Ina Muhß

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Werte Gäste! Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestrukturen - die Rahmendaten sind abgesteckt und dürften jedem klar sein. Wir setzen hier ein Vorhaben um, das im Modernisierungskonzept der Landesregierung von 2011 enthalten war.
Natürlich kommt es auch hier auf die Regelung im Detail an. Neu ist ja nicht automatisch besser. Deswegen haben wir uns intensiv mit der Materie auseinandergesetzt. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Wir haben kontrovers diskutiert und wir haben Änderungen am Vorschlag der Landesregierung vorgenommen. Ich bin überzeugt, dass wir gute Regelungen gefunden haben, auch und gerade im Detail. Natürlich richtet sich der Fokus auf die Eingliederung des Landesjugendamtes in das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Ich kann verstehen, dass dies nicht nur begrüßt wird.
Wenn ich mir aber den Untersuchungsbericht der unabhängigen Kommission zur Haasenburg ansehe, so erkenne ich durchaus Rückenwind für dieses Vorhaben. Dort heißt es nämlich:
„Kontrolle und Aufsicht verlangen ständige aufmerksame Beobachtung und frühes konsequentes Einschreiten. Kontrollen sollten verstetigt, die gegenseitige Unterstützung der Behörden gestärkt, der Austausch mit dem Fachaufsicht führenden Ministerium gepflegt werden. Die geplante Eingliederung des Landesjugendamtes in das MBJS sieht die Kommission jedenfalls unter dem Aspekt von Verbesserung des Informationsflusses und der Koordination von zwei Organisationen und Hierarchieebenen positiv.“
Das ist ein Votum, das wir ernst nehmen sollten. Der Fall Haasenburg zeigt gerade nicht, wie die Opposition behauptet Gordon, jetzt hast du es uns ja gegeben -, dass der Gesetzentwurf falsch ist. Er zeigt das Gegenteil. Der Gesetzentwurf ist richtig und notwendig. Auch was die Anhörung zum AG KJHG betrifft, scheinen wir in verschiedenen Veranstaltungen gewesen zu sein. Es gab eben nicht rundherum ablehnende Beiträge der Geladenen. Im Gegenteil, auch du, Gordon, wirst dich erinnern, dass der Städte- und Gemeindebund sogar noch sehr viel weitergehende Beschlüsse gefordert hat. Er hätte nämlich gern auch noch die Kontrolle übernommen.
Eine gravierende Änderung betrifft in diesem Gesetz den Landesjugendhilfeausschuss. Aus ihm wird der LandesKinder- und Jugendausschuss. Allerdings geht es hier weniger um den Namen. Viel wichtiger sind seine Aufgaben, seine Arbeitsweise, aber auch seine Zusammensetzung.
Ich hatte schon anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfes gesagt, dass wir großen Wert auf das bisher Erreichte bezogen auf die Arbeitsweise legen und dass wir das erhalten wollen. Damit meine ich: Wir haben bisher fachlich diskutiert. Wir haben sachlich diskutiert. Wir haben auf Augenhöhe diskutiert. Wir waren uns nicht immer einig, aber wir haben einander immer zugehört und den anderen ernst genommen. Mir - und ich denke auch den anderen Kollegen hier - war es wichtig, dass das so bleibt. Was die Zusammensetzung angeht, werden wir die Anzahl der politischen Vertreterinnen und Vertreter im Landes-Kinder- und Jugendausschuss so lassen, wie sie vorher
im Landesjugendhilfeausschuss war, nämlich bei neun. Wir wollen, dass alle Fraktionen, die im Landtag vertreten sind, auch im Landes-Kinder- und Jugendausschuss berücksichtigt werden. Das ist zurzeit gerade nicht der Fall.
Was die Verteilung der neuen Mandate angeht, richten wir uns nach den Mehrheitsverhältnissen, ganz einfach deshalb, weil sie das Wahlergebnis und den Wählerwillen widerspiegeln.
Außerdem - diesen Punkt möchte ich ebenfalls noch hervorheben - haben wir das Befassungsrecht des Kinder- und Jugendausschusses abgerundet - Gordon Hoffmann hat darüber eben ausführlich berichtet -, und zwar mit einem wichtigen Punkt: Wir haben nämlich festgelegt, dass zu den Themen, für die das Befassungsrecht nach § 12 Abs. 1 besteht, Beschlüsse gefasst werden können. Das ist eine Forderung aus der Anhörung, die wir aufgenommen haben.
Insgesamt können wir sowohl mit dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung als auch mit der Art und Weise, wie er zustande gekommen ist, zufrieden sein. Ich möchte mit einem Satz schließen, den ich schon in der Augustsitzung des Plenums anlässlich der 1. Lesung gesagt habe. Ich wiederhole diesen Satz, weil ich ihn wichtig finde:
„Der neue Landes-Kinder- und Jugendausschuss soll sich … nicht nur mit allen Aufgaben der Jugendhilfe, sondern daneben auch mit den Lebenssituationen von jungen Menschen sich befassen.“
Das ist eine nicht unerhebliche Ausweitung unserer Tätigkeit. Sie wird uns einiges an Arbeit abverlangen, aber es ist wichtige und sinnvolle Arbeit, und ich werde sie gerne machen - ich denke, das können auch die Kollegen für sich sagen -, auch in der neuen Struktur. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Werte Gäste! Es gibt in diesem Haus wohl nur wenige Themen, bei denen wir uns im Grundsatz so einig sind wie in diesem Fall. Natürlich sind das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr, das Freiwillige Jahr in der Kultur und das Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege sehr sinnvoll. Deswegen ist die Nachfrage so groß. Sie sind also erfolgreich. Das war im Ausschuss unstrittig, und das ist auch hier und heute unstrittig.
Die Vorteile der Freiwilligendienste liegen auf der Hand - für den oder die Freiwillige, für die Einsatzstelle, für uns alle. Kollege Hoffmann hat es schon sehr weit ausgebreitet; dennoch möchte ich noch einmal darlegen, worin die Vorteile im Einzelnen bestehen: Die jungen Menschen können sich ausprobieren. Sie können Erfahrungen sammeln, Gelerntes anwenden und Neues lernen. Die Einsatzstellen profitieren natürlich auch. Letzten Endes sind es Freiwillige im besten Sinne des Wortes.
Aber - jetzt kommt das Aber, auf das Herr Hoffmann wahrscheinlich wartet -: Auch die sinnvollste Einrichtung will finanziert sein. Die bisherige Finanzierung ruht auf mehreren Säulen: Fördermittel des Bundes, Fördermittel der Europäischen Union, Mittel des jeweiligen Trägers. Der hohe Anteil an Förderung macht das System anfällig für neue Förderstrategien, aber auch für geringere Fördersummen.
Liebe Abgeordnete! Mit dem kommenden Jahr beginnt eine neue Förderperiode der Europäischen Union. Auf EU-Ebene besteht immer eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu Veränderungen kommt, und zwar schon deswegen, weil es eine Vielzahl von Regionen gibt, die ganz unterschiedliche Bedürfnisse haben und verschiedene Entwicklungen nehmen. Wir müssen uns zwar nicht freuen, wenn wir weniger Geld bekommen; aber wir sollten den Gedanken der europäischen Solidarität immer im Hinterkopf behalten. Schließlich fallen die Fördersummen ab dem Jahr 2014 unter Umständen auch deswegen geringer aus, weil es Regionen gibt, die weitaus umfangreicherer Hilfen bedürfen als wir. Anders formuliert: weil Brandenburg in der Gesamtschau der Regionen innerhalb der EU weiter nach vorn gerückt ist. Ich erwähne das vorsorglich, weil es mir ein Anliegen ist, dass hier niemand mit dem Finger nach Brüssel zeigt. Gerade dann, wenn es weniger Geld gibt, kommt es darauf an, das verbliebene Geld sinnvoll einzusetzen.
Wir als Koalitionsfraktionen halten die Förderung der Freiwilligendienste für eine sehr sinnvolle Investition. Ich spreche bewusst von „investieren“, denn die Freiwilligendienste sind im Endeffekt genau das: Investitionen in Köpfe zum Wohle aller.
Aber wir haben uns bewusst dagegen entschieden, hier und heute Entscheidungen über den nächsten Haushalt zu treffen. Wir halten es für richtig, die Förderung fortzuführen - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das soll unser Entschließungsantrag auch verdeutlichen. Ja, wir möchten, dass es so bleibt, wie es ist. Nein, wir können nicht hier und heute bestimmen, dass das Geld dafür ausgegeben wird; denn wir wissen gar nicht, wie viel Geld da sein wird.
Weil wir das nicht wissen, haben wir …
- Ich versuche mich trotz Ihrer Einwürfe zu konzentrieren.
Wir haben deswegen einen Prüfauftrag an die Landesregierung formuliert. Der Ministerin ist auch klar, dass uns dieses Thema wichtig ist.
Wir haben selbstverständlich keine grundlegenden Einwände gegen ein „FSJ im Sport“ oder ein „FSJ in der Demokratie“. Dennoch bitte ich Sie abzuwarten, was die Prüfung ergibt. Wir werden es erfahren. Unser Entschließungsantrag beinhaltet auch, dass wir nicht lange darauf warten müssen; denn unter dem dritten Punkt fordern wir das Ministerium auf, uns noch im I. Quartal des neuen Jahres darüber zu berichten. Ich freue mich darauf. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Gäste! Liebe Kollegen Abgeordnete! Die letzte Rede am heutigen Tag ist die schwerste. Zu so später Stunde muss ich hier noch zu einem Thema sprechen, das mir sehr nahegeht. Wie Sie vielleicht wissen, ist mein Beruf Sozialpädagogin. Ich war viele Jahre in der Heimerziehung tätig - acht Jahre als innewohnende Erzieherin, bis Ende 2007, was noch nicht so lange her ist, und zwar in einer ganz „normalen“ Jugendhilfeeinrichtung.
Als die ersten Zeitungsberichte über die angeblich unhaltbaren Zustände in der Haasenburg erschienen, dachte ich noch: Die wissen doch nicht, wovon sie reden. Wer einmal ein Jahr jede Nacht auf seiner Handtasche geschlafen hat - aus Angst, sie
morgens leer vorzufinden -, wer wochenlang Besteckschubladen einschließt, weil ein Jugendlicher droht: „Ich steche dich ab!“, wer mehr als einmal von Nachbarn oder Lehrern hört: „Der gehört ja wohl in eine Spezialeinrichtung!“, dem ist klar, dass Außenstehende die Situation unserer Kinder in den Heimeinrichtungen nur schwer einschätzen können und dass Erfolg hier sehr unterschiedlich bewertet wird.
Darum bin ich der Ministerin auch dankbar, dass sie eine unabhängige Kommission mit außerordentlich honorigen Mitgliedern berufen hat.
Obwohl der schriftliche Bericht dieser Kommission sich wohltuend sachlich liest, hat es mir bei seiner Vorstellung im Bildungsausschuss dennoch die Kehle zugeschnürt. Vielleicht merken Sie es auch, dass mir das wirklich sehr nahegeht.
Ich will auf diesen Bericht nicht mit Zitaten eingehen, aber zusammengefasst kann man wohl sagen: Viele Jugendliche haben dort nicht das bekommen, was sie benötigt haben. Dafür haben sie in zu vielen Fällen etwas bekommen, was sie gar nicht gebrauchen konnten; und das, meine Damen und Herren, ist nun wirklich nicht der Effekt, den wir als Gesellschaft mit der Unterbringung von Jugendlichen in einer Einrichtung wie der Haasenburg erreichen wollten.
Natürlich sehe ich diese Einrichtung heute mit ganz anderen Augen. Nun müssen wir uns ehrlicherweise zweierlei fragen: Erstens. Wie konnte es so weit kommen? Zweitens. Wie soll es weitergehen? Welche Alternativen haben wir?
Bei der Frage, wie es so weit kommen konnte, gehört natürlich auch die Heimaufsicht auf den Prüfstand. Genau das fordert der vorliegende Antrag. Hier ist Ehrlichkeit gefragt, aber auch Sachlichkeit, und zwar von allen Beteiligten. Erste sachliche Vorschläge enthält der Bericht, und ich finde, im Sinne einer zielführenden Debatte sollte das der Maßstab für alle weiteren Diskussionsbeiträge sein. Wenn es in dem Bericht heißt: „Die Wirkungen gesetzlicher Kontroll-, Aufsichts- und Qualitätsentwicklungsmechanismen sind nur so gut, wie die organisatorischen und personellen Bedingungen diese stützen und ermöglichen“, dann ist das natürlich eine Hausaufgabe.
Nicht nur deswegen finden wir es gut, wenn der Sachverstand der Kommission in die Zukunft der Heimaufsicht einfließt. Damit ist zumindest teilweise schon eine Antwort auf die Frage gegeben, wie es weitergehen soll. Ich sage bewusst: teilweise. Es reicht ja nicht, nur über die Haasenburg zu reden. Wir müssen vor allem über die Jugendlichen sprechen und wie wir mit ihnen umgehen, wie wir ihnen das an Hilfe geben können, was sie benötigen.
Ich zitiere nochmals aus dem Untersuchungsbericht. Darin heißt es:
„… dass für alle Kinder und Jugendlichen auch andere pädagogische und kinder- und jugendpsychiatrische Zugänge, Orte, Settings in Frage kommen.“
Das ist gut. Aber wir müssen gewährleisten, dass genau diese Zugänge, Orte und Settings auch bereitstehen und aktiviert
werden können. Das ist keine einfache Aufgabe, aber es ist die Aufgabe, die wir im Sinne der Jugendlichen, aber auch der Gesellschaft angehen und bewältigen müssen. Marie Luise hat dazu schon viel gesagt. Ich bin auch sehr für die frühen Hilfen. Deswegen haben wir es auch in den vorliegenden Entschließungsantrag aufgenommen.
Was wir nicht aufgenommen haben, ist die Forderung nach zusätzlichen Ausschüssen, Unterausschüssen, Kommissionen oder anderen Gremien. Eine solche Forderung - ich kann es nur immer und immer wieder betonen - ergibt nur dann Sinn, wenn es nicht bereits Gremien gibt, die diese Aufgaben erfüllen können. Diese Gremien gibt es aber, zum Beispiel in Form des Bildungsausschusses, und wir sollten uns das nicht aus der Hand nehmen lassen. Deshalb sehe ich auch nicht ein, warum wir diese Aufgabe delegieren sollten. Wir arbeiten ja bereits daran. Wenn ich allein an die 37 Fragen denke, die heute aus dem Ausschuss an das Ministerium gegangen sind, so sieht man, dass die Arbeit in vollem Gange ist.
Das war es. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU für diesen Antrag, weil er uns die Möglichkeit gibt, das Thema rechtliche Betreuung einmal in der Praxis zu beleuchten.
Der Landesrechnungshof hat unter anderem festgestellt, dass die Ausgaben für rechtliche Betreuung kontinuierlich zunehmen und dass gleichzeitig die Anzahl ehrenamtlicher Betreuer ebenso kontinuierlich abnimmt.
Ihr Antrag zielt nun darauf, durch finanzielle Unterstützung der Betreuungsvereine sowohl die Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer als auch die Etablierung von Vorsorgevollmachten zu verstärken.
Ich selbst habe als Vorsitzende des Betreuungsvereins Wittstock e. V. in den Jahren 2004 und 2005 nach Einstellung der
Landesförderung und daraufhin auch erfolgter Einstellung der Kofinanzierung durch unseren Landkreis vehement für eine weitere finanzielle Unterstützung gekämpft - leider erfolglos.
Erst mit dem Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz verbesserte sich die finanzielle Situation der Betreuungsvereine wieder, und zwar durch die Pauschalierung und die Tatsache, dass Betreuungsvereine die Mehrwertsteuer einbehalten durften. Unserem Verein geht es finanziell relativ gut, und wir haben die Gewinnung, Beratung und Begleitung unserer Ehrenamtler nie eingestellt. Dazu gehörten auch immer Veranstaltungen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Ähnliches kann ich auch von den anderen Betreuungsvereinen in meinem Landkreis behaupten.
Leider ist die Besserstellung der Vereine in diesem Jahr gekippt worden. Auch die Berufsbetreuer dürfen jetzt die Mehrwertsteuer behalten. - Es ist mir unverständlich, was sich der Gesetzgeber dabei dachte.
Sie ahnen es vielleicht schon: So sehr ich eine finanzielle Förderung der Betreuungsvereine begrüßen würde, glaube ich doch nicht, dass wir damit allein das eingangs geschilderte Problem lösen könnten. Vielmehr glaube ich, dass hier ein Bündel von Maßnahmen nötig sein wird. Zudem müssen wir dabei unterscheiden, welche Möglichkeiten wir als Land haben und was andererseits nur bundesrechtlich verbessert werden kann.
Wenn ich einmal mit Letzterem anfange, so könnte zum Beispiel bundesgesetzlich geregelt werden, wie viel Betreuung ein Berufsbetreuer maximal führen darf und wer das kontrolliert.
An die gleiche Adresse gehört die Forderung nach gesetzlich ermöglichter genereller Vertretung durch Ehegatten und/oder auch Kinder und Eltern, wenn es zum Beispiel nur um die Bereiche Gesundheit und Wohnen geht. Das würde vielen Familien helfen und gleichzeitig die öffentlichen Kassen entlasten.
Das, was wir im eigenen Revier regeln können, ist zum Beispiel der immer rigider werdende Umgang der Sozialbehörden mit allen Arten von Betreuern. Wenn zum Beispiel, wie gerade erst in meinem Verein vorgefallen, eine ehrenamtliche Betreuerin, die seit über 20 Jahren bis zu drei Betreuungen in ihrer Freizeit führt - Sie hat immer gut geführt, und das neben ihrer vollen Arbeitszeit -, vom Sozialamt einen Bescheid bekommt, dass sie 5 000 Euro Schadensersatz selbst zahlen soll, weil sie vergessen hat, einen Wohngeldantrag zu stellen, dann ist das für sie natürlich ein riesiger Schreck, und mit der Übernahme einer erneuten Betreuung darf man hier wohl nicht mehr rechnen.
Das ist kein Einzelfall, und mit gutem Gewissen kann man kaum einen wirklich ehrenamtlichen Betreuer werben - wirklich ehrenamtlich im Sinne von „für fremde Personen“.
Auch die Rechtspfleger haben es in 20 Jahren nicht gelernt, zwischen Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern zu unterscheiden.
Zusätzlich kann man noch konstatieren, dass die Mehrzahl neuer Betreuungsfälle im Laufe der Jahre immer komplexer geworden sind und - was anscheinend niemandem aufgefallen
ist - dass wir einen nicht unerheblichen Zuzug von Betreuten aus Berlin haben, weil in Brandenburg die Unterbringungsplätze immer noch preiswerter, sehr viel preiswerter sind. Die Plätze werden dann natürlich von der dortigen Sozialbehörde bezahlt, aber die Betreuung geht an unsere Amtsgerichte und unsere Landeskasse über.
Zum Schluss möchte ich auch noch etwas an der Aktualität der Daten des Landesrechnungshofs zweifeln. Ich komme ja aus einem Landkreis mit einer der höchsten Betreuungsquoten pro Einwohner in der gesamten Bundesrepublik. Die Daten des laufenden Jahres zeigen erstmals einen Rückgang von 20 % an Sachverhaltsaufnahmen durch unsere Betreuungsbehörde, und der wird ausschließlich auf das endlich eintretende Wirken der Vorsorgevollmachten zurückgeführt, die bei uns durch Behörde, Vereine und auch Anwälte und Notare kontinuierlich beworben werden.
Sie sehen, es gibt viel zu diskutieren, und darum freue ich mich, dass auch meine Fraktion einer Überweisung des Antrags an die Ausschüsse zustimmt. Allerdings beantragen wir, den Antrag federführend an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen, Kollegen und Gäste! Der jetzt zur Debatte stehende Gesetzentwurf
geht auf das Modernisierungskonzept der Landesregierung von 2011 zurück, zu dem die Ministerin schon einiges sagte. In diesem Konzept heißt es:
„Das Landesjugendamt wird in das MBJS organisatorisch integriert. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Leistungen der bisherigen Landesoberbehörde für die Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ebenso sichergestellt werden wie die Wahrnehmung der Gesamtverantwortung der Landesoberbehörde. Die Beteiligung des Landesjugendhilfeausschusses an den Aufgaben aus Kinderund Jugendhilfe soll unberührt bleiben. Anlässlich der Integration des Landesjugendamtes ins Ministerium kann eine Fortentwicklung der Beteiligung geprüft werden.“
Dazu sage ich später noch etwas.
Das, was so technisch klingt, stellt an uns alle einen erheblichen Anspruch. Es geht eben nicht allein um Organigramme, Verlegung von Dienstorten oder Straffung von Entscheidungsabläufen, auch wenn das ein wesentlicher Hintergrund dafür ist. Es geht zum einen um ein sehr sensibles Thema, die Aufgaben der Jugendhilfe, und zum anderen um die Fortführung einer seit Jahren gut gelebten Praxis, nämlich das partnerschaftliche Miteinander von öffentlicher Jugendhilfe, freien Trägern und Vertretern der Legislative.
Der Landesjugendhilfeausschuss in seiner bisherigen Form ist geprägt durch den fachlichen Diskurs aller Beteiligten auf Augenhöhe. Dieser von allen Seiten praktizierte Umgang miteinander hat wesentlich dazu beigetragen, dass viele strittige Themen zwar nicht immer im Konsens, aber doch immer an der Sache orientiert debattiert wurden und sich kein Partner ausgegrenzt fühlte. Das kann der Kollege Hoffmann vielleicht nicht wissen, denn er stößt erst in der Zukunft zu uns in den Ausschuss.
- Ab Montag. - Der hier beschriebene Geist des Miteinanders zog sich auch durch den aktuellen Diskussionsprozess. Er sollte in der neuen Struktur erhalten bleiben und möglichst ausgebaut werden - so unser Selbstverständnis bei allen Diskussionen über die Eingliederung.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat diesem Anspruch Rechnung getragen und die Vorstellungen der Landesregierung immer offen und transparent mit den Verbänden debattiert. Dafür möchte ich hier im Parlament danke sagen.
Dass die Zweigliedrigkeit des Landesjugendamtes bei seiner Auflösung und Überführung in das Ministerium neu definiert werden musste, musste allen Beteiligten von vornherein klar sein. Die Notwenigkeit ergibt sich daraus, dass der Landesjugendhilfeausschuss in seiner bisherigen Form das Landesjugendamt in grundsätzlichen Fragen durch Beschluss binden kann. Meines Wissens ist bisher so ein Beschluss noch nie gefasst worden. Bei einem Ministerium kann das nur durch das Parlament erfolgen. Umso wichtiger ist es, dieses fachliche Miteinander aller Akteure der Jugendhilfe auch in der neuen Struktur aufrechtzuerhalten. Bis jetzt kann ich nicht erkennen, dass dieser partnerschaftliche Ansatz von irgendeiner Seite infrage gestellt wird.
Bei der Vorbereitung auf die heutige Rede erschien mir vor meinem Auge die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses,
in der das erste Mal über das ganz neue Modernisierungskonzept gesprochen wurde. Wir alle saßen in dem großen Versammlungssaal des Ministeriums. Alle Mitglieder des Ausschusses waren erst einmal überrascht - erschlagen, wie ich sagen möchte - und wussten gar nicht, was auf sie zukommt. Ich werde nie vergessen, wie Herr Hilliger aus dem MBJS in diese Stille hinein genau diesen Satz sagte: Wir sollten uns darauf konzentrieren. Anlässlich der Integration des Landesjugendamtes in das Ministerium kann eine Fortentwicklung der Beteiligung geprüft werden. Genau daran haben wir in der ganzen Zeit gearbeitet.
Fakt ist zwar, dass durch die Gesetzesnovelle die Bindungswirkung des Landesjugendhilfeausschusses in grundsätzlichen Fragen wegfällt, wie es Herr Hoffmann sagte. - Wo ist er denn? Er ist gar nicht mehr da?
- Ach ja. Entschuldigung. - Im Gegenzug sind die Beteiligungsrechte des Landes-Kinder- und Jugendausschusses, wie er in Zukunft heißen wird, im vorliegenden Gesetzentwurf substanziell erweitert worden.
Der neue Landes-Kinder- und Jugendausschuss soll sich eben nicht nur mit allen Aufgaben der Jugendhilfe, sondern daneben auch mit den Lebenssituationen von jungen Menschen befassen. Die Befassungsrechte des Landes-Kinder- und Jugendausschusses werden über die Jugendhilfe hinaus auf allgemeine Fragen der Jugendpolitik erweitert.
Schade. Ich kann zu den schönen Dingen, die der Ausschuss in Zukunft auch noch machen wird, nicht mehr ausführen, zum Beispiel, dass er Gutachten einholen und Öffentlichkeitsarbeit leisten darf, was es bisher so nicht gegeben hat. Ich schließe aber nicht aus, dass sich in den weiteren Beratungen die Notwendigkeit von Korrekturen ergeben wird und wir in unserer Fraktion dazu auch bereit sind. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen, Kollegen und Gäste! Angesichts der Tatsache, dass beamtenrechtliche Regelungen heute mehrere Tagesordnungspunkte einnehmen und man im Ausschuss noch sehr viele Gelegenheiten haben wird, über die behandelten Gesetzentwürfe zu sprechen, möchte ich mich bei diesem Gesetz eher kurzfassen.
Im Wesentlichen wird mit diesem Gesetz schließlich auch die vorhandene Rechtslage nicht umgestaltet, sondern nur in einer leichter durchschaubaren Regelung zusammengefasst werden. Die mit diesem Gesetzentwurf vorgenommenen inhaltlichen Rechtsänderungen scheinen mir jedoch allesamt weitgehend begrüßenswert. Mit dem Gesetz - der Minister sagte es bereits wird die Pauschalierung der Besoldung nach Lebensalter aufgegeben, dafür eine sachgerechtere Berücksichtigung von Erfahrungsstufen vorgenommen, und nebenher werden auch Forderungen der EU umgesetzt.
Für die meisten wird sich durch die Regelung ohnehin nicht viel ändern, da mit dem Alter bekanntlich auch die Erfahrung steigt. Allerdings muss dabei sichergestellt werden, dass auch Berufserfahrung vor der Verbeamtung angerechnet wird, denn der öffentliche Dienst ist darauf angewiesen, dass er auch ältere Bewerberinnen und Bewerber einstellt, die auch außerhalb des Landesdienstes bereits Erfahrungen gesammelt haben. Unser Personalkörper braucht ebenfalls den einen oder anderen Quereinsteiger, der ein Leben außerhalb des öffentlichen Dienstes hinter sich hat. Externe Erfahrungen erweitern den Horizont.
Ich begrüße aber ausdrücklich - im Gegensatz zu Herrn Lakenmacher -, dass der bisherige Verheiratetenzuschlag in Form ei
nes Familienzuschlages modifiziert wird, denn er entsprach zunehmend nicht mehr der Lebensrealität einer modernen Zeit, und ich glaube auch nicht, dass sich ein Verfassungsgericht an ein Rechtsbild klammern wird, das nicht mehr dem Leben der Menschen in Brandenburg entspricht.
Der Ersatz des Verheiratetenzuschlages durch einen Familienzuschlag ist eine - sogar relativ späte - Reaktion darauf, dass heute auch die Ehefrau eines Beamten durchaus gerne arbeiten geht und nicht mehr der alleinigen Alimentationsnotwendigkeit des Ehegatten unterfällt. Das Gleiche gilt übrigens auch andersherum.
In Brandenburg war die Alleinverdienerehe ohnehin nie das, was Sie glauben. Sie war auch bei unseren Beamten nie die typische Lebensform.
Das mag in Bayern anders sein, bei uns ist es nicht so. Es soll ja auch Paare geben, die ohne Trauschein zusammenleben wollen. Oder manche sind vielleicht verheiratet, leben aber nicht zusammen. Hier würde eine Beibehaltung des Verheiratetenzuschlages sogar ungerechte Lösungen bewirken.
Danke, nein.
Für meine Partei gilt schon lange, dass Familie vorrangig dort ist, wo Kinder sind. Schließlich dient - entgegen dem katholischen Kirchenrecht - auch nicht mehr jede Ehe der Zeugung von Nachwuchs. Wir stärken daher als Gesetzgeber lieber die Familie statt der Ehe. Schließlich steht nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
Mit der vorgesehenen Bestandsschutzregelung wird schließlich auch niemand schlechtergestellt und keine bestehende Beamtenehe benachteiligt. Ich halte auch die Beibehaltung der Leistungszulagen für sachgerecht.
Sie werden nach einem transparenten und fairen System gewährt. Wir bezahlen schließlich unsere Beamten nicht wegen ihres Status, sondern dafür, dass sie ihren Dienst für die Ge
meinschaft leisten. Beamtinnen und Beamte sind und bleiben Dienstleister der Gemeinschaft. Zudem wird mit der Aufnahme einer Verjährungsregelung für Besoldungsansprüche eine wichtige Rechtslücke geschlossen. Dass gerade im öffentlichen Dienst keine klaren Verjährungsregeln bestehen, hat schon zu sehr vielen Rechtsstreitigkeiten geführt.
Ansonsten sollten wir aus meiner Sicht die Detaildiskussion getrost der Debatte in den Ausschüssen überlassen. - Ich bedanke mich für Ihre - in Teilen mangelhafte - Aufmerksamkeit.
Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember ist die Stadt Meyenburg in der Prignitz vom öffentlichen Personennahverkehr abgekoppelt. Niemand kann Meyenburg am Wochenende per Bahn, Bus oder Rufbus erreichen oder verlassen.
Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um diesen Zustand zu beheben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum wiederholten Male behandeln wir heute einen Antrag der CDU, der kinderpolitische Maßnahmen bzw. Anliegen zum Inhalt hat. Nun hat Frau Blechinger zunächst ihren ersten Teil vorgetragen, in dem es vor allem um die Große Anfrage ging, und im zweiten Teil, vermute ich, wird sie auf den Antrag eingehen, den die CDU dazu gestellt hat. Ich gehe schon einmal vorab auf diesen Antrag ein.
- Das kann man, wenn man so oft solche Anträge hier hat.
Es ist auffällig, dass Sie alles, was vom Bund kommt, als Stein der Weisen betrachten - das kann ich von Ihrer Warte aus sogar noch verstehen -, aber dass Sie das, was wir in Brandenburg selbst entwickelt haben, immer unterschätzen. Das finde ich schade. Sie unterschätzen es selbst dann, wenn es sich nachweislich bewährt hat und Sie das schwarz auf weiß lesen können. Ein gutes Beispiel ist das neue Bundeskinderschutzgesetz. Es ist - so viel kann ich vorab sagen - eines der besseren Gesetze, die der Bundestag in dieser Legislaturperiode verabschiedet hat. Aber es hätte noch besser sein können, zum Beispiel dadurch, dass der Gesundheitsbereich einbezogen wird. Der bzw. die Gesundheitsminister von der FDP haben sich jedoch konsequent weggeduckt. Daraus resultieren einige der größten Schwachstellen des Gesetzes.
In Brandenburg haben wir diesen Fehler nicht begangen. Die Netzwerke Gesunde Kinder beziehen die Akteure des Gesundheitssektors, zum Beispiel Krankenhäuser, ausdrücklich ein. Auch vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen: Wir haben in Brandenburg in all den Jahren bewusst nicht darauf gewartet, ob und wann der Bund sich bewegt. Wir haben uns stattdessen eigene Gedanken gemacht, haben Initiativen entwickelt und sind damit gut gefahren. Mit „uns“ meine ich übrigens nicht allein den Landtag und auch nicht die SPD und ihre Koalitionspartner, zu denen übrigens auch einmal die CDU gehörte.
Mit „uns“ meine ich alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, die sich für einen wirksamen Kinderschutz einsetzen, sei es nun beruflich oder ehrenamtlich.
Meine Damen und Herren! Anders als der vorliegende Antrag suggeriert, gibt es in Brandenburg bereits eine Reihe wirksamer Maßnahmen. Viele davon lassen sich bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage nachlesen. Es gibt das Landesjugendamt und den Landesjugendhilfeausschuss, es gibt den Landesjugendplan mit seinen drei Schwerpunktbereichen: Weiterentwicklung und Qualifizierung der Jugendhilfe, Förderung des gleichmäßigen Ausbaus der Jugendhilfe und Wahrnehmung von überregionalen Aufgaben der Jugendhilfe. Es gibt die Fachstelle Kinderschutz und das System Frühe Hilfen, das auch präventive Ansätze kennt. Es gibt das Familienund Kinderpolitische Programm und das Programm der Landesregierung zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit im Land Brandenburg. Es gibt Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen, die übrigens in Zusammenarbeit mit dem Landkreistag und dem
Städte- und Gemeindebund entstanden sind. Es gibt das SozialTherapeutische Institut Berlin-Brandenburg und das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut. So könnte ich weiter aufzählen. Ich finde, es ist eine stolze Bilanz. Jeden, der sich für die Wirksamkeit des Kinderschutzes in Brandenburg interessiert, kann ich nicht nur die hier diskutierte Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU wärmstens zur Lektüre empfehlen, sondern auch die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Krause. In beiden Dokumenten kann man vieles im Detail nachlesen, was wir hier nur anreißen können.
Wenn wir nun die Große Anfrage der CDU und vor allem die sehr ausführliche Antwort des Bildungsministeriums näher betrachten, so stellen wir fest: Vieles, eigentlich alles von dem, was die CDU fordert, ist dort bereits aufgeführt. Sie fordern eine bessere Information über Leistungsangebote für junge Eltern. Lesen Sie einfach noch einmal in der Antwort auf die Große Anfrage nach; es ist die Antwort auf Frage 2, die Information gibt es bereits. Sie fordern verbindliche Vorgaben. Was genau Sie darunter verstehen und wofür Sie sie brauchen, verraten Sie uns nicht. Außerdem vergessen Sie einen wesentlichen Punkt, nämlich die unterschiedlichen Bedarfe in den verschiedenen Teilen des Landes. Eine Region wie die Uckermark braucht einfach eine andere Angebotsstruktur als Potsdam. Schließlich übersehen Sie, dass es verbindliche Vorgaben in bestimmten Bereichen, nämlich dort, wo es wirklich sinnvoll ist, bereits gibt, zum Beispiel das polizeiliche Führungszeugnis. Weiterhin fordern Sie verbindliche Qualitätsstandards, verlässliche Rahmenbedingungen und zu guter Letzt noch eine Evaluation. Hier sagen wir Ihnen klipp und klar: Das ist Aufgabe der Jugendämter. Natürlich hilft das Land an dieser Stelle, indem es Handreichungen bietet, aber mehr Vorgaben, mehr Zentralisierung halten wir nicht für hilfreich.
Zu guter Letzt bauen Sie auf die Signalwirkung eines Ausführungsgesetzes. Da frage ich mich doch: Inwiefern hat ein Umsetzungsgesetz größere Signalwirkung als zum Beispiel unser Programm zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit, unser Familien- und Kinderpolitisches Programm oder die Netzwerke Gesunde Kinder? Die Antwort darauf müssen Sie schuldig bleiben, weil es darauf keine überzeugende Antwort gibt. Eigentlich wissen Sie es selbst: Die Signale stehen längst auf grün.
Nein, dann schaffe ich meine Rede wieder nicht. Das war beim letzten Mal schon so.
Danke nein, Herr Bretz.
Meine Damen und Herren! Beim Lesen Ihres Antrags bin ich schließlich über einen Schlüsselbegriff gestolpert, den ich nicht unkommentiert lassen will. Er lautet „Flickenteppich“. So umschreiben Sie die kommunale Selbstverwaltung. Dabei lässt das Bundeskinderschutzgesetz keinen Zweifel offen. Kinderschutz fällt in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Darüber können wir einfach nicht hinwegsehen. Mit Ihrer Wortwahl offenbaren Sie eine Denkweise, die wir Sozialdemokraten uns nicht zu eigen machen werden. Anders als Sie bauen wir auf die kommunale Selbstverwaltung. Wir bauen auf die Sachkenntnis vor Ort, vor allem auf die Sachkenntnis im Detail, die von Potsdam aus gar nicht vorliegen kann. Deswegen gilt für uns: Das Land kann, will und wird sich nicht einmischen. Wir wollen, dass auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht genommen werden kann. Da könnte ich Herrn Hoffmann direkt ansprechen - er ist leider nicht anwesend -, denn die Prignitz ist dafür ein typisches Beispiel. Sie beteiligt sich nicht am Netzwerk Gesunde Kinder, sondern hat ihr eigenes System entwickelt, und das ist auch in Ordnung so.
Meine Damen und Herren! Einen der wichtigsten Punkte, wenn nicht gar den wichtigsten Punkt überhaupt, habe ich mir für den Schluss meiner Rede aufgehoben: Kinderschutz ist nicht allein eine Frage von Gesetzen und des Vertrauens, sondern auch eine Frage des Geldes. Das ist keine neue Erkenntnis. Leider sieht die Realität an diesem Punkt eher traurig aus. Schon heute sind viele Jugendämter an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Wenn sie infolge des Kinderschutzgesetzes noch weitere Aufgaben wahrnehmen sollen - was im Prinzip ja richtig ist -, dann erfordert das eine entsprechende Personalausstattung. Auch darauf wurde bei den Beratungen im Bundestag mehr als einmal nachdrücklich hingewiesen. Ich sage klipp und klar: Der Erfolg des Bundeskinderschutzgesetzes steht und fällt nicht mit einem brandenburgischen Ausführungsgesetz, sondern mit einer auskömmlichen Finanzierung.
Diese Finanzierung ist der große Schwachpunkt des Gesetzes.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Wenn Sie einen sinnvollen Beitrag zum Kinderschutz leisten wollen, wirken Sie auf Ihre Parteifreunde im Bund ein, verlangen Sie, dass eine transparente Kostenberechnung sowie eine tragfähige und faire Kostenregelung nachgereicht wird. Die Kommunen werden es Ihnen danken. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Bei Dienstleistungskonzessionen handelt es sich um eine Form der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf einen Dritten. Bislang waren solche Konzessionen vom europäischen Vergaberecht ausgenommen. Ein von der Europäischen Kommission vorgelegter Richtlinienentwurf sieht nun jedoch eine Ausschreibungspflicht vor. Davon wären zum Beispiel kommunale Unternehmen der Wasserver- und -entsorgung betroffen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Pläne, für Dienstleistungskonzessionen eine Ausschreibungspflicht einzuführen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner! Sehr geehrte Frau von Halem!
Ja, auch ich weiß: Steter Tropfen höhlt den Stein. Es geht natürlich immer noch besser in Kita und Schule, wenn es um Betreuungsschlüssel, Ausbildung und Ausstattung geht. Manchmal habe ich aber doch den Eindruck: Wenn Sie noch nach einem Antrag suchen, holen Sie diesen einfach aus der Schublade, denn der geht immer - notfalls auch mit Nuancen.
Der vorliegende Antrag enthält mehrere Schlüsselbegriffe, die das gut verdeutlichen.
Ich beginne mit dem Betreuungsschlüssel: Wie Sie wissen - Sie haben es ja eben selbst gesagt -, haben wir diesen bereits verändert, und zwar bei den 3- bis 6-Jährigen von ehemals sieben auf jetzt sechs Erzieher.
Entschuldigung - Bei den unter Dreijährigen...
- Sie haben Recht, Frau von Halem, ich lasse es weg. Wir haben bereits etwas getan.
- Ja, da hast du Recht, Gordon. Das ist mehr. Das wäre ein bisschen viel und für das Kind schwer zu ertragen.
Das Zweite ist die Sprachförderung. Leider verkennt der Antrag, dass auch die Spracherziehung bereits Teil der Erzieherinnenausbildung in Brandenburg ist und dass wir bei der Sprachstandsfeststellung 97 % der Fünfjährigen erreicht haben.
- Ich würde gern zusammenhängend vortragen.
Für die alltagsintegrierte Sprachförderung hat die Landesregierung kürzlich ein Konzept vorgelegt, das bereits umgesetzt wird übrigens in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern. Außerdem wird in dem Antrag die Freistellung von Leitungsaufgaben gefordert. Auch diesbezüglich haben wir bereits etwas getan. Herr Büttner sagt, es sei nicht genug, und da gebe ich ihm Recht. Wir haben die Kommunen angesprochen. Sie bzw. die Träger der Einrichtungen sind in der Pflicht, einen Beitrag zur Freistellung der Kitaleiterinnen zu leisten. Dazu sage ich an anderer Stelle noch etwas.
Die Frage ist: Können wir besser sein? Das ist die Kernfrage, die wir uns stellen und die wir mit dem gebotenen Ernst beantworten müssen. Dabei dürfen wir nicht ignorieren, über welche finanziellen Mittel wir verfügen - und über welche nicht. Das Beispiel der Freistellung der Kitaleiterinnen ist in diesem Zusammenhang ein ganz gutes: Eine Stunde Freistellung je Kitaleiterin pro Woche macht eine Summe von 2,3 Millionen Euro aus. Unsere Mittel sind eben nicht unbegrenzt. Wir, die wir in Regierungsverantwortung stehen, wissen und respektieren das. Wir haben gestern und heute eine Wunschliste vernommen, die wir umgehend an den Weihnachtsmann weiterleiten könnten. Wir tun alles, um die Mittelausstattung zu verbessern; aber wir wissen, dass wir die Spielräume des Haushalts nicht ungestraft überdehnen können. Täten wir das, wären Sie die Ersten, die uns das zum Vorwurf machten.
Was wir vor diesem Hintergrund bereits erreicht haben, finde ich überaus beachtlich. Die Landesausgaben für die Kindertagesbetreuung sind seit dem Jahr 2008 von 137 Millionen Euro auf rund 206 Millionen Euro gestiegen. Das ist ein Plus von 50 %; das sollen uns andere Bundesländer erst mal nachmachen.
Sie erwähnen immer so gern, in welchen Bereichen wir an letzter Stelle stehen. Laut einer der letzten Bertelsmann-Studien, die bundesweite Zahlen von 2008 vergleicht, gibt Brandenburg 3 126 Euro pro Kind für frühkindliche Bildung aus. Damit liegen wir bundesweit auf Platz 6 und deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 2 779 Euro. Bei der Gelegenheit kann ich sagen: Mich ärgert immer, dass jeder, der etwas schlechtreden will, die schlechtesten Ergebnisse hernimmt. Es gibt aber auch gute Ergebnisse, die erwähnenswert sind.
- Ja, eben. Immer aufs Schlechte!
Nun entnehme ich dem vorliegenden Antrag, dass wir noch mehr Geld in die Hand nehmen sollen. Leider sagen Sie nicht, woher das Geld kommen soll. Einen anderen Schlüssel zum Erfolg lassen Sie außen vor, nämlich das Bemühen, mit den vorhandenen Mitteln das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Das Thema Kinderbetreuung wird derzeit auch bundespolitisch heiß diskutiert. Hier gibt die schwarz-gelbe Koalition im Bund ein eher bescheidenes Bild ab, und ich rede nicht vom Betreuungsgeld, sondern von der Tatsache, dass der vom Bund beschlossene Kitaausbau in der Praxis scheitern wird. So gibt es zum Beispiel in Bayern für noch nicht einmal 19 % der unter Dreijährigen Betreuungsplätze. Wir liegen hier bei 51 % - da rede ich immer vom Fluch der guten Tat.
Gut, dann komme ich zu meinem letzten Satz. Auch wir können... Jetzt bin ich aus dem Konzept geraten.
Wir lehnen den Antrag ab, aber wir bleiben am Ball; das sollte ich vielleicht noch sagen.
In den Städten Wittstock und Pritzwalk gibt es seit November keine Kinderärzte mehr. Für fast 1 400 Kinder in Wittstock und fast 1 200 Kinder in Pritzwalk von 0 bis 12 Jahren sowie die jeweiligen Erziehungsberechtigten bedeutet das, im Krankheitsfall jeweils mehr als 40 km Fahrt auf sich nehmen zu müssen. Für die Betroffenen ist diese Situation unzumutbar, kostenintensiv und umso unverständlicher, als sich Wittstock und Pritzwalk die Funktion eines Mittelzentrums teilen.
Ich frage die Landesregierung: Welchen Handlungsbedarf bzw. welche Handlungsmöglichkeiten sieht sie, um diesem Mangel an Kinderärzten abzuhelfen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Finanzpolitik der Bundesrepublik Deutschland leidet unter einer schlimmen Krankheit. Es ist die Krankheit der Vergesslichkeit. Dafür gibt es noch andere Namen, ich lasse es aber bei Vergesslichkeit. Wir neigen dazu, in Krisen die Staatsverschuldung auszuweiten, doch vergessen wir in wirtschaftlich guten Zeiten, die Schulden zurückzuzahlen.
Lassen Sie mich ein privates, ganz plastisches Beispiel nennen, um es einfach noch einmal bildlich zu gestalten: Ich bin Besitzerin eines Haus- und Hofgrundstückes, und zwar in 5. Generation.
Mit der Übergabe durch meine Eltern gab es auch eine ganze Reihe von Regeln, wie das zu behandeln ist. Eine davon war: Dieses Grundstück muss sich in guten Zeiten vollsaugen wie
ein Schwamm, damit man in schlechten Zeiten etwas herausdrücken kann. Ich finde, das ist ein wirklich gutes Beispiel und lässt sich an vielen anderen Stellen auch anwenden.
Die Bundesrepublik hat in 41 der vergangenen 44 Jahre mehr Geld ausgegeben, als sie eingenommen hat, im Durchschnitt jährlich zwischen 5 und 6 % mehr. Lediglich in drei Jahren wurden in sehr geringem Umfang Schulden getilgt. Übrigens: In diesen drei Jahren stellte die SPD den Bundesfinanzminister.
Brandenburg ist inzwischen auf einem besseren Weg. Wir haben seit 2006 nur in einem Jahr neue Kredite aufgenommen. Allerdings haben wir seit Bestehen des Landes auch noch keinen Cent zurückgezahlt - keinen Cent! Das müssen wir angesichts des Bevölkerungsrückgangs aber tun, wenn wir unsere Kinder und Enkel nicht mit Zins- und Tilgungslasten erdrücken wollen. Deswegen ist jetzt nicht die Zeit, um Spendierhosen anzuziehen und Steuergeschenke zu verteilen. Das gilt für die Bundesrepublik insgesamt. Wo könnte die Bundesrepublik Deutschland heute stehen, wenn sie pro Jahr 60 Milliarden Euro zusätzlich für Bildung und Wissenschaft ausgeben könnte? Mit diesen 60 Milliarden Euro pro Jahr finanzieren die Steuerzahler stattdessen Zinszahlungen, päppeln die Steuerzahler stattdessen die Bilanzen und Gewinne von Banken und Hedgefonds auf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe durchaus Verständnis für die Griechen, die jetzt auf den Straßen protestieren; denn sie sehen, dass von ihren gezahlten Steuern keinerlei Zukunftsausgaben mehr finanziert werden. Stattdessen werden die Interessen der Banken bedient.
Deswegen sind die Vorschläge der Bundesregierung ein Ausdruck falscher Prioritätensetzung und ein schlechtes Signal an unsere Partner in der EU. Sie verlangt von ihnen die Einführung einer Schuldenbremse, sie verlangt mehr Haushaltsdisziplin. Doch sie macht sich selbst unglaubwürdig, weil sie Steuern senken will, bevor der Haushaltsausgleich geschafft ist. Damit demonstriert die Bundesregierung auch, wie vergesslich sie ist. Zu Beginn der Legislaturperiode hat sie bereits ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz - ein abartiges Wort - verabschiedet, gegen den Widerstand der SPD und trotz des Kopfschüttelns der meisten Menschen im Land. Inhalt dieses Gesetzes waren Steuerentlastungen in Höhe von 9 Milliarden Euro für ihre Klientel und damit verbunden ein um 9 Milliarden Euro höheres Defizit in den Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden.
Der Finanzminister hat die Gesamtsumme der Entlastungen, der Steuersenkungen seit 2000 genannt. Aber wir wissen aus der Schule: Wiederholung festigt. Nun, es gab tatsächlich Wachstum. Ob das allerdings nicht auf die vorherigen Reformen zurückzuführen ist, wäre noch zu ermitteln. Wir müssen erneut ein erhebliches Wachstum auf unserem Schuldenkonto registrieren. Deswegen wäre es an der Zeit für ein Schuldenbremsgesetz. Doch CDU und FDP wollen lieber ein Gesetz verabschieden, das sie korrekterweise eigentlich Schuldenwachstumsbeschleunigungsgesetz nennen müssten. Denn mit diesem
Gesetz verzichtet sie auf 6 Milliarden Euro, auch das ist schon vom Kollegen Görke vorhin - ausdrücklich erwähnt worden.
Auch die Brandenburger FDP glaubt offenbar daran, dass diese Entlastung für dauerhaft sichere Staatseinnahmen sorgen wird. Sie müsste es besser wissen. Unter Helmut Kohl galt ein Spitzensteuersatz von 53 %. Ich sage noch einmal: Wiederholung festigt. Ich weiß auch gar nicht, wie Herr Burkardt von einem „sozialistischen Dauerlutscher“ reden kann. Wir haben den Spitzensteuersatz dann auf 42 % gesenkt. Das Geld ist aber nie wieder hereingekommen
und fehlt uns bis heute. Die Konsequenz sind steigende Defizite in den Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Ohne die Steuersenkungen von Rot-Grün, Schwarz-Rot und SchwarzGelb, ohne die Senkung des Spitzensteuersatzes, ohne die Besserstellung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen und ohne die Steuergeschenke für die Unternehmen hätten wir heute einen ausgeglichenen Haushalt.
Bekanntlich ist es anders gekommen. Statt seinen Haushalt auszugleichen, hat Deutschland lieber die Maastricht-Kriterien außer Kraft gesetzt, weil Deutschland selbst nicht mehr mit gutem Beispiel voranging. Weil wir auf Einnahmen verzichteten und Ausgaben über Schulden finanzierten, konnten wir auch von den anderen Staaten keine strikte Haushaltsdisziplin mehr verlangen. Auch das gehört zur historischen Wahrheit.
- Dazu komme ich noch.
Und heute: SPD und Grüne haben aus den Fehlern einer übereifrigen Finanzpolitik gelernt. Wir sind lernfähig. Wir Sozialdemokraten bekennen uns dazu, dass wir von den Beziehern hoher Einkommen auch einen angemessenen Beitrag wollen; denn diese haben ihren Vermögensaufbau auch der gesamten Gesellschaft zu verdanken, die erst die Rahmenbedingungen für Erfolge schafft. Deswegen kann ich an einem Spitzensteuersatz von 49 % wirklich keine Ungerechtigkeit erkennen.
Um noch einmal auf den sozialistischen Dauerlutscher zurückzukommen. Ein Vergleich mit den USA: Die bekämpften ihre Staatsschulden nach der großen Weltwirtschaftskrise 1929 mit einem Spitzensteuersatz von 95 %.
Wir Sozialdemokraten sagen: Wer Gerechtigkeit möchte, der muss dafür sorgen, dass alle ihren fairen Beitrag leisten. Deshalb wollen wir übrigens auch eine Finanztransaktionssteuer. Der Staat hätte keine Kraft mehr für eine zweite Bankenrettung. Wer den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen helfen möchte, der muss zuallererst dafür sorgen, dass die Gemeinden, die Länder und der Bund ihre Aufgaben erfüllen können. Wer den Beziehern kleinster und kleiner Einkommen helfen möchte, der muss sich für einen flächendeckenden Mindestlohn stark machen.
Der bringt dann mehr als 10 Euro weniger an Steuern, falls die Betroffenen wegen zu geringer Löhne überhaupt Steuern zahlen. Sonst bringt ihnen diese Steuersenkung nämlich gar nichts.
Was macht Schwarz-Gelb? Diese Koalition ist stolz darauf, alte Fehler zu wiederholen. Wir haben ja bereits gehört, warum. Es ist ein Zugeständnis an die sterbende FDP, die doch noch liefern möchte.
Ich bitte Sie: Lernen Sie aus den Fehlern der Vergangenheit! Setzen Sie Ihre Prioritäten anders! Geben Sie Konsolidierung und Schuldenabbau den Vorrang vor taktisch motivierten Steuergeschenken! Sorgen Sie dafür, dass Deutschland auch in dieser Hinsicht wieder ein Vorbild für Europa wird! Sorgen Sie dafür, dass die anderen Staaten unserem guten Beispiel folgen und nicht wir ihrem schlechten! Lehnen Sie daher den FDPAntrag ab und stimmen Sie unserem Antrag zu! - Herzlichen Dank.
Am 1. Juli 2011 ist der Bundesfreiwilligendienst - BFD - gestartet. Zwischenzeitlich ist ein Großteil der geplanten 35 000 Stellen besetzt.
Ich frage die Landesregierung: Wie schlüsseln sich die Brandenburger Bufdi-Stellen auf die verschiedenen Einsatzgebiete zum Beispiel Pflege - und nach Altersgruppen auf?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ungeachtet aller Meinungsverschiedenheiten, die es in diesem Haus gibt und die auch heute wieder zutage getreten sind, gibt es doch auch Punkte, in denen wir uns einig sind. Diese Punkte betreffen zum Beispiel den Stellenwert von Kindern in unserem Land.
Alle Kinder sollen gesund, frei von Angst, Bedrohung und Gewalt aufwachsen. Alle Kinder sollen ihre Fähigkeiten entfalten. Wir nehmen das ernst. Deswegen haben wir erst kürzlich das kinder- und familienpolitische Programm diskutiert und in den zuständigen Ausschuss überwiesen.
Dieses Programm enthält ein breites Bündel an Maßnahmen, das vom gesunden Aufwachsen über familiennahe Unterstützungssysteme bis hin zur familienfreundlichen Infrastruktur reicht. Nichts von wegen wir interessierten uns nicht dafür.
Aber wir wissen auch: Mit unseren landespolitischen Möglichkeiten allein können wir nicht das gesamte Feld der Kinderschutzpolitik abdecken. Hier ist zum einen die Gesellschaft gefragt. Dazu kann ich sagen: In Brandenburg funktioniert das schon ganz gut. Die Netzwerke Gesunde Kinder sowie viele andere Initiativen beweisen das jeden Tag.
Hier ist aber auch die Bundespolitik gefragt. Leider müssen wir den Bund immer wieder mahnen, die Rechte von Kindern ernster zu nehmen. Immer mehr Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland in Armut auf. Immer mehr Kindern fehlt, was für andere selbstverständlich zum Leben gehört: die Mitgliedschaft im Sportverein, die Musikschule, die passende Kleidung oder auch nur ein warmes Mittagessen.
Immer mehr Kinder erfahren nicht nur materielle Armut, sondern auch Bildungsarmut sowie gesundheitliche Beeinträchtigung und soziale Ausgrenzung. Da habe ich in zwölf Jahren Pflegeelternschaft so einiges erlebt; das können Sie mir glauben.
Zufällig habe ich vorgestern Abend im Zug eine völlig zerfledderte „Süddeutsche Zeitung“ gefunden, auf der obenauf folgender Artikel lag: „Der große Graben“ von Alex Rühle: „Nirgendwo hängt beruflicher Erfolg so sehr von der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland“, ist der Untertitel.
Weiter unten steht:
„Die Schere geht auf in einem Alter, in dem viele Kinder noch gar nicht ,Schere‘ sagen können.“
Deswegen muss die Bundesregierung endlich dafür sorgen, dass die Infrastruktur für Familien ausgebaut wird. Sie muss dafür sorgen, dass jedes Kind in Kita, Schule und darüber hinaus Zugang zu Bildung hat, und sie darf nicht länger gegen die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stehen. Für diese Kinderrechte werben ja nicht nur wir; dafür werben auch das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland unisono. Vielleicht kann man wenigstens diesen glauben, wenn schon nicht uns.
Hier kann auch niemand sagen, wir würden mit dem Finger auf andere zeigen und selbst nichts tun, wie es Frau Blechinger eben versucht hat. Denn das, was wir hier für die Bundesebene einfordern, gibt es in Brandenburg bereits seit langem, und zwar sehr dezidiert in Artikel 27 der Landesverfassung, wie es Herr Krause bereits ausführte.
Nein. - Es ist der Bund, der hier noch hinterherhinkt. Wir fürchten, dass das so bleiben wird, wenn wir aufhören, für diese Rechte zu werben.
Ein häufig gehörter Einwand lautet, dass die in der Verfassung verankerten Menschenrechte auch für Kinder gelten. Das haben wir gerade wieder gehört. Dies stimmt zwar, reicht jedoch nicht aus. Es reicht bei weitem nicht, wenn wir Kinderschutz und Kinderrechte ernst nehmen.
Das Grundgesetz bildet den normativen Bezugsrahmen für unser Zusammenleben. Es stellt die Weichen dafür, wie wir jetzt und in Zukunft mit Kindern umgehen und was wir ihnen zugestehen. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würde ein für alle Mal klarstellen, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten sind. Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert würden, müssten sich nicht nur
Behörden, sondern praktisch alle Gremien in diesem Land an diesen Grundsätzen orientieren, wenn sie Entscheidungen treffen, die sich auf Kinder auswirken.
Wir stellen diesen Antrag, weil wir ein Signal senden wollen, und zwar ein Signal an die anderen Länder, aber auch an den Bund, die UN-Kinderrechtskonvention endlich in vollem Umfang umzusetzen. Wir stellen diesen Antrag, weil wir es mit dem Kinderschutz und den Kinderrechten ernst meinen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
„Wer junge Menschen beim Umgang mit unserer Demokratie unterstützen und sie vor demokratiefeindlichen Ansätzen schützen will, der ist gut beraten, ihnen die politische Artikulation zu erleichtern, Raum und Zeit für politische Aktivitäten einzuräumen und bestehende Hemmnisse abzubauen.“
So lautet einer der Kernsätze der Großen Anfrage zur Kinderund Jugendbeteiligung. Dieser Satz ist absolut richtig, und wie wir diese drei Ziele erreichen können, das gilt es zu ermitteln. Daher freue ich mich, dass die Antwort auf unsere Anfrage nun vorliegt und wir heute zu diesem wichtigen Thema debattieren können.
Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE haben dieses Thema für ihre Anfrage ganz bewusst gewählt. Wir werden durch die Geburt zwar Teil unserer Gesellschaft, aber die Fähigkeit, für die eigenen Belange einzustehen, will in einem langen Prozess erlernt und eingeübt sein. Dies zählt zu den Erziehungsaufgaben des Elternhauses, aber auch der Kitas und Schulen und überhaupt aller Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche lernen, leben und einen Teil ihrer Freizeit verbringen. Dort können wir sie auch am besten erreichen.
Werte Kollegen, die Landesregierung stellt fest, dass umfassende Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen heute Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft sind und zum Standard des Erziehungs- und Bildungsauftrages gehören. Das würde wohl jeder von uns unterschreiben. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? - Oft scheitert es schon an der einfachen praktischen Umsetzung. Wer kann nicht aus seiner Heimatkommune ein Beispiel nennen, bei dem Jugendliche bis zur Realisierung des Zieles ihres Engagements - in meiner Heimatstadt war es zum Beispiel eine Skaterbahn - schon lange erwachsen waren und den Ort verlassen hatten?
Nehmen wir auch die Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen in der Schule. Das Brandenburgische Schulgesetz - das wurde hier bereits mehrfach gesagt - bietet umfangreiche Möglichkeiten. Wenn diese Möglichkeiten der Interessenvertretung dennoch nur wenig genutzt werden, kommen wir eventuell zu dem Ergebnis, dass bestimmte Instrumente für sich genommen nicht ausreichen, dass wir andere und bessere
Ergebnisse erzielen würden, wenn sie besser flankiert würden bzw. wenn die Rahmenbedingungen andere wären.
Insofern bin ich ganz nah bei der Landesstelle für Demokratische Jugendbeteiligung, die, wie bereits mehrfach erwähnt wurde, eine sehr gute Stellungnahme verfasst hat und in dieser anregt, den Begriff der Beteiligung öffentlich intensiv zu diskutieren und Qualitätsstandards zur Umsetzung von Beteiligungsprozessen in Kita, Schule, Jugendhilfe und im kommunalen Raum unter größtmöglicher Beteiligung aller Akteure zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Also: den Begriff der Beteiligung öffentlich intensiv diskutieren und Qualitätsstandards erarbeiten.
Wie notwendig es ist, den Jugendlichen attraktive Angebote zu unterbreiten, zeigt die Anfrage auch bei den Zahlen zu den Jugendbeiräten, Jugendparlamenten und Jugendvertretungen. Wenn nur 16 davon als aktiv eingeschätzt werden, so wird hier ein großer Handlungsbedarf deutlich. Natürlich liegt eine hohe Fluktuation und Unbeständigkeit in der Natur der Sache. Das kann man den jungen Menschen nicht zum Vorwurf machen, auch wenn die vielen Rentner in meinem heimatlichen Stadtparlament dazu neigen zu sagen: Die waren nur einmal oder höchstens zweimal hier. Wo bleiben sie denn? Das ist ihnen wohl nicht ernst genug. - Das kennen wir doch.
Ein Wechsel der Lebensumstände oder der Interessen ist eine natürliche Begleiterscheinung des Erwachsenwerdens; bitte erinnern Sie sich. Darum halte ich es auch für unabdingbar, dass wir in allen Systemen attraktive Beteiligungsformen sowie feste Ansprechpartner und stabile Strukturen bereithalten, in die unsere jungen Menschen hineinschlüpfen können, wenn das Interesse an demokratischer Beteiligung erwacht, und dass nicht jeder Jahrgang wieder bei Null anfangen und sich neu erarbeiten muss, wie Teilhabe zu erringen ist, dass sie dann aber auch - wie etwa bei der Wahrnehmung eines früheren Wahlrechtes - in die Pflicht genommen werden.
Insgesamt - ich schließe mich meinen Vorrednern an - stehen wir nicht am Ende eines Diskussionsprozesses, sondern eher am Anfang. Mit der vorliegenden Antwort der Landesregierung haben wir eine gute Grundlage für die Arbeit und Diskussion in der nächsten Zeit. Packen wir es an! - Danke.
Durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz - kurz: NABEG wurde kürzlich geregelt, dass neue Leitungen der Spannungsebene 110 Kilovolt und darunter zukünftig in der Regel als Erdkabel ausgebaut werden. Damit wurde die auf einen Landtagsbeschluss der Koalitionsfraktionen zurückgehende Forderung Brandenburgs nach bundeseinheitlichen Regelungen für die Erdverkabelung aufgegriffen.
Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: Durch welche Maßnahmen wird sie nun dazu beitragen, dass die gegenwärtig geplanten rund 200 km Hochspannungsleitungen in Brandenburg als Erdkabelleitungen errichtet werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wohl jedermann wünscht sich eine Verwaltung, die modern, effektiv und bürgerfreundlich ist. Selbstverständlich geht das nicht von allein. Deshalb müssen wir ständig daran arbeiten, die Prozesse innerhalb der Landesverwaltung, also auch dieser Verwaltung, zu verbessern.
Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist jedoch eine Daueraufgabe. Das macht dieses Thema für die Opposition vermutlich so attraktiv. Weil wir nie sagen können; jetzt ist unsere Verwaltung modern genug, lassen sich immer wieder Gelegenheiten suchen und finden, Anträge zu formulieren. Allerdings geht damit auch eine vielfache Gefahr einher, die Gefahr nämlich, dass man in Debatten etwas andauernd wiederholt, was alle Beteiligten längst als selbstverständlich erachten, die Gefahr, dass Berichte nicht mehr um der Erkenntnis willen erstellt werden, sondern um Schlagzeilen zu bekommen und einen Anlass für Kritik zu finden, was gleichbedeutend mit der Gefahr ist, dass die Kraft nicht mehr in die eigentliche Modernisierung des Landes gesteckt wird. Das ist doch schade, schade vor allem um die Ressourcen, die auf diese Weise gebunden werden und die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Meine Damen und Herren! Hier im Landtag wurde schon sehr häufig über den richtigen Weg der Verwaltungsmodernisierung in Brandenburg gestritten. Es gab einen Sonderausschuss zum Bürokratieabbau, es gibt seit Kurzem eine Enquetekommission, es gibt die Stabsstelle Verwaltungsmodernisierung und die Leitstelle Bürokratieabbau, es gibt das Verwaltungsmodernisierungsgesetz mit seinen Berichtspflichten und die Diskussion in den Fachausschüssen, beispielsweise im Finanzausschuss zur Situation der Steuerverwaltung.
Nun soll nach dem Willen der CDU noch ein weiterer Bericht hinzukommen. Wir können das nicht ganz nachvollziehen. Wir wollen nämlich gerade nicht, dass über den Berichten und den Berichten über andere Berichte die eigentliche Modernisierung der Landesverwaltung vernachlässigt wird. Hierzu passt sehr schön wieder mal ein Goethe-Zitat:
„Es genügt nicht, zu wissen, man muss auch anwenden. Es genügt nicht, zu wollen, man muss auch tun.“
Das ist jedoch genau der Punkt, an dem Teile der Opposition regelmäßig die eigene Courage verlieren. Wir sehen es aktuell bei der Polizeireform. Wir für unseren Teil haben konkrete, auch schmerzhafte Vorschläge gemacht, übrigens nicht zuletzt, weil wir im Ländervergleich derzeit noch viel mehr Polizisten haben als etwa Bayern oder Baden-Württemberg. Dieses Beispiel zeigt schon, dass die von Ihnen geforderten Vergleiche durchaus vorliegen.
Es gibt unzählige wissenschaftliche Einrichtungen, übrigens teilweise auch vom Land Brandenburg finanziert, die, gefragt oder ungefragt, Länder-Benchmarks veröffentlichen. Oft reichen auch die Daten und Statistiken des Statistischen Bundesamtes bereits aus, einen aussagekräftigen Ländervergleich zu erhalten. Anstatt die Landesregierung zu beschäftigen und einen weiteren Bericht erstellen zu lassen, könnte man sich auch mit geringerem Aufwand selbst informieren. Ein Länder-Benchmark kam übrigens erst kürzlich zu einem für Brandenburg erfreulichen Ergebnis. Dabei ging es um die Haushaltszahlen, und siehe da: Brandenburg gehört zu den drei Ländern, die aktuell ohne Nettokreditaufnahme auskommen. Dazu sage ich Ihnen: Brandenburg nimmt deshalb einen Spitzenplatz ein, weil wir selbstverständlich den Mut haben, uns dem Wettbewerb der Länder zu stellen, weil wir selbstverständlich den Mut haben, aus Ländervergleichen Konsequenzen zu ziehen und an unseren Schwächen zu arbeiten, und weil wir den Mut haben, auch unangenehme Beschlüsse zu fassen.
Genau deswegen stimme ich, stimmen wir gegen Ihren Antrag. Vielen Dank.
Die GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - hat sich in den vergangenen Wochen an Kitas in ganz Deutschland gewandt und diese aufgefordert, Lizenzverträge für das Kopieren und Verteilen von Liedtexten abzuschließen. Die Zahlungsaufforderung beläuft sich je Kita auf mindestens 56 Euro und soll dazu berechtigen, bis zu 500 Kopien im Jahr anzufertigen.
Um die finanzielle Belastung für die Kitas zu verringern, kommt grundsätzlich auch der Abschluss eines Rahmenvertrages infrage, wie dies in Bayern zwischenzeitlich geschehen ist.
Ich frage die Landesregierung: Plant sie, für Brandenburg einen Rahmenvertrag mit der GEMA abzuschließen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Gäste! Die Themen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Jugendamt usw. haben uns in den vergangenen Monaten - zugegebenermaßen aus einem konkreten Anlass - ausführlich beschäftigt. So manchen haben sie sogar davon abgehalten, sich seiner eigentlichen Aufgabe zu widmen, nämlich Politik für das Land zu machen. Aber das ist ein anderes Thema.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, Ihrem Antrag entnehme ich, dass Sie sich in Sachen Unterhaltsvorschuss unterinformiert fühlen. Ich kann das, ehrlich gesagt, nicht ganz nachvollziehen. Sie werden sich doch auch die Kleine Anfrage aus dem letzten Jahr zu diesem Thema vorgenommen haben, die Minister Rupprecht vor weniger als einem Dreivierteljahr beantwortet hat. Sie begründen Ihren Antrag nicht zuletzt mit der Verfolgung der Rückerstattungsansprüche. Allerdings habe ich gehört, dass es eine allgemeine Debatte zu dem Thema geben soll. Wenn wir das auch moralisch ausdiskutieren wollen, brauchen wir, glaube ich, ein anderes Gremium als das Plenum.
Wenn Sie sich die eben erwähnte Antwort des Ministers vornehmen, müssen Sie zugeben, dass sich Brandenburg eine respektable Position erarbeitet hat. Die Rückholquote - Sie sagten es ja schon - liegt bei 15 %. Selbst in Bayern, wo man davon ausgehen kann, dass es einen ganz anderen wirtschaftlichen Hintergrund gibt, sind es auch nur 30 %. Da würde sich die moralische Frage sicherlich eher stellen als bei uns, einfach aus der finanziellen Situation heraus.
- Nein, es geht nicht um Rechtbrechung, sondern um die Möglichkeit, das überhaupt zu leisten.
Zu den aktuellen Zahlen wird sich der Minister sicherlich gleich äußern. Bevor sich ein falsches Bild festsetzt, möchte ich ein paar Dinge klarstellen.
Erstens: Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind außerordentlich wichtig. Sie können kaum überschätzt werden, und zwar nicht nur wegen der Zahl der Betroffenen, sondern auch wegen des sozialpolitischen, des familienpolitischen Signals, das davon ausgeht.
Zweitens: Es ist natürlich richtig, dass wir eine höhere Rückholquote anstreben müssen; das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Auch hier geht es um ein Signal. Das Signal lautet: Missbrauch hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Drittens: Das Bild, wonach sich die Rückholquote mit einer noch höheren Kontrolldichte exorbitant steigern ließe, ist schief. Wenn die Rückholquote bei 15, 20 oder 30 % - wie in Bayern, den Spitzenreitern - liegt und nicht bei 70, 80 oder 90 %, so hat das doch eindeutig sozialpolitische Ursachen; das hat auch Herr Büttner schon angeführt.
Bisher reicht das Einkommen der Betroffenen in vielen Fällen eben nicht aus, um Unterhalt zu zahlen oder Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen. Natürlich ist das nicht schön, aber darunter leiden ja nicht nur die öffentlichen Haushalte, sondern vor allem die Betroffenen selbst. Ich denke, diesen Aspekt sollten wir nicht unbeachtet lassen.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion erachtet die bisherige Information über das Thema Unterhaltsvorschuss sowohl von der Art als auch vom Umfang her für ausreichend. Zudem besitzen wir bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten, um diese Informationen durch das Ministerium auf den jeweils verfügbaren Stand bringen zu lassen. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zum Kreislaufwirtschaftsgesetz weckt bei den Kommunen die Befürchtung, es werde zwischen ihnen und gewerblichen Entsorgern zukünftig zu einem ruinösen Wettbewerb um die Entsorgung und Verwertung von Abfällen kommen.
Die Kommunen sehen durch den Gesetzentwurf unter anderem die Planungssicherheit für die kommunalen Entsorgungsstrukturen, die Gebührenstabilität, die Entsorgungssicherheit sowie die bürgerfreundliche und haushaltsnahe Ausgestaltung der Wertstoffsammlung in Gefahr. Sie fordern, Abfälle aus privaten Haushalten auch weiterhin den Kommunen zu überlassen. Gewerbliche Sammlungen müssten demgemäß unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunen stehen.
Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zu den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände, die darauf zielen, Wertstofferfassungen in kommunaler Verantwortung zu belassen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es kann gut sein, als Letzter zu sprechen, es kann auch schlecht sein - da müssen wir einmal schauen. Das meiste ist natürlich gesagt worden. Ich wollte vor allen Dingen etwas zur Jugendbildung sagen, da hat mir jetzt der Kollege Krause schon ziemlich das Feld abgeräumt. Ich denke aber, es bleibt trotzdem noch etwas zu sagen. Wichtig ist ja, dass alles gesagt wird; wer es sagt, ist nicht wichtig. Ich muss nicht alles selbst gesagt haben, wie ich manchmal von anderen Kollegen den Eindruck habe.
Dieser Haushalt - wir wissen es alle - ist ein Sparhaushalt und trägt deutliche Zeichen einer Haushaltskonsolidierung. Der Kuchen wird kleiner, die Stücke werden kleiner, und das sieht man in den Einzelplänen. Wir bemühen uns, nicht mehr Geld auszugeben, als wir haben. Das gelingt uns in diesem Haushalt noch nicht in diesem Jahr, das wird noch dauern, aber wir arbeiten uns dorthin. Wir geben weniger aus, aber nicht überall. Hier handelt es sich um einen Einzelplan, von dem man das wirklich sagen kann, und wir haben es oft in diesem Zusammenhang gehört: Bildung genießt Priorität. Das gilt auch für den Jugendbereich.