Wolfgang Klein
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte eigentlich auch sitzen bleiben können, aber da nicht davon auszugehen ist, dass die langen Protokolle von allen vollständig gelesen werden, ergreife ich noch einmal das Wort, damit nach der Rede von Frau Mächtig nicht der Eindruck bleibt, als wäre alles drunter und drüber gegangen und wir hätten nur das Chaos verwaltet.
Damit wir uns richtig verstehen: Wir haben zig Abstimmungen über die Beschlussempfehlungen, die die Kollegen des Haushaltskontrollausschusses vorbereitet haben, vorgenommen. Es gab nur einstimmige Entscheidungen. Es gab keine Enthaltungen, keine Gegenstimmen, sondern, egal, über welches Ministerium wir geredet haben, durchweg Zustimmung. Frau Mächtig, Sie können das nicht in Abrede stellen; das Protokoll belegt es.
Umso lustiger und für mich nicht nachvollziehbar war Ihre Haltung, der Landesregierung die Entlastung nicht auszu
sprechen - nachdem Sie im Ausschuss immer zugestimmt hatten! Das entzieht sich meinem Verständnis. Damit beende ich meine - ich nehme an - letzte Rede in diesem Landtag.
- Ich sehe das Bedauern. Wenn dann später einmal vielleicht von Frau Lieske oder jemand anders auf einen Satz, den ich hier gesagt habe, Bezug genommen wird, würde ich mich aus der Ferne freuen. - Vielen Dank.
Herr Kollege Helm, vielleicht klären Sie einen Kleingartenbesitzer und Nichtbauern auf, was die Abkürzung EALG, die Sie hier verwendet haben, bedeutet. Die Abkürzung nützt mir nichts, ich brauche schon die Erläuterung.
Vielleicht können Sie in Ihrer Rede einmal darauf eingehen, ob Stimmen laut wurden dahin gehend, dass die Regelungen zum Einkommensteuergesetz für die Preissteigerungen bei Agrarflächenkäufen verantwortlich sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So schnell kommt man in den Ruf des Vielredners. Stand ich doch erst im Herbst des Jahres 2006 an diesem Pult und heute schon wieder.
Aber was soll man denn tun, wenn mich die Mitglieder des Ausschusses, dem ich die Ehre habe seit drei Jahren vorzustehen, so herzlich bitten. Damit ist der Spaß auch schon vorbei. Kommen wir zur ernsthaften Debatte über das, was die Präsidentin soeben vorlesen musste.
Ich nutze die Gelegenheit, um diesen Ausschuss aus einem unverschuldeten Schattendasein herauszuholen; denn es täuscht immer, wenn man denkt, der Ausschuss habe nichts zu tun und führe ein Dasein fern der Öffentlichkeit. Das Gegenteil ist eigentlich der Fall. Ich werde versuchen, das zu erläutern.
Was haben wir als Hauptaufgabe in diesem Ausschuss zu erledigen? Jedes Jahr wird der Landesrechnungshofbericht vorgelegt. Dieses Mal hatten wir den Bericht des Landesrechnungshofes über das Jahr 2004 zu behandeln. Wie läuft das ab? Wir sind in diesem Ausschuss neun Abgeordnete, natürlich aller Fraktionen, wie es sich gehört. Wir verteilen Aufgaben an die einzelnen Ausschussmitglieder, was sicherlich eine etwas andere Arbeitsweise als in den „normalen“ Ausschüssen ist. Diese Aufgaben bestehen darin, dass wir uns Themenkomplexe vornehmen. Diese werden durch die Ausschussmitglieder in Zusammenarbeit mit den Ministerien, die kontrolliert wurden, und mit dem Landesrechnungshof abgestimmt.
Die Ergebnisse werden zusammengetragen. Dann werden in der Ausschusssitzung die Berichte der einzelnen Ausschussmitglieder behandelt und noch einmal mit den Ministerien und dem Landesrechnungshof abgestimmt. Im Ergebnis dessen das ist wirklich ein langwieriger Prozess, das können Sie mir glauben - beschließen wir all das, was wir soeben von der Präsidentin gehört haben. Das ist eine Aufgabe, die uns - auch wenn es jetzt ein bisschen komisch klingt - ein Jahr lang beschäftigt; denn sie ist sehr tiefgreifend.
Der Ausschuss hat sich mit dem Landesrechnungshofbericht 2004 beschäftigt und ist zu dem Schluss gekommen: Wir entlasten die Präsidentin des Verfassungsgerichts. Wir entlasten den Präsidenten des Landtags. Wir entlasten die Präsidentin des Landesrechnungshofes; 2004 hatten wir noch eine Präsidentin. Und stellen Sie sich einmal vor, wir haben es dieses
Mal sogar geschafft, im ersten Anlauf die Landesregierung zu entlasten. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern, dass wir insoweit das letzte Mal Schwierigkeiten hatten, weil die Koalitionsfraktionen bei der Abstimmung nicht vollzählig anwesend waren. Dieses Mal wurde also auch die Landesregierung im ersten Anlauf entlastet. Damit ist die Aufgabe, die der Ausschuss zu erfüllen hat - Behandlung des Landesrechnungshofberichts 2004 - erledigt.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde etwas auslassen, wenn ich nicht auch erwähnte, dass dieser Ausschuss in diesem Jahr eine besondere Aufgabe zu erfüllen hatte, nämlich die Besetzung der vakanten Stellen des Landesrechnungshofes. Ich nutze die Gelegenheit, um ein paar Worte dazu zu sagen - nicht, um über die Kandidaten zu reden, sondern über die Art und Weise, wie die Mitglieder des Ausschusses diese Aufgabe wahrgenommen haben. Das Ergebnis liegt Ihnen ja vor.
Wir haben uns in intensiver Beratung darauf verständigt, dem Landtag einen Vorschlag zu unterbreiten, was die Person des Präsidenten angeht. Wir haben das so getan, wie es das Gesetz über den Landesrechnungshof, die Verfassung und die Geschäftsordnung des Landtages von uns fordern, nämlich einvernehmlich. Wenn ich „einvernehmlich” sage, dann muss ich erwähnen, dass das an der Stelle heißt, dass auf den Kandidaten, den wir Ihnen morgen präsentieren, neun Jastimmen entfielen.
Genauso ist es uns gelungen, für den Direktorenposten - ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass es eine Direktorin werden soll - neun zustimmende Voten aus dem Ausschuss zu bekommen, sodass mir nichts anderes übrigbleibt - Sie werden das verstehen -, als mich recht herzlich bei den Mitgliedern des Ausschusses zu bedanken.
Es war eine große Freude, mit Ihnen diese schwierige Aufgabe bis zu einem - hoffentlich - glücklichen Ende morgen zu führen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich stelle den Antrag, über beide Überweisungsanträge getrennt abzustimmen.
Da Sie nicht bereit gewesen sind, eine Zwischenfrage zu beantworten, musste ich mich zu dieser Kurzintervention zu Wort melden.
Wir machen hier ja auch eine Bildungsveranstaltung. Ich höre hier immer - und bitte dieserhalb um Aufklärung durch diejenigen, die soeben geredet haben - von „Rauchwarenmeldern“. „Rauchwaren“ sind für mich Felle. Fängt dann, wenn etwa ein Zobel da hängt, das Ding an zu piepen, oder handelt es sich in Wahrheit um „Rauchmelder“? Vielleicht kann mich da einer derjenigen, die hier geredet haben, aufklären. - Vielen Dank.
Herr Kollege, könnten Sie zum besseren Verständnis Ihrer Rede einem Laien mit wenigen Worten erklären, was beispielsweise unter Bt-Mais zu verstehen ist, und - falls Sie weitere Fachbegriffe verwenden - zuvor eine Erklärung dazu liefern?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Gehrcke, ich habe Ihre Worte vernommen. Ich muss Ihnen aber sagen: Ihr Antrag ist in meinen Augen weder ein Lob noch ein Tadel. Er ist schlicht und einfach überflüssig. Ich will versuchen, das zu erklären. Ob Sie uns dann folgen, werden wir sehen. Das gilt auch für die Abstimmung über den Antrag und über den Entschließungsantrag am Ende der Debatte. Wir werden dann sehen, wie wir miteinander klarkommen.
Herr Gehrcke, liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDSFraktion, das Thema bewegt uns bekanntlich seit langem. Ich erinnere an den 31. März des vergangenen Jahres. Damals hat dieser Landtag in großer Übereinstimmung von PDS, SPD und CDU beschlossen, dass sich sowohl der Landtag als auch die Landesregierung, und zwar selbstverständlich einschließlich des Ministerpräsidenten, für die zivile Nutzung der KyritzRuppiner Heide einsetzen werden. Die in diesem Beschluss zum Ausdruck kommende Meinung wurde am 24. November des vergangenen Jahres in diesem Landtag bestätigt. Der Ehrlichkeit halber muss ich sagen, Herr Gehrcke, dass auch Sie in Ihrem Antrag entsprechend gewürdigt haben, dass das in diesem Landtag sowie bei Landesregierung und Ministerpräsident so gelaufen ist.
Dennoch muss ich hier fragen: Was hilft uns Ihr Antrag bei dem, was wir vorhaben? Ich wage die Antwort: Er hilft uns nicht. Der Ministerpräsident hat ja bereits überall zum Ausdruck gebracht, welche Meinung dieses Parlament und die Landesregierung zu der zivilen bzw. militärischen Nutzung vertritt.
Wie wir alle wissen, hat die Entscheidung darüber dummerweise nicht dieser Landtag zu treffen, sondern sie fällt nun einmal in Berlin. Von entscheidender Bedeutung ist dabei eine Person, nämlich die des Verteidigungsministers. Was also lag näher, als nach dem 31. März des letzten Jahres sofort den
Kontakt zu Peter Struck zu suchen? In wirklich unmittelbarer zeitlicher Nähe zu diesem Termin kam es zu einem Gespräch auf Veranlassung mehrerer Personen. An dem Gespräch nahmen folgende Personen teil: der Verteidigungsminister, der Ministerpräsident dieses Landes, der Landrat von OstprignitzRuppin, der schon seit langem Aktivist für die zivile Nutzung ist, der Bundestagsabgeordnete Ernst Bahr, der Mitinitiator des Gruppenantrags ist, von dem Sie, Herr Gehrcke, hier gesprochen haben, und ich als Vertreter des Landtags aus dieser Region und der die Landesregierung tragenden Fraktion der SPD.
Wir haben Peter Struck in aller Deutlichkeit klar gemacht, was es für die Menschen in der Region bedeutete, wenn dort nicht eine zivile, sondern die militärische Nutzung Vorrang bekommt. Wir haben ein Ergebnis erreicht, das nicht befriedigt. Sie alle wissen das. Das Ergebnis ist für uns enttäuschend gewesen, wenn ich von einem kleinen Hoffnungsschimmer absehe, der darin besteht, dass nach einer zwischen dem Verteidigungsminister und Ministerpräsident Platzeck getroffenen Vereinbarung weitere Gespräche zwischen ihnen geführt werden, wobei vonseiten des Bundes auch nicht der Schritt unternommen werden soll, der oft unternommen wird, indem im Falle einer gerichtlichen Entscheidung zuungunsten des Verteidigungsministers dagegen sofort Revision eingelegt wird. Es wurde verabredet, einen solchen Automatismus nicht eintreten zu lassen, sondern erst wieder den Kontakt zueinander zu suchen und miteinander zu reden.
Kontakte dieser Art hat es inzwischen in vielfältiger Form gegeben. Sie stimmen mir sicherlich darin zu, dass es für den Ministerpräsidenten leichter ist, Kontakt mit dem Verteidigungsminister aufzunehmen, als dies beispielsweise bei einem Landtagsabgeordneten der Fall wäre. Im Übrigen ist die Haltung unseres Parlaments in Berlin wohl bekannt.
Die PDS-Fraktion fordert nun in ihrem Antrag, wenn sie das auch freundlicher formuliert, wie ich eingestehen will, dass der Ministerpräsident zu dem Gruppenantrag im Bundestag reden möge. Wir dagegen wollen die Entscheidung darüber dem Ministerpräsidenten selbst überlassen.
- Ich will Ihnen auch erklären, warum. Herr Gehrcke, Sie waren doch Bundestagsabgeordneter und wissen deshalb, zu welcher Tageszeit ein solcher Antrag im Bundestag behandelt wird, nämlich vielleicht um 21.30 Uhr. Vor diesem Hintergrund muss man wirklich überlegen, ob der Ministerpräsident vor 20 Abgeordneten im Bundestag zu diesem schwierigen Thema reden soll. Wir wollen, dass der Ministerpräsident selbst die Entscheidung trifft, ob er dort redet oder nicht.
Unsere Entschließung, werte Kolleginnen und Kollegen, zum PDS-Antrag unterscheidet sich inhaltlich im ersten Absatz kaum vom PDS-Antrag - bis auf eine Ausnahme. Diese Ausnahme zielt auf die Unterstützung des Gruppenantrages im Bundestag.
Ich will Ihnen ehrlich eingestehen, dafür gab es in der Koalition - ich füge das Wort „leider“ hinzu - keine Mehrheit. Deswegen fehlt dieser Satz im Entschließungsantrag.
Ach, du meine Güte. Nun wollte ich gerade noch so etwas Wichtiges sagen.
- Noch wichtiger als alles davor.
Aber dann will ich nur noch ein Wort dazu sagen, weshalb der PDS-Antrag doch nützlich war. Wir haben nämlich die Gelegenheit nutzen können, den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für ihr Engagement zu danken und uns in Solidarität mit ihnen zu üben. Ansonsten lehnen wir den PDS-Antrag ab und unserem Entschließungsantrag stimmen wir zu. - Ich danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich, Herr Präsident, habe ich Ihnen Gelegenheit gegeben, hier eine Klasse zu begrüßen. Weil der Weg zum Rednerpult für mich verhältnismäßig lang ist, war das auch kein Problem.
Ich komme zum Staatsvertrag. Am 2. März dieses Jahres haben wir den Staatsvertrag zwischen der Jüdischen Gemeinde und dem Land Brandenburg an die Fachausschüsse überwiesen, und zwar federführend an den Hauptausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Wie es sich in der 1. Lesung gehört, haben wir die grundsätzlichen Dinge gesagt, sodass ich mir erlaube, diese grundsätzlichen Dinge nicht zu wiederholen. Ich will mich auf das beschränken, was in der Zwischenzeit passiert ist, und erspare mir insoweit Wiederholungen.
Am Donnerstag der letzten Woche fand im Hauptausschuss eine Anhörung von Betroffenen und Sachverständigen statt, wie es sich bei einem solchen Vertrag auch gehört. Die Mitglieder des mitberatenden Ausschusses nahmen ebenfalls diese Gelegenheit wahr, weil sie selbst ja noch eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss geben mussten. Deswegen war es auch vernünftig, dass sie diese Gelegenheit wahrgenommen haben.
Welche Schlussfolgerungen können wir, die wir diese Anhörung verfolgt haben, ziehen? - Es gab im Großen und Ganzen zwei Richtungen. Die erste Richtung ist dokumentiert durch den Vertreter der Jüdischen Gemeinde; er hat Folgendes deutlich gemacht: Der Vertrag ist - jetzt gebrauche ich eine um
gangssprachliche Wendung, die das auch deutlich macht wahrlich nicht das Gelbe vom Ei, aber er ist der beste, den man unter den finanziellen Bedingungen des Landes erreichen konnte, und er ist - das ist sehr wichtig - unbedingt jetzt zu verabschieden, weil damit nämlich die Jüdische Gemeinde aus der selbst verursachten Schuldenfalle herauskommt. - So ist der Jüdischen Gemeinde, aber auch uns angesichts des Umstandes nicht wohl, dass von den 200 000 Euro, die der Jüdischen Gemeinde auf der Grundlage dieses Vertrages gegeben werden, 100 000 Euro eingesetzt werden müssen, um die Schulden zu tilgen und - wie es Herr Kollege Vietze gesagt hat - Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Das heißt im Klartext, es stehen „nur“ 100 000 Euro für die Pflege des jüdischen Glaubens im Land Brandenburg zur Verfügung.
Eines darf man dabei aber auch nicht vergessen - ich will das zumindest erwähnen und gebe auch gleich eine Begründung dafür, dass das so in Ordnung ist -: Trotz dieser Summe von nur 100 000 Euro, die für die Pflege des jüdischen Glaubens zur Verfügung stehen, ist das pro Kopf gesehen immer noch mehr als das, was die christlichen Religionsgemeinschaften bekommen. Das ist auch in Ordnung, weil wir nämlich in einer Verantwortung stehen, die sich daraus begründet, dass eben unter der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft gerade die Juden besonders leiden mussten und wir jetzt eine besondere Verantwortung dafür haben, dass sich jüdisches Leben in unserem Land wieder etablieren kann.
Im Gegensatz zu den Ausführungen des Vertreters der Jüdischen Gemeinde standen die Ausführungen des Vertreters der Gesetzestreuen Juden. Sie unterschieden sich wirklich in deutlicher Weise. Während man die Kritik an der fehlenden finanziellen Ausstattung noch akzeptieren konnte, waren die Ausfälle gegen den Landtag, die Landesregierung, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und Ministerin Wanka unter dem Niveau, das man bei einer Anhörung erwarten kann.
Vorwürfe der Diskriminierung, des Antisemitismus und der Vergleich der heutigen Situation im Land mit der des Jahres 1938 - vom Vertreter der Gesetzestreuen Juden mehrfach gebracht - weisen wir auf das Schärfste zurück.
Substanziell bleibt die fehlende finanzielle Ausstattung der Gesetzestreuen Juden. Daran gibt es nichts zu tippen. Sie werden aus den Mitteln, die die Jüdische Gemeinde erhält, nichts bekommen. Sie haben deshalb gegen den Vertrag eine Klage vor dem Verfassungsgericht angekündigt. Sollte das Verfassungsgericht den Vorstellungen der Gesetzestreuen Juden folgen das ist die logische Konsequenz -, müsste sich der Landtag überlegen, wie er dem Rechnung tragen kann, und unter Umständen die Landesregierung auffordern, einen weiteren Staatsvertrag zu schließen.
Wenn wir aber bei jedem Gesetz oder jedem Staatsvertrag, der durch eine Klage bedroht wird, die weiße Fahne hissten, dann könnten wir unsere gesetzgeberische Tätigkeit gleich einstellen. Deshalb werden wir auch den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion ablehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vertragswerke zwischen den großen Religionsgemeinschaften und dem Land Brandenburg sind fast vollständig. Endlich, möchte ich sagen, liegt auch ein Vertrag mit der Jüdischen Gemeinde und dem Land Brandenburg vor. Obgleich dieser Vertrag viele interessante Regelungen enthält, sind es - wie bei den meisten der von uns geführten Debatten - die finanziellen Auswirkungen, die am meisten interessieren.
Die Landesregierung hat zu diesem Vertrag - natürlich auch, weil sie Kenntnis vom Stand der Verhandlungen hatte - im Entwurf des Doppelhaushalts im Einzelplan 06 Vorsorge getroffen, damit die finanzielle Absicherung gegeben ist. Im Haushaltstitel 685 80 stehen der Jüdischen Gemeinde nach diesem Vertrag nunmehr jährlich 200 000 Euro zur Verfügung.
Ich denke, ähnlich wie es die Kollegin Kaiser-Nicht hier vorgetragen hat, dass es dem Land Brandenburg 60 Jahre nach Beendigung der nationalsozialistischen Herrschaft durch die Alliierten wohl gut zu Gesicht steht, das - Gott sei Dank! - neu entstandene jüdische Leben in unserem Land auch finanziell auf gesicherte Grundlagen zu stellen.
Vergessen wir bitte nicht, dass sich der Rassismus des Nationalsozialismus gerade gegen die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger richtete. Wenn sich heute Juden aus der ehemaligen Sowjetunion bereits an sieben Standorten in Brandenburg niedergelassen haben, dann bedürfen diese Menschen unserer Unterstützung, damit sie sich organisieren und ihre Religion in Freiheit ausüben können. Der heute vorliegende Vertrag wird diesem Bestreben in solider Weise gerecht.
Die Verhandlungen zu dem Vertrag gestalteten sich als schwierig und haben sich über insgesamt sieben Jahre hingezogen.
Der Vertrag wurde letztlich von Landesregierung und Jüdischer Gemeinde unterzeichnet.
Unter Beachtung der erfolgten Unterschriften müssen wir auch das allseits bekannte Memorandum der Jüdischen Gemeinde betrachten. Der Wunsch nach einer zusätzlichen Finanzhilfe zur Schuldentilgung erscheint verständlich, ist angesichts der geleisteten Vertragsunterschriften aber unrealistisch. Darum geht es heute hier auch nicht. Selbstverständlich steht es jeder Fraktion frei, im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Änderungsantrag einzubringen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass das Land Mitverantwortung für die Pflege jüdischer Friedhöfe übernimmt und dafür jährlich mehr als 100 000 Euro in den Haushalt eingestellt hat. Zudem unterstützt das Land die Errichtung einer Synagoge in Potsdam.
Nach dem Plan soll die Jüdische Gemeinde im Jahre 2010 schuldenfrei sein. Wir alle in diesem Hause wären wohl froh, wenn wir das Gleiche für das Land für 2010 feststellen könnten. Das ist aber sicherlich nicht zu erwarten.
Leider existiert ein scheinbar unüberwindbarer Konflikt zwischen den Juden in Brandenburg, der seine tiefere Ursache in divergierenden religiösen Überzeugungen hat. Etwa 1 500 Mitglieder der Jüdischen Gemeinde stehen den 430 Mitgliedern der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde gegenüber. Letztere fühlen sich dem orthodoxen Judentum verpflichtet und pochen auf einen eigenen Anspruch auf institutionelle Förderung durch das Land. Sie haben bereits angekündigt, gegen den vorliegenden Staatsvertrag klagen zu wollen. Niemand kann ihnen das verwehren.
Die Landesregierung vertritt dagegen die Auffassung, dass die nun vertraglich garantierte Summe für alle auf den jüdischen Religionsgesetzen beruhenden Gemeinden des Landes verwendet werden muss, unabhängig davon, ob sie jetzt oder in Zukunft der Landesgemeinde angehören. So ist es in Artikel 8 des Vertrages festgelegt und so wurde der Staatsvertrag von Ministerpräsident Matthias Platzeck und von dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde unterzeichnet.
Ich schließe mich der Auffassung der Landesregierung ausdrücklich an und fordere alle jüdischen Gemeinden im Lande auf, das Gespräch miteinander zu suchen. Nur im kompromissbereiten Dialog und im konstruktiven Miteinander wird sich jüdisches Leben in Brandenburg gedeihlich entwickeln können. Ein ermutigendes Zeichen dafür ist, dass kürzlich die erste jüdische Kita in Potsdam eröffnet worden ist.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, den vorliegenden Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Hauptausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu überweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht üblich, dass der Ausschussvorsitzende als Erster redet, sondern wir lassen zunächst die Fachpolitiker der einzelnen Fraktionen sprechen. Aber es gibt schon einen Grund dafür, dass ich jetzt am Mikrofon stehe. Der Grund liegt in meiner Feststellung - obgleich ich mittlerweile schon 14 Jahre Mitglied dieses Parlaments bin -, dass der Haushaltskontrollausschuss zum einen eine unheimlich wichtige Aufgabe erledigt und zum anderen auch ein wenig anders arbeitet als andere Ausschüsse. Ich werde Ihre Geduld aber auch nicht lange in Anspruch nehmen, höchstens fünf Minuten. Das liegt darin begründet, dass mich der Präsident anderenfalls „abwinken“ würde und die Sache damit ohnehin erledigt wäre.
Wie gesagt: Bei mir hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass wir im Haushaltskontrollausschuss etwas anders arbeiten. Ich werde jetzt versuchen, das zu erläutern.
Grundlage für die Beschlussempfehlungen, die Ihnen vorliegen - es sind vier -, ist der Jahresbericht 2004 des Landesrechnungshofes, der sich auf das Jahr 2002 bezieht.
Normalerweise ist es so: Wenn eine solche Grundlage vorliegt, beschäftigt sich ein Ausschuss damit. Das ist im Haushaltskontrollausschuss nicht so. Da kommt die Stunde des Ausschusses erst etwas später, nämlich dann, wenn Folgendes passiert ist: wenn sich der Landesrechnungshof und die Fachressorts zusammengesetzt haben und die Fachressorts auf die Vorwürfe des Landesrechnungshofes reagiert haben und sie zu einer Lösung gekommen sind, die von beiden Seiten, nämlich vom Landesrechnungshof und von den Fachressorts, getragen werden kann.
Wir hätten mit der Beratung zum Landesrechnungshofbericht 2004 früher beginnen können; dies war jedoch aufgrund der Wahlen am 19. September nicht möglich. Der Ausschuss musste sich zunächst konstituieren und konnte erst dann die Arbeit aufnehmen. Der erste zugeleitete Bericht fiel der Diskontinuität anheim, da zwischenzeitlich die Wahlen stattfanden.
Der Ausschuss konstituierte sich am 16.11.2004 und legte sogleich die Berichterstatter für die einzelnen Bereiche fest. Es ist üblich - dies sage ich allen, die im Haushaltskontrollausschuss nicht genau Bescheid wissen; es ist sicherlich die Mehrheit -, dass für die einzelnen Bereiche des Berichts Berichterstatter aus den Reihen der Mitglieder des Ausschusses festgelegt werden.
Am 30.11.2004 wurde der Terminplan der Beratung beschlossen. Ich möchte nicht verhehlen, dass es einigen Ausschussmit
gliedern - besonders vonseiten der PDS-Fraktion - schwer fiel, unserer Empfehlung zu folgen. Dafür hatte ich volles Verständnis; denn die Zeit war knapp, wir mussten die Beschlussempfehlung vor Eintritt in die Haushaltsberatung fertig stellen. Ich bedanke mich daher dafür, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses diesem Terminplan unterordneten, was dazu beitrug, dass wir zu einem ordentlichen Ergebnis kamen.
Am 12., 13. und 14. Januar dieses Jahres nahm der Ausschuss die Berichte der Berichterstatter entgegen. Die Beratungen des Ausschusses waren von großem Einvernehmen geprägt. Das wird jetzt etwas verwundern; denn da der Landesrechnungshof Beanstandungen hatte, könnte es - werden Sie meinen - nicht in einem friedvollen „Eiapopeia“ abgelaufen, sondern herzhaft zur Sache gegangen sein. Dazu ist Folgendes zu bemerken: Eine solche „herzhafte“ Auseinandersetzung hatte bereits stattgefunden. Wir stellten unter der Moderation der Berichterstatter all das, was zuvor von Fachressorts und Landesrechnungshof besprochen worden war, noch einmal auf den Prüfstand, wobei es vonseiten der Berichterstatter Modifikationen gab.
Grundtenor all dieser Beratungen war, dass die Beanstandungen des Landesrechnungshofs durch die Fachressorts im Großen und Ganzen akzeptiert wurden und Veränderungen - das ist wichtig - in der Behandlung der betreffenden Dinge bereits in die Fachressorts eingeflossen sind und nicht etwa noch irgendwann in Zukunft - umgesetzt werden müssen. Die Beanstandungen führten also zu Veränderungen, die in unseren Beratungen eine Rolle spielten.
Zum Schluss meiner kurzen Rede möchte ich auf zwei Beanstandungen des Landesrechnungshofs eingehen und schildern, wie wir damit umgegangen sind. Unter anderem im Bereich des Landesvermögens beanstandete der Landesrechnungshof, dass der Vermögensnachweis durch das Ministerium der Finanzen unbefriedigend erfolgt war. Dem hatte ich als Berichterstatter nicht viel entgegenzusetzen. Jedoch müssen wir anerkennen, dass das Finanzministerium auf diesen Vorwurf hin bereits Verbesserungen eingeleitet hat, sodass wir in Zukunft davon ausgehen können, dass sich die Beanstandungen immer weiter verringern werden und wir irgendwann an den Punkt kommen, an dem wir sagen können: Das ist kein Gegenstand der Beanstandungen durch den Landesrechnungshof mehr.
Das hätte ich nicht gedacht, Herr Präsident.
Das ist das Problem der freien Rede, die ich hier versuche.
An dieser Stelle ende ich und sage nur noch Folgendes: Allen Mitgliedern des Ausschusses vielen Dank für die konstruktive Arbeit. - Es müssen nicht noch einmal drei solche Tage sein, aber auf die nächste Ausschusssitzung freue ich mich. - Vielen Dank.