Karin Hopfmann

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben. Ich möchte das gleichzeitig für meine Kollegin Evrim Baba mittun, die es emotional selbst nicht kann – vielleicht auch noch für ei
nige andere Kollegen. Ich habe mich an dieser Abstimmung nicht beteiligt – ebenso wenig wie meine Kollegin Evrim Baba. Wir sind nicht bereit, dieses politische Spiel mitzuspielen, das heute läuft. Ich möchte noch einmal meinen Kolleginnen und Kollegen von den Grünen sagen, dass es hier um das Einzelschicksal einer Familie geht – um nichts anderes. Das Mindeste an politischem Anstand sollte sein, dass man mit der betreffenden Familie und mit dem Unterstützerumfeld vorher spricht, wenn man politisch agiert – denn es betrifft sie in erster Linie –, und dass man mit ihnen die möglichen Konsequenzen dieses Agierens durchgeht und bespricht. Das ist meines Wissens nicht geschehen, und das kann ich so nicht akzeptieren.
Zweitens: Ich bin immer noch dafür, dass wir eine Lösung für diese Familie finden – auch als Botschaft in diese Stadt hinein, die zeigt, was wir hier gemeinsam wollen.
Wenn ich eine Lösung möchte – – Ach, da können Sie gucken, Kollegen von der SPD! Ja, okay! Ich sage nur, was ich möchte. Ich gebe hier eine Erklärung ab.
Wenn ich das möchte – und ich denke, dass alle meine Kolleginnen und Kollegen hinter mir stehen –, dann darf ich doch nicht dem politischen Entscheidungsträger die Pistole auf die Brust setzen. In einer solchen Situation muss ich vielmehr ein Verhandlungs- oder Gesprächsangebot machen. Das haben wir ja auch getan. Ich bin der Meinung, dass wir immer noch in einer Situation sind – jedenfalls von unserer Seite aus –, dass wir Ehrhart Körting die Hand hinstrecken und sagen können: Wir sind bereit, einen Kompromiss auszuhandeln, der in dieser Stadt auch Akzeptanz findet, der ihm als Innensenator letztlich nützt und der keinem Schaden zufügt. – Ich denke immer noch, dass das möglich ist – mit Augenmaß.
Ich sage es noch einmal: Man kann ja auch etwas anderes integrieren – in der Situation. Ehrhart Körting sagte, es falle ihm schwer, hierbei Herz und Verstand oder Herz und Vernunft zusammenzubringen. Ich bin Philosophin und denke da dialektisch. Es ist ein Widerspruchsverhältnis, und ich sage: Herz und Verstand gehen zusammen. Es ist möglich. Aber wir müssen es aushandeln, und dafür setze ich mich nach wie vor ein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Danke Herr Wansner, für den richtungsweisenden Diskussionsbeitrag! Wenn Sie in den Diskussionen, die wir draußen in den Organisationen, Vereinen und Projekten haben, so argumentieren, kommen Sie nicht gut weg. Sie sollten etwas konkreter auf das vorgelegte Konzept und die darin vorgestellten Ideen eingehen.
Die Erarbeitung eines Integrationskonzeptes, das wissen Sie, war nach der Koalitionsvereinbarung nicht nur Auftrag mit Priorität, sondern es waren vorher auch noch ein paar andere Dinge zu erledigen, beispielsweise die Installation des Landesbeirats, aber auch des Migrationsrates Berlin-Brandenburg. Wir hatten haushaltspolitische Debatten um die Weiterförderungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Jetzt endlich gibt es auch die Vorlage des versprochenen Integrationskonzeptes.
Wir müssen uns strategisch darüber verständigen – dafür dient dieses Papier –, wie wir künftig mit der Tatsache umgehen werden, dass Berlin eine Stadt der Einwanderung, der Zuflucht, der Vielfalt der Kulturen, aber auch ungenutzter Potentiale ist, in unserem eigenen Interesse, im Interesse aller Bürger in dieser Stadt.
Berlin ist aber auch eine Stadt, die an den Folgen jahrzehntelanger Integrationsdefizite, Defizite einer verfehlten Integrationspolitik, zu tragen hat, mit den Folgen des Niedergangs der Industriearbeit nach der Vereinigung und arbeitsmarktpolitischen Defiziten. Auch damit müssen wir umgehen, allerdings auch mit mentalen Defiziten in vielen Behördenstuben. Ich nenne hier nur das Stichwort interkulturelle Kompetenz. Ich gebe den Kollegen Recht, die Defizite benennen. Ich könnte jeden Tag ums Eck springen, wenn ich die Geschichten höre, wie viel Unsensibilität zum Teil in den Behörden noch vorhanden ist. Es gibt aber auch die anderen Mitarbeiter, das möchte ich
auch hervorheben, die gelernt haben, was interkulturelle Kompetenz in einer Weltstadt wie Berlin bedeutet.
Im arbeitsmarktpolitischen Bereich mit über 47 % Anteil der Arbeitslosenquote unter Migranten ist Priorität zu setzen. Alles andere hätte Folgewirkung im sozialen Bereich, in der Marginalisierung von sozialen Randgruppen in der Stadt in den Innenbezirken und so weiter. Wir kennen alle diese Themen. Ich habe hier eine ganze Liste von Projekten aufgeschrieben, die ich gern nennen würde, die auch in diesem Bereich richtungsweisend sind, ob mit Landesmitteln, ESF-Mitteln oder Mitteln der Arbeitsmarktförderung. Sie sind alle nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Letzten Endes kommt es darauf an – das wird auch in dieser Konzeption gesagt –, ob auch in der Arbeitsmarktpolitik das geschieht, was wir brauchen, eine interkulturelle Öffnung dieser Institutionen. Auch hier macht der Landesbeirat einige sehr wichtige Vorschläge, dass auch hier in den Beiräten, in den Beiräten der Jobcenter, Sachverstand und interkulturelle Kompetenz auf Bezirksebene eingebracht werden, sonst wird das nichts. Die interkulturelle Kompetenz und die Qualifikation der Fallmanager und der Sozialarbeiter wird benötigt, in Zukunft mehr denn je. Vor allem die Bezirke werden beteiligt werden müssen, weil diese vor Ort wissen, wo arbeitsmarkpolitisch Defizite liegen und für welche Zielgruppen besondere spezifische Fördermaßnahmen gebraucht werden.
Für all das macht die Konzeption Vorschläge. Ich kann es jetzt nicht ausführen. Die Zeit ist viel zu kurz. Die Strategie muss mit konkreten Handlungskonzepten untersetzt werden. Die Diskussion dafür ist eröffnet. Sie können sich alle einbringen. Ich finde es jedenfalls gut, dass die Vorschläge der Arbeitsgruppen des Landesbeirates für Arbeit, Ausbildung, Bildung und interkulturelle Öffnung der Verwaltung in das vorliegende Integrationskonzept eingegangen und somit ernst genommen worden sind.
Ich finde es auch gut, dass eine erste Verständigung mit der Arbeitsgruppe der bezirklichen Integrationsbeauf
)
Berliner Universitätsmedizingesetz tragten stattgefunden hat und mit Migrantenorganisationen, soweit sie im Sommer auch in Berlin waren. Sie waren jedenfalls zu einer Verständigung eingeladen. Das ist allerdings wirklich nur der erste Schritt. Jetzt kommt ein riesiges Stück Arbeit auf uns zu, denn das Konzept bedeutet Teilhabe, was auch an vorderster Stelle steht. Teilhabe bedeutet eben nicht nur interkulturelle Öffnung von Institutionen und Verwaltungen – der Innensenator z. B. hat zu einem richtigen Zeitpunkt gesagt, dass in der Polizei einiges in den nächsten Jahren passieren wird. Das finde ich gut. Das muss auch in vielen anderen Verwaltungen Berücksichtigung finden, auch wenn der Zugang zum öffentlichen Dienst begrenzt ist. Hier stellt sich die Frage der Qualifikation insgesamt neu. Teilhabe wird in dem Konzept aber auch definiert als Aktivierung und Beteiligung der hier lebenden Migranten mit oder ohne deutschen Pass. Das ist gleich in diesem Fall.
Ich eröffne die I. Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Für die Koalitionsfraktionen beginnt die SPD. Der Abgeordnete Dr. Flemming hat das Wort. – Bitte!
Antrag der SPD und der Linkspartei.PDS Drs 15/4193
(D
Ich fordere Sie alle auf, die nächsten sechs Monate zu nutzen. Gehen Sie zu den Migrantenorganisationen! Sie werden Einladungen erhalten. Diskutieren Sie das in den Fachausschüssen! Laden Sie dazu Fachkompetenz ein! Sie werden sich wundern, wie viel Klugheit und Intelligenz sowie Engagement Sie dort antreffen. Mitzureden, ist für alle Beteiligten eine große Chance. Prüfen Sie, ob unsere Vision schon stimmt, die formuliert ist, oder ob wir sie anders formulieren sollten, ob die Strategie stimmt, ob wir sie erweitern oder noch einmal überdenken müssen. Ich glaube, dass sie stimmt.
Der hier vorliegende Entwurf trägt dieser Absicht Rechnung, allerdings lässt er eine spätere Rechtsformänderung offen und sichert dafür auch die Voraussetzungen. Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass das Ziel der strukturellen Umgestaltung und Fusion der Charité nur erreicht werden kann, wenn eine zusätzliche, alle Bereiche betreffende Managementebene eingezogen wird – die Zentren. Geplant sind 16 Zentren mit jeweils drei Managern, die in der Verantwortung des Vorstands betriebswirtschaftlich arbeiten sollen. Das Gebot und die Möglichkeit, solche Zentren einzurichten, ist die wichtigste materielle Änderung gegenüber dem Vorschaltgesetz.
Frau Präsidentin, ganz zum Schluss – das ist auch eine Frage des Anstands – möchte ich im Namen meiner Fraktion allen Mitarbeitern des Büros des Integrationsbeauftragten ganz herzlichen Dank sagen, die teilweise im Sommer Urlaubssperre wegen des Konzeptes hatten, wie ich hörte, an den Landesbeirat, an die anderen Verwaltungsmitarbeiter, die ressortübergreifend zu denken angefangen haben. Ich wünsche uns eine spannende Diskussion. Nutzen wir die Chance, die wir haben! – Danke!
Die hier vorgeschlagenen Änderungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats folgen der Anregung, zum einen mehr Sachverstand in Bezug auf das Krankenhausmanagement einzubeziehen und andererseits die Mitbestimmung der Beschäftigten zu sichern. Durch das Vorschaltgesetz ist bereits geregelt worden, dass es eine Verantwortung für den Haushalt des Klinikumsdirektors und des Dekans gibt. Dadurch ist es möglich, dass man Finanzströme und Defizite erkennen und entsprechend reagieren kann. Für die Frage, inwiefern diese Möglichkeiten genutzt werden oder verbessert werden müssen, werden die Anhörungen durch das Parlament Hinweise geben.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe nachgesehen, ob wir den vorliegenden Antrag schon einmal diskutiert haben. Ich glaube, die damalige Rederunde ist abgesetzt worden. Nichtsdestotrotz haben wir es im Zusammenhang mit der Anfrage der Fraktion der FDP zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in Berlin andiskutiert.
Der vorliegende Antrag beruht auf einer sehr langen Diskussion, die wir in den letzten zwei Jahren zur Frage geführt haben, wie der weitere Umgang, die weitere Entwicklung der Behörde in Berlin aussehen soll, zu der praktisch jeder Einwanderer, jeder Migrant, ob er Investor, Mitarbeiter einer Einrichtung oder ob er Flüchtling ist, am Anfang seines Aufenthaltes in Berlin gehen und die er in der Regel auch mehrmals aufsuchen muss. Die unterschiedlichen Bewertungen dieser Behörde kennen wir zum Teil aus der Presse. Wir wissen, dass in der Presse kaum Positivnachrichten verbreitet werden, sondern oft werden nur die negativen Erscheinungen, die Skandale thematisiert, von denen wir in den vergangenen Jahren einige zur Kenntnis nehmen mussten.
Aber es gibt auf unterschiedlichen Ebenen unterschiedliche Wahrnehmungen über die Entwicklung der Berliner Ausländerbehörde in den letzten Jahren. So ist mir zum Beispiel ein Schreiben der Wirtschaftsförderung Berlin International zur Kenntnis gegeben worden. Sie fragte demnach, wie das Klima dieser Behörde gegenüber ausländischen Investoren oder auch der Wirtschaftsförderung Berlin inzwischen sei. Zunächst erfolgt eine positive Einschätzung, dass durch Gespräche mit der Innenverwaltung und der Leitung der Behörde einiges zum Positiven entwickelt werden konnte, so dass auch die kurzfristige Bearbeitung von Anträgen möglich ist. Allerdings gab es auch Hinweise darauf, wie die Arbeitsweise der Behörde weiter verbessert werden kann: zum Beispiel durch die Schaffung einer speziellen Anlaufstelle für Investoren und Geschäftsleute mit kürzeren Bearbeitungszeiten und durch die Zurverfügungstellung von mindestens englischsprachigem Personal sowie Personal in weiteren wichtigen Sprachen. Investoren und zuständige Institutionen fordern eine bessere Willkommenskultur.
Im Antrag haben wir das so formuliert, dass wir das nicht nur für Investoren haben wollen, sondern für alle, die die Dienstleistung dieser Behörde in Anspruch neh
Meyer
men. Wir wollen es insbesondere in den Einrichtungen im Berliner Bezirk Lichtenberg, wohin sich Flüchtlinge und Asylbewerber wenden müssen. Dass die Situation dort nicht immer zum Besten bestellt ist, das wissen wir aus vielen unterschiedlichen Darstellungen. Deshalb kann ich Positives, aber auch Negatives vermelden.
Dem Antrag, der vorliegt, liegen zahlreiche Gespräche mit verschiedenen Institutionen zu Grunde. Den Investorenbereich nannte ich bereits, aber auch mit Vertretern aus dem Bereich der Menschenrechtspolitik, mit Anwälten und mit Mitgliedern des Flüchtlingsrats Berlin wurden Gespräche geführt. Wir hatten einen langen Forderungskatalog zur Verfügung, den wir in den vorliegenden Punkten im Sinn einer politischen Leitlinie, wohin sich die Behörde unserer Auffassung nach entwickeln sollte, zusammenzufassen versucht haben. Nicht anders als alle anderen Verwaltungen sollte sie zunächst eine moderne Dienstleistungsbehörde sein, kundenfreundlich orientiert, mit den entsprechenden Instrumentarien ausgestattet. Das klingt selbstverständlich, aber wir alle wissen, Verwaltungsreform ist nichts, was von heute auf morgen zu machen ist. Insofern haben wir aus einem sehr umfangreichen, sehr detaillierten Katalog die wichtigsten Punkte zusammengezogen.
Um noch einmal auf eine Debatte im Innenausschuss einzugehen, warum dort zu viele „Allgemeinplätze“ stehen würden: Wenn der Forderungskatalog in einem solchen Antrag aufgelistet wäre, wäre er für einen parlamentarischen Antrag zu umfangreich gewesen. Die Leitung der Behörde und auch die Innenverwaltung wissen sehr genau, was gemeint ist, wohin wir wollen. Wir erfinden das Rad nicht neu, wir fangen nicht bei Null an.
Im Rahmen dieser Diskussion ist uns ein Papier aus dem Jahr 1995 bekannt geworden, ein Leitlinienpapier zur Entwicklung der Ausländerbehörde. Ich kann nur sagen: Es ist ein hervorragendes Papier, das sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet und das Kundenfreundlichkeit, Weltoffenheit, Kompetenz, Toleranz und – auch hier – die Umsetzung der Ermessensspielräume der Bundesgesetzgebung sehr deutlich formuliert. Das Grundverständnis, die Leitlinie, die Kundenorientierung und das entsprechende Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden darin nachhaltig eingefordert. Die Frage ist, warum das in all diesen Jahren seit Herausgabe des Papiers nicht gelungen ist. Ich bin der Auffassung, dass es an einer politischen Stringenz der damals zuständigen Regierungen gemangelt hat, eine solche Leitlinie in der Behörde durchzusetzen. Deshalb haben wir uns in der Koalition verständigt: Wir haben als Abgeordnetenhaus genauso wie die Innenverwaltung eine Verantwortung wahrzunehmen und vorzugeben, was im Sinn der Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden soll.
Was die Ermessensspielräume angeht – das stand übrigens auch schon in alten Koalitionsvereinbarungen in den Neunzigerjahren. Wenn Sie sich erinnern können, stand das in den Vereinbarungen zwischen SPD und CDU
auch schon immer. Die Frage liegt im Detail, und die Frage liegt in der Praxis. Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz haben wir auch neue rechtliche Möglichkeiten, Ermessensspielräume im Sinn der beantragenden Ausländerinnen und Ausländer umzusetzen.
Wir sollten auch Vorschläge und Ideen aus anderen Bundesländern aufgreifen. Mir ist zum Beispiel ein Erlass des Innenministeriums in Rheinland-Pfalz von Mitte Dezember bekannt, in dem – –
Ja! – ein Erlass, in dem konkrete Überlegungen angestellt werden, wie zum Beispiel die Paragraphen des neuen Zuwanderungsgesetzes, Aufenthaltsgesetz § 25 Abs. 4 und Abs. 5, im humanitären Sinn umgesetzt werden können. Das ist ein sehr gescheites Papier. Ich hoffe, dass wir uns das ansehen und gemeinsam evaluieren, dass wir humanitäre Grundsätze, so wie wir sie in einem parlamentarischen Antrag proklamieren, auch in der Verwaltungspraxis umsetzen. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Wansner! Auch wenn es mir meine Zeit stiehlt, verrate ich Ihnen jetzt ein Geheimnis – ich habe es vom Verfassungsschutz: Die bekommen es nicht hin, das „Neue Deutschland“ als linksradikal einzuordnen. Die finden einfach nichts. Zum Teufel, ich weiß nicht, woher Sie das haben. Sie verraten es mir sicher nachher noch.
Wansner
Die Odyssee um das Zuwanderungsgesetz, die Sie auch kurz geschildert haben, kommt mir manchmal vor wie ein Märchen, nämlich nach dem Motto: Es war einmal ein Reformprojekt der rot-grünen Bundesregierung, und als erstes gab es eine Kommission – Herr Henkel war übrigens auch dabei, meine Damen und Herren von der CDU. Diese legte einen dicken Sachbericht mit erstaunlichen Erkenntnissen vor. Aber das Politik-Märchen endete nicht in einem Happy End, sondern – wie Sie wissen – vor dem Bundesverfassungsgericht.
Dann kreißte der Berg noch einmal und kreißte und gebar schließlich ein halbgewalktes Mäuslein, und ich sage nichts von einem modernen Reformprojekt. Deshalb stimme ich auch der Einschätzung des Senats in Richtung historische Zäsur oder Paradigmenwechsel nicht ganz zu. Ich sehe diesen Paradigmenwechsel nicht ganz. Wir können darüber unterschiedliche Bewertungen haben. Letzten Endes hat Berlin im Bundesrat nicht zugestimmt, und das war gut so.
Nichtsdestotrotz: Nun haben wir das Gesetz und müssen zusehen, wie wir es unseren Optionen entsprechend umsetzen. Sie werden sich vielleicht erinnern, dass es vor zwei Jahren – einen Tag vor dem ersten Bundesratsbeschluss – am 21. März in diesem Haus eine Debatte und einen Beschluss, den wir, glaube ich, gemeinsam getroffen haben, gegeben hat. Es war ein Maßnahmepaket mit neun Punkten über Landesregelungen zu Zuwanderung, Integration und Flüchtlingsschutz. Wir haben darüber einige Monate später auch eine Mitteilung – zur Kenntnisnahme – bekommen, nämlich im Oktober 2002, da war jedoch ein Punkt nicht umsetzbar: Die Erweiterung der Residenzpflicht für Asylbewerber und Flüchtlinge mit Duldung auf die Region Berlin/Brandenburg. Das hat der General Schönbohm verhindert. Ob er das auch in Zukunft tut, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, Herr Dr. Körting, ob Sie noch einmal mit ihm verhandeln. Viel Spaß und viel Erfolg dabei! – Es sind ja zwei Jahre vergangen, und auch Generäle können Einsicht zeigen.
Eine wichtige Zäsur für die Berliner Integrations- und Flüchtlingspolitik ist die Berufung eines Integrationsbeirates unter Einbeziehung der Senatsverwaltung einerseits und andererseits von Organisationen, insbesondere der Migrantenorganisationen – auf gleicher Augenhöhe, dies hat Frau Senatorin Knake-Werner schon gesagt. Das ist ein wichtiges Arbeitsgremium. Parallel dazu geschah etwas, was 25 Jahre unmöglich schien und was ich auch schon gar nicht mehr für möglich gehalten hatte. Nach langen Diskussionen und Lernprozessen in Sachen Demokratie wurde von Vertretern von mehr als 50 Migrantenorganisationen ein Migrantenrat Berlin/Brandenburg gegründet. Dieser mischt sich inzwischen heftig in die konkrete politische Debatte ein und macht Schluss mit der bisher vorwiegenden Stellvertreterpolitik, und das ist nur zu begrüßen.
Auch der Flüchtlingsrat als Dachorganisation flüchtlingspolitischer Initiativen ist zum Gesprächspartner der
zuständigen Senatsverwaltung geworden. Seine Vorschläge sind fundiert, und sie finden Zugang auch in politische Entscheidungen. Auch das ist begrüßenswert. Diese Art von Partnerschaft sollten wir uns in allen Bereichen wünschen. So haben wir also in Berlin ein Netzwerk hervorragender Fachkompetenz, die wir bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes nutzen könnten, und wenn wir es nicht täten, wären wir dumm.
Das Zuwanderungsgesetz setzt strenge Rahmenbedingungen – das ist klar –, so etwa hinsichtlich der Möglichkeiten der Einwanderung. – Wissen Sie übrigens, wer einwandern kann? – Hochqualifizierte können eine Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn sie einen konkreten Arbeitsplatz nachweisen und 7 600     rdienen. Ich gehörte nicht dazu. Selbstständige können sich durchaus auch niederlassen, mit 1 Million -. und 10 Arbeitsplätzen, die Sie schaffen müssen. Eine hohe Hürde, meine ich. Bei den Studenten ist die Liberalisierung bei Weitem nicht so weit gegangen wie wünschenswert. Das alte Recht ist da gar nicht ausgehebelt worden. Da sind auch harte Rahmenbedingungen gesetzt. Dies ist alles an Zuwanderung.
Es gibt aber Ermessensspielräume, die politische Phantasie frei setzen können, die wir dann auch brauchen, zum Beispiel bei der Gestaltung der Integration von neu Zugewanderten. Aus der bisherigen Migrantensozialarbeit sollen Migrationsfachdienste werden. Mit den Zuwanderern sollen Migrationsvereinbarungen getroffen werden, die aus dem gesetzlich vorgesehenem Druck, der da ausgeübt werden soll, durchaus akzeptable Angebote machen können – Stimulation schadet nicht, aber wir wollen keinen Druck ausüben.
Ein anderes Beispiel ist, wie humanitärer Flüchtlingsschutz ausgestaltet wird. Wir verzichten auf so genannte Ausreisezentren für ausreisepflichtige Flüchtlinge, das heißt so genannte Sammellager – das haben wir vor zwei Jahren schon gesagt –, aber wir verzichten nicht auf die Einrichtung einer Härtefallkommission auf neuer, weitgehend liberaler Rechtsgrundlage. Wir verzichten in Zukunft auch nicht auf einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen. Wenn schon das Asylbewerberleistungsgesetz – als Teil des Zuwanderungsgesetzes – in Zukunft weitere Gruppen von Flüchtlingen unter den geminderten Sozialhilfesatz stellt, dann sollen sie wenigsten durch den Bezug von Bargeld selbstbestimmt entscheiden, was sie essen und welche Hygieneartikel sie sich kaufen wollen.
Wir verzichten auch nicht darauf, dass Flüchtlinge in Wohnungen statt in Wohnheimen leben dürfen, mal abgesehen davon, dass dies kostengünstiger ist. Wir verzichten ebenfalls nicht darauf einzufordern, was das Zuwanderungsgesetz ignorierenderweise nicht regelt, nämlich eine Bleiberechtsregelung für lange Jahre – zum Teil 10 oder 12 – in Deutschland lebende Flüchtlinge, die auch noch unter Arbeitsverbot gestellt werden, und ihre Integration. Wie ich hörte, gibt es da inzwischen Unterstützung durch
die Bundestagsfraktion der SPD, die initiativ werden will, und vom Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, denn er hat erstaunliche Worte gesagt, was den Umgang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen in Berlin betrifft.
Er hat gemeinsam mit 16 anderen Bürgermeistern eine Erklärung unterschrieben, in der steht:
Das Zentrum der Zwangsmigration zu sein, kann den europäischen Städten langfristig auch Vorteile bringen. Flüchtlinge und Asylsuchende zusammen mit anderen Einwanderern haben eine neue, dynamische, ethnische Vielfalt sowie Fertigkeiten, Energie und neue Ideen mitgebracht, die helfen, Innovation und wirtschaftliches Wachstum voranzutreiben. Etliche Flüchtlinge und Asylsuchende haben das Potential, wertvolle Beiträge zum gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben der Stadt zu leisten.
Das finde ich klasse.
Was wir dazu brauchen, sind aber nicht nur politische Beschlüsse des Senats, des Abgeordnetenhauses und Richtlinienpapiere des Integrationsbeauftragten – und er hat uns inzwischen ein paar wichtige Papiere sowohl zur Integrationspolitik als auch zur Flüchtlingspolitik vorgelegt –, sondern auch gut funktionierende Verwaltungen mit interkultureller Kompetenz, wie es so schön heißt. Wir brauchen vor allem eine Ausländerbehörde, die von den Besucherinnen und Besuchern nicht mehr als Angstbehörde wahrgenommen wird – darauf haben Sie, Herr Kollege Lehmann und andere, schon hingewiesen –, von der in der Tagespresse nicht mehr als „traumatisierende Behörde“ gesprochen wird, von der die zukünftige Leiterin oder der Leiter nicht mehr sagt, sie sei „kein Fachgeschäft, sondern der Aldi“.
Deshalb haben wir nach ausführlichen Diskussionen einen Antrag eingebracht, welche Voraussetzungen zu schaffen sind, damit die Berliner Ausländerbehörde künftig eine Serviceeinrichtung für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge sein kann. Es wird uns einige Anstrengungen kosten, das umzusetzen. Das geht auch nicht von heute auf morgen. Das setzt ganz andere Einstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus, aber mit entsprechender Leitungskompetenz und Richtlinienkompetenz in die Behörden hinein, ist das zu schaffen.
Was wir nicht zuletzt brauchen, um Integration erfolgreich zu gestalten, ist die Auseinandersetzung mit Diskriminierung von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen im Alltag, auch in den Behörden, das ist die Förderung von Projekten, die gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, das ist die Förderung des interkulturellen Dialogs, vor allen Dingen auch mit Musliminnen und Muslimen in dieser Stadt, um zu verhindern, was jetzt in Den Haag und anderen Städten in den Niederlanden passiert. Das ehemals so liberale Hol
land sollte uns eine Warnung sein, dass die Konflikte nicht verdrängt werden dürfen, die durch interkulturelles Zusammenleben entstehen können. Da haben wir eine politische Verantwortung, sehr genau hinzusehen.
Ich weiß, das kostet Geld, aber es spart auch Geld, was die Folgewirkungen betrifft, wenn wir es nicht investieren. Ich hoffe nicht, dass wir hier jemals von einem Ausstattungsvorsprung Berlins reden, wenn es um solche notwendigen Maßnahmen geht. Wir sollten uns so ausstatten, dass wir eine friedliche und multikulturelle Großstadt inmitten Europas bleiben. – Danke schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde so eine aufgeregte Debatte! Ich denke, dass sich die meisten Fraktionen im Haus und auch viele Mitglieder der Fraktion der CDU in der Sache, um die es hier geht, einig werden können, nämlich dass wir auf Landesebene in Zukunft endlich eine Chance haben, über humanitäre Härtefälle auf einer gesetzlichen Grundlage zu entscheiden, was in der Vergangenheit immer schwierig war, obwohl wir diese Härtefallkommission schon seit 14 Jahre haben und in Berlin als erste bundesweit hatten. Alle, die dort ehrenamtlich mitwirkten, haben große Verdienste erworben. Wir haben also erstmalig eine gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung, was uns und den Betroffenen das Leben sehr viel leichter macht.
Aber wir haben jetzt einen Dissens in Bezug auf die Frage, soll es eine Rechtsverordnung sein oder ein Landesgesetz. Ich selbst bin einem Landesgesetz gegenüber offen. Es ist abzuwägen, was uns mehr in die Hand gibt, nicht weil ich in irgendeiner Weise ein Misstrauen gegen
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Ich habe mit dem außerparlamentarischen Spektrum gesprochen, das seit Jahren auf diesem Gebiet tätig und aktiv ist, dem wir die Arbeit der Härtefallkommission
zum großen Teil verdanken. Diese Leute haben gesagt, ihr könnt diesen oder jenen Weg gehen, Hauptsache, dass ihr inhaltlich eine vernünftige Verordnung oder ein vernünftiges Gesetz macht, mit dem wir in Zukunft gut leben können. Darauf kommt es in der Sache an.
Um noch einmal allen zu verdeutlichen, worum es geht, worüber wir hier reden, warum diese Kommission so wichtig ist, erzähle ich, was mir heute auf den Tisch gekommen ist. Es ist ein Härtefall, in dem ich gebeten wurde, eine entsprechende Lösung einzuleiten oder über das Gremium oder wie auch immer zu finden. Es geht um einen 18-jährigen jungen Mann, der ausreisepflichtig ist und abgeschoben werden soll, im Moment aber durch die Stadt irrt. Er hat eine Familie, eine schwerkranke Mutter, die schwer traumatisiert ist – das hat das Zentrum für Folteropfer nachgewiesen –, die Familie ist auch anderweitig durch die Kriegsereignisse betroffen. Die Jugendhilfeeinrichtung tut, was sie kann, um dieser Familie zu helfen. Es ist ein Härtefall, wir müssen sehen, dass wir für diese Familie eine Lösung finden. Ich denke, auch der Kommission ist in Zukunft der Weg offen mit Hilfe einer Rechtsverordnung oder eines Gesetzes. – Danke!
(D
Da wir wissen, dass die Härtefallregelung auch sagt, dass die betreffenden Antragsteller Erwerbstätigkeit nachweisen oder zumindest zur Erwerbstätigkeit bereit sein sollen, um unabhängig von Sozialhilfe zu werden, frage ich, ob Sie in der Weisung an die Ausländerbehörde vorgesehen haben, dass die Betroffenen ab sofort auch arbeiten dürfen, das heißt, dass die entsprechende Auflage von Seiten der Ausländerbehörde nicht mehr erfolgt, dass ihnen nichtselbstständige Tätigkeit nicht gestattet ist?
Danke schön! – Als Alternativpolitik zur bevorzugten Abschiebepolitik des Kollegen Wansner frage ich Sie, Frau Senatorin: Kennen Sie auf dem Tisch liegende Vorschläge zur Möglichkeit der Reduzierung von Sozialhilfekosten für langjährig in Berlin lebende Flüchtlinge durch Maßnahmen im Bereich der Innenpolitik durch Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen? Dies ist eine Möglichkeit, die auch durch ein Rechtsgutachten gedeckt ist. Wie stehen Sie dazu?
Dann frage ich noch allgemeiner nach. – Wir wissen alle, das ist nur die Spitze eines Eisbergs. Können Sie sich vorstellen, dass der Senat seinen Einfluss auch auf die anderen öffentlichrechtlichen Unternehmen und die Unternehmen, bei denen das Land Eigentümerin oder Miteigentümerin ist, in dieser Frage geltend macht, weil das doch ein allgemeines Problem ist?
(D
Ich habe eine Frage an Herrn Senator Strieder: Da das Land Berlin hundertprozentige Eigentümerin der WBM – der Wohnungsbaugesellschaft Mitte – ist und die Senatsverwaltung dort einen Aufsichtsratssitz innehat, frage ich Sie, ob Sie zumindest Ihren politischen Einfluss gegenüber der Geschäftsführung der WBM geltend machen können, damit die ausländischen Arbeiter, die dort durch ein Subunternehmen um ihren Lohn betrogen worden sind, den Lohn erhalten, und zwar durch eine entsprechende Übernahme der Verantwortung auch durch die WBM als Generalübernehmer?
Nun habe ich gehört, dass es gestern schon Fortschritte in den Verhandlungen gab. Ich möchte deshalb trotzdem fragen – –
Ich habe eine Frage an den Innensenator: Herr Dr. Körting! Nachdem einer auch aus historischen Bezügen heraus entstandenen Berliner Initiative für eine Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge – insbesondere Familien mit Kindern – im Dezember letzten Jahres von den anderen Innenministern nicht zugestimmt wurde, bestand dennoch der politische Wille – auch getragen von Teilen der Opposition –, eine Lösung auf Landesebene im Rahmen des rechtlich Möglichen zu finden. Da die Zeit drängt, frage ich Sie: Hat Ihre Verwaltung eine Lösung gefunden? Wenn ja, wie sieht diese Lösung konkret aus?
Herr Dr. Körting! Angesichts der Erfahrung, die wir mit ähnlich gelagerten Regelungen in den vergangenen Jahren bereits gemacht haben, und in Erwägung dessen, wenigstens meiner Rechtsauffassung nach, dass die Versagensgründe, die Sie eben genannt haben, insbesondere Inanspruchnahme von Sozialleistungen, gesetzlich nicht zwingend sind, wiewohl es für uns wünschenswert ist, das ist klar, dass die Leute in Arbeit kommen und sich bemühen, frage ich Sie: Könnten Sie sich eine praktikable Lösung vorstellen, dass wir, wie in der Vergangenheit auch, einen Kulanzzeitraum einräumen mit einer befristeten Aufenthaltsbefugnis von einem halben Jahr? Bis zu dem Zeitpunkt muss dann tatsächlich ein Arbeitsvertrag nachgewiesen werden. Und das ist auch möglich, weil Arbeitserlaubnisse für diesen Zeitraum, 6 Monate Aufenthaltsbefugnis, auch ausgestellt werden.
Ich habe eine Frage an den Innensenator: Das Abgeordnetenhaus hat den Senat beauftragt, sich auf Bundesebene für ein Bleiberecht für langjährig hier lebende Roma einzusetzen. Was konnten Sie auf der Innenministerkonferenz erreichen, die letzte Woche stattfand?
Herr Dr. Körting! Angesichts der Tatsache – von der ich mich letzte Woche persönlich in Serbien überzeugen konnte –, dass vor Ort immer noch 650 000 bis 700 000 sog. IDPs – intern Vertriebene – versorgt werden müssen, wofür die Regierungen kaum Mittel haben, frage ich Sie: Halten Sie es für politisch notwendig, die vier Monate bis Ende März zu nutzen, um über eine Doppelstrategie mit dem Ziel einer Integration und begleiteten Rückführung nachzudenken und dafür auf der Bundesebene Gesprächspartner zu suchen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Körting! Ich hoffe, dass mit dem heutigen Beschluss die unsägliche Praxis des Umgangs Berliner Behörden mit kriegstraumatisierten Flüchtlingen, die wir nun jahrelang erlebt haben, Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo, beendet wird. Sie haben sie im Prinzip schon mit Ihrer Weisung vom 19. August beendet. Gestern gab es noch einmal eine dreistündige Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, in der vor einem breiten Auditorium festgestellt wurde, dass es ein zu begrüßender Fortschritt ist. Es ist allerdings auch ein Kompromiss, denn nicht alle Fragen wurden gelöst. Es ist immerhin ein Erfolg durch kooperatives Verhalten aller beteiligten Seiten, durch Ärzte, Therapeuten, Beratungsstellungen, der Innenverwaltung und durch einen Abbau von Feindbildern. Diese Praxis wünsche ich mir auch für alle weiteren zu klärenden Probleme in der Migranten- und Flüchtlingspolitik, die wir vor uns haben.
Das kann ich bei dem zweiten Thema allerdings noch nicht ganz erkennen, einer Berliner Initiative für ein Bleiberecht langjährig in der Bundesrepublik lebender Roma. Es muss unser Anliegen sein, das in die Gesellschaft hineinzuvermitteln und vor allem die Roma selbst in die Debatte um Lösungswege einzubeziehen. Deshalb, Herr Präsident, erlaube ich mir meinerseits – Sie können das nicht nach dem Protokoll –, auch Gäste zu begrüßen. Zu meiner Rechten auf der Tribüne sitzen Vertreter Berliner Roma, die unsere Debatte hier heute verfolgen wollen und die auch mit Politikern dieses Hauses gesprochen haben!
Wir müssen mit ihnen reden.
Abgesehen von der unbürokratischen Aufnahme der RomaKarawane aus Nordrhein-Westfalen Anfang Juni durch die
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und ihre menschenwürdige Unterbringung für einige Tage – von immerhin 500 Männern, Frauen und Kindern –, erlebe ich ganz viel Ignoranz, Arroganz, Vorurteile und – das muss ich so sagen – AntiZiganismus, ähnlich wie Antisemitismus, in dieser Gesellschaft. „Lustig ist das Zigeunerleben, faria, faria, ho“, heißt es in einem bekannten Lied. Welcher Hohn ist das, frage ich angesichts einer Geschichte von Vertreibung, Verfolgung, Versklavung und des Holocaust im sogenannten Dritten Reich, einer unsäglichen Geschichte seit ungefähr 750 unserer Zeit!
Als die ursprünglich sesshaften Roma aus dem Punjab in Nordwest-Indien, ihrer ursprünglichen Heimat, durch die Heere des byzantinischen Reiches vertrieben wurden, wurden 500 000 Roma versklavt! Das waren genauso viele, wie durch den Holocaust in ganz Europa ermordet wurden. So kamen sie nach Südosteuropa und nicht etwa – liebe Kollegen –, weil das Wandern so lustig ist. So kamen sie auch zu ihrem Namen: Zigan - Zigeuner. Das heißt: arme Leute, Habenichtse. Das sind sie bis heute größtenteils geblieben. Sie wurden in Griechenland, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Serbien weiter als Sklaven verkauft bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Wer fliehen konnte, floh eben weiter nach Westeuropa.
Da gab es eine kurze Verschnaufpause von 70 Jahren. Von 1496 an durften sie in deutschen Landen unbestraft getötet werden. Sie durften nach der pommerschen Polizeiverordnung von 1563, nach der Polizei- und Landesordnung von 1589 in Sachsen, Thüringen und Meißen verfolgt und vertrieben werden. 1886 ordnete man im ganzen Reich die Abschiebung von Zigeunern ohne deutsche Staatsangehörigkeit an. Der Deutsche Bundesrat beschloss 1891 eine Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens. Bayern erließ 1926 ein Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen. Die Zigeunerpolizeileitstelle München erfasste die Fingerabdrücke aller Roma und wurde 1929 zur Zentrale der Zigeunerbekämpfung in Deutschland. Sie sehen, die Nürnberger Rassengesetze der Nazis und der Holocaust an den Roma, der 500 000 betraf, hatte seine Vorgeschichte.
Das erste Internierungslager für Roma wurde 1936 hier in Berlin während der Olympischen Spiele eingerichtet; das ist bekannt. Dann kamen Dachau und die Deportationen nach Osteuropa und Auschwitz. 1942 meldete der militärische Verwaltungschef in Serbien: „Im Interesse der Befriedung ist Serbien das erste Land, in dem Juden- und Zigeunerfrage gelöst sind.“ Serbien! Die meisten der in KZ getöteten Roma stammten aus Jugoslawien. Es waren 90 000 ermordete jugoslawische Roma!
Ich mache einen Sprung: Bundesinnenminister Otto Schily erließ am 16. September nicht etwa eine Weisung, dass Bürgerkriegsflüchtlinge aus Jugoslawien ein Bleiberecht in Deutschland bekommen. Er schloss ein Rückübernahmeabkommen, das am 1. November in Kraft treten soll, auch für Roma. Die meisten Bürgerkriegsflüchtlinge aus der Bundesrepublik Jugoslawien sind nämlich Roma. Es geht um vermutlich 70 000 bis 80 000. Der serbische Innenminister Zoran Zivkovic´ sagte kürzlich im Radio angesichts dieses Rücknahmeabkommens: „Die Roma sind alles Kriminelle.“ Was erwartet sie dann in Jugoslawien? Sie haben keine Arbeit, keine Unterkunft, keine Aufnahmenahmebereitschaft, es gibt nur Ausgrenzung. Diese Umstände sind bekannt. Dabei hoffen sie nach 8, 10 und 13 Jahren in Deutschland, wo ihre Kinder zur Schule gehen, die besser Deutsch als Serbokroatisch sprechen, endlich einmal akzeptiert und integriert zu werden. Sie sind größtenteils dazu bereit. Reden Sie mit den Roma! Reden Sie mit ihnen, und Sie werden es verstehen!
Ich denke, es kann nicht sein, dass wir über eine Initiative für ein Bleiberecht in Richtung Bundesregierung diskutieren – Herr Dr. Körting, das ist mein Anliegen in dieser Debatte – und derweil die Berliner Behörden Abschiebeandrohungen und Grenzübertrittsbescheinigungen an die Roma ausgeben. Es herrscht Panik unter den Roma in Berlin. Was passiert nach dem 1. November?
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Ich komme zum Schluss! – Es kann nicht sein, dass abgeschoben wird, bis die Innenministerkonferenz eine Entscheidung getroffen hat oder das neue Zuwanderungsgesetz vielleicht neue Möglichkeiten eröffnet. Wir sollten handeln; wir brauchen eine Zwischenlösung, eine Art Moratorium.
Eine Anfrage an Frau Senatorin Schubert. Die Frage bezieht sich auf die von Ihnen bereits erwähnte Justizminister- und Justizministerinnenkonferenz in Weimar. Ich habe einer Pressemitteilung entnommen, dass Sie sich dort mit der Kollegin oder dem Kollegen aus Schleswig-Holstein für die Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention einsetzen wollten. Ich möchte gern von Ihnen wissen, ob Sie mit dieser Initiative erfolgreich waren.
Frau Senatorin Schubert! Können Sie mir die Frage beantworten, wer letzten Endes dafür zuständig ist, die Initiative zu ergreifen? Geht das, so wie Sie es darstellten, nur mit Zustimmung aller Bundesländer, oder ist hierfür die Bundesregierung zuständig?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gewalt! Ihr Anfangsstatement war so gewichtig, dass ich wirklich gespannt darauf war, was Sie aus dem Hut zaubern. Ich habe das überschätzt, ich hatte ganz andere Dinge erwartet. Dass die Mitarbeiter der Ausländerbehörde nicht
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besonders glücklich sind über manche Entscheidung, die diese Regierung neuerdings in Sachen Flüchtlingspolitik trifft, das weiß ich sehr wohl. Das ist wohl allgemein bekannt. Ich möchte hinsichtlich dieser Behörde aber auch eine Differenzierung vornehmen und ausdrücklich sagen: Es gibt auch Mitarbeiter, die es anders sehen.
Was wir beschlossen haben, liegt im Rahmen dessen, was das Bundesgesetz – das Ausländergesetz – vorsieht. Herr Gewalt, ich möchte es an dieser Stelle nicht noch einmal zitieren. Sie kennen das Gesetz seit Jahr und Tag.
Herr Ritzmann! Ihr Anliegen in Richtung, dass sich doch die Innenminister verständigen mögen, in allen Ehren: Ich wohnte einer Sitzung bei, wo die Innenstaatssekretärin sich zu der Anfrage mehrfach geäußert hat, wo denn hier nun der Handlungsbedarf liege und wie er realisiert werden könnte. Frau Sonntag-Wolgast hat sich mehrfach eindeutig dahin gehend geäußert, dass das Bundesinnenministerium so lange keinen Handlungsbedarf sieht, wie nicht ein Bundesland oder mehrere Bundesländer einen solchen Antrag in Richtung Abschiebestopp stellen bzw. ein Bundesland nicht eine solche Entscheidung auf Landesebene – als oberste Landesbehörde – trifft, was nach dem Gesetz vorgesehen ist. Sie hat ausdrücklich gesagt: Die Umsetzung von § 54 ist Sache der obersten Landesbehörden. Und wenn die dann handeln, wird sich das Innenministerium auch damit beschäftigen. – Dass es da eine Vereinbarung gibt, hat sie nicht gesagt. Sie hätte genügend Zeit dafür gehabt. Sie hat es wohlweislich nicht gesagt.
Ich sage Ihnen nur, was die Staatssekretärin im Innenministerium dazu gesagt hat – eindeutig.
Insofern haben wir eine Beschlussvorlage, die sich im Rahmen des rechtmäßigen Ermessens bewegt und uns diesen Freiraum auf Landesebene auch tatsächlich gibt. Wir hatten zu prüfen und zu überlegen, ob es humanitäre Gründe gibt, die eine solche Entscheidung notwendig machen und sie legitimieren. Wir haben uns die notwendigen Unterlagen von verschiedensten Organisationen beschafft. Das Auswärtige Amt hat in dieser Zeit gerade einen neuen Bericht vorgelegt. Es äußert sich auch zum Thema Rückkehr und sagt dazu eindeutig, dass es ein erhöhtes Risiko gibt – Herr Ritzmann, Sie hätten dieses Papier bestimmt einsehen können –, eine besondere Gefährdungslage für bestimmte Personengruppen. Dieser Bericht sagt darüber hinaus, dass sich sowohl der Menschenrechtsausschuss des Bundestages als auch der Berichterstatter der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen mit diesen Themen beschäftigen und dazu Entscheidungen treffen werden. Damit wird der schwarze Peter wieder anderen zugeschoben. Nun hat sich der Menschenrechtsausschuss wirklich geäußert, er hat es auch in Richtung Berlin getan, weil sich die Dinge hier gerade etwas zuspitzten durch anstehende Abschiebungen. Er hat sich an den Berliner Innensenator gewandt mit der Bitte, sich erstens bei den Innenministerkollegen für einen generellen Abschiebestopp so lange einzusetzen und ggf. für das Land Berlin einseitig tätig zu werden, wie die Bürgerkriegssituation in ihrer derzeitigen Intensität anhält. Das ist ein eindeutiges Votum, mit den Stimmen von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Herrn Schwarz-Schilling von der CDU, der eindringlichen Intervention von Herrn Binding von der SPD, Berichterstatter des Europarates und allen anderen Ausschussmitgliedern wurde dieser Brief beschlossen. Meinetwegen kann dieser Brief an alle Innenminister gehen, dagegen ist nichts zu sagen. Hier wurde ein eindringlicher Appell an die Berliner Landesregierung gerichtet.
Sie haben bestimmt auch – wie alle anderen Ausschussmitglieder – ein Schreiben des Evangelischen Fürsorgewerkes in Berlin bekommen, das Schreiben ist zumindest an die Mitglieder des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung gerichtet. Ein Psychologe des Evangelischen Fürsorgewerkes hat sich an uns als Aufsschussmitglieder gewandt mit entsprechenden Informationen zur Lage in Berlin. Wir haben es mit einer Gruppe von 200 Personen zu tun. Ein heißer Tipp, was die Feststellung
der Identität betrifft: Sie wissen, dass Tschetschenen Tschetschenisch sprechen. Hierfür gibt es entsprechende Sprachkundige in Berlin, darüber hinaus befinden sich in den Pässen entsprechende Vermerke. Man könnte sicher auch die Russischen Behörden zur Kooperation auffordern, wenn es denn notwendig sein sollte, auch wenn diese ein eindeutiges Problem damit hätten, denn die wollen von diesem Problem nichts wissen und möglichst auch nicht die Menschen zurückhaben. Das alles dürfte nicht das Problem darstellen, das hier wie ein Horrorgemälde an die Wand gemalt worden ist. Wir können das überprüfen. Wir haben einen bestimmten Zeitraum beschlossen, in dem wir die Abschiebungen aus humanitären Gründen aussetzen wollen. Diese Gründe sind eindeutig definiert worden. Wir werden niemanden in die Illegalität schicken, in die Obdachlosigkeit oder in Situationen, in denen wir keine Gewährleistung dafür haben, ob ein Überleben möglich ist. Ich sage Ihnen auch, dass der Tschetschene, der vor etwa vier oder fünf Wochen abgeschoben worden ist, bis heute kein Lebenszeichen von sich gegeben hat. Ich habe es noch einmal erfragt.
Ich weiß, dass ich zum Ende kommen muss, Herr Präsident! – Es gibt keine Rückmeldung, was, wie Sie sich vorstellen können, entsprechende Wirkungen auf die verbliebene Community hat. Deshalb sind wir auch hier in der Verantwortung, genau hinzuschauen. Das haben wir getan und machen das, was wir auf Landesebene möglich machen können, möglich.
Auch die Mitarbeiter in der Ausländerbehörde müssen feststellen können, dass – wie von uns beschlossen in der Koalitionsvereinbarung – auf der Grundlage von Menschenrechten und Humanität und im Rahmen der bestehenden Gesetze Entscheidungen zu treffen sind in Sachen Flüchtlingspolitik und auch umsetzbar sind. Ich hoffe, das ist dann auch eine deutliche Ansage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass die vorliegenden Anträge weit gehend in ihrer Intention übereinstimmen mit der Koalitionsvereinbarung in Sachen Flüchtlingspolitik. Ich will es hier nicht zitieren, Kollege Ratzmann hat es ja teilweise schon getan. Und Kollegen Kleineidam wollte ich erwidern: Na ja, Koalitionen haben es aus bekannten Gründen manchmal an sich, etwas behäbig zu sein. Insofern kann auch oppositioneller Druck die Sachen in Bewegung bringen.
Der erste Antrag, Drucksache 15/351, Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen betreffend: Ich denke, dass der Umgang mit dieser Gruppe von Bürgerkriegsflüchtlingen tatsächlich zu den drängendsten Fragen gehört, mit denen wir uns dringend und zeitnah beschäftigen müssen. Und wenn ich daran denke, dass in den Niederlanden eine Regierung zurückgetreten ist, die
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die Verantwortung übernommen hat für die Ereignisse 1995 in Srebrenica, ein Vorgang, der durchaus Respekt verdient, wenn es auch noch andere Gründe geben mag dafür; aber es gab eine breite gesellschaftliche Diskussion in den Niederlanden und Entsetzen und Schämen darüber, so, denke ich, zeigt das, dass Politik in der Verantwortung ist, und wir sind es hier im Umgang mit Bürgerkriegsflüchtlingen nicht nur aus Srebrenica, sondern auch aus anderen Teilen Exjugoslawiens.
Ich halte es in dem Zusammenhang für sinnvoll, ein kooperatives Modell in Gang zu setzen, mit Fachleuten von Institutionen wie z. B. dem international anerkannten Zentrum für Folteropfer hier in Berlin und anderen Einrichtungen sich an einen Tisch zu setzen. Sie haben ja die Vorschläge auch in Ihrem Antrag aufgelistet, die von dort gekommen sind. Ich halte es auch für hilfreich, die Standards der Begutachtung psychotraumatisierter Flüchtlinge, wie sie von einem Expertengremium letztes Jahr bundesweit diskutiert auf den Tisch gelegt worden sind wie sie der Politik auch angeraten worden sind und hier dringender Handlungsbedarf von 650 Experten und Institutionen noch mal nachgewiesen worden ist, ich halte es für hilfreich, auch diese Vorschläge mit zu Rate zu ziehen; und das zeitnah und möglichst schnell, denn die Entscheidungspraxis ist tatsächlich beratungsbedürftig und veränderungsbedürftig vor allen Dingen. Ich habe selbst eine ganze Weile 1993 erstmals in meinem Leben mit kriegstraumatisierten Menschen gearbeitet über mehrere Wochen. Also ich denke, ich weiß inzwischen, was dahintersteckt, und sehe hier dringenden Bedarf.
Den vorübergehenden Verbleib von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien zum Abschluss von Schul- und Berufsausbildung betreffend verweise ich darauf, dass das Innenministerium in Sachsen-Anhalt hier durchaus auch schon gehandelt und aktuell einen Beschluss gefasst hat, der nicht ganz so weit geht wie der von Ihnen vorgeschlagene. Aber es gibt in anderen Bundesländern auch diese Initiative und die Einsichten von Regierungen, dass hier gehandelt werden muss. Ich muss allerdings auch dazu sagen, auch mal mit Blick auf Herrn Henkel zu dem, was er eben gesagt hat: Nach 10 Jahren müssen wir auch Realitäten zur Kenntnis nehmen. Es geht, denke ich, nicht mehr nur um Rückkehrhilfen, und der von Ihnen vorgelegte Antrag ist ja auch im Sinne einer Rückkehrhilfe, im Sinne von Bildungshilfe zu bewerten. Es geht nicht mehr nur um Rückkehrhilfen, es geht inzwischen auch und notwendigerweise um das Nachdenken über Integration dieser Gruppe von Flüchtlingen. Nach 10 Jahren ist man weitgehend auch in diesem Land hier angekommen und integriert. Das beweisen die Kinder, die hier geboren sind. Da ist es natürlich eine Voraussetzung, dass wir die aufenthaltsrechtlichen Fragen klären. Das ist nur bundeseinheitlich möglich, das wissen wir. Aber nichts hindert uns, darüber nachzudenken und hier auch politisch zu handeln, und im Zusammenhang mit dem neuen Zuwanderungsgesetz, wenn wir es denn haben werden, gibt es hier eine ganze Menge Unwägbarkeiten, und es wird uns beschäftigen.
Aber diese Idee der Integration kommt ja dann auch im nächsten Antrag zum Ausdruck, Bleiberechtsregelung für Roma. Auch hier muss ich sagen: Es gab ja hier schon mal anscheinend einen breiten Konsens in dem Entwurf zu einer Koalitionsvereinbarung der versuchten Ampelkoalition. Ich hoffe insofern, dass auch die Fraktion der FDP hier tatkräftig mitwirken wird, diesen Antrag positiv zu diskutieren und umzusetzen. Allerdings sehe ich zwei Punkte: Erstens sollten wir den Senat in diesem legitimen Ansinnen den Rücken stärken, und zweitens denke ich, wir brauchen gesellschaftliche Akzeptanz für dieses politische Anliegen, die wir herstellen müssen. Kein einfacher Vorgang! Es wäre auch hier dringend notwendig, kooperativ zu arbeiten und vor allem unter Einbeziehung der Organisation der Roma dieses Problem zu diskutieren, die lange darauf warten, endlich von der Politik einmal zur Kenntnis genommen und gehört zu werden, und der Projekte, die seit Jahren und übrigens mit umfangreichen Fördermitteln der EU-Kommission Initiativen ausprobiert haben, wie Integration möglich ist, und hier weitgehende Erfahrungen gemacht haben.
Ich verweise auch auf die Erfahrung, die wir auf Initiative des Bischofs der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg am Run
den Tisch „Bürgerkriegsflüchtlinge aus Jugoslawien“ auch speziell zu diesem Punkt gemacht haben, wo viele Experten zusammen saßen. Allerdings hat die damalige Innenverwaltung diesen Runden Tisch ignoriert. Ich denke, diesmal wird es anders sein, wenn ähnliche Gremien dieses Anliegen zu unterstützen bereit sind. Ich habe gehört, dass auch die Kirche bereit ist, dieses Anliegen tatkräftig zu unterstützen. Wir sollten das zur Kenntnis nehmen und aufnehmen.
Den Antrag über Vermeidung von Obdachlosigkeit – Gewährung von Leistungen bei Entlassung aus der Abschiebungshaft betreffend muss ich auch sagen: Herr Henkel, Sie sagten, die Leute haben keinen Anspruch – oder wer das auch sagte. Das ist nicht richtig. Natürlich haben diejenigen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, einen gesetzlich verankerten Anspruch. Es ist das Mindeste, wenn sie selbst mittellos sind, bei einer Entlassung eine Fahrkarte in die Hand gedrückt zu bekommen, damit sie nicht schwarz fahren müssen und eventuell gleich wieder eine Klage am Hals haben und damit sie überhaupt erst in einer Einrichtung ankommen, wo sie betreut werden können, und diese Einrichtung, wenn Bedarf ist, das ist nicht in jedem Fall so, vermittelt wird, auch an den Wochenenden. Es gibt diese Fälle, denn sonst wäre dieser Antrag nicht entstanden. Er könnte übrigens Bestandteils des Berichts des Senats zur Verbesserung der Situation in der Abschiebehaft sein, der sehr konkret und kleinteilig sein müsste nach dem Antrag, der hier gestellt worden ist. Dieser Bericht ist übrigens seit dem 31. Dezember 2001 überfällig. Ich bewerte das mal positiv; es wird offenbar detailliert an diesem Bericht gearbeitet. Ich hoffe also, dass noch die Möglichkeit besteht, diesen Antrag gleich in diesem Bericht zu berücksichtigen.
Was die Stelle zur Beratung von Migrantinnen und Migranten betrifft, habe ich eine etwas andere Meinung. Es ist notwendig, dass eine qualifizierte Beratung aller derer, die die Ausländerbehörde aufsuchen müssen, durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet wird. Die qualifizierte Beratung ist allerdings ein Entwicklungsprojekt. Ich sehe darin ein sehr langfristiges Entwicklungsprojekt in Bezug auf die Situation der Ausländerbehörde in Berlin. Ich sehe auch nicht, dass wir alles von heute auf morgen bewerkstelligen können, und erinnere an die Personalstellensituation künftig auch in dieser Behörde, die es uns nicht einfacher machen wird. Dieser Anspruch ist auch Bestandteil unserer Koalitionsvereinbarung. Gerade im Bereich, den Sie ansprechen, gibt es sehr gute Beratungsstellen, die auch vom Senat unterstützt werden und in der Vergangenheit unterstützt wurden. Es gibt eine Kooperation zwischen ihnen und der Senatsverwaltung – auch für Frauen übrigens. Ich denke, dass alle Gruppen von Migrantinnen und Migranten, die diese Behörde aufsuchen, ein Recht auf eine qualifizierte Beratung durch die Mitarbeiter haben. Daran haben wir insgesamt zu arbeiten.
Ihren Antrag Nr. 15/356 betreffend ausreichend Impfschutz: Auch da muss ich sagen, für mich hat das nicht mit Zwangsimpfung oder solchen Maßnahmen zu tun, sondern jeder für uns wird dafür sorgen, wenn er in tropische oder subtropische Gebiete dieser Erde reist, dass er ausreichend gesundheitlich vorbeugt. Menschen, die hier jahrelang gelebt haben und diesen vorbeugenden Schutz genauso benötigen wie wir alle, haben einen Anspruch darauf, dass wir dem Genüge tun. Das ist eine Selbstverständlichkeit und auch umsetzbar.
Als letztes Ihr Antrag über Abschiebestopp für Ausländer tschetschenischer Herkunft: Die aktuelle Situation ist uns bekannt. Ich wüsste nicht, dass der Krieg dort beendet wäre, Kollege Henkel – Sie müssen einmal die aktuellen Berichte dazu verfolgen –, mitnichten, die Situation ist weiter dramatisch. Uns liegen für die Beratung im Ausschuss ausreichende und detaillierte Berichte verschiedener internationaler Organisationen, auch des UNHCR, vor. Wir haben vereinbart, dass neben den Berichten des Auswärtigen Amtes künftig auch die Berichte des UNHCR eine Grundlage der Entscheidungen sind, die wir in den Ausschüssen und im Plenum zu diesen Fragen treffen werden. Wir können an diesem Beispiel anfangen, diese Vereinbarung umzusetzen und zu prüfen, inwieweit sie tragfähig ist. Ich kenne jedenfalls die Berichte des UNHCR, und sie weisen darauf hin,
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dass es zur Zeit keine inländische Fluchtalternative für tschetschenische Bürger in der Russischen Föderation gibt. Die Verlautbarungen des Moskauer Bürgermeisters z. B. in den letzten Jahren, die auch von unserer Seite schon einmal heftigst kritisiert worden sind, weil wir Moskau als Partnerstadt haben, machen sehr wohl deutlich, dass es hier eine flächendeckende Diskriminierung und auch Verfolgung gibt, auch für diejenigen, die nicht zu der Gruppe von Straftätern gehören. Wir sollten schleunigst in der nächsten Ausschussitzung zu einer Entscheidung kommen, die ich auch für notwendig halte. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Sie wollen, dass wir einem Antrag zustimmen, in dem Sie uns vorschlagen,
dem Zuwanderungsgesetz im Bundesrat nur dann zuzustimmen, wenn der humanitäre und moderne Charakter dieses Gesetzes gewahrt bleibt.
Nun gibt es unterschiedliche Wahrnehmungen dazu, was an diesem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf „humanitär und modern“ ist.
Moment mal, wir reden jetzt über Ihren Antrag, Herr Kollege Mutlu! Es gibt sehr unterschiedliche Wahrnehmungen dazu, und da muss ich gar nicht mal Links zitieren, da kann ich ganz unverdächtige Personen aus den Reihen der CDU zitieren, die zum Beispiel Folgendes sagen:
Ich bin gegen eine Einwanderungsquote, weil ich das für Zynismus halte. Das ist doch neokapitalistisch!
Das hat Herr Blüm gesagt. Er sagte auch:
Die Qualifizierten aus den Entwicklungsländern sahnen wir ab, aber die Alten, Armen und Kranken sollen gefälligst zu Hause bleiben. Bei den Sklaven früher haben wir auf die Zähne geguckt, jetzt reicht ein Diplom. Das ist die totale Mobilmachung der Welt. Mit mir ist das nicht zu machen!
Völlig unverdächtig – ein Mitglied der CDU!
Es geht um den Teil „Einwanderung für Hochqualifizierte, Privilegierte“, es geht um das Punktesystem, das Sie auch in Ihrem Antrag ansprechen, das im Übrigen wahrscheinlich zehn Jahre lang gar nicht stattfinden wird.
Das hat Herr Schily Frau Merkel noch einmal als Angebot zur Zustimmung mitgeteilt. Ich kann es gern zitieren, wenn Sie das nicht glauben. Es ist nachzulesen im Internet, BMI-Web-Seite.
Herr Kollege Wieland! Nötigen Sie mich nicht! Ich habe ein paar Minuten Zeit zu reden! – Was die Zustimmung zu einem Gesetz betrifft, zu dem Sie die Meinung in der PDS kennen, so weiß heute Abend noch keiner, wer morgen im Bundesrat wie und warum zustimmen oder ablehnen wird.
Es wird die Nacht über verhandelt. Ich bin keine Hellseherin. Die Fraktion der PDS hat sich dazu positioniert. Wir haben mit unserem Koalitionspartner Verhandlungen geführt und sind übereingekommen, in Änderung Ihres Antrags Vorschläge zu unterbreiten zur Handhabung eines möglicherweise in Gang kommenden Gesetzes auf Landesebene – ich muss hier nicht noch einmal vorlesen, was wir dort vorschlagen – weitestgehend die Ermessensspielräume zu nutzen,
auch auf Bundesebene darauf einzuwirken – das haben Sie übrigens gefordert, Herr Ratzmann –, dass Ausführungsbestimmungen und Rechtsverordnungen so gestaltet werden, dass auch hier der humanitäre Charakter von einzelnen Bestimmungen gewahrt bleibt. Er wird in diesem Gesetz nicht generell gewahrt, das wissen Sie auch. Die Haltung zu diesem Gesetz geht bis in die Persönlichkeit selbst hinein. Ich erlebe Leute mit Persönlichkeitsspaltung.
Als Politiker muss ich das verteidigen, aber als Anwalt der Menschenrechte habe ich damit ein Problem. So weit geht das Problem auch für den Einzelnen.
Wir haben Ihnen Vorschläge unterbreitet, wie wir das im Land Berlin gemeinsam handhaben wollen. Wir hoffen dabei auf Ihre Unterstützung als Opposition.
Wir werden morgen sehen, wie die Abstimmung läuft, Herr Wieland! Ich sagte Ihnen: Hellseher sind wir alle nicht. Das habe ich dem Senat nicht vorzuschreiben.
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Sie kennen die Position der PDS. Sie können es auch in der Presse nachlesen. – Es ist nicht nur mit dieser politischen Willenserklärung getan, was wir auf Landesebene tun wollen – als Koalition und gemeinsam mit Ihnen, Herr Dr. Körting. Wir untermauern noch mal die Koalitionsvereinbarung, auch den Geist dieser Koalitionsvereinbarung, die einen Paradigmenwechsel in dieser Stadt, der Atmosphäre, die wir früher erlebt haben, enthält.
Aber, Herr Dr. Körting, was wir brauchen, ist der Wille der Verwaltung, das, was wir hier auf politischer Ebene beschließen, auch tatsächlich in alltäglichem Handeln umzusetzen. Da haben wir zu tun, dem auch Nachdruck zu verleihen. Ich lebe immer nach dem Prinzip des berühmten Philosophen Ernst Bloch, dem „Prinzip Hoffnung“, Herr Wieland, auch in Bezug auf Ihre Frage, was die morgige Abstimmung betrifft.
Herr Kollege Wieland! Wenn Sie meine persönliche Meinung wissen wollen – Sie kennen sie. Ich bin eine Kritikerin dieses Zuwanderungsgesetzes. Aber wir haben in der PDS einen Entscheidungsprozess durchgemacht; es gibt eine Diskussion mit Mehrheitsentscheidungen, die davon ausgeht, dass dem Senator für morgen eine positive Entscheidung zugebilligt wird.
Ich danke Ihnen!