Protokoll der Sitzung vom 31.01.2025

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 8. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Hoffmann und Herr Abgeordneter Thomas betraut.

Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Schweinsburg, Herr Abgeordneter Waßmann mitgeteilt.

Herr Abgeordneter Augsten, eine Wortmeldung?

Herr Präsident, ich beantrage die Unterbrechung der Sitzung für ca. 15 Minuten.

Okay, damit ist die Sitzung für 15 Minuten unterbrochen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach der Sitzungsunterbrechung führen wir nun die Sitzung fort.

Ich möchte Hinweise zur Tagesordnung geben. Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurde die Übereinkunft erzielt, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 8/320 unter Punkt 5 der Tagesordnung die zweite Beratung am heutigen Vormittag durchzuführen. Der Tagesordnungspunkt 2 soll heute nach dem Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen werden. Unter Berücksichtigung der Festlegung von Mittwoch ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge: Tagesordnungspunkt 9 a, Tagesordnungspunkt 9 b, Tagesordnungspunkt 9 c, Tagesordnungspunkt 18, Tagesordnungspunkt 2. Danach sollen die weiteren noch offenen Verhandlungsgegenstände in der vorgesehenen Reihenfolge aufgerufen werden, wobei der letzte Aufruf wie üblich um 18.00 Uhr erfolgen soll.

Ich erinnere daran, dass die Mittagspause zwischen 12.00 und 13.00 Uhr, also eher in Richtung 13.00 Uhr, um genügend Zeit zu haben, liegen soll und dass die Fragestunde, Tagesordnungspunkt 27, nach der Mittagspause, frühestens jedoch um 13.00 Uhr durchgeführt werden und höchstens zwei Stunden dauern soll. Da auch der Hinweis: Wir haben zwölf Mündliche Anfragen, das heißt, es ist sehr wahrscheinlich, dass die zwei Stunden, die zur Verfügung stehen, nicht vollständig ausgeschöpft werden. So viel zu den Hinweisen zur Tagesordnung.

Nun zur Feststellung der Tagesordnung: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Jary.

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir beantragen zu der eben vorgestellten Tagesordnung mit den entsprechenden Platzierungen eine Änderung, und zwar den Tagesordnungspunkt 9 zu verschieben und nach der Fragestunde zu behandeln, sodass wir jetzt direkt mit dem Tagesordnungspunkt 18 beginnen würden.

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann würde ich über den Vorschlag der Abgeordneten Jary für die CDU-Fraktion abstimmen. Wer stimmt dafür, dass der Tagesordnungspunkt 9 nach der Fragestunde aufgerufen wird und wir heute als ersten Tagesordnungspunkt den Tagesordnungspunkt 18 aufrufen? Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Teile der AfD auch!)

(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Nein, wir nicht!)

Da bin ich noch nicht. Können Sie noch mal die Hand heben? Wir wiederholen es noch mal. Wer dem

Vorschlag zustimmt, den Tagesordnungspunkt 9 nach der Fragestunde aufzurufen und heute mit dem Tagesordnungspunkt 18 zu beginnen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der SPD, des BSW, der CDU. Wer stimmt gegen die Verschiebung? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Damit hat die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 9 nach der Fragestunde ein positives Votum bekommen, sodass wir heute mit Tagesordnungspunkt 18 beginnen. Ich sehe keinen weiteren Widerspruch zur vorliegenden Tagesordnung, die ich hiermit feststelle.

Wir steigen nun in die Beratung ein und beginnen mit Tagesordnungspunkt 18

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammen

hang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“ Antrag der Abgeordneten Abicht, Benninghaus, Berger, Braga und weiterer Abgeordneter der Fraktion der AfD - Drucksache 8/331 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/404 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/407 -

Auch hier möchte ich Hinweise geben: Bei dem Antrag handelt es sich in Nummer I um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 Zweite Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit 32 Unterschriften ist das verfassungsmäßige Quorum von einem Fünftel erreicht, wie es § 83 Abs. 2

der Geschäftsordnung verlangt. Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 Zweite Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fällt die Ziffer 1 des Antrags. Die Ziffern 2 bis 5 sind vom Minderheitsrecht nicht erfasst und können geändert werden. Ich habe eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Cotta gesehen.

Ich bitte auch noch mal um eine Unterbrechung der Sitzung von einer Viertelstunde.

Okay, damit unterbrechen wir die Sitzung bis zehn vor zehn.

Nach der Unterbrechung fahren wir jetzt in der Tagesordnung fort. Mir wurde eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Cotta angezeigt.

Vielen Dank, Herr Präsident. Im Namen meiner Fraktion bitte ich um Vertagung der Beratung dieses Tagesordnungspunkts auf die nächste Plenarsitzung.

Es ist die Vertagung des Tagesordnungspunkts beantragt. Ich frage auch hier: Wer der Vertagung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen die Vertagung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Damit ist der Vertagung nicht zugestimmt. Herr Abgeordneter Cotta.

Dann unterbrechen wir die Sitzung noch mal um eine Viertelstunde.

Okay, dann treffen wir uns wieder um zehn nach zehn.

Wir setzen die Beratung mit Tagesordnungspunkt 18 fort und ich frage die Antragstellerin, ob Begründung gewünscht ist. Begründung ist gewünscht. Herr Abgeordneter Möller, ich erteile Ihnen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Gäste, sehr geehrter Herr Präsident, spannendes Thema, das unser Untersuchungsausschuss hat: die Untersuchung der Umstände und Zustände in der Organisation des Thüringer Verfassungsschutzes. Sie alle kennen die Hintergründe. Das Ganze ist durch eine entsprechende Berichterstattung in einem relativ jungen Medienmagazin öffent

(Präsident Dr. König)

lich geworden und hat natürlich auch einigermaßen für Furore gesorgt. Das heißt, es gibt da ein hohes Untersuchungsinteresse nicht nur unserer Fraktion, sondern offensichtlich auch anderer Fraktionen – das BSW hat einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt – und das ist auch der Grund, warum wir es ein bisschen schade finden, dass der Vertagung nicht zugestimmt worden ist. Es gibt natürlich bei uns Beratungsbedarf, wie wir diese Frage bewerten, ob wir zustimmen, diese Frage mit aufzunehmen. Es spricht einiges dafür, es spricht auch ein bisschen was dagegen. Wir hätten gern diese Zeit gehabt, um darüber einmal nachzudenken. Nun hat man uns diese Zeit leider nicht gegeben und deswegen ziehen wir unsere Vorlage für heute zurück. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Damit ist der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der von mir genannten Drucksache zurückgezogen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/125 - dazu: Das Land in der Pflicht – bedarfsgerechte Weiterentwicklung der flächendeckenden Krankenhausversorgung sicherstellen, Krankenhausschließungen auf dem Land vermeiden Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/137 - dazu: Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/406 - ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache und mir liegt auch eine Rednerliste vor. Ich rufe Abgeordneten Dr. Lauerwald für die Fraktion der AfD auf. Herr Dr. Lauerwald, ich will noch fragen, ob die Begründung zum Alternativantrag gewünscht ist. Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie das Wort.

(Abg. Möller)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, in Thüringen haben aktuell die Kliniken in Schleiz und Neuhaus am Rennweg Insolvenz angemeldet und stellen die stationäre Patientenversorgung im ländlichen Raum ein. Wenn diese Situation anhält und auch keine Unterstützung vom Land Thüringen kommt, droht diese Entwicklung in den nächsten ein bis zwei Jahren gar einem Viertel der Thüringer Kliniken. Das ist keine Schwarzmalerei, das ist die Einschätzung von Fachleuten, die an der Basis die Lage genauestens erleben und beurteilen können. Das ist die Meinung der Thüringer Krankenhausmanager.

Können und wollen wir diese Situation akzeptieren? Daseinsfürsorge ist eine Pflicht des Staats. Dafür zahlen die Bürger Steuern, dafür erwarten sie eine Politik, die ihre Interessen vertritt.

(Beifall AfD)

Der Staat hat die Gesundheitsversorgung ebenso wie die Bildung, die innere Sicherheit und die Landesverteidigung zu garantieren. Das sind Kernaufgaben. Hier muss der Staat, hier muss die Landesregierung liefern. Wenn es schon nicht bei der Bildung funktioniert, die Bürger nicht vor Gewaltkriminalität bewahrt werden und das Staatsgebiet nicht geschützt wird, dann sollte doch wenigstens eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung in Stadt und Land garantiert werden.

(Beifall AfD)

Für das Thüringer Gesundheitsministerium ist das sicherlich keine leichte Aufgabe. Ich denke nur an die aktuelle Krankenhausreform des Bundes, das Krankenhausversorgungsverbesserungesetz, wohl eher ein Krankenhaussterbegesetz. Die Anwendung auf das Land Thüringen mit seiner ländlichen Struktur erscheint kaum realisierbar. Die allermeisten Krankenhäuser wirtschaften nach wie vor effektiv und sie bieten eine hohe medizinische Qualität. Doch sie werden durch die katastrophalen politisch verursachten Rahmenbedingungen in die Knie gezwungen. Der Dreh- und Angelpunkt des zu erwartenden Krankenhaussterbens ist eine fehlende sichere Finanzierungsgrundlage. Die Deutsche Presse-Agentur hat vorigen Monat dazu einen Bericht veröffentlicht. Ich zitiere: „Vertreter von Krankenhäusern fordern immer wieder eine Übergangsfinanzierung, bis die Klinikreform des Bundes greift. Ein Blick auf die Kostenentwicklung zeigt, warum. Die Kosten für Krankenhäuser sind in Thüringen erneut kräftig gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes fielen im vergangenen Jahr in den Kliniken Gesamtkosten von insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro an. Das waren 5,8 Prozent oder 201,1 Millionen Euro mehr als 2022, als die Ausgaben für Energie, Personal und Bedarfsmaterial bereits massiv zugenommen hatten. Für die Statistik erfasst wurden 48 Krankenhausstandorte. An diesen Kliniken waren 2023 knapp 28.000 Menschen beschäftigt, 3,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Unter ihnen sind rund 4.770 Ärzte und 11.900 Pflegekräfte. Ausgaben fürs Personal machen zwei Drittel der Klinikgesamtkosten aus. Sie erhöhten sich im Vergleich zu 2022 um 5,3 Prozent. Ein Drittel der Ausgaben entfiel auf Sachkosten, die um 8,9 Prozent auf rund 1,3 Milliarden Euro anstiegen. Zu den Sachkosten gehören neben den Ausgaben für medizinisches Verbrauchsmaterial, für Medikamente, Labor- und OP-Bedarf sowie Implantate auch jene für Wasser und Energie.“ Ein Riesenposten sind die Energiekosten. Sie „stiegen 2023 um 35,9 Prozent bzw. 26,4 Millionen Euro. Den Kliniken macht der Kostenanstieg schwer zu schaffen, wie auch Krankenhausinsolvenzen in Thüringen zeigten.“ Zitat Ende.

Wir haben einen aktuellen Thüringer Landeskrankenhausplan, in dem die Notwendigkeit aller bestehenden Krankenhäuser, auch die von Schleiz und Neuhaus am Rennweg, festgeschrieben sind. Was nutzt der beste Plan, wenn er nicht umgesetzt wird?!

(Beifall AfD)

Das Land Thüringen hat bislang dem drohenden Krankenhaussterben an Taten nichts entgegensetzen können. Es geht um den Schutz weiterer Kliniken vor einer drohenden Insolvenz. Es geht um die Daseinsfürsorge. Es geht um die Verantwortung des Landes. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Politik. Es geht um unsere Menschen, um unsere kranken Menschen, um unsere Patienten. Jeden von uns kann es jederzeit treffen. Lassen wir es nicht so weit kommen, verhindern wir Schlimmeres.

Die strukturelle Unterfinanzierung muss schleunigst ausgeglichen werden. Der Thüringer Krankenhausstrukturfonds in Höhe von 100 Millionen Euro wird nur Mittel für Klinikstandorte bereitstellen, die sich zu einem fachärztlichen oder teilstationären Versorger wandeln. Das heißt, die Kliniken werden nicht vor der Insolvenz gerettet. Es gibt dann keine stationäre Versorgung mehr, obwohl im Thüringer Krankenhausplan etwas ganz anderes beschlossen wurde. Es braucht eine finanzielle Absicherung, eine Übergangsfinanzierung, bis die Gesetze des Bundes greifen. Insbesondere die Kommunen und kreisfreien Städte können dies finanziell wie bisher für ihre Kliniken in kommunaler Trägerschaft nicht mehr leisten. Dazu ist momentan einzig und allein das Land Thüringen in der Lage.

Wir haben in unserem Gesetzentwurf eine Lösung angeboten. Wir hatten vorgeschlagen, dass im Falle einer drohenden Klinikinsolvenz, wenn kein anderer Träger die Verantwortung übernimmt, das Land Thüringen als Betreiber agiert. Im Ergebnis der Debatten in der ersten Lesung zeichnete sich ab, dass dieses Modell hier nicht unterstützungsfähig erschien. Alternativ ist es auch denkbar, dass sich das Land statt einer Betreiberübernahme nur zur finanziellen Absicherung – wie auch immer – verpflichtet. Entscheidend ist nicht die Struktur, sondern die Ergebnisqualität. In der „OTZ“ von vorgestern, dem 29.01., steht, dass die neue Gesundheitsministerin jegliche Zusammenarbeit mit der AfD ablehnt. Brandmauern scheinen ihr wichtiger als eine konstruktive Zusammenarbeit zu sein.

(Beifall AfD)

Wir schlagen Ihnen, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, vor, gemeinsam entweder im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie oder gleich in der Endabstimmung eine zielführende Lösung zu finden.