Iris Spranger

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrter Herr Thiel!
Zu 1: Die von den einzelnen Bundesländern auf Abfrage meines Hauses zugelieferten Zahlen zu den offenen Forderungen sind nicht unmittelbar vergleichbar. Die Darstellung und Ermittlung erfolgt in den verschiedenen Bundesländern auf vielfältige Weise. Insbesondere erfolgt die Berliner Darstellung der Kassenreste in der Haushaltsrechnung nicht in allen Bundesländern in gleicher Form. Deshalb sind auch die – –
Das ist völlig in Ordnung. – Deshalb, verehrter Herr Thiel, wie von mir bereits auch im Hauptausschuss sehr ausführlich dargestellt, sind die Zahlen, die Sie vergleichsweise herangezogen haben, aufgrund der roten Nummer, die wir geliefert haben, der Stadt Hamburg mit Berlin nicht vergleichbar. Beispielsweise – und das haben wir extra auch für heute noch mal in Hamburg abgefragt – enthält der aus Hamburg gemeldete Betrag entgegen der Berliner Zahl nicht die befristet niedergeschlagenen Forderungen, also Forderungen, in denen derzeit auf eine Beitreibung verzichtet wird, weil sie aussichtslos erscheinen. Insgesamt können solche Zahlen nur Stichtagsbestandsaufnahme darstellen. Alter der offenen Forderungen, deren Wertigkeit, die bereits erfolgten Maßnahmen zur Beitreibung u. Ä. werden daraus – auch das schon dargestellt – nicht deutlich. Aus der Höhe der offenen Forderungen kann daher auch nicht auf Nachlässigkeit, so wie von Ihnen formuliert, im Umgang mit offenen Forderungen geschlossen werden. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der ausgewiesene Forderungsbetrag u. a. auch das Buchungsverhalten über viele Tausend Haushaltstitel in der Hauptverwaltung und den Bezirken widerspiegelt. Zudem lässt sich den Daten nicht entnehmen, welcher Betrag davon über einen längeren Zeitraum offenbleibt. Der nach jetzigem Datenstand offene Forderungsbetrag, den Sie ja benannt haben, beläuft sich im Übrigen auf 0,1 Prozent der Einnahmen des Landes Berlin.
Zu Ihrer Frage 2: Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation sollte selbstverständlich alles getan werden, um notleidende Forderungen des Landes Berlin so umfänglich wie möglich beizutreiben. Man kann aber nicht einfach davon ausgehen, dass durch die Einrichtung – und das ist von Ihnen gefordert, Sie haben es eben noch mal gesagt – eines zentralen Forderungsmanagements mehr offene Forderungen beigetrieben werden können. Der Vorteil der dezentralen Beitreibung von Forderungen – auch das haben wir diskutiert – besteht vielmehr darin, dass die jeweils zuständige Behörde wegen ihrer Sachnähe naturgemäß mehr über die Entstehung der Forderung sowie den Schuldner und seine persönlichen Verhältnisse weiß. Gerade dieses Wissen kann aber auch bei der Beitreibung offener Forderungen gewinnbringend eingesetzt werden. Im Übrigen – auch das noch mal hinterfragt, weil wir das mit Sicherheit, weil wir ja noch den Vorgang im Laufen haben, noch mal im Hauptausschuss miteinander besprechen werden – möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass auch Hamburg – weil Sie das ja immer so hervorheben – kein zentrales Forderungsmanagement hat, dass also auch dort keine Stelle für die Beitreibung sämtlicher offenen Forderungen zuständig ist. – Herzlichen Dank!
Verehrter Herr Abgeordneter Thiel! Ich habe Ihnen ja gesagt, dass wir eine Stichtagsregelung haben, z. B. 31. Dezember. Daraus entstammen ja die Zahlen der Tabelle, die wir Ihnen in dieser roten Nummer vorgelegt haben. Wenn beispielsweise ein Schuldner – weil ja dort auch Gebühren drin sind – seine Gebühr von 5 Euro Parkgebühr nicht gezahlt hat, dann kann das am 1. Januar 2011 schon beigetrieben sein, weil er das bezahlt hat. Das heißt also, selbstverständlich ist ein ständiges Mitarbeiten der Schuldnerinnen und Schuldner vonnöten. Da haben
Sie völlig recht. Aber wir werden natürlich alles in den Behörden tun, dass die Schulden, die entstanden sind, ob es Steuerschulden sind, ob es andere Schulden, selbstverständlich auch von den Schuldnern eingetrieben werden. Deshalb werden wir uns trotzdem natürlich miteinander, weil es ja bereits unterschiedliche Vorgehensweisen auch in den Bezirken z. B. gibt, das Ganze ist ja entstanden anhand einer neuen Vorgehensweise im Bezirk MarzahnHellersdorf, wo wir ja gemeinsam darüber diskutiert haben, ob das eine Möglichkeit ist, selbstverständlich werden wir das gemeinsam überlegen, ob man eventuell neue Wege noch gemeinsam tun kann. Ich sehe aber überhaupt nicht, dass dieser Schuldenstand andere, eventuell neue Schuldner noch animiert. Das glaube ich nicht.
Ich mache hier im Unterschied zu Ihnen keinen Wahlkampf, sondern ich kümmere mich darum, dass die Schulden auch wirklich beigetrieben werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Frau Barth! Verehrte Frau Jantzen! Ihre Mündlichen Fragen beantworte ich wie folgt, und zwar als Erstes die Fragen von Frau Abgeordnete Barth:
Zur Frage 1: Berlin baut die Kindertagesbetreuung Schritt für Schritt aus. Tatsächlich geht es zunächst um die Sicherung eines der wichtigsten Politikziele dieser rot-roten Koalition, nämlich dem Ausbau und der Förderung der Kindertagesbetreuung. Hier ist in den letzten Jahren Gewaltiges geleistet worden – auch in der Bereitstellung öffentlicher Gelder –, und dieser Weg wird selbstverständlich weiter beschritten werden.
Zum einen steigt die Zahl der Kinder in Kindertagesstätten ständig: Es gibt den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der immer weiter ausgedehnt wird. Durch das Kindertagesstättenförderungsgesetz werden bis zum Jahr 2013 auch die unter Dreijährigen einen Rechtsanspruch haben. Das wollen wir, und dabei sind wir wesentlich weiter als alle anderen vergleichbaren Städte und Länder.
Die zahlenmäßigen Vorgaben, die die anderen Länder erst 2013 erfüllen sollen, haben wir schon lange übererfüllt. Wir sind der Auffassung, dass jedes Kind in den Kindergarten gehen sollte, weil es dort die bestmögliche Förderung erhält. Deshalb hat der rot-rote Senat die Elternbeiträge für die letzten beiden Jahre vor der Schule abgeschafft, und ab dem 1. Januar 2011 kommt noch ein weiteres Jahr hinzu.
Zum anderen sind wir mit sehr viel Kraft und Geld dabei, die Qualität der Kindertagesbetreuung ständig zu steigern. Wir entwickeln die Kindergärten zu echten Bildungseinrichtungen weiter. Wenn wir sagen, dass die Kinderbetreuung einen absoluten Vorrang vor allem anderem
hat, dann heißt das auch, dass wir gemeinsam genau hinschauen, dass das Geld effizient eingesetzt wird und die Strukturen transparent sind. Wir sind dabei zu klären, was dies im Detail heißt. Das Finanzressort, die Bezirke und das Bildungsressort werden dabei ihr Know-how einbringen. Der Senat wird dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses darüber berichten. Dass dabei selbstverständlich die parlamentarischen Beschlüsse eingehalten werden, stand immer und steht außer Frage.
Zur Frage 2: Selbstverständlich geht die Senatsverwaltung für Finanzen davon aus, dass die Bezirke auf der Basis des geltenden Rechts entscheiden. Aber weder das Kitagesetz noch die Verordnung über die Orientierungshilfe können alle Lebenssachverhalte erfassen und Einzelfälle konkret abbilden und regeln. Es wird also immer einen Ermessensspielraum für den letztverantwortlichen Sachbearbeiter geben, und ich füge hinzu: Das ist auch sehr sinnvoll. Denn die unterschiedlichsten Lebenssituationen von Kindern und Familien in der Stadt müssen gerecht beurteilt werden.
Nun zu den Fragen der Abgeordneten Jantzen. Zu Frage 1: Die Aussagen in Ihrer Frage treffen nicht zu, verehrte Frau Jantzen: Es war nie das Ziel des Senats, auch nur einem Kind seinen benötigten Platz oder seinen besonderen Förderbedarf in einer Kindertagesstätte vorzuenthalten. Vielmehr steht auch der Finanzsenator ausdrücklich zu den politischen Schwerpunktsetzungen des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin im Bereich der vorschulischen Bildung. So haben wir die Zuweisungen an die Bezirke für die Kindertagesbetreuung für das Jahr 2011 auf 978 Millionen Euro angehoben, bei einem Ist von 799 Millionen Euro im Jahr 2008 und einem Ist von 942 Millionen Euro im Jahr 2009. Das ist eine Steigerung um 179 Millionen Euro und entspricht 22,4 Prozent. Ein deutlicheres und glaubwürdigeres Bekenntnis zu diesem politischen Ziel ist schwer vorstellbar. Mit den freien Trägern konnten wir im Dezember des letzten Jahres eine Vereinbarung erreichen, dass die tatsächliche Inanspruchnahme der bewilligten Betreuungszeiten evaluiert wird. Diese Evaluation werden wir wie vereinbart durchführen.
Zur Frage 2: Die Erzieher-Kind-Relation ist im Kitaförderungsgesetz festgelegt und wurde gerade mit Wirkung zum 1. April 2010 erheblich verbessert. Ab dem Jahr 2011, dem zweiten Schritt der Verbesserung, beträgt diese bis zu 17 Prozent mehr gegenüber der vorherigen Regelung. Allerdings geht das Gesetz dabei von tatsächlich zu betreuenden und zu fördernden Kindern aus. Ihre Fragestellung, Frau Abgeordnet Jantzen, beinhaltet bereits die Annahme, dass durch eine Unterinanspruchnahme die Personalausstattung besser ist als vom Gesetz vorgesehen. Ob das tatsächlich der Fall ist, hängt von der Verwendung der Mittel durch den jeweiligen Einrichtungsträger ab und entzieht sich daher meiner Kenntnis. – Herzlichen Dank!
Wir haben selbstverständlich ständig eine Verbindung auf der Arbeitsebene, weil die zuständige Fachverwaltung eine fachliche Einschätzung abgeben muss. Im Prozess ist die Fachverwaltung ständig dabei.
Frau Jantzen! Sie haben gerade die Arbeitsgruppe erwähnt. Diese tagt ergebnisoffen. Mein Senator sagt immer: Solange es keine rote Unterschrift seiner Staatssekretärin bzw. keine grüne von ihm selbst, gibt es kein Ergebnis. – Ich rufe Sie herzlich dazu auf, an dem Prozess mitzuarbeiten!
Wir werden diesen Auflagenbeschluss, der eine Zeitschiene enthält, selbstverständlich erfüllen. Sie erhalten rechtzeitig eine Antwort. Wir stehen mit den Trägern in ständiger Verbindung. Diese möchten die Evaluation ebenfalls, um Transparenz zu erhalten. Sie werden im Parlament und im Hauptausschuss eine Beantwortung erhalten, die sicher zu Ihrer Zufriedenheit sein wird.
Ich habe bereits ausgeführt, dass nichts zu Belastungen der Eltern führen oder gar auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Dazu stehen wir. Sie werden sicher mit mir einer Meinung sein, dass wir nicht die Gutscheine, sondern die Kinder in den Kitas wollen. Das werden wir umsetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Thiel! Zu Ihrer ersten Frage: Den Gewerbesteuerhebesatz legen die Gemeinden in eigener Verantwortung fest. Sie müssen jedoch mindestens 200 Prozent erheben. Diese Entscheidung des Gesetzgebers wurde durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Der Mindesthebesatz soll verhindern, dass sogenannte Steueroasen – wie zum Beispiel Nord-Friedrichskoog – ihrem Umland oder den großen Städten zu viele Steuereinnahmen entziehen.
In der Vergangenheit haben häufig kleine Gemeinden mit wenig Infrastruktur ihren Hebesatz auf den Mindestsatz abgesenkt, um einzelnen Großunternehmen auf die sogenannte grüne Wiese zu locken. Für eine Großstadt mit einer sehr starken Infrastruktur und vielfältigen zentralen Angeboten, die von der gesamten Region in Anspruch genommen werden, wie zum Beispiel eine hervorragende Gesundheitsversorgung, Bildung oder Kultur, ist dies jedoch keine ernsthaft zu erwägende Option.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat wird sich an keinem Steuerwettlauf nach unten beteiligen. Das wäre ruinös. Es hätte im Ergebnis weder Vorteile für die Bürger noch für die Unternehmen. Vielmehr würde es die finanzielle Situation und Basis Berlins erheblich schwächen. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass für die Standortentscheidung eines Unternehmens viele Faktoren maßgeblich sind. Berlin ist ein äußerst attraktiver Gewerbestandort, der auch konkurrenzfähig ist. Daran ändert der Gewerbesteuerhebesatz einer Umlandgemeinde nichts. Es ist zudem nicht ungewöhnlich, dass Gewerbesteuerhebesätze zwischen der Metropole und dem Umland erheblich unterschiedlich sind. Schauen Sie sich den Flughafen in Frankfurt am Main an! Dort ist die Differenz ebenso groß wie bei uns. – Danke!
Das kann ich nicht erkennen.
Solche Gespräche sind mir derzeit nicht bekannt, aber ich kann das gerne eruieren.