Protokoll der Sitzung vom 06.03.2025

Ich hätte eine Rückfrage der Abgeordneten Müller, bitte.

Sie haben eben erwähnt, dass weitere Anträge gestellt worden sind, aber die Landesregierung noch keine Entscheidung getroffen hat. Ich glaube, 15 waren es an der Zahl. Wann wird denn eine Entscheidung getroffen werden, gibt es da einen Zeitplan?

Den gibt es zweifelsohne, ich weiß ihn jetzt nicht. Das würden wir Ihnen schriftlich nachreichen.

Danke.

Ich weiß, dass daran gearbeitet wird, aber ich will jetzt kein falsches Datum sagen.

Danke und schriftlich wäre schön.

Das machen wir.

Weitere Rückfragen von Herrn Abgeordnetem Thomas. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie sind sich also nicht ganz sicher oder können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Aussage treffen, ob das Landeswohnungsbauvermögen in die sogenannten alternativen Finanzierungsmöglichkeiten für den Haushalt mit einbezogen wird?

Ich habe ausgeführt, dass es nicht angetastet wird, dass es also ergänzende Überlegungen gibt, aber dass wir den Rahmen nicht verändern. Das kann ich nur wiederholen.

(Staatssekretär Dr. Knoblich)

Danke schön. Weitere Rückfragen kann ich jetzt nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Frage von Frau Abgeordneter Müller in der Drucksache 8/535. Für die Landesregierung wird erneut das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Man könnte sich auch auf einen Wein verabreden!)

Bitte schön, Frau Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Mit Ihrer Erlaubnis würde ich den Vortext auch weglassen, den hat Kollege Hande auch schon vorgetragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Wohnungen mit Sozialbindung gab es in Thüringen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2024, wovon wie viele Sozialwohnungen in diesem Zeitraum aus der Sozialwohnbindung ausgeschieden sind (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

2. Wie viele Sozialwohnungen werden nach Ansicht der Landesregierung in Thüringen benötigt, um den bestehenden Bedarf an Sozialwohnungen zu decken?

3. Welche Informationen und Einschätzungen zu Problemen von Wohnungssuchenden mit Blick auf etwaige Benachteiligungen bei der Wohnungssuche in Thüringen sind der Landesregierung bekannt – eingeschlossen Probleme gegebenenfalls wegen Schufa-Einträgen?

4. Wie positioniert sich die Landesregierung zu Maßnahmen des Ausbaus des Sozialwohnungsangebots und zum Abbau von Benachteiligungen bei der Wohnungssuche?

Herr Staatssekretär, bitte.

Das hat was Rituelles, fast schon,

(Heiterkeit CDU)

vor allem, weil immer gewischt wird, das finde ich schön. Ich verursache gar nicht so viele Bazillen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Jetzt liegt mir hier eine Tabelle mit vielen Zahlen vor.

(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Kriege ich die?)

Die kriegen Sie. Ich würde mich jetzt darauf beschränken, vielleicht das Jahr 2015 und 2025 hier vorzutragen und was dazwischen passiert, Ihnen anzuempfehlen für die individuelle Lektüre.

Im Jahr 2015 war der Gesamtbestand bei 18.334 Wohnungen und in 2025 bei 10.174. Die Angaben beziehen sich stets auf den 1. Januar eines jeden Jahres.

Zu Frage 2: Die Frage, wie viele Sozialwohnungen in Thüringen benötigt werden, ist differenziert zu betrachten. Während in den Städten Jena, Weimar und Erfurt die Leerstandsquoten sehr gering und die Mieten verhältnismäßig hoch sind, gibt es im Freistaat einige Regionen, die von teils hohen Leerständen und niedrigen Mietpreisen geprägt sind – also Ungleichzeitigkeit. Auch ist anzumerken, dass im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Thüringen kommunale Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften sowie private Bauherren Wohnungsbauvorhaben im Rahmen der Programmaufstellung anmelden können. Im Zuge der Einreichung der geplanten Projekte ist eine städtebauliche Stellungnahme und ein Bedarfsnachweis der jeweiligen Gemeinde vorzulegen. Im Rahmen der Programmaufstellung für das Programmjahr 2025 wurden insgesamt knapp 500 Wohneinheiten für eine Förderung angemeldet. Hiervon entfallen 217 auf die Städte Jena und Erfurt, für die Stadt Weimar wurde kein Vorhaben angemeldet.

Zu Frage 3: Bei dieser Frage handelt es sich um privatrechtliche Sachverhalte. Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Zu Frage 4: Seitens der Landesregierung werden weiterhin Maßnahmen ergriffen, um den Bau von Sozialwohnungen, insbesondere in den Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten, und die Anpassung des Bestands an sich ändernde Bedarfe zu unterstützen. Das ist auch im Zuge des 100-Tage-Programms und der Debatte über das Regierungsprogramm/Regierungserklärung ausgeführt worden. Derzeit erfolgen die Evaluierung und Überarbeitung der aktuellen Wohnungsbauförderrichtlinie im sozialen Mietwohnungsbau, der Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen, für die Programmjahre 2023 und 2025.

So weit von meiner Seite.

Es gibt eine Rückfrage der Einreicherin. Bitte.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie haben gerade jetzt zum Schluss noch mal die Frage beantwortet und betont, es gibt eine Überprüfung/Evaluierung der Programme. Wann ist denn mit dem Ende einer Evaluierung zu rechnen oder welchen Zeitraum haben Sie sich da gegeben?

Zeitnah, also wir wollen das schon rasch machen, aber so ein finales Datum – sie haben ja angefangen damit, aber da möchte ich mich jetzt noch nicht festlegen. Das hängt ja immer ein bisschen davon ab,

was man auch entdeckt und wie der Handlungsbedarf dann ist. Aber ich würde mal dabei bleiben, dass es zeitnah ist. Wenn ich es noch präziser terminieren kann, würde ich das schriftlich nachreichen, aber da ist immer eine gewisse Vorsicht geboten, aus Erfahrung.

Danke. Ansonsten frage ich einfach nach.

Ich bitte darum.

(Staatssekretär Dr. Knoblich)

Ich sehe keine weiteren Rückfragen diesbezüglich. Jetzt verlassen wir unseren Ritus und als Nächstes wird das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung für die Landesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Hoffmann in der Drucksache 8/544 antworten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Umgang der Landesregierung mit der geplanten Stromtrasse P540

Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 10 wurde die Landesregierung zum weite

ren Umgang mit der geplanten Stromtrasse P540 bzw. dem Projekt P540 befragt. Im Anschluss ergeben sich zusätzliche Fragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird sich die Landesregierung auf Bundesebene (im Bundesrat und gegebenenfalls gegenüber der neuen Bundesregierung) grundsätzlich zum Projekt P540 verhalten, wenn der Gesetzgebungsprozess zum Bundesbedarfsplangesetz erneut begonnen werden wird und das Projekt darin enthalten sein soll (bitte begründen)?

2. Wird die Landesregierung rechtliche Wege beschreiten, sofern das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesbedarfsplanungsgesetz erneut begonnen werden wird und das Projekt P540 darin enthalten sein soll oder sein wird (bitte begründen)?

3. Gab es bezüglich der Angelegenheit Gespräche der neuen Landesregierung mit der Bayerischen Staatsregierung und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

4. Welche grundsätzliche Auffassung hat die neue Landesregierung zu dieser Stromtrasse?

Danke schön. Für die Beantwortung Herr Staatssekretär Bausewein.

Dann darf ich von hier vorn, wenn schon die Tobias-Knoblich-Festspiele nicht beenden, sondern unterbrechen, weil er, glaube ich, nachher noch mal dran ist.