Jan Redmann
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Frau Ministerin, zu diesem Straßenabschnitt habe ich Ihnen schon beim letzten Plenum Fragen gestellt. Inzwischen ist klar, dass der Straßenabschnitt in der Prignitz und nicht in Ostprig nitz-Ruppin liegt. Das ist schon einmal ein Fortschritt.
Allerdings muss ich nachfragen, ob inzwischen zumindest ein Zeitplan über die Etappen vorliegt. Wann werden die nächsten Etappen dieser Planungsphasen erreicht? Wann wird die Vor planung, von der Sie gerade sprachen, abgeschlossen sein? Wann werden wir auf die nächste Stufe der Planung gehen? Si cherlich werden Sie kein Eröffnungsdatum für diesen Straßen abschnitt nennen können; einen Zeithorizont, in dem man da mit rechnen kann, sollten Sie hingegen wohl nennen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde nicht noch einmal alle Regelungen wiederholen und aufzählen, wie es der Kollege Lüttmann getan hat; sie haben ja schon einen Überblick erhalten.
Erlauben Sie mir drei Anmerkungen: Eine betrifft das Frakti onsgesetz und die Überprüfung der Fraktionsfinanzen: Ich freue mich, dass es gelungen ist, im Verfahren, auch gemein sam mit dem Landesrechnungshof, deutlich bessere Regelun gen als die bisher im Fraktionsgesetz verankerten zu finden, die gleichzeitig transparent und praktikabel sind und die - da bin ich sicher - dem Sinn und Zweck dieser Untersuchung auch sehr gerecht werden.
Zum Zweiten freue ich mich, dass wir im Volksabstimmungs gesetz einige Regelungen treffen konnten, die durchaus dazu beitragen, dass Volksabstimmungen praktikabler werden. Wir standen hier schon einige Male vor der Situation, dass Volksin itiativen, deren Sinn vom Hause durchaus geteilt wurde, nicht ohne Weiteres angenommen werden konnten, weil sie in der Formulierung an der einen oder anderen Stelle problematisch
waren. Obwohl sich die Initiatoren und auch die Mehrheit des Parlaments einig waren, konnte am Ende vom Text, der einmal zum Gegenstand der Volksinitiative gemacht worden war, nicht mehr abgewichen werden. Hier ist es, glaube ich, sehr, sehr sinnvoll, Regelungen zu haben, die auch den Initiatoren mehr Flexibilität bieten, um nachträglich, nachdem das Parlament tätig geworden ist und ihrem Anliegen entsprochen wurde, bei spielsweise eine Erledigungserklärung auszusprechen.
Wir haben mit dem Untersuchungsausschussgesetz auch Leh ren gezogen, die sich zuletzt aus der Arbeit des NSU-Untersu chungsausschusses ergeben haben: Insbesondere geht es um Regelungen zur Nichtöffentlichkeit von Sitzungen, womit ei gentlich gemeint ist: Regelungen zur Öffentlichkeit von Sit zungen. Denn: Wir wollen mit der gesetzlichen Änderung er reichen, dass man noch häufiger öffentlich tagen kann und dem Anspruch, den wir als Parlament haben, nämlich die Untersu chung vor aller Augen und Ohren durchzuführen, weitgehen der, als das bislang der Fall war, gerecht zu werden. Damit lässt sich die Untersuchung auch nach außen glaubwürdiger vermit teln.
Letztlich, denke ich, ist es auch sinnvoll, eine Erhöhung des Budgets für die Wahlkreisbüros im Abgeordnetengesetz zu ver ankern. Wir alle haben erfahren, dass es im Interesse der Bür gerinnen und Bürger liegt, mit uns in Kontakt zu treten, und wir sollten nicht dem Eindruck Vorschub leisten, dass sich Po litik nur um die großen Städte kümmere. Die Erhöhung des Budgets sorgt nämlich dafür, dass man auch in den ländlichen Regionen, in denen sich Wahlkreise teilweise über sehr, sehr große Flächen erstrecken, nicht nur ein Büro haben, sondern beispielsweise ein zweites eröffnen kann, um dort als Parla mentsabgeordneter sichtbar und ansprechbar zu sein. Dieses Budget kann beispielsweise auch verwendet werden, um Bür gerbusse - ein Bürgerbus wird in der Regel für einen Abgeord neten reichen - anzuschaffen, um in ganz kleine Orte und Dör fer zu fahren und auch dort Bürgersprechstunden abzuhalten. Einige Kollegen tun das ja bereits und sammeln damit sehr gu te Erfahrungen. Insofern, denke ich, sind die von uns vorge schlagenen Änderungen sachgerecht und vernünftig. - Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, dieser Antrag der Koalitionsfraktionen betrifft ja auch das Zusammenkommen des Hauptausschusses, das an geblich noch am heutigen Tage, im Anschluss an die Sitzung, stattfinden soll. Ich weise darauf hin, dass ein Mitglied des Hauptausschusses, Péter Vida, sich entschuldigt hat. Er kann also auch nicht informiert werden, dass heute diese Sondersit zung stattfindet. Deshalb ist eine Sitzung am heutigen Abend nicht möglich.
Der Vorsitzende des Hauptausschusses hat in der letzten Hauptausschusssitzung unter „Sonstiges“ über diesen Termin informiert. Da war Herr Vida aber nicht anwesend, und das Protokoll ist ihm noch nicht übermittelt worden. Insofern konnte er keine Kenntnis davon haben, dass heute noch eine Sitzung stattfinden soll.
Herr Vorsitzender, wenn Sie als Vorsitzender Ihre Arbeit richtig gemacht hätten, dann hätten Sie vorsorglich eine Einladung zu der Hauptausschusssitzung, die im Anschluss an diese Sitzung stattfinden soll, verschickt. Das ist aber nicht erfolgt.
Ein einfacher mündlicher Hinweis wird dem Charakter einer Einladung nicht gerecht. Wir haben auch Fristen in der Ge schäftsordnung. Eigentlich sind es drei Tage. Davon kann man sicherlich abweichen; aber man kann nicht eine Einladungsfrist von einer halben Stunde vorsehen. Das dürfte nicht zulässig sein.
Zum Zweiten weise ich darauf hin, dass nach unserer Ge schäftsordnung Überweisungsanträge bis zum Schluss der Aussprache gestellt werden müssen. Der Antrag von Herrn Lüttmann auf Überweisung ist erst nachträglich gestellt wor den und kann deshalb nicht zugelassen werden.
In dem Schreiben von Herrn Lüttmann ist das Wort „Überwei sung“ nicht enthalten. Insofern liegt kein gültiger Überwei sungsantrag an den Hauptausschuss vor.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist richtig, den letzten Plenartag dieser Legislaturpe riode mit einem Thema zu beginnen, das in die Zukunft weist.
Sie erinnern sich: Vor etwa einem halben Jahr haben wir hier das Brandenburgische E-Government-Gesetz beschlossen, we nig später kam die Digitalstrategie. Bei beiden Vorhaben hat die Koalition eher gekleckert als geklotzt. Jetzt, ein halbes Jahr später, müssen wir erneut feststellen, dass selbst diese kleinen Ziele die Landesregierung regelmäßig überfordern. Vollmundi gen Ankündigungen und schönen Strategien ist nämlich wieder einmal weitgehend Nichtstun gefolgt. Wir haben zwar ein On linezugangsgesetz und nun auch ein Brandenburgisches EGovernment-Gesetz,
was wir damit aber noch lange nicht haben, ist eine digitale Verwaltung. Wir warten noch immer auf die Digitalagentur, für die wir schon vor eineinhalb Jahren mehrere Millionen Euro in den Haushalt eingestellt haben; sie sollte die Kommunen längst beim Breitbandausbau und bei anderen Digitalisierungsprojek ten unterstützen.
Außerdem haben wir eine Digitalstrategie, die eigentlich schon zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung veraltet war. An die Um setzung der wirklich neuen Ideen hat man sich bisher nicht he rangetraut.
Statt endlich echte Visionen zu entwickeln, tut die Landesre gierung lediglich geschäftig: Wir dürfen ja jede Woche lesen, wo Staatssekretär Kralinski wieder neue potemkinsche Dörfer besichtigt, Bändchen durchgeschnitten, Preise überreicht oder angebliche Innovationen besichtigt werden, zu denen jeden falls er und die Landesregierung nichts, aber auch gar nichts beigetragen haben - egal, ob es dabei um die vom Bund finan zierten autonom fahrenden Busse, EU-finanzierte twitternde Kiefern oder Brandenburger Coworking Spaces geht, die durch private Investitionen und viel ehrenamtliches Engagement in Brandenburg entstehen. Diejenigen, die in Brandenburg die Digitalisierung wirklich voranbringen, nämlich die Wirtschaft, die Zivilgesellschaft und die Kommunen, können oft schon froh sein, wenn ihnen von dieser Landesregierung dabei keine Steine in den Weg gelegt werden.
Meine Damen und Herren, wir müssen bei der Digitalisierung endlich in die Gänge kommen. Es ist ja einigermaßen unge wöhnlich, dass in der letzten Plenarwoche, ja sogar am letzten Plenartag die Landesregierung vom Parlament noch zu irgend etwas aufgefordert werden soll. Doch die Zeit drängt! Som merpause und Landtagswahlen dürfen nicht dazu führen, dass die kommenden Monate in den Ministerien verbummelt wer den. Die jetzige Landesregierung ist noch bis zum Herbst ge schäftsführend im Amt. Bis dahin gilt es, noch einiges zu schaffen.
Lassen Sie mich kurz einige der wichtigsten und drängendsten Themen anschneiden:
Erstens, das Thema Digitalpakt Schule:
Dessen Gelder sollen in diesem Sommer im Rahmen einer ers ten Förderrichtlinie vergeben werden. Damit die Schulen diese Gelder überhaupt beantragen dürfen, müssen sie technisch-pä dagogische Einsatzkonzepte vorweisen. Wie viele Schulen die se bislang haben, ist der Landesregierung - wie sie auf unsere Anfrage eingestehen musste - allerdings nicht bekannt.
Man muss leider davon ausgehen, dass es nur sehr wenige Schulen sind. Selbst wenn die Schulen Konzepte haben, brau chen sie natürlich noch vernünftiges Internet, um die beantrag ten digitalen Lernmittel auch nutzen zu können. Aber: 80 % der Schulen in Brandenburg verfügen derzeit nur über einen Internetzugang mit einer Geschwindigkeit von weniger als 25 Mbit/s und gelten damit als unterversorgt.
Nicht zuletzt haben auch die Lehrerinnen und Lehrer im Land, die die neuen Medien später im Unterricht einsetzen sollen, bislang kaum medienpädagogische Fortbildungen absolviert. Aussagen dazu, wie hier schnell Abhilfe geschaffen werden soll, gibt es von der Landesregierung keine.
Wir fordern deshalb den prioritären Glasfaserausbau an allen Schulen im Land, Hilfe, Anreize und auch Nachdruck gegen
über den Schulen bei der Erstellung der Medienkonzepte für den Digitalpakt und ein neues Konzept zur Auswertung der Lehrerfortbildung im medienpädagogischen Bereich, und zwar nicht nur für einzelne Lehrer an den Schulen, sondern für alle. Denn: Digitalisierung findet nicht nur im Informatikunterricht statt.
Zweitens, die Digitalisierung der Verwaltung: Gemäß Online zugangsgesetz des Bundes müssen Bund, Länder und Kommu nen bis 2022 ganze 575 Verwaltungsdienstleistungen digitali sieren - auf die Kommunen entfallen davon 460, also 80 %. Sie haben für diese Mammutaufgabe derzeit größtenteils weder das Geld noch das Know-how. Der Kommunalminister hofft, dass er es noch analog in die Rente schafft.
Wir wollten wissen, ob die Landesregierung vorhat, den Kom munen mit weiteren IT-Komponenten bei der Digitalisierung der Verwaltung zu helfen. Die Antwort: Nein, denn allein die Bereitstellung der zehn Basiskomponenten sei ein ambitionier tes Vorhaben. - Das, meine Damen und Herren, klingt wie Hohn. Schließlich müssen die Kommunen nach der Bereitstel lung dieser zehn Basiskomponenten noch 460 weitere Leistun gen im Alleingang digitalisieren - und zwar bis 2022. Das ist ein Scheitern mit Ansage. Sie wissen selbst, dass Sie dieses Ziel nicht erreichen werden; Sie tun aber auch nichts dafür.
Meine Damen und Herren, mir bereitet diese Einstellung der Landesregierung große Sorge. Minister Schröter beantwortet ja nicht einmal mehr Fragen zum Thema Digitalisierung, weil er weiß, dass er da regelmäßig auf dem falschen Fuß erwischt wird.
Brandenburg droht beim E-Government wieder einmal abge hängt zu werden. Zum Vergleich: In Sachsen stellt das Land den Kommunen jährlich 3 Millionen Euro dafür zur Verfü gung, übernimmt selbst die Digitalisierung der wichtigsten Leistungen und koordiniert außerdem die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes auf kommunaler Ebene.
Wir fordern deshalb in unserem Antrag mehr Hilfestellung und Geld für die Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezu gangsgesetzes, um dem Bürger endlich eine moderne, bürger nahe Verwaltung und weniger Bürokratie zu liefern.
Drittens, die Digitalisierung im ländlichen Raum: Die Landes regierung hat sich beim Thema Digitales gerade die Verbesse rung der Versorgung des ländlichen Raums auf die Fahne ge schrieben. Das Ziel ist goldrichtig. Aber auch hier müssen den Worten Taten folgen.
Man will Telemedizin fördern. Aber Brandenburg ist das letzte Bundesland, in dem noch immer ein strenges Fernbehand lungsverbot gilt.
Man will digitale Innovation in der Mobilität und autonome Busse im Nahverkehr einsetzen. Allein die angekündigte För derrichtlinie für innovative Mobilität lässt seit Monaten auf sich warten, und die autonomen Busse können aufgrund von
Zulassungsschwierigkeiten in Brandenburg nicht einmal getes tet werden.
Man will Dörfer und kleine Städte im ländlichen Raum für Di gitalarbeiter aus Berlin attraktiv machen; aber die demografi sche und wirtschaftliche Wiederbelegung dieser Orte wird durch einen mehr als restriktiven Landesentwicklungsplan ver hindert.
Wir fordern deshalb den flächendeckenden Ausbau von Glasfa ser und 4G, ein Update der Mobilitätsstrategie 2030 für digita le Innovationen im ÖPNV, die zeitnahe Ermöglichung der Fernbehandlung. Und: Brandenburg soll Modellregion für das vernetzte Gesundheitswesen im ländlichen Raum werden. Die se Landesregierung muss endlich in die Gänge kommen, und die Ministerien dürfen den Sommer nicht verbummeln.
Wir wollen, dass die Digitale Agenda und der Maßnahmenka talog der Digitalstrategie zügig weiterentwickelt werden. Zu einer Strategie gehören konkrete Ziele und vor allem Ideen, wie diese erreicht werden können. Es sollten die Handlungsfel der in den Mittelpunkt rücken, bei denen die Digitalisierung spürbare Verbesserungen der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bewirken kann.
55 Maßnahmen dafür haben wir in unserem Antrag vorgeschla gen. Ich denke, das ist eine solide Arbeitsgrundlage. Jetzt ist es an der Landesregierung, vom ruckelnden C64 in den Echtzeit modus zu schalten. - Vielen Dank.
Herr Kollege, Sie haben gerade angesprochen, dass wir im Zu sammenhang mit der Digitalisierung der Kommunen das EGovernment-Gesetz beschlossen haben und dieses dabei sehr hilfreich sei. Ist Ihnen bekannt - vielleicht kann ich Ihnen Nachhilfe geben -, dass das E-Government-Gesetz für die Kommunen in weiten Teilen keine Anwendung findet, da sie extra davon ausgenommen wurden?
Meine Damen und Herren! Die Debatte hat eines ganz deutlich gezeigt: Es liegt ein sehr unterschiedlicher Ansatz bei der Beur teilung dessen vor, was ein gelungener Start ist: Sie klopfen ei nander auf die Schulter dafür, dass Sie viel aufgeschrieben ha ben, dass Sie viel in Strategien formuliert haben; wir erwarten, dass umgesetzt wird.
Wir haben mit sehr vielen Kleinen Anfragen in allen Fachbe reichen gefragt, wie weit wir denn bei der Umsetzung sind. Das Ergebnis ist so ernüchternd. Ihren hehren Worten folgen zu wenige Taten. Das ist der Grund dafür, warum wir hier im Landtag noch einmal darüber reden mussten.
Richtig ist: Für den Bereich Wirtschaft ist eine Teilstrategie im Ausschuss diskutiert worden, Herr Barthel. Aber es geht nicht nur um den Wirtschaftsausschuss. Digitalisierung betrifft alle Ausschüsse. Es ist bisher leider die einzige Teilstrategie, die irgendwo verabschiedet wurde.
Die Digitalagentur - ja, sie hat sich gegründet, aber sie ist doch noch gar nicht operativ tätig gegenüber den Kommunen. Auch sie kann das, was sie eigentlich tun soll, noch nicht abliefern.
Breitband - was verbirgt sich dahinter? - Es ist doch eine Mogel packung, wenn man glaubt, dass 6 Mbit auch Breitband sind. Das reicht doch nicht aus. Wir müssen noch viel schneller werden.
Ich sage Ihnen, wir dürfen - deshalb war es richtig, diesen An trag auch kurz vor der Sommerpause zu stellen - in diesem Be reich die nächsten Monate nicht ungenutzt verstreichen lassen. Wenn wir hier im Herbst als Landtag wieder zusammenkom men und feststellen, dass wir immer noch nicht weiter sind als jetzt, dann haben wir wiederum viele Monate versäumt. Das ist bei diesem Thema, bei dem sich so viel entwickelt, bei dem es so schnell vorangeht, einfach nicht in Ordnung. Denn Branden burg darf nicht abgehängt werden. - Danke schön.
Let’s make Sadenbeck great again, meine Damen und Herren!
Der See ist heute geschrumpft, durch eine Absenkung, die not wendig wurde, weil die Staumauer instabil ist und zu viel Was ser durchlässt. Insofern geht die Sicherheit vor. Aber wir wol len, dass der Zustand des Sees künftig wieder so hergestellt wird, wie er bis März dieses Jahres war.
Die Prignitz hat nicht ganz so viele Seen, deshalb ist der See ein sehr beliebtes Refugium, ein sehr beliebtes Ausflugsziel, insbesondere bei Anglern. Es gibt auch eine Anglerschule in Meyenburg. Die Kinder lernen dort das Angeln und den Um gang mit der Natur. Das ist eine sehr vernünftige Sache.
Die große Sorge, die hier und vor allen Dingen im letzten Jahr in der Region formuliert wurde, war: Kann dieser See über haupt erhalten werden? - Dazu gab es sehr missverständliche Äußerungen aus dem Finanzministerium: Es muss zurückge baut werden. Die Kommunen, der Anglerverband oder wer auch immer müssen die hohen Kosten übernehmen, die mit der Unterhaltung des Sees im Einklang stehen. - Es ist schön, dass wir diese Verunsicherung jetzt abbauen konnten. Eines ist doch ganz klar: Wenn der Anglerverband mit den spärlichen Pacht einnahmen für die Unterhaltung einer Staumauer zuständig sein soll, wird es diese Staumauer und den See nicht mehr lan ge geben.
Der See ist Landeseigentum. In dem Ort Sadenbeck gibt es ge nau zwei Landesliegenschaften: Die eine ist eine Landesstraße - die ist in einem sehr kümmerlichen Zustand -, die andere ist der See. Eigentum verpflichtet an dieser Stelle - das gilt für die Straße, aber auch für den See. Ich finde es gut, dass es gelun gen ist, hier eine breite Koalition zu dieser Verpflichtung zu schmieden.
Am Ende wird hoffentlich ein naturnaher Landschaftssee ent stehen, der kaum Unterhaltungskosten verursacht, der ohne Weiteres mit den Einnahmen aus der Pacht, die der Anglerver band dort zahlt, unterhalten werden kann. Da bin ich sehr zu versichtlich.
Uns geht es - da bin ich sehr zuversichtlich, das ist noch ein Stück weit offen - darum, dass der See wieder den Wasserpegel haben wird, den er bis März dieses Jahres hatte. Das sind 81,75 Meter über Normalnull. Wir haben uns jetzt auf einen Antrag verständigt, in dem steht: mindestens 81 Meter. Inso fern werden wir sehr aufmerksam das weitere Planungsverfah ren, die Entwurfsplanung usw. verfolgen, die jetzt alle zu er stellen sind, um das Maximum an technisch Möglichem auszu reizen, sodass dann wieder möglichst viel Wasserfläche zur Verfügung steht.
Insofern sind jetzt, denke ich, leider vorübergehend Einschrän kungen hinzunehmen. Das ist nicht zu ändern, weil der Damm so viel Wasser durchlässt. Aber vielleicht entschädigt ein we nig die positive Aussicht darauf, dass der See künftig wieder „great“ sein wird. - Vielen Dank.
Kollege Lüttmann, verstehe ich Sie richtig, dass Sie und die SPD-Fraktion der Auffassung sind, dass weiterhin eine Kom munalreform auf der Landkreisebene notwendig ist?
Sie haben Ihre Rede mit dem Anspruch begonnen, uns aufzu klären. Sie haben aber zumindest bei mir als Präsidiumsmit glied des Landtages Verwirrung gestiftet. Im vergangenen Prä sidium habe ich der Landesregierung - vertreten durch den Chef der Staatskanzlei - die Frage gestellt, ob die Landesregie rung im Hinblick auf das MWFK eine Standortentscheidung getroffen und damit, weil das Parlament vorher nicht infor miert wurde, gegen Artikel 94 der Landesverfassung verstoßen hat. Dies hat der Chef der Staatskanzlei verneint und mitgeteilt, es sei keine Standortentscheidung für das MWFK getroffen worden. Sie sagen jetzt ausdrücklich, es sei eine Standortent scheidung getroffen worden. Was gilt nun?
Herr Kollege Scharfenberg, ich schätze Sie ansonsten als einen gewissenhaften Kollegen. Vielleicht können Sie mir an der Stelle etwas erklären, was mir beim Durchlesen des Entschlie ßungsantrags aufgefallen ist. Da heißt es in Ziffer 2, dass die Landesregierung dem Parlament im zweiten Quartal 2020 einen Bericht vorlegen soll. Sie wissen schon, dass dieser Ent schließungsantrag wie alle unsere Anträge mit dem Ende der Legislaturperiode seine Bindungswirkung gegenüber der Landesregierung verliert. Sie schreiben es trotzdem hinein, ich vermute, im Wissen darum, dass es mit dem Ablauf dieser Legislaturperiode Makulatur wird. Vor diesem Hintergrund: Wie schätzen Sie die Wirksamkeit Ihres Entschließungs antrages ein?
Die Bundesstraße 107 zwischen Pritzwalk und Mesendorf ist deutlich zu schmal. Sie ist in einem schlechten baulichen Zu
stand, es gibt dort regelmäßig gefährliche Situationen für die Verkehrsteilnehmer.
Die „Märkische Allgemeine“ berichtete schon am 31. Oktober 2016 unter der Überschrift „Nadelöhr B 107 soll ab 2019 be seitigt werden“: „Doch Besserung ist in Sicht. ‚Wir haben den Ausbau der B 107 zwischen Mesendorf und Pritzwalk für 2019 im Plan‘, sagt Frank Schmidt, zuständiger Dezernatsleiter für Planung im Brandenburgischen Landesbetrieb für Straßenwe sen.“
In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 28. März 2019 - al so auf der jüngsten Sitzung - wurde der angesprochene Stra ßenabschnitt auf Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls themati siert. Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung, Ka thrin Schneider, sagte während dieser Sitzung, ihr sei nicht be kannt, dass besprochen worden sei, die Straße zu sanieren, und sie verlasse sich bei aller Wertschätzung für die Presse auf die Zuarbeit ihrer Verwaltung.
Ich frage die Landesregierung: Wie erklären Sie sich die unter schiedlichen Aussagen zur geplanten Sanierung der B 107 zwi schen Pritzwalk und Mesendorf bzw. wann ist mit einem Bau beginn zu rechnen?
Frau Ministerin, Sie haben gerade bei der Beantwortung der Frage zu Ostprignitz-Ruppin ausgeführt. Der Abschnitt zwi schen Pritzwalk und Mesendorf, den ich angesprochen habe, liegt aber in der Prignitz. Vielleicht könnten Sie auch die Zah len zur Prignitz nennen?
Zum Zweiten: Können Sie einen Zeithorizont darstellen, in dem mit einem Baubeginn zu rechnen ist?
Herr Minister, seit wann ist es eigentlich üblich, dass das Kabi nett Formulierungshilfen beschließt und sie dann ausgewählten Fraktionen und nicht allen Fraktionen dieses Landtags zukom men lässt, die ja alle die Möglichkeit haben, Gesetzentwürfe zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegen de Gesetzentwurf zum Verfassungsschutzgesetz enthält zu nächst sehr wichtige neue Befugnisse. Ich weiß gar nicht, wie oft mein Kollege Björn Lakenmacher von dieser Stelle aus die Einführung des sogenannten IMSI-Catchers gefordert hat, also die Möglichkeit, beispielsweise bei einer Nazidemo, einem Nazikonzert oder der Besetzung von Häusern Handys in der näheren Umgebung zu identifizieren und Extremisten dann auch habhaft zu werden.
Die Teilnahme an Kommunikationsbeziehungen unter einer Legende ist in der heutigen Zeit ebenfalls sehr wichtig. Wir wissen, dass sich Extremisten vor allem in Internetforen radi kalisieren. Der Attentäter von Christchurch beispielsweise, der der Identitären Bewegung nahestand, nutzte das Forum 8chan. Islamisten radikalisieren sich oft in dem Forum ask. fm, und Linksextremisten - wir wissen das aus dem Umfeld der G-20-Krawalle in Hamburg - nutzen Indymedia oder Ab leger davon. Darauf muss der Verfassungsschutz ein Auge und ein Ohr haben. Das kann er nur mit der Möglichkeit, un ter einer Legende an diesen Kommunikationsbeziehungen teilzunehmen.
Sicherlich hätten wir uns weitere Befugnisse gewünscht, zum Beispiel die verdeckte Onlinedurchsuchung oder die QuellenTKÜ. In unserem Änderungsantrag legen wir Ihnen hierzu Vorschläge vor, über die wir gerne im Ausschuss diskutieren können.
Der Gesetzentwurf hat aus unserer Sicht aber auch sehr große Schattenseiten. Zu den großen Schattenseiten gehört, dass er gerade nicht Bezug auf die Erkenntnisse aus dem NSU-Unter suchungsausschuss nimmt. Ich weiß gar nicht, liebe Kollegin nen und Kollegen von der SPD-Fraktion, wie und an welcher Stelle Sie zu dieser Erkenntnis gelangen.
Ich nehme ein konkretes Beispiel, und zwar das V-Mannwesen. Sie benennen es um, aber damit ist es doch nicht getan. Wir haben an verschiedensten Stellen im Untersuchungsausschuss die Erfahrung sammeln müssen, wie hochproblematisch der Einsatz von V-Personen ist.
Sie sind häufig nachrichtenunehrlich, sie unterstützen die Szene, sie verwenden häufig die ihnen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, um ihren extremistischen Kontakten dienlich zu sein, und man kann sich im Zweifel nicht auf sie verlassen. Deshalb stellte Herr Lancelle zum Beispiel im Ausschuss eindeu tig klar: Der Einsatz von V-Männern kann nur Ultima Ratio sein.
V-Manneinsätze müssen auf das fachlich unbedingt gebotene Mindestmaß reduziert werden. Wo aber findet sich in Ihrem Gesetzentwurf dazu die Beschränkung? Wo ist die Handrei chung für den Verfassungsschutz, anhand derer er die Verhält nismäßigkeitsprüfung konkret durchführen kann? Die allge meine Verhältnismäßigkeitsprüfung steht seit 1993 im Gesetz. Die Beschränkung des V-Mannwesens auf dieses unbedingt notwendige Mindestmaß findet sich an keiner Stelle in Ihrem Gesetzentwurf - so ist es leider.
Es fehlt eine wirksame Innenrevision des Verfassungsschutzes. Sie wird beim Abteilungsleiter angesiedelt. Hätten wir ein Lan desamt für Verfassungsschutz, gäbe es im Ministerium eine Fachaufsicht und eine Rechtsaufsicht über dieses Landesamt. Da es bei uns aber eine Abteilung ist, wäre diese Innenrevision Teil des Verfassungsschutzes. Wenn Sie eine Innenrevision wollen, dann siedeln Sie sie bei der Hausleitung außerhalb des Verfassungsschutzes an, damit auch wirklich eine Kontrolle stattfinden kann.
Auch die echte parlamentarische Kontrolle bleibt hinter den Er wartungen zurück, denn einen Anspruch auf Unterrichtung und Einsicht in die Akten hat nur die Mehrheit des Ausschusses - und das ist die regierungstragende Mehrheit. Wir wollen, dass bereits ein Drittel der Ausschussmitglieder solche Befugnisse ausüben kann. So, wie es jetzt geregelt ist, reicht es nicht aus.
Wir wollen zudem, dass ein Sondervotum für Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission eingefügt wird, damit man weiß, wer sich wie entschieden hat.
Wir befürworten den Stellenantrag, denn der Verfassungs schutz braucht dringend mehr Personal, um den Gefahren der Gegenwart gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren von den Linken, ich kann überhaupt nicht verstehen, dass Sie die Schaffung dieser zusätzlichen Stellen bekämpfen. Wir erleben doch jeden Tag, wie die Be drohung gerade durch Rechtsextremisten in Brandenburg um sich greift. Dem muss begegnet werden, und zwar mit dem Dienstleister für die Demokratie, dem Verfassungsschutz.
Die Stellen müssen den Aufgaben folgen; so haben wir es im mer gehalten. Deshalb können wir heute nicht losgelöst vom Gesetz über Stellen entscheiden. Vielmehr müssen wir den Stellenantrag mit dem Gesetz an den Ausschuss überweisen und beide Anträge im Zusammenhang beraten. Dann wird am Ende auch ein vernünftiges Ergebnis herauskommen. - Vielen Dank.
Es juckt mir in den Fingern, darauf hinzuweisen, Herr Minister Vogelsänger, dass das Parlament keine Mittel kürzt, sondern gewährt. Wo etwas erst gewährt werden muss, kann nicht ge kürzt werden.
Zu meiner Frage: Die Strecke des Prignitz-Expresses soll zwei gleisig ausgebaut und ab Neuruppin auf einen Halbstundentakt verdichtet werden. Um den Zugverkehr für die Pendler im Nor den Brandenburgs schnellstmöglich zu verbessern, ist ein zügi ger Abschluss der Planungsphasen notwendig.
Ich frage die Landesregierung: Für welche planerischen Leis tungsphasen ist die Finanzierung durch das Land bereits abge sichert?
Wann ist vorgesehen, die Vereinbarung für die weiteren Leis tungsphasen zu treffen?
Meine Kolleginnen und Kollegen von den Linken, wir freuen uns gemeinsam über Integration, die gelingt. Sicher kennt so gut wie jeder von Ihnen solche Beispiele von Flüchtlingen in seinem Wahlkreis.
Manchmal ist es ein Jugendlicher, der besonders schnell Deutsch lernt, der sich integriert, der Ziele entwickelt. Bei mir im Wahlkreis ist es Ansumana, 18 Jahre, der inzwischen für den FC Hansa Wittstock Tore schießt und hervorragend Deutsch gelernt hat, obwohl er eine sehr lange Migrationsgeschichte - er stammt aus Afrika - hinter sich hat.
Wir ärgern uns gemeinsam darüber, dass es einige gibt - auch hier in diesem Hause -, die jedes Fehlverhalten eines Flücht lings als Vorwand verwenden, um ihrem blanken Ausländer hass freien Lauf zu lassen. Wir dürfen aber nicht den Fehler machen, Probleme, die sich tatsächlich auftun, zu verschweigen und darauf keine Antworten zu geben. Genau das habe ich Ihren Äußerungen gerade aber entnommen, Frau Johlige.
Unter den vielen, vielen Menschen, die zu uns gekommen sind, gibt es einige, die sich Abschiebungen entziehen, die bei der Identitätsfeststellung nicht mitwirken wollen,
die sich der Integration verweigern. Manche begehen sogar Straftaten.
Ja, es sind auch Gefährder zu uns gekommen. Diejenigen unter Ihnen, die in der G-10-Kommission mitarbeiten, werden das noch konkreter ausführen können.
Wir haben einige Maßnahmen vorgestellt. Diese Maßnahmen können Sie kritisch sehen. Sie können auch bezweifeln, dass sie wirksam sind. Der Gesetzentwurf, aus dem Sie die Sache mit dem Bußgeld zitierten, ist in Bayern bereits beschlossen.
Aber selbst wenn Sie es kritisch sehen: Wo sind denn eigentlich Ihre Antworten? Wie wollen Sie mit den Menschen umgehen, die zu uns gekommen sind, sich aber der Integration verwei gern? Was machen Sie denn da? Wo ist Ihre Antwort darauf?
Sie haben keine Antwort darauf; da sind Sie blank. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Diese Ignoranz gefährdet die Integrations bereitschaft der deutschen Bevölkerung.
Damit erreichen Sie genau das Gegenteil dessen, was Sie ei gentlich erreichen wollen und worauf wir hinwirken sollten.
Frau Kollegin Nonnemacher, ich habe den Eindruck, dass Sie sich die Vergangenheit gerade ein bisschen schönreden.
Die grüne Fraktion hat allein deshalb nicht an diesem Gesetz entwurf mitgearbeitet, weil sie den Aufwand gescheut hat, der mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs verbunden ist, mit der Begründung: Wenn Rot-Rot nicht dabei ist, wird es ja eh nicht beschlossen, dann ist es für den Papierkorb - dann müssen wir so viel Aufwand nicht betreiben. - Das war die Begründung.
Wir stellen fest, Sie haben seinerzeit abgelehnt, ohne zu prü fen.
Ich möchte aber auf den Ministerpräsidenten zurückkommen, der ja noch im Januar auf eine Frage in der „PNN“ sagte:
„Ich bin fest davon überzeugt, dass die jetzige Struktur nicht geeignet ist, Brandenburg durch die nächsten 20 Jahre dieses Jahrhunderts zu bringen“.
Hat der Ministerpräsident, hat die Landesregierung das Poten zial von Kooperationen unterschätzt, oder halten Sie Fusionen weiter für nötig, gegebenenfalls in der nächsten Legislaturperi ode?
Am 1. November 2017 erklärte der Ministerpräsident des Lan des Brandenburg auf einem Parkplatz in der Prignitz - im schö nen Meyenburg -, dass die seit drei Jahren vorbereitete Kreisre form vollständig gestoppt wird.
- Nun hören Sie die Frage doch erst einmal zu Ende an. - Be reits am Tag zuvor gab es diesbezüglich Anfragen von Medien vertretern an die Staatskanzlei, ob ein Stopp der Kreisreform bereits geplant ist. Der Regierungssprecher antwortete darauf hin in einer schriftlichen Stellungnahme, dass an dem vorgese hen Verfahren im Landtag festgehalten werde und die Gesetz entwürfe im Novemberplenum zur Abstimmung stünden. Dies entsprach aber nicht den Tatsachen, denn zu diesem Zeitpunkt stand die Absage der Reform für Ministerpräsident Woidke be reits fest, wie Presseberichten und einem Mitgliederbrief des SPD-Landesvorsitzenden zu entnehmen ist.
Mit dieser gezielten Fehlinformation seines Regierungsspre chers konfrontiert, erklärte der Ministerpräsident auf einer Pressekonferenz am 1. November 2017, dass der Regierungs sprecher diese Falschinformation in seinem Auftrag kommuni ziert habe.
Ich frage die Landesregierung: Ist es zutreffend, dass auf An weisung des Ministerpräsidenten Medienvertretern bewusst falsche Informationen übermittelt wurden?
Ich bin ob dieser Antwort doch etwas verwundert. Was ist denn an der Darstellung des Sachverhalts, den ich gerade geschildert habe, unzutreffend?
Geschätzte Kollegin Nonnemacher, ist Ihnen das Institut der Erledigung bekannt - dass etwas, was die Volksinitiative will, nämlich einen Beschluss des Landtages gegebenenfalls im We ge der Volksgesetzgebung herbeizuführen, natürlich erreicht werden kann, indem der Landtag genau diesen Beschluss fasst?
Und ist Ihnen bekannt, dass die Volksinitiative selbst - der Vor sitzende des Vereins Bürgernahes Brandenburg - jüngst sogar den Landtag darum gebeten hat, diesen Beschluss jetzt zu fas sen, der sich mit dem deckt, was der Ministerpräsident gesagt hat, sodass man nicht die Leute noch auffordern muss, bis Feb ruar in die Ämter zu laufen, um für etwas zu unterschreiben, was ohnehin bereits eingetreten ist?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident hat heute Morgen ein neues Miteinander eingefordert: das Land zusammenhalten, gemeinsam die Herausforderungen angehen. Wie viel diese Worte wert waren, konnten wir gerade eben beim Verhalten der Koalitionsfraktionen erleben.
Denn sehr gerne hätten wir den wesentlichen Teilen Ihres Ent schließungsantrags zugestimmt, weil er nämlich viele wertvol le Punkte enthält, die wir als CDU-Fraktion teilen.
Aber Sie wissen sehr gut, dass Sie im ersten Absatz einen Satz versteckt haben, dem wir natürlich nicht zustimmen können, der da lautet:
„Die angestrebte Verwaltungsstrukturreform war ein Inst rument, um die kommunalen Verwaltungen zu modernisie ren und landesweit dauerhaft leistungsfähig aufzustellen.“
Wir werden ja wohl nicht nachträglich Ihre Verwaltungsstruk turreform legitimieren, die beim Bürger gescheitert ist, meine Damen und Herren.
Selbstverständlich, Frau Präsidentin. Ich begründete gerade, warum wir dem Entschließungsantrag nicht zugestimmt haben, warum ich ihm nicht zugestimmt, sondern mich enthalten habe, und warum ich denke, dass die Koalitionsfraktionen hier heute ihrem Ministerpräsidenten offenbar nicht zugehört haben.
Wenn es Ihnen wirklich darum ginge, ein neues Miteinander in diesem Land anzustreben, wenn es Ihnen wirklich darum gin ge, gemeinsam etwas für die Kommunen zu erreichen, dann hätten Sie hier keinen ideologischen Streit vom Zaun gebro chen, sondern die Teilung des Abstimmungsgegenstandes zu gelassen, sodass wir uns gemeinsam für wesentliche Punkte hätten aussprechen können. Es ist schon erschreckend, wie we nig das Wort des Ministerpräsidenten hier noch zählt.
Herr Kollege Loehr, da offenbar die Kommunikation in Ihrer Fraktion - bei der SPD war es ja auch schon so - nicht so rich tig funktioniert, muss ich Ihnen ein bisschen helfen. Die CDUFraktion hat überhaupt nichts gestoppt. Die Beratung im Aus schuss und auch hier im Plenum hätte nicht nach den Vor schriften der brandenburgischen Landesverfassung erfolgen können, weil die Protokolle der Anhörung nicht rechtzeitig vorlagen. Sie wissen selbst, dass das Landesverfassungsgericht Thüringen erst vor kurzem ein Gesetz aufgehoben hat, weil die Protokolle nicht vorgelegen haben.
Wir können hier natürlich wild Gesetze beschließen, von denen wir wissen, dass sie sehenden Auges verfassungswidrig sind.
Das ist nicht unsere Art, Politik zu machen. Das ist keine seriö se Art, hier im Landtag Politik zu machen. Offenbar haben das Ihre Mitglieder im Landtagspräsidium genauso gesehen, denn das Landtagspräsidium hat die Tagesordnung einstimmig ohne diesen Tagesordnungspunkt beschlossen. Wir sind die Opposi tion, Sie haben die Mehrheit in allen Ausschüssen und auch im Landtagspräsidium. Wenn Sie unbedingt gewollt hätten, diesen Gesetzentwurf trotz dieses formalen Mangels zu beraten, hät ten Sie es auch machen können. Sie haben es aber aus guten Gründen nicht getan: weil die Protokolle nicht vorlagen und auch wegen der Kreisgebietsreform.
Ich hoffe sehr, dass wir bald wieder einen Stenografischen Dienst haben, der in der Lage ist, rechtzeitig die Protokolle vorzulegen. Das ist kein Vorwurf gegenüber den Mitarbeitern, denn diese haben wegen dieser Mammutanhörungen wirklich mit Überlastung zu kämpfen. Das bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen und hier nicht Fake News in die Welt zu setzen. - Dan ke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Auflösung des Landtages, über die wir hier beraten, ist ein Antrag mit Ausnahmecharakter.
So sagt es zu Recht Hasso Lieber, fast schon poetisch, in sei nem Kommentar zur brandenburgischen Landesverfassung.
Was begründet diesen Ausnahmecharakter? Ganz sicher nicht begründen ihn Umfragen. Es wäre auch kaum denkbar, dass zwei Drittel des Landtages Brandenburg plötzlich von positi ven Umfragen betroffen wären. Den Ausnahmecharakter be gründet auch nicht die Aussicht darauf, mit einem Direktman dat den Wahlkreis zu gewinnen, oder die Angst, den Wahlkreis
bei einer kommenden Wahl zu verlieren. Irrelevant ist auch die Ambition auf einen Platz auf der Regierungsbank
oder die Angst, dass die eigene Lebensplanung durcheinander geworfen wird.
Meine Damen und Herren von der Koalition, die einzig rele vante Frage im Zusammenhang mit diesem Antrag ist: Haben Sie von der Koalition die Kraft, den Willen und sind Sie in der Lage, in Zukunft, in der verbleibenden Zeit der Legislaturperiode dem Wohle der Menschen des Landes zu dienen,
ihren Nutzen zu mehren und Schaden von ihnen zu wenden?
- Na? Nicht so voreilig!
Mit Blick auf die heutige Debatte kann man da doch einige Zweifel bekommen. Noch vor wenigen Monaten wurde der Ministerpräsident, dessen zentrale Reform dieser Legislaturpe riode ja gerade krachend gescheitert ist, von den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ gefragt: Mit Ihnen wird die Reform nicht beerdigt? - Und er antwortete darauf das Folgende:
„Ich soll sagen, ‚Ach nee, wir machen es jetzt nicht, weil es Widerstand gibt‘? Deshalb nehmen wir alles einfach wieder vom Tisch und machen womöglich nie wieder et was in diese Richtung? Für mich ist das unvorstellbar. Die Reform wird nicht abgeblasen.“
- So das wörtliche Zitat aus einem Interview der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ vom 11.01.2017.
Meine Damen und Herren, wenn man diese Worte des Minis terpräsidenten, die noch kein Jahr alt sind, hört, stellt man sich doch die Frage: Welchen Wert bzw. welche Halbwertszeit ha ben die Worte des Ministerpräsidenten, die wir heute Vormittag gehört haben?
Es wurde heute Vormittag viel von Kooperation gesprochen. Aber schon kurz nach der Mittagspause mussten wir feststel len, dass in Ihrer Schublade, auf der „Plan B“ steht, noch nicht einmal eine tote Maus liegt.
Sie haben keinen Plan, ob Sie nur auf freiwillige Kooperation setzen oder möglicherweise auch auf pflichtige, ob Sie die Kommunen bei den freiwilligen Kooperationen beraten wol len, in welchen Fachbereichen zwischen welchen Landkreisen denn dringend Kooperationen erforderlich wären - auf all diese Fragen haben Sie keine Antwort.
Der Ministerpräsident hat heute Morgen die Chancen des Wachstums Berlins betont und gesagt: Das strahlt aus ins Land Brandenburg. - Das ist richtig. Das stimmt. Da haben Sie voll kommen Recht. Die Frage ist nur: Was tut die Koalition, was tut die Landesregierung, um diese Chancen für Brandenburg zu nutzen und diesen Ausstrahlungseffekt zu verstärken?
Kollege Bischoff, da müssen Sie jetzt gar nicht so dicke Ba cken machen.
Stellen Sie sich doch einmal die Frage, woran es liegt, dass in den vergangenen beiden Wochen das Gerücht populär wurde, dass es innerhalb der SPD ein Baaske-Lager gebe,
das sich anschickt, Ministerpräsidenten Woidke zu ersetzen.
- Hören Sie mal zu! Wissen Sie, dieses Gerücht war ja nicht so populär, weil etwas dran gewesen wäre - dafür gab es ehrlich gesagt überhaupt keinen Beleg. Der arme „Hugo“ Baaske war im Urlaub und musste noch vom Strand aus dementieren. Dass sich dieses Gerücht trotzdem verbreitet hat und so populär wurde, lag daran, dass die Sehnsucht so groß ist,
die Sehnsucht auch innerhalb der SPD nach einem Minister präsidenten, der in der Lage ist, auf Menschen zuzugehen, der in der Lage ist, anzuknüpfen an altes Regierungshandwerk, für das die SPD Brandenburg so lange stand. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren, auch wenn sie Ihnen wehtun mag.
Meine Damen und Herren, nach alledem lautet die Antwort auf die eingangs gestellte relevante Frage nur: Ihnen fehlt die Kraft, Ihnen fehlen die Ideen, Ihnen fehlt der Wille, Ihnen fehlt der Mut, dieses Land nach vorn zu bringen und in den letzten anderthalb Jahren dieser Legislaturperiode noch Wegweisen des zu gestalten. Sie kleben allein an Ihren Stühlen und fürch ten sich vor einer Neuwahl, weil Sie wissen, dass Sie die Quit tung des Wählers bekommen würden. Allein zwanzig Mal ist in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten heute das Wort „weiter“ vorgekommen. Sie wollen einfach so weiterma chen; Sie wollen sich gar nicht verändern. Sie glauben, das wird schon reichen. Aber das reicht nicht. Und selbst wenn Sie unseren Antrag heute ablehnen - 2019 kommt die Quittung.
Den Zauber des Anfangs, den der Ministerpräsident so ver zweifelt sucht - er redet ja von einer neuen Phase hier im Land Brandenburg -, wird er nicht finden. Wer andere begeistern will, muss zunächst einmal selbst begeistert sein. Unser Minis terpräsident ist es leider nicht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Geschätzte Frau Kollegin Nonnemacher, ich glaube, es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen Umfragen und dem Wahlergebnis selbst. Ich halte wenig davon, auf Grundlage von Umfragen in wilde Koalitionsspekulationen einzutreten. Das bringt niemanden wei ter, und ich finde das auch ein wenig respektlos gegenüber dem Wähler.
Mir hat aber Ihr Gedanke mit der Bewährung gefallen. Was mich dabei jedoch interessieren würde - das können Sie mir vielleicht später erklären -: Unter welchen Umständen wird denn eigentlich die Bewährung widerrufen? Und was passiert in diesem Fall - sind Sie dann auch für Neuwahlen?
Kollege Wilke, Erkenntnisgewinn gestehe ich jedem zu. Ich habe auch Respekt vor dem Erkenntnisgewinn, der in Teilen der Koalition vonstattenging. Es kommt aber gar nicht darauf an, wie wir noch vor wenigen Wochen zu dieser Kreisgebiets reform standen und ob wir uns über die Absage freuen oder sie bedauern. Die einzig entscheidende Frage ist: Ist dieses Haus, dieser Landtag, diese Koalition in der verbleibenden Zeit - das ist bei Lichte betrachtet abzüglich der Wahlkampfzeit nicht viel mehr als ein Jahr - in der Lage, die wegweisenden Projekte, von denen heute viel die Rede war, auf den Weg zu bringen, oder braucht es dafür nicht etwas länger?
Wenn ich mir die Vertreter Ihrer Fraktion anschaue, allen voran den Vorsitzenden Christoffers, dann sehe ich, dass da die Auf fassung besteht, dass man das in dieser Zeit kaum schaffen kann. Sie haben ausgeführt: Pflichtkooperationen brauchen länger. - Und da haben Sie natürlich Recht. Da muss man zu nächst analysieren: Wo macht so eine Pflichtkooperation Sinn? Wo entstehen eigentlich Skaleneffekte, zwischen welchen Äm tern, welchen Landkreisen, welchen kreisfreien Städten? Das muss erst einmal analysiert werden. Fußnote: Diese Analyse hätten Sie eigentlich schon zur Kreisreform machen müssen, dann wäre es Ihnen vielleicht gelungen, überzeugender zu sein.
Diese Analyse liegt jedoch nicht vor. Sie sind an dieser Stelle blank und werden es deshalb in der verbleibenden Zeit nicht schaffen, in einem umfassenden Sinn für Kooperation zu sor gen, freiwillig und pflichtig. Deshalb wäre die Zeit, die uns verbleibt, eine verlorene Zeit. Wir haben jetzt schon drei Jahre verloren, wir werden auch die nächsten beiden Jahre verlieren. Das ist etwas, was wir den Bürgern des Landes Brandenburg nicht zumuten wollen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss ein Wort zum Kollegen Wilke und seinem Vorwurf, der in Rich tung Populismus usw. ging, verlieren.
Wir sehen uns in der gesamten westlichen Welt gegenwärtig mit einer für Demokraten nicht ganz einfachen Situation kon frontiert - da gebe ich Ihnen durchaus Recht -, die durch vielfa che Veränderungen, Globalisierungsprozesse, Migrationsbe wegungen bedingt ist und auch durch Fortschritte im Bereich der Digitalisierung, die zu Verunsicherungen führen, verur sacht wird. Aber diese Entwicklung - wir haben in Südeuropa Linksextremisten, in Nordeuropa eher Rechtspopulisten, in Amerika überwiegend Rechts-, aber auch Linkspopulisten - jetzt herunterzubrechen und zu sagen, die CDU Brandenburg habe mit ihrem Verhalten der Kreisreform gegenüber an dieser Entwicklung einen maßgeblichen, messbaren oder wie immer gearteten Anteil, den man uns vorwerfen kann, finde ich ein bisschen schäbig. Denn damit instrumentalisieren Sie die Kol legen mit dem Twitter-Antrag hier ganz rechts für Ihre Prozes se, und das haben Sie eigentlich nicht nötig. - Danke.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich frage Sie: In welchen Landkreisen ist aufgrund der verschiedenen Entwicklungen künftig davon auszugehen, dass niemand mehr in der Lage sein wird, ans Telefon zu gehen?
Herr Abgeordneter, können Sie beziffern, in welcher Größen ordnung die von Ihnen geplante Reform Finanzen bei den Kommunen sparen wird?
Herr Abgeordneter, ich muss Ihnen einfach die Zeit geben, die Frage zu beantworten, welche Varianten der Gesetzentwurf - er stammt ja aus Ihrer Feder - Ihrer Auffassung nach konkret für Cottbus und Spree-Neiße vorsieht, wo in Spree-Neiße der Landrat und die Beigeordneten mit dem Tag der Kommunal wahl aus dem Amt ausscheiden und dann der neu gebildete Kreis bzw. der Kreis mit der eingekreisten Stadt Cottbus füh rungslos ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hatte ein identisches Thema bereits vor drei Monaten auf der Tagesordnung. Wir haben hier, wie ich finde, eine sehr niveauvolle, ausführliche Debatte geführt. Ich möch te in diesem Zusammenhang auf meine Rede vom 2. März die ses Jahres verweisen. Sie ist im Protokoll nachzulesen.
Seitdem hat sich an unserer Auffassung nichts geändert. Wir sind immer noch der Meinung, dass Deutsch als Nationalspra che im Grundgesetz festgeschrieben werden sollte. Die Lan desverfassung ist dafür nicht der geeignete Ort; es gibt dafür aber auch keinen Ausschlussgrund. Das Grundgesetz ist schlicht der Ort, wo es hingehört. Darüber können wir hier im Landtag nicht entscheiden. Insofern werden wir uns bei diesem Antrag enthalten, wie auch schon im März. - Danke schön.
Professor Dr. Erardo Rautenberg tritt im Wahlkreis 60 als Kan didat für den Bundestag an. Zugleich hat er das Amt des Gene ralstaatsanwalts des Landes Brandenburg inne.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sie sicher, dass das beamtenrechtliche Neutralitätsgebot eingehalten wird, also das Amt des Generalstaatanwalts und die Kandidatur für den Bun destag nicht unzulässig vermischt werden?
Grundsätzlich sind wir, glaube ich, was die rechtliche Bewer tung der Situation angeht, einer Meinung. Am 28. April 2017 postete jedoch der Bundestagskandidat und Generalstaatsan walt Rautenberg auf seinem Facebookprofil, welches er als Wahlkreiskandidat betreibt, Folgendes:
„Am Mittwoch nahm ich an der Kreisreise unseres Mi nister …“
- der Grammatikfehler steht im Original -
„… Günter Baaske (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) teil. Im Rahmen dieser besuchten wir die Gesund heitskita KiTa Kinderland in Beelitz.“
Ich frage die Landesregierung: Hat die Landesregierung den Bundestagskandidaten Rautenberg durch Beteiligung an einer Kreisreise des Ministers unzulässig in seinem Wahlkampf un terstützt, oder macht Generalstaatsanwalt Rautenberg unzuläs sig Wahlkampf mit dienstlichen Terminen?
Lebt Ihrer Auffassung nach Ihre Spitzenkandidatin, Frau Wei del, nach dem klassischen Familienbild der AfD?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vorschlag der FREIEN WÄHLER ist gut. Die Verhältnismäßigkeit der Kos ten sollten wir noch prüfen. Deshalb stimmen wir der Überwei sung an den Hauptausschuss zu. - Vielen Dank.
Herr Kollege Gliese, das Thema Wolf ist in meinem Landkreis ein ganz großes. Da ich die Sorge habe, dass Sie in der Ihnen zur Verfügung stehenden Zeit ansonsten gar nicht mehr auf das Thema eingehen können,
stelle ich die Frage: Gehen Sie davon aus, dass im vorliegen den Einzelplan 10 ausreichend Vorsorge für Schäden durch ge schützte Arten getroffen wurde?
Ich habe kürzlich im Protokoll über eine Sitzung des Infra strukturausschusses - ich lese diese stets sehr aufmerksam -
gelesen, dass der Chef des Landesbetriebs Straßenwesen mit Blick auf den Haushalt und den vorliegenden Stellenplan ge sagt hat, dass sein Betrieb personell auskömmlich ausgestattet sei, um seine Aufgaben zu erfüllen. Wie bewerten Sie diese Aussage?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass unser Entschließungsantrag in der aktuellen Fassung erst so kurzfristig vorgelegt wurde. Es gab ein Büroversehen, das dazu führte, dass eine andere Versi on unterschrieben als Onlineversion eingereicht wurde. Die Onlineversion war die ältere; jetzt bekommen Sie die aktuelle. Der inhaltliche Unterschied ist fachlicher Natur.
Mein Damen und Herren, ja, wir machen es den Menschen in Brandenburg zu schwer, sich an direkter Demokratie zu be teiligen, ich sage: unnötig schwer. Ein Beispiel dafür ist die Pflicht, die Unterschrift für ein Volksbegehren in Behörden leisten zu müssen. Wir schlagen vor: Man könnte sich künf tig beispielsweise auch von zu Hause aus beteiligen. Die meisten von uns haben bereits Personalausweise mit einem Chip, mit dem man die Identität zweifelsfrei nachweisen kann. Man könnte sich dann auch online in die Volksbegeh renslisten eintragen. Seit Kurzem ist es mithilfe dieses Ver fahrens möglich, seine Punkte in Flensburg zu erfahren. Es sind also auch weitere Anwendungen denkbar. Eine solche weitere Anwendung schlagen wir Ihnen mit unserem Ent schließungsantrag vor.
Wir denken auch, dass es bürgerfreundlich ist, die Bürger über die Möglichkeit, sich in Volksbegehrenslisten eintragen zu können, zu informieren. Ebenso wäre es bürgerfreundlich, im Zuge des Informierens über einen Volksentscheid gleich einen Abstimmungsbrief mitzuschicken, sodass auch von der Mög lichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht werden kann. All das animiert zur Beteiligung an direkter Demokratie, ohne jedoch die Hürden des Quorums senken zu müssen; denn aus unserer Sicht ist es ganz wichtig, dass mit der Hürde eine gewisse Re levanz zum Ausdruck kommt, dass es nicht nur um Partikular interessen, sondern um ein Problem geht, das breite Teile der Bevölkerung betrifft, das die Menschen für so relevant halten, dass sie sich entschließen, sich an Volksinitiativen, Volksbe gehren oder Volksentscheiden zu beteiligen.
Der Antrag der AfD kommt zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich zu dem Zeitpunkt, zu dem in Brandenburg eine Volks initiative recht erfolgreich läuft: die Volksinitiative gegen die Kreisgebietsreform. Gerade in dieser Zeit kann ich den Antrag der AfD nicht verstehen. Warum, Kolleginnen und Kollegen der AfD, sind Sie eigentlich so mutlos, so verzagt? Warum fehlt Ihnen das Selbstbewusstsein im Hinblick auf die Volksin itiative zur Kreisgebietsreform, die angeblich auch von Ihnen unterstützt wird? Ich kann mich gut erinnern: Bei der ersten Unterzeichnung vor dem Landtag haben Sie sich gegenseitig auf den Füßen gestanden, um zu unterschreiben. Danach ist von der AfD nicht mehr viel gekommen.
Ich habe den Eindruck, Sie sind unserem listigen Innenminister Schröter ein bisschen auf den Leim gegangen, als er gesagt hat, für die Kreisgebietsreform würden sich nur Oberamtsräte inter essieren. Dass das Gegenteil der Fall ist, erfährt man, wenn man bei den Menschen in den Landkreisen, kreisfreien Städ ten, Ämtern und Dörfern ist. Wenn Sie dort wären und nicht nur hier im Landtag, würden Sie erfahren, dass die Kreisge bietsreform ein Problem ist, das die Menschen, ihr Heimatge fühl und ihre Identität betrifft, und dass wir bei der Kreisge bietsreform überhaupt keine Angst haben müssen, bei der Volksinitiative oder dem Volksbegehren irgendwelche Quoren nicht zu schaffen. Insofern ist Ihr Antrag ein Signal der Schwä che, welches die Volksinitiative bzw. das Volksbegehren schlicht nicht nötig hat.
Ich empfehle Ihnen: Verlassen Sie den Elfenbeinturm, sam meln Sie auch einmal ein paar Unterschriften. Dann werden Sie merken, dass der Zuspruch ein anderer ist.
Wissen Sie, ich habe in dieser Woche - das finde ich ganz span nend - eine Pressemitteilung von Ihnen gelesen. Da schreiben Sie mit stolzgeschwellter Brust, dass Sie am Freitag einen Ak tionstag durchführen. Ganze vier Infostände sind darin aufge führt, ich wiederhole in Worten: vier. Das nennen Sie schon Aktionstag. Der Inhalt der Pressemitteilung ist eigentlich nicht, dass Sie einen Aktionstag durchführen, sondern sie offenbart, wie wenig Aktion ansonsten von Ihnen ausgeht, meine Damen und Herren.
Insofern gilt auch beim Thema Volksinitiative gegen die Kreis gebietsreform: Wer sich auf die AfD verlässt, der ist verlas sen. - Danke schön.
Es ist ja letztlich die Entscheidung der Landesregierung, durch wen sie sich bei Fragen am Pult vertreten lässt. Letztendlich ist es auch eine Visitenkarte, die sich die Landesregierung bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen ausstellt.
Insofern steht es mir nicht zu, dies zu kommentieren. Das ist etwas, was auf Ihr Konto geht.
Ich werde mich mit meinen Fragen trotzdem nicht zurückhalten, auch wenn ich die Vermutung habe, dass Sie meine Frage ähnlich abtun werden wie die vorangegangenen.
Ich komme auf die Funktionalreform, um die es in der Ausgangsfrage ging, zurück. Die Funktionalreform war Ende Oktober ausführlicher Beratungsgegenstand auf einer Konferenz in Speyer, auf der ursprünglich auch das Land Brandenburg einen Vortrag angekündigt hatte. Das Land Brandenburg war dann nicht vertreten. Ich frage die Landesregierung, ob ihr bekannt ist, dass sich die Experten im Rahmen der Konferenz auch mit der brandenburgischen Funktionalreform sehr kritisch auseinandergesetzt haben und insbesondere auch die Experten, die wie Prof. Bogumil ursprünglich an der Enquetekommission beteiligt waren, kein gutes Haar an den Vorschlägen, die hier auf dem Tisch liegen, ließen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Lüttmann, es wird Sie nicht verwundern, aber ich finde, Ihre Rede eben hat zu dem, was wir gleich beschließen wollen, in weiten Teilen einfach nicht gepasst. Sie haben zunächst sehr ausführlich dargestellt, welchen hohen Anforderungen dieses Parlament ausgesetzt ist, wie wichtig es wäre, eine engagierte, aktuelle Debatte zu führen, auch kontrovers zu führen, damit sich die Leute dafür interessieren, eine mediale Berichterstattung stattfindet und dieses Parlament wieder verstärkt zum zentralen Ort der öffentlichen Debatte wird.
Aber das Ansinnen, das die Grünen-Fraktion zugegebenermaßen berechtigterweise mit einem Antrag hereingetragen hat, der dann vom Parlament an den Hauptausschuss überwiesen wurde - wir haben Anhörungen dazu durchgeführt und haben das ausführlich beraten -, nutzen SPD und Linke dafür, das genaue Gegenteil zu tun: Maßnahmen zu beschließen, die die Parlamentsdebatte langweiliger machen werden.
Sie wollen die Nachfragemöglichkeiten in der Fragestunde beschränken. Alles soll jetzt schön en bloc gestellt werden, sodass der Fragende nicht mehr die Möglichkeit hat, den Minister darauf hinzuweisen, dass die Frage gar nicht beantwortet worden ist.
Sie wollen die Anzahl der Aktuellen Stunden reduzieren. Die Aktuellen Stunden gehören zum Interessantesten, was wir in der Parlamentsdebatte zu bieten haben, weil wir uns relativ kurzfristig darüber verständigen können, welche Themen den Menschen auf den Nägeln brennen.
Ihre Behauptung, dass die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsgesetzentwürfe hier schon in der Vergangenheit regelmäßig anstelle der Aktuellen Stunden behandelt wurden, stimmt einfach nicht. Vereinzelt haben wir das gemacht; wir haben es für die Einbringung oder auch mal für die 3. Lesung gemacht, aber bei den Nachtragshaushaltsgesetzentwürfen sogar mehrheitlich nicht. Da hat die Aktuelle Stunde stattgefunden. Es spricht doch auch nichts dagegen, einen Haushaltsentwurf zu behandeln und trotzdem eine Aktuelle Stunde abzuhalten. Da fällt nichts hinten runter.
Es wäre eine deutlich spannendere Debatte. Warum soll man sich einen spannenden Tagesordnungspunkt sparen, nur weil man noch einen anderen spannenden Tagesordnungspunkt, nämlich eine Haushaltsdebatte, hat? Ihre Argumentation widerspricht sich doch.
Den Vorschlag der Grünen mit den Regierungsbefragungen hätte man zumindest einmal ausprobieren können. Die Berliner praktizieren das, und zwar, wie wir in unserer Anhörung im Hauptausschuss gehört haben, mit recht guten Erfahrungen. Es
ist ja nicht so, dass das ein großes Schauspiel ist, bei dem die Minister vorgeführt werden.
Natürlich kann in so einer Regierungsbefragung ein Minister, wenn er zu einem Punkt angesprochen ist, den er spontan nicht beantworten kann, auch sagen, dass er es recherchieren und dann schriftlich eine Antwort dazu geben wird. Das ist ganz normal; niemand kann alles wissen, und das erwartet auch keiner.
Warum wir uns nicht trauen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Debatten zu beleben, sie interessanter zu machen, verstehe, wer will. - Na ja, ich verstehe es schon - ich habe ja heute auch die Fragestunde erlebt -: In Wirklichkeit haben Sie Angst vor einer lebhaften Parlamentsdebatte.
Dass Sie, SPD und Linke, mit dem Verlauf der vergangenen Plenarsitzung unzufrieden sind, kann ich gut nachvollziehen, weil die Themen, die Sie zu Aktuellen Stunden angemeldet haben, in der Regel anschließend in der Presse kaum Widerhall gefunden haben. Dass es Ihnen, warum auch immer, nicht gelingt, einen Beitrag dazu zu leisten, die Plenardebatten spannend zu machen, ist Ihre Sache; das müssen Sie hinterfragen. Aber daraus die Schlussfolgerung zu ziehen: „Die Debatte läuft nicht in unserem Sinne, wir sammeln mit dieser Parlamentsdebatte keine Pluspunkte; dann beschließen wir doch gleich ein paar Maßnahmen, die die Debatte noch langweiliger machen, dann schauen noch weniger Leute zu und dann fällt es gar nicht mehr so auf“
- Zum Beispiel die Aktuellen Stunden; ich habe doch gerade darüber gesprochen.
- das ist der falsche Weg. So fördert man Politikverdrossenheit, so wird man ihr nicht entgegenwirken, und dem Anspruch des sehr guten Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dies erst recht nicht gerecht. - Vielen Dank.
Vielen Dank dafür; das ist in jüngster Zeit hier im Parlament leider nicht mehr selbstverständlich gewesen.
Herr Scharfenberg, ist Ihnen bekannt, dass auch schon jetzt die Kreistage für die Tätigkeit innerhalb der unteren Landesbehörden nur sehr, sehr eingeschränkt zuständig sind, sodass also das Argument der demokratischen Legitimität überhaupt nicht trägt?
Frau Kollegin Nonnemacher, Sie haben es geschafft, einen wesentlichen Teil unseres Vorschlags sehr geschickt zu umschiffen und nicht auf ihn einzugehen, nämlich insbesondere auf die Verlagerung von Zuständigkeiten. Dabei geht es nicht um die Bildung von Zweckverbänden, sondern darum, festzulegen, dass für bestimmte untere Landesverwaltungen ein Landkreis für seine Nachbarn mit zuständig ist. Das kann man entweder durch eine Vereinbarung oder durch Rechtsverordnungen regeln. Da ist weder ein Problem der demokratischen Legitima- tion - denn für untere Landesbehörden sind die Kreistage schon jetzt im Wesentlichen nicht zuständig - noch der Kontrolle. Man muss auch keine Zweckverbände oder Gremien gründen. Was haben Sie gegen diesen Vorschlag?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute vor 27 Jah ren fiel die Berliner Mauer. Wir alle haben den Abend dieses Tages wohl recht gut in Erinnerung. Ich war damals neun Jahre alt und durfte länger als gewöhnlich aufbleiben. Die Stimmung in meiner Familie war fröhlich und ausgelassen. Meine älteren Geschwister versuchten erfolglos, meine Eltern dazu zu über reden, noch am gleichen Abend von Wittstock nach Berlin zu fahren.
Für Tausende andere Menschen sind die Erinnerungen an die Mauer weniger banal. Für sie wurde die Berliner Mauer zum persönlichen Schicksalsort - sei es, weil ihnen die Flucht ge lang und sie in Freiheit ein neues Leben beginnen konnten, sei es, weil sie entdeckt und wegen Republikflucht verurteilt wur den und Jahre im Zuchthaus verbrachten, oder sei es gar, weil ihr Leben an der Berliner Mauer ein jähes Ende fand.
Mindestens 140 Menschen wurden nach heutigen Erkenntnis sen an der Mauer ermordet. Erst in diesen Wochen wurden zwei weitere, bislang unbekannte Opfer festgestellt. Manche Quellen gehen von deutlich höheren Zahlen aus. Doch gleich gültig, welche Anzahl die richtige ist, sie vermag nicht zu ver mitteln, welche Schicksale, welches Leid der Opfer, welche Trauer der Familien und Freunde sich dahinter verbergen, die oft noch nicht einmal trauern durften, wenn sie denn überhaupt vom Verbleib ihrer Angehörigen erfuhren.
Einer dieser 140 Ermordeten war Walter Kittel. Er unternimmt in der Nacht vom 17. zum 18. Oktober 1965 den Versuch, aus dem Machtbereich der SED-Diktatur zu fliehen. Gegen 2.45 Uhr gelangt er durch den Garten eines Kleinmachnower Grundstücks - An der Stammbahn 53 - an einen ca. eineinhalb Meter hohen Hinterlandzaun, überwindet ihn, überquert den zum Grenzgebiet gehörenden Postenweg sowie den Kfz-Sperr graben und robbt in Richtung Grenzzaun. Im Abschnitt der Hundetrasse verharrt er. Ein Wachhund nähert sich, wittert je doch nichts - es geht noch einmal gut.
Als er den Fluchtweg fortsetzen will, wird er von zwei Grenz posten entdeckt. Einer der Soldaten gibt Schüsse in Richtung Kittel ab. Dieser sucht Schutz im KFZ-Sperrgraben. Nun kommt der durch eine Leuchtkugel aufmerksam gewordene Kommandeur des Gruppenabschnitts hinzu und übernimmt das Kommando. Er fordert Kittel auf, den Graben zu verlassen. Als dieser die schützende Deckung aufgibt, feuert der Komman deur aus einer Entfernung von etwa 10 Metern 30 Schüsse auf ihn ab - das gesamte Magazin. Walter Kittel wird in Brust und Bauch getroffen, stürzt zu Boden und stirbt unmittelbar vor Ort an mehrfachen Organverletzungen. Der Kommandeur wurde wenige Tage nach der Tat befördert. Die beteiligten Grenzer er hielten eine Uhr. - Walter Kittel wurde 22 Jahre alt.
Meine Damen und Herren! Diese Ereignisse trugen sich kaum 10 Kilometer von diesem Plenarsaal entfernt zu - auf dem Ge biet des heutigen Brandenburg. Leider wird allzu oft verges sen, dass die Berliner Mauer nicht nur Menschen in Ost- und West-Berlin, sondern auch Angehörige, Freunde und Arbeits kollegen in West-Berlin von jenen in Hennigsdorf, Potsdam
oder eben Kleinmachnow trennte. Nicht nur Walter Kittel, son dern zahlreiche weitere Opfer starben auf brandenburgischem Grund, weil sie sich nach Freiheit sehnten.
Der Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 ist deshalb in besonderem Maße ein Schicksalstag unserer brandenburgi schen Landesgeschichte, meine Damen und Herren.