Heidi Kosche

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Danke, Herr Senator, für Ihren Bericht. Wenn das so stimmt, was Sie jetzt vorgetragen haben: Warum haben Sie das dem Parlament in den Berichten, die das Parlament gefordert hat, nicht mal berichtet?
Frau Spranger! Sie haben ja scheinbar in den Ausschussberatungen die Intention unseres Antrags verstanden. Und Sie erklären jetzt hier, dass das falsche Instrument gewählt wurde. Als sozialdemokratische Partei frage ich Sie: Wären Sie denn mit einem geänderten Antrag, der das richtige Instrument nimmt, einverstanden? Sie lehnen ja nicht die Intention ab. Sie sagen nur, wir hätten das falsche Instrument. Wären Sie für ein geändertes Instrument aufgeschlossen?
Danke, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Können Sie mir einen ungefähren Zeitraum nennen, in dem Flüchtlinge, wenn sie sich hier in Berlin gemeldet haben, diese TBCVorsorge oder Röntgenbehandlung bekommen?
Danke, Herr Präsident! – Angesichts dessen, dass diese Ausschreibungsverfahren schon einen Verdacht ausschließen sollen, frage ich Sie: Liegen für das Gaskonzessionsverfahren und für das Stromkonzessionsverfahren Befangenheitsanträge bei Ihnen vor?
Danke, Herr Präsident! – Herr Regierender Bürgermeister! Ich bin nicht Juristin und auch nicht mit diesen Verschwiemelungen, die Sie hier vorgetragen haben, so vertraut. Deswegen habe ich ganz einfach die schlichte Fra
ge: Hat der Justizsenator in der besagten Senatssitzung von einem Milieutäter gesprochen, ja oder nein?
Danke, Herr Präsident! – Danke, Herr Feiler, für Ihre kurze Darstellung der Beschlüsse von gestern! Sie sind ja nun auch schon lange in der Senatsfinanzverwaltung tätig, und deswegen hätte ich einmal die Frage an Sie: Die Senkungen basieren ja jetzt auf einem Gewinnverzicht. Wäre dieser Gewinnverzicht nicht schon früher möglich gewesen, um eine Senkung zu machen?
Des Weiteren würde ich gerne wissen: Sie beschreiben den Gewinnverzicht im Abwasser, den ich als Erstschritt sehr begrüße, dass Sie 6 Prozent im Abwasser senken wollen. Man sieht ja auch an der Rechnung, die die BWB herausgegeben hat, dass das ein großer Schritt ist, auch in der Menge der Euro. Da würde ich gerne wissen, ob in der Berechnung, die Sie da haben anstellen lassen, die neue Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals, die ja auch wieder sehr hoch ausfällt, berücksichtigt wurde.
Danke schön, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ich versuche es mal mit einer einfacheren Frage: Auch wenn Sie nicht mehr zuständig sind – können Sie uns sagen, welche Kosten diese Klage verursacht hat?
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! – Lieber Senator Nußbaum! Ich bin auch froh, dass Sie zu dieser Diskussion erschienen sind. Und wenn es denn hilft: Ich übernehme die Kaffeekosten!
Seit Jahren, besonders seit der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe, stehen die hohen Wassertarife im Fokus der Diskussion, hier im Parlament, in den Dachorganisationen der Wirtschaft, den Wohnungsbaugesellschaften und anderen Gruppen dieser Stadt. Mit der heute vorlie
genden Entschließung, besonders bei dem Punkt 2, wollen die Oppositionsfraktionen die Steigerung der Wassertarife in Grenzen halten, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der rot-schwarzen Koalition in der Entschließung ja nachgelesen haben.
Dass Sie diese in den Ausschüssen schon abgelehnt haben, war sehr leichtsinnig von Ihnen, denn die Wassertarife in Berlin sind missbräuchlich zu hoch. Darüber urteilte das Bundeskartellamt in seiner Verfügung zur Senkung der Trinkwassertarife in 2012. Leider wurde diese Verfügung erst mit der Abweisung der Klage der BWB vor zwei Wochen rechtswirksam, sodass erst jetzt endlich auch alle Berlinerinnen und Berliner – vor allen die, die in Miethäusern wohnen – diese Rückzahlung bekommen.
Die Wasserpreise sind missbräuchlich zu hoch. Das sind sie spätestens seit 2004, also auch in den Jahren der rotroten Koalition gewesen.
Interessant ist aktuell aber, wie es mit den Tarifen und insbesondere mit der Tarifstruktur weitergeht. Gestern war Sitzung des Aufsichtsrats der BWB. Wir sind bei den BWB wieder kommunal. Wie agieren denn die hundertprozentig kommunalen Betriebe? Welche Wasserkosten kommen auf die Wasserkunden zu? Müssen die Betriebe in Zukunft mit einer Veränderung der Grundgebühr rechnen? Hat der Aufsichtsrat nur die Senkung beschlossen, die durch die Verfügung des Bundeskartellamts sowieso umgesetzt werden muss, oder gibt es darüber hinaus noch Tarifsenkungen?
Gestern verkündeten die Nachrichten eine Senkung um 15 Prozent. Herr Nußbaum! 17 Prozent sind notwendig.
Wollen Sie mir etwas sagen?
Okay! Brutto – netto! Dann nehme ich das zurück. Alles klar! – Was schlägt der Aufsichtsrat denn bei der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals vor? Was ist mit den Grundgebühren? Bleiben die in der jetzigen Höhe, oder gibt es da eine Änderung? Die Kosten dieser Grundgebühren haben sich seit der rot-roten Tarifänderung 2007 bei einigen Wasseruhren verdreifacht.
Bezogen auf die Tarifstruktur hat das Bundeskartellamt vorgerechnet, dass es unterschiedliche Durchschnittstarife gibt, die aus dieser Struktur entstehen. Welche wirtschaftsfeindlichen Auswirkungen diese Tarifstruktur gemeinsam mit dem Anschluss- und Benutzungszwang haben kann, möchte ich an einem Beispiel vortragen. Eine Druckerei in Berlin hat eine hohe Bereitstellungspflicht, falls es brennt. Sie muss deswegen einen
(Jörg Stroedter)
Verbundwasserzähler akzeptieren – den kleineren Zähler für den Betrieb, den größeren für den Notfall. Pikanterweise wird für die Berechnung der Grundgebühren automatisch der größere Wasserzähler herangezogen, und pikanterweise für Trinkwasser und Abwasser. Das Ergebnis ist, dass diese Druckerei statt 3 500 Euro im Jahr 26 000 Euro an Wasserkosten zahlt. Das kann für einen mittleren Betrieb schon mal eng werden. Wenn es den rot-roten Anschluss- und Benutzungszwang nicht gäbe, wäre dieser Betrieb bei den Wasserbetrieben in Strausberg bei weit unter 3 500 Euro.
Es gibt also viele Fragen, und wie lauten die Antworten? Ist es wirklich gerechtfertigt, diese gute Entschließung abzulehnen, oder bleiben die Mechanismen der Privatisierung erhalten? Wenn ja, warum?
Herr Dr. Garmer! Heute ist Donnerstag. Aschermittwoch war gestern und ist vorbei.
Das sage ich Ihnen zu dieser Bemerkung zu den Tarifen unter und über Kostenniveau. Wissen Sie eigentlich, wie viel Gewinne jährlich aus den Wasserbetrieben gezogen werden? – Wenn Sie das nicht wissen, rate ich Ihnen, mal das Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf zu lesen, denn das geht darauf ausführlich ein. Das sind im Schnitt 240 Millionen Euro im Jahr, die aus diesem Betrieb gezogen werden. Aber Sie erzählen uns hier in einem Aschermittwochbeitrag etwas zu Tarifen unter und über Kostenniveau.
Herr Senator! Ich schätze Sie ja auch, aber was Sie hier eben erzählt haben, und da Sie mir die Chance eingeräumt haben, darauf zu antworten, möchte ich Sie doch gerne mit ein paar Zahlen widerlegen.
Sie sagen, 6,7 Milliarden Euro an Kapital stecke in den BWB, und sind nun ganz fröhlich darüber, dass ich die Zahl nicht wusste. Das kann ich Ihnen noch einmal sagen. Die Gewinne, die Sie für uns vorgerechnet haben und die Sie reklamieren, bleiben ja nicht in den BWB, das ist es ja, was wir hier sagen, sondern gehen in den Haushalt.
Man kann nicht immer sagen, mit soundso viel muss das verzinst werden, und das muss da rein. Wenn das so wäre, wie Sie uns das hier vorgerechnet haben, wenn die Innovationen, die wir alle richtig finden, wenn alles das so sein würde, dann wäre diese Diskussion hier gar nicht so heftig.
Ich muss Ihnen an der Stelle auch einmal ein Lob aussprechen. Ich finde das wirklich gut, dass Sie sich dieser Diskussion heute hier stellen. Das ist auch nicht so, dass wir in der letzten Zeit da verwöhnt worden sind.
Wir haben den Beteiligungsbericht gerade erst bekommen. Er ist vertraulich, und ich darf daraus nicht zitieren, aber ich glaube, ich darf wohl sagen, dass die Investitionen, die Sie hier angemerkt haben, in den letzten zwei Jahren eingestellt und in den Wasserbetrieben gar nicht ausgegeben worden sind. Das wissen Sie auch. Da können Sie nachgucken. Ich habe den Bericht auch da liegen, da können wir beide gleich zusammen gucken, wenn ich Ihren Kaffee bezahle.
Ich habe die Zahl angemarkert, damit gehen wir dann gleich raus.
Zur Formel für die Tarifkalkulation: Da sage ich Ihnen hier ganz offen, und da kann die „Berliner Zeitung“ dann gerne einmal darüber schreiben: Gegen diese rot-rote Formel, die diese Preistreiberei erst ermöglicht, liegt eine Klage von den Grünen und den Piraten vor dem Verfassungsgerichtshof von Berlin. Vielleicht kriegen wir das mit den Gerichten hin, weil unsere Politiker hier nicht so verständig sind. – Ich danke Ihnen!
Oh, ist der Tisch hier hoch.
Wenn Saures der Grund ist, weshalb die SPDAbgeordneten heute so leidenschaftlich sind, dann gebe ich ihnen das gern. Das verwundert mich schon, erst der Regierende Bürgermeister, dann Herr Stroedter, toll!
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte SPD und CDU! Ich zolle Ihnen heute Respekt dafür, dass Sie Ihren Fehler, die Teilprivatisierung der BWB, heute versuchen zu korrigieren, auch wenn Sie für diesen Versuch den Druck des Wasservolksentscheids brauchten.
Zum Ende des Jahres 2013 sind die Wasserbetriebe wieder im Landeseigentum. Dieses SPD-CDU-Abenteuer ist zu Ende, und ja, das sage ich ganz ehrlich: Das freut mich!
PGF Schneider von der SPD sprach in diesem Zusammenhang gestern von solider Finanzpolitik, die wirtschaftlich vernünftig ist, die die SPD beziehungsweise die Koalition hier betreibt.
Herr Schneider! Aus welcher Folge der „Heute-Show“ ist das denn?
Die Berliner Bevölkerung hat 63 Milliarden Euro Schulden abzutragen bzw. zu erleiden. Aufgrund welcher Parteipolitik sind die denn entstanden, diese Schulden? Wie groß ist denn beispielsweise der Anteil des LandowskyBankgesellschaft-Abenteuers an diesen Schulden oder, wenn Sie es aktueller wollen, der Anteil der Kosten zum Berliner Flughafen? Was Sie nicht versuchen zu korrigieren, ist der Umgang mit dem Geld der Wasserkundinnen und -kunden. Die Wasserkunden, die gleichzeitig auch Steuerzahlerinnen und -zahler sind, bezahlen durch Ihre Kreditpolitik bis in das Jahr 2043, also noch einmal 30 Jahre lang, den Rückkauf der Wasseranteile ab, weil dieser ausschließlich über Kredite abgewickelt wird. Der Wasserkunde, der in Berlin zwangsangeschlossen ist, wird immer wieder neu zur Kasse gebeten. Er zahlt die alten Schulden ab, er zahlt 30 Jahre lang den Kredit ab,
und was bekommt er dafür? – Ankündigungen von Wasserpreisen, Vertröstungen. Herr Stroedter! Vor einem Jahr haben Sie hier schon gestanden und angekündigt. Was ist passiert? – Nichts. Die Berlinerinnen und Berliner, die den Volksentscheid Wasser gegen Sie erzwungen haben, hat der Regierende Bürgermeister heute noch einmal gewürdigt, haben das nicht gewollt, Herr Stroedter, egal, wie oft Sie dies noch behaupten. Sie haben es auch nicht verdient.
Es gab eine Ankündigung in der letzten Woche in einer Berliner Zeitung zu Wasserpreissenkungen, da waren es 13 Prozent für Frisch- und Abwasser. Im Haushaltsentwurf ist diese Mindereinnahme nicht abgebildet. War das nur eine Zeitungsente? Richtig wäre es doch, die Berliner Wasserkunden von den missbräuchlich überhöhten
(Jörg Stroedter)
Wasserpreisen nachhaltig zu entlasten und die Kartellamtspreissenkung wirksam werden zu lassen. Die grünen und die roten Haushälter haben das berechnet. Mit einer Mischfinanzierung des Veolia-Rückkaufs – einen Teil aus dem Haushalt, einen Teil als Kredit – könnte diese Senkung nachhaltig möglich gemacht werden.
Außerdem muss das teure Abenteuer der Klage gegen die Preissenkungsverfügung endlich aufhören. Bisher hat dieses Klageverfahren mindestens 5 Millionen Euro gekostet, und ich mag mir gar nicht ausdenken, was es am Ende des Prozesses im Januar kostet, wenn Freshfields wieder mit elf Juristen nach Düsseldorf anreist. Diese Kanzlei ist nicht dafür bekannt, dass sie Sozialtarife hat.
Wir stimmen dem Rückkauf der Veolia-Anteile nicht zu. Das ist die schlechteste Variante der Rekommunalisierung. Es gibt Alternativen dazu, wir haben sie vorgetragen. Wir wollen, dass die Kunden Wasserpreissenkungen bekommen, und nichts anderes.
Am Ende möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Der Regierende Bürgermeister hat vorhin die Wasservereinigung gelobt. Der Wassertisch hat uns heute eine Wassercharta übergeben,
damit Sie auch ökologisch und nicht als Geldmaschine – –
Der Berliner Wassertisch hat dafür gesorgt, dass dieser Volksentscheid erfolgreich war. Der Regierende Bürgermeister hat das heute gelobt, Herr Stroedter hat das heute so gesagt. Es gibt eine Wassercharta, die verteile ich Ihnen nachher. Bitte denken Sie daran, dass dieser Be
trieb ökologisch und sozial ausgerichtet wird und nicht als Gelddruckmaschine genutzt wird, so wie es heute der Finanzsenator vorgetragen hat. Die Gelddruckmaschine, die Bundesdruckerei, steht in Kreuzberg.
Herr Stroedter! Alle Menschen in Berlin tragen gemeinsam Verantwortung für einen demokratischen und transparenten, sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Umgang mit dem Wasser. Eine qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung für die Stadt ist gleichermaßen wichtig wie Natur- und Ressourcenschutz sowie ein angemessenes Grundwassermanagement. Dazu gibt es jetzt neue Grundsätze.
Sie sagen, ich sage immer das Gleiche. Ja, ich sage immer, dass diese Rekommunalisierung wieder zulasten derjenigen Menschen geht, die Sie angetrieben haben, die Berliner Bevölkerung, die einen Volksentscheid durchgesetzt hat und die gesagt hat: Wir wollen die Wasserbetriebe zurück in das Berliner Eigentum, und wir wollen geringere Wasserpreise. Sie sagen seit Oktober letzten Jahres, Sie wollen Wasserpreissenkungen durchsetzen. Was haben Sie denn durchgesetzt? Sie haben eine Zei
tungsente in die Zeitung gesetzt, mehr nicht. Bisher gibt es nichts in dem Haushaltsentwurf, den wir haben. Da, wo Wasserpreissenkungen gemacht werden, beim Bundeskartellamt, klagen Sie dagegen.
Und dann sage ich Ihnen mal etwas zu den Zahlen. Ich habe das ja erwartet, dass das von Ihnen kommt. Wir machen das mal an einem Beispiel, Herr Stroedter. Wenn Sie mir mal zuhören würden, dann würde ich mich freuen. Dann brauchen Sie mir nämlich nicht seit Jahren immer wieder das Gleiche zu sagen, dass Sie mich schätzen, aber nicht verstehen, warum ich so abstimme. 847,7 Millionen hat einer der Privaten 1999 eingezahlt. Es hat dann eine Stammkapitalherabsetzung von 132 gegeben. So bleiben noch übrig – das sind die Zahlen Ihres Finanzsenators – 715,7. Insgesamt haben die beiden seit 1999 1,2 Milliarden ausgezahlt bekommen. Teilen wir das mal durch 2 Private, dann sind es 600. Das haben die alles schon bekommen, und jetzt bekommen die noch mal dieses viele Geld. Dagegen würde ich mich gar nicht sträuben, wenn bei diesem vielen Geld ein Teil wenigstens, wie es die roten und grünen Haushälter vorgerechnet haben, aus Steuern käme. Das tun Sie aber nicht, sondern Sie machen wieder genau das, was Sie die letzten Jahre an falscher Politik betrieben haben: Sie halsen das alles den Wasserkunden auf, und die müssen 30 Jahre lang für diesen Unsinn bezahlen. Für die anderen Dinge, die ich hier genannt habe, auch, aber eben auch besonders für diese. Und das mache ich nicht mit, Herr Stroedter, auch wenn ich dann leider sagen muss: Auch Sie erzählen hier immer wieder das Gleiche. Ich bleibe dabei. Und ich glaube, ich komme da gut mit weg.
Herr Dr. Garmer! Bitte erklären Sie mir doch mal: Was hat Sie denn seit Oktober letzten Jahres abgehalten, die Wasserpreise zu senken?
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie sind als Schulsenatorin darauf angewiesen, zu wissen, wie die Fachkräftesituation in den Schulen ist. Sie erklären uns hier, dass Sie in dieser Thematik eine Stichtagsregelung haben, und gleichzeitig sagen Sie, dass Sie durch diese
(Regina Kittler)
Art von Regelung keine Ahnung haben, wie es insgesamt aussieht. Meine Frage deshalb an Sie: Warum ändern Sie nicht diese Art von Untersuchung und machen eine Systematik, die Ihnen dieses Wissen verschaffen würde?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen Berliner Wasserbetriebe! Die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch hatte mit seinem erfolgreichen Volksbegehren mehrere Ziele: Wir Berliner wollten unser Wasser zurück und meinten damit auch, dass die unsäglichen Geheimverträge öffentlich werden sollten, die die Missstände schwarzroter Wasserpolitik in dieser Stadt aufzeigen. Wir wollten zudem, dass die missbräuchlich zu hohen Wasserpreise gesenkt werden. Sie, Herr Finanzsenator, haben zusammen mit diesem schwarz-roten Senat aus den vielen verschiedenen Möglichkeiten der Wasserrekommunalisierung die allerschlechteste gewählt. Sie lasten wieder dem
Berliner Wasserkunden, der ja an das Berliner Wasser zwangsangeschlossen ist, die Kosten verfehlter schwarzroter Politik auf. Sie nennen das dann auch noch zynisch „gute Investition“, Herr Senator! Ja, Wasser werden die Berliner Generationen nach uns noch brauchen, aber für wen ist das eigentlich eine gute Investition, ein gutes Geschäft, das da abgelaufen ist?
1999 kamen 1,7 Milliarden Euro durch den Verkauf in den Landeshaushalt. Die Berliner Wasserkunden haben daraufhin in den vergangenen 14 Jahren missbräuchlich überhöhte Wassertarife gezahlt. Wer hat davon profitiert? – Die beiden Konzerne Veolia und RWE und der Landeshaushalt. Die Privaten haben bis 2011 jedes Jahr Höchstgewinne eingestrichen in der Höhe ihrer jeweiligen Investition. Da könnte man auch sagen, die haben ihr Geld ja schon wieder. Und letztendlich: In das Berliner Wasserleitungsnetz wurde minimalistisch investiert. Dass da demnächst noch zusätzliche Kosten für Investitionen auf die Berlinerinnen und Berliner zukommen, ist nicht ausgeschlossen.
Indem Sie diesen Rückkauf über Kredite finanzieren, Herr Senator, melken Sie die Kuh Berliner Wasserkunde erneut. Denn wer bezahlt die Kredite ab? – Die Berliner Wasserkunden. Und die Tarife, die auch zukünftig so hoch sind, um die Kredite in 30 Jahren bezahlen zu können! Lügen haben kurze Beine, Lügen haben wirklich kurze Beine, werte Kolleginnen und Kollegen, das sage ich Ihnen. Sie verabschiedeten im Oktober letzten Jahres eine Entschließung für die Wasserpreissenkung, in der Sie den Senat aufforderten, dem Parlament neu kalkulierte Wassertarife vorzulegen, um eine langfristig wirksame Wasserpreissenkung des Frischwassers durchzusetzen. Berichten Sie doch heute mal: Welche Ergebnisse hat der Senat von Berlin dazu vorgelegt? – Das macht sich doch immer gut vor den Wahlen! Herr Schneider! – Bei der CDU ist gar keiner mehr da, den man ansprechen kann, Herr Graf! –
Oder anders gefragt: Wie kurz sind Ihre Beine denn heute in dieser Angelegenheit?
Es könnte aber durchaus noch zu nachhaltigen Wasserpreissenkungen kommen. In knapp drei Wochen entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf darüber, ob die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes Bestand hat. Das sind dann 17, 18 Prozent, aber immerhin, die Richtung stimmt.
Des Weiteren sind noch zwei Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof von Berlin anhängig, die auch durchschlagende Wirkung entfachen könnten. Ich habe es hier schon vorgetragen, da geht es uns Grünen um die Berechnungsformel für die Wassertarife im Berliner Bet
(Heiko Herberg)
riebe-Gesetz. Wir, zusammen mit der Fraktion der Piraten, sind sicher: Wird diese Formel gekippt, kippen auch die überhöhten Wasserpreise.
Dafür müssen aber die Verträge, die das Berliner Parlament zum Rückkauf der Veolia-Anteile beschließt, Geltungs- oder Änderungsvorbehalte enthalten und ermöglichen, die im Hinblick auf das Verfahren des Bundeskartellamtes oder der Verfahren vor dem Berliner Verfassungsgerichtshofs anhängig sind.
An dieser Stelle komme ich auf Ihre Beine zu sprechen, Herr Senator! Wie kurz sind die denn in dem Zusammenhang? Ist es wirklich redlich von Ihnen, den Berliner Wasserverbrauchern zu sagen, dass sei eine gute Investition – und Sie haben, während Sie das sagen, die Hand tief in der Geldbörse der Verbraucher stecken? Ist es nicht blanker Hohn zu sagen: Wasser wird immer getrunken – und meinen damit, ihr müsst Wasser trinken, umso lukrativer wird das für den Haushalt? – Redliche Kaufleute haben lange Beine. Sie kaufen und verkaufen aus einem Topf. Bei dieser rot-schwarzen Teilprivatisierung hat der Landeshaushalt geerntet, und den Rückkauf müssen die Verbraucher zahlen – eben weil sie Menschen sind, Wasser brauchen, das Lebensmittel Nr. 1, das ein Menschenrecht ist!
Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute darüber, ob das Gesetz zur Offenlegung der geheimen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe mit dem im letzten Jahr arbeitenden Sonderausschuss umgesetzt wurde. Wie Sie in dem abweichenden Bericht meiner Fraktion gelesen haben, sind wir der Meinung, dass dieser Sonderausschuss seinen Auftrag nicht erfüllt hat, und deswegen ist für meine Fraktion dieses Gesetz auch nicht umgesetzt.
Es ist sogar noch schlimmer: Sie konnten lesen, dass selbst durch die rudimentäre Arbeit dieses Ausschusses weitere Hinweise gegeben wurden, die eine seriöse, ver
tiefte Prüfung folgender Komplexe noch dringlicher gemacht hätten: Das sind erstens die tarifwirksamen Vereinbarungen des Konsortialvertrags in den §§ 21 und 23 sowie in § 4 des stillen Gesellschaftervertrags II, zweitens die Frage, ob die Konstruktion dieser Teilprivatisierung mit Artikel 20 des Grundgesetzes vereinbar ist, sowie drittens, ob die fehlende gesetzliche Grundlage entgegen Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung von Berlin der in § 23.7 des Konsortialvertrags verankerten Gewinngarantie das Budgetrecht dieses Parlaments verletzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit großem Vertrauen in ihr Parlament hat die Bevölkerung von Berlin durch den Volksentscheid „Unser Wasser“ die Prüfung der Wasserverträge in Ihre Hände gelegt. Das wurde in § 3 des Gesetzes so formuliert. Es sollten bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden einer eingehenden öffentlichen Prüfung und Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen unterzogen werden.
Schon der von der rot-schwarzen Koalition verabschiedete Einsetzungsbeschluss für einen Sonderausschuss, bei dessen Beratung die SPD diejenigen als Raubritter beschimpfte, die ausreichende und gute Arbeitsbedingungen für diese Arbeit vom Parlament beschlossen haben wollten, ließ ahnen, dass die Aufklärungsarbeit nicht einfach werden würde. Dies bestätigte sich leider schon in der ersten Ausschusssitzung bei der Verabschiedung der Verfahrensregeln für diesen Sonderausschuss. Die vom Gesetz geforderte öffentliche Prüfung und Aussprache wurde auf das durchschnittliche Verfahren nach der Geschäftsordnung der Ausschussarbeit des Abgeordnetenhauses zurechtgestutzt. Dabei gibt es hier Spielräume, besonders für solche Sonderausschüsse.
Aktive Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, die regelmäßig in großer Zahl an den Ausschusssitzungen teilnahmen, hatten keine Frage- und Redemöglichkeit – auch nicht in einer eingeschränkten Version, wie es in den BVVen unserer Stadt vorbildlich ist. Die Gängelung der aktiven Bürgerinnen gipfelte schon in einer der ersten Sitzungen mit der Zurechtweisung des Ausschussvorsitzenden, indem er ihnen lautstark zurief: Wir sind der Souverän. – Er fügte kleinlaut hinzu: den Sie gewählt haben. – Fazit: Die vom Gesetz geforderte öffentliche Prüfung und Aussprache wurde als wesentlicher Auftrag nicht erfüllt.
Wie Sie wissen, basiert die Konstruktion der Wasserverträge auf einer Holdingstruktur – genauso wie die Bankgesellschaft Berlin, für deren Abenteuer es heute noch Geldes aus der Berliner Landeskasse bedarf. Diese fachlich sehr speziellen und in ihrer Wirkungsweise ineinandergreifenden Wasserverträge sollten besonders auf die möglichen Auswirkungen zukünftiger Folgen auf den Haushalt des Landes Berlin überprüft werden. Die Abgeordneten bekamen dafür seitens des Parlaments keine
Unterstützung. Die Möglichkeit, Juristen beim Abgeordnetenhaus für die Fraktionen einzustellen, die diese Unterstützung geleistet hätten, versandeten in Hin und Her zwischen dem parlamentarischen Geschäftsführer, Torsten Schneider, dem Parlamentspräsidenten und dem Ausschussvorsitzenden. Letztlich hatten wir Abgeordneten keine fachliche Unterstützung.
Wenn eine Anstalt öffentlichen Rechts in eine PPPKonstruktion eingebunden wird, muss bei der Vertragskonstruktion besonders darauf geachtet werden, dass der Artikel 20 unseres Grundgesetzes, der sicherstellt, dass das Letztentscheidungsrecht bei gewählten Entscheidern liegt, nicht verletzt wird. Seit 1999 besteht der schwerwiegende Vorwurf gegen die Teilprivatisierungswasserverträge, sie würden das Demokratiegebot nach Artikel 20 verletzten. Zumindest dieser Vorwurf ist so schwerwiegend, dass von den Ausschussmitgliedern alles zu seiner Beseitigung hätten unternommen werden müssen. Das geht nicht immer mit Bordmitteln. Dazu hätte es einer vertieften, erschöpfenden Expertise durch ausgewiesene Fachjuristinnen und -juristen bedurft. Diese standen bereit, wurden aber nicht eingebunden. Das hierzu eingeholte Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes unseres Hauses hat Fragen und Lücken hinterlassen. Deswegen müssen Sie sich, meine Herren von SPD und CDU dieses Ausschusses, erneut den Vorwurf gefallen lassen, sich auf der Oberfläche eines schweres Vorwurfs getummelt zu haben. Es bleibt der Vorwurf bestehen, dass diese Verträge den Artikel 20 des Grundgesetzes verletzen.
Ob man das Bundeskartellamt politisch zu seinen bevorzugten Ämtern zählt oder nicht: Spätestens seit der Preissenkungsverfügung gegen das Land Berlin wären alle Berliner Abgeordneten gut beraten gewesen, die Vorwürfe, die dieses Amt gegen die Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe erhebt, aus der Welt zu schaffen. Mit Eifer und Fleiß hätten besonders die Abgeordneten der Koalition sich an die Arbeit machen müssen, um die Schmach und Schande, die in diesem Vorwurf liegt, zu beseitigen. Dazu hätte Ihnen dieser Ausschuss jede Gelegenheit gegeben. Die tarifwirksamen Vereinbarungen des Konsortialvertrags in den §§ 21 und 23 sowie § 4 des stillen Gesellschaftervertrags II sind der Turbo für die missbräuchliche zu hohen Wasserpreise. Weil sie es zudem noch möglich machen, dass die Tarife weiter mit dem Aufschlag von plus 2 Prozentpunkten in neuer Gestalt kalkuliert werden, hätten sie durch den Ausschuss intensiv und erschöpfend begutachtet werden müssen.
Von Ihnen allen unwidersprochen, rechnete ein SPDMitglied im Ausschuss als geladene Expertin vor, wie die missbräuchlich überhöhten Wasserpreise entstehen. Dem hat keiner der anwesenden Abgeordneten etwas entgegengesetzt. Im Gegenteil: Der anwesende Abgeordnete Daniel Buchholz hat sich bei der Expertin für die auch juristisch stichhaltige Argumentation bedankt. Da steht so
ein Vorwurf im Raum, und daraus folgt weiter nichts – in einem Sonderausschuss, der die Wasserverträge prüfen soll. Und obwohl angeblich weitgehendes Einverständnis aller Fraktionen dieses Hauses darüber besteht, dass die 1999 gewählte Konstruktion der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe als wirtschaftlich ungültig für das Land Berlin sowie die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt anzusehen ist, wurde hier nicht vertieft geprüft oder eine Expertise von Fachleuten angefordert.
Dann gibt es noch die Vorwürfe, die gar nicht bearbeitet wurden. Das parlamentarische Budgetrecht ist verletzt, wenn Steuern, Abgaben, Anleihen oder Sicherheiten gegeben werden, ohne dass es eine parlamentarische Legitimation dafür gibt. Gegen die §§ 23.7 und 21a des Konsortialvertrags bestehen die Vorwürfe, dass diese Sicherheitsleistungen sind. Dies hätte geprüft werden müssen. Der Sonderausschuss hat dazu gar nichts gemacht, nicht einmal rudimentär. Somit besteht auch dieser Vorwurf weiter. Es hat keine Prüfung gegeben.
Das Gesetz ist nicht umgesetzt. Heute müssen wir hier die Frage beantworten, ob mit dieser Arbeit im Sonderausschuss das Gesetz umgesetzt worden ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet diese Frage mit einem ganz klaren Nein.
Zum Schluss möchte ich mich beim Ausschussbüro bedanken, besonders dafür, dass es die Ausschussmitarbeiterinnen und -mitarbeiter möglich gemacht haben, dass wir in der Weihnachtspause noch etwas durchschnaufen konnten und noch zusätzliches Material erhalten haben, sodass wir arbeiten konnten. Ich habe das Bemühen gemerkt und möchte mich dafür ausdrücklich bedanken.
Noch ein persönliches Wort an Sie: Ich glaube, Sie sind der Meinung, Sie seien dieses Thema mit dem Sonderausschuss los. Ich verspreche Ihnen hier und heute, dass Sie dieses Thema nicht loswerden, dass sich die gesellschaftlichen Gruppen, die dazu gearbeitet haben, wieder zusammenraufen und dass es dann mit der Aufarbeitung zu diesem Thema wieder weitergeht.
Eine Vorbemerkung vorneweg: Herr Präsident! Wehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Melzer! Das, was Sie hier vorgetragen haben, ist die gleiche Sülze wie 1999.
Alles ist toll zusammen mit der SPD. Alles wird super. Alle freuen sich. Die Wasserpreise sinken. Alles wird gut. Letztendlich stehen wir heute da, wo wir stehen. Es ist alles nicht so, wie Sie damals, 1999, gesagt haben, und so wird es auch hier nicht sein.
Obwohl die damalige rot-rote Koalition ihre ablehnenden Argumente zum Volksentscheid „Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ noch in alle einzelnen Berliner Haushalte geschickt hat, waren die Berlinerinnen über
zeugt, dass sie betrogen und getäuscht werden. Über 660 000 Berliner hat es an die Abstimmungsurne getrieben, um dieser Wasserpolitik eine Absage zu erteilen. Zu Recht!
Getrieben von diesem erfolgreichen Volksentscheid will die SPD endlich wieder als Daseinsvorsorgepartei dastehen und die Schmach von 1999 ausbügeln.
Dem damaligen und heutigen Koalitionspartner CDU ist das alles nicht so wichtig. Als angebliche Wirtschaftspartei will sie die Berliner Wirtschaft von den hohen Wasserkosten entlasten, nachdem das Bundeskartellamt der CDU nachgewiesen hat, dass ihr ewig gleiches Gerede, Herr Melzer, von der Abschaffung des Grundwasserentnahmeentgeltes die Kosten zu senken, nicht stimmt.
Bevor ich auf die Entschließung, mit der sich jetzige Koalition hier heute feiern will, eingehe, sage ich noch etwas ganz Prinzipielles. Wir Grünen wollten nie eine Privatisierung beim Wasser. Wir haben diese sogenannte Teilprivatisierung, die genauer gesagt eine Beutegemeinschaft um die Gewinne der Berliner Betriebe war und ist, nie akzeptiert.
Jetzt komme ich zu den Wasserpreisen. Wir reden also über – más o menos – 250 Millionen Euro Gewinne jährlich, die die Berliner Wasserkunden seit elf Jahren zahlen. Die 60 Millionen Euro, die in Ihrer Entschließung hier versprochen werden, sind weniger als das, was das Bundeskartellamt verfügt hat.
Es sind maximal die Jahre 2012 und 2013 mit einer Senkung von 60 Millionen Euro vorgesehen.
Es ist auch wieder nur das Trinkwasser, obwohl alle wissen – Herr Buchholz, Sie besonders –, dass der Reibach bei den Abwassertarifen gemacht wird. Wie hoch die Senkung der Wassertarife zukünftig erfolgen wird, bleibt in Ihrer Entschließung unbestimmt. Wenn Sie eine ehrliche Preissenkung von Abwasser und Trinkwasser um 15 Prozent wollten, würde das, bezogen auf 2011, eine Reduzierung von 175,7 Millionen Euro ergeben und nicht nur 60 Millionen Euro.
Wenn Sie die gesamten 250 Millionen Euro jährlicher Gewinn für eine Wasserpreissenkung einsetzen würden, könnten die missbräuchlich zu hohen Preise sogar um 21 Prozent jährlich gesenkt werden.
Nachdem das Bundeskartellamt in einer detaillierten Analyse nachgewiesen hat, dass zumindest die Trinkwasserpreise missbräuchlich zu hoch sind, werden Sie wieder getrieben. Jetzt wollen Sie der Öffentlichkeit vormachen, dass dieser Deal mit RWE eine Rekommunalisierung ist. Das ist er nicht. Es ist vielmehr nur eine Facette Ihrer alten Beutegemeinschaft. Das ganze alte Vertragssystem des Konsortialvertrages mit seiner Wirkung des § 23 Abs. 7 der Ausgleichverpflichtung, das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Vorstands- und Aufsichtsratsposten u. a., bleibt bestehen. Keine Rekommunalisierung, sondern alter Wein in neuen Schläuchen.
Ja! Herr Karsten!
Das habe ich das Bundeskartellamt auch gefragt, Herr Karsten. Es geht darum, dass rechtliche Bedenken seitens des Bundeskartellamtes bestehen, bei den Abwasserpreisen einzusteigen. Herr Karsten! Ich mache Ihnen eine freudige Mitteilung: Sie denken darüber nach und arbeiten daran.
Die Frage zu der heutigen Entschließung ist doch, warum die von mir vorgetragenen Zahlen mit den möglichen Senkungen nicht in Ihrer heutigen Entschließung stehen. Warum stehen dort nicht solche Zahlen? Sie wären ehrlich und gerecht. Wir Grüne meinen, dass es die Berliner Wasserkunden endlich einmal verdient hätten, eine reelle Preissenkung zu erhalten. Legen Sie eine solche Entschließung oder einen Antrag mit entsprechenden Zahlen vor, dann bekommen Sie unsere Stimmen! Bei dieser weiteren Beutegemeinschaft haben Sie unsere Stimmen nicht.
Herr Stroedter! Ich will Ihnen zwei Sachen sagen.
Herr Stroedter! Sie waren ein ehrlicher und fleißiger Helfer bei dem Wasservolksbegehren. Da haben Sie Ihre Kollegen und Kolleginnen aus der Partei gut unterstützt. Das schützt Sie einen kleinen Moment, aber eben nur einen kleinen Moment.
Ich will Ihnen deutlich sagen, was ich denke, warum Veolia klagt: Sie klagen, weil sie Angst haben, dass mit dem Einstieg des Landes in diese privatrechtliche Gesellschaft der Wert ihres Anteils RVB sinkt. Das ist meine Meinung.
Ich habe mit ihnen darüber gesprochen. Veolia hat sich an mich gewandt, deswegen,
und hat mir das auch so vorgetragen.
Ob das so stimmt, das ist eine andere Frage. Ob wirklich der Wert einer privatrechtlichen Gemeinschaft mit dem Einstieg des Landes Berlin sinken würde, weiß ich nicht, aber das ist der Grund, den ich auch nachvollziehen kann. Sie können nicht sagen, ich lüge, weil ich diesen Grund akzeptiere oder nicht akzeptiere, sondern ich stelle ihn erst einmal hier vor.
Nein, ich bin nicht aufgeregt! Ich finde diese Beziehungsbewältigung ja interessant. Aber meine Empfehlung wäre: Es gibt gute Filme, die aktuell anlaufen. Ich glaube, die sind unterhaltsamer und spannender, als sich die Vergangenheitsbewältigung hier anzuhören, zum Beispiel einen mit Meryl Streep. Ich habe schon die Vorschau gesehen. Der ist wirklich toller und besser.
(Dr. Klaus Lederer)
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorab eine Bemerkung an die Linke zu den drei Anträgen machen, die heute hier vorliegen: Diesen Gemischtwarenladen von drei Anträgen, von einer Novelle des Betriebegesetzes bis zur künftigen Ausrichtung der Berliner Wasserbetriebe, in fünf Minuten abzuarbeiten, ist der Sache nicht angemessen und lässt mich wirklich an Ihrer Ernsthaftigkeit zweifeln. Es rettet Sie nur – und das auch nur ein bisschen –, dass es sich hier um die Einbringung dieser Anträge handelt.
Zur Novelle des Berliner Betriebe-Gesetzes, Erste Lesung: Noch bei der letzten Novelle hat die Linke behauptet, dass die von ihr favorisierte Tarifformel kein Preistreiber bei steigenden Wasserpreisen sei. Ex-Senator Wolf war damals stolz auf die Einführung der sogenannten Obergrenze, die aber in Wirklichkeit eine Öffnungsklausel nach oben bei der Berechnung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals ist. Jetzt ist es amtlich: Die Trinkwasserpreise in Berlin sind missbräuchlich zu hoch. Eine der zentralen Stellschrauben für die explodierenden Wassertarife ist die damals im Berliner Betriebegesetz verankerte Berechnungsformel der Wassertarife, vor allem mit ihrer nach oben hin offenen Öffnungsklausel – eben genau das, was die Linke wollte und ins Gesetz geschrieben hat und was dem Ex-Senator so wichtig war.
Meine Kollegin Lisa Paus hat dagegen eine klare Regelung für die kalkulatorische Verzinsung vorgeschlagen und dagegengesetzt. Diese Regelung hätte sich der Zinsentwicklung insgesamt angepasst und die Wasserpreistreiberei verhindert. Leider wurde sie von Rot-Rot abgelehnt.
Die Novelle des Berliner Betriebe-Gesetzes, die jetzt vorgeschlagen wird, soll hinsichtlich der Verzinsung eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital einführen. Diese Idee verfolgt mit der Orientierung an den derzeit niedrigen Kapitalmarktzinsen eine richtige Absicht, hält jedoch bei der Verzinsung des Eigenkapitals an der überhöhten Zinsregelung mit der Öffnungsklausel nach oben fest. Damit wird den Wasserkunden weiterhin eine viel zu unbestimmte und damit rechtswidrige Zinslast zugemutet.
Nebeneffekt dieser Regel ist, dass die Berliner Wasserbetriebe gezwungen werden, auf Eigen- wie auf Fremdkapital den gleichen Zinssatz anzuwenden. Das hat zur Folge, dass es einen erheblichen Zusatzprofit gibt, den die Berliner Wasserkunden bezahlen. Auch das hat das Bundeskartellamt analysiert, und es ist in der Analyse nachzulesen.
Ich sage es hier noch einmal ganz deutlich für meine Fraktion und die Fraktion der Piraten: Uns ist diese linke Schraube der Wasserpreispolitik immer ein Dorn im Auge gewesen, und wir sind der Meinung, dass sie ge
setzwidrig ist. Deswegen werden wir auch gemeinsam dazu vor Gericht gehen.
Zu dem zweiten Antrag, der vorgeschlagenen Änderung der Wassertarifverordnung bezüglich einer tarifmindernden Berücksichtigung der Sonderposten, der Baukostenzuschüsse und der Wiederbeschaffungszeitwerte-Rücklagen: Das sind im Prinzip richtige Forderungen, denen wir uns anschließen könnten. Aber auch hier muss die Frage gestellt werden: Warum sind diese Maßnahmen nicht früher angegangen und umgesetzt worden?
Zum dritten Antrag: Dass es an einem nachhaltigen wasserpolitischen Konzept für die Berliner Wasserbetriebe und die Region Berlin-Brandenburg gerade angesichts des Klimawandels fehlt, hat meine Kollegin Felicitas Kubala immer wieder vorgetragen. Sie hat es im Umweltausschuss und hier im Parlament gesagt. Die Linke wollte solch ein Konzept nicht, sondern war mit dem Wasserversorgungskonzept 2040 – Frau Lompscher, Sie erinnern sich – zufrieden und hat deswegen unsere Bemühungen, ein solches Konzept anzugehen, zu erstellen, abgelehnt. Trotzdem werden wir die Novelle und die beiden Anträge, die hier heute von den Linken vorgelegt wurde, wohlwollend begleiten und werden uns konstruktiv bei den Beratungen in den Ausschüssen dazu einlassen.
Danke, Herr Präsident! – Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat:
1. Aus welchen Mitteln soll ein eventueller Ankauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben bei wirtschaftlicher Betrachtung refinanziert werden – beispielsweise aus künftigen Gewinnen der BWB, aus Vermögen der BWB, aus Steuermitteln oder aus sonstigen Mitteln –?
2. Welche Regelung beabsichtigt der Senat für den Fall vorzusehen, dass sich für den Unternehmenswert wesentliche Umstände in absehbarer Zeit verändern, zum
Beispiel dadurch, dass der Sonderausschuss „Wasserverträge“ eine preisgünstigere Lösung der Auflösung bzw. der Veränderung der Verträge mit RVB am Ende seiner Arbeit empfiehlt und damit Wasserpreissenkungen und gleichzeitig einen geringeren Verkaufspreis der privaten Anteile möglich macht oder dadurch, dass durch eine Entscheidung des Bundeskartellamts künftige Gewinnmöglichkeiten minimiert werden?
Danke, Herr Präsident! – Herr Senator! Unabhängig einmal von den vielen Nebelkerzen und den vielen Antworten, zu denen wir gar keine Fragen hatten – der RWE-Finanzvorstand, Herr Rolf Pohlig, hat heute in einer Agenturmeldung gesagt, dass die Verträge fertig seien und unterschriftsreif vorlägen. An dieser Stelle hätte ich gerne gewusst, welche Verkaufszahl die richtige ist – die von 645 Millionen Euro, die Sie in der SPD-Fraktion genannt haben, oder die, die in einer Berliner Zeitung genannt wurde.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe immer schon so meine Bedenken gegen Juristen gehabt, Herr Kohlmeier! Aber was Sie heute als Interpretation des Gesetzes vorgelegt haben, ist mehr als beschämend.
Sie können noch nicht mal ein Gesetz lesen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute wird ein Sonderausschuss eingerichtet, der dem Willen von mindestens 666 000 Berlinerinnen und Berlinern entsprechen muss – deswegen dieser Entschließungsantrag –, denn mindestens so viele haben dem Volksentscheid „Wasser“ im Februar dieses Jahres zugestimmt. Aber gegen Geheimverträge, nicht nur beim Wasser, sind viele Menschen – nicht nur in Berlin. Das Volk von Berlin hat mit der Annahme dieses Gesetzes Ihnen, Herr Wowereit, und Ihrem damaligen Koalitionspartner das Misstrauen ausgesprochen. Sie erinnern sich.
Mit der Einsetzung des Sonderausschusses heute beginnt die parlamentarische Aufarbeitung der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe, und da stelle ich fest, dass jetzt wieder die beiden Parteien auf den Regierungsbänken Platz genommen haben, die dieses Vertragswerk zum Schaden der Stadt Berlin ausgehandelt haben,
es damals richtig gefunden haben und heute für das Ganze die Verantwortung tragen.
Das Volk von Berlin hat sich mit diesem Gesetz vertrauensvoll an sein Parlament gewandt. Es hat uns in diesem ersten erfolgreichen Volksgesetz in § 3 Satz 2 beauftragt, die gesamte Vertragskonstruktion der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe unter Hinzuziehung, Herr Kohlmeier, von unabhängigen Sachverständigen zu überprüfen. Es sollen also Expertisen und Gutachten eingeholt werden, weil dieses Vertragswerk sehr umfassend, sehr verschachtelt ist und eigentlich in seinen Auswirkungen nur von Experten erfasst werden kann.
Seit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe stehen die Verträge in der Kritik, nicht nur, weil sie als Geheimdokumente angelegt waren, sondern besonders auch wegen ihrer Auswirkungen auf diese Stadt. Rot-Schwarz würde wahrscheinlich heute sagen: Berlin verstehen.
Nur einiges will ich hier anführen, was in diesen Verträgen enthalten ist: Es steht der Vorwurf im Raum, dass durch die garantierten Gewinne, die in den Verträgen geregelt sind, die Wasserpreise in Berlin hochgetrieben werden. Die Wasserkunden zahlen die Teilprivatisierung. Das hat ja nun auch das Bundeskartellamt gerügt. Dessen Preissenkungsverfügung wird dieser Tage bei den Wasserbetrieben ins Haus stehen, erst mal nur für Trinkwasser, aber mit der Überprüfung der Abwasserpreise durch diese Behörde kann das auch noch was werden.
Es besteht weiter der Vorwurf, dass das Demokratieprinzip dadurch verletzt ist, dass die betriebliche Führung praktisch in den Händen der Privaten liegt, obwohl das Land die prozentuale Mehrheit sowohl bei den Wasserbetrieben als auch bei der Holding hat und eine umfassende Gewährleistung garantiert.
Dann besteht der Verdacht, dass nach Artikel 87 der Verfassung von Berlin das Haushaltsrecht dieses Parlaments dadurch verletzt ist, dass ggf. die Gewinne, die garantiert sind, aus dem Haushalt des Landes Berlin bezahlt werden müssen.
Das sind nur einige der Vorwürfe, die die Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ und andere Menschen, die in Berlin wohnen, regelmäßig erheben. Ich bin der Meinung, dass wir uns als Abgeordnete dieser 17. Legislaturperiode um die Auswirkungen der Wasserverträge zu kümmern haben, weil das Volksgesetz Wasser es vorschreibt. Wir brauchen einen gut ausgestatteten Sonderausschuss, damit sich die Abgeordneten, die dort arbeiten wollen, die nötige Expertise einholen können und damit wir hier anschließend als verantwortliches Parlament über das Vertragswerk abstimmen können,
denn erst dann erfüllt das Parlament von Berlin § 3 Satz 1 des Volksgesetzes Wasser.