Erik Stohn
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler! „Mach Mutti glücklich. Komm zurück.“ So heißt die clevere Postkartenkam pagne von fünf Städten aus der Prignitz und dem Ruppiner Land. Die ältere Dame mit keckem Halsschmuck und Locken wicklern reißt vor Freude die Arme in die Höhe: Komm nach Hause, Kind! Job, Wohnung, Freunde, Familie - alles da, fehlst nur noch du, meint sie!
Es geht bei dem Antrag, Rückwanderung bzw. Rückkehrinitia tiven zu fördern und zu unterstützen, nicht allein um Muttis Glück, sondern auch darum, Fachkräfte für unser Land Bran denburg zu begeistern.
Wir wollen solche Initiativen unterstützen, die Rückkehrern und Zuzugswilligen den Weg bereiten. Es geht also um das Glück von ehemaligen Brandenburgerinnen und Brandenbur gern, die unsere Heimat verlassen haben, weil die Ausbil dungs- und Arbeitsmarktsituation damals nicht rosig war oder weil einfach die Ferne lockte.
Als ich Anfang der 2000er das Abitur abgelegt habe, verließen gefühlte 75 % meines Jahrgangs die Region, um anderswo eine wirtschaftliche Perspektive zu finden. Das hat sich heute grundlegend geändert; Sie haben es gehört. Schon heute haben es viele Unternehmen schwer, Arbeits- und Ausbildungsstellen zu besetzen. Den Blick also auf ehemalige Brandenburgerin nen und Brandenburger zu lenken erscheint vielversprechend, denn schon seit 2012 ändert sich die Zahl der Menschen, die nach Ostdeutschland zurückkommen. Sie liegt deutlich über der Zahl derjenigen, die Ostdeutschland verlassen. Nach Un tersuchungen des Leibniz-Instituts für Länderkunde wollen drei von vier Abgewanderten zurückkehren. 43 % haben schon konkrete Pläne. Ich merke es auch in meiner Generation: eine Ärztin, die zurückkommt, ein Lehrer oder jemand, der den el terlichen Betrieb übernehmen will.
Brandenburg hat gute Argumente für eine Rückkehr. Für viele steht an erster Stelle die Verbundenheit zu Heimat und Familie. Familienfreundliche Kommunen, eine gute Arbeitsmarktsitua tion, Karrierechancen und auch die Nähe zu Berlin sind Stand ortfaktoren. Für einige ist es der Wunsch nach dem eigenen Haus, andere wollen den weiten Raum für ihre Ideen nutzen, wieder andere lieben den Reichtum an Natur und die einzigar tige Landschaft.
Aber es gibt bei Rückkehrern und Zuzugswilligen auch Fragen und Bedenken: Finde ich zuhause einen Job? Wie weit haben es die Kinder zu ihrer Schule? Wird mein Partner auch Arbeit finden? Finde ich leicht eine Wohnung? - Für die Suche nach dem Arbeitsplatz bietet das Fachkräfteportal Brandenburg über 3 000 Jobs und Stellenangebote, Anlaufstellen für Neubran denburger und Rückkehrer sowie viele Ratgeber. Wir wollen dieses Portal evaluieren und untersuchen, ob es wirklich effizi ent ist. Vorstellbar wäre, dass nicht nur Arbeitgeber ihre Ange bote, sondern auch Arbeitnehmer ihre Profile kostenfrei dort einstellen können.
Nein, das möchte ich jetzt nicht.
- Es gibt ja die Möglichkeit der Kurzintervention.
Die Agentur für Arbeit in Cottbus bietet mit einem Newsletter bereits eine solche Möglichkeit.
Bisher finanzieren sich die Initiativen aus LEADER-Mitteln. Kommunen und Regionale Wachstumskerne schießen Mittel zu, Unternehmens- und Vereinsbeiträge sorgen für den Rest. Aus Gesprächen mit den Initiativen und Akteuren weiß ich: Vielfach besteht das Bedürfnis nach Planungssicherheit und Nachhaltigkeit bzw. der Wunsch, Projekte überjährig zu gestal ten. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag eine entsprechen de Haushaltsermächtigung.
Wir nehmen für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 200 000 Euro Landesmittel in die Hand, um diese Initiativen zu unterstützen. Denn es hat sich gezeigt: Es braucht Dienstleister für die vielen kleinen Schritte zurück in die Heimat. Und es braucht das Sig nal: Wir heißen euch willkommen - nicht nur als Fachkräfte, sondern als Menschen mit Familie, mit Heimatgefühl, oft auch mit alten Bindungen, die mit frischen Ideen in unser Land kommen, vielleicht ein Unternehmen gründen oder eine Unter nehmensnachfolge antreten wollen. Für die anderen Fragen rund um Wohnung, Schule, Kitaplatz braucht es Ansprechpart ner vor Ort. Genannt seien die Willkommens-Agentur Ucker mark, Comeback Elbe-Elster, Heimat Westlausitz oder die Ak teure mit der Mutti in der Prignitz und dem Ruppiner Land. Gerne dürfen weitere Initiativen hinzukommen. Jede von ihnen leistet einen großartigen Beitrag. Sie sind Ansprechpartner vor Ort, um bei diesen Fragen zu vermitteln, bilden ein Netzwerk mit den Unternehmen, der Verwaltung und der Wohnungsbau genossenschaft. Comeback Elbe-Elster bietet sogar einen Raum für die Existenzgründung. Wer noch nicht recht weiß, wie es mit dem Unternehmen vorangehen soll, kann sich un kompliziert in ein Gemeinschaftsbüro einmieten.
Diese Rückkehrerinitiativen erzählen Erfolgsgeschichten, zei gen, wie es möglich ist, zurückzukommen, nachdem man in die Welt hinausgegangen ist. Sie bieten ein Willkommensnetz werk, in dem es leichtfällt, Gleichgesinnte und Freunde zu fin den. Das wollen wir fördern und weiter ausbauen.
Sehr verehrte Damen und Herren von der CDU! Ihr Antrag geht in dieselbe Richtung, nur wollen Sie noch eine interminis terielle Arbeitsgruppe. Wir denken, es gilt, die Initiativen vor Ort zu unterstützen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe hilft niemandem, den Weg zurück nach Brandenburg zu finden. Wir hoffen mit diesem Antrag einen Beitrag zur Fachkräftesiche rung in Brandenburg zu leisten - und auch wir wollen Muttis glücklich machen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Bessin, Sie haben es vielleicht gemerkt: Die ser Antrag drehte sich um die Rückkehrerinitiativen. Es geht um Fachkräftesicherung.
Die Entwicklung allgemein ist sehr gut im Land. Wir versu chen auf vielfältige Art und Weise - das hat die Arbeitsministe rin auch unterstrichen - im ganzen Land für gleichwertige Le bensbedingungen, eine gute Ausbildung und eine gute Arbeits marktsituation zu sorgen.
Das ist unser täglich Brot, unser täglicher Kampf. Um dieses Konzept ging es aber heute nicht. Es ging um Fachkräftesiche rung und Rückkehrerinitiativen.
Vielen Dank, dass Sie zugehört haben.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Ich habe gerade vernommen: In Branden burg ist niemand für die Weinkontrolle zuständig. Das wäre einmal ein Vorschlag zur Verwaltungsstrukturreform: die Über tragung dieser Aufgabe an die Abgeordneten.
Aber Scherz beiseite, der Haushalt ist eine ernste Angelegen heit, er ist nämlich die Königsdisziplin des Parlaments. Das ist so, weil so viele Interessen berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden müssen. Sie haben das in den verschiede nen Beiträgen der Fraktionen gehört. Geld ist immer knapp, deswegen müssen Schwerpunkte gesetzt werden.
Gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf schlagen wir, die Ab geordneten von SPD und DIE LINKE, Ihnen insgesamt 41 zu sätzliche Stellen für die Justiz vor.
Unsere Prioritäten dabei lauten: erstens mehr junge Richter, zweitens schnellere Rechtsdurchsetzung und drittens angemes sene Ausstattung beim Justizvollzug.
Im Richterdienst sind mittelfristig hohe Altersabgänge zu er warten. Deswegen ist die zusätzliche Einstellung von Probe richtern richtig und dient der rechtzeitigen Nachwuchsgewin nung. So ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir er warten, dass diese Richter so eingesetzt werden, dass sie die hohen Altbestände in der Sozialgerichtsbarkeit abbauen, denn dort - und das ist der SPD besonders wichtig - ist es nicht ak zeptabel, wenn gerichtliche Hilfe erst spät oder zu spät kommt, wenn es um das Elementarste für die Schwächsten in unserer Gesellschaft geht. Es kann nicht sein, dass sich Verfahren von selbst erledigen, weil ein behindertes Schulkind den Einzelfall helfer erst dann zugesprochen bekommt, wenn es die Schule bereits verlassen hat. Das darf nicht sein. Deswegen werden wir hier tätig.
Tätig geworden sind wir im vergangenen Jahr auch mit der Einstellung von 13 zusätzlichen Verwaltungsrichtern für die Abarbeitung der Asylverfahren - Herr Eichelbaum, kleine Er innerung.
Wir wollen darüber hinaus die Gerichtsvollzieher stärken, denn immer mehr Menschen bedienen sich bei der Durchsetzung ih rer Rechte eines Gerichtsvollziehers - und das hat längst nicht mehr immer etwas mit einem Kuckuck zu tun. Hier haben wir also erhöhten Personalbedarf. Momentan befinden sich 8 Ge richtsvollzieher in der Ausbildung. Wir haben das Vergütungs modell reformiert, was zu einer besseren Motivation führt, Fäl le abzuarbeiten. Dafür nehmen wir 500 000 Euro pro Jahr in die Hand und setzen 5 zusätzliche Gerichtsvollzieherstellen drauf.
Noch einmal richtig nachgefasst haben wir in den parlamenta rischen Beratungen beim Thema Justizvollzug. Die Kollegin nen und Kollegen leisten dort hervorragende Arbeit, um unser modernes Justizvollzugsgesetz umzusetzen. Schwerpunkt da bei ist die Resozialisierung, das heißt, dafür Sorge zu tragen, dass aus einem Täter nicht wieder ein Täter wird. Das ist Op ferschutz.
Die Änderung zum Haushaltsentwurf sieht insgesamt 33 zu sätzliche Stellen im Justizvollzug vor. Das ist richtig und wich tig, und wir unterstützen das.
Momentan zählt Brandenburg ca. 1 200 Inhaftierte, die Ten denz ist weiter sinkend. Das bedeutet knapp 500 freie Haftplät ze. Trotz dieser Herausforderung ist die SPD gegen die Schlie ßung von Gefängnissen. Wir wünschen uns vielmehr eine stär kere Zusammenarbeit mit Berlin. Wir können uns gut vorstel len, Berliner Gefangene in Brandenburg unterzubringen. Eine solche Formulierung findet sich dank Initiative der SPD auch im Koalitionsvertrag der neuen Berliner Regierung.
- Ja, Herr Eichelbaum, mag ja sein, dass es bei der CDU
beim vorherigen Justizsenator auch schon darin stand, aber es ist nicht umgesetzt worden, da sind wir wohl nicht zueinander gekommen. Da muss man dranbleiben.
Einnahmen aus dieser Kooperation sollten auf jeden Fall dem Personal zugutekommen. Das wäre eine Win-win-Situation für Berlin und Brandenburg. Ein gutes Beispiel dafür ist der Frau envollzug, den wir mit Sachsen-Anhalt in Luckau-Duben ge meinsam durchführen. Kollege Kurth erwähnte das Sicher heitspaket für Brandenburg. Für Recht, Ordnung und Sicher heit sorgen auch alle Beschäftigten in der Justiz und im Justiz vollzug. Für ihr Tun für die Brandenburgerinnen und Branden burger sei ihnen an dieser Stelle herzlich Dank gesagt. - Und Ihnen danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, das LEADER-Programm entfaltet auch in meiner Region viele positive Effekte. So konnten, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, allein in diesem Jahr durch die Lokale Aktionsgruppe „Rund um den Fläming-Skate e. V.“ Fördermittel für eine Kita und ein Dorfgemeinschaftshaus in Langenlipsdorf ausgegeben werden. In der Gemeinde Niederer Fläming wurde auf dem „Campus der Generationen“ eine Schulküche eingerichtet, damit dort gesundes und regionales Schulessen gekocht werden kann. In Kallinchen wurde durch LEADER-Mittel ein behindertengerechter Badeeinstieg ermög- licht. Das sind tolle Projekte, Frau Schülzke und Herr Wichmann, außerhalb des 20-Kilometer-Radius von Potsdam im ländlichen Raum.
Herr Minister, Sie haben gesagt, Sie hätten aktuelle Zahlen. Darauf bin ich gespannt. Vielleicht können Sie sagen, wie der Stand in der aktuellen Förderperiode ist.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe zahlreiche Gäste zu dieser späten Stunde! Ich kann über den Vorwurf auch nur den Kopf schütteln. Meister des Plagiats ist die AfD, sie schreibt nämlich gerne die Anträge von den anderen Landesverbänden der AfD ab
und macht dabei auch noch grobe Fehler.
Im Übrigen: Das Thema Einwanderungsgesetz wurde von der SPD schon vorgebracht, als es die AfD noch nicht gab; da haben Sie sich möglicherweise noch gar nicht mit Politik befasst.
Sie sind in Ihrer Arbeit auch nicht besser geworden, seit Sie sich mit Politik befassen. Das zeigt auch Ihr Änderungsantrag wieder.
Vieles, was Sie darin fordern, ist bereits umgesetzt bzw. steht bereits unter Strafe - Frau Richstein hat dazu viele Ausführungen gemacht.
Frau Richstein hat auch gesagt, dass wir uns schon gestern mit dem Thema Kinderehe beschäftigt haben: Mit dem Änderungsantrag, in dem es darum ging, besonders gefährdete Flüchtlinge zu schützen, insbesondere Frauen und Kinder, haben wir - SPD, Linke, CDU und Grüne - die Landesregierung gemeinsam aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Minderjährige bereits in der Erstaufnahme eine besondere psychosoziale und psychologische Betreuung erhalten, und durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Ehen Minderjähriger einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Das ist auch eine
Forderung Ihres Antrags, in Punkt 2. Diese haben wir somit erfüllt.
Ich bin Ihnen auch für diesen Antrag dankbar; denn damit können wir klarstellen, dass wir uns bei der Frage der Kinderehe nicht im rechtsfreien Raum bewegen.
Ganz klar: Das Mindestheiratsalter in Deutschland ist im BGB geregelt und beträgt 18 Jahre. Etwas anderes gilt nur, wenn mindestens ein Ehepartner volljährig, der andere mindestens 16 Jahre alt ist und das Familiengericht es erlaubt.
Probleme bereitet es allerdings - das gebe ich zu -, wenn eine Ehe im Ausland geschlossen worden ist. Wir erkennen in der Bundesrepublik diese Ehen grundsätzlich an, es sei denn, sie verstoßen gegen den sogenannten ordre public in Artikel 6 des Einführungsgesetzes des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach ist eine Rechtsnorm eines anderen Staates nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Was „offensichtlich unvereinbar“ ist, prüfen bislang Gerichte. Sie sind da zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Das Kammergericht Berlin hat noch 2011 die Beurkundung einer im Libanon geschlossenen Ehe mit einer Vierzehnjährigen unter Verweis auf den ordre public verweigert. Das Kammergesetz führt dazu näher aus, dies stehe im Widerspruch zur staatlichen Verpflichtung zum Schutz von Minderjährigen sowie zum UN-Eheschließungsabkommen von 1962, dem Deutschland beigetreten ist. Eine andere Entscheidung hat unlängst das OLG Bamberg getroffen; dagegen ist auch Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig; die Einzelheiten möchte ich nicht ausführen.
Diese unterschiedlichen Ergebnisse beruhen auf Einzelfallprüfungen, und das ist für viele Menschen unbefriedigend. So hat schon Anfang September der SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Thomas Oppermann gesagt: Minderjährige gehören in die Schule, in die Ausbildung und nicht in die Ehe. - Die CDUBundestagsfraktion äußerte sich ähnlich. Der Vorschlag der beiden Regierungsfraktionen lautet nun: Ehen von jungen Menschen unter 18 Jahren sollen ohne Ausnahme und ohne Härtefallregeln grundsätzlich verboten werden.
Justizminister Maas will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Wir sollten das Ergebnis abwarten. Dann ist die Marschrichtung klar.
Zu Ihrem Antrag: Punkt 2 haben wir schon abgearbeitet. Des Weiteren enthält er verschiedene andere Dinge, zum Beispiel die Frage, ob wir Daten evaluieren, und dass sich der Rechtsausschuss regelmäßig damit beschäftigen muss.
Ich glaube, die Mitglieder des Rechtsausschusses sind selbstständig und unabhängig genug und entsprechend ausgestattet, sich selbst eine Tagesordnung zu geben. Von daher stimmen wir Ihrem Antrag nicht zu.
Zum AfD-Antrag: Man hat es ja gesehen: Schnell in der Mittagspause zusammengeschustert, viele Sachen, die schon geregelt sind, und zwar seit Jahren. Deswegen lehnen wir ihn auch ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Ja, Hinweisschutz ist richtig und wichtig. Wir reden nicht erst seit Edward Snowden darüber, es gibt auch die kleinen Beispiele, von denen auch Herr Raschke sprach, wo couragierte Mitarbeiter auf Missstände hinweisen - nicht nur in öffentlichen Unternehmen, sondern auch im privaten Bereich. Deswegen ist es wichtig und richtig, einen umfassen den Hinweisgeberschutz zu schaffen.
Deswegen begrüße ich die Initiative unserer Landesregierung, hier auf Bundesebene Druck zu machen. Dieser Druck kam an, eigene Handlung wird dort jetzt vollzogen. Denn es ist eben nicht nur der Bereich, den wir hier regeln können, sondern es bedarf eines umfassenden Schutzes. Dazu gehört das Arbeits recht - Bundesebene, zivilrechtliche Regeln - Bundesebene, Strafrecht - Bundesebene, und wenn wir im öffentlichen Be reich bleiben: Beamtenstatusgesetz - Bundesebene. Wir müs sen hier also dringend tätig werden.
Ziel war aber auch, eine einheitliche Regelung zu finden, Ver lässlichkeit, Rechtssicherheit - und keine Rechtszersplitterung, wenn wir alleine starten. Deswegen unser Petitum: Wir starten im Bund stark durch, regeln das umfassend und machen nicht den zweiten Schritt vor dem ersten, sondern klären das effizient und umfassend. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! - Gäste haben wir nicht mehr. - Ja, es wurden zwei mut maßliche Sexualstraftäter aus der Untersuchungshaft entlassen. Das hätte nicht passieren dürfen, das sage ich in aller Deutlichkeit, ohne Wenn und Aber.
Aus vielerlei Gründen ist in der Sache aber Sensibilität erfor derlich, insbesondere aus Respekt vor den Opfern. Diesen respektvollen Umgang vermisse ich sowohl in Ihrem Antrag als auch in Ihrem Redebeitrag, Herr Eichelbaum. Das, was wir ge rade gehört haben, war die Wiederholung dessen, was Sie hier schon öfter vorgetragen haben, aber in diesem Fall passt es halt nicht. Sie nehmen ein sehr emotionales Thema, um das Pro blem aufzubauschen, erklären den Vorfall sogar zum Justizskandal und sagen: Das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Rechtsordnung ist erschüttert. - Nein, das ist es natürlich nicht. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können weiterhin der Justiz und der Polizei vertrauen. Ihr Antrag trägt dazu aller dings nicht bei.
Ich möchte darauf eingehen, weil Sie einiges durcheinander werfen: Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft ist es, Straftäter zu ermitteln. Das hat die Polizei in diesem Fall ge tan. Für beide mutmaßlichen Straftäter wurde Untersuchungs haft angeordnet. Diese geht aber über sechs Monate nicht hi naus. Nur besondere Gründe machen eine längere Untersu chungshaft möglich. In 40 von 42 Fällen hat das Oberlandes gericht im vergangenen Jahr entschieden, längere Untersu chungshaft anzuordnen. In zwei Fällen - in denen, die wir hier behandeln - hat es das überraschenderweise nicht getan. Ihr Antrag fordert die Wiederherstellung des Vertrauens in den Rechtsstaat und die Rechtsordnung. Dann halten Sie sich auch an diese Rechtsordnung, denn sie sieht eine unabhängige Justiz vor.
Wir alle wünschen uns eine zügige Aburteilung gerade von schweren Verbrechen, damit Opfer ihren Frieden finden kön nen und bei den Tätern die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Ihr Antrag fordert ein Frühwarnsystem, um Belastungssituati onen rechtzeitig anzuzeigen. Das klingt zunächst einmal wie eine Kopie sozialdemokratischer Politik. Solch ein Ampelsystem gibt es im Bildungsbereich, um bei unbesetzten Lehrerstel len schnell reagieren zu können. Gut bei Bildungsminister
Baaske abgeschrieben ist halb gewonnen, denkt die Union. Aber Achtung! Es gibt die Unabhängigkeit der Justiz. Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist Justizgrundrecht. Es muss bereits vor einem Prozess feststehen, welches Gericht, welcher Richter zuständig ist. Das Gerichtspräsidium erstellt dafür einen Geschäftsverteilungsplan.
Nein, jetzt nicht. - Es regelt die Besetzung der einzelnen Kam mern und - ganz große Überraschung -: Es sieht sogar Vertre tungsregeln vor. Würde sich das Justizministerium hier einmi schen, dann müssten Sie aufschreien, aber nur dann, sehr ge ehrte Kollegen von der Union.
Ich halte den Vorschlag auch rein praktisch für abwegig, denn in einer Gerichtsakte ist die Haftsache mit einem auffälligen Aufkleber versehen. Das wissen auch Sie, Herr Kollege Ei chelbaum, aus Ihrem Referendariat oder der beruflichen Praxis ganz sicher. Niemand hat ein größeres Bewusstsein für einen Fall als der damit befasste Richter, der die Akte hat, der die Sache verhandelt.
Zum Thema Belastungssituation: Hier im konkreten Fall - das hat der Justizminister im Rechtsausschuss auch ausgeführt - hat das Landgericht einen Bedarf von 28 Stellen gehabt. 30 Richter waren tatsächlich da, also zwei mehr als nötig. Das ist die Ausgangssituation, aus der heraus das Oberlandesge richt - als die Grenze von sechs Monaten überschritten war - entscheiden musste, ob die Untersuchungshaft der beiden Täter fortgeführt werden sollte. Das hat es abgelehnt, eben weil die Voraussetzungen der besonderen Schwierigkeit oder des be sonderen Umfangs der Ermittlungen nicht vorlagen.
Im ersten Verfahren wurde trotz Erkrankung eines Richters nicht auf die Vertreter zugegriffen, die es laut Geschäftsvertre tungsplan gab. Im zweiten Verfahren wurde eine Nichthaftsa che einer Haftsache vorgezogen, obwohl Haftsachen Priorität haben. Aber was nutzt Panikmache? Schauen wir doch, wie die Verfahren verlaufen:
Zweck einer Untersuchungshaft ist die Sicherung des Haupt verfahrens. In beiden Verfahren erscheinen die Angeklagten zu den Verhandlungsterminen. Darüber hinaus ist die Polizei in formiert, macht regelmäßig Gefährderansprachen, sodass auch die Täter wissen: Sie sind auf dem Schirm.
Es gehört leider zur Wahrheit, dass in einem Rechtsstaat auch Fehler gemacht werden. Aber der Rechtsstaat muss dann mit rechtsstaatlichen Mitteln auf das Geschehene reagieren. Das macht die Situation nicht besser. Ich habe es eingangs gesagt und wiederhole es gern: Diese Entlassungen hätten nicht pas sieren dürfen. Glauben Sie mir, was wir mit Blick auf die Ahn dung und die Verfolgung von Sexualstraftaten tun können, wollen wir tun. Mit Ihrem Antrag sehe ich allerdings keine Chance dafür, denn er ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und stärkt das Vertrauen in die Justiz mitnichten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Die Copy-and-paste-Diskussion von gestern geht jetzt weiter. Diesmal hat die AfD bei der hessischen CDU abgeschrieben. Sei‘s drum, der Absender steht darunter.
- Ja, das habe ich doch gesagt; es steht darunter. Es ist alles okay.
Angriffe auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte sind nicht akzeptabel. Wir verurteilen die Ereignisse in Frankfurt am Main.
Solche Vorkommnisse mögen uns schockieren - dennoch heißt es darauf rechtsstaatlich zu antworten. Der Rechtsstaat sollte bei der Einführung neuer Strafrechtsnormen wohlüberlegt handeln.
Schnellschüsse und populistische Erwägungen lehnen wir ab. Polizisten, Feuerwehrkameraden und Rettungssanitäter sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Das ist richtig. Sie müssen schnell handeln und dürfen dabei nicht aufgehalten werden. Wer sie mit Gewalt oder Drohungen hindert, wird gemäß Strafgesetzbuch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bestraft. Dieses sieht als Höchststrafe einen Freiheitsentzug von
drei Jahren im Grundtatbestand vor, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren.
Wem das nicht reicht, dem sei außerdem gesagt, dass derjenige, der eine Einsatzkraft verletzt, wegen Körperverletzung bestraft wird. Für schwere und gefährliche Körperverletzungen sieht das StGB eine Höchststrafe von zehn Jahren vor. Des Weiteren liegen häufig Straftaten im Bereich des Landfriedensbruchs vor, die im besonders schweren Fall auch mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden können.
Sie sehen also, sehr geehrte Herren und Damen - auch die von der AfD sollten lieber zuhören -: Wer Rettungskräfte angreift, dem droht eine erhebliche und empfindliche Strafverfolgung.
Der besonderen Schutzbedürftigkeit von Einsatzkräften ist die Politik in den vergangenen Jahren auch gerecht geworden. So wurde im Jahr 2012 die Strafandrohung für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von maximal zwei auf drei Jahre erhöht. Außerdem wurden in den Schutzbereich neben den Polizeibeamten auch Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und, Herr Kurth, auch der Katastrophenschutz aufgenommen.
Diese Schritte erfolgten als Reaktion auf aktuelle Geschehnisse, waren aber wohlüberlegt und keine Schnellschüsse. Wer Einsatzkräfte angreift, macht sich in mehrfacher Hinsicht strafbar und ihm drohen empfindliche Strafen. Strafbarkeitslücken sind nicht ersichtlich. Wir haben ein austariertes Wertesystem. Strafschärfe und Strafzumessung sind demnach der Schwere der Tat angemessen.
Bevor wir hier also auf ein gesatteltes Pferd aufspringen, lohnt sich der Blick in das bestehende Gesetz. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - dieser Paragraph schützt die Autorität staatlicher Vollstreckungsakte und das Gewaltmonopol des Staates. Die körperliche Unversehrtheit der Polizeibeamten und Einsatzkräfte wird vorrangig durch den Paragraphen zu Körperverletzungsdelikten geschützt. Da gibt es weitaus höhere Strafandrohungen. Somit besteht kein Bedarf für diesen Schutzparagraphen 112. Er ist rechtsstaatlich nicht geboten. Damit punkten Sie vielleicht an den Stammtischen, helfen aber keinem Polizisten, Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter.
Nicht umsonst hat der Entschließungsantrag der CDU einen praktischen Zusatz. Wir sind uns der Verantwortung für unsere Einsatzkräfte bewusst. Die aktuellen Strafgesetze zum Schutz von Polizisten und Einsatzkräften sind angemessen restriktiv und lassen keine Strafbarkeitslücke.
Ich frage Sie: Was hat die Strafverschärfung von 2012 erbracht? Hier bleiben Sie Antworten schuldig, denn Sie springen lediglich auf einen Zug auf, anstatt Nachweise zu erbrin
gen. Das grenzt an Populismus und hat mit der Realität im Land nichts zu tun.
Deshalb lehnen wir diesen Antrag auch ab. - Herzlichen Dank.