Matthias Loehr
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Wir diskutieren heute zum wiederholten Mal über einen Vorschlag zur Änderung des IHK-Gesetzes, welchen uns die Grünen schon im November 2017 vorgelegt haben. Ich hätte es fair gefunden, Herr Vogel, wenn Sie heute die Chance gehabt hätten, als Erster zu reden. Die parlamentsrechtlichen Vor schriften sehen aber vor, dass wir nicht über das Gesetz, son dern über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstim men. Daher habe ich - ungewohnt - die ersten Worte.
Auch wenn wir bereits darüber diskutiert haben, möchte ich in Erinnerung rufen, was die Grünen beantragen. Die Grünen wollen, dass wir aus § 5 den Abs. 3 streichen und im Gesetz eine Klarstellung herbeiführen, wonach der Landesrechnungs hof berechtigt ist, die drei Industrie- und Handelskammern in Brandenburg zu prüfen.
Der Gesetzentwurf ist schon einige Monate alt; er stammt aus dem November 2017. Der Ausschuss für Wirtschaft und Ener gie hat dazu am 23. Mai 2018 eine intensive Anhörung durch geführt. Mir sind die Worte von Dietrich Klein, dem früheren Vorstandsvorsitzenden der Stadtsparkasse Schwedt, noch sehr gut in Erinnerung. Er beschrieb eindrücklich, wie er als ehren amtlicher Rechnungsprüfer der IHK seine Aufgaben wahr nimmt. Ich finde, das hat er eindrucksvoll gemacht.
In den Folgemonaten gab es eine ganze Reihe von Gesprächen. Vertreter der Landesregierung haben mit Vertretern der Indus trie- und Handelskammern gesprochen. Die Regierungsfraktio nen haben unabhängig voneinander, aber auch gemeinsam ei nen Austausch mit den Industrie- und Handelskammern ge führt. Es gab auch Gespräche zwischen den Abgeordneten und dem Landesrechnungshof.
Darüber hinaus liegt uns ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vor. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass der besagte Absatz 3 in § 5 keinen Ausschluss der umfassenden Prüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofes mit sich brin ge.
Aber das Entscheidende ist aus meiner Sicht, dass die Haupt geschäftsführer und die Präsidenten der Industrie- und Han delskammern erklärt haben, das Prüfungsrecht des Landes rechnungshofes anzuerkennen.
Sollte der Landesrechnungshof die Industrie- und Handels kammern prüfen wollen, werden sie diesem Wunsch nachkom men. Damit gibt es aus unserer Sicht keinen Regelungsbedarf.
Wir sehen keine Notwendigkeit, das vorliegende Gesetz zu än dern. Ich bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung zu zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Sehr verehrte Gäste! Liebe Schülerinnen und Schüler! „Kick-Start für ein Digitales Brandenburg“: Die CDU-Fraktion möchte die Digitalisierung in Brandenburg zügig und zukunfts orientiert voranbringen. So steht es in Ihrem Antrag. Sie erwe cken nicht nur mit Ihrem Antrag, sondern auch mit Ihrer heuti gen Rede und den Beiträgen in den vergangenen Monaten den Eindruck, Brandenburg sei ein digitales Entwicklungsland.
Sie erwecken den Anschein, wir würden schlecht dastehen.
Auch Ihre Rede, Herr Dr. Redmann, hatte den gleichen Duktus. Allerdings hat der von Ihnen genannte ruckelnde C64 wenig mit der Realität in Brandenburg zu tun.
Das Gegenteil ist richtig. Ich möchte Ihnen dazu drei Beispiele nennen. Erstes Beispiel: Ich weiß nicht, ob Sie gestern die „MAZ“ gelesen haben, in der stand:
„Die Studentinnen und Studenten in Brandenburg sind am zufriedensten mit der digitalen Infrastruktur und dem digitalen Lehrangebot der Hochschulen. Das ergab eine deutschlandweite Umfrage des Personaldienstleisters Studitemps und der Universität Maastricht. Daran hatten deutschlandweit 22 000 Studenten und Absolventen teil genommen.“
Zweites Beispiel: Auf- und Ausbau intelligenter Stromnetze und der notwendigen Sensorik zur Integration der erneuerbaren Energien. Seit Jahren gibt es zwischen dem Netzbetreiber 50Hertz und dem Lehrstuhl für Energiewirtschaft der BTU Cottbus-Senftenberg sowie der Deutschen Forschungsgemein schaft eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit. In Cottbus wurde ein universitärer Netzsimulator für Forschung und Leh re entwickelt, mit dem das komplette Übertragungsnetz Ost deutschlands praxisnah und real simuliert werden kann. Was wir auf diesem Gebiet an der BTU Cottbus-Senftenberg ge meinsam geschaffen haben, hat Vorbildcharakter.
Drittes Beispiel: Digitalisierung im Bereich des Tourismus - Stichwort Contentnetzwerk Brandenburg. Wir haben eine lan desweit einheitliche Datenstruktur; die digitalen Inhalte wer den mit hoher Qualität vorgehalten. Wir haben ein einheitliches Reservierungssystem. Wir haben eine Event-Datenbank und ein Informationssystem. Alles in allem bedeutet das: Deutscher Tourismuspreis 2018.
Herr Dr. Redmann, Sie haben in Ihrer Rede auf die Lehrerbil dung abgestellt. Wir glauben, dass die Bereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer höher ist, sich den neuen digitalen Me dien zu stellen, unabhängig davon, ob wir sie zur Weiterbil dung zwingen oder nicht.
Ja, natürlich, Herr Dr. Redmann - es gibt in Brandenburg, wie ich gar nicht verhehlen will, noch vieles zu tun. Ich möchte überhaupt nicht bestreiten, dass die in Ihrem Antrag aufgewor fenen Punkte in weiten Teilen ihre Berechtigung haben. Sie wissen aber, dass vieles von dem, was Sie fordern, in Umset zung ist bzw. bereits umgesetzt worden ist. Ich gehe davon aus, dass Staatssekretär Kralinski nachher noch auf einzelne Punkte im Detail eingehen wird.
Ich würde Ihren Forderungskatalog mit den 55 Punkten gerne an einen Fachausschuss überwiesen wissen, damit wir im De tail darüber reden können: Wo müssen wir besser werden, und was lohnt sich umzusetzen? Die Möglichkeit geben Sie uns aber nicht mehr, denn, Herr Dr. Redmann, wir haben heute, wie Sie wissen, die letzte Plenarsitzung. Daher können wir Ihren Antrag nicht wirklich ernst nehmen; vielmehr ist er ein Stück weit für das Schaufenster gedacht.
Wenn ich an die Debatte bei der IHK Potsdam am 22. Mai den ke, stelle ich fest, dass wir meines Erachtens alle einen gemein
samen Wunsch haben, nämlich die stärkere Einbeziehung der hiesigen ITK-Wirtschaft in die gesamte Digitalisierungsstrate gie des Landes Brandenburg. Uns als Landespolitik wurde der Vorwurf gemacht, das noch nicht genügend umgesetzt zu ha ben. Diesen Vorwurf sollten wir ernst nehmen und ihn aufgrei fen. Ich hoffe, dass die Landesregierung in den nächsten Mo naten daran arbeiten wird. - Vielen Dank für die Aufmerksam keit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Sehr verehrte Gäste! Ist ein Boot ein Boot oder ist ein Boot möglicherweise eine bauliche Anlage? Diese Frage treibt Besitzer von Sport- und Hausbooten in Brandenburg seit gut drei Jahren um, denn es gibt Beseitigungsverfügungen oder ähnliche Schreiben der unteren Baubehörden aus Oberhavel, Märkisch-Oderland und Ostprignitz-Ruppin. Presseöffentlich bekannt - aus diversen Zeitungen und Fernsehberichten seit Juni 2018 - ist Ihnen allen sicherlich der Fall von Ralf Günther.
Im August 2018 bat mich eine Fraktionskollegin, mich als fachpolitischer Sprecher für Tourismus und Wirtschaft dieses Falls anzunehmen. Wir hatten bereits im September die erste Behandlung im Plenum mit dem gleichen Ansinnen, nämlich die Bauordnung dahingehend zu verändern. Diesen Antrag haben wir damals noch abgelehnt, und ich war selbst der Auf fassung, wir könnten das auf der Ebene des Landkreises klären. Diese Einschätzung erwies sich aber als Trugschluss: Es gab davor und danach eine ganze Reihe von Gesprächen mit der Fachabteilung des MIL, der Hausleitung, mit Fachleuten aus anderen Ministerien und der TMB. Es gab einen regen Aus tausch von Briefen und E-Mails. Die Haltung des Infrastruk turministeriums war unverändert: keine Äußerungen zu laufen den Verfahren, kein Regelungsbedarf, es handelt sich um einen Einzelfall. - Nach einer direkten Anfrage erhielt ich im Januar 2019 die Antwort:
„Nach Auswertung der Entscheidung des Verwaltungsge richts in der Hauptsache, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, werden die Vollzugshinweise gegebenen falls konkretisiert oder ergänzt.“
Man muss aber sagen: Es gab keine Vollzugshinweise, ledig lich das Urteil des OVG wurde den unteren Baubehörden be
kannt gegeben. Mit dieser Haltung belastet man aus meiner Sicht völlig unnötig die Gerichte im Land und belästigt Besit zer von Hausbooten, die darüber hinaus um ihr Hab und Gut fürchten müssen. Damit entsteht Schaden für den gesamten Wassertourismus in Brandenburg.
Über das Referat 24 besteht jedoch die Möglichkeit, dass man das Baurecht, für das das MIL verantwortlich ist, im Land ein heitlich anwendet, denn die unteren Bauaufsichtsbehörden sind verantwortlich, die Pflichtaufgaben nach Weisung zu erfüllen. Das heißt: Man könnte Weisungen erteilen, Vollzugshinweise erlassen oder mit einem Runderlass arbeiten. All das ist bisher nicht passiert.
Im März hatten wir das Thema Schleusen im Plenum: Auch dort gab es die Bitte, sich der Problematik anzunehmen, damit das Ganze abgeräumt wird. Es gab einen Austausch mit den Vertretern des Wassertourismus in Oranienburg - leider ist auch dort nichts passiert.
Nun gibt es einen ungewöhnlichen Weg: Es gibt einen Gesetz entwurf von vier Abgeordneten und darüber hinaus einen Ent schließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Im Grunde könnte man sagen: Man muss das Gesetz nicht ändern. Der Entschlie ßungsantrag geht ein Stück weiter: Er räumt das Thema ab. Aber: Ich werde meine Entscheidung zur Abstimmung davon abhängig machen, wie die Ministerin jetzt hier gedenkt, diesen Entschließungsantrag umzusetzen. - Vielen Dank.
Frau Ministerin Schneider, Sie sagten, dass Sie den Entschlie ßungsantrag der Koalitionsfraktionen begrüßen und gegenüber den unteren Bauaufsichtsbehörden für eine Klarstellung sorgen wollen. Mich würde interessieren, an welche Form der Klar stellung Sie denken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Für DIE LINKE gilt ganz klar: Bildung sollte in allen Lebensphasen gebührenfrei sein - von der Kita über die Schule bis zum Studium. Dazu gehören für uns auch Aufstiegsqualifi kationen wie die Meisterausbildung. Entscheidungen, durch die wir diesem Ziel näherkommen, haben die Regierungsfrak tionen der Linken und der SPD in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Ich will zumindest zwei Stichworte nennen: Kita und Meisterprüfung.
Die Oppositionsfraktionen - das will ich an dieser Stelle er wähnen - haben sich diesem Ansinnen nicht verweigert.
Zur Ausbildung: Grundsätzlich befürworten wir - Herr Baer hat das bereits ausgeführt - bundeseinheitliche Lösungen, da wir nicht wollen, dass die Bundesländer einander die Fachkräf te abwerben. Auch auf das kompliziert klingende Aufstiegs fortbildungsförderungsgesetz des Bundes hat Herr Baer bereits abgestellt. Hierzu gibt es Vereinbarungen auf Bundesebene im Koalitionsvertrag. So haben sich SPD, CDU und CSU darauf verständigt, dass finanzielle Hürden für angehende Technike rinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fach wirtinnen und Fachwirte im Sinne der vollständigen Gebühren freiheit beseitigt werden. Wir gehen davon aus, dass das unge fähr 350 Millionen Euro kosten wird. Wir hoffen sehr - auch vor dem Hintergrund, dass die Steuereinnahmen in den nächs ten Jahren vermutlich nicht mehr in dem Maße steigen werden wie bisher -, dass sich die Koalitionsparteien hier an ihre eige nen Verabredungen halten, und glauben auch, dass das gut angelegtes Geld ist. Bildung ist die ökonomische Ressource in Deutschland, und die 350 Millionen Euro, die sich die Große Koalition auf die Tagesordnung gesetzt hat, wären dort aus unserer Sicht gut angelegt.
Wir begrüßen, dass es 2018 in enger Abstimmung mit den Handwerkskammern gelungen ist, finanzielle Anreize für das Ablegen einer Meisterprüfung im Handwerk in Form eines Meisterbonus auf den Weg zu bringen: 1 500 Euro - Sie kennen die Zahl. Sie wissen auch, dass das Ablegen einer Meister
prüfung oftmals die Grundvoraussetzung für den Gang in die Selbstständigkeit ist. Wir sollten diese Form der Förderung be stätigen. Seitens der Landesregierung ist das für 2019 auch ge plant - Herr Prof. Steinbach ist darauf eingegangen -, aber ich hätte mir gewünscht, dass wir das Ganze transparent im Doppelhaushalt darstellen. Das war auch der Hintergrund mei ner Kleinen Anfrage vom Februar 2019. Die Umschichtung im Haushalt des MWE aus der Titelgruppe 70 - Meistergrün dungsprämie -, wie wir sie 2018 praktiziert haben, sollte kein dauerhafter Zustand sein.
Mit den am 1. April 2019 in Kraft getretenen Erleichterungen schaffen wir weitere wichtige Anreize, um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Das ist aus unserer Sicht ein zusätzlicher Baustein, um Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu erhalten sowie neue entstehen zu lassen. Wir haben in dieser Legislaturperiode also an mehreren Stellen dazu beigetragen, Gebührenfreiheit in Brandenburg weiter auf den Weg zu brin gen. Am 1. September können die Brandenburgerinnen und Brandenburger entscheiden, ob wir diesen Weg weitergehen - dass es noch viel zu tun gibt, haben meine Vorredner bereits gesagt. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Liebe Gäste! Nach dieser Wahlkampfrede nähern wir uns wieder ein bisschen mehr der Aktuellen Stunde und dem vor liegenden Antrag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, 30 Jahre nach dem Mauerfall und nach 10 Jahren Rot-Rot ist es gut, Zwischenbilanz zu ziehen. Mein Vorredner, Herr Barthel, hat es gesagt: Ja, die Wirtschaft in Brandenburg wächst. So viele Menschen wie noch nie haben einen Arbeitsplatz. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in den ver gangenen acht Jahren um 100 000 gestiegen, und auch die Bruttolöhne und -gehälter sind kontinuierlich gestiegen, im vergangenen Jahr um 3,2 %.
Das ist natürlich nicht alles Rot-Rot geschuldet; so vermessen sind wir nicht. Gleichzeitig wäre es gut, wenn die Opposition anerkennen würde: Brandenburg steht mit Blick auf das Wirt schaftswachstum im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld und im Osten an der Spitze.
Das hat auch etwas mit dieser Landesregierung zu tun.
Trotz dieser positiven Botschaften gibt es natürlich auch Schat tenseiten; die will ich nicht verhehlen. Mit Blick auf das wirt schaftliche Wachstum und die Wirtschaftskraft findet insge samt eine Konvergenz zwischen dem Osten und dem Westen nicht statt. Auch in den kommenden 15 Jahren - glaubt man den Zahlen des ifo Instituts - wird sich diese Entwicklung so fortsetzen und nicht ändern.
Das Sinken der Arbeitslosenzahl im Osten hat vor allem demo grafische Ursachen, und - ich bleibe beim Acht-Jahre-Ver gleich - mit Blick auf die Vollbeschäftigung sinken die absolu ten Zahlen. Die Tarifbindung ist nach wie vor zu gering, und auch die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten steigt signifikant.
Wir stehen in den nächsten Jahren, meine sehr verehrten Da men und Herren, vor großen Herausforderungen - Stichwort Globalisierung: Nicht nur die Beschäftigten in Schönefeld bei der Lufthansa Technik oder bei ArcelorMittal wissen, wovon wir sprechen.
Die Digitalisierung ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft, aber insbesondere für die kleinteilige Wirtschaft im Osten und auch hier in Brandenburg.
Auch der demografische Wandel stellt uns vor enorme Heraus forderungen. Das, was wir jetzt an Fachkräftemangel spüren, wo die Unternehmen an der einen oder anderen Stelle klagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist, wenn Sie sich die Zahlen anschauen, erst der „Gruß aus der Küche“.
Das wirtschaftliche Rückgrat des Landes, die Lausitz, die dort begonnenen Veränderungen - sie werden uns über viele Jahre und Jahrzehnte beschäftigen. Die gestern aus Berlin gesandten Signale, die Beratungen über das Maßnahmenpaket für den Strukturwandel zu verschieben, ist ein fatales Signal, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Menschen in der Lausitz erwarten Taten und keine Verzö gerungen. Sie wollen eine zügige Umsetzung der Empfehlun gen der Strukturkommission vom Januar dieses Jahres.
Die Linke - das sage ich klar und deutlich - steht zum ausge handelten Kompromiss, und wir erwarten eine schnelle Umset zung der Kommissionsempfehlungen.
In der Lausitz können wir die Energiewende praktisch vor Ort umsetzen. Die Stichworte sind heute hier schon gefallen: Sek torkopplung, Wasserstofftechnologie. Die Lausitz mit den vor handenen Fachkräften und auch der Infrastruktur wären dafür mehr als geeignet.
Ich möchte Sie, Herr Homeyer von der CDU, daran erinnern, dass wir vor 10 Jahren mit der damaligen Strategie des CDUWirtschaftsministers, die im Kern auf Niedriglohn beruhte, ge brochen haben.
Wir sind froh, dass wir hier im Land auch eine andere Förder politik begonnen haben, die sich an klaren Kriterien misst und beispielsweise Leiharbeit zurückdrängt.
Auch die heute noch anstehende Entscheidung, den Vergabe mindestlohn auf 10,50 Euro zu erhöhen, hat nicht nur Auswir kungen auf die Unternehmen, die sich an öffentlichen Aus schreibungen beteiligen, sondern diese 10,50 Euro sind das Si gnal an die gesamte Wirtschaft: Wir wollen, dass ihr eure Be schäftigten vernünftig bezahlt.
Darüber hinaus legen wir ein großes Augenmerk auf die kleinen Unternehmen und das Handwerk im Land. Im Wirtschaftsaus schuss fand unlängst eine Anhörung der drei Handwerkskam mern statt. Mit der Einführung des Meister-Bonus in Höhe von 1 500 Euro hat das Land auf Initiative des Landtages hinsichtlich einer Gebührenentlastung im Bereich der Berufsqualifikation und der Fortbildung Übergangslösungen für das Handwerk ge schaffen. Auch in diesem Jahr wird dieses Instrument eingesetzt.
Landespolitik hat nur begrenzte Möglichkeiten; das wissen wir alle. Die Vorschläge aus dem Entschließungsantrag hat mein Kollege Barthel Ihnen bereits genannt. Herr Homeyer, Sie ha ben gesagt, es bedürfe Muts zum Scheitern.
Das Thema Entbürokratisierung begegnet einem im Gespräch mit Unternehmen am häufigsten. Entbürokratisierung geht aber nur, wenn wir nicht gleich „Skandal!“ schreien, wenn mal eine Förderung danebengeht. Das ist die Grundvoraussetzung.
Zur Entbürokratisierung gab es Vorschläge in dieser Legisla turperiode - ich erinnere an die kleine Bauvorlagenberechti gung. Es wäre ein gutes Signal gewesen, wenn wir den Mut gehabt hätten, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Leider konnte sich der Koalitionspartner nicht dazu durchringen.
Jetzt freue ich mich auf die weiteren Wortbeiträge und höre Ih nen gerne zu. Bis gleich!
Frau Kollegin Schade, Sie haben am Anfang Ihrer sehr schnel len Rede darauf abgestellt, dass die Telekommunikationsstruk tur im Land Brandenburg ungefähr zwei Jahrzehnte hinterher hinke. - Mich interessiert: Worauf basiert diese Aussage? Wo mit vergleichen Sie das?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wenn wir die wirtschaftliche Ent wicklung im Land weiter voranbringen wollen, brauchen wir auch ein deutlich investitions- und industriefreundlicheres Kli ma.
Ich weiß nicht, wer von Ihnen den „Spiegel“-Artikel am ver gangenen Samstag gelesen hat. Da geht es unter der Über schrift „Streit in der Provinz: Endlich Handy-Empfang? Nicht mit uns!“ um den Handyempfang in Lindenau in Oberspree wald-Lausitz. Aus meiner Sicht ist es kein Einzelfall, über den
dort geschrieben wird, sondern: Windkraft, Erdöl, Erdgas, klassische oder digitale Infrastruktur - gegen jedes Vorhaben haben Sie vor Ort sofort eine Bürgerinitiative. LDS, OSL, LOS, Spree-Neiße, Uckermark - ich könnte diese Liste fortset zen, und ich könnte Ihnen aus nahezu jedem Landkreis Bei spiele nennen. Ich empfehle Ihnen das Buch „Neinsagerland“ von Rainer Knauber; es hat nach meinem Dafürhalten nichts an Aktualität verloren.
Und welche Rolle spielt die Politik? Sie ist sehr oft geneigt, dem tatsächlichen oder vermeintlichen Bürgerwillen nachzu geben. Im Kern verstecken sich dahinter aber Einzelinteressen, und da kann ich keine Partei ausnehmen, auch die meine nicht. So werden wir weder die Energiewende meistern noch die di gitale Infrastruktur in die Fläche des Landes bringen. Letztere ist aber die Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnis se im gesamten Land. Politik hat die Aufgabe, die Gesamtinte ressen eines Landes zu vertreten und nicht Einzelinteressen. Und wenn wir die Energiewende wollen, wenn wir unabhängi ger werden wollen von Rohstoffen aus dem Ausland, wenn die Digitalisierung gelingen soll, wird das nicht spurlos und kon fliktfrei an der Bevölkerung vorübergehen. So ehrlich müssen wir alle sein, nicht nur im Parlament, sondern vor allem im Wahlkreis. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Erneut widmen wir uns hier im Hohen Haus dem Thema Tourismus - eine Branche, die uns in den vergangenen Jahren sehr viel Freude gemacht hat. Die Zahlen dazu sind weitestgehend bekannt; Frau Hackenschmidt ist schon auf die eine oder andere Zahl eingegangen.
Heute steht das Thema Barrierefreiheit im Fokus; es gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ich denke, ein Grund dafür ist uns allen bekannt: der demografische Wandel.
Wie reagieren nun die Reiseregionen auf diese neue Herausfor derung?
Ich möchte Ihnen einige Beispiele aus der Region nennen, die direkt vor meiner Haustür liegt, aus dem Spreewald. Es gibt beispielsweise in Lübben den Fährmannsverein „Flottes Ru del“, wo auch Rollstuhlfahrer Kahnfahrten genießen können, wo sie barrierefrei an die Kähne herankommen. Das heißt, hier sind die Hürden bereits abgebaut. In Burg, gleich um die Ecke, gibt es den Fiedermannhof, wo ich damals in meiner Funktion als Betreuer von behinderten Menschen zu Gast war und die Einrichtung mit all ihren Vorzügen genießen durfte. In Burg gibt es darüber hinaus den Luisenhof; auch er bietet barriere freie und rollstuhlgerechte Apartments.
Schaue ich nach Cottbus, so haben wir mit Park und Schloss Branitz eine ganze Reihe von Angeboten. Beispielsweise im Marstall und in der Parkschmiede kann eine ganze Reihe von Einrichtungsdingen sowohl erfühlt als auch erhört werden. Im Schloss gibt es für die Gruppe der sehbehinderten und blinden Menschen Extraführungen. Es gibt für diese Gruppe von Men schen einen extra in Blindenschrift erstellten Parkführer. In Lübbenau - als letztes Beispiel - gibt es Extrastadtführungen für Menschen mit Hörbehinderungen. Diese Liste könnte fort gesetzt werden.
Aus meiner Sicht besteht beim Thema „Barrierefreier Touris mus“ eine große Chance, insbesondere für Orte, die noch nicht so im Fokus der touristischen Regionen stehen. Beispielsweise haben wir das Problem, dass Orte wie Burg und Lübben/Lüb benau in der Hochsaison eher immer überlaufen sind, dass aber Städte, die eher am Rand von Tourismusregionen liegen, mit einem solchen speziellen Angebot durchaus auf sich aufmerk sam machen, damit ein Stück weit auch eine Nische besetzen und selbst die Attraktivität der Stadt und der Region steigern könnten.
Eine weitere Zielgruppe, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind aus meiner Sicht die Allergiker. Es gibt in Deutschland - das haben Berechnungen von Hautärzten erge ben - etwa 35 % Allergiker. Am stärksten ist der Heuschnupfen verbreitet. Nun könnte man sagen, dass Leute wie ich, die da von geplagt sind, dafür plädieren, dass wir alle Birken im Land abhacken und damit mehr Leute ins Land holen. Bevor wir uns dazu hinreißen lassen, gibt es, glaube ich, andere Varianten. Ich will auf das Problem der zunehmenden Nahrungsmittelunver träglichkeiten hinaus. Wenn sich ein ganzes Hotel oder mögli cherweise ein ganzes Dorf auf glutenfreie und laktosefreie Speisen spezialisieren würde, wäre das ein Angebot, das im Land durchaus ein touristisches Highlight sein könnte.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir die Landesregierung unterstützen, die bisherigen Aktivitäten fortzusetzen, das The ma im Fokus zu behalten und der Branche bei ihren eigenen Aktivitäten ein Stück weit unter die Arme zu greifen. Daher bitte ich um Zustimmung.
Zum Entschließungsantrag der CDU: Herr Genilke, vieles, was Sie dort aufgeschrieben haben, findet natürlich unsere Zustim mung. Sie wollen beispielsweise eine präzise Definition, was wir unter vollständiger Barrierefreiheit verstehen. Hier möchte ich zumindest daran erinnern, dass die Verkehrsministerkonfe renz auf Bundesebene an diesem Vorhaben bisher gescheitert ist. Ob es jetzt sinnvoll ist, dass jedes Bundesland für sich defi niert, was es unter vollständiger Barrierefreiheit versteht, möchte ich zumindest mit einem Fragezeichen versehen. Ich weiß aber, dass sich die Enquetekommission auch mit dieser Frage befasst.
Sie schreiben - ich zitiere aus Ihrem Entschließungsantrag -, „jedes weitere Zögern“, wenn man sozusagen nicht tätig wird und nicht investiert, würde „zu zusätzlichen Kosten führen und die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit zum vorgese henen Termin immer unwahrscheinlicher“ machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, Kollege Genilke, ich will an den Änderungsantrag zum ÖPNV-Gesetz erinnern. Das war ein Antrag der Koalitionsfraktionen, den Sie wegen einer Petitesse gestoppt haben. Dazu sage ich: Die vielfach be schworenen 46 Millionen Euro könnten bereits auf dem parla mentarischen Weg sein. Sie haben das verhindert. Das heißt, hier geht uns leider wichtige Zeit verloren, Kollege Genilke, und das ist sehr schade.
Ja, Sie haben völlig Recht: Es gibt einen Investitionsstau bei vielen kommunalen Aufgabenträgern, das sehen auch wir. Wir sehen auch die Notwendigkeit der Anschaffung von Elektro bussen und Straßenbahnen. Dafür werden wir insgesamt mehr Landesmittel zur Verfügung stellen. Ich wäre sehr dankbar, wenn wir an dieser Stelle auf Ihre Unterstützung zählen und in dieser Richtung weiter gemeinsam arbeiten könnten. - Ich be danke mich für die Aufmerksamkeit.
Den Vorwurf der Fake News weise ich natürlich entschieden zurück, Kollege Redmann. Es geht hier um eine Änderung im ÖPNV-Gesetz, die nicht einmal anderthalb Seiten umfasst, es geht hier nicht um eine große verfassungsrechtliche Angele genheit.
Wenn wir uns politisch einig sind und dieses Vorhaben wollen, hätten Sie erklären können, dass Sie bereit sind, über diesen Fehler, der ohne Frage besteht, wenn die Protokolle nicht vor liegen, hinwegzusehen. Wir können als Regierungsfraktion das Ganze hier aber nicht auf die Tagesordnung setzen, wenn Sie als Opposition uns nachher vor das Verfassungsgericht zerren. Deswegen haben wir es nicht auf die Tagesordnung gesetzt; das war das Problem.
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Verehrte Kollegin nen und Kollegen! Das Thema Industriekultur steht nicht - wie andere Themen - immer im Fokus. Herr Homeyer, wir sind uns auch über die Bedeutung von Industrie und Industriearbeits plätzen völlig einig. Und trotzdem glaube ich nicht, dass es notwendig ist, das jedes Mal hier im Plenum zu wiederholen.
Es geht um Industriekultur. Es geht nicht um die Konservie rung der Vergangenheit, sondern um wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Werte, die im Land Brandenburg einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen, und zwar - da sind wir, denke ich, alle einer Meinung - für die Neuansiedlung von Produktion, Dienstleistungen und Gewerbe, für die bauli che Entwicklung der Städte, für neue Wohnformen und auch für die kulturtouristische Nutzung. Es geht um die Verbindung von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Und unser Blick ist eher nach vorn gerichtet.
Dieser Antrag ist - da gebe ich Ihnen Recht - nur ein erster Schritt, sich diesem Thema zu nähern. Er stellt kein umfassendes Konzept dar und erhebt auch nicht den Anspruch auf Vollstän digkeit. Es geht uns um Kooperation und ressortübergreifende Zusammenarbeit, um Kooperation mit Berlin - beispielsweise mit dem Zentrum für Industriekultur -, aber auch mit Sachsen.
Sachsen hat bereits 2009 einen wissenschaftlichen Beirat für Industriekultur berufen und drei Jahre später eine eigene Stif tung auf den Weg gebracht.
- Berlin und Sachsen finden Sie im Antrag, Herr Homeyer, schauen Sie bitte nach.
Wir dürfen Industriekultur auch nicht als Einzelthema verste hen. Ein gemeinsames Zwischenziel wäre es aus meiner Sicht, zu versuchen, ein Netzwerk Industriekultur zu schaffen, das über den jetzigen touristischen Rahmen hinausgeht. Dafür brauchen wir nach meinem Dafürhalten auch Partner außerhalb der Politik und der Landesregierung. Ich möchte uns allen da beispielsweise das Institut für Neue Industriekultur, die INIK GmbH, in Cottbus empfehlen. Es kann zahlreiche Projekte aus dem In- und Ausland vorweisen, wo es im Schwerpunkt um die Nachnutzung historischer Industriebauten geht, aber auch um ganz praktische Projekte wie den Umbau einer historischen Schule in Fürstenwalde oder die Erstellung eines energetischen Quartierkonzepts für die Stadt Eisenhüttenstadt.
Es geht um strategisches Planen und Entwerfen, um Bauwerkserhaltung und Denkmalschutz, aber auch um Stadtumbau und Strukturwandel. Wir reden über Klimawandel und energetische Stadtentwicklung, Partizipation und Beteiligungsforschung so wie über regionale Ökonomie und Kulturtourismus. Wir ste hen, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Bearbei tung dieses Themas als Gesamtaufgabe nach meinem Dafür halten noch am Anfang. Es wäre schön, wenn wir Sie dafür gewinnen könnten und Sie alle daran mitwirkten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir behandeln jetzt zwei Anträge, zum einen den Antrag der AfD mit dem Stichwort Unternehmensgründungen sowie zum anderen den Antrag der CDU mit dem schönen Titel „GründerTURBO für Brandenburg“.
Lassen Sie mich zuerst auf den Antrag der AfD eingehen. Sie wollen die Landesregierung verpflichten, ein Konzept für Bun desratsinitiativen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Bedin gungen zu erstellen. Meine Vorrednerin sprach von einem bun ten Strauß; ich würde sagen, das ist ein Stück weit ein Sammel surium an Forderungen, von Steuererleichterungen für Grün der bis hin zu Veränderungen im Insolvenzrecht. Auf Landes ebene sollen für Unternehmensgründer weitere Entbürokrati sierungen erfolgen. Sie übersehen aber, Frau Schade, dass der Großteil der Vorschriften Bundesrecht ist.
Außerdem soll das Konzept des einheitlichen Ansprechpart ners zügig ausgebaut werden. Wenn Sie aber auf Seite 89 der hier im Landtag diskutierten und beschlossenen Unterneh mensnachfolgestrategie schauen, finden Sie das. Dort steht, dass die Landesregierung die Ausweitung der Befugnisse des einheitlichen Ansprechpartners bereits prüft, und sofern hierfür bundesrechtliche Regelungen geändert werden müssen, sollen diese Änderungen über den Bundesrat auch eingebracht wer den. Da können Sie also getrost ein Häkchen setzen, Frau Schade.
Darüber hinaus - meine Vorrednerin Frau Schinowsky ist kurz darauf eingegangen - fordern Sie die Erhöhung der Investiti onsausgaben und die Ausweitung der Mittel für Forschung und Entwicklung. Dagegen kann natürlich niemand sein; das ist ei ne vollkommen sinnvolle Forderung. Wir sind jetzt nicht in den Haushaltsberatungen, aber nach den Haushaltsberatungen ist vor den Haushaltsberatungen. Dort können Sie dann gern dezidierte Anträge stellen, inklusive der dazugehörigen Finan zierungsvorschläge.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist fraktionsüber greifend unstrittig, dass wir im Land Brandenburg eine Kultur und ein gesellschaftliches Klima brauchen, die es jedem er möglichen, hier bei uns in Brandenburg Unternehmen zu grün den. Da trennt uns nichts. Gründer sorgen für einen steten Wettbewerbs- und Innovationsdruck, sie zwingen die vorhan denen Unternehmen, sich und ihre Produkte ständig auf den Prüfstand zu stellen. Und ein reges Gründergeschehen macht eine Volkswirtschaft fit für die Zukunft. Die stärkende Kraft des Gründergeschehens wird allerdings, Herr Bommert, immer schwächer, je besser es einer Volkswirtschaft geht. Ich will hier kurz auf den KfW-Gründungsmonitor 2016 abstellen. Dort heißt es:
„Die Zahl der Existenzgründer ist im Jahr 2015 um 152.000 (-17 %) auf 763.000 deutlich gefallen. Aufgrund der anhaltenden Stärke des Arbeitsmarkts ist die Zahl an Notgründern überproportional zurückgegangen. Sie fiel um 81.000 (-28 %) auf 207.000 Personen. Da sich Not
gründer stärker im Vollerwerb selbstständig machen, schlägt sich ihr Wegfall maßgeblich in der Zahl der Vollerwerbsgründer nieder.“
Ich kann mich noch gut an die Debatte erinnern, die wir hier unlängst geführt haben. Auch die KfW, Herr Bommert, spricht ausdrücklich von Notgründungen, und die fallen natürlich ins gesamt dann auch in den zurückgehenden Zahlen der Gründun gen ins Gewicht.
Zu Ihrem Antrag: Sie wollen ein neues Förderprogramm auf den Weg bringen. Herr Bommert, ich glaube, es mangelt nicht an bestehenden Förderprogrammen. Ich kann auch nicht erken nen, woran die Förderung festgemacht werden soll. Unterstüt zung bei der grundsätzlichen Orientierung in Richtung Selbst ständigkeit, bei der Gründerqualifizierung und bei der Ent wicklung des Geschäftsmodells bieten bereits die Regionalen Lotsendienste. Darüber hinaus gibt es die Angebote der Bran denburger Hochschulen, die Wirtschaftsförderung Branden burg, die von der ILB und weiteren Personen organisierten Existenzgründerinitiativen sowie den Businessplan-Wettbe werb Berlin-Brandenburg.
Das Land Brandenburg finanziert aus Mitteln des Europäi schen Sozialfonds das Angebot des Businessplan-Wettbewerbs und unterstützt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Entwicklung eines durchdachten Geschäftskonzeptes sowie bei der Erstellung eines Businessplans. Diese erhalten außerdem von Fachleuten ein Feedback zur Optimierung ihres eigenen Konzeptes. Das ist möglicherweise ein Stück weit umständlich und dauert manchmal auch etwas länger. Darum nennen Sie Ihr Vorhaben nun „GründerTURBO“. Das klingt ganz gut; aber wenn die Voraussetzungen für die Förderung „eine Erstbera tung und eine anschließende Bewertung des Gründungsvorha bens durch einen regionalen Lotsendienst“ sein sollen, er schließt sich mir wirklich nicht, wo die Förderlücke besteht. Vielleicht können Sie das erläutern.
Die Linke plädiert zum jetzigen Zeitpunkt dafür, dass die Lan desregierung ihre Gründungs- und Unternehmensnachfolge strategie umsetzt und die enthaltenen Maßnahmen abarbeitet. Es ist zu früh, hier weitere Förderprogramme aufzulegen.
Der „GründerTURBO“ - das ist uns nicht entgangen, Herr Bommert - ist eine Initiative der Wirtschaftsjunioren Aschaf fenburg und richtet sich dort mit einem jährlichen Wettbewerb an junge Existenzgründer. Vielleicht wählen Sie eine andere Begrifflichkeit. - Vielen Dank.
Herr Schulze, Sie haben gerade - es hat einen Moment gedau ert, bis ich drangekommen bin - durchdekliniert, dass im Zwei felsfall irgendwann immer der Bürger bezahlen muss. Ange nommen, die Landespolitik würde sich dazu durchringen, Lan desgeld in die Hand zu nehmen: Was für Geld ist das dann? Ist das nicht auch Geld des Bürgers, das er irgendwann einmal in Form von Steuern gezahlt hat?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Verehrte Gäste! Wir haben ja heute politischen Ascher mittwoch. Ich hatte eigentlich erwartet, hier die eine oder ande re Büttenrede zu hören. Zumindest hätte man mit Blick auf Ih ren Antrag, Herr Kalbitz, darauf schließen können. Da haben Sie mich ein bisschen enttäuscht, denn: Was wollen Sie eigent lich als Antragsteller? Wollen Sie eine ernsthafte, sachliche Debatte, oder wollen Sie Ihre eigene Ratlosigkeit zum Aus druck bringen? Ich habe von Ihnen zumindest nicht einen Vor schlag gehört, wie wir mit dem Projekt vorankommen.
Wollen Sie ernsthaft eine neue Standortdebatte? Schließlich fragen Sie: Wohin geht es mit dem Flughafen? - Ich will daran erinnern, dass die Entscheidung über den Standort, bei der jetzt auch der Koalitionspartner erkannt hat, dass sie falsch war, An fang der 90er-Jahre getroffen worden ist. Wir werden sie nicht rückgängig machen können; damit müssen wir jetzt alle leben.
Sie fragen in Ihrem Antrag, ob es Grenzen für den Flughafen gibt. Ja, Herr Genilke, Wachstum ist an diesem Flughafen be grenzt. Zumindest mit Blick auf die Flugbewegungen gibt es einen klaren Planfeststellungsbeschluss, der sagt: nicht mehr als 360 000 Starts und Landungen im Jahr. Auch hinsichtlich der Start- und Landebahnen finden sich sowohl im Branden burger als auch im Berliner Koalitionsvertrag sehr klare Aussa gen. Ansonsten gilt für den Flughafen: wenig Licht und viel Schatten.
Ich will an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass das Bau ordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald am 27. Janu ar die Genehmigung des 6. Nachtrags erteilt hat. Damit sind wir sowohl mit dem 5. als auch mit dem 6. Nachtrag durch, und die bauliche Fertigstellung sollte damit auf der Zielgera
den sein. Seit 2014, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es messbare Fortschritte am Flughafen.
Es gibt unbenommen immer wieder neue Probleme - Sie haben die Türen und die Sprinkleranlagen angesprochen -, aber in diesem Zusammenhang muss man auch noch einmal die Maß stäbe deutlich machen: Wir reden hier über 1 % der Leitungen, die ausgetauscht werden müssen. Es ist richtig: Wir alle hier warten auf einen belastbaren Eröffnungstermin, und hier sind - das ist unstrittig - die Geschäftsführung und das gesamte Team in der Pflicht. Wir setzen uns weiterhin für eine bessere Umset zung des Schallschutzes ein. Die Anhörung im Sonderaus schuss im Januar hat deutlich gemacht, dass es hier noch eine ganze Reihe von Problemen gibt. Brandenburg kämpft nach wie vor für mehr Nachtruhe am künftigen BER, die über die jetzige Regelung hinausgeht, und wir wissen jetzt auch, dass es in Berlin eine neue Position gibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem kurzen Abriss habe ich deutlich gemacht: Wir haben am Flughafen Berlin-Brandenburg eine ganze Reihe von Baustellen, und ich glaube, wir als Politik sollten keine zusätzlichen aufmachen.
Mit Blick auf die heutige Sitzung des Aufsichtsrates - ich schaue mit gewisser Sorge darauf - habe ich einen großen Wunsch: Ich hoffe, dass es uns heute gelingt, sachdienliche und überlegte Entscheidungen zu treffen, und dass sich alle Be teiligten die Frage stellen: Was muss getan werden, damit der Flughafen im Jahr 2018 tatsächlich eröffnen kann? Wäre ein Wechsel in der Geschäftsführung diesem Ziel dienlich? Ich glaube eher nicht. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehr te Gäste! Nächste Woche findet in Berlin die ITB statt. Ich glaube, das ist ein guter Anlass, das Thema Tourismus erneut hier im Landtag zu diskutieren. Wir hatten im vergangenen Jahr an dieser Stelle die Landestourismuskonzeption Branden burg ausführlich diskutiert und, wenn ich mich recht entsinne, parteiübergreifend gelobt, insbesondere - das will ich an dieser Stelle noch einmal erwähnen - den dazugehörigen Entste hungsprozess. Das heißt, die Reiseregionen und die Touristiker waren die Akteure in diesem Vorhaben.
Die Anker des Tourismus in Brandenburg sind und bleiben auch in diesem Jahr Berlin und das große Thema Wasser, das ist klar. Wir alle - das unterstelle ich Ihnen einfach, egal wel cher Fraktion Sie angehören - wollen, dass Brandenburg seinen guten Weg der vergangenen Jahre fortsetzen kann. Dazu gehö ren ein nachhaltiger und ein barrierefreier Tourismus. Dort ent stehen die größten Zuwächse; es ist richtig, dass wir diese Be reiche als Schwerpunkte benennen.
Darüber hinaus müssen wir die touristische Infrastruktur in Brandenburg sichern und weiterqualifizieren. Frau Hacken schmidt ist in ihrem Redebeitrag intensiv auf die Problematik der Radwege eingegangen. Darüber hinaus müssen wir als Po litiker die richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit vor al lem ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Aber auch die Branche hat hier Hausaufgaben zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Reisen bildet, baut Vorurteile ab und trägt zur körperlichen und geistigen Erho lung bei. Wer viel unterwegs ist, ist in der Regel weltoffener und hat weniger Vorurteile. Somit können wir alle dazu beitra gen, dass sich der Tourismus in Brandenburg weiter gut entwi ckelt, indem wir für ein weltoffenes, tolerantes Land eintreten und Nationalismus und Rassismus eine klare Absage erteilen.
Mittlerweile liegen die bundesweiten Zahlen zur touristischen Entwicklung des vergangenen Jahres vor. Ich will an dieser Stelle nicht verschweigen: Nahezu alle Bundesländer können auf eine positive Entwicklung zurückblicken. Brandenburg fügt sich somit gut in ein bundesweites Gesamtbild ein. Es gibt allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Aus nahme, und die bildet unser südliches Nachbarland Sachsen. Schauen Sie sich die Zahlen an: Insbesondere bei den Über nachtungszahlen ausländischer Gäste hat Sachsen einen deutli chen Rückgang zu verbuchen. Das hat nach meiner festen Überzeugung etwas mit dem gesellschaftlichen Klima zu tun, mit einem Klima von Angst und Abschottung,
mit einem Klima, das Rassismus befördert. Natürlich haben die fremdenfeindlichen Demonstrationen und Kundgebungen ei nes Herrn Bachmann oder eines Geert Wilders Folgen,
und zwar ausschließlich negative, meine Damen und Herren.
An erster Stelle trifft es den Tourismus, aber auch die gesamte wirtschaftliche Entwicklung leidet darunter.
Ich bin sehr froh, dass Brandenburg in den 90er-Jahren des ver gangenen Jahrhunderts einen anderen Weg gegangen ist. Ich möchte an dieser Stelle auch den damaligen Innenminister Jörg Schönbohm nicht unerwähnt lassen, der konsequent diesen Weg gegangen ist, der da lautete: Rassismus und Antisemitis mus haben in Brandenburg keinen Platz.
Zurück zum eigentlichen Thema: 57 % der Bundesbürger un ternahmen 2016 eine Urlaubsreise von wenigstens fünf Tagen Dauer. In der Altersgruppe von 35 bis 54 Jahren - das sind die klassischen Arbeitnehmer, die eigentlich fest im Berufsleben stehen - waren es 65 %. Im Umkehrschluss heißt das: Mindes tens ein Drittel der Altersgruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat keine Urlaubsreise von mindestens fünf Ta gen Dauer unternommen, auch wenn Reisen im Inland günsti ger ist als Reisen ins Ausland - ein Urlaubstag in Deutschland kostet im Durchschnitt ca. 75 Euro, Geld, das nicht jeder zur Verfügung hat, auch nicht jeder Arbeitnehmer. Somit ist es auch Aufgabe von Bundes- und Landespolitik, eine gute Poli tik zu betreiben, die Teilzeitbeschäftigung, befristete Jobs, Mi ni- und Midijobs zurückdrängt, damit letztlich mehr Menschen in den Genuss kommen können, Urlaub zu machen und auch unser schönes Land Brandenburg zu besuchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht ist das Er gebnis vom 24. September 2017 ein Schritt in diese Richtung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Sehr verehrte Gäste! Wo steht die Brandenburger Wirt schaft im Jahr 2016? Nun, wenn man sich die Analysen der bekannten Wirtschaftsforschungsinstitute anschaut, wird man feststellen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in den ost
deutschen Bundesländern in den vergangenen 25 Jahren doch sehr ähnlich war. Große Ausschläge nach oben oder unten gab es nicht. Allerdings lohnt es sich, ein Stück weit genauer hinzu schauen. Denn wenn Sie sich die Zahlen aus dem Jahr 2015 anschauen, werden Sie feststellen, dass wir mit einem Wert von 2,7 % im Jahr 2015 das preisbereinigt stärkste Wirtschafts wachstum hatten und damit auf Platz 3 aller deutschen Bundes länder lagen. Nach Angaben des Amtes für Statistik BerlinBrandenburg liegt das Wachstum im ersten Halbjahr 2016 bei 2,9 %, und damit bleiben wir bundesweit auf Platz 3 und heben uns von den anderen Ländern durchaus ab.
Bei der Arbeitsproduktivität liegt Brandenburg mit 60 430 Eu ro in Ostdeutschland klar an der Spitze, gefolgt von SachsenAnhalt und Sachsen. Zugegeben, der Abstand zu den westdeutschen Bundesländern und zum Bundesdurchschnitt von 70 320 Euro ist nach wie vor groß. Ob es tatsächlich realistisch ist, diesen Abstand in den nächsten Jahren aufzuholen, lasse ich an dieser Stelle einmal offen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rot-Rot regiert im siebten Jahr, und es gab keinen Untergang des Abendlandes und vor allem keine negativen Auswirkungen auf die Wirt schaft. Das Gegenteil trifft zu: Der Brandenburger Wirtschaft geht es gut, und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh mer profitieren überdurchschnittlich davon, dass Rot-Rot re giert. Im Jahr 2015 verdienten die Arbeitnehmer in Branden burg durchschnittlich 27 306 Euro. Das waren 4,4 % mehr als im Vorjahr. Damit wurde der stärkste Verdienstanstieg in den vergangenen 20 Jahren erreicht. Zum Vergleich: Die Entwick lung in den anderen Ländern lag bei 2,9 %. Auch wenn Sie von der CDU es vermutlich nicht hören wollen: Auch das Branden burgische Vergabegesetz mit seinem Mindestentgelt hat dazu einen Beitrag geleistet.
Es war darüber hinaus ein wichtiger Wegbereiter hin zum all gemeinen verbindlichen Mindestlohn.
Dass wir mit unseren 9 Euro auf dem richtigen Weg sind, be weist auch der Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün in Berlin, denn der neue Senat hält auch nach der Einführung des bundes weiten Mindestlohns an einem eigenständigen Mindestentgelt für öffentliche Aufträge fest.
Es soll im ersten Halbjahr 2017 wie in Brandenburg auf 9 Euro angehoben und jährlich bzw. mindestens alle zwei Jahre über prüft werden. Da wir ein gemeinsamer Wirtschaftsraum sind, bietet es sich an, Herr Gerber und Frau Golze, gemeinsam mit Berlin zu schauen, ob wir das ein Stück weit sinnvoll synchro nisieren können.
Es freut mich sehr, dass Herr Gerber den Weg des linken Wirt schaftsministers der vergangenen Legislaturperiode weiterge gangen ist und wir uns damit endgültig und deutlich von der Niedriglohnstrategie des vormaligen CDU-Wirtschaftsminis ters verabschiedet haben.
Die Änderungsanträge zum Einzelplan 08 hat Ihnen mein Kol lege Barthel bereits vorgestellt. Ich möchte Sie nicht mit Wie derholungen langweilen.
Meine sehr verehrten meine Damen und Herren! Die CDUFraktion wird vermutlich auf den geringen GRW-Mittelabfluss im Jahr 2015 abstellen, und sie wird vermutlich auch das Sin ken der Investitionsquote kritisieren. Es ist richtig, dass wir im Jahr 2015 bei der GRW-Förderung Minderausgaben von 46,4 Millionen Euro hatten. Wir haben diesen Haushaltsansatz nur zu 71,5 % ausgeschöpft. Das ist jedoch nicht nur ein Prob lem von Rot-Rot. Ein Blick nach Sachsen-Anhalt: Dort wurden im Jahr 2015 nur 66,3 % der eingeplanten Mittel verausgabt. Die Ursachen hierfür kennen zumindest die Wirtschaftspoliti ker: Das hat ein Stück weit mit der veränderten Förderkulisse, mit veränderten Förderbedingungen und natürlich auch mit dem veränderten Kapitalmarkt, auf dem sich Firmen heutzuta ge Gelder beschaffen können, zu tun.
Stichwort Investitionsquote: Das weitere Absinken der Investi tionsquote des Landes kann man kritisieren. Die Ursache hier für sind die auslaufenden Solidarpaktmittel; das wissen Sie al le. Allerdings gibt es im Einzelplan 08 entgegen diesem allge meinen Trend im Jahr 2017 sogar noch einen Aufwuchs von 20,4 Millionen Euro im Vergleich zu 2016 bzw. von rund 1,4 Millionen Euro im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017. Insge samt steigen die Investitionsausgaben im Gesamthaushalt im Jahr 2017 um rund 14 Millionen Euro. Nach wie vor liegt die Brandenburger Investitionsquote über dem Durchschnitt der Bundesländer.
Mit Verweis auf Mecklenburg-Vorpommern, Herr Homeyer - ich vermute, da werden Sie mich nicht enttäuschen -, werden Sie zum wiederholten Male sagen: Brandenburg kommt beim Breitbandausbau nicht voran, und hier muss man endlich ein mal klotzen und nicht kleckern. - Tatsache ist jedoch, dass wir hinsichtlich der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen im Land bereits Spitzenreiter unter den ostdeutschen Bundeslän dern sind. Ich bin mir sicher, dass das Konzept Glasfaser 2020 mit der Region Spreewald in absehbarer Zeit abgeschlossen sein wird.
Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 - Herr Barthel ist darauf bereits eingegangen - haben wir die Kofinanzierung des Breit brandprogrammes des Bundes sichergestellt. In den nächsten Jahren werden wir den Landkreisen und Städten insgesamt 80 Millionen Euro zur Kofinanzierung zur Verfügung stellen. Ich denke, das ist gut angelegtes Geld, meine sehr verehrten Da men und Herren.
Zum Änderungsantrag der Grünen: Sie wollen einen Lausitz fonds in Höhe von 10 Millionen Euro bilden, um den Struktur wandel in der Lausitz zu begleiten. Das klingt nicht falsch; das will ich deutlich sagen. Aber ich will an dieser Stelle noch ein mal auf den Landtagsbeschluss, den wir am 29. September die ses Jahres in großer Einmütigkeit gefasst haben, verweisen. Wir sind dabei, ihn abzuarbeiten. Ich glaube, wir müssen einen Schritt nach dem anderen gehen, denn Ziel muss es sein, kon zentriert und in Abstimmung zwischen Bund, Land, der Regi on, den betroffenen Unternehmen und den dortigen gesell schaftlichen Initiativen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten
gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir Wertschöpfung und Ar beitsplätze erhalten. Ja, wir müssen uns weiterhin Gedanken machen, wie wir die regionalen Aktivitäten und Ideen bündeln können. Erste Pflöcke - das wissen Sie - haben wir in diesem Jahr bereits eingeschlagen. Es wird ein langer Weg, aber ich will nicht ausschließen, dass wir gemeinsam mit dem Bund und dem Land Sachsen zu festen Vereinbarungen hinsichtlich künftiger Finanzierungen kommen. Geben Sie uns dafür bitte noch etwas Zeit.
Zum Abschluss: Stichwort Braunkohlesanierung. Lange wurde gerungen, und auch wir im Landtag Brandenburg haben uns mehrmals in die Debatte eingeschaltet. Ich erinnere an unseren fraktionsübergreifenden Antrag vom März 2016. Nun, seit dem 28. November 2016 herrscht endlich Klarheit. Der Bund und die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü ringen haben sich nach sehr intensiven Verhandlungen auf die Fortführung der Finanzierung der Braunkohlesanierung für die Jahre 2018 bis 2022 geeinigt. Es stehen 1,23 Milliarden Euro zur Verfügung, ähnlich viel wie in den fünf Jahren zuvor. Da mit können wir - so meine ich - die Erfolgsgeschichte der Re kultivierung fortschreiben. Mit den Mitteln sollen nicht nur die ökologischen und bergbaulichen Altlasten des DDR-Braun kohleabbaus beseitigt, sondern auch eine erfolgreiche Regio nalentwicklung gefördert und natürlich Arbeitsplätze gesichert werden. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit 212 Millio nen Euro an diesen Kosten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustim mung zu den Änderungsanträgen der Koalition und zum Ein zelplan.
Frau Schade, ein Gedanke zu Ihrem Beitrag: Sie haben gesagt, aus Ihrer Sicht werde sich die Elektromobilität eher nicht durchsetzen. Wissen Sie, Sie erinnern mich da an Kaiser Wil helm II., der einmal gesagt hat:
„Das Auto ist eine vorübergehende Erscheinung. Ich glaube an das Pferd.“
Ich glaube, so liegen Sie auch mit Ihrer Einschätzung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Homeyer, weil Sie mich direkt angesprochen haben, möch te ich natürlich versuchen, auf die eine oder andere Frage, die
Sie aufgeworfen haben, eine Antwort zu geben. Sie haben in Ih rer Rede den Eindruck erweckt, als würden wir Fördermittel ein fach so, ohne Voraussetzungen, im Land verteilen. Richtig ist aber: Sie brauchen Firmen, die Anträge stellen und diese Mittel dann abrufen. Ich hatte darauf abgestellt, dass die Lage am Kapi talmarkt momentan so ist, dass man sich sehr einfach und in gro ßem Umfang Geld von Banken besorgen kann. Außerdem spielt die Umstellung der Förderperiode sehr wohl eine Rolle.
Warum habe ich uns mit Bundesländern verglichen, die mögli cherweise in Rankings hinter uns liegen? Weil wir, Herr Homeyer, beim Bruttoinlandsprodukt, bei der Arbeitsprodukti vität und auch beim Verdienst überall zur Spitzengruppe gehö ren! Deswegen müssen wir uns mit Ländern vergleichen, die hinter uns liegen.
Was die weitere Entwicklung in der Lausitz angeht, Herr Homeyer, war Ihr Beitrag ein Stück weit verzerrend, denn die Landesregierung hat in den vergangenen Monaten dafür ge sorgt, dass die Akteure vor Ort zusammengebracht werden und man hier versucht, ein Stück weit Politik und wirtschaftliche Regionalentwicklung aus einem Guss zu betreiben bzw. zu för dern. Dass das ein langer Prozess ist, wissen Sie auch. Aber ich glaube sehr wohl, dass die Landesregierung ihrer Verantwor tung hier gerecht wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Herr Schulze - er hört mir gerade nicht zu -, wenn man politisch erfolgreich sein will, bedarf es aus meiner Sicht der Faktoren Ort, Zeit und Bedingungen, aber ich glaube, Sie haben diese drei Faktoren bewusst nicht beachtet, weil Sie gar nicht damit rechnen, dass wir Ihrem Antrag zustimmen. Ich möchte das kurz ausführen:
Am 18. September fand die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus statt, und für den 8. Dezember ist die Wahl des Regierenden Bürgermeisters im Abgeordnetenhaus vorgesehen. Aktuell - das verfolgen wir sicher alle - laufen in Berlin die Koalitionsverhandlungen, und nach meinem Dafürhalten ist es guter politischer Stil, dass sich andere Landesverbände nicht in interne Angelegenheiten, in Koalitionsverhandlungen einmischen. Wir als Brandenburger würden uns das auch verbitten.
Fakt ist zunächst: Es gibt bisher keinen Koalitionsvertrag, auf den man aufsatteln, an den der Antrag von Herrn Schulze anknüpfen könnte. Darüber hinaus würde ein solcher Koalitionsvertrag natürlich erst einmal unter dem Vorbehalt der jeweiligen Gremien der drei Parteien stehen. Das Thema „Erweitertes Nachtflugverbot am BER“ wurde bei den Verhandlungen - wie wir nach Rücksprache mit unseren Berliner Kollegen erfahren haben - bisher ausgeklammert. Von daher kann ich heute auch keinen diesbezüglichen Verhandlungsstand übermitteln.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr Nachtruhe zu erreichen bleibt eine Daueraufgabe. Die Koalition unterstützt dieses Anliegen nach wie vor und wird bei den Forderungen an die Miteigentümer des Flughafens nicht nachlassen.
„Die Erhebung hoher Nutzungsentgelte für Starts und Landungen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr stellt eine Möglichkeit dar, Starts und Landungen in diesem Zeitraum wirtschaftlich unattraktiv zu machen.“
Das stammt aus dem aktuell gültigen Brandenburger Koalitionsvertrag. Der hat aus unserer Sicht nichts an Aktualität verloren.
Bisher allerdings stand Brandenburg mit seinen Forderungen nach einem erweiterten Nachflugverbot am BER allein. Die Regierungsfraktionen freuen sich, dass es nun in Berlin eine andere Haltung hierzu geben könnte.
Ich weise an dieser Stelle auf den Gesellschaftervertrag des Bundes hin - Herr Schulze, Sie haben ihn sicherlich im Hinterkopf; ich habe ihn heute noch einmal herausgesucht. Zwei Faktoren muss man beachten: Erstens setzen Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung voraus, dass der Bund anwesend ist. Zweitens können wir den Bund in so wichtigen Fragen auch nicht überstimmen. Das heißt, wir müssen sehen, dass wir hier ein Stück weit Einvernehmen herstellen. Es ist nicht möglich, dass wir jetzt die Berliner auf unserer Seite haben und sagen, damit sei der Zug schon im Bahnhof. Nein, ich glaube, wir brauchen hier ein Stück weit Verhandlungsgeschick, und wir müssen weiter gemeinsam an diesem Ziel arbeiten. Das wird allein mit politischem Druck nicht zu machen sein.
Zu Ihren vier Forderungen. Erstens: Die Brandenburger Landesregierung wird, wenn der Senat und der Koalitionsvertrag bestätigt sind, erneut Gespräche mit Berlin suchen. Das haben Vertreter der Landesregierung mehrmals deutlich gemacht.
Zweitens: Um politische Zielsetzungen zu erreichen, bedarf es meines Erachtens neben den drei Punkten, die ich eingangs genannt habe, Hartnäckigkeit, klugen Verhandlungsgeschicks und auch sanften Drucks. Diese Brandenburger Tugenden unterstelle ich der Landesregierung.
Drittens: Der Landesentwicklungsplan befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Über die Inhalte dieses Dokuments ent
scheiden letztlich die Abgeordneten hier im Parlament und nicht allein der Ministerpräsident oder die Landesregierung, wie Sie in Ihrem Antrag suggerieren.
Viertens: Die Landesregierung gibt im Sonderausschuss BER regelmäßig mündliche und schriftliche Berichte zu allen Belangen, die mit dem Flughafen verbunden sind. Herr Schulze, Sie gehören zu den aktivsten Abgeordneten in diesem Ausschuss, und das wird vermutlich - so unterstelle ich - auch künftig so bleiben, und die Themen Schallschutz, erweitertes Nachtflugverbot und vor allem die baldige Fertigstellung werden wir weiterhin gemeinsam im Ausschuss diskutieren.
Zu Ihrer Frage, was uns die Gesundheit, die Sie in Ihrer Rede thematisiert haben, wert sei: Das lässt sich ziemlich klar ablesen: 720 Millionen Euro. Sie wissen, das ist das Geld, das wir für den Schallschutz bereitgestellt haben. Es ist nicht so, dass hier bisher nichts passiert ist, wir haben regelmäßig die Berichte dazu im Ausschuss - Herr Schulze, das wissen Sie.
Ihren heutigen Antrag lehnen wir ab. Er kommt aus unserer Sicht zum falschen Zeitpunkt und fordert darüber hinaus die Landesregierung auf, sich für etwas einzusetzen, das bereits vereinbart und politische Praxis ist. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Ich möchte auf den einen oder anderen Redebeitrag eingehen. Herr Vogel, wir stimmen überein: Es bedarf eines gewissen politischen Drucks, wenn man das Ziel erreichen will. Ich erkenne aber erstens nicht, dass die Landesregierung an irgendeiner Stelle dem eigenen Ziel entsagt hätte. Zweitens hat Brandenburg beim Druck nicht nachgelassen. Wir hoffen, dass sich die politischen Verhältnisse in
Berlin ändern, damit wir erstmals andere Mehrheitsverhältnisse erhalten.
Herr Genilke, Sie haben mir unterstellt, ich hätte gesagt, Brandenburg habe keine Einflussmöglichkeiten. Das ist falsch. Ich bitte Sie, in den Gesellschaftsvertrag zu schauen. Darin sind zwei Dinge maßgeblich. Zum einen steht in § 12 Abs. 1:
„Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn in der Versammlung mindestens 75 v. H. des Stammkapitals vertreten sind.“
Alle drei Gesellschafter müssen also am Tisch sitzen. Schauen Sie sich zum anderen bitte § 13 - Aufgaben der Gesellschafterversammlung - an. In Absatz 2 heißt es:
„Die Beschlüsse nach Absatz (1) und § 10 Abs. 4 und 5a) und c) bedürfen einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen.“
Wie Sie wissen, hat der Bund einen Anteil von 26 %. Wenn wir das Ziel erreichen wollen, dann ist das also nur im Einvernehmen möglich. Bisher stand Brandenburg mit seiner Forderung allein da. Wir haben die berechtigte Hoffnung, dass sich in Berlin jetzt etwas bewegt. Dann hätten wir zwar eine Zweidrittelmehrheit, aber noch nicht die entsprechende Mehrheit in der Gesellschafterversammlung.
Aber wenn Berlin und Brandenburg an einem Strang ziehen, könnten wir es schaffen, auch den Bund davon zu überzeugen, im Sinne der Anwohner für mehr Nachtruhe am Flughafen BER zu sorgen. Das bleibt unser Ziel, und in diesem Sinne werden wir auch weiterhin wirken. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, zu diesem Thema einen gemeinsamen Antrag vorzulegen. Denn wir stehen hier vor einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, und das Thema ist so allumfassend, dass letztlich kein Arbeits-, ja sogar kein Lebensbereich davon unberührt bleiben wird.
Der Antrag gibt aus meiner Sicht einen kleinen Einblick in die Themenfelder, die mit der Digitalisierung verbunden sind, und vor allem in die Aufgaben, die wir als Landespolitik uns selbst stellen wollen.
Ich gehe kurz zurück in die Geschichte: Mit der ersten industri ellen Revolution im ausgehenden 18. Jahrhundert waren enor me Produktivitätsschübe möglich. Die menschliche Arbeits kraft war nicht mehr Maßstab der Dinge. Gleichzeitig kam es zu Kinderarbeit, und Rauchschwaden verdunkelten den Him mel.
Die Arbeit an den Fließbändern Ende des 19. Jahrhunderts, die zweite industrielle Revolution - unter Zuhilfenahme des elekt rischen Stroms -, hat die arbeitsteilige, uns heute bekannte Massenproduktion hervorgebracht, wieder mit enormen Pro duktivitätsgewinnen.
Seit den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts wird indus trielle Produktion zunehmend automatisiert: Maschinen und Roboter übernehmen ganze Arbeitsschritte, und der Einsatz von Computern war die Grundlage dieser dritten industriellen Revolution.
Derzeit befinden wir uns - darüber gibt es keinen Streit - sozu sagen in der vierten Phase, der digitalen Revolution, die unser Leben wie alle vorherigen Etappen nachhaltig verändern wird.
Wir reden hier von intelligenten Fabriken und der Kommuni kation zwischen Maschinen bei der Produktion sowie zur wei teren und selbstständigen Optimierung von Prozessen.
Ja, es besteht die Chance auf wirtschaftliches Wachstum bei nicht steigendem Ressourcenverbrauch, und wir haben die Chance, diese Produktivitätszuwächse gerecht zu verteilen. Aber gleichzeitig müssen wir die Frage stellen: Wo soll es Grenzen geben? Stichwort Mobilität: Unter der Überschrift „autonomes Fahren“ hat insbesondere der ländliche Raum enorme Chancen. Ich glaube, wir können Carsharing in den nächsten Jahren ganz anders begreifen, als es momentan vor allem in den Großstädten gelebt wird. Schon heute sind die Fahrzeuge in der Lage, sämtliche Daten zu erfassen, die wir mit dem Fahrzeug produzieren. Damit meine ich nicht nur die Strecken von A nach B, sondern auch die Art, wie wir fahren, wie wir beschleunigen und bremsen. Versicherungen haben In teresse an diesen Daten. Schon heute gibt es erste spezielle An gebote von Versicherungen, wenn sie auf diese Daten zugreifen können.
Im Haushalt können heute viele digitale Helferlein schon voll ständig die Regie übernehmen: von Wärme über Strom und Licht bis hin zum Einkaufen von Alltagsprodukten. Auch hier gibt es enorme Einsparpotenziale im Bereich Energie, Wärme, Strom; das können Sie sich alle vorstellen. Aber gleichzeitig frage ich: Wollen wir, das unser Strom- und Wärmelieferant weiß, wann wir aufstehen und wann wir ins Bett gehen? Wo ziehen wir die Grenze?
Ein letztes Beispiel: Gesundheit. Das Stichwort Telemedizin ist gefallen, da bestehen enorme Potenziale. Ich will ein anderes Beispiel bringen: Die Firma Proteus aus Kalifornien, die übri gens eng mit der Schweizer Firma Novartis kooperiert, hat das erste digitale Medikament der Welt hergestellt, bei dem sie sandkorngroße Sensoren in jede Tablette einbringt. Wir können also Sensoren schlucken, damit der Arzt in Echtzeit die korrek te Medikamenteneinnahme überprüfen kann. Wollen wir das wirklich?
Wollen wir, dass unsere Krankenkasse weiß, ob wir täglich Sport treiben und wo wir abends essen gehen, weil zum Bei spiel der Tarif dann günstiger ist? Wir sind heute grundsätzlich in der Lage, alle Daten zu erfassen und zu verwerten. Aber wo und wie wollen wir hierfür die gesetzlichen Grenzen ziehen? Die Politik steht hier in der Verantwortung, den richtigen Rah men zu schaffen. Und dieser Rahmen muss ständig verändert und aufs Neue überprüft werden. Der Europäische Gerichtshof hat diesbezüglich - Stichwort Vorratsdatenspeicherung und Google-Suche - erste Entscheidungen getroffen, die nach mei nem Dafürhalten als Grenzziehung zu verstehen sind. Ich möchte an das wichtige Grundsatzurteil vom Mai 2014 unter dem Stichwort „Recht auf Vergessen im Internet“ erinnern. Wir brauchen in Europa klare gesetzliche Regelungen zur Netzneu tralität.
Zum Abschluss: Nur mit klaren politischen Leitplanken kann sich die Digitalisierung auch zum Vorteil der Beschäftigten und vieler Menschen auswirken. Die Digitalisierung kann, wenn sie sinnvoll gestaltet wird, zur Entlastung, einem höheren Grad an Selbstbestimmung und mehr Arbeits- und Lebensqua lität für die Menschen führen. Dazu braucht es klare gesetzli che Leitplanken in Deutschland und Europa. Die fortschreiten de Digitalisierung wird zu einer Steigerung der Produktivität
und der Wertschöpfung führen. Die entscheidende Frage bleibt, wem dieses Wachstum zugutekommt.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür streiten, dass möglichst viele Menschen von der Digitalisierung profitieren. Wir wollen ge stalten, nicht verhindern. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Liebe Gäste! Die Debatte hat es deutlich gemacht: Der
vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen ist etwas, was man als klassischen Kompromiss bezeichnet. Irgendwie tut er allen ein bisschen weh. Auf der einen Seite stehen die Forde rungen der Gewerkschaften und der Kirche, auf der anderen Seite die Forderungen des Einzelhandels und der Industrie- und Handelskammern. Wir als Politiker haben die Aufgabe, das auszutarieren - ich glaube, das tut der vorliegende Gesetz entwurf.
Ich nehme auf beiden Seiten eine gewisse Unzufriedenheit wahr - Frau Muhß hat darauf abgestellt. Das liegt aber auch ein Stück weit in der Natur der Sache.
Die wesentlichen Punkte im novellierten Gesetzentwurf sind bereits deutlich gemacht worden. Es bleibt insgesamt bei einer Obergrenze von sechs Tagen. Auch wenn Herr Bommert gera de auf das Berliner Beispiel abgestellt hat: Dieser Vergleich hinkt etwas. Ja, Berlin hat die Regelung 8 + 2; aber in Berlin gibt es auch die Internationale Grüne Woche und die Internati onale Funkausstellung. Solche Ereignisse haben wir in Bran denburg nicht; daher ist es klug, dass wir die absolute Anzahl nicht weiter erhöhen.
Wir schaffen mit dem novellierten Gesetzentwurf die Möglich keit, aus Anlass eines regionalen Ereignisses - ob das ein Stra ßenfest ist, bin ich mir nicht sicher - die Geschäfte stadtteilbe zogen zu öffnen. Ich glaube, das ist ein sehr maßvoller Eingriff in das Gesetz. Es kommt zu keiner Mehrbelastung von Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmern. Gleichzeitig zielt der Ge setzentwurf darauf ab, den Einzelhandel und damit letztlich die Städte im Land zu stärken.
Die zweite Zielstellung ist: Wir wollen mit dem Gesetzentwurf ein Stück weit für Rechtssicherheit sorgen. Sie alle kennen die Auseinandersetzungen, die es in den vergangenen Monaten hier in Potsdam gab. Ich hoffe, diese gerichtlichen Auseinan dersetzungen gehören somit der Vergangenheit an.
Ich freue mich auf die Gespräche mit den Vertretern der Kam mern, der Kirchen und - wie ich hoffe - auch der Gewerkschaf ten im Ausschuss. Für weitere Verbesserungsvorschläge sind wir offen. Ich bitte daher um Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Geschätzte Kollegin Nonnemacher, ich glaube, es liegt hier ein Missverständnis vor. Sie haben in Ihrem Redebeitrag insbeson dere auf die Familienfreundlichkeit abgestellt und dann gesagt, dass jetzt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufiger am Sonntag zur Arbeit gehen müssen. Das sieht der Gesetzentwurf ausdrücklich nicht vor. Deswegen bin ich auch noch einmal nach vorne gegangen, um das klarzustellen. Die Gesamtzahl der verkaufsoffenen Sonntage bleibt bei sechs. Sie können fünf für das gesamte Gemeindegebiet vergeben und dann noch ein mal jeweils einen für bis zu fünf Stadtteile. Ob man davon Ge brauch macht, muss man sehen. Aber der einzelne Arbeitneh mer wird nicht mehr in Anspruch genommen, als er heute in Anspruch genommen werden kann. Diese Klarstellung ist mir wichtig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Liebe Gäste! Die öffentlichen Institutionen haben nur eine sehr überschaubare Anzahl an Werkzeugen, die die Verhältnis se am Arbeitsmarkt in irgendeiner Form beeinflussen, und die Vergabegesetze gehören dazu. Daher sollten wir sie auch nut zen. - Dieser sinngemäßen Äußerung von Christian Hoßbach möchte ich mich vollumfänglich anschließen.
Auf die Frage, ob das Brandenburgische Vergabegesetz volks wirtschaftlich sinnvoll sei, antwortete Herr Dr. Krüger, der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Cott bus, schlicht und ergreifend: Ja, es ist volkswirtschaftlich sinn voll.
Mit diesen beiden Auszügen aus Stellungnahmen, die wir in unserer Anhörung am 6. Juli gehört haben, will ich nur deutlich machen: Die Welt ist möglicherweise nicht so schwarz, wie Herr Homeyer sie gerade gemalt hat.
Allerdings, lieber Kollege, Ihre Kritik - und das wird Sie jetzt überraschen - an den 9 Euro Mindestentgelt pro Stunde teile ich. Denn die Forderung des DGB, den Landesvergabemin destlohn etwas höher anzusetzen, damit der Abstand zum allgemein gesetzlichen Mindestlohn spürbarer ist, geht aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Aber vor allem, meine sehr verehrten Damen und Herren - das wissen Sie alle hier im Raum -, sind mehr als 11 Euro pro Stunde Nettolohn notwen dig, um später irgendwelche Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu haben. Ansonsten landet man nämlich in der Grundsicherung.
Dann zur Erinnerung: Die Entscheidung der Mindestlohnkom mission stammt aus dem Juni 2015, lieber Kollege Barthel. Wir hinken zeitlich also sehr weit hinterher.
So wäre es gut gewesen, wenn wir als Regierungsfraktionen vielleicht einen Tick mutiger gewesen wären, aber die 9 Euro
sind aus meiner Sicht ein weiterer Schritt in die richtige Rich tung.
Was machen die anderen Bundesländer? Herr Homeyer ist dar auf eingegangen. Es ist mitnichten so, dass alle auf den Lan desvergabemindestlohn verzichten. Rheinland-Pfalz hat ihn beispielsweise weiterhin, und Schleswig-Holstein hat einen Vergabemindestlohn in Höhe von 9,18 Euro.
Wir haben den Gesetzentwurf entschlackt; § 4 wurde vollstän dig gestrichen - Herr Barthel ist auf die Hintergründe einge gangen. Und die Regierungskoalition sorgt für Klarheit in der Anwendung.
Ich zitiere:
„Das Mindestentgelt muss dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge entsprechen.“
Eine solche Regelung fehlt auf Bundesebene leider noch. Bran denburg und Thüringen werden weiterhin auf eine Klarstellung im Mindestlohngesetz des Bundes drängen, auch wenn wir am 23. September im Bundesrat leider nicht erfolgreich waren.
Die Kommunen und die kommunalen Unternehmen - davon gehe ich zumindest aus - verhalten sich gesetzestreu und wen den das Landesvergabegesetz an. Es gilt, der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einhaltung der vereinbarten Vertragsbestim mungen zu überprüfen, und zwar durch eine ausreichende An zahl - das betone ich - von Stichproben. Ob hier wirklich über bordende Bürokratie vorliegt, Herr Homeyer?
Zum Abschluss: Es wäre schön, wenn wir im Bund zügig einen Mindestlohn von 10 Euro die Stunde hätten. Dann könnten wir auf das Mindestentgelt im Landesvergabegesetz auch verzich ten.
Und zum Arbeitgeber von Frau Meier, Herr Homeyer: Ab 1. Oktober 2017 muss er 8,84 Euro zahlen. Besser wäre es, wenn er 10 Euro zahlte. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wiese, Sie haben in Ihrem Redebeitrag auf eine aktuelle repräsentative Umfrage des Magazins „Stern“ abge stellt: Circa zwei Drittel der Befragten sagten, dass sie einen Dialog mit Russland wollen. - Das ist auch gut und richtig so. Ich möchte Ihnen drei Beispiele aus der Brandenburger Reali tät nennen:
Vom 13. bis 21. April dieses Jahres fand die 13. Deutsche Wo che in St. Petersburg statt: 10 000 Besucher, 80 Veranstaltun gen - eines der wichtigsten Schaufenster für die deutsch-russi
sche Zusammenarbeit. Das Partnerland war Brandenburg. Dort wurden praktische Fragen der deutsch-russischen Zusammen arbeit aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft diskutiert und fanden Seminare statt. All das können Sie nach lesen.