Dann darf ich von hier vorn, wenn schon die Tobias-Knoblich-Festspiele nicht beenden, sondern unterbrechen, weil er, glaube ich, nachher noch mal dran ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Falle des Neubeginns des Gesetzgebungsprozesses wird die Landesregierung darauf achten, dass die betroffenen Länder gleichermaßen frühzeitig eingebunden werden und Akzeptanz für etwaige Netzausbaumaßnahmen geschaffen wird. Das ist notwendig, weil sonst Vertrauen beschädigt und der notwendige Netzausbau gefährdet wird.
Zu Frage 2: Die Landesregierung erwartet ein transparentes Konsultationsverfahren und eine entsprechende Alternativenprüfung. Angaben über etwaige rechtliche Schritte sind vor Beginn eines neuen Gesetzgebungsverfahrens noch nicht möglich.
Zu Frage 3: Die Angelegenheit wurde beim Grenzlandtreffen der Ministerpräsidenten von Thüringen, Bayern und Sachsen am 24. Januar dieses Jahres in Kronach angesprochen. Die drei Freistaaten fordern gemeinsam eine faire Energiepolitik und Energieverteilung im Bund, ohne regionale Benachteiligung, bei Strompreis und Trassenführung.
Zu Frage 4: Ohne ausreichende Netzkapazitäten ist eine klimaneutrale Stromversorgung nicht möglich. Vorfestlegungen und unsachgemäße Verengungen der Suche nach Trassenkorridoren lehnt die Landesregierung ab.
Ja, ich habe zwei Nachfragen. Sie erwähnten das Gespräch am 24. Januar dieses Jahres. Sie äußerten sich nicht zum Ergebnis, also ist anzunehmen, dass die Bayerische Staatsregierung an diesem Plan festhält? Das ist die erste Frage.
Frau Abgeordnete, wir können vieles annehmen. Ich war selbst nicht beim Gespräch dabei. Wir würden das schriftlich nachliefern, wenn Sie nichts dagegen haben.
Und die zweite Frage: Das war mir jetzt ein bisschen zu unkonkret. Welche Auffassung haben Sie dazu, ist diese Stromtrasse nötig oder nicht? Die Vorgängerregierung sagte Nein. Jetzt würde mich gern die Auffassung der neuen Regierung interessieren.
Viel konkreter kann es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht werden. Wir gucken mal, was jetzt passiert. Wird das Gesetzgebungsverfahren wieder aufgegriffen? Wir bestehen auf Alternativenprüfung und dann müssen wir im weiteren Verfahren schauen, wie wir da agieren. Grundsätzlich sind aber Trassen in diesem Land nötig, um die Energiewende in irgendeiner Form umzusetzen.
Danke für die Beantwortung. Ich sehe keine weiteren Rückfragen aus den Reihen der anderen Abgeordneten. Damit haben wir unsere Zeitstunde ausgenutzt, die für heute für die Fragestunde vorgesehen war. Morgen wird fortgeführt. Somit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute.
Vereinbarungsgemäß rufe ich nun nach dem Tagesordnungspunkt 31 Tagesordnungspunkt 19 und folgende, die Wahlen, auf. Bitte?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nach § 22 Abs. 1 Nr. 4 unserer Geschäftsordnung beantrage ich für meine Fraktion, den Tagesordnungspunkt 24 von der Tagesordnung abzusetzen.
Danke auch für diesen Antrag. Das heißt, wir haben Anträge zur Absetzung der Tagesordnungspunkte 24 und 25. Über die Absetzung entscheidet gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Geschäftsordnung das Plenum des Landtags. Wird das Wort gewünscht, um die Abweichung zu begründen? Das erkenne ich nicht. Gut. Wird das Wort gewünscht, um gegen die Abweichung zu sprechen? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann werden wir über den Absetzungsantrag abstimmen.
Wer der Absetzung der Tagesordnungspunkte 24 und 25 seine oder ihre Zustimmung geben mag, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus der Fraktionen Die Linke, SPD, BSW, einige CDU – ich denke, alle – sowie AfD. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich jeweils nicht. Dann gelten diese beiden TOPs als abgesetzt.
Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/92/372/585/597 -
Wir haben Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke sowie der SPD in den Drucksachen 8/92, 8/372, 8/585 und 8/597. Als Hinweise von mir, das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 sowie 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach diesem besteht der Richterwahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt.
In der zurückliegenden Plenarsitzung hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Für eine erste Wahlwiederholung werden vorgeschlagen durch die Fraktion des BSW als Mitglied der Abgeordnete Alexander Kästner sowie Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther, als Vertreter der Abgeordnete Matthias Herzog sowie Herr Abgeordneter Sven Küntzel, durch die Fraktion der SPD als Mitglied Herr Abgeordneter Lutz Liebscher, als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz.
Die Fraktion der CDU schlägt vor als Mitglieder Herrn Abgeordneten Niklas Waßmann sowie Herrn Abgeordneten Christoph Zippel und Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterin bzw. Vertreter Herrn Abgeordneten Stefan Schard und Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Weißkopf sowie Frau Abgeordnete Marion Rosin. Die Fraktion Die Linke schlägt vor als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf und als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? Das erkenne ich nicht. Über die Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Es liegen vier Wahlvorschläge …
Mit Blick auf die noch nicht ganz gefüllten Reihen, werde ich nun eine Sitzungsunterbrechung für 5 Minuten anberaumen. Wir fahren in 5 Minuten mit den Wahlen an dieser Stelle fort.
Okay, das waren lange 5 Minuten, die hoffentlich für alle gereicht haben. Ich fahre dort fort, wo ich vorhin aufgehört habe.
Über die Wahlvorschläge wird offen per Handzeichen abgestimmt. Es liegen vier Wahlvorschläge vor. Bitte?
Offensichtlich gab es ein Missverständnis. Also ich beantrage für meine Fraktion für die Wahl des Richterwahlausschusses und des Staatsanwaltsausschusses geheime Wahl.
Diese Möglichkeit haben Sie natürlich. Wir hatten im Ältestenrat ja über dieses Verfahren gesprochen, sodass meiner Kenntnis nach die Verwaltung jetzt nicht für diese Wahlgänge auf eine geheime Wahl eingestellt ist. Das würde also bedeuten, dass diese Wahlen erst morgen stattfinden können. Ich möchte mich versichern, dass das so gemeint ist. Das gilt dann jetzt also für TOP 19 sowie für TOP 20. Dann wird das entsprechend so für morgen eingeplant.
Als Hinweis benenne ich, dass gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags der Landtag aus seiner Mitte die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode wählt. Im Ergebnis dieser Wahlen und der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags sollen alle Fraktionen im Vorstand des Landtags vertreten sein. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.
Für eine erste Wahlwiederholung wird Herr Abgeordneter Jörg Prophet vorgeschlagen. Sie erhalten nun einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels.
Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Herr Abgeordneter Kramer, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Waßmann.
Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Nina; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Bühl, Andreas; Braga, Torben; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Düben-Schaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gottweiss, Thomas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kalthoff, Moritz; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo.
Küntzel, Sven; Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Möller, Stefan; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Ramelow, Bodo; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Dr. Urban, Cornelia; Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Dr. Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Dr. Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Da sehe ich keinen Widerspruch. Das ist also der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen.
Bevor ich nun das Wahlergebnis bekannt gebe, möchte ich darauf hinweisen, dass die Landtagsverwaltung möglich macht, geheime Wahlen für TOP 19 und TOP 20 am Ende des Blocks der restlichen Wahlen sicherzustellen. So haben sich, glaube ich, auch gerade die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer miteinander verständigt. Ich bedanke mich im Namen der Abgeordneten bei der Verwaltung, dass dies so kurzfristig gelingt.
Nun zum Wahlergebnis: abgegebene Stimmzettel 82, gültige Stimmzettel 82, ungültige Stimmzettel entsprechend 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 39 Jastimmen, 42 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorbereitung in einem Gremium außerhalb des Plenums, bspw. im Ältestenrat, möglich.
Wahl einer Schriftführerin beziehungsweise eines Schriftführers Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 8/595 -
Herr Abgeordneter Lutz Liebscher hat seinen Rücktritt von der Funktion des Schriftführers erklärt. Ich darf Ihnen dafür im Namen des Hohen Hauses für Ihre Bereitschaft danken, Herr Liebscher, hier im Sitzungsvorstand mitgewirkt zu haben.