Wolfgang Brauer
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor wenigen Tagen äußerte „Die Welt“ die stille Hoffnung, dass der Berliner Kultursenator bitte nie nach Detroit fahren möge, weil er dort ein in ein Parkhaus umgewandeltes Theater sehen und bei drei Berliner Opernhäusern dann auf komische Ideen kommen könnte. Die Sorge der „Welt“ ist überholt. Senator Stölzl hat bereits komische Ideen.
Frau Ströver, ich habe das registriert. Die beiden zuständigen Senatoren sind nicht im Hause. Aber die hören eh nicht zu, also können wir uns doch verständigen.
Pardon, Herr Senator! – Ich zitiere Herrn Senator Stölzl nach einer dpa-Meldung vom 15. Mai: „Die Einbindung von Kunstwerken in den lärmenden Großstadtbetrieb sei etwas Normales und oftmals sogar Gewolltes“. – Nun gut, so viel stadtplanerisches Fingerspitzengefühl spricht für sich.
Dass der Bausenator einer anderen Philosophie, einer mehr auf Menschen- denn auf Automaß zugeschnittenen Innenstadt nachträumt, ist eine andere Sache. Mit genau dieser Vision wurde seinerzeit von Senator Strieder und Herrn Stimmann das Planwerk Innenstadt mit seinen beträchtlichen Eingriffen in die DDR-verursachten autobahnähnlichen Schneisen der City-Ost in die Öffentlichkeit gewuchtet. Aber heute muss man den Eindruck haben, es gilt: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!“ – Dieselbe Bauverwaltung hat nun nichts anderes im Sinn als einen der wenigen noch ein gewisses historisches Flair ausstrahlenden Plätze der Innenstadt mit einer Tiefgarage zu unterkellern.
Gehen Sie hin, dann sehen Sie es!
Man will den Autoverkehr im Umfeld des Forum Friedericianum reduzieren und baut deshalb eine Tiefgarage. Dass auch die Behrenstraße angefahren werden muss, um die dann verkehrsberuhigte Kellerzone zu erreichen, wird tunlichst unterschlagen. Man will 96 Parkplätze vor der Staatsoper entfernen, und baut deshalb 480 Parkplätze unmittelbar neben diese. Das Forum Friedericianum soll möglichst original – was auch immer das ist – wiederhergestellt werden. Deshalb weg mit dem alten
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ruhenden Verkehr unter dem Pferdeschwanz des Alten Fritz – dagegen ist nichts einzuwenden – und neuen unter das Pflaster des Bebelplatzes, verschönert noch durch diverse technisch nicht zu vermeidende Lüftungsanlagen und Zugangsschächte! Das Ganze nennt sich dann Wiederherstellung des Forums.
Der Senat ist offensichtlich immer noch der Meinung, dass die Berliner Öffentlichkeit ihm jede auch noch so blödsinnige Argumentation abnimmt. Das Ganze könnte man tatsächlich ein berlinübliches Stück aus dem Tollhaus nennen.
Das ist auch keine Höflichkeit, was Sie da vor haben auf diesem Platz. – Das Ganze könnte man als einen Beleg dafür sehen, dass unsere Landesregierung mental immer noch in den 60er Jahren steckt – seinerzeit galten Großgaragen und Kaufhauswürfel als das Symbol für die Modernisierung alter Stadtkerne –,
wenn der Vorgang nicht eines erheblichen Symbolwertes hinsichtlich des Umganges der Stadt Berlin mit der eigenen Geschichte genießen würde. – Ich komme gleich auf Ihre Einwände, Herr Schlede! – An diesen banausenhaften Umgang mit historischen Bauensembles ist man als Bewohner dieser Stadt tatsächlich inzwischen gewöhnt. Hier besteht eine Schnittmenge zwischen allen Stadtherren Berlins – egal, ob Reichshauptstadt, „Schaufenster der freien Welt“ oder „realsozialistische Kapitale“. Die Ignoranz zieht sich durch die letzten 100 Jahre – quasi als Conditio sine qua non in den Hirnen der in dieser Stadt Regierenden.
Nun ist der Bebelplatz aber zugleich die Stelle, an der sich eben dieses Banausentum zu einer der ersten Gewaltorgien des nationalsozialistischen Terrorregimes steigerte. Genau auf diesem Platz wurden am 10. Mai 1933 im Vorgriff auf die kommenden Massenverbrennungen von Menschen die Bücher jener Autoren verbrannt, deren humanistischen Geist man ein für alle Mal ausrotten wollte. Spät, sehr spät entschloss sich die Stadt, diesen Platz entsprechend der Dimension des historischen Ortes mit einem Denkmal an die nationalsozialistische Bücherverbrennung zu versehen.
Ich habe mich vorhin zur DDR geäußert, Herr Molter, wenn Sie zugehört haben. Ich sprach von „der Stadt“. – Entstanden ist Mitte der 90er Jahre ein Ort der Ruhe und Besinnung, ein Ort des Nachdenkens und der aktiven geistigen Auseinandersetzung mit dem Geschehenen. Eben dieses Denkmal wird durch die geplante Tiefgarage entwertet und banalisiert. Da spielt es überhaupt keine Rolle, dass in seinen unmittelbaren Bestand nicht eingegriffen wird, der Beton sozusagen um es herumgegossen werden soll. Wesentlicher Bestandteil des Wirkungskonzeptes dieses Denkmals ist die einzigartige Ruhe und Leere des Platzes – die wäre ruiniert. Berlin hätte wieder einmal der Weltöffentlichkeit gezeigt, wie ernst ihm die Auseinandersetzung mit der schwärzesten Phase seiner Vergangenheit wirklich ist, und vor allem auch, welchen Stellenwert Kunst im Bewusstsein seiner Regierenden besitzt.
Meine Damen und Herren! Ich fordere Sie inständig auf: Stoppen wir gemeinsam jetzt und sofort diesen Akt bürokratischen Barbarentums. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass weder an Leib noch Seele des sensiblen Organismus dieser Stadt, die sich so gern weltoffene Metropole nennt, weiterer irreparabler Schaden angerichtet wird.
Es ist der letzte Satz. – Ich bitte Sie, unserem Antrag heute zuzustimmen, eine weitere Verschiebung auf diverse Ausschussberatungen macht wenig Sinn. Noch im Früh
sommer sollen die Tiefbaukolonnen anrücken, dann wäre es zu spät. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! – Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ein bisschen starker Tobak war es schon zum Teil, Kollege Friederici, das wissen Sie auch, was Sie uns hier präsentiert haben. Aber das entsprach so in etwa der einigermaßen zynischen Argumentation von Koalitionsvertretern gestern im Hauptausschuss. Ich entsinne mich an die Aussagen des Kollegen Kaczmarek, CDU, der erklärt hat, Leute, die in Wohnheime wollten, seien eh nicht so recht lebensfähig, sie sollten sich besser etwas anderes suchen.
Gleichzeitig wird erklärt, die Studierenden – das wurde eben noch einmal gesagt – sollten doch bitte schön auf die 100 000 in Berlin leer stehenden Wohnungen – ich habe sehr genau hingehört, Herr Kaczmarek, anders als Sie es mitunter tun – ausweichen. Ansonsten wurde auch schon mal aus diesem Haus das Engagement der Studenten für den Erhalt ihrer Wohnheime mit warmen Worten gelobt, mit der schönen Konsequenz, dass sich inzwischen die Abrissbagger warm laufen. Was ist dagegen sachlich zu sagen?
Erstens: Weltweit sind Studentenwohnheime eine der wichtigsten Formen studentischen Wohnens. Wenn man die Situation insbesondere in den angelsächsischen Ländern einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika betrachtet, sind Wohnheime fester Bestandteil des pädagogischen Konzepts.
Zweitens: Studentenwohnheime sind für viele Studierende die einzige Möglichkeit, ein Studium weitab von ihrem Elternhaus aufnehmen zu können. Dies gilt vor allem für diejenigen mit geringem Einkommen sowie für die Studierenden, die sich nur kurze Zeit am Hochschulstandort aufhalten, z. B. ausländische Austauschstudenten.
Nun warten Sie mal ab, Herr Niedergesäß!
Drittens: Diese Aspekte sind noch von weit größerer Bedeutung für ausländische Studierende, von denen gleichzeitig noch das Erlernen einer fremden Sprache, die Anpassung an andersartige Lebensverhältnisse und häufig einen völlig fremden Kulturkreis erwartet werden. Ohne das Kontakt erleichternde und fördernde Wohnen in einem Studentenwohnheim zusammen mit Studierenden der Gastnation wäre Integration erheblich behindert, wenn nicht sogar gefährdet.
Herr Senator, Ihnen müssten jetzt die Ohren klingen – das sind Ihre eigenen Worte, wortwörtlich ohne Abstriche aus einer Vorlage, die Sie uns überreicht hatten. Die ist ein knappes halbes Jahr alt. Herr Friederici, in einem halben Jahr hat sich Berlin so grundsätzlich nicht geändert.
Ich glaube kaum, Herr Niedergesäß, dass man Herrn Stölzl eine DDR-Studentenbiographie vorwerfen kann, noch ist er ein besonders ausgewiesener DDR-Fan; da würde man ihm auch Unrecht tun. Nehmen Sie wenigstens die Argumente des von Ihnen nominierten Senators ernst, und erhalten Sie der Berliner Hochschullandschaft die auch durch die Existenz Schlachtensees für Berlin einmaligen Campusstrukturen der Freien Universität.
Ein Hinweis auf eines Ihrer Dokumente sei mir noch gestattet: Die Berlin-Studie der Senatskanzlei bezeichnet auch die Berliner Hochschulen „bei ausländischen Studenten als wenig offen und gastfreundlich“. Zumindest da sollten Ihnen die Ohren klingen, für diese Studie haben Sie sehr viel Geld ausgegeben.
Über die Aspekte des Denkmalschutzes will ich hier gar nicht mehr reden. Gestern machten sowohl Senator Strieder als auch Staatssekretär Lange deutlich, dass letztlich sie es seien – nach dem Motto „L’e´tat, c’est moi“ –, die festlegten, was schutzwürdig ist und was nicht. Da kann man den Artenschutz auch gleich in die Hände des ansonsten sehr ehrenwerten Landesjagdverbandes legen, der Volksmund sagt es drastischer: Da wird der Bock zum Gärtner gemacht. – Der Vorgang hat zudem eine gewisse politische Brisanz. Dass ich als ehemals Ostberliner Lehrer mit einer ziemlich typischen DDR-Biographie einmal in die Lage geraten werde, ein Geschenk des amerikanischen Volkes an die westliche Hälfte der geteilten Stadt zu verteidigen, hätte ich mir auch nicht träumen lassen.
Ja eben! Die Welt ändert sich, das möge aber bitte auch Ihre Fraktion langsam mitkriegen. – Mir scheint, dass einige preußentrunkene Strategen der Koalition jede, aber auch jede Erinnerung an die baulichen Zeugnisse der – Herr Werthebach – Reeducation-Bemühungen – Umerziehung, Sie kennen das aus Ihrem Studium – der Alliierten tilgen möchten.
Nein, das ist ein anerkannter Begriff, da gucken Sie mal ruhig im Lexikon nach! Das kann nicht schaden. – Wenn Schlachtensee fällt, dürften wohl auch Kongresshalle und Amerika- Gedenkbibliothek irgendwann auf der Abrissliste erscheinen.
Hanebüchener Schwachsinn, wir werden es erleben.
Kommen Sie mir jetzt bitte nicht noch mal mit dem Finanzierungsargument. Schlachtensee ist weder so marode, wie Sie es immer darstellen, das ist pure Heuchelei, noch wären Unsummen für die Sanierung auszugeben. Das Gebäude an der Wasgenstraße hat überhaupt keinen Sanierungsbedarf, davon können Sie sich selbst überzeugen. Und ich erinnere an dieser Stelle an unsere Vorschläge, dem Studentenwerk Berlin mittelfristig Planungssicherheit zu verschaffen und dennoch einen wirksamen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu ermöglichen. Wir fordern den Erhalt und die Sanierung des vorhandenen Wohnheimbestandes, wir verlangen den Erhalt des Standorts Schlachtensee. Nehmen Sie wenigstens Ihre eigenen Fachpolitiker ernst, wenn Sie unserem Antrag schon nicht zustimmen können oder dürfen, was ich für möglich halte, so lehnen Sie wenigstens den unsäglichen studentenfeindlichen Änderungsantrag des Hauptausschusses ab und bekennen Sie sich bitte einstimmig zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und die Beiträge!
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit 1996 begleitet das Institut für Produktives Lernen in Europa einen überaus erfolgreichen Schulversuch an der Berliner Schule. Für das Jahr 2001 wurden dem Institut aber die Mittel um knapp 50 % zugunsten eines neuen Trägers gekürzt. Der Senat entschied, dass dies ausgerechnet zulasten der Sonderschulprojekte gehen soll. Am 9. November 2000 waren betroffene Schüler zu Gast im Schulausschuss, anschließend schrieben sie uns: „Von uns Schülern war kaum die Rede. Und wir haben gedacht, dass es da um uns gehen sollte.“ Es geht nur um die Schüler. Deshalb nur kurz zu den Argumenten des Schulsenators.
Er erklärte erstens, dass Projekt „wäre gerade an den Sonderschulen nicht sehr erfolgreich gewesen“. Richtig ist dagegen: 98 Prozent der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen an den Sonderschulstandorten hatten zum letzten Schuljahresende eine stabile Anschlussperspektive, von denen der 10. Klassen waren es 97 Prozent, und 95 Prozent erreichten den einfachen Hauptschulabschluss. Auf Grund dieser Erfolgsquote bewerben sich
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50 bis 100 Prozent mehr junge Leute für diese Projekte, als Plätze zur Verfügung stehen. Herr Böger, das dürfte sogar Ihnen bekannt sein.
Zweitens: Mit der Entscheidung, „Produktives Lernen“ an den Sonderschulen nicht mehr weiterzuführen, sollte – wieder Originalton Böger – „Trägervielfalt hergestellt“ werden. Aber: Der neue Träger setzt „Produktives Lernen“ nicht fort. Trägervielfalt mit einem einzigen Träger, welch heilige Einfalt, Herr Senator, muten Sie uns zu?
Drittens: Der Senator erklärte, ESF-Mittel seien nur über einen befristeten Zeitraum einsetzbar. Dem widerspricht sogar die Europäische Kommission, ich darf zitieren: „Es gibt keine definitive zeitliche Begrenzung für eine ESF-Förderung von Bildungsprojekten.“ Nun ist es nicht das erste Mal, dass die Verwaltung hinsichtlich Fördermittelverwendung von erschütternder Unkenntnis befallen ist. Herr Böger, ich stelle Ihnen gern das Schreiben aus dem Hause Schreyer vom 27. November 2000 zur internen Weiterbildung zur Verfügung.
Viertens: Am 26. Oktober 2000 erklärten Sie, dass der neue Träger ASIG das Projekt Schülerfirmen an bis zu zehn Standorten d u r c h f ü h r e n wird. Kollegen Mutlu teilten Sie am 9. November 2000 mit, dass ASIG am 1. Januar 2001 an diesen Schulen Schülerfirmen e r ö f f n e n wird. Als der Träger sich Anfang Dezember bequemte, mit den Schulen zu sprechen, war er weder über deren Projektansatz informiert, noch wusste er Bescheid über Inhalt und Umfang bereits existierender Schülerfirmen. Seine Konsequenz lautete: Wir übernehmen gar nichts, wir machen neue Firmen auf. Bis heute ist allerdings nichts eröffnet, und für solche potemkinschen Dörfer verschleudern Sie 2,3 Millionen DM.
Fünftens: Das notwendige Personal steht nicht bereit. ASIG sucht verzweifelt per Annonce geeignete Mitarbeiter. Diese sollten, ich zitiere wieder, „nach Möglichkeit an Betriebe der freien Wirtschaft angebunden werden“. Ergebnis dieses hilflosen Herumstocherns ist, dass die guten Beziehungen zwischen den Schulversuchsteilnehmern und vor allen der mittelständischen Wirtschaft zu Bruch gehen. Die berufliche Orientierung einschließlich der gefundenen Vermittlungswege sonst kaum vermittelbarer junger Menschen wird aufgegeben. Worin hierbei die Kontinuität liegen soll, wissen die Götter. Momentan ist es noch möglich, Projekte bis Schuljahresende weiterzuführen, danach ist Schluss an den Sonderschulen.
Durch die brutalen Kürzungen der bezirklichen Globalsummen kann zum Beispiel die Lernwerkstatt Hellersdorf ihr Angebot nicht mehr aufrecht erhalten. Dort wird genau den jungen Menschen eine Berufs- und Lebensperspektive vermittelt, derentwegen immer wieder gutgemeinte, teure, aber vielfach hilflose Sonderprogramme gegen Rechts aufgelegt werden. Auch hier hat PLEBS praktische Erfolge. Ich zitiere aus einem Schreiben eines Pariser Lyzeums an den Regierenden Bürgermeister:
Einige Tage vor der Abfahrt nach Paris stellten sich einige Berliner Jugendliche die Frage, welche Waffen sie zu ihrer Verteidigung mitnehmen müssten. Die jungen Leute waren zuvor noch nie in einem fremden Land gewesen. Die Erfahrung dieses Treffens veränderte ihre Meinung derart, dass sie am Ende der Woche über diese Befürchtungen nur noch lachen konnten.
Die Pariser Kollegen enden:
Sie können sicherlich verstehen, welchen Reichtum diese in Europa einzigartige Referenz darstellt. Berlin war und ist Vorreiter in Europa, und es wäre schade, das zu zerstören, was in geduldiger Arbeit mit Erfolg aufgebaut wurde.
Diese Vorreiterrolle geben Sie jetzt auf.
Noch einmal die Schüler:
Hatten die Abgeordneten überhaupt eine richtige Ahnung, worüber sie da genau entscheiden sollten? Da waren wir uns nicht ganz so sicher. Jedenfalls wurde der Antrag abgelehnt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es geht nicht um zusätzliche Mittel. Es geht um ein Stück praktischen Humanismus, es geht darum, dass junge Menschen, die zu den schwächsten der Gesellschaft gehören, die ansonsten programmierte Verliererstraße gar nicht erst betreten müssen. Brechen Sie bitte einen der innovativsten Schulversuche in Berlin nicht vorzeitig in wichtigen Teilen ab. Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte zur Drucksache 14/690 und der darauf basierenden Beschlussempfehlung des Hauptausschusses wäre eigentlich überflüssig, wenn der Senat seine wiederholten Bekenntnisse allgemeinster Natur für den Sport mit Leben erfüllen würde. Das dem mitnichten so ist, zeigte erst im Sommer diesen Jahres der unsägliche Versuch, das Sportförderungsgesetz zu Ungunsten der Vereine zu verändern.
Natürlich: Letztlich sollte zum wiederholten Mal, Herr Niedergesäß, eine Möglichkeit geschaffen werden, durch den Verkauf von attraktiven Sportflächen die Löcher des Landeshaushalts stopfen zu helfen, und nicht zuletzt waren es solche existenzgefährdenden Übungen, die die Vereine zu der Überlegung brachten, es sei für die Belange des Sportes sinnvoller, die von ihnen genutzten landeseigenen Sportflächen zu erwerben,
um jeglichen Unsicherheiten aus dem Weg zu gehen und diese Flächen damit langfristig für den sportlichen Betrieb zu sichern.
Eben diese Überlegungen führten uns auch zu unserem Beschlussantrag, seine Essentials waren – und darauf ist es nötig, an dieser Stelle noch einmal hinzuweisen –:
1. Verkauft werden dürfen die Flächen nur an gemeinnützige Vereine.
2. Der Kaufpreis sollte sich an der in der Sportanlagennutzungsverordnung festgelegten Höhe für Mieten und Pachten für förderungswürdige Sportorganisationen unter dem Gesichtspunkt ihrer Kapitalisierung orientieren.
3. Es sollte die finanzielle Leistungsfähigkeit der gemeinnützigen Sportvereine berücksichtigt werden.
Wir begrüßen es, dass die Koalition inzwischen bereit ist, unserer grundsätzlichen Intention zu folgen. Es kann sich in jedem Fall nur darum handeln, einen Kompromiss zu finden, einen Kompromiss zwischen finanzund sportpolitischen Interessen.
Bei allem Verständnis für die finanziellen Nöte des Landes und die daraus resultierenden, durchaus nachvollziehbaren Begehrlichkeiten des Finanzsenators, Priorität müssen die Interessen des Sports in diesem Fall genießen. Es handelt sich eben um Flächen, die nicht marktfähig sind. Die Bindung der Grundstücke an eine sportliche Nutzung ist festgeschrieben.
Für problematisch halten wir allerdings die Preisgestaltung. Für die Vereine bedeutet es auf jeden Fall eine erhebliche finanzielle Belastung, die nicht für jeden tragbar sein wird. Zwischen dem Wassersportverein am Wannsee, darauf ist vorhin schon hingewiesen worden, und dem Neuköllner Turnverein, der zudem hauptsächlich jugendliche Mitglieder hat, besteht ein erheblicher Unterschied hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit. Zwischen den Bodenrichtwerten eines Fußballplatzes im Bezirk Mitte und dem im nördlichen Marzahn gibt es unterschiedliche Größenordnungen.
Das ist in Köpenick. – Um Benachteiligungen auszuschließen, wird es sich schon deshalb häufig um Verkäufe weit unter Wert handeln müssen. Eine gesetzlich geregelte Differenzierung zwischen armen und reichen Vereinen – das Problem wurde gestern im Hauptausschuss auch debattiert –, –
Ich bin gleich fertig und wenn dann noch Zeit ist, können wir fragen. – so gerecht sie im ersten Augenblick auch erscheinen möge, ist kaum realisierbar. Wichtigstes Kriterium ist für uns die Gemeinnützigkeit auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes. Aus diesem Grund, auch um Missbrauch auszuschließen, bestehen wir darauf, dass alle Grundstücksgeschäfte gemäß § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung dem Abgeordnetenhaus zur Einwilligung vorzulegen sind. Wobei, der Hinweis sei mir gestattet, die Einstufungskriterien des Sportförderungsgesetzes als sehr weit, gelegentlich sogar zu weit interpretierbar erscheinen. Bedenklich erscheint uns auch ein zu starker interpretatorischer Spielraum in der Bewertung der zu verkaufenden Grundstücke. Es ist für einen gut betuchten Verein überhaupt kein Problem, auf seine Wiesen ein Klettergerüst zu stellen, diese Wiesen dann als Spielplatz auszuweisen, um dann anschließend einen satten Preisnachlass kassieren zu können.
Ebenso ist nicht einsehbar, dass er diese Abschläge für eventuelle Waldflächen kassiert, die er für den Sport nach eigenem Eingeständnis, so steht es in der Beschlussvorlage, nicht nutzen kann. Wozu braucht er dann überhaupt diese Waldflächen? – Doch hoffentlich nicht als Waldschutzzone vor unberechtigter Annäherung lustwandelnder Volksmassen.
Ebenso unterstützen wir nachdrücklich die Forderung der Grünen, das öffentliche Uferwegerecht grundbuchrechtlich festzuschreiben inklusive einer Auflage an die Wassersportvereine, diese auch zu gewährleisten. Uns ist bewusst, das füge ich hinzu, dass hier grundsätzliche Initiativen erforderlich wären.
Nach wie vor sind entscheidende Fragen offen. Wir sind allerdings der Meinung, dass angesichts der Bedrängnis, in die der Berliner Sport durch die konjunkturell schwankende Positionierung des Senats zunehmend gerät, dieser wenn auch unvollkommene Ansatz durchaus hilfreich sein könnte. Unsere Zustimmung können wir ihm allerdings aus den von mir referierten Gründen nicht geben. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Wowereit, die bisherige Debatte hat seitens der Koalition nichts substantiell Neues gebracht. Das Opernstrukturpapier hat sich als genau so hohl wie ihre gesamte bisherige Kulturpolitik erwiesen. Offen ist als wichtigste Frage die Leitung des künftigen „Opernkombinates“.
Die beabsichtigten Einsparmöglichkeiten – das ist en de´tail vorgerechnet worden – sind widersprüchlich und äußerst unklar, der Zeitrahmen ist kaum nachvollziehbar. Und, Herr Senator, ein Hinweis sei mir gestattet: Eine Statistik den eigenen Bedürfnissen anzupassen, macht die Wirklichkeit in der Kulturlandschaft noch längst nicht besser. Betrieben wird auch im Kulturbereich die allseits bekannte diepgen-landowskysche Politik nach Gutsherrenart. Die im Lottorat herrschende undurchsichtige Willkür wird peu a` peu auf die gesamte Kulturlandschaft übertragen.
Es ist jetzt genug! Herr Niedergesäß, Sie haben Recht!
Zu den Finanzen: Es bleibt das Grundproblem des fehlenden Tarifausgleichs. Im Theaterfinanzierungskonzept wurde dieser seinerzeit zugesichert, aber bis heute nicht eingehalten. Und das Strukturkonzept formuliert diese Problematik auch nur im zahlungsunwilligen Konjunktiv. Ganz konkret: Allein die Deutsche Oper wird im nächsten Jahr mit insgesamt 6,4 Millionen DM dadurch belastet sein. Diese Mittel sind von diesem Haus aus eigener Kraft nicht zu erbringen. Allerdings, Herr Senator, lassen
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Ihre Zahlen den Schluss zu, dass die Wahrnehmung der Arbeitgeberverpflichtungen durch das Land Berlin, vor der sich dieser Senat immer noch drückt, auch die defizitäre Situation der Häuser beheben würde. Wenn das so ist – und da traue ich Ihren Berechnungen –, was ist dann noch der Sinn Ihrer sogenannten Reform? Die künstlerische Zielsetzung ist mehr als vage, darauf wurde schon verwiesen, und die banausenhafte Zuteilung von Repertoirelinien vom grünen Verwaltungstisch aus – was dann anschließend noch durch Gesetzgebungsakt festgeklopft werden soll – geht zu Lasten tatsächlicher Entwicklungspotentiale der Häuser und hauptsächlich des Publikums. Die Entstehungsbedingungen von Oper werden ganz ignoriert. Oper ist klassische Ensemblekultur, und wer deren Zerschlagung ausgerechnet unter Berufung auf Klemperer und Felsenstein betreibt, der handelt mehr als scheinheilig.
Was soll mit der Rechtsformänderung eigentlich bewirkt werden? – Den Nachweis, dass Reformen unter den Bedingungen von Landeshaushaltsbetrieben nicht funktionieren, bleibt der kraft vorläufiger Hauswirtschaft de facto Generalintendant Stölzl bis auf den heutigen Tag schuldig. Vor der GmbH-Lösung sind Sie offensichtlich zurückgewichen; der Gegenwind war wohl zu groß, der Hinweis, dass nach fünf Jahren Landeshaftungen erlöschen und Insolvenzverfahren möglich wären, zu offensichtlich. Jetzt favorisieren Sie die Anstalt öffentlichen Rechts. Die aktuelle Situation der Bäderbetriebe – darauf sei mir zu verweisen gestattet – beweist die durchschlagende Tauglichkeit dieser Rechtsform. Nach einer gewissen Karenzzeit will der Senat anscheinend den Beweis erbringen, dass dieses Konstrukt nicht funktioniert, um dann eine knallharte Privatisierungslegitimation zu bekommen und klassische Konkursverfahren eröffnen zu können. Es bleibt nur eine einzige Zielsetzung: Geschützte sollen in ungeschützte Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, das Hire-and-fire-Prinzip auch im Kulturbereich gelten. Stattdessen wollen Sie dann noch über 10 Millionen DM „disponible Mittel“ – wie Sie es nennen – u. a. für den Gästeetat einsetzen. Jetzt muss ich die Koalitionspolitiker ansprechen: Weshalb Sie da nicht stutzig werden, ist mir ein großes Rätsel. Gerade einen angeblich übertriebenen Gästeetat haben Sie in den letzten Monaten immer wieder heftigst attackiert. Jetzt wollen Sie ihn selbst.
Dem entspricht auch die beabsichtigte Festsetzung der Staatsoper auf Belcanto und der oktroyierte Verzicht der Komischen Oper auf die „spezifische italienische Gesangstradition“ – wie Sie es formulieren –. Damit ist allerdings wohl weniger die Originalsprache als Italiens hoch entwickelte Gesangs- und dramaturgische Kultur gemeint. Was hier läuft, ist ein Widerspruch des Ansatzes der ehemaligen Kroll-Oper. Ich zitiere eine Selbstdarstellung dieser Einrichtung:
Die Musik durfte dem Sänger nicht den Vorwand liefern, seine schöne Stimme auszuströmen oder private Gefühle auszuleben.
Hans Stuckenschmidt beschreibt dieses Konzept etwas näher:
Hier war ja nicht nur ein europäischer Herzschlag zu hören, und zwar ein anderer als der des merkantilen Kosmopolitismus, der im Konzertbetrieb herrscht; hier wurden ästhetische und geistesgeschichtliche Fragen des Tages und der Epoche in Tat und Anschauung umgesetzt.
Genau dieser auch heute noch zukunftsweisende Ansatz wird durch dieses Strukturkonzept aufs Spiel gesetzt. Berlin, Herr Wowereit, wird allenfalls noch mit Posemuckel konkurrieren, aber nicht mehr mit New York oder anderen Metropolen.
Die künstlerischen Auswirkungen – von den haushaltspolitischen, das wissen Sie so genau wie ich, Herr Wowereit, lohnt es sich überhaupt nicht zu reden; sie sind mehr als zweifelhaft und schlampig nach dem Pi-mal-Daumen-Prinzip kalkuliert –: Musiktheater wird endgültig zu einer höchst elitären Angelegenheit mit mäßiger künstlerischer Qualität verludert. Senator Stölzl bewegt sich hier auf derselben Linie, die Herr Diepgen im Frühjahr
dieses Jahres skizzierte, als er von „abgelatschten und abgetanzten Mimen“ parlierte. Senator Stölzl bescheinigt den Bühnen seinerseits auf eine ziemlich arrogante, ignorante Weise schon jetzt eben jenes Mittelmaß, auf das er sie mit seiner sogenannten Reform zurechtstutzen will. Anstatt die Chancen einer großartigen, historisch gewachsenen Kulturlandschaft zu nutzen, wird sie nur noch als Last empfunden. Das Fehlen kulturpolitischer Visionen wird mit vermeintlichen Sparzwängen verdeckt, das sogenannte Bühnenstrukturkonzept ist in realiter nichts anderes als das stille Eingeständnis des Scheiterns eines weiteren, im Sumpf der großen Koalition versunkenen Kultursenators.
Christoph Stölzls Antrittsrede vor einem guten halben Jahr in diesem Hause sollte Optimismus verbreiten. Es war eine gute Antrittsrede, aber aus heutiger Sicht war es wohl doch nur das berühmte „Pfeifen im Walde“.
Ich komme zum Schluss. – Herr Senator, Sie werden hoffentlich nicht als „der Plattmacher“ in die Berliner Kulturgeschichte eingehen wollen!
Ihr Papier ist stark korrekturbedürftig. Verweigern Sie sich dieser Korrektur nicht. Beziehen Sie endlich den künstlerischen Sachverstand in die Konzeptfindung mit ein, und machen Sie diesen bitte nicht nur zum Vollzugsgehilfen eines katastrophalen Papiers. – Vielen Dank!
Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Beschluss über die Beteiligung des Landes Berlin am Entschädigungsfonds für ehemalige NS
Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeiter vom 9. März gehört zu den Sternstunden der 14. Legislaturperiode dieses Hauses. Berlin hat sich zu seiner moralischen und politischen Verantwortung bekannt. Es ist gewillt, sich angemessen mit finanziellen Leistungen an diesem Entschädigungsfonds zu beteiligen. Damit wurde endlich der Tatsache Rechnung getragen, dass auch und gerade in der ehemaligen Reichshauptstadt Zwangsarbeit in Größenordnungen ausgenutzt wurde, nicht nur in privaten Unternehmen, sondern nicht zuletzt auch in Einrichtungen und Eigenbetrieben der Stadt Berlin selbst.
Die mit der Drucksache 14/155 vorliegende Mitteilung - zur Kenntnisnahme - ist nun allerdings alles andere als ein Dokument ausreichenden Engagements des Senats zur Umsetzung des parlamentarischen Willens. Seitenlang werden uns die Schwierigkeiten dargelegt, die konkreten Berliner Unternehmen zu ermitteln und zu benennen. Verwiesen wird auf entsprechende Aktivitäten des American Jewish Committee, die allerdings vom AJC vorgelegte Liste stammt vom 27. Januar dieses Jahres und war teilweise lückenhaft. Den aktuellen Erkenntnisstand hat der Senat offensichtlich nicht berücksichtigt. Dabei wäre das ganz einfach. Die Industrie- und Handelskammer hat den aktuellen Beitrittsstand der deutschen Unternehmen zur Stiftungsinitiative im Internet veröffentlicht. Diese Daten brauchte man nur zu vergleichen mit dem hoffentlich auch beim Wirtschaftssenat existenten aktuellen Berliner Unternehmensverzeichnis. Man käme zu einem erschreckenden Ergebnis, nämlich dass von knapp 7 500 Berliner Unternehmen bis Ende Juni lediglich etwas über 100 Firmen der Initiative beigetreten sind. Günter Grass und andere bewerteten dies heute als peinlich, ich nenne dies einen beträchtlichen Skandal. Und es ist nachdrücklich zu betonen: ln der Verantwortung steht die gesamte deutsche Wirtschaft, in der Verantwortung stehen auch die Nachfolgebetriebe der ehemaligen kommunalen Unternehmen.
Nun war der Senat aufgefordert worden -ich zitiere den Be
schluss -, "entsprechend auf die Unternehmen einzuwirken." Was kann er darüber berichten? Jetzt zitiere ich die Mitteilung: "Die Senatsverwaltung für Finanzen hat festgestellt, dass die Industrie- und Handelskammer wiederholt tätig geworden ist."Eine tolle Aussage. Wenigstens hat der Wirtschaftssenator noch die BVG, die Behala, die BBB und die BSR von der Existenz dieser Initiative in Kenntnis gesetzt, das übrigens zu einem Zeitpunkt, nach dem zwei dieser Unternehmen bereits ihre Beitrittsbereitschaft erklärt hatten. Und in der Vorlage an das Abgeordnetenhaus fordert der Senat nun die Berliner Unternehmen auf, "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" -eine sehr elegante Einschränkung. Herr Senator Kurth- die Stiftungsinitiative zu unterstützen. ln anderer Beziehung waren Sie auch gegenüber der Berliner Wirtschaft schon energischer. Wir erwarten entschieden nachdrücklichere Schritte von Ihnen.
Der Senat packt dieses Thema offensichtlich äußerst ungern an. Im Antworttext zu Kleinen Anfrage Nr. 684 der Abgeordneten Dr. Lötzsch erklärt Staatssekretär Holzinger mehrfach, dass das Land Berlin für die Umsetzung des zu erwartenden Gesetzes nicht zuständig sei. Angesichts der Tatsache, dass in Berlin wenigstens 360 Firmen, Ämter und Behörden Nutznießer von NS-Sklavenarbeit waren, ist eine solche Äußerung des Staatssekretärs eine ungeheuerliche Blasphemie und eine nachträgliche Verhöhnung der Opfer dieses Terrorsystems. Das Land Berlin und seine Einrichtungen sind sehr wohl zuständig. Und hier sei mir der Hinweis gestattet, dass die Verwirklichung so genannter Zuständigkeiten schon bei vermeintlichen Kleinigkeiten beginnt. Das Abgeordnetenhaus forderte den Senat auf, die in seiner Verantwortung stehenden Archive z. B. zu beauftragen, die Bundesstiftung bei entsprechenden Recherchen zu unterstützen. Und was geschieht wirklich? Anfragen werden beantwortet. mehr nicht. Es ist ein Gebot der Stunde, denken wir, dass das Landesarchiv aus eigener Initiative die konkreten Namenslisten recherchiert und der Bundesstiftung zur Verfügung stellt. Mit dem gegenwärtigen Mitarbeiterstand ist dies nur schwer zu realisieren. Aber was hindert den Senat eigentlich. für diese Aufgabe ausreichend qualifiziertes Personal zeitlich befristet zur Verfügung zu stellen?
(A) Uns bleibt nur festzustellen, dass der Senat von Berlin mit einem ziemlichen politischen Unwillen an die Realisierung des Abgeordnetenhausbeschlusses herangeht und durch das berüchtigte Aussitzen die öffentliche Debatte über dieses für manchen in dieser Stadt nach wie vor unliebsame Thema möglichst handlungslos überstehen möchte. Es ist an der Zeit, dass der Landesvorsitzende der größten christlichen Partei dieser Stadt, so ganz nebenbei ist er noch Regierender Bürgermeister,
- Es macht mitunter den Eindruck, ganz nebenbei. - sich beispielsweise das rasche Reagieren der Kirchen und ihrer Einrichtungen auf jüngste Erkenntnisse über die Verstrickungen eben auch kirchlicher Einrichtungen zum Beispiel nimmt und seinerseits aktiv wird. Herr Diepgen sollte weniger beredt schweigen. sandem desto deutlicher handeln. Er möge sich bitte nicht an der skandalösen und menschenverachtenden Position des Bundesfinanzministeriums orientieren:
Ich komme zum Schluss!- Herr Eichel erklärte
im Winter, es werde das Ziel verfolgt, "eine Grundlage zu schaf
fen, um hauptsächlich Sammelklagen wie denen aus den USA zu begegnen und den damit verbunden drohenden Imageverlusten
auf dem dortigen und weltweiten Markt abzuwenden und wirtschaftliche Sanktionen in Form von Lizenzentzug und Boykottaufrufen zu vermeiden". Das war nicht Absicht dieses Hauses als
Motivation. Das sollte sie auch nicht werden. Wir bitten den Senat dringlich, aktiver zu werden. - Vielen Dank!
[Beifall bei der POS[ Vizepräsident Dr. Luther: Vielen Dank Herr Abgeordneter! (B) Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Abgeordnete Goetze das Wort! Goetze {CDU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein ungeeignetes Mittel und ein ungeeigneter Tagesordnungspunkt, auf der Grundlage dieses Berichts eine Verantwortung des Senats für die Beteiligung der Wirtschaft zu konstruieren. Wir sind vielmehr der Meinung, dass die Wirtschaft bei dieser Angelegenheit- die sie ureigensangeht- das, was sie immer auch in anderer Hinsicht erklärt hat - die Übernahme von Eigenverantwortung - in der Tat auch einlösen muss. Ich gebe allen Recht. die noch dazu Stellung nehmen werden, dass die derzeitige bundesweite Beteiligung von etwa 1 ,5 %der möglichen 200 000 Unternehmen eine äußerst blamable Ange- legenheit ist, [Vereinzelter Beifall bei den Grünen]
wenn man zudem noch bedenkt. dass die steuerliche Absetzbarkeit für diese Beiträge auch noch gegeben ist.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber auch noch verdeut
lichen, dass der Hinweis in der Vorlage des Senats. dass sich die Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligen sollen,
auch davor schützen soll, dass Unternehmen, die sich hart am Rand der Leistungsfähigkeit befinden, Unternehmen, die über keinerlei Rücklagen oder Gewinne verfügen, in diese Initiative nicht hineingezwungen werden können. weil ihre Existenz sonst massiv gefährdet wäre. Sonstige Überlegungen, die hinsichtlich eines Einstieges in die Initiative noch angestellt werden, will ich an dieser Stelle nicht weiter ausführen.
Zunächst muss festgestellt werden, dass die Initiative, die hier von dem Verhandlungsführer Graf Lambsdotff ausverhandelt worden ist, in vielerlei Hinsicht einmalig ist. Zum einen hat sich die Wirtschaft zu ihrer Verantwortung hälftig bekannt, genauso wie sich auch Bund und Länder- da ist auch der Beitrag Berlins enthalten - zu ihrer Verantwortung bekannt haben. Wir haben zudem die einzigartige Situation, dass die Vereinigten Staaten
von Amerika weitreichende Erklärungen dahin gehend abgege(C) ben haben. dass sie ihre eigentlich unbeeinflussbare Rechtsprechung, ihr Gerichtssystem, orientieren und anweisen werden, für Rechtssicherheit zu sorgen und die noch rund 70 anhängenden Massenklagen nicht weiter zu verfolgen. Das ist ein Vorgang, der bei uns vermutlich zu lautem Wehgeschrei über Gewaltenteilung geführt hätte, der von den Vereinigten Staaten, von der Regierung, allerdings akzeptiert worden ist.
Wir haben eine Situation, in der mit dem Ergebnis über die Entschädigung der Betroffenen hinaus auch etwas für die Zukunft getan wird. 7 % des Stiftungsvolumens, rund 1 Milliarde DM, werden in den Zukunftsfonds der Initiative eingezahlt und sollen in eine Richtung wirken, die von den meisten von uns aus gesehen in weiter Ferne liegt und die in diesem Zukunftsfonds Strukturen schaffen soll, um die geschichtliche und wissenschaftliche Aufarbeitung und das Gedenken zu befördern. Das Ganze unter dem Gesichtspunkt betrachtet. dass wir uns nicht zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mit dem materiellen Ausgleich von NS-Unrecht beschäftigten, ist dies ein weiterer - nicht der erste - guter Schritt, nicht um die materiellen Folgen auszugleichen- das ist, so glaube ich, unmöglich -. sondern um die emotionalen Folgen und um die Belastungen, die jeder einzelne als Zwangsarbeiter oder demjenigen, dem Unrecht während des Nationalsozialismus widerfahren ist, zumindest pauschal abzugelten.
Was ist bisher schon geschehen? Die Bundesrepublik
Deutschland hat über die vergangenen Jahrzehnte rund 104 Milliarden DM an Ausgleichs- und Entschädigungsmaßnahmen aufgewandt. Nach heutiger Kaufkraft sind dies etwa 200 Milliarden DM. ln einer Größenordnung von rund 20 Milliarden DM sind solche Zahlungen noch zu leisten. Mit 11 westlichen Staaten hat es schon vor der Vereinigung Globalabkommen zu solchen Wiedergutmachungs- und Entschädigungsleistungen gegeben: Im 2+4-Vertrag sind Stiftungen in Warschau, Moskau, Kiew und Minsk vereinbart worden; es gibt den deutsch-tschechischen Zukunftsfonds. Insgesamt sind diese mit einem Volumen von 1 ,5 (D) Milliarden DM ausgestattet.
Unter diesen Gesichtspunkten sollte man diese Stiftungsinitiative wirklich auch anerkennen und würdigen und sollte das Engagement der Firmen die sich bisher beteiligt haben, auch deutlich anerkennen und deren Einsatz zum Beispiel nehmen, dass viele andere, auch Berliner Firmen, nachziehen und dazu beitragen, dass die 5 Milliarden DM von der deutschen Wirtschaft erbracht werden. Es ist ein Gebot der Stunde, dass sich möglichst viele daran beteiligen, was den einzelnen Anteil auch entsprechend reduzieren könnte. Ich bin zuversichtlich, dass in den nächsten Monaten insgesamt der Betrag auch erbracht wird. Vielen
Dank!
[Beifall bei der CDU[
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Land Berlin ist mit originalen Orten historischen Geschehens überregionaler Bedeutung aufgrund der Geschichte dieser Stadt überreich gesegnet. Daraus erwächst eine besondere Bedeutung auch für die Landespolitik, diese Orte einerseits zu erhalten, andererseits als Orte der Information und der aktiven Auseinandersetzung mit allen Seiten der Geschichte dieser Stadt und dieses Landes zu qualifizieren. Die PDS bekennt sich grundsätzlich zur Unteilbarkeit der Geschichte und wendet sich nachdrücklich gegen Monopolisierung und Missbrauch einzelner Abschnitte aus mehr oder weniger kurzschlüssigem politischem Kalkül heraus. Insofern stehen wir auch hinter jedem Versuch, sich auf qualifizierte Weise mit dem politischen Erbe der DDR, auch mit den repressiven Seiten deren gesellschaftlichen Systems, auseinander zu setzen. Dazu gehören für uns auch die Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit Strukturen, Inhalten und Folgen politischer Unterdrückung einschließlich der Repressionsstrukturen von MfS und politischer Justiz. Aus diesem Grunde unterstützen wir die Errichtung der Gedenkstätte BerlinHohenschönhausen. Ich möchte an dieser Stelle nachdrücklich die engagierte, von permanenter Mittelknappheit begleitete Arbeit, die dort bislang geleistet wurde, hervorheben. Es wird Zeit, dass diese Arbeit endlich auf eine solide rechtliche Basis gestellt und perspektivisch gesichert wird.
Dies nicht nur, weil die wissenschaftliche und bildungspolitische Arbeit zu diesem Thema naturgemäß erst am Anfang stehen kann. Wer von Ihnen die Hohenschönhauser Einrichtung gesehen hat, weiß, welches gerüttelt Maß an investiver und gestalterischer Anstrengung noch zu bewältigen ist.
Von besonderer Bedeutung erscheint mir auch, dass die Gedenkstätte für viele ehemalige Verfolgte wichtige Betreuungsaufgaben auch hinsichtlich Recherchearbeit für noch laufende Rehabilitierungsanträge wahrnimmt. Dies ist eine Arbeit, die kleinteilig aussieht, in ihrer menschlichen Dimension aber nicht zu unterschätzen ist. Allerdings erfordert sie einen hohen Aufwand an Zeit, kostet Geld und bedarf auch langjähriger Erfahrung. Wie z. B. bei der Stiftung Topographie des Terrors steht und fällt eine qualitativ hochwertige wissenschaftliche und bildungspolitische Arbeit mit dem Niveau und den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen. Und hier liegt das Problem, das wir mit der vorliegenden Beschlussempfehlung des Hauptausschusses haben, hier liegt der Grund für unseren Änderungsantrag, dem zuzustimmen ich Sie sehr herzlich bitten möchte.
Was ist das Problem? – Nach fast halbjähriger Debatte in den verschiedensten Gremien dieses Hauses, einer Fülle von Stellungnahmen der diversen Senatsverwaltungen liegt uns heute ein äußerst merkwürdiges Konstrukt zur Entscheidung vor. Das Land Berlin errichtet „eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts“ – so § 1 – und erklärt im selben Atemzuge, § 8, dass für die Stiftung „die Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen“ sei. Noch irrsinniger wird die Regelung, wenn dann in § 12 auch noch festgelegt wird, dass sämtliche Rechte und Pflichten, die das Land für die Gedenkstätte übernommen hatte, auf die Stiftung übergeleitet werden. Was ist die Folge?
Erstmals wird vom Land eine Stiftung öffentlichen Rechts eingerichtet, in der das Tarifrecht von Anfang an ausgehebelt ist. Hier wird versucht, einen Präzendenzfall zu schaffen, der es ermöglicht, sowohl das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes als auch die entsprechenden Kündigungsschutzbestimmungen zu unterlaufen. Im Vergleich zu den Mitarbeiterinnen der anderen Stiftungen sollen die Mitarbeiterinnen in Hohenschönhausen offensichtlich zu Dumpinglöhnen und auch noch quasi als arbeitsrechtliches Freiwild tätig werden.
Besonders perfide wird dieses Vorgehen noch dadurch, dass die Betroffenen seit Jahren, das scheinen Sie vergessen zu haben, nur mit Zeitverträgen tätig sind, die zudem noch Ende dieses Monats auslaufen. Letztlich wurde hier eine erpresserische Situation geschaffen, und die wird von Ihnen nun schamlos ausgenutzt.
Da uns in den Debatten der letzten Monate – lesen Sie bitte nach, bevor Sie hier laut herumschreien – kein einziges sachliches Argument zur Begründung dieser Ungleichbehandlung gegeben werden konnte, lässt dies nur die Vermutung zu, dass mit diesem Errichtungsgesetz der Einstieg in den Ausstieg des Landes Berlin aus dem öffentlichen Tarifsystem vorbereitet werden soll. Und ausgerechnet mit dieser dermaßen sensiblen Einrichtung soll der Testballon gestartet werden.
Ich darf Sie daran erinnern, dass gerade in der letzten Zeit immer intensiver über Rechtsformänderungen, vor allem bei kulturellen Einrichtungen des Landes herumschwadroniert wird, angeblich, um eine höhere Effektivität in deren inhaltlicher Arbeit zu erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf demaskiert dieses allerdings als bloße Rhetorik. Um mit Shakespeare zu sprechen: „Das ist kein Wahnsinn; da ist Methode drin!“
Im Interesse einer Gleichbehandlung der Beschäftigten und im Interesse der Wahrung des sozialen Friedens in der Stadt, auch im Interesse – das möchte ich unterstreichen – der weiteren inhaltlich effektiveren Arbeit der Stiftung, bitten wir Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses könnte meine Fraktion ansonsten nicht folgen. Wir schließen uns hier inhaltlich voll der Argumentation der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur an, die, bevor sie offensichtlich auf Druck des Innen- und des Finanzsenators am 11. Mai von ihrer lange vertretenen Position abrückte, noch vier Wochen vorher, am 11. April, feststellte: –
Es ist der letzte Satz. – Ich zitiere: „dass nach eingehender Prüfung in diesem Fall abschließend die Anlehnung an das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes unabweisbar und angesichts der Gleichbehandlung zu den Gedenkstätten des NS-Unrechts politisch geboten sei.“ So beurteilt dies die zuständige Fachverwaltung. Dem ist nichts hinzuzufügen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
(A) (C)
(B) (D)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass die Weiterexistenz des Museums „Kindheit und Jugend“ der Stiftung Stadtmuseum in der Wallstraße 32 – Berlin-Mitte –, das landläufig unter dem Begriff „Schulmuseum“ bekannt ist, auf Grund einer förmlichen Kündigung durch das Bezirksamt Mitte zum 14. Juli 2000 gefährdet ist?
2. Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um den Fortbestand dieser Einrichtung gemäß der Errichtungsatzung über die Stiftung Stadtmuseum und der Verordnung über die Satzung der Stiftung zu sichern?
Herr Senator, vielen Dank für die Antwort! Ich habe trotzdem eine Nachfrage: Was gedenken Sie als Vorsitzender des Stiftungsrates zu unternehmen, um in den noch verbleibenden acht Wochen tatsächlich die Gefahr einer Versenkung der Sammlungen in das Depot zu verhindern?
Herr Kollege, in welchem Bundesland haben Sie an den Veranstaltungen eines Unterausschusses Theater teilgenommen? Das war offensichtlich nicht in Berlin. Vielleicht stimmt aber auch etwas mit Ihrer Wahrnehmung nicht. Bitte sehen Sie in die Protokolle!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Sachen nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen. Im Unterausschuss Theater habe ich, übrigens in Abstimmung mit meiner Fraktion, Herr Kollege Wowereit, Folgendes dargestellt:
1. Der Senat hat seine Verantwortung gegenüber den Häusern hinsichtlich der Tariferhöhungen wahrzunehmen. Hier sind die größten Defizite aufgelaufen. Im Theaterfinanzierungskonzept wurde eben dieser Ausgleich den Theatern zugesichert. Nichts anderes habe ich eingefordert.
2. Ich habe verlangt, dass zumindest der dringendste Sanierungsbedarf der Häuser abzudecken ist, und nichts anderes.
3. Ich habe verlangt, dass der Senat einmal gegebene Zusagen einzuhalten hat. Inzwischen werden mündliche Zusagen nicht mehr eingehalten, und inzwischen werden auch unterschriebene Verträge unterlaufen.
4. Ich habe mich dagegen verwahrt, nachdrücklich verwahrt, dass auch verantwortungsbewusst arbeitende Intendanten oder auch Chefdirigenten, Herr Wowereit, abgekanzelt werden wie kleine Schuljungen, die zufällig beim Abschreiben erwischt werden. Auch ein SPD-Fraktionsvorsitzender hat nicht das Recht, permanent Unwahrheiten in die Welt zu setzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So falsch ist das gar nicht, was mein Vorredner sagte. Die Mittel stehen de facto im Haushaltsplan, nur sollte er darin mal ein bisschen genauer nachlesen. Leider Gottes ist dieser Plan sehr dick, und deshalb braucht es Zeit.
Wir sind der Meinung, dass eine Reform der Lottostiftung überfällig ist. Die personelle Zusammensetzung der Gremien und die damit zusammenhängende Transparenz bei der Vergabe dieser Mittel führen immer wieder zu Auseinandersetzungen. Gegenwärtig gleicht die Lottostiftung eher einem Machtkartell der Koalitionsparteien als einem ausreichend demokratisch zusammengesetzten Gremium.
Für die PDS ist es nicht akzeptabel, dass CDU und SPD ihre Alleinherrschaft in der Lottostiftung fortsetzen und selbstherrlich Gelder in mehrstelliger Millionenhöhe verteilen. Über die Vergabe entscheidet in der Stiftung Deutsche Klassenlotterie der Stiftungsrat – das ist korrekt. Es besteht jedoch die Frage, ob das ein repräsentatives Gremium ist und ob die Vergabeentscheidungen transparent und nachvollziehbar sind. – Frau
(A) (C)
(B) (D)
Ströver benannte es bereits, offensichtlich sind sie es nicht. – In Berlin entscheiden lediglich sechs Politikerinnen und Politiker – bis acht werden Sie ja wohl noch zählen können, Herr Kollege –, allesamt aus dem Kreis der Koalitionsparteien, über wen und in welcher Höhe das Füllhorn ausgeschüttet und wer am Jackpot beteiligt wird, um im Bild zu bleiben.
Der Vorwurf, dass es sich bei den von der Stiftung zu vergebenden Geldern quasi um einen – ich sage nicht: Neben – – Schattenhaushalt handelt, ist nicht neu und dennoch berechtigt. So werden für den Jugendhaushalt 2000 – ich möchte den Kollegen in der CDU etwas Information geben, die sie offensichtlich beim Lesen nicht gefunden haben – ca. 6,4 Millionen DM Lottogelder für Ausgaben erwartet, die 1999 in der Regelfinanzierung waren. Für gesetzliche Aufgaben des Landes – ich wiederhole: gesetzliche Aufgaben – im Bereich dieses Planes soll Lotto ca. 17,2 Millionen DM aufwenden. Im Kulturbereich fließen seit Jahren regelmäßig Mittel für den neuen Berliner Kunstverein, die NGBK, die Ausstellungen im Gropiusbau und anderes mehr. Zu erwähnen sind auch die etwa 5,6 Millionen DM für die parteinahen Stiftungen, die regelmäßig fließen. Die Liste ließe sich fortsetzen.
Durch die Besetzung des Verwaltungsrates und des Stiftungsrates mit Senatoren und Politikern der Koalition werden Landeshaushalt und Stiftungstätigkeit miteinander verkoppelt, und diese Verkopplung muss aufhören. Deshalb fordern wir für die Lottostiftung ein Mitwirkungsrecht für alle im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien.
Die Berücksichtigung der Opposition im Stiftungsrat gehört zu den Mindeststandards parlamentarischer Demokratie, notwendig ist auch eine Reformierung der bisherigen Vergabepraxis.
In den anderen Bundesländern wird der staatliche Anteil der Lottogelder entweder mit einer Zweckbindung versehen oder in den Landeshaushalt eingestellt. Die unrühmliche Ausnahme bildet Berlin. Hier wird es zwar in den Landeshaushalt eingestellt, aber es wird nicht zugegeben. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass Lottomittel nach Gutdünken verteilt werden oder diejenigen, die am Jackpot teilhaben wollen, gezwungen sind, sich mit der Tippgemeinschaft SPD/CDU gut zu stellen. Herr Liepelt erklärte für die CDU 1997, es gehe um die gerechte Beurteilung von Anträgen und die ausgewogene Berücksichtigung von Mitteln. Genau darum geht es uns auch.
Wir wollen transparente Entscheidungen, die den Antragstellern Rechtssicherheit geben. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass für die Lottostiftung über gesetzliche Regelungen Vorgaben über die Vergabe der Lottomittel gemacht werden. Wir wollen, dass diese Entscheidungen nicht länger der parlamentarischen Kontrolle auch durch die Opposition entzogen werden. Damit würden Sie sich auch eines Teiles der Vorwürfe, die mit sturer Regelmäßigkeit begründet gemacht werden, entlasten. Unser Antrag sieht vor, dass 60 % der Lottomittel zweckgebunden in den Landeshaushalt übertragen werden, ohne dass dies pauschal geschieht. Dieser Anteil der Lottogelder wäre wirklich zweckgebunden und parlamentarisch kontrollierbar.
Eines muss ich noch hinzusetzen: Nicht länger hinnehmbar ist eine Haltung, die der SPD-Landessprecher Stadtmüller heute in die Welt setzte.
Egal, er spricht für die Partei. – Ich zitiere:
Über die Vergabe von Geldern entscheidet die Koalition, nicht die Opposition. Wir werden den Antrag natürlich ablehnen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, danke für Ihren Beifall. Ich hoffe, Sie machen sich eine solche politische Bimbeshaltung nicht zu eigen. Parlamentarische Grundprinzipien verkämen sonst zur Farce. Schade um die Gelder, die wir dann aufwenden. – Schönen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 16. April findet anlässlich des 55. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Sachsenhausen die Gedenkveranstaltung des Internationalen Sachsenhausenkomitees und der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten statt. Vor dem Hintergrund aktuellster Entwicklungen auch in Berlin gewinnt diese Veranstaltung eine besondere Dimension hinsichtlich ihrer internationalen Wirkungen. Insofern bin ich sehr froh, dass Herr Bürgermeister Klaus Böger in diesem Jahr eine unselige Blockadestrategie des Senates von Berlin couragiert durchbrochen hat und signalisierte, dass er die Berliner Landesregierung am 16. April durch seine Anwesenheit vertreten wird. Und ich äußere an dieser Stelle die Erwartung, dass auch das Abgeordnetenhaus von Berlin in dieser Frage nicht zurücksteht.
Ich muss nicht auf die besondere Bedeutung Sachsenhausens im System der deutschen Konzentrationslager hinweisen. Die Fakten sind hinlänglich bekannt. Es ist nicht nur die Tatsache, dass Sachsenhausen de facto das Konzentrationslager der Reichshauptstadt war. Nach Sachsenhausen wurden die in der Reichspogromnacht 1938 in Berlin und in Norddeutschland verhafteten Juden verbracht. Sachsenhausen spielte eine wesentliche Rolle im so genannten „Euthanasieprogramm“ der Nationalsozialisten. In Sachsenhausen wurden systematisch sowjetische Kriegsgefangene ermordet, und von den insgesamt 204 000 Häftlingen, die in den neun Jahren des Bestehens das Lagertor durchschreiten mussten, überlebten rund 100 000 nicht. Bekannt ist, dass es vielfach Sonderkommandos aus Sachsenhausen waren, die in Berlin zur Beseitigung von Bombenschäden und zur Entsorgung von Blindgängern eingesetzt wurden. Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen muss man auch die Äußerung des Vorsitzenden des Fördervereins der Gedenkstätte und des Museums Sachsenhausen, des früheren Regierenden Bürgermeisters von Berlin Klaus Schütz sehen, dass „vor allem Berlin seine Verantwortung für Sachsenhausen anerkennt“. Er betonte, dass da noch mehr zu tun sei und dass man auch noch mehr tun könne. Dem ist nichts hinzuzufügen. Klaus Schütz lieferte mithin die Begründung der Ihnen vorliegenden Drucksache 14/195.
Worum geht es uns? – Es ist eine bewahrenswerte Tradition, dass zu diesen Gedenkveranstaltungen die Überlebenden des NS-KZs aus den verschiedenen Ländern Europas eingeladen werden. Einmal abgesehen davon, dass es eine gute Sitte des Einladenden ist, die Kosten zu übernehmen, ist es ein Fakt, dass vor allem die Überlebenden aus den osteuropäischen Ländern diese Kosten objektiv nicht tragen können. Und gestatten Sie mir bitte an dieser Stelle den Hinweis, dass diese Menschen oftmals mehrfach betroffen sind. Nachdem sie den nun alles andere als freiwilligen Lageraufenthalt in Sachsenhausen überlebten, fanden sich viele von ihnen nach der Befreiung wieder diesmal in sowjetischen Lagern des Stalinschen Terrorsystems. Und sie befinden sich heute am letzten Ende der Sozialhierarchie ihrer Länder.
Nun wandte sich bereits im Mai 1998 das SachsenhausenKomitee an den Regierenden Bürgermeister mit der Bitte, die diesjährige Veranstaltung zu unterstützen. Die Senatskanzlei bezifferte seinerzeit die Gesamtkosten auf ca. 340 000 DM. Bis Anfang dieses Jahres passierte nichts, nicht einmal eine symbolische Zusage, kein Versprechen um Prüfung. Den Bitten um klä
rende Gespräche entzogen sich die Senatsvertreter weitgehend. Es blieb bei unverbindlichen Telefonaten. Inzwischen ist die Situation so weit gediehen, dass das Komitee die Anzahl der Eingeladenen, vor allem aus Russland und der Ukraine, um ca. 50 % reduzieren muss. Ich möchte dies nicht weiter bewerten. Allerdings muss ich feststellen, dass beim Festhalten an dieser hoffentlich nicht bewussten Verzögerungsstrategie die von mir durchaus ernst genommenen Bekenntnisse der verantwortlichen Berliner Landespolitiker hinsichtlich der Wahrnahme der Verantwortung auch Berlins für diesen dunkelsten Abschnitt deutscher Geschichte konterkariert werden. Ich nehme an, dass dahinter kein absichtsvolles Handeln steht. Geben Sie bitte ein deutliches Zeichen humanitärer Gesinnung und stimmen Sie unserem Antrag zu.