Claudio Jupe
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Verbraucherschutzbereich ist eine Materie, die sich durch alle gesellschaftlichen Bereiche zieht. Wenn Sie die Themen nehmen, die in den letzten drei, vier Jahren öffentlich diskutiert wurden, Kleinanlegerschutz, Elektroschrott, Lebensmittelkontrolle, Transparenz, Kodifizierung des Patientenrechts – ich könnte noch mehrere andere nennen –, dann sehen Sie, dass es an allen Ecken der Gesellschaft des Verbraucherschutzes bedarf. Ich glaube, das war auch ein Gedanke, der sich in den Koalitionsverhandlungen dieser Koalition manifestiert hat, die eben deswegen die Abteilung für Justiz und Verbraucherschutz geschaffen und ressortiert hat und ihr eine eigene Staatssekretärin zugeordnet hat. Das kann man nicht hoch genug einschätzen.
Mit der Staatssekretärin haben wir die Rahmenbedingungen der Verbraucherschutzarbeit grundlegend verbessert, abzulesen an den bisherigen Haushalten. Dort wurde die Verbraucheraufklärung durch mehr Mittel gefördert. Es war daher möglich, neue Themen anzugehen und zu erarbeiten.
Als Beispiel sei der Onlineschlichter erwähnt. Wie Sie wissen, wird der Handel im Internet immer wichtiger. Verbraucher brauchen auf diesem Marktplatz Schutz und Möglichkeiten, wahrgenommen zu werden. Das Stichwort ist Ausgleich, Ausgleich durch Schlichtung. – Ich kürze hier.
Darüber hinaus wurden andere Zielgruppen unterstützt. Vorbildcharakter hat dabei die Schulung von Multiplikatoren im Bereich türkischer und arabischer Gemeinden. Die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden, wird bewusst gefördert. Berlin hat mit diesem Mentorenprojekt neue Wege beschritten. Der zu beschließende Haushalt unterstützt dieses Projekt, gerade auch im Hinblick auf die Flüchtlinge und zu deren Nutzen.
Oben habe ich das Stichwort Verbraucherbildung erwähnt. Der Senat und seine Senatsverwaltungen für Verbraucherschutz und für Schule sind insoweit zu loben.
Die Einflechtung des Verbraucherschutzes in die Bildung der Jugendlichen hat bundesweit Vorbildcharakter. Ich finde das grundlegend. – Ich verkürze an dieser Stelle.
Es geht uns um eine verbrauchergerechte Welt. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Haushalt in den genannten Maßnahmen einen weiteren Schritt in eine verbrauchergerechtere Welt schaffen. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich kurz fassen. Wir schließen uns, um es mal juristisch auszudrücken, der Erledigungserklärung an. Ich persönlich bin allerdings nicht davon überzeugt, denn ich hätte eine Anzahl von Fragen, die ich bei einer Ausschuss
überweisung, die ursprünglich verabredet war, hätte stellen und vielleicht auch im Ausschuss klären lassen können. Das haben Sie nun mit Ihrer Erledigungserklärung heute verhindert. Ich werte das so, dass Sie letztendlich der Politik der Bundesregierung unter ihrer Bundeskanzlerin zustimmen, denn die hat doch vor ganz wenigen Tagen gesagt, sie sehe gar keine Zukunft für die Gentechnik in Deutschland. Indem Sie heute Ihren Antrag für erledigt erklären, werte ich das als Zustimmung zur Politik der Bundesregierung. – Danke!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bereich Verbraucherschutz ist insgesamt gesehen nur ein kleiner Ausschnitt aus dem vorgelegten Haushalt. Er betrifft aber nach meiner Auffassung einen politisch sehr wichtigen Bereich, was wir spätestens immer dann merken, wenn wir in die nächste veröffentlichte Meinung gucken und den nächsten Skandal dort berichtet finden.
(Senator Thomas Heilmann)
Mir ist aber vorab wichtig festzuhalten, dass es jenseits vieler subjektiver individueller und umständegeprägter Interessen einzelner Mitbürger und Mitbürgerinnen für den Verbraucher und damit für den Normalbürger und die Normalbürgerin doch am allerwichtigsten ist, nicht mit zusätzlichen Ausgaben belastet zu werden, die den kollektiven Verschuldungsdruck erhöhen und dem Steuerzahler und der Steuerzahlerin, die zugleich Verbraucher und Verbraucherin sind, nur Nachteile bringen, am Ende auch für das eigene Portemonnaie. Das heißt, wir als Interessenwahrnehmer im Verbraucherschutz sehen in der Zurückführung des Berliner Haushalts für 2014 und 2015 auf den derzeitigen Bestand einen für hiesige Verhältnisse immensen Fortschritt. Das ist heute Morgen mehrfach gesagt worden, aber ich muss es an dieser Stelle wiederholen. Es betrifft nämlich jede Verbraucherin und jeden Verbraucher, keine weiteren Ausgabenentwicklungen, keine zusätzliche Verschuldung im Haushalt feststellen zu können. Ich glaube, das ist eine Stärkung aller Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher.
Zum Verbraucherschutzbereich selbst für den zukünftigen Haushalt ist Folgendes festzuhalten: Wir sehen durch die vorgelegten Zahlen unsere Grundsätze des Verbraucherschutzes in Berlin bestätigt: im abwehrenden Verbraucherschutz, nämlich Gefahren für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu reduzieren und möglichen Manipulationen und Schädigungen zu begegnen und vorzubeugen, und im aufklärenden Verbraucherschutz, der durch Kenntnis- und Wissensvermittlung der Verbraucherinteressen gestärkt wird.
Zur Durchsetzung dieser Grundsätze ist der Zuschuss an die Verbraucherzentrale Berlin um weitere 150 000 Euro per anno erhöht worden. Die Mittel für die Verbraucheraufklärung wurden um 100 000 Euro erhöht. Wir sind uns mit dem Senat einig, dass insbesondere die nachwachsende Generation im Sinne des Verbraucherschutzes gebildet sein sollte und es dazu Maßnahmen bis hinein in die Schulen bedarf. Die Durchführung solcher Maßnahmen werden wir fortlaufend begleiten und ergänzen.
Dem Verbraucherschutzsenator sei für sein Engagement – ich erwähne stellvertretend Schrottimmobilien, BelloDialog, Online-Schlichtung, wohnortnahe Verbraucherschutzaufklärung – gedankt. Wir hoffen, dass dieses Engagement und diese Aktivitäten fortgesetzt werden. Ich sage als Stichwort Lebensmittelverschwendung. Da haben wir gute Ansätze gehabt: Die Wertewochen und das Forum Wertschätzung für Lebensmittel sind schon genannt worden. Wir erwarten natürlich noch eine verbraucherschutzpolitische Strategie, obwohl das nicht in erster Linie im Fokus steht.
Zuallerletzt darf ich einen letzten Satz sagen, der mir hier vom tierschutzpolitischen Sprecher aufgetragen wurde: Wir freuen uns darüber, dass es gelungen ist, die medizi
nische Versorgung und die Pflege der Wildtiere im Haushalt zu verankern. – Danke sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich kurzfassen, da wir verabredet haben, diesen Antrag in den zuständigen Rechts- und Verbraucherschutzausschuss zu überweisen. Ich bin – jedenfalls hinsichtlich der Formulierung des Antrags – ein bisschen skeptisch. Ich
würde den zweiten Titel des Antrags so formulieren: „Endlich mehr Sicherheit für Vegetarier und Veganer“.
Ich habe zum Antrag auch grundsätzliche Bedenken vorzutragen. Ein Staat, der versucht, sämtliche Angelegenheiten einzelner gesellschaftlicher Gruppen in Gesetze und in Vorschriften zu gießen, der überfrachtet das alles, der erstickt die Initiativkraft des Einzelnen, die Kreativität der Gesellschaft und die Balance zwischen Bürger und Staat. Das ist meine persönliche Meinung zu dem Vorschlag, den Sie gemacht haben, aber wir können das im Ausschuss gerne noch im Einzelnen diskutieren.
Hinzu kommt, dass wir den abwehrenden Verbraucherschutz im Vordergrund sehen, das bedeutet Abwehr von Gesundheitsgefahren, nicht aber die Hinzufügung einzelner weiterer Vorschriften, die lediglich einzelne Gruppen betreffen.
Eine andere Frage ist, inwieweit Lebensmittel, die als vegan oder vegetarisch deklariert werden, den Verbraucher oder die Verbraucherin über ihre Zusammensetzung ordnungsgemäß nicht unterrichten. Dazu hat Frau Köhne eigentlich das Richtige gesagt: Klarheit und Wahrheit muss sein. Das ergibt sich aber aus den bisherigen Verbraucherschutzvorschriften.
Formal ist vielleicht noch zu sagen, dass eine Änderung der im europäischen Bereich bestehenden Lebensmittelinformationsverordnung derzeit nicht in Betracht kommt und auch keine Aussicht auf Umsetzung und Realisierung hat. Diese europäische Verordnung wird nämlich die deutsche Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ablösen, und dann gilt der Inhalt der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung. Da das bereits zum Ende des Jahres, nämlich zum 13. Dezember 2014, der Fall sein wird, würden wir mit einer solchen Anregung ins Leere stoßen. Ich bin aber gerne bereit, weitere Argumente auszutauschen, und freue mich auf eine Diskussion im Ausschuss. – Danke schön!
Ich frage den Senat: Welche Auswirkungen hat die Insolvenz des Energieanbieters Flexstrom für die Verbraucher in Berlin?
Den Verbraucherschutzsenator!
Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Welches Ergebnis hat das seit dem 13. Februar durchgeführte berlinweite Screening von Fleischprodukten in Bezug auf den Pferdefleischbetrug ergeben?
2. Wie steht der Senat zu Überlegungen, in Zukunft die Wirtschaft an den zum Teil erheblichen Kosten für die amtliche Lebensmittelüberwachung zu beteiligen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben vorgeschlagen und im Wesentlichen mindestens mit der SPD-Fraktion Einvernehmen darüber erzielt, das Thema Pferdefleischskandal heute zum Thema der Aktuellen Stunde werden zu lassen. Die Vorgänge um die Verwendung von Pferdefleisch ohne entsprechende Deklaration sind hochaktuell, aber man denkt als Verbraucher auch sogleich an weitere Möglichkeiten von Nahrungsmittelmanipulationen, wenn man die in der Presse veröffentlichten Berichte liest – ein Stichwort: Zutaten.
Seit gut zwei Wochen berichten die Massenmedien über die Vorgänge. Am 7. Februar 2013 hatte der Tiefkühlkosthersteller Findus Pferdefleisch in seiner Tiefkühlkost festgestellt, welches nicht deklariert war. Ohne Schleichwerbung zu betreiben, sei auch der Billigdiscounter Aldi erwähnt, der am Tag darauf einräumen musste, in Rinderfleisch Anteile von nicht deklariertem Pferdefleisch vorgefunden zu haben.
Ursprünglich nahm der Verlauf des zulasten der Verbraucher gehenden Skandals seinen Anfang in der Republik Irland. Die Vorgänge und die nachteiligen Auswirkungen erstreckten sich dann bald nach Großbritannien, Frankreich und Deutschland, sodass man nunmehr von einem handfesten europäischen Skandal um falsch deklariertes Fleisch sprechen kann. Wenn man den neueren Veröffentlichungen glauben darf, geht der ja auch in osteuropäische Länder.
Davon sind insgesamt viele betroffen. In mehreren Bundesländern sind verfälschte Produkte und falsch deklariertes Fleisch festgestellt worden, und inzwischen gibt es – präzise gesagt – in Berlin mindestens drei Verdachtsfälle – so weit jedenfalls die Information, wie sie mir vorliegt.
Dieser Skandal zulasten der Verbraucher ist kein Selbstbefassungs- oder Selbstbeschäftigungsritual für Massenmedien oder sonstige Interessierte, dies ist ein handfester Nahrungsmittelskandal, bei dem wir wissen wollen, wie es dazu gekommen ist und wie wir zukünftig vor einem solchen Ereignis geschützt werden können. Nach meiner persönlichen Überzeugung sind wir Parlamentarier gemäß unserer Verfassung – Artikel 20 des Grundgesetzes – geradezu verpflichtet, uns im Rahmen politischer Willensbildung der Untersuchung und Aufarbeitung eines solchen Skandals zu widmen und von der Exekutive die Verantwortung für die Herstellung und Sicherung geordneter, nicht manipulierter Verhältnisse für die Verbraucher einzufordern. Wir wollen nämlich insgesamt einen fairen Umgang miteinander. – Danke sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich vielleicht den Faden aufnehmen, den Frau Köhne hier bereits vorgetragen hat, und mich kurz an die Piraten wenden. Ich frage: Welches Selbstverständnis als Abgeordnete haben Sie eigentlich von sich, wenn Sie hier infrage stellen wollen, dass dieses Thema Pferdefleischskandal aktuell ist?
Welches Selbstverständnis tragen Sie vor sich her? Ich verweise auf die Verfassung, ich habe es Ihnen vorhin bereits vorgetragen. Sie sind verpflichtet, als Partei an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Das tun wir hier als Abgeordnete im Parlament,
und wir haben darüber hinaus –
als Legislative die Aufgabe, die Exekutive zu fordern
und die Verantwortung, die die Exekutive auszuüben hat, zu kontrollieren. Das haben Sie alles nicht verstanden, das macht Ihre Zwischenfrage deutlich. Darauf wollte ich hier hinweisen.
Nein! Ich darf die Frage des Präsidenten gleich beantworten: Ich möchte keine Zwischenfragen, um mein Konzept hier vortragen zu können, aber ich stelle Fragen!
Ich stelle Fragen an die Exekutive, wie es meine Aufgabe als Bestandteil der Legislative ist.
Nach Festlegung dieser Thematik in der heutigen Aktuellen Stunde lassen Sie mich Folgendes ausführen: Die erste Frage, die sich mir stellt, und deren Beantwortung wir verlangen, ist: Wie wird in Deutschland und in Berlin zukünftig sichergestellt, dass ordnungsgemäß deklariertes Fleisch in den entsprechenden Nahrungsmittelprodukten verwendet wird?
Es ist ja so, dass es seitens der Discounter bzw. der Nahrungsmittelverbände Bemühungen gegeben hat, für ordnungsgemäße verbraucherfreundliche Angabe auf den Verkaufsverpackungen zu sorgen. Wie wir an dem derzeitigen Pferdefleischskandal jedoch sehen können, hat dieses bisherige System versagt – Stichwort Eigenkontrolle, Fremdkontrolle.
Eine weitere, für mich offene Frage ist, ob denn heute ausgeschlossen werden kann, dass das verwendete Pferdefleisch in den üblichen Handelspackungen nicht auch noch mit Medikamenten verseucht war. Das ist hier auch schon von Frau Köhne kurz angesprochen worden. Seriösen Berichten des letzten Wochenendes nach, etwa in der „FAZ“, steht eben noch nicht fest, ob nicht auch Schlachtpferde, denen für den Menschen schädliche Medikamente verabreichtet werden durften, zur Schlachtung genommen und für die Lebensmittelherstellung verwendet worden sind. Wir selbst müssen einräumen, dass wir als parlamentarische Kontrolleure sicher nur eine geringe Fachkompetenz zur abschließenden Beurteilung der Antworten auf die gestellten Fragen haben. Es wäre schön, wenn die einschlägigen Behörden – hier auch unser Verbraucherschutzsenator und verwandte Stellen – uns deutlich und klar erklärten, wie die Kontrolle im Sinne der vorgenannten Fragen ausgeübt wurde und vor allem zukünftig ausgeübt wird.
Ich weise darauf hin, dass Organisationen wie Foodwatch die bestehenden Regeln zur Verhinderung des Betrugs am Kunden – z. B. durch falsch deklariertes Fleisch – für zu schwach und für nicht zielführend halten. Das führt auch zu der weiteren Frage, ob nicht eine strafrechtliche Sanktion für die Vornahme von falschen Versprechungen und falschen Beschreibungen auf den Nahrungsmittelprodukten in entsprechendem Umfang einzurichten wäre.
Als Ergebnis der Beratungen der Ministerinnen und Minister mit dem Geschäftsbereich Verbraucherschutz aus Bund und Ländern gibt es seit drei Tagen einen nationalen Aktionsplan.
Nach Durchsicht desselben begrüße ich für meine Fraktion, dass zukünftig auch für bearbeitete Lebensmittel europaweit die Herkunftskennzeichnung angegeben werden muss. Auch die Stärkung regionaler Kreisläufe – auch das ist vorhin schon angesprochen worden –
auf dem deutschen Lebensmittelmarkt ist zu begrüßen. Wir haben vor Kurzem das hier in Berlin und Brandenburg geschaffene Label „VON HIER“ durch Ankündigung des Verbraucherschutzsenators wahrnehmen können und fordern die Stärkung der Transparenz, Übersichtlichkeit und Verlässlichkeit auch durch die Kennzeichnung regionaler Produkte.
Mit Zustimmung nehmen wir ferner zur Kenntnis, dass nunmehr kurzfristig auch gehandelt wird. Bis Ende Februar 2013, so darf ich den Aktionsplan zitieren, wird das sogenannte Untersuchungsprogramm „Deutschland plus“ anlaufen und bis Ende April 2013 andauern. Dabei sollen über die europaweit geltenden Vorschriften hinaus Flei
scherzeugnisse daraufhin untersucht werden, ob in ihnen andere, nicht deklarierte Fleischzutaten enthalten sind. Dies wäre ein großer Schritt auf dem Wege des vorbeugenden Verbraucherschutzes.
Auch die Schaffung von Informationsstellen für Fragen der Verbraucher über das bisher bestehende Angebot der Verbraucherzentralen hinaus nehmen wir mit Zustimmung zur Kenntnis. Wie steht es mit der Schaffung einer Internetplattform zur Information der Verbraucher auf Länderebene?
Aber, das muss gefragt werden, ist sichergestellt, dass diese Pläne, die aufgeschrieben worden sind, auch zügig umgesetzt werden? Wird geprüft, ob die bereits angesprochenen strafrechtlichen Erfassungen des Betrugs am Verbraucher anlässlich des Pferdefleischskandals bearbeitet und umgesetzt werden? Wie steht es mit der tatkräftigen Umsetzung des seit einigen Monaten existierenden Verbraucherinformationsgesetzes und seiner Intention? Dazu hätten wir gerne eine Antwort und eine Präzisierung durch die Landesregierung. Gibt es die von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen geforderte Verbesserung der Behördenkultur?
Nochmals: Wir wollen einen fairen Umgang im Zusammenhang mit der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Es darf eben nicht sein, dass man aus Unrecht Profit zieht. – Danke sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege! Sie müssen dann bei dem Thema bleiben, welches Sie angesprochen haben. Ich habe nach Ihrem Selbstverständnis gefragt. Und das Selbstverständnis habe ich Ihnen vorgetragen, und ich denke, daran gibt es auch nichts zu rütteln. Ich habe jedenfalls das Selbstverständnis, die Regierung zu kontrollieren,
sie mit Fragen zu konfrontieren und von ihr Präzisierungen zu verlangen. Das habe ich hier getan, und da verweigern Sie sich. Insofern kann ich mit Ihrem Beitrag eigentlich nichts anfangen!
[Beifall bei der CDU – Lachen bei den PIRATEN – Heidi Kosche (GRÜNE): Das ist ja ganz doll, mit Ihrer Kontrolle! Haben wir im Wasserausschuss nichts von gemerkt, von Kontrolle!]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Kosten entstehen dem Land Berlin durch das Pilotprojekt „VON HIER“, einem Label für die Kennzeichnung regionaler Lebensmittel?
2. Welche Erwartungen verbindet der Senat mit dem neuen Label?
Ich frage weiterhin: Was ist denn nach dem Ablauf der Testphase vorgesehen? Wird es da eine Bewertung, eine Evaluation oder Ähnliches geben?
Bereits vor knapp 20 Jahren war deklaratorisch in der Kreditwirtschaft anerkannt: Jeder Bürger sollte ein Girokonto haben dürfen. Schon damals bestand diese Übereinstimmung zwischen Bundesregierung und Deutschem Bundestag –deklaratorisch aber deshalb, weil wesentliche und gravierende Schritte für unser Land nicht erfolgten. Inzwischen aber gibt es die sehr vernünftige Empfehlung der EU-Kommission an alle Mitgliedsstaaten, jedem Bürger, der eben auch Verbraucher sei, Zugang zu den Zahlungsdiensten im Bereich der Europäischen Union zu gewähren. Das bedeutet nichts anderes als den Zugang zu einem Basiskonto. Neben dem von uns unterstützten Verbraucherschutz gilt es, auch Verbraucherrechte sinnvoll in Kraft zu setzen. Dazu gehört, wie wir bereits in der Debatte zum P-Konto zum Ausdruck brachten, dem Verbraucher Zugang zu einem Grundkonto zu geben und dies im Bereich der gesamten Bankenwirtschaft mit Privatkundengeschäft. Deshalb wollen wir die Bundesratsinitiative für ganz Deutschland zur Installierung des Basiskontos als Girokonto auf Guthabenbasis. Wir bitten daher um Unterstützung unseres Antrags samt Aufforderung an den Senat , um dieses Ziel zu erreichen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden ebenso, wie Frau Köhne zum Ausdruck gebracht hat, die Anträge der Piratenfraktion und auch den Änderungsantrag ablehnen. Ich darf dazu folgendes ausführen: Die von Ihnen gewünschte Gesetzesänderung für das Land Berlin zur Einführung genereller Pfändungsschutzkonten läuft auf eine absolute Verpflichtung des Berliner Bankinstituts hinaus. Das bedeutet, dass die Berliner Sparkasse bei jedem Eröffnungsantrag eines x-beliebigen Kunden einem Vertragsabschlusszwang unterläge. Dem können wir nicht zustimmen.
Auch die Hinweise in Ihrer Begründung des Antrags und gerade der Hinweis auf die Empfehlung des zentralen Kreditausschusses der Kreditwirtschaft vermögen in keiner Weise zu überzeugen. Hier geht es um ein Pfändungsschutzkonto, jedenfalls nach dem Antrag der Piraten, das sogenannte P-Konto.
Wie ist die Lage dazu? – Seit der Gesetzesreform von 2010 kann ein Girokonto in Berlin in ein P-Konto umgewandelt werden. Aber die Berliner Sparkasse der Landesbank Berlin ist bereits seit 1995 – und das hat der Vorredner eben auch erwähnt – eine Selbstverpflichtung eingegangen, eine Selbstverpflichtung, die justizfest und öffentlich gemacht worden ist, wonach sie sich nämlich zur Führung von Girokonten – und damit ist auch der Änderungsantrag gemeint – auf Guthabenbasis festgelegt hat. Nur bei sogenannten strafrechtlichen Implementierungen wird ein solches Konto abgelehnt.
Es ist mithin in Berlin jedem Bürger und jeder Bürgerin möglich, bei der Berliner Sparkasse ein Girokonto zu eröffnen. Die inzwischen erheblich gestiegenen Zahlen, die hier bisher gar nicht eingeführt worden sind, von ca. 20 000 im Jahr 2004 gestiegen auf über 70 000 im Jahr 2013 belegen, dass diese Selbstverpflichtung der Berliner Sparkasse von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt angenommen worden ist. Die Berliner Sparkasse verfährt bei der Einrichtung eines Girokontos in der Weise, dass das jeweilige Konto als sogenanntes P-Konto gekennzeichnet wird, und dies unentgeltlich. Es ist jederzeit möglich, in dieser Stadt bei der Berliner Sparkasse ein Girokonto zu eröffnen und es dann als sogenanntes P-Konto zu nutzen. Da dies also bereits Realität ist, wird von unserer Seite kein Erfordernis für eine Gesetzesinitiative, die Sie ja wollen, gesehen.
Wir sind jedoch bereit, an anderer Stelle den Intentionen dieser Antragsbegründung entgegenzukommen, und ich knüpfe insoweit an die Ausführungen von Frau Köhne an. Es gibt die Empfehlung der EU-Kommission, für alle europäischen Bürger ein sogenanntes Basiskonto zu schaffen. Dies geht jedoch nicht allein für Berlin oder für ein einzelnes Bundesland, sondern ist auf nationaler und auf europäische Ebene zu verwirklichen. Wir werden dazu eine Initiative starten. – Danke sehr!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vorsitzender des Wasserverträgeausschusses darf ich Ihnen den folgenden Bericht erstatten, der Ihnen im Übrigen schriftlich vorliegt. Der Souverän, nämlich das Abgeordnetenhaus von Berlin, hat am 1. Dezember 2011 die Einsetzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass die Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe –
vom 4. März 2011 begleitet und vorangetrieben werden soll. Ferner waren in Vollzug des Gesetzes die Wasserverträge offenzulegen, sie waren öffentlich zu prüfen und öffentlich zu erörtern. Dies ist geschehen, und zwar öffentlich unter großer Publikumsbeteiligung in 16 Sitzungen zwischen Januar und Dezember 2012 und mit der Anhörung von elf Anzuhörenden einschließlich sechs Vertretern des Wassertisches der Wasserbürger. Wir haben dazu über 32 Stunden benötigt. Festgehalten ist das Ganze in den Protokollen mit einem Gesamtvolumen von ca. 750 Seiten – das colorandi causa.
Lassen Sie mich Folgendes an dieser Stelle feststellen: Gleich zu Beginn der Ausschussarbeit wurden die Initiatoren und Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch ausführlich angehört. Diese vertraten von Anfang an die Meinung, die zugrunde liegenden Teilprivatisierungsverträge bzw. Abänderungsvereinbarungen seien anfechtbar. Es wurde vorgetragen, dass diese Verträge gegen das Demokratieprinzip verstießen und daher anfechtbar oder sogar nichtig seien. Weitere Behauptungen betrafen Verstöße gegen das in der Verfassung von Berlin und nach allgemeinem Verfassungsrecht bestehende Budgetrecht des Parlaments. Außerdem wurden Verstöße gegen EU-Recht behauptet.
Von allen im Sonderausschuss vertretenen Fraktionen wurden anzuhörende Fachleute benannt und sodann im Ausschuss befragt und angehört. Ferner wurden zwei schriftliche Gutachten eingeholt, die zu den vorgenannten Themen Ausführungen machten. Im Einzelnen darf ich die Gutachten benennen: Das Gutachten zum Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ des Arbeitskreises unabhängiger Juristen, der die Argumentation des Berliner Wassertisches unterstützte, und das „Gutachten zur Vereinbarkeit der im Rahmen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserverträge abgeschlossenen Konsortialverträge, ihrer Anlagen und Änderungen mit dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Budgethoheit des Parlaments“. Mit diesen Fragestellungen, die sich teilweise überschnitten, teilweise ergänzten, befasste sich der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses von Berlin. Die Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes, der keiner der im Parlament und im Sonderausschuss vertretenen Parteien oder Fraktionen nahesteht, kamen unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu folgenden Ergebnissen, die ich Ihnen wie folgt zitieren darf:
Erstens: Der Anstaltsvorstand der Berliner Wasserbetriebe war personell demokratisch legitimiert. Ein sachlichinhaltliches Legitimationsdefizit, wie behauptet, im Hinblick auf die Wahrung des Demokratieprinzips im Ver
hältnis der Holding zu den Berliner Wasserbetrieben besteht nicht.
Zweitens: Die vereinbarte Nachteilsausgleichsverpflichtung zu Lasten Berlins, § 23.7 Konsortialvertrag, ist nicht als Garantie oder sonstige Gewährleistung zu verstehen. Ein Verstoß gegen Art. 87 Abs. 1 Verfassung von Berlin – Gesetzesvorbehalt – besteht nicht, weil keine Sicherheitsleistung im Sinne der Verfassung von Berlin vorliegt.
Drittens: Die zugrunde liegenden Verträge nebst Änderungen und Anlagen sind mangels Verfassungsverstoßes nicht mit Erfolg anfechtbar. Eine Organklage mit dem Antragsziel, die Landesregierung zur Geltendmachung einer Nichtigkeit der Konsortialverträge zu zwingen, ist unabhängig von der formalen Frage der Zulässigkeit nach Prüfung des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes nicht begründet. Ein gerichtliches Vorgehen ist nicht erfolgversprechend.
Der Ausschuss erörterte auch Fragen, die das Recht der Europäischen Union betrafen, Stichwort: rechtsfähige Beihilfen. Abschließende Bewertungen konnten dazu nicht vorgenommen werden, weil das Prüfverfahren der Europäischen Union noch nicht abgeschlossen ist. Gehört wurden u. a. der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Herr Prof. Keßler, der meinte, es könnte aufgrund von Verstößen gegen EU-Recht bei Vertragsrückabwicklungen oder Änderungen zur Rückforderung von Gewinnen von RWE und Veolia kommen. Dem widersprach der ebenso angehörte Prof. Dr. Mayer, der die Frage eines Verstoßes gegen EU-Recht verneinte.
Auch kartellrechtliche Fragen wurden mit den Vertretern des Bundeskartellamtes erörtert, welches vergleichsweise bundesweit höchste Wasserpreise in Berlin feststellte. Zur Tarifentwicklung der Wasserpreise bestand im Ausschuss Einigkeit, dass diese korrekturbedürftig ist. Der Ausschuss befürwortete eine zügige Preissenkung der Wasserentgelte, wie sie in dem vom Abgeordnetenhaus getroffenen Beschluss Drucksache 17/0570 zum Ausdruck kommt.
Im Einzelnen darf ich auf den vorgelegten Schlussbericht des Sonderausschusses vom 14. Dezember 2012, dem der Sonderausschuss mit Mehrheit gefolgt ist, verweisen. Die Minderheitenvoten sind dem Schlussbericht beigefügt.
Die gesamte Arbeit des Sonderausschusses bis zu seiner letzten Sitzung am 14. Dezember 2012 erfolgte öffentlich. Dies betrifft sämtliche Ausschusssitzungen sowie die geprüften und erörterten Dokumente samt Protokollen. Alles ist im Netz nachzulesen.
Ich darf mich abschließend für die intensive Mitarbeit bei allen Kolleginnen und Kollegen der Abgeordnetenhausfraktionen bedanken. Ein besonderer Dank gilt darüber
hinaus dem Ausschussbüro, welches dem Ausschuss hilfreich und tatkräftig zur Seite stand.
Ich darf in diesem Zusammenhang Frau Dr. Reiter und Herrn Hellriegel danken.
Für die kollegiale Zusammenarbeit und weitgehende Auskunftsbereitschaft darf ich meinen Respekt zum Ausdruck bringen gegenüber den beteiligten Senatsverwaltungen, insbesondere den Staatssekretären. Ich nenne pars pro toto Frau Dr. Sudhof und die anderen Kollegen – Herr Zimmer ist ja inzwischen ausgeschieden.
Als Ausschussvorsitzender darf ich – auch und gerade weil verschiedene Meinungen sowohl zu Beginn des Prüfungsverfahrens als auch zu dessen Ende bestanden – sagen, dass ich die Erörterung der politischen Angelegenheiten, wozu auch das zu prüfende Thema gehörte, keineswegs nur den Parteien oder, um mit den Worten des kürzlich verstorbenen Politologen Wilhelm Hennis zu sprechen, allein dem Parteienstaat überlassen möchte. Die Bürgerpartizipation, die hier – man kann mit einer gewissen Ironie sagen – nachträglich stattfand, sollte zukünftig rechtzeitig Beachtung finden und wird von mir begrüßt. Insofern darf ich abschließend auch allen Aktiven und Engagierten, die zu unserer Thematik Wasserverträge Hinweise gegeben haben, ebenfalls danken. – Danke sehr!
Herr Präsident ! Meine Damen und Herren ! Ich frage den Senat:
1. Wie schätzt der Senat die aktuellen Umsetzungschancen für die verbraucherpolitische Initiative ein, dass die Spritpreise in Echtzeit an eine zentrale Datenbank übermittelt werden?
2. Wann und auf welchem Wege können die Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft Zugang zu den übermittelten Daten erhalten?
Ich frage den Verbraucherschutzsenator, Herrn Heilmann: Teilt der Senator die heute veröffentliche Meinung des ADAC, dass die Mineralölkonzerne auf Kosten der Verbraucher überhöhte Gewinne erzielen?
Herr Senator! Ich frage nach, welche Maßnahmen im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes vorstellbar sind.
[Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN: Enteignen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Piraten greift ein Thema auf, welches aus der politisch gewollten Reform des Vollstreckungsrechts im Jahr 2009 herrührt. Sie werden sich erinnern, zumindest wenn Sie sich für das Thema interessiert haben, dass damals der Bundestag mit überwältigender Mehrheit das Vollstreckungsrecht geändert hat. Durch Änderung des Vollstreckungsrechts in der Zivilprozessordnung ist mit Wirkung von Juli 2010 das hier schon mehrfach erwähnte Pfändungsschutzkonto eingeführt worden. Die wesentliche Neuerung ist aus Sicht der Verbraucher die Verbesserung ihrer jeweiligen Situation dadurch, dass Schuldner nur in Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrags über ihr Guthaben – Arbeitseinkommen, Sozialleistungen – frei verfügen können. Dies schließt auch Beträge, die für zwingende Unterhaltsverpflichtungen dem Konto des Schuldners gutgeschrieben werden, mit ein. Es findet keine Kontosperrung mehr statt, worin die wesentliche positive Auswirkung der Einrichtung des Pfändungsschutzkontos besteht. Ich denke, wenn man sich mit der Reform des Vollstreckungsrechts befasst, muss man das einmal feststellen.
Die Erfahrungen, die im Rahmen der Umsetzung von den Beteiligten, also den Verbrauchern, Banken und sonstigen Beteiligten, gemacht worden sind, sind sehr unterschiedlich, wie sich auch aus der Antwort auf eine Anfrage an die Bundesregierung ergibt. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Reform zu kontrollieren und zu evaluieren.
Nun komme ich kurz auf den hier bereits erwähnten Zentralen Kreditausschuss für die Kreditinstitute. Dieser hat einen sogenannten Umsetzungsleitfaden zur Reform des Pfändungsschutzes erlassen, welcher sich immerhin auf 44 Seiten mit dem Pfändungsschutzkonto befasst. Dieser Leitfaden wurde umgehend von den Vertretern des Bundesjustizministerium und denen der Arbeitsgemeinschaften der Schuldnerberatungen entwickelt. Er stellt eine Selbstverpflichtung dar und soll weiterentwickelt werden. Richtig ist, dass dort die objektive Rechtslage insofern festgestellt wurde, dass kein gesetzlicher Anspruch – das ist hier gesagt worden – auf Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos besteht. Stattdessen sind die Institute der Kreditwirtschaft verpflichtet, einen Anspruch auf Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein Pfändungsschutzkonto kurzfristig zu entsprechen, was – wie ich denke – von allen positiv bewertet wird.
Bekannt geworden ist darüber hinaus, dass im Bundesrat ein Gesetzesvorschlag zur Kodifizierung eines Rechtsanspruchs gegen Banken und Sparkassen zur Eröffnung eines Girokontos eingebracht worden ist. Näheres ist dazu allerdings bis heute nicht bekannt. Ich denke, es gibt einige Themen, die wir gemeinsam in den Fachausschüssen erörtern sollten, um dann – in Anknüpfung an das, was Frau Köhne vorgetragen hat – zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. – Danke!