Sören Kosanke

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darf man Witze über Juden machen? Darf man gegenüber der politi schen Einstellung von Muslimen grundsätzlich skeptisch sein? Darf man homophobe Äußerungen von Kollegen und Vorge setzten als Ausdruck persönlicher Vorlieben und Abneigungen stehen lassen? Darf man das?
„Das wird man doch wohl noch sagen dürfen“, ist die Aussage, mit der Demokraten seit einigen Jahren konfrontiert werden, wenn sie auf sprachliche Grenzüberschreitungen hinweisen. Und weil es Demokraten eigen ist, die eigene Sicht der Dinge nicht absolut zu stellen, sondern dem anderen zuzuhören und darüber nachzudenken, ob dieser nicht auch recht haben könn te, haben wir, habe auch ich viel darüber nachgedacht, ob man das alles wohl noch sagen darf.
Sagen kann man doch grundsätzlich alles - nur nicht tun. - Dem könnte man doch eigentlich zustimmen. Kann man das? Nein, man kann es nicht. Sprache ist nicht nichts, sondern sie ist selbst eine Handlung. Sie ist eine Handlung, die andere Handlungen hervorruft, und sie ist in der Lage, selbst unmittel bar negative Wirkung auf andere zu haben.
Wann immer wir über politische Äußerungen sprechen, müs sen wir beachten, dass auch das gesprochene Wort eine Tat ist, die Schmerzen auslösen, ängstigen und tatsächliche Gewalt auslösen kann und aus der die Legitimation von Straf- und Ge walttaten abgeleitet wird.
Warum ist mir das wichtig? Weil wir uns heute mit einer deut lich komplexeren Problemlage konfrontiert sehen, als es vor 20 Jahren bei der Initiierung des Handlungskonzepts „Toleran tes Brandenburg“ der Fall war. Neonazis sind nicht mehr ein fach an weißen Schnürsenkeln und unvorteilhaften Kurzhaar frisuren zu erkennen. Mit dem Erstarken des Rechtspopulismus sind die Grenzen zwischen Rechtsextremismus und rechten wertekonservativen sowie allgemeinen Protest- und demokra tieskeptischen Positionen verwischt worden.
Hieraus resultiert nicht nur eine demokratietheoretische Denk sportaufgabe, sondern das hat ganz konkrete Auswirkungen darauf, wie wir mit politischem Extremismus - und dabei vor allem mit Rechtsextremismus - umgehen müssen. Aus der Sicht meiner Fraktion muss die Bekämpfung politischen Extre mismus immer - immer! - auch die populistische Vorstufe ex tremistischen Verhaltens einschließen. Es heißt nicht umsonst: Wehret den Anfängen!
Denn wenn etwas angefangen hat, dann steht nicht mehr nur zu befürchten, dass es kommt - nein, dann ist es schon da. Rechtspopulismus ist nicht die lediglich harmlose Variante ex tremistischer Haltung. Rechtspopulismus ist die sprachliche Vorbereitung, der Legitimationsversuch und die ganz konkrete Anstiftung zu Gewalt gegen andere Menschen.
Meine Damen und Herren! Der Rechtspopulismus spielt damit, dass sich die Menschen in diesem Land nicht vorstellen kön nen, dass sich die Grausamkeiten des Naziregimes wiederho len könnten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Men schen der späten Zwanziger- und frühen Dreißigerjahre des letzten Jahrhunderts konnten sich das auch nicht vorstellen.
Die Enthemmung und Radikalisierung einer Gesellschaft ist ein schleichender Prozess, ein Prozess, in dem sich Menschen manchmal überrascht in Einstellungen wiederfinden, die sie für sich selbst vor Jahren noch ausgeschlossen hätten. Das ha ben wir an uns selbst erfahren, und, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, ich gestehe Ihnen zu, dass auch Sie sich in diesem Prozess befunden haben.
Populismus versucht, Gewalt und Menschenverachtung zu ba nalisieren und zu veralltäglichen, und wenn wir das zulassen, wird er damit immer erfolgreicher werden. Ich führe das so umfangreich aus, weil zu dieser Debatte um die weitere Aus richtung des Toleranten Brandenburgs unter anderem ein Gut achten von Juristen der Landtagsverwaltung herumgeistert - es wurde bereits angesprochen -, das davon ausgeht, dass die Ka tegorie des Rechtspopulismus jene Kräfte zusammenfasst, die bestimmten Zielen, Inhalten und eingespielten Routinen des Parteiensystems widersprechen, ohne die Systemfrage zu stel len. Eine Auseinandersetzung mit dem Rechtspopulismus wäre dann Teil des Meinungs- und Willensbildungsprozesses in ei ner pluralen Gesellschaft und könnte nicht im Modus einer Feindbekämpfung erfolgen und deshalb aus öffentlichen Gel dern finanziert werden. - Meine Damen und Herren, wer menschliches Leben in gutes und schlechtes, wertes und un wertes Leben einteilt, der stellt die Systemfrage.
Er ist damit nicht mehr Teil der pluralen Gesellschaft, sondern verlässt diese ganz bewusst. Er missachtet die Würde des Men schen. Er erklärt sich selbst zum Feind von Freiheit und Demo kratie und muss deshalb mit allen Mitteln des Rechtsstaats und der pluralen Gesellschaft bekämpft werden.
Genau deshalb müssen und werden sich das Tolerante Bran denburg und die hierdurch unterstützten Institutionen weiter mit Ihnen, den Damen und Herren von der AfD, beschäftigen.
An dieser Stelle muss auch einem anderen Missverständnis deutlich entgegengetreten werden, und zwar, dass der Staat und staatlich finanzierte Institutionen wegen ihrer politischen Neut ralität selbst nicht politisch wirken dürften. Die staatliche Neu tralität - besser: die staatliche Überparteilichkeit - schützt all die politischen Bestrebungen, die sich innerhalb des staatlich durch Verfassungsrecht vorgegebenen Rahmens bewegen. Al les, was nicht auf dem Boden unserer Verfassung steht, muss nicht widerspruchslos hingenommen werden. Der Staat - das heißt die Landesregierung -, die Schulen mitsamt ihren Lehr kräften, die Kommunen mit all ihren Mitarbeitern in Kitas, Ordnungsämtern und Jobcentern, die öffentlich geförderten Verbände und Initiativen haben nicht nur das Recht, sondern - insbesondere der engere staatliche Bereich - sogar die Pflicht, gegen Bestrebungen vorzugehen, die geeignet sind, das friedli che Zusammenleben der Menschen zu stören, und das Ziel ha ben, rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut zu ver breiten.
So lautet der ganz klare Auftrag in Artikel 7a unserer zwar überparteilichen, aber eben nicht wertneutralen Landesverfas sung.
Meine Damen und Herren! Ich gehöre zu denen, die vor 20 Jahren sehr froh darüber waren, dass ihre zivilgesellschaftli che Arbeit mit der Initiierung des Handlungskonzeptes die da mals lang erwartete notwendige Unterstützung der Landespoli tik gefunden hat, und ich gehöre zu denen, die sich nach zehn Jahren parlamentarischer Arbeit wieder verstärkt ihrem örtli chen Engagement zuwenden werden. Ich bin sehr dankbar, dass ich mich dabei darauf verlassen kann, dass dieses Haus seinen Konsens zur konsequenten Bekämpfung des Rechtsext remismus beibehält und dies in einem gemeinsamen Entschlie ßungsantrag ausdrückt.
Meine Damen und Herren - es blinkt schon rot -, dies ist der Zeitpunkt, an dem ich mich von Ihnen verabschieden möchte. Als ich mich vor gut zwei Jahren entschieden habe, zur nächs ten Landtagswahl nicht wieder anzutreten, hätte ich nicht ge dacht, dass mir dieser Abschied so schwerfallen würde. Das hat nichts damit zu tun, dass Politik in den letzten zwei Jahren fa milienkompatibler geworden wäre.
Aber es ist schon ein gutes Gefühl, wenn man trotz aller Un schärfen im eigenen Handeln und im Handeln der eigenen Fraktion daran mittun konnte, dieses Land voranzubringen. Das haben wir trotz allem, was hätte besser laufen können, ge tan. Wir - damit meine ich meine Fraktion, die SPD, unseren Koalitionspartner DIE LINKE, aber auch die Ideengeber und hartnäckigen Kritiker in den Reihen der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir haben uns oft nichts geschenkt, dies gilt für die Kollegin nen und Kollegen meiner Fraktion genauso wie für jene der anderen Fraktionen. Aber letztlich ging es Ihnen und mir im mer darum, dieses Land besser zu machen. Als Vertreter des Volkes und Abgeordneter meines Wahlkreises hieran mitge wirkt zu haben erfüllt mich mit Stolz und Dankbarkeit.
Ich wünsche Ihnen allen - diesen Satz bitte noch - bei Ihrer weiteren Tätigkeit für unser Land Augenmaß, Geschick und Erfolg. - Auf Wiedersehen!
Herr Kollege Jung, ich kann Sie ein Stück weit verstehen. Ich habe auch kein Verständnis dafür gehabt - das habe ich bis heu te nicht -, was sich vor Ihrem Haus abgespielt hat. Dafür gibt es keine Entschuldigung und auch keine Begründung.
Was wir hier tun, richtet sich nicht und soll sich nie gegen Sie als Menschen und Personen richten.
Es richtet sich gegen das, was Sie hier tun. Dafür stehen wir. Dafür werden wir weiterhin eintreten. Wir werden immer ver suchen, Sie an Ihrem Handeln zu hindern. Wir werden aber nichts gegen Sie als Menschen und Personen unternehmen. Das sind wir uns als Demokraten schuldig.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Mensch ist Geist und Körper - diese Einsicht, diese Über zeugung, ja dieses Wissen teilen die großen Religionen und Weltanschauungen. Was den Geist, die Seele, für manche auch nur profan die Psyche, das Ich oder das Selbstbewusstsein aus macht und was nach dem Tod damit geschieht, darüber gehen die Ansichten auseinander, und darüber haben wir heute auch nicht zu befinden.
Worüber wir heute reden, ist der Körper, ist die stoffliche Hülle, die es braucht, damit Geist, Seele oder Psyche sich in dieser Welt manifestieren können. Ohne den Körper kann der Geist nicht sein, jedenfalls nicht auf dieser Welt. Das ist auch der Grund, warum wir mit unserem Körper auf eine besondere Art und Weise umgehen, ihn vor Schaden bewahren. Das ist auch der Grund, warum unsere Volkswirtschaft viel Energie und Kraft dafür aufwendet, die Körper der Menschen gesund zu halten. Und das ist auch der Grund dafür, dass wir den Men schen nicht erlauben, mit ihrem Körper alles zu tun, was sie selbst für richtig halten.
Der Staat schützt den lebenden Körper, und er schützt auch den toten Körper, den Leichnam. Er tut dies aus der tiefen Überzeu gung, dass der Mensch etwas Besonderes ist. Deshalb ist die Grundintention des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes, dafür zu sorgen, dass dem nichtgeistigen Teil des Menschen nach dessen Ableben die gleiche Würde zugeschrieben und mit dem gleichen Respekt begegnet wird wie dem gesamten Men schen. Auch nach dem Tod soll der menschliche Körper nicht
zur Sache werden, über die nach Belieben verfügt, die geteilt und verarbeitet werden kann.
Genau das, meine Damen und Herren, beginnt im Kleinen. Wenn der Geist den Körper verlassen hat und dann - je nach Glauben und Überzeugung - bei Gott ist, in Kindern, Freunden oder auch im gesellschaftlichen Vermächtnis fortbesteht, als Blume oder Schmetterling oder als anderer Mensch wiederkehrt oder auch einfach nur erlischt und nicht mehr ist, dann soll der Körper aufhören zu existieren. Er ist Erde, und Erde soll er wer den, und er soll nicht weiterverwendet werden. Aber genau das wird mit der Ascheentnahme getan, auch wenn, wie im Gesetz entwurf vorgetragen wird, nur ganz wenig entnommen wird.
Alles beginnt mit einem kleinen Schritt. Das ist mit dem klei nen Schritt in die richtige Richtung so; das ist mit dem kleinen Schritt in die falsche Richtung so. Wenn ein kleiner Schritt ge gangen wird, dann gibt es keine guten Gründe mehr dafür, wei tere Schritte zu untersagen. Wenn der menschliche Körper nicht mehr davor geschützt wird, dass kleine Teile von ihm verwen det werden, dann gibt es keinen Grund, zu untersagen, dass grö ßere Teile oder auch der ganze Körper in der gleichen oder in anderer Weise verwendet werden. Das gilt auch für die Herstel lung harmloser Erinnerungsstücke, ganz gleich, ob es sich hier bei um Amulette handelt, die die Asche enthalten, oder um die Erzeugung von Diamanten aus der Asche. Damit wird der Kör per zum Gegenstand, dem all die Probleme anhaften, die Ge genstände und Sachen so haben. Der Körper wird zur Sache; er kann verkauft, vererbt, verschenkt, gestohlen und verloren wer den. Damit werden wir dem, was wir mit unserem Menschsein verbinden, nicht mehr gerecht.
Deshalb, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie, dieses vermeintlich harmlose, vermeintlich unbedeu tende und vermeintlich niemandem schadende Ansinnen zu un tersagen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion stellen im Einleitungstext der Großen Anfrage zum Thema Linksextre mismus im Land Brandenburg die Behauptung auf, die Lan desregierung schenke dem Linksextremismus nicht genügend Aufmerksamkeit. Dieser Behauptung muss ich ausdrücklich widersprechen. Das lässt sich auch zweifelsfrei belegen.
Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg legt seit dem Jahr 1993 jährlich einen Bericht vor. Auch durch diese Berich te wird die Öffentlichkeit regelmäßig unter anderem über die vorhandenen linksextremistischen Bestrebungen unterrichtet. Daneben hat der Verfassungsschutz zahlreiche Fachtagungen durchgeführt, auf denen der Linksextremismus immer wieder Gegenstand war. In verschiedenen Aufklärungsveranstaltungen sind zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger über das Thema informiert worden.
Damit ist eines klar: Die SPD-geführte Landesregierung stellt sich konsequent allen extremistischen Bestrebungen entgegen.
Allerdings kümmert sie sich dabei prioritär um Probleme, die tatsächlich und in Größenordnungen da sind, und eben nicht um Probleme, die nur geringfügig sind und von der AfD-Frak tion gern aufgebauscht werden.
Selbstverständlich und richtigerweise nimmt das Land eine notwendige, gefährdungsorientierte Priorisierung vor. Da nach - und das müssen Sie zugeben - liegt der Schwerpunkt eindeutig auf dem Rechtsextremismus.
Diese zwingende Priorisierung des Rechtsextremismus im Ver gleich zum Linksextremismus ergibt sich aus den relevanten Daten zu Straftaten. Linksextremistisch motivierte Gewalttaten haben in Brandenburg zu keinem Zeitpunkt die Dimension rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten erreicht. Sie ha ben - und das haben Sie eben selbst zitiert - auf die Zahl der Todesopfer hingewiesen. Mindestens 18 Menschen wurden durch Rechtsextremisten getötet. Aus dem Bereich des Links extremismus ist so etwas nicht bekannt. Das ist ein deutlicher Unterschied.
Das Personenpotenzial gewaltbereiter Rechtsextremisten liegt seit 1993 immer um etwa ein Drittel über dem der gewaltberei ten Linksextremisten und war zuletzt sogar mehr als doppelt so hoch. Auch das rein linksextremistische Personenpotenzial er reichte in Brandenburg zu keinem Zeitpunkt das der Rechtsex tremisten; es lag immer deutlich darunter. Diese Entwicklung setzt sich fort.
Als das Innenministerium im März dieses Jahres die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität vorstellte, wies es darauf hin, dass die Zahlen der politisch motivierten Straftaten im Jahr 2016 um knapp 10 % auf insgesamt 2 163 Fälle gestiegen sind. Anlässlich dieser Vorstellung äußerte der Innenminister:
„Die Entwicklung zeigt, dass das politische Konfliktpo tenzial in unserer Gesellschaft weiter angestiegen ist und zunehmend auch in Form von Straftaten oder gar Gewalt taten Ausdruck findet. Die Zunahme der politisch moti vierten Straftaten zieht sich durch alle Phänomenberei che. Der quantitative Schwerpunkt liegt allerdings unver ändert und mit Abstand im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität.“
Meine Damen und Herren, ich möchte die Zahlen wiederholen. Von der Gesamtanzahl der politisch motivierten Straftaten von
insgesamt 2 163 Fällen waren 1 664 Straftaten politisch rechts motiviert. 244 Delikte waren politisch links motiviert. Diesen Unterschied kann man deutlich feststellen. 38 Fälle waren der politisch motivierten Ausländerkriminalität zuzurechnen. Wei tere 217 Straftaten konnten keinem der Phänomenbereiche zu geordnet werden. Die Zahlen der politisch motivierten Gewalt straftaten erreichten mit 2 163 Fällen den höchsten Stand seit Einführung dieser statistischen Erfassung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion, mir bleibt zusammenfassend festzustellen, dass wir im Land Brandenburg ein kleines Problem mit dem Linksextremismus haben, dass aber unverändert und in bedrohlicher Weise zuneh mend das prioritäre Problem beim Rechtsextremismus liegt. Mir bleibt auch festzustellen, dass Sie die Entwicklung im Be reich Rechtsextremismus mit Ihren Aktionen unterstützen und fördern.
Es wäre schön gewesen, wenn Sie sich die Antwort der Lan desregierung tatsächlich zu Gemüte geführt hätten, ein biss chen Honig daraus gesogen und gemerkt hätten, dass Sie da auf einem falschen Weg sind, statt uns mit einem Entschlie ßungsantrag, der sämtliche Antworten einfach nur leugnet und negiert, zu behelligen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von zwölf in Brandenburg angestrengten Volksbegehren hat ein Drittel das dazu notwendige Quorum erreicht; in acht Fäl len wurde es nicht erreicht. Damit ist die Gesetzgebung durch die außerparlamentarische Opposition nicht nur praktisch mög lich - anders, als von Ihnen behauptet -, sondern sogar deutlich erfolgreicher als die Gesetzgebung der parlamentarischen Op position. Insofern verwundert es nicht, wenn sich die parlamentarische Opposition bei der außerparlamentarischen Oppo sition anzubiedern versucht, indem sie versucht, plakative Bündnisse einzugehen.
Wie so oft wird hier suggeriert, dass direkte Demokratie des halb demokratischer sei als indirekte Demokratie. Diese These ist falsch. Bei der Herrschaftsform Demokratie geht es im Ge gensatz zu aristokratischen und oligarchischen Herrschaftsver hältnissen darum, dass das gesamte Volk an der Gesetzgebung angemessen beteiligt ist. Dass dabei nicht jeder Wunsch und der Wille jedes Einzelnen in Gänze umgesetzt wird, ergibt sich von selbst. Aber die Demokratie ist eben die Herrschaftsform, in der jeder Wunsch und der Wille des ganzen Volkes, also je
des Einzelnen, in aufwendigen parlamentarischen Abwägungs prozessen berücksichtigt werden muss.
Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, auf einen kleinen begrifflichen Unterschied aufmerksam machen: Demokratie wird immer gern als „Herrschaft des Volkes“ übersetzt. Diese Übersetzung ist genau genommen falsch. Die reine Volksherr schaft ist die Laokratie, manchmal auch als Ochlokratie be zeichnet. Demos ist nicht das Volk, sondern das Staatsvolk. Demos ist damit nicht das Volk aus „Blut und Boden“, sondern der durch Staatsverfassung bestimmte personelle Zusammen hang, der ohne staatliche Zusammenhänge und eine innere po litische Verfasstheit gar nicht zu denken ist.
In diesen staatlichen Zusammenhängen sollen Interessengrup pen angemessen berücksichtigt werden. Ihre Absichten dürfen aber nicht kritik- und korrekturlos politisch umgesetzt werden. Deshalb ist es sinnvoll, Quoren zu haben, die auch schon über wunden wurden, und zwar immer genau dann, wenn die Ab sichten hinter den Volksbegehren durchdacht und durchset zungsfähig waren. Deshalb, meine Damen und Herren von der AfD, lehnen wir Ihren Antrag ab.
Kurz zum Entschließungsantrag der CDU: Statt das Quorum zu senken, soll es den Initiatoren eines Volksbegehrens einfa cher gemacht werden, ein solches zu erreichen. Aber, meine Damen und Herren, bei allen wichtigen Bestrebungen, politi sche Beteiligung zu ermöglichen, muss man eines bedenken: Politische Entscheidung ist mehr und muss deshalb auch auf wendiger sein, als bei Facebook „Gefällt mir“„ zu klicken. In sofern wird die Wahrnehmung des Abstimmungs- und Eintra gungsrechts immer auch mit einer gewissen bewusst machen den Hürde verbunden sein müssen.
Die schriftliche Benachrichtigung bzw. die Zusendung von Unterlagen ist für den Volksentscheid als dritte Stufe der Volks gesetzgebung vorgesehen. Dort gehört es auch hin, weil dort die letzte Entscheidung getroffen wird, wenn es den meinungsvermittelnden Gremien, den Parlamenten, nicht gelungen ist, eine ausgewogene Lösung im parlamentarischen Verfahren umzusetzen. Insofern lehnen wir auch Ihre versuchte Anbiede rung an die außerparlamentarische Opposition ab und ermun tern Sie, die Vorschläge der Bevölkerung - auch einzelner und kleiner Gruppen - mit uns und den anderen Fraktionen zum Wohle unseres Landes zu diskutieren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD möchte die Gesichtsverschleierung in Landeseinrichtungen und Landesbehörden unterbinden und möchte dazu ein Verbotsgesetz erlassen haben. Sie stellt darauf ab, dass sich unsere Gesellschaft auf Transparenz und Offenheit gründet und verschleierte Personen wohl etwas verbergen wollen. An dieser Stelle hat die AfD Recht. Unsere Gesellschaft gründet sich auf Transparenz und Offenheit, und ja, Menschen, die sich verschleiern, wollen ihr Gesicht verbergen. Aber was die AfD nicht weiß - da werden wir Ihnen jetzt mal die Birne reinschrauben -,
ist, dass die Menschen in Deutschland grundsätzlich das Recht haben, ihr Gesicht zu verbergen; sie müssen es nicht zeigen. Da gibt es aber genau drei Ausnahmen. Die erste betrifft die Feststellung der Identität im behördlichen Kontext, zum Beispiel auf Meldeämtern. Da reicht jedoch zur Feststellung der Identität ein kurzer Blick auf das Gesicht, dann ist die Identität festgestellt, und danach kann das Gesicht wieder verschleiert werden.
Dann gibt es einen zweiten Bereich im privatrechtlichen Kontext, wenn zum Beispiel die Sprechstundenhilfe in der Arztpraxis ihr Gesicht verschleiert. Natürlich kann der Arzt seiner Sprechstundenhilfe privatrechtlich im Sinne des Arbeitsvertrages untersagen, eine Burka zu tragen, wenn er das nicht möchte; das kann er tun.
Schließlich gibt es einen dritten Bereich: das Vermummungsverbot. Es wird immer so getan, als ob das in Deutschland grundsätzlich gelten würde. Nein, es gilt nicht grundsätzlich, sondern bei Versammlungen. § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz regelt klar, dass es Teilnehmern von Demonstrationen verboten ist, sich mit Kleidungsstücken oder Gegenständen einer Identitätsfeststellung zu entziehen. Das hat seinen Grund im Versammlungsrecht selbst: Die Teilnahme an einer Demonstration hat den Zweck, zu zeigen, dass man als Person mit einem bestimmten politischen Inhalt konform geht oder eben nicht. Wenn man sein Gesicht verbirgt und sich anonym macht, läuft
der Demonstrationszweck ins Leere, und dann ist die Unterstellung berechtigt, dass es hier möglicherweise um die Durchführung oder Vorbereitung von Straftaten geht.
Um eines ganz klar zu sagen: Der religiöse Schleier ist eine - ich zitiere das Gesetz - „Aufmachung, die geeignet […] ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“. Damit ist die verschleierte Teilnahme an Demonstrationen eindeutig verboten und durch die Polizei zu verhindern bzw. sind verschleierte Personen aus Demonstrationszügen herauszulösen. Im äußersten Fall ist eine solche Demonstration dann auch aufzulösen. Das, meine Damen und Herren, ist geltendes Recht.
Die Unterstellung der Absicht strafbarer Handlungen aber darf im demokratischen Rechtsstaat nicht ohne Anlass getroffen werden. Nicht erst vor Gericht, sondern gerade im allgemeinen staatlichen Handeln hat der Staat von Unschuld und Rechtstreue der Menschen auszugehen. Und nur weil es Menschen gibt, die sich unwohl fühlen, wenn sie Menschen mit Schleiern, Springerstiefeln, germanisch-keltischen Tätowierungen, Punkfrisuren oder auch starkem Übergewicht sehen, die sich davon ganz individuell gestört, geängstigt oder angewidert fühlen, haben wir nicht das Recht, Schleier, Springerstiefel, keltische Tätowierungen, Punkfrisuren oder eben starkes Übergewicht im öffentlichen Raum oder in Landeseinrichtungen zu verbieten.
Meine Damen und Herren, es ist unsere Aufgabe, die offene Gesellschaft zu schützen. Die offene Gesellschaft wird aber nicht durch den Einzelnen zerstört, was auch immer er gegen sie tut. Die offene Gesellschaft leidet dann, wenn staatliche Gewalt zu genau, zu konkret individuelles Verhalten vorschreiben will, selbst dann, wenn damit tatsächlich oder gefühlt ein Mehrheitswille umgesetzt werden sollte. Da hilft es auch nicht, wenn man quasi „by the way“ die Gleichberechtigung der Frau bzw. ihre Befreiung aus männlichen Herrschaftsstrukturen durchsetzen will, und zwar genauso wenig, wie es aus frauenpolitischen Erwägungen eine Verschleierungserlaubnis bei Demonstrationen geben dürfte. Es ist falsch, hieraus eine Debatte über die Gleichberechtigung der Geschlechter zu machen.
Meine Damen und Herren, es geht auch nicht um Religion, schon allein weil es nicht unsere Aufgabe ist und auch nicht sein kann, zu entscheiden, ob der Koran den Schleier fordert. Das gehört in den Kreis der Religionsausübung, und dieser ist frei von staatlicher und somit auch von parlamentarischer Einmischung.
Das geht uns und Sie nichts an.
Meine Damen und Herren von der AfD, so wie wir damit leben müssen, dass Sie es in diesen Landtag geschafft haben,
so müssen Sie damit leben, dass auf Brandenburger Straßen und in Brandenburger Behörden und Einrichtungen Menschen zu sehen sind, die Ihnen nicht gefallen. Und so wie wir dafür werben, dass Sie nicht mehr gewählt werden - sondern wir -,
so können Sie dafür werben, dass muslimische Frauen keinen Schleier mehr tragen. Das können Sie tun, aber Sie können es mit Worten tun, nicht mit Knüppeln, nicht mit Brandsätzen und auch nicht mit autoritären Verboten, meine Damen und Herren. - Vielen Dank.
Herr Kollege Jung, man kann Herrschaftsansprüche, egal, ob sie zwischen Ehepartnern oder in anderen individuellen Konstellationen bestehen, mit allem Möglichen durchsetzen: mit Stoff im Sinne eines Schleiers, mit dem Entziehen von Autoschlüsseln bei gemeinsamen Fahrzeugen; bis vor kurzem - ein paar Jahre ist es schon her - konnten Männer in Deutschland den Arbeitsvertrag ihrer Frau kündigen. All das ist möglich. Man kann ganz viele Dinge, die eigentlich total neutral sind, dazu benutzen, Herrschaft über andere auszuüben. Aber wir können nicht all diese Dinge, die an sich im Sinne dieser Herr
schaft total neutral sind, verbieten. Genau das ist es, was Sie nicht verstehen. Deswegen sage ich Ihnen und müssen Sie sich vorwerfen lassen: Sie greifen sich von diesen vielen Gegenständen genau das heraus, was als Symbol für den Islam gelten kann und letztlich deswegen das Symbol Ihrer antimuslimischen Einstellung ist. Genau das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem neunten Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung aufgrund des Bran denburgischen Polizeigesetzes. Bisher hat das Ministerium die sen Bericht regelmäßig vor dem Ausschuss für Inneres und Kommunales gehalten und dort über die Maßnahmen der soge nannten verdeckten und offenen Datenerhebung berichtet. Wie der Minister bereits ausführte, haben wir mit dem Elften Ge setz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes fest
gelegt, dass dieser jährliche Bericht nunmehr vor dem Landtag zu erstatten ist.
Herr Minister, ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen für Ihren Bericht bedanken. Ich möchte mich aber auch bei unserer Polizei dafür bedanken, dass sie das, was in dem Bericht erwähnt wird, getan hat; denn es hat dazu geführt, dass Menschen geholfen werden konnte. Und ich möchte mich dafür bedanken, dass diese Hilfsmaßnamen so durchgeführt worden sind, dass Menschen nicht im Übermaß in ihren Bür gerrechten beeinträchtigt wurden. Das, denke ich, kann man diesem Bericht entnehmen.
Der Stimmung im Saal kann man entnehmen, dass es vielleicht auch sinnvoll gewesen wäre, diesen Bericht im Ausschuss zu halten. Das meine ich nicht als Vorwurf. Es ist durchaus so, dass bestimmte fachlich spezielle Geschichten auch weiter in den speziellen fachlichen Gremien behandelt werden könnten. Vielleicht muss man darüber noch einmal nachdenken. Im Ausschuss besteht auch die Möglichkeit, sich noch einmal aus führlich über bestimmte Details, die in diesem Bericht genannt werden, zu unterhalten.
Wir hatten heute eine Presseberichterstattung über sprunghaft gestiegene Zahlen von Taten im Bereich der öffentlichen Vi deoüberwachung, was zumindest folgende Fragen aufwirft: Brauchen wir die Videoüberachtung? Funktioniert sie über haupt? Macht sie noch Sinn? Diese Fragen muss man betrach ten und darf auch nicht zu schnell auf sie antworten. Insofern freue ich mich, dass hier schon Zustimmung zur Überweisung signalisiert wurde.
Wir werden uns all das im Ausschuss ansehen und können Ihnen allen, wenn wir hier wieder in die Debatte einsteigen, berichten, was wir herausgefunden haben. Vielleicht unterhal ten wir uns an der Stelle dann auch noch einmal darüber, ob dieser Bericht nicht doch einfach nur in den Ausschuss gehört. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon witzig: Man versucht - gestern Nachmittag um 17 Uhr das erste Mal - aus dem Plenarsaal heraus eine Rede zum The ma E-Government auszudrucken. Nachdem das nicht funktio niert hat, auch am heutigen Vormittag nicht, habe ich mir in der Mittagspause die wesentlichen Stichpunkte aus meiner Rede aufgeschrieben. So viel zum Nachholbedarf, den wir vielleicht auch in diesem Haus haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein bisschen Spaß muss sein, wobei es auch ein bisschen ernst war.
Wenn wir über Digitalisierung sprechen, fällt mir auf, dass wir diesen Begriff nehmen und auf ihn einpeitschen und versu chen, das nach vorne zu tragen. An vielen Punkten wird nicht mehr hinterfragt, was hinter diesem Prozess steht, was eigent lich Ziele, Möglichkeiten, aber auch Schwächen und Risiken dessen sind, was mit Digitalisierung umschrieben wird. Immer, wenn man Anträge oder Texte dazu liest, erfährt man: Wir müssen das schneller machen, weiter, höher, breiter - immer diese Superlative. Was mir fehlt, ist Steuerung und zu schauen: Wo brauche ich es, und wo brauche ich es nicht?
Denn es ist nicht nur in der Politik so, sondern auch für die Verwaltung muss gelten - und aus meiner Sicht gilt das in die sem Land -: Sie sind für die Menschen da. Und Menschen, meine Damen und Herren, sind zutiefst analoge Wesen.
- Nein. Es widerstrebt uns, in solche Raster geprägt zu werden. Manch einer lässt sich nicht einmal durch Normen, die wir in
Gesetzen und anderen Kodizes festgelegt haben, hineinpres sen. Nun soll man auch noch in ein Raster aus Einsen und Nul len passen. Das ist eine Kunst, die man erst einmal hinbekom men muss, und dabei muss man aufpassen. Wir haben nicht nur das Problem, nachdem wir einmal digitalisiert, nachdem wir einmal lebensweltliche Komplexität in Daten verwandelt ha ben, diese Daten möglichst schnell und ohne Verluste durch die Leitungen zu jagen, sie miteinander zu verrechnen. Nein, wir haben auch das Problem, dass bei diesen Übertragungen Fehler passieren, dass Komplexität reduziert wird, dass vom Leben, das wir miteinander leben, etwas verlorengeht, und dass auch bei der Rückübertragung ins normale Leben von dem, was in digitaler Verwaltung passiert, manchmal etwas untergeht. Das ist das, was in diesen Debatten immer wieder eine zu geringe Rolle spielt.
Heute wird uns vorgeschlagen, einen Staatsvertrag zu initiie ren. Das ist ein Beweis großen Vertrauens in Rudolf Zeeb, der damals als Finanzstaatssekretär nicht nur an dem ELSTERProgramm mitgewirkt hat, sondern als Chef der Staatskanzlei nun auch dafür zuständig wäre, solche Staatsverträge voranzu bringen. Das ehrt ihn, weil er ein echter Macher ist.
Aber anders herum stellt sich die Frage: Bringt uns das hier jetzt weiter? Haben wir tatsächlich nur dieses immer wieder beschriebene Umsetzungsproblem? Nein, meine Damen und Herren, wir haben im Bereich Digitalisierung noch ein erhebli ches Erkenntnisinteresse. Wir müssen uns fragen: Was wollen wir mit der Digitalisierung erreichen?
Wir müssen den Beweis erbringen, dass die Digitalisierung der Verwaltung dazu beiträgt, bürokratischen Aufwand abzubauen. Er wird nicht dadurch geringer, dass ich ein Formular per EMail abschicke. Da muss ich trotzdem Fragen beantworten.
- Ach, mein Lieber. Ich finde es erstens ungehörig, hier einfach reinzupöbeln, lieber Kollege Wichmann.
- Ja, das gehört sich überhaupt nicht.
Demjenigen, der angesichts der Probleme, die wir bei der Digi talisierung der Gesellschaft haben, sagt, wir müssen auch ein mal innehalten, um uns diese Probleme anzusehen, entgegen zuhalten,
dass man auf einer Brieftaube durch den Landtag fliegen könn te, also, meiner lieber Kollege Wichmann, das greift zu kurz. Das greift auch in der Uckermark zu kurz. Das muss man ein mal deutlich sagen.
Verwaltungsprozesse werden nicht dadurch einfacher abgewi ckelt, dass man Maschinen einsetzt. Dadurch ist auch noch kei ne Bürgerfreundlichkeit gegeben. Bürgerfreundlichkeit ist da,
wo Menschen mit Menschen sprechen - auch in den Verwal tungen.
- Das ist völlig falsch, Herr Genilke. Wir schaffen die Verwal tung nicht ab, wir gestalten sie effizient.
Wir haben ganz klar gesagt: Wir sehen einen wesentlichen Punkt darin, dass wir in dieser Verwaltungsstrukturreform auch E-Government-Lösungen brauchen. Die brauchen wir und die bringen wir voran. Hier einfach über „wilde Staatsverträge“ zu spekulieren, wo wieder einmal andere die Probleme lösen sol len, die man erst selber durchdenken muss, das machen wir nicht miteinander.
Wir nehmen unsere Aufgabe ernst in den Bereichen E-Govern ment, E-Politik und E-Demokratie. Das sind Facetten, die Sie in Ihrem Antrag nicht einmal erwähnen, weil Sie gar nicht wis sen, dass sie zum Thema dazugehören, meine Damen und Her ren. Deswegen können wir das mit Ihnen hier so nicht ma chen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, man kann an dieser Debatte eine Sache sehr gut se hen:
So unterschiedlich, wie die Meinungen zur Energiepolitik in diesem Hause sind, so sachlich kann die Debatte darüber ge führt werden: auch einmal laut und heftig, mit Widerspruch, Kurzinterventionen, Zwischenrufen und verteiltem Applaus. Aber fast alle bewegen sich auf dem Boden dessen, was wir für eine vernünftige Debattenkultur halten, und auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir sind uns einig darüber, dass bestimmte Formen der Auseinanderset zung nicht gehen, dass bestimmte Übertretungen von Regeln beim Ausdruck der Meinungsfreiheit bei Demonstrationen, bei Besetzungen irgendwann einen Punkt erreichen, an dem sie eben nicht mehr hinnehmbar und tolerierbar sind, und man ganz stark dagegen vorgehen muss. Das eint uns in diesem Hause, und dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei Ihnen allen bedanken.
Nichtsdestotrotz haben wir heute einen AfD-Antrag vorliegen. Ob er falsch eingetütet wurde oder hier an der richtigen Stelle behandelt wird, ist nicht entscheidend. Ich finde, vor diesem Panorama passt er eigentlich ganz gut. Es ist gut, dass Sie ihn eingebracht haben, denn er zeigt, wo Sie stehen. Dass versucht wird, an dieser Stelle in der Energiepolitik, die eben kontrovers ist, einen innenpolitischen Tabubruch zu begehen, finde ich un erhört. Gleichwohl finde ich es gut, dass wir über Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion, disku tieren können. Ich lese einmal einen Punkt vor: Unter 1. steht,
der Landtag möge beschließen, dass dem Konzept der Deeska lation kein Vorrang gegenüber dem Aufrechterhalten der rechtsstaatlichen Ordnung eingeräumt wird. - Meine Damen und Herren, Deeskalation ist Aufrechterhaltung der rechtsstaat lichen Ordnung!
Hier geht es - das hat unsere Polizei bei der Demonstration am Tagebau hinbekommen - um die wichtigen Schutzgüter Leben und körperliche Unversehrtheit. Das zu schützen ist die Aufga be unseres Staates und Inbegriff von Freiheit. Der Staat ist eben nicht der Staat desjenigen, der gerade seinen Parkzettel umtauschen muss, nicht der Leviathan, nicht das biblische Monster, sondern Thomas Hobbes beschreibt einen Staat - Herr Gauland hört zwar nicht gern zu, aber er redet gern über schö ne alte Bücher; er hat ja auch viel Zeit zum Lesen -,
der die Rechte in den Vordergrund stellt, der deeskaliert, der Bürger nicht einfach zusammenknüppelt, weil sie eine andere Meinung haben, und der auch Rechtsbrecher nicht zusammen knüppelt, sondern einem rechtsstaatlichen Verfahren zuführt - genau das tun wir hier.
An der Stelle muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Die Wahrung der Grundrechte wird immer erst dann spannend, wenn man anderer Meinung ist. Wir haben im Bereich der Energiepolitik sehr kontroverse Haltungen - das geht bis in die Fraktionen hinein -, trotzdem erhalten wir die rechtsstaatliche freiheitlichdemokratische Ordnung aufrecht. Wir missbrauchen weder Rechte, noch gewähren wir sie nur dann, wenn es uns passt. Das muss an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt werden. Insofern: Danke für Ihren Antrag, danke, dass Sie sich auf die se Art und Weise demaskiert haben.
Zu den anderen Punkten, die Sie gebracht haben: Wir stehen für die Verfolgung von Straftaten und erklären unsere Solidari tät mit Polizisten, vor allem mit deeskalierend wirkenden Poli zisten. Und ich finde es gut, wenn es beobachtende Parlamen tarier gibt, die die Polizei bei Erfüllung ihres Auftrags unter stützen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lie ber Kollege Lakenmacher, wieder einmal steht hier ein Antrag der CDU zur Kriminalität in diesem Land zur Debatte.
Ich muss sagen: Ich hatte schon Entzugserscheinungen. Auch wenn Sie es nicht hören wollen: Wir nehmen die Lage in die sem Land sehr ernst.
Wir nehmen die Bürgerinnen und Bürger ernst, die einen be rechtigten Anspruch auf Schutz haben. Wir nehmen aber auch uns als Politik ernst. Die Personalausstattung wird mit dem Haushalt beschlossen, und der steht heute nicht zur Debatte.
Wir nehmen aber auch die Polizei in diesem Land sehr ernst, die einen wichtigen Job macht und bei der ich mich zu Beginn meiner Rede ausdrücklich bedanken möchte.
Ich möchte mich für eine wirklich gute Arbeit unter sehr hoher Belastung, eine hohe Flexibilität im Einsatz sowie dafür be danken, dass sie entgegen der Erwartungen den Krankenstand gehalten hat und zum Teil auch senken konnte. Das ist nicht in jedem Bereich gelungen, aber in einigen Bereichen schon. Vor ein paar Wochen hat keiner damit gerechnet, und die Schwarz maler - nicht unter uns, sondern vor allem unter Ihnen - haben Düsteres prophezeit. Ich bedanke mich bei der Polizei auch für Augenmaß im Einsatz und für viele Maßnahmen, mit denen sie deeskalierend gewirkt hat. Wir hatten im Innenausschuss vor Kurzem eine Debatte darüber, dass Polizistinnen und Poli zisten geradezu beschimpft wurden, weil sie ihren Job gut ge macht haben, weil sie nicht geknüppelt haben, weil sie keine Leute zusammengetrieben haben. Wir haben uns bei der Poli zei des Landes Brandenburg dafür bedankt, dass sie hier mit Augenmaß einen guten Job gemacht hat. Ich wünschte mir, dass Sie sich manches Mal ein Beispiel an dieser Polizei und ihrem Augenmaß nähmen.
Ich bedanke mich auch bei unserem Minister für sein Engage ment für unsere Polizei. Es ist nicht unbedingt üblich, dass man einen Innenminister hat, der so hinter seiner Polizei steht, der
sich so für die Polizei einsetzt und der auch in der Lage ist, das eine oder andere zu ändern, zum Beispiel die Rücknahme des Erlasses zum Wach- und Wechseldienst.
Das war eine gute Sache, weil es im Polizeialltag bzw. im Ein satz doch behindert hat, dass wir im Detail zu starre Restriktionen vorgegeben haben. Ich darf daran erinnern: Der Fall war, dass Kollegen den Wach- und Wechseldienst nicht verlas sen durften und dadurch andere Bereiche nicht mehr besetzt werden konnten.
Jetzt kommt die CDU mit einem Antrag, der nicht sagt: Wir brauchen insgesamt mehr. - Das kennen wir von Ihnen, das ist auch immer erst einmal eine gute Forderung. Sondern Sie wol len restriktiv in den Apparat eingreifen, möglichst bis auf die Kommastelle alles festschreiben, wer wessen Sekretärin sein soll, wer in welchem Fuhrpark Schirrmeister sein soll,
welches Revier eine Verwaltungsstelle bekommt und welches nicht. - Meine Güte, das ist doch nicht die Aufgabe der Politik! Es ist Aufgabe unseres Polizeipräsidenten, da für eine vernünf tige Struktur zu sorgen. Wir haben einen anderen Auftrag, nämlich die Grundlagen zu schaffen und die Arbeit nicht durch zu viel Einmischung in die täglichen Abläufe zu behindern.
An dieser Stelle möchte ich einen dritten Dank aussprechen. Ich muss mich aber etwas beeilen, insofern fällt das jetzt kürzer aus, als es angemessen wäre: Mein Dank geht an die Fachpolitiker, die eben keine Innenpolitiker sind, an diejenigen, die Bildungs politik, Umweltpolitik, Sozialpolitik und all die anderen wich tigen Bereiche verantworten, dass sie uns als Innenpolitikern zugestimmt haben, dass der Personalabbau bei der Polizei ge stoppt werden muss. Das war ein harter Kampf. Es war auch wichtig, dass bei den vielen Prioritäten, die es im Hause gibt, gesagt wurde: Innenpolitik! Wir unterstützen euch dabei und stoppen den Personalabbau. - Dafür wirklich vielen Dank!
Ich bedanke mich außerdem für die Signale, die wir bekom men haben, dass wir durch eine Steigerung der Ausbildungska pazitäten, die in Oranienburg verkraftbar ist, die sinnvoll und qualitativ hochwertig durchführbar ist, einen Personalzuwachs verzeichnen werden. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle explizit bedanken. Darüber werden wir natürlich im Detail noch reden.
Ich möchte mich auch bei der Opposition bedanken, die uns natürlich grundsätzlich in der Richtung unterstützt, die wir hier einschlagen, auch wenn wir ihr dabei nicht schnell genug sind. Aber das ist ihr gutes Recht, zu mehr Eile zu mahnen.
Ich habe noch 17 Sekunden, um meinen Dank auch den Ehren amtlichen und Sicherheitspartnern in diesem Land auszuspre chen. Ich finde es toll, was sie in ihren Nachbarschaften leisten, ob sie dabei nun Gassi gehen oder eine Weste anhaben,
dass sie schauen, was beim Nachbarn passiert, ob da einer ist, der da nicht hingehört. Es ist eine tolle Sache, dass sich Men schen in diesem Land umeinander kümmern. Dafür braucht man keine AfD-Anträge, die versuchen, sich bei diesen ehren amtlichen Strukturen polemisch und mit billigen Tricks einzu kaufen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Änderung des Polizeigesetzes, die wir heute vor uns haben, handelt es sich nicht um eine schwerwiegende inhaltliche Än derung, weil die Befugnisse, um die es heute geht, in diesem Polizeigesetz schon seit vielen Jahren enthalten sind. Heute geht es darum, dass die Befristung für diese Befugnisse dauer haft entfällt und diese Befugnisse für die Arbeit unserer Polizei in Brandenburg auch in Zukunft bestehen.
Es geht darum, Handys zu orten und Kennzeichen automatisch zu erfassen. Das sind Dinge, die heute technisch möglich sind. Sie gewährleisten, dass unsere Polizei auch in größerem Maße davon Gebrauch macht. Sie hat es bisher in größerem Maße nicht getan. Regelmäßige Überprüfungen und Evaluationen so wie entsprechende Nachfragen haben ergeben, dass die Bran denburger Polizei mit diesen freiheits- und grundrechtsein schränkenden Maßnahmen sehr verantwortungsbewusst umge gangen, sehr mit Maß an die Sache herangegangen ist und dass die Maßnahmen in den Fällen, in denen sie benutzt worden sind, auch geholfen haben.
Heute geht es darum, der Polizei zu sagen, dass sie dieses Instrument mit Maß benutzt hat, dass sie es verantwortungsvoll genutzt hat und wir deswegen kein Verfallsdatum mehr in diese Regelung schreiben, sondern sagen: Solange ihr diese Instru mente mit Maß und Richtung benutzt, könnt ihr es tun. - Natür lich ist der Landtag immer in der Lage, ein Polizeigesetz zu ändern. Sollten wir feststellen, dass die Brandenburger Polizei in irgendeiner Art und Weise die Befugnisse, die sie hat, zu Un recht oder im Übermaß benutzt, würde dieser Landtag - da bin ich mir ganz sicher - auch entsprechend hart reagieren.
Wir haben noch eine Änderung zu dem Änderungsvorschlag der Landesregierung vorgeschlagen und gesagt, dass bei der jährlichen Berichtspflicht, die es bisher gab, der Adressat geän dert wird. Bisher ging der Bericht der Polizei, der Bericht des Ministeriums über die Verwendung dieser Maßnahmen an den Innenausschuss. Künftig, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden Sie alle in den Genuss kommen, zu hören, ob und inwieweit die Polizei des Landes Brandenburg von diesen Maßnahmen Gebrauch gemacht hat. Sie können sich dann gemeinsam mit den Innenpolitikern ein Bild davon machen, ob dies - davon ge he ich aus - mit Verantwortung und Augenmaß geschehen ist. Dazu gab es eine entsprechende Mehrheit im Innenausschuss.
Ich kann Sie nur ganz herzlich bitten, dieser Empfehlung zu folgen, um die Polizei in die Lage zu versetzen, weiter für Si cherheit und Ordnung in diesem Land Sorge zu tragen. Ich glaube, dass wir dazu auf einem guten Weg sind. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei mir steht eine Redezeit von 2 Minuten 35 Sekunden, vor her hörte ich, dass es keine Debatte geben solle. Die letzte In formation, die ich bekommen habe, lautete: mit Debatte, aber Rücküberweisung an den Ausschuss aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das für uns alle die gesamte Situa tion in einem neuen Licht erscheinen lässt.
Meine Damen und Herren, es geht um das kommunale Abga bengesetz, das heute wegen einer beantragten Fristverlängerung für Kalkulationszeiträume auf der Tagesordnung steht. Das ist ein relativ kleines Thema im Vergleich zu dem, was uns jetzt quasi vom Bundesverfassungsgericht rücküberwiesen wurde, zu dem man auch heute noch keine seriösen Aussagen treffen kann - das muss ich in aller Deutlichkeit sagen. Es wäre verfehlt, hier schon zu sagen, wie man das Problem, das wir auf den Tisch be kommen haben, lösen kann. Ich glaube, man muss an dieser Stelle überzogene Erwartungen, dass nun allen Leuten Tausende Euro zu Weihnachten rücküberwiesen werden, dämpfen.
Worüber haben wir bisher im Ausschuss für Inneres und Kom munales beraten? Es ging darum: Welche Kalkulationszeiträu me wollen wir den Kommunen einräumen? Es gab den Vor stoß, diese Zeiträume erheblich zu verlängern. Es gab Diskus sionen, diese Verlängerung vielleicht etwas weniger erheblich ausfallen zu lassen. Im Ausschuss sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass es derzeit nicht notwendig, nicht zielführend ist, diese Kalkulationszeiträume zu verlängern. Es ist zwar recht lich möglich, vereinzelt sogar gewünscht, stellt aber nicht die Forderung der Kommunen in Masse dar. Das ist eigentlich das Ergebnis bis zum heutigen Tag.
Nichtsdestotrotz besteht der Wunsch nach Rücküberweisung an den Ausschuss. Meines Wissens ist sie fraktionsübergrei fend beantragt worden; gegen sie kann man sich hier nicht aus sprechen. Insofern werden wir das Thema in einer der nächsten Plenarsitzungen wieder auf der Tagesordnung haben. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle. Sie tun dies, weil sie entgegen anderslautenden Versicherungen unterstellen, dass sich in der brandenburgischen Polizei Duckmäusertum breitmacht. Gleichzeitig hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN analysiert, dass es keine ausreichenden Möglichkeiten gibt, polizeiliches Fehlverhalten - was sicher auch einmal vorkommen kann - geltend zu machen. Dazu wird auch die Menschenrechtskeule herausgeholt. Es geht hier nicht um die Beibehaltung einer bürgernahen Polizei, sondern diese muss erst geschaffen werden; das konnten wir eben hören.
Aber zu dieser Beschwerdestelle: Was soll sie sein? Wenn es nach dem Antrag geht, soll die von den Grünen geforderte Beschwerdestelle eine Sonderermittlungsstelle sein, die mit der Polizei aber möglichst nichts zu tun hat, weil die Polizei ja offensichtlich - so die Überzeugung der Grünen - nicht in der Lage ist, mögliches Fehlverhalten, das in bestimmten Situationen sicher auch einmal vorkommen mag, gegebenenfalls zu ahnden.
Die Polizei - so wird unterstellt - sei auf dem sie selbst betreffenden Auge blind. Nichtsdestotrotz soll diese Stelle, die weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sein soll, polizeiliche, ja staatsanwaltliche Kompetenzen erhalten. Neben diesem Problem soll die Stelle zwar einerseits der Kummerkasten der duckmäusernden Polizei sein, gleichzeitig aber auch Anlaufstelle derjenigen, die sich als Opfer von Willkür und Gewaltakten dieser duckmäusernden Polizei sehen.
Wissen Sie, es gibt Beschwerdestellen für all diejenigen, die solche Probleme sehen. Neben den Kollegen der Polizei, ihren Vorgesetzten, dem Ministerium, die selbst Ansprechpartner in solchen Dingen sind, haben wir Personalräte. Wir haben eine gut organisierte - aus Regierungssicht muss ich auch ganz klar sagen: manchmal zu gut organisierte - Gewerkschaft, wir haben Staatsanwälte und Gerichte, die ziemlich unerschrocken sind, was mögliche Einmischungsversuche der Exekutive angeht. Wir haben daneben eine ebenso unerschrockene Zivilgesellschaft, die alles, was ihr als Problem erscheint, sehr deut
lich benennt. Wir haben eine Presselandschaft, die deutlich nicht im Verdacht der Hofberichterstattung steht, und eine bündnisgrüne Oppositionsfraktion, die sich nicht nur unerschrocken, sondern auch unkritisch alles zu eigen macht, was der Landesregierung - egal von wem - vorgeworfen wird.
Weil sie fordern, diese Beschwerdestelle beim Landtag anzusiedeln: Eine solche Beschwerdestelle gibt es schon beim Landtag Brandenburg; sie nennt sich Petitionsausschuss.
Sie hat die Befugnis, Akten zu sichten, entsprechende Recherchen zu unternehmen. An diesen Ausschuss kann sich jeder Bürger wenden, auch der Bürger in Polizeiuniform.
Dieser Ausschuss nimmt sich solcher Probleme an. Das war so, als Thomas Domres Vorsitzender dieses Ausschusses war, und das ist auch mit dem jetzigen Vorsitzenden Henryk Wichmann so.
Es gibt aber eine Stelle in Ihrem Antrag, die verrät, was Sie eigentlich wollen. In Punkt 3 fordern Sie, dass diese Stelle ihre Arbeit öffentlich machen soll, nicht deren Ergebnisse. Jetzt könnten Sie natürlich schnell sagen, dass Sie das eigentlich meinen. Aber das gilt nicht, Sie haben sich verraten. Es geht Ihnen darum, möglichst viele Fälle möglicher Regelübertretungen zu benennen, und egal, was dabei herauskommt, kann man das dann erst einmal ordentlich skandalisieren. Das ist für eine Oppositionspartei auch total geschickt: Erst eine Stelle schaffen, die Probleme suchen soll, dann dafür sorgen, dass die Erfolgsquote dieser Stelle darin besteht, möglichst viele Probleme zu benennen, unabhängig davon, was sich in der Endkonsequenz davon halten lässt. Ich vermute einmal, dass diese Stelle innerhalb kürzester Zeit so viele Verdachtsfälle gefunden hätte, dass sie mehr und mehr und noch mehr Mitarbeiter benötigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen diese Beschwerdestelle nicht. Wir brauchen das Misstrauen in die Polizei nicht, und zwar weder das Misstrauen gegen die Polizistinnen und Polizisten noch gegen ihre Vorgesetzten. Und weil wir uns nicht unterstellen lassen, wir würden Probleme, die es sicher auch geben kann, ignorieren, vertuschen oder verheimlichen, werden wir uns und Sie ab sofort jedes Jahr einmal im Innenausschuss zu diesem Thema informieren.