nicht alle Unternehmen den Mehrwert betrieblicher Gesundheitsförderung erkennen oder erkannt haben. Was plant die Landesregierung hier, um dem entgegenzuwirken? Danke.

Beide Fragen würde ich Ihnen gern schriftlich beantworten, wenn Sie damit einverstanden sind. Zu Letzterem aber jetzt schon einmal die Information, dass wir dieses Informationsdefizit mit Informationsveranstaltungen beheben werden.

(Staatssekretär Götze)

Gibt es aus der Mitte des Landtages weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf die Frage 4 und dazu Herrn Abgeordneten Ronald Hande mit der Drucksache 8/532.

Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) und sozialer Wohnungsbau

Auch in Thüringen steigen die Mietpreise für Wohnungen immer weiter – mittlerweile auch in mittleren und kleinen Städten. Laut Aussage von Sozial- und Wirtschaftsverbänden macht sich der Mangel an Sozialwohnungen – auch in Thüringen – immer stärker bemerkbar. In einem Artikel der „Thüringer Allgemeinen“ vom 24. Oktober 2024 mit dem Titel „Wohnungsmarkt in Thüringen: Nicht nur Schufa erschwert die Suche“ wird auch mit konkreten Beispielen darüber berichtet, wie der Mangel an bezahlbaren Wohnungen dazu führt, dass Wohnungssuchende aus bestimmten Bevölkerungsgruppen bei der Wohnungssuche immer weiter zunehmenden Diskriminierungsproblemen ausgesetzt sind. Fachleute aus dem Bereich „Wohnungswesen“ fordern seit Jahren die Intensivierung des Baus von Sozialwohnungen, die zeitliche Ausweitung der Sozialbindung bei Sozialwohnungen sowie Reformen in Sachen Wohnberechtigungsschein. Angesichts dieser Sachlage ist der weitere Ausbau des bezahlbaren bzw. sozialen Wohnens auch in Thüringen nach meiner Auffassung unbedingt geboten. Deshalb stimmen jüngste Äußerungen der Landesregierung, zukünftig anders mit dem Landeswohnungsbauvermögen umzugehen, sehr bedenklich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Grundstücke und Gebäude in Thüringen befanden bzw. befinden sich zum Stichtag 1. Januar 2025 im Bestand der LEG, die für sozialen Wohnungsbau bzw. die Vermietung von Sozialwohnungen geeignet sind?

2. Wie viele Gebäude und Grundstücke in Thüringen aus dem Bestand der LEG wurden schon in der Vergangenheit für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus genutzt?

3. In welcher Weise sollte nach Ansicht der Landesregierung die LEG ihre Aktivitäten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus verstärken?

4. Wie positioniert sich die Landesregierung hinsichtlich der Frage, inwieweit im Bereich des sozialen Wohnungsbaus vorrangig öffentliche oder vorrangig private Träger aktiv sein sollten?

Danke.

Danke, Herr Hande. Für das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antwortet Herr Staatssekretär Dr. Knoblich. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hande beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 und 2 gemeinsam: Die LEG Thüringen verfügt insgesamt aktuell über 1.274 Wohnungen. Zum Stichtag 1. Januar 2025 befinden sich davon 60 Gebäude mit insgesamt 775 Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus. Weitere 18 Gebäude mit 267 Wohnungen, die ehemals gefördert wurden,

unterliegen nicht mehr der Mietpreis- bzw. Belegungsbindung. Die durchschnittliche Netto-Kaltmiete aller 1.274 LEG-eigenen Wohnungen – gefördert, ehemals gefördert und frei finanziert – liegt bei 5,97 Euro pro Quadratmeter – das ist der Stand vom Dezember 2024 – und damit im sozialverträglichen Bereich.

Zu Frage 3: Grundsätzlich wird jegliches Engagement im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, so auch ein solches der LEG Thüringen, seitens der Landesregierung unterstützt. Die LEG wirkt laut Gesellschaftsvertrag mit bei Aufgaben und Maßnahmen im Interesse des Landes zur strukturellen, insbesondere baulichen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Dies schließt den Bereich Wohnungsbau im Allgemeinen und den Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Speziellen ein. Die LEG steht hierbei dem Freistaat Thüringen, seinen Städten und Gemeinden unterstützend zur Verfügung. Ein Engagement der LEG im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist daher denkbar, hat aber auch seine Grenzen. Zunächst darf die LEG nicht in Konkurrenz zu am Markt tätigen Wohnungsbauunternehmen und Gesellschaften treten, die ebenfalls im Bereich des sozialen Wohnungsbaus agieren können und sollten und hierbei staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ist die LEG als GmbH gehalten, auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus unter Berücksichtigung des tatsächlichen Wohnungsbedarfs wirtschaftlich zu agieren.

Zu Frage 4: Sozialer Wohnungsbau ist in erster Linie keine Frage der vorrangigen Trägerschaft, sei es nun öffentlicher oder privater Träger. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und der soziale Wohnungsbau eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es kommt daher aus Sicht der Landesregierung nicht darauf an, ob hierbei vorrangig öffentliche oder private Träger aktiv sein sollten, sondern darauf, dass die Bereitschaft zur Umsetzung sozialen Wohnungsbaus besteht und sich Träger – gleich welcher Organisationsform – für die Schaffung sozialen Wohnraums einsetzen. Insofern ist die Landesregierung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und bei Vorliegen der entsprechenden Förderbedingungen bestrebt, jedweden Träger bei der Schaffung sozialen Wohnraums zu unterstützen.

Danke.

Ich sehe eine Rückfrage des Einreichers. Bitte.

Ganz herzlichen Dank für die Beantwortung. Ich hätte eine Nachfrage zu dem Punkt 3, inwieweit sich die LEG weiter engagieren sollte. Ich habe jetzt Ihrer Antwort entnommen, dass das – ja – denkbar ist, aber dann rausgehört: nein, dann eher doch nicht. Vielleicht habe ich da auch etwas Falsches rausgehört. Eventuell könnten Sie noch mal konkretisieren: Für den Fall, die LEG würde sich in den von Ihnen gesetzten Rahmen bewegen und die entsprechenden Erfordernisse beachten, spricht sich die Landesregierung dafür

aus, dass die LEG sich weiter bzw. intensiver in diesem Bereich des sozialen Wohnungsbaus engagiert oder nicht?

Grundsätzlich ja – also in Abhängigkeit von den Bedingungen, die ich genannt hatte, dass sie eben nicht in Konkurrenz tritt zu anderen und dass sie die wirtschaftlichen Auspizien bedenkt. Also es muss natürlich so sein, dass sie auch wirtschaftlich erfolgreich oder kostendeckend arbeitet und sich in diesem Feld entsprechend engagiert. Aber es ist natürlich wünschenswert, denn sie ist ja ein Organ des Landes, eine Tochtergesellschaft. Insofern ist es natürlich wünschenswert, wenn sie sich den sozialpolitischen Zielen

(Staatssekretär Dr. Knoblich)

dieses Landes auch stellt und uns unterstützt. Also die Spielräume sind vorhanden, man muss sie halt jeweils nutzen im Rahmen der konkreten Möglichkeiten, die ich jetzt nicht skizzieren kann. Das hängt vom einzelnen Unterfangen dann ab.

Danke schön. Ich sehe eine weitere Frage. Frau Müller, bitte.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe noch mal eine Nachfrage, Herr Staatssekretär. Und zwar haben Sie in Ihren Ausführungen gesagt, die LEG darf kein Konkurrenzunternehmen darstellen. Ist das auf diesen Gesellschaftervertrag zurückzuführen oder worauf bezieht sich das?

Ich habe mich auf diesen Gesellschaftsvertrag bezogen, ja.

Es gibt eine weitere Rückfrage. Herr Abgeordneter Schubert, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt mehrfach ausgeführt, dass die Wirtschaftlichkeit auch einer der Parameter ist für das Engagement der LEG. Dann haben Sie jetzt auf die Nachfrage vom Kollegen Hande gesagt, es darf zumindest kein Verlust entstehen. Wer entscheidet denn jetzt mit Blick auf dieses konkrete Geschäftsfeld bei der LEG, wie groß die Marge sein müsste für ein potenzielles Investment – wir reden jetzt vom sozialen Wohnungsbau – oder ob an dieser Stelle vielleicht auch aus übergeordneten Erwägungen tatsächlich eine Plus-Minus-Null-Marge dann am Ende auch die Tore öffnen würde für ein entsprechendes Investment der LEG? Gibt es da interne Commitments in den Entscheidungsabläufen der LEG oder wird das auch vonseiten der Ministerien, die dann möglicherweise an solchen Entscheidungsfindungen beteiligt sind, dann entsprechend auch politisch priorisiert?

Ich glaube, das kann man nicht so global beantworten. Also im Fokus meiner Überlegungen stand natürlich auch die Hoffnung, die ich so ein bisschen raushöre, dass die LEG Dinge kompensieren könnte, die private Wohnungswirtschaftsträger zum Beispiel nicht kompensieren können, weil sie auf Fördermittel angewiesen sind, um das irgendwie darzustellen, und die LEG da einen besonderen Bonus, einen besonderen Vorsprung hätte. Das ist eben nicht der Fall. Aber was das im Einzelfall bedeutet, hängt freilich von dem entsprechenden Projekt ab, das man dann näher darstellen soll. Ob man es noch präziser beantworten kann, vermag ich jetzt im Moment nicht zu sagen. Das müsste man im Nachgang noch mal schriftlich beantworten. Wenn Sie mögen, würden wir dem noch mal ein bisschen präziser nachgehen. Ja?