Irene Köhne
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube gern, dass die Grünen sich nicht so wahnsinnig gefreut haben, dass wir ihren Antrag abgelehnt haben. Aber andererseits können Sie sich doch freuen, dass wir wenigstens die Anregung für dieses Thema aufgegriffen haben.
Das haben Sie vorhin schon gesagt. Wir haben die Anregung aufgenommen, um dann in die Einzelheiten zu gehen. Deshalb war unser Ansatz, dass uns Ihr Antrag nicht weitgehend genug war. Deshalb haben wir konkrete Maßnahmen beschlossen.
Dabei ist uns gestern die Mehrheit im Umweltausschuss gefolgt und hat unseren allumfassenderen Antrag einstimmig verabschiedet. Unser Antrag heißt jetzt „Prima Klima an Berlins Gebäuden: Initiative für grüne Dächer und Fassaden“. Wir wollen, denke ich, alle das gemeinsame Ziel erreichen, durch die grünen Dächer und Fassaden im Neubau und im Bestand die kühlenden Effekte für das Stadtklima zu erreichen, Entlastung der Stadtkanalisation, Stärkung der Artenvielfalt in Berlin und höhere Aufenthaltsqualität für die Bewohner; Roof-Gardening ist ja so ein toller – –
Da gibt es ja nun den Antrag von den Grünen, und wenn man ihn so liest, kann der Eindruck entstehen, dass bisher
im Bereich der Dach- und Gebäudebegrünung in der Stadt nichts getan wird.
Das ist so nicht richtig. Ich habe eine ganze Liste, wo die Senatsverwaltung für Umwelt tätig ist. Nur als kurze Beispiele: Die Senatsverwaltung beteiligt sich u. a. an dem TU-Projekt mit anderen Institutionen, am KurasProjekt. Das ist das Konzept für urbane Regenwasserbewirtschaftung und Abwassersysteme. Sie stellt eine Wanderausstellung zum Thema ökologische Gebäudekonzepte zur Verfügung, zum Ausleihen übrigens. Das können Sie alle zur Info in Ihre Bezirke geben. Es gibt einen Internetauftritt „Ökologisches Bauen, ökologische Gebäudekonzepte“, der gibt schon weitere Informationen zum Thema, zu Projekten, Terminbegriffen usw. Wir bauen mit unserer Forderung nach mehr Information, Bündelung von Wissen und gezielter Öffentlichkeitsarbeit auf der Arbeit der Verwaltung auf. Wir wollen sie aber ausweiten und vor allem sichtbarer machen. Eine gute und für alle im Netz leicht zu findende aktuelle Zusammenfassung aller Möglichkeiten und Informationen soll dabei die Grundlage für eine Gesamtstrategie sein, die natürlich bei einer reinen Wissensdarstellung nicht stehen bleiben darf.
Wir wollen mit unserem Antrag weitere konkrete Maßnahmen definieren und nicht nur als Ziel x Prozent der Neubauten begrünen bzw. y Prozent des Regenwassers verwerten. Wir wollen damit langfristig alle möglichen Standorte aktivieren. Deshalb haben wir die ehrgeizigen Maßnahmen definiert: durchaus die Forderung nach einem Gründachwettbewerb nach Hamburger Modell, die Verankerung des Themas Gebäude- und Bauwerksbegrünung im Stadtentwicklungsplan Klima, klare Vorgaben für eine Gebäudebegrünung bei Neubau und Sanierung von öffentlichen Gebäuden, wobei sich die SPD-Fraktion auch alle Gebäude hätte vorstellen können; eine Änderung der Gebührenstruktur der Wasserbetriebe bis hin zur Prüfung von Änderungen im Baurecht und die Prüfung der Frage, ob Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden im Rahmen eines Biotopflächenfaktors vielleicht endlich verbindlich berücksichtigt werden können.
Ja, ich muss ja darauf eingehen, warum wir den Antrag abgelehnt haben: weil unserer besser ist. Da muss ich ja dann darstellen, warum der besser ist, damit allen klar ist, warum wir den jetzt ablehnen.
(Silke Gebel)
Wir sind natürlich auch der Meinung, dass im GrünenAntrag fehlt, dass sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzen soll, dass die Begrünung und gärtnerische Gestaltung von Dachflächen sowie die Nutzung als Aufenthaltsfläche zur Freizeitgestaltung erleichtert wird. – Die Liste an Maßnahmen ist lang und wird, konsequent umgesetzt, der Anfang einer Gesamtstrategie werden, die Berlin zu einer Vorzeigestadt im Bereich der Gebäudebegrünung wandeln kann.
Noch ein Wort zu den finanziellen Anreizen im Antrag der Grünen. Es gibt immer zwei Arten möglicher Förderung: finanziell und ideell. Finanzielle Förderung war definiert: Sie wollen ein Tausend-Dächer-Programm für fünf Jahre mit einem Etat von 7 Millionen Euro. Das macht für jedes Dach im Schnitt 7 000 Euro. Glauben Sie wirklich, dass für Hausbesitzer bei den Preisen, die bei einer Dachbegrünung angesetzt werden müssen, das das Hauptargument sein wird?
Das ist für uns eher ein teurer Mitnahmeeffekt. Ideell ist natürlich in, weil Urban Gardening in ist, nicht nur auf dem Tempelhofer Feld, sondern die Leute wollen das auch gern in ihrer direkten Umgebung machen.
Na, kostet schon was, wenn man beispielsweise die Mitbürger schulen wird, dass man für die bessere Bereitstellung der ganzen Informationen sorgt und noch andere Wettbewerbe machen kann, z. B. „Wer hat den schönsten Dachgarten?“. Was lässt sich am besten anbauen, kann man als Thema anbringen. Auf jeden Fall ist es dann auch noch ein Beitrag zur sozialen Stadtentwicklung. Und wenn durch die starke Nachfrage in Berlin zunehmend Brachflächen bebaut werden, bieten grüne Dächer zusätzliche Erholungsmöglichkeiten und steigern den Wohnwert. Das wollen wir auch, da der Dichtestress zurzeit schon stark zunimmt und wir die Grundlagen für einen Ausgleich legen wollen.
Wir wollen mit unserem Antrag die Randbedingungen dafür schaffen. Deswegen bitten wir um Unterstützung für unseren Antrag. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
[Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf von den GRÜNEN: Wann kommt denn Ihr Antrag? – Heidi Kosche (GRÜNE): Jetzt können Sie Ihre Rede zweimal halten, das ist geschickt!]
Entschuldigung, Frau Gebel, aber wir sind halt nicht der Meinung, dass das genau der Finanzierungsaspekt ist, der da ausschlaggebend ist. Wenn beispielsweise Dächer saniert werden – es wird wahrscheinlich sowieso nur gemacht, wenn Dächer saniert werden –, kann ich die Kosten insgesamt von der Steuer absetzen. Wir setzen uns dafür für eine Gebührenordnungsänderung bei den Berliner Wasserbetrieben ein, dass die Niederschlagstarife geändert werden.
Da gibt es auch einen Ausgleich. Aber nur für die reine Investition – wenn Sie gerade sagen, andere Städte hätten das gemacht: Ich weiß, in München gibt es seit 1990 irgendwie so ein Programm.
Meinen Sie, dass München so viel grüner ist? Gucken Sie sich das mal von oben an, ob das so reingehauen hat in die Dächer. Das möchte ich ganz stark bezweifeln. Ich war vor zwei, drei Jahren mit meinem Mann in New York. Wenn man da diese Highline langgeht, dann sieht man, dass da ziemlich viele grüne Dächer sind. Das ist aber Eigeninitiative, das ist nicht mit Zuschüssen gewesen. Und wir sind der Meinung, dass es nicht die Zuschüsse sind, sondern die Unterstützung, damit ich weiß, was ich optimal machen kann, wo ich mich hinwenden kann. Gerade auch für die Mieter in den Genossenschaften oder öffentlichen Bauten sind die öffentlichen Wohnungsanbieter ja der Meinung, dass das gemacht werden soll, wenn da saniert wird. Also diese Schiene werden wir damit auf jeden Fall erreichen, und alle anderen werden einfach nachrechnen und feststellen, dass sich das eh lohnt. Der Quadratmeterpreis solch einer Dachbegrünung liegt kaum unter 100 Euro. Wenn ich dann 7 000 Euro insgesamt vom Staat hinzubekomme, spielt das nicht so eine Rolle.
Unsere Punkte habe ich vorhin genannt. Die muss ich jetzt nicht noch mal anführen. Aber bei Ihnen ist das offensichtlich der Hauptpunkt.
Danke sehr, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Mit dem vorliegenden Antrag haben Sie mir erst einmal eine Knobelei zukommen lassen. Es ist mir auch bei
längerem Nachdenken zunächst absolut nicht ersichtlich gewesen, weshalb dieser Antrag von Ihnen weiter auf der Tagesordnung gelassen wurde, obwohl er sich – wie von Ihnen schon gesagt – eigentlich erledigt hat. Aber es ist Europawahl, und nach Ihrem Beitrag ist mir jetzt klar, weshalb der Antrag auf der Liste geblieben ist und weshalb wir darüber reden. Wir machen jetzt Wahlkampf zur Europawahl.
Der Antrag Nr. 105/14 der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen im Bundesrat, dessen Unterstützung Sie in Ihrem Antrag einfordern, ist bereits am 11. April im Bundesrat verabschiedet worden – mit klarer Mehrheit – mit den deckungsgleichen Anträgen aus Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus wird heute, parallel zu unserem Plenum auch im Deutschen Bundestag über einen Antrag der Regierungsfraktionen beraten, der dieses Thema behandelt, also zeitgleich. Da die Mehrheit der großen Koalition nicht gefährdet sein dürfte, gehe ich davon aus, dass er auch verabschiedet wird. In diesem Antrag wird sich explizit dafür ausgesprochen, sich auf EU-Ebene für eine Opt-out-Regel einzusetzen, die das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten für oder gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzensorten umfassend gewährleistet.
Also auch von dieser Seite wird es noch einmal einen klaren Auftrag an die Bundesregierung geben, ihre bisherige, bis jetzt nicht ganz eindeutige Haltung für oder gegen das Opt-out-Modell aufzugeben. Eine freundliche Unterstützung bei ihrer Entscheidung haben die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag ja zusätzlich erhalten durch die Übergabe einer Unterschriftenliste des Bundesverbands Naturkost Naturwaren und des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft. Darin sprechen sich über 100 000 Unterzeichner ebenfalls für eine rechtlich klar abgesicherte Entscheidungsfreiheit der einzelnen Mitgliedsstaaten aus.
Nein, später! – Die Bundesregierung handelt bereits in diesem Sinne – direkt jetzt heute. Dass die Opt-outRegelung vielleicht nicht die beste Lösung ist, da sind wir uns – Sie als Grünen-Fraktion und ich als verbraucherpolitische Sprecherin – sicher einig. Mir persönlich und wahrscheinlich unserer Fraktion wäre ein generelles EUweites Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen die liebste Lösung.
(Dr. Turgut Altug)
Allerdings ist mit dieser gentechnikverliebten Kommission zurzeit solch eine Lösung nicht zu haben. Insofern rufe ich jetzt auch zur EU-Wahl auf. Das kann man auch auf SPD-Seite mal tun. Wir haben uns ja auch dafür eingesetzt, da richtig zu wählen. Um diese grundlegende Diskussion geht es in diesem Antrag hier aber gar nicht, wie vorhin schon gesagt; zumindest jedenfalls nicht den Inhalt betreffend. Dann müssen Sie noch mal einen neuen Antrag einbringen. Dass die Bundesregierung sich bis jetzt nicht mit Ruhm bekleckert hat, steht auch nicht zur Abstimmung. Aber da es nun so aussieht, als könnte es zu einer koalitionsinternen Einigung zu der Haltung auf EUEbene heute kommen, sollte das doch als positives Signal gewertet werden. Und es ist zu diesem Antrag nur zu sagen, dass er sich in dieser Form erledigt hat. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, wir sind alle für den Bienenschutz, und allen von uns liegen die Bienen am Herzen.
Auch die zuständige Senatsverwaltung schaut da schon nach dem Rechten. Das ist auch von Herrn Staatssekretär Gaebler im Ausschuss eigentlich alles schon aufgelistet worden. Herr Altug hat das gerade auch schon mal teilweise zitiert. Im Prinzip ist uns allen klar, dass die Situation der Imkerei in Berlin grundsätzlich positiv ist. Sie verbessert sich weiter. Das Image der Imker ist auch in den letzten Jahren immer besser geworden. Nach der Wende, als es einen Rückgang der Imker gab, gibt es jetzt wieder einen ziemlich starken Zuwachs.
Von Senatsebene sind viele Einzelinitiativen und Projekte initiiert worden, wie beispielsweise „Berlin summt“, weshalb wir hier über uns jetzt auch die Bienen haben, obwohl ich nicht weiß, ob sie inzwischen schon schlafen. Wie Herr Altug auch schon gesagt hat, gerade gestern noch sind 80 000 Bienen auf dem Schillertheater beheimatet worden. Das alles geht von der „Berlin summt“Initiative aus, die übrigens durchaus begrüßt, was hier passiert. Und damit, dass der Senat auch beispielsweise die „Stadtbäume für Berlin“-Initiative immer in der Richtung unterstützt, dass beispielsweise ein breites Angebot an Futter für die Bienen in der Stadt vorhanden ist, und dass wir die enge Kooperation mit den Gartenämtern in den Bezirken haben, wo auch immer darauf hingewiesen wird, dass für die Bienen freundliche Gewächse angebaut und angesetzt werden, und wir im letzten Haushalt in den
(Dr. Turgut Altug)
Haushaltsverhandlungen die finanzielle Unterstützung des Länderinstituts für Bienenkunde in Hohen Neuendorf finanziell aufgebessert und unterstützt haben,
denke ich, ist eigentlich schon deutlich gesagt, dass wir was tun. Wenn man als Argument noch die Faulbrut anführt: Ich habe mal recherchiert; in den letzten sechs Jahren gab es zehn Fälle in Berlin, mit deutlich rückläufiger Tendenz. Wenn ich mal ganz aus meinem Nähkästchen plaudere, wenn ich so sehe, wie viel Grüngewächse inzwischen mehr auf der Straße sind und wie viel Pollen rumfliegen, worunter mein Heuschnupfen stark leidet, denke ich, wir tun eigentlich genug für die Bienen und sollten im Prinzip davon ausgehen, dass dieser Antrag durch Amtshandeln erledigt ist. Wir nehmen gern noch Anregungen auf, wo man vielleicht ganz konkret Verbesserungen bei der Grünflächenpflege machen kann. Aber ansonsten danke ich für die Zuhörerschaft und wünsche noch einen schönen Abend!
Ich wollte nur mal kurz anfragen, ob Ihnen klar ist, dass diese ganze Chemie, die Sie jetzt gerade zitieren, hauptsächlich die Landwirtschaft betrifft und dass es Brandenburg ist und dass die Bienen gerade nach Berlin kommen, weil es hier nicht ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Platta! Es ist in der Politik und ganz allgemein im Leben nicht immer ganz leicht, hehre Ziele für die Gemeinschaft und die eigenen unter einen Hut zu bringen. Da wollen wir alle die Energiewende, aber niemand möchte die dafür benötigten Windräder oder Stromleitungen vor der eigenen Haustür oder im eigenen Wahlkreis oder im eigenen Bundesland, vor allem nicht, wenn man Horst Seehofer heißt. Wir benötigen moderne Justizvollzugsanstalten bzw. Angebote der Sicherungsverwahrung, aber bitte nicht in der Nachbarschaft unserer Kinder. Ähnliches gilt übrigens seit Neuestem auch für Seniorenheime, Kitas oder psychiatrische Einrichtungen.
Wir hier in Berlin sind darin besonders gut, wenn es um den Dauerbrenner Wohnungsneubau geht. Wir brauchen ihn dringend. Wir wollen ihn alle, aber bitte nicht in meinem Wahlkreis. Und so schieben wir die Anzahl der zu bauenden Wohnungen eifrig von Freifläche zu Freifläche, von Wahlkreis zu Wahlkreis, frei nach dem Motto: Je mehr woanders gebaut wird, desto weniger bei mir.
Jeder Bezirk hat seine Freiflächen, vor deren Hintergrund dieses Spiel gespielt wird, wie auch in SteglitzZehlendorf mit dem ehemaligen Parks-Range-Gelände, um das es hier heute geht. Dieses Gelände ist ca. 100 Hektar groß, also nur ein Viertel des Gebietes am Flughafen Tempelhof, und auch umstritten. Es geht auch
hier um eine Randbebauung und auch an dieser Stelle um die Frage: Wie breit ist der Rand?
Und die Argumente gegen eine Bebauung sind ja auch überzeugend, inhaltlich richtig. Ja, wir brauchen nicht nur neue Wohnungen in der Stadt, sondern auch Grün- und Erholungsflächen. Arten- und Naturschutz müssen für uns einen hohen Stellenwert haben, auch wenn dieses Thema gern mal als Gedöns verspottet wird. Wenn im Zuge des Klimawandels die Sommer künftig immer heißer werden, spätestens dann freut sich jeder Einwohner über Freiflächen, die Zugluft und Kühlung bieten, auch die, die über Umweltschützer stets müde lächeln.
Vor dem Hintergrund dieser teilweise sehr konträren Interessenlage und der im meinem Wahlkreis hoch emotional geführten Debatte begrüße ich den vorliegenden Änderungsantrag, auch wenn er in Teilen nicht immer meine ganz persönliche Meinung zur Thematik widerspiegelt.
Aber ich spreche hier als gewählte Vertreterin aller Bürger und nicht als Privatperson und stehe deshalb voll hinter dem hier mit unserem Koalitionspartner gemeinsam ausgehandelten Ergebnis, das auch – und das ist besonders wichtig – von den politischen Partnern im Bezirk mitgetragen wird. Es ist ein Kompromiss, mit dem, glaube und hoffe ich, beide Seiten leben können. Wir wollen mit ca. 39 Hektar mehr Bebauung als im ursprünglichen Antrag mit 27 Hektar vorgesehen. Aber wir bleiben inklusive aller Infrastrukturplanung trotzdem bei der von allen angestrebten Randbebauung.
Auch wir wollen, dass der sozialräumliche Bedarf des Umfeldes, also namentlich der Thermometersiedlung, in den Planungen Berücksichtigung findet. Das im Antrag der Linken geforderte Werkstattverfahren begrüßen wir daher nicht nur, sondern es ist im Bezirk längst angelaufen.
Ja sofort! – Allerdings sind diese Empfehlungen leider nicht bindend. Deshalb müssen wir schauen, dass wir die Empfehlung trotzdem durchbekommen.
Persönlich freue ich mich, dass wir uns bei den Vorgaben für den FNP auf die Sicherung der Biotope und den Erhalt von insgesamt 57 Hektar naturnaher Parklandschaft einigen konnten.
Ja, sofort! – In diesem Sinne: Wir haben hier wirklich eine Änderungsantrag vorliegen, der alles herausgeholt hat, was zu holen war. Glauben Sie mir das, ich war dabei! Deshalb bitte ich um breite Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir zunehmend wahrnehmen können, liegt vegetarisches und auch veganes Essen im Trend. Immer mehr Menschen gehen diesem Lebensstil nach. Umso wichtiger ist es, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Kennzeichnung von tierischen Stoffen in Lebensmitteln und Lebensmittelzusatzstoffen verlassen können. Jüngste Lebensmittelskandale wie der Pferdefleischskandal haben gezeigt, dass nicht immer das – insbesondere Fleisch – im Produkt drin ist, was auf der Verpackung draufsteht.
Die Bundesratsinitiative der Piratenpartei fordert nun – übrigens annähernd zeitgleich wurde in SchleswigHolstein, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen ein fast identischer Antrag eingebracht, der, wie gerade gesagt wurde, von foodwatch gesponsert wurde –, die Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch dahin gehend zu ändern, dass immer auch die jeweils für die Herstellung der Produkte verwendeten Tierarten gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent gemacht werden. Außerdem wird eine juristische Definition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ in der Verordnung gefordert. Nichtjuristen sollte allgemein bekannt sein, was unter „vegetarisch“ und „vegan“ zu verstehen ist: „Vegetarisch“ ist ohne Verwendung von Fleisch und „vegan“ ohne jegliche tierische Produkte und Zusatzstoffe. Erfüllen bestimmte Lebensmittel diese Voraussetzungen nicht, dürfen sie nicht als vegetarisch bzw. vegan gekennzeichnet werden. Wenn Hersteller Produkte als vegan ausloben, dürfen sie das nur, wenn das Produkt tatsächlich vegan ist. Das ergibt sich aus dem Irreführungsverbot. Insofern reicht meines Erachtens der Schutz vor Täuschung schon jetzt.
Mehr Transparenz schafft bereits eine einheitliche Kennzeichnung von unabhängiger Stelle, das V-Label, das in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V., VEBU, vergeben wird. Es sieht so aus, ich habe es extra groß kopiert, damit alle es mal sehen können, auch die, die nachher nicht im Ausschuss sitzen.
Derzeit gibt es ungefähr 90 Lizenznehmer dieses Labels. Das V-Label ist eine international geschützte Marke zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln. Es wird als Orientierungshilfe für Vegetarier und
Veganer auf Lebensmittelverpackungen und Speisekarten eingesetzt. Es wird in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien und Tschechien verwendet. Das unterstreicht, dass wir eigentlich eine europäische Lösung brauchen und nicht eine auf Bundesebene.
Die Frage ist, ob das scheinbare Problem wirklich an den Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel festgemacht werden kann und ob diese nicht ohnehin bereits durch EU-Recht bestehen. Stattdessen sollten vielleicht die Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht allgemein stärker geahndet werden. Wir haben jetzt, wie gesagt, Pferdefleischskandale und andere Lebensmittelproblematiken gehabt und sollten uns überlegen, ob der Bereich der Ordnungswidrigkeiten, der da zuständig ist, nicht geändert und das als Straftat deklariert werden sollte. Wenn etwas unter Strafe steht, wird man sich hoffentlich zweimal überlegen, wie sorgfältig man als Lebensmittelproduzent die Kennzeichnung von Waren vornimmt. Auf diese Weise würde auch den Vegetariern und Veganern bei der transparenten Zusammenstellung ihrer Mahlzeiten geholfen werden, und ein sorgloser Genuss der Waren wäre sichergestellt.
Das Fazit von mir zu diesem Antrag ist: Die Forderungen der Piraten sind an den falschen Adressaten gerichtet; es sollte Europa sein. Was die Irreführung angeht, ist der Antrag meines Erachtens überflüssig, und was die Verordnungsermächtigung angeht, so nicht möglich. Lassen Sie uns die Problematik einfach noch mal im Ausschuss erörtern, um eventuell eine sinnvolle Lösung zu finden. – Vielen Dank!
Danke sehr! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lebensmittel sind Mittel zum Leben und oft auch vom Leben. Sie haben Wasser verbraucht, Fläche genutzt und womöglich andere Pflanzen oder Tiere verwertet. Und dennoch: Es ist ein erschreckendes Missverhältnis. In der EU werden jährlich insgesamt 89 Millionen Tonnen an verzehrbaren Lebensmitteln weggeworfen. Pro Einwohner sind das durchschnittlich 82 Kilogramm im Jahr, nur einmal so als Größenordnung Gleichzeitig leben in der EU aktuell nahezu 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger an oder unter der Armutsgrenze und können sich mancherorts nur noch bestimmte Sparten an Grundnahrungsmitteln leisten – ganz zu schweigen von der Situation in den Entwicklungsländern. Die Europäische Union beabsichtigt daher, das Jahr 2014 zum Jahr gegen Lebensmittelverschwendung auszurufen. Doch was nützt diese Geste, wenn auf der regionalen Ebene vor Ort keine Taten folgen.
Mit der Einrichtung des Forums „Wertschätzung von Lebensmitteln“ am 23. Januar 2013 hat die Senatsver
waltung für Justiz und Verbraucherschutz bereits auf die Thematik reagiert und eine breite Allianz aus Vertretern von Lebensmittelproduktion, Handel, Transport und Gastronomie, Verbraucherverbänden, Verbraucherzentrale, sozialen Einrichtungen, Wissenschaft und Verwaltung zum Auftakt der Zusammenarbeit eingeladen. Mit einer abgestimmten Strategie unter der Leitidee „Sensibilisieren und Informieren“ sollen zukünftig gezielt Verbraucherinnen und Verbraucher für das Thema Lebensmittelverschwendung sensibilisiert und aufgeklärt werden. So ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern beispielsweise nicht bewusst, dass es bei bestimmten Lebensmitteln einen Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum gibt. Vieles, was noch intakt ist, landet auf diese Weise unnötig im Abfall. Ernährungsbildung sollte daher in der Gesellschaft einen zunehmenden Stellenwert einnehmen.
Ein anderes Problem ist aber auch die Normierung von Lebensmitteln. Wenn zum Beispiel Gurken nicht der Definition der einheitlichen Norm entsprechen, erreichen diese in der Produktionskette oftmals nicht die Endverbraucher, obwohl eigentlich keine anderen Gründe dagegen sprechen. Mit diesem Sachverhalt sollten sich auch die in der Nahrungsmittelproduktion tätigen Gewerbe noch einmal kritisch auseinandersetzen.
Wertschätzung von Lebensmitteln war das Thema. – Eine Aktuelle Studie kommt zudem zu dem Schluss, dass die 15 bis 29-Jährigen doppelt so viel an Lebensmitteln wegwerfen wie die über 50-Jährigen.
Viele kennen oftmals gar nicht mehr die Namen einzelner Gemüsesorten und die Unterschiede zwischen ihnen. Im Hinblick auf einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln ist es daher wichtig, gerade diese Zielgruppe in Bildungs- und Präventionsangebote einzubeziehen. Eine verstärkte Eingliederung in schulische Lehrpläne, wie mit dem anvisierten Wahlpflichtfach Verbraucherbildung in Berlin, ist daher sehr empfehlenswert.
Zudem machen bereits verschiedene soziale Einrichtungen in Berlin vor, wie es gehen kann. Im evangelischen Kinder- und Jugendzentrum Bus-Stop in der Thermometersiedlung in meinem Bezirk Steglitz-Zehlendorf muss seit Kurzem ein geringer Kostenbeitrag für Mittagessen entrichtet werden. Das steht im Gegensatz zu dem, was
wir vorhin gehört haben. Das hat aber zur Folge, dass deutlich weniger Essen auf den Straßen der Siedlung landet und die Wertschätzung gegenüber dem wertvollen Gut Nahrung gestärkt wird.
Doch auch an anderen Stellen in Berlin wurden bereits Projekte zum Themenbereich Wertschätzung von Lebensmitteln in die Wege geleitet. Nur beispielhaft seien hierbei als Akteure genannt: der Gutshof Britz, das gemeinnützige Unternehmen Bio-Brotbox, die AOK, der Verein Slowfood, die Verbraucherzentrale oder die Vernetzungsstelle Schulverpflegung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Viele Projekte wie auch das DRK-Familienzentrum des DRK-Kreisverbandes Berlin Nordost nehmen die Kinder und Jugendlichen mit zu den Lebensmittelproduzenten auf dem Land sowie zum Einkaufen und lassen sie schließlich ihr Mittagessen in Lehrküchen selbst zubereiten. Denn klar ist: Mit richtiger Planung, guter Lagerhaltung und pfiffigen Rezeptideen lassen sich auch noch die Reste an Lebensmitteln zu schmackhaften Gerichten verarbeiten.
Der Einkauf von Lebensmitteln sollte stets getreu der Formel „selektiv statt emotional“ erfolgen. In diesem Sinne lassen Sie uns darauf achten, dass künftig weniger Lebensmittel in der Tonne und mehr auf dem Teller landen, und die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Handel und gegebenenfalls Hersteller dahingehend aufklären. – Danke sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal sind wir hier im Berliner Abgeordnetenhaus, ja, ist die gesamte Republik konfrontiert mit einem Lebensmittelskandal, der sich innerhalb kürzester Zeit von einem scheinbar regionalen Problem zu einem überregionalen, grenzüberschreitenden Skandal entwickelt, dessen Grenzen oder Auswirkungen noch gar nicht einzuschätzen sind. Pferdefleisch an sich ist nichts Schlimmes, wenn es kontrolliert und deklariert ist. Genau das ist eben nicht der Fall.
Dies führt uns allen erneut die unüberschaubaren Verflechtungen, Absurditäten und mitunter leider auch kriminellen Energien innerhalb der modernen Lebensmittelproduktion vor Augen. Diese Problematik geht uns alle an, denn wir alle sind jeden Tag Lebensmittelkonsumenten und können nicht an jeder Stelle und zu jeder Zeit selbst Einfluss darauf nehmen bzw. eindeutig nachverfolgen, wo etwas herkommt und unter welchen Bedingungen es hergestellt, transportiert oder abgepackt wurde. Deshalb müssen wir heute gemeinsam darüber sprechen, was getan werden kann, um ein Mindestmaß an Vertrauen wiederherzustellen, Vertrauen, das wir brauchen, und zwar wir alle als Verbraucherinnen und Verbraucher.
Aus diesem Grund bin ich auch überzeugt: Es helfen keine gegenseitigen Vorwürfe in der heutigen Debatte. Ich persönlich habe in den vergangenen Tagen und Wochen viele Fragen angesammelt, die ich gern geklärt hätte. Dazu würde ich gern in der Aktuellen Stunde kommen.
Natürlich sollten wir auch über Ilse Aigners jetzt vorgelegten nationalen Aktionsplan sprechen, aber vor allem sollten wir uns darüber austauschen: Was können wir hier in Berlin tun? Welche Möglichkeiten sieht der Senat, von seiner Seite aus zügig und möglichst effektiv mehr Sicherheit und Transparenz für die Berliner Verbraucher herzustellen?
Vor wenigen Tagen waren wir uns noch sicher, in Berlin nicht betroffen zu sein. Heute ist jedoch klar, dass diese Hoffnung naiv war und die Zahl der positiven Funde stetig wächst. Die Verbreitung des Skandals lässt sich keine Zeit. Also sollten auch wir uns mit der Behandlung dieses Themas keine weitere Zeit mehr lassen und dies heute in der Aktuellen Stunde zum Thema machen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich vorhin bei der Begründung der Aktuellen Stunde bei den Oppositionsparteien gewundert, dass der Pferdefleischskandal, und damit das Lebensmittelthema und natürlich auch ein wichtiges Verbraucherschutzthema, offensichtlich so niedrig angesiedelt, teilweise sogar ins Lächerliche gezogen worden ist, dass wir jetzt diese Aktuelle Stunde dazu machen. Ich finde sehr interessant, wie Ihr Verhältnis zum Verbraucherschutz ist.
Ich denke, bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern außerhalb dieses Raumes wird es ankommen.
Ich möchte für Sie ein Resümee ziehen und vergangene Lebensmittelskandale auflisten. Sie haben das in den letzten Tagen wahrscheinlich schon vereinzelt in der Presse gefunden. Ich möchte noch einmal kurz anschneiden, wie lange das schon geht, und damit verdeutlichen, dass wir es in immer kürzeren Abständen mit einer Problematik im Bereich des Lebensmittelhandels zu tun haben.
1993 gab es den Gammelfleischskandal, 1997 die BSEKrise, 2005 Geflügelabfälle im Handel, 2006 Gammeleier, 2009 Dioxin im Tierfutter. Im Jahr 2011 gab es jede Menge Skandale, da gab es Dioxineier, Analogkäse, EHEC, noch einmal dioxinhaltige Eier und Fleisch und belastetes Geflügelfleisch. Und jetzt haben wir Pferdefleisch in der Lasagne.
Ich erspare Ihnen die zusätzliche Auflistung der jeweiligen Kommentare und Versprechungen von Frau Aigner bzw. deren Vorgängerinnen und Vorgängern, denn leider ähneln sich diese in allen Fällen so stark, dass sie den einzelnen Skandalen nicht zuzuordnen sind. Versprochen wurde auf jeden Fall immer ein Mehr an Kontrollen, ein Mehr an Transparenz, ein Mehr an Produktkennzeichnung für die Verbraucher.
Passiert ist leider nichts – zumindest nichts, was in der Praxis tatsächlich geholfen hätte, wie wir an der dringenden Notwendigkeit der Aktuellen Stunde sehen können.
Ich habe vorhin darüber gesprochen, auf Berliner Ebene diskutieren zu wollen. Bitte sehr, so ist es auch! Vorher möchte ich aber trotzdem noch einige Anregungen in Frau Aigners Richtung senden, die von der SPD auf Bundesebene teilweise schon länger gemacht werden: Strafen – hier vor allem die Bußgelder – müssen deutlich erhöht werden. Wir alle wissen, dass der schmerzhafte Griff in das Portemonnaie in der Regel am besten hilft.
Nein, später! – Zusätzlich dazu muss es in Zukunft möglich sein, Gewinne einzuziehen, die mit falsch deklarier
ten Produkten erzielt wurden. Der Anreiz des Einzelhandels, vor diesem Hintergrund wesentlich genauer als heute zu kontrollieren, was in die Regale kommt, würde deutlich wachsen. Darüber hinaus benötigen wir noch eine Meldepflicht für die Firmen. Außerdem sollten hinweisgebende Mitarbeiter aus den verarbeitenden Betrieben geschützt sein. Kostendeckende Gebühren für die Regelkontrollen wären ebenfalls angebracht. – So weit die To-do-Liste für Frau Aigner!
Nun aber zu unseren eigenen Hausaufgaben, nämlich der Frage, was wir hier in Berlin tun können! Grundsätzlich bin ich mit der bisherigen Informationspolitik unseres Senators zufrieden.
Allerdings würde mich die Antwort auf die folgenden Fragen noch interessieren: Welche Handelsketten, verarbeitenden Betriebe und Gaststätten sind in Berlin vom Pferdefleischskandal betroffen? Wie hoch ist der Anteil an Pferdefleisch mit Pharmakabelastung? Wie hoch ist generell der Anteil an Fleisch mit Pharmakabelastung? Wie viel Fleisch wurde prophylaktisch entsorgt, und wie hoch ist der bisher entstandene Schaden? Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um in Zukunft sicherzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr durch irreführende Produktkennzeichnung, insbesondere über die Tierart, von der das Fleisch stammt, getäuscht werden können?
Konkret halte ich als verbraucherpolitische Sprecherin darüber hinaus weitere zeitnahe Reaktionen für angebracht. Nicht nur das Einfordern von mehr Kontrolle ist wichtig. Es gibt bereits zahlreiche Gesetze, die auch heute schon Kontrolle ermöglichen. Wie immer liegt es auch hier an den fehlenden finanziellen Mitteln, wenn diese nicht voll ausgeschöpft sind. Wir sollten ganz ehrlich sein und zugeben, dass wir in Berlin in der Vergangenheit auch beim Personal der bezirklichen Kontrollämter gespart haben. Dies sollten wir überdenken und die Kontrollämter personell besser ausstatten.
Ergänzend dazu sollte ein Verfahren installiert werden, das eine effizientere Abstimmung der Kontrollen innerhalb der Bezirke sicherstellt. Dann frage ich mich: Wie wäre es mit einer freiwilligen Verpflichtung des Handels zu transparenten Herkunftskennzeichnungen für die Einzelzutaten von Fertigprodukten? Das würde sicher vor allem den Herstellern und Läden, die sich daran beteiligen und entsprechende Listen aushängen, helfen, verloren gegangenes Vertrauen beim Verbraucher wiederzugewinnen.
Und wäre es nicht auch möglich, bei Gaststätten das Aushängen solcher Listen positiv in die Bewertung, in die Hygieneampel, die sowieso überarbeitet werden muss, einfließen zu lassen?
Ja!
Gute Frage, ja! – Vielleicht haben einige Ketten bzw. Hersteller ein Interesse daran, nach diesem neuerlichen Skandal darauf einzugehen.
Das Vertrauen der Verbraucher ist wieder erschüttert.
Da gegenzusteuern, wäre im Interesse dieser Firmen.
Ich denke, dieser neuerliche Lebensmittelskandal
sollte dieses Mal wirklich genutzt werden, um Verbesserungen im Verbraucherschutz zu erreichen, damit es nicht noch einmal heißen kann: Wer reitet so spät durch Nacht und Wind? – Es ist ein Pferd, es tarnt sich als Rind. – Dazu kann ich übrigens eine Quellenangabe machen, aber ich denke, das wird nicht nötig sein.
Vielen Dank – ja!
Natürlich unterhalten wir uns darüber, weil wir in Berlin auch Lösungen finden können. Beispielsweise haben wir das Problem, wie die Kontrollen koordiniert werden, wie man das optimieren kann und wie die Öffentlichkeitsarbeit ist. Wie gesagt, ich fand sie eigentlich schon gut, aber Transparenz zu fordern, kann auch in Berlin, separat gesehen, durchaus sinnvoll sein. Natürlich haben wir das Problem, dass das Verbraucherinformationsgesetz, das im Herbst letzten Jahres verabschiedet worden ist, nicht weitreichend genug war.
Wir als SPD haben da ganz andere Forderungen gestellt, die aber nicht berücksichtigt worden sind. Darauf müssen wir auf Bundesebene hinarbeiten.
Ich bin erst mal mit meinem Überblick fertig, danke den Zuhörern und warte auf weitere konstruktive Vorschläge. – Danke!
Es scheint allmählich zum Ritual dieses Plenums zu werden, in immer kürzeren Abständen über Basis-, P- oder sonstige Konten zu reden – und weil es so schön ist, wiederholen wir das Ganze eben heute noch einmal. An dieser Stelle muss ich als Vertreterin einer der beiden Regierungsfraktionen allerdings auch einräumen, dass wir daran wohl nicht ganz unschuldig sind: Unsere „Pipeline“ hat vor zwei Wochen einen Bogen gemacht. Mea culpa! Mea maxima culpa!
Ich erspare uns allen an dieser Stelle die nochmalige Aufzählung meiner Argumente aus der Debatte der letzten Sitzung. Wir bringen unseren Antrag „Einführung eines Rechts auf ein Basiskonto“ genau so ein, wie wir es vor zwei Wochen auch angekündigt haben: Wir wollen und werden im Bundesrat mit einer Initiative auf die bundesgesetzliche Einführung eines Rechts auf ein Basiskontos hinwirken. Beim letzten Mal wurde uns vorgeworfen, wir würden die Verantwortung bei diesem Thema auf die Bundesebene abschieben. Das klingt mir ein wenig nach der Unterstellung, wir würden eine „Aus den Augen, aus dem Sinn“-Politik betreiben. Aber genau das Gegenteil ist der Fall: Die Mehrheiten im Bundesrat haben sich zugunsten unseres Anliegens geändert. Da waren die zwei Wochen richtig gut. Deshalb ist es sicher nicht unseriös, davon auszugehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Chancen, eine Bundesratsinitiative in dem von mir eben beschriebenen Sinne erfolgreich einzubringen, so gut stehen wie lange nicht mehr. – Herr Dr. Lederer! Das geht auch an Sie und Die Linke im Bundesrat. – Diese Chance sollten wir nutzen, um das Thema endlich zu einem für uns alle, aber vor allem auch für alle Bürger unseres Landes befriedigenden Ergebnis zu bringen und es eben nicht weiterhin offen zu lassen und sich nur auf Berliner Ebene für eine kleine Teillösung einzusetzen, die – wir haben dies hier bereits benannt – sowieso nur ein symbolischer Akt wäre: Die Berliner Sparkassen sind sich im Alltag ihrer Verantwortung an dieser Stelle be
reits heute sehr bewusst und handeln dementsprechend – aber eben nur die Sparkassen.
Ich wollte mich kurzfassen und werde dies auch tun. Ich bin sicher, inhaltlich liegen wir alle beieinander und können deshalb heute hier mit einer parteiübergreifenden Annahme des vorliegenden Antrages ein klares Signal in den Bundesrat senden. In diesem Sinne – lassen Sie es uns angehen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für uns in der Politik ist es in den vergangenen Jahren in der politischen Debatte schon zum parteiübergreifenden Mainstream geworden, stets die hohe Bedeutung der Eigenverantwortung des einzelnen Bürgers hervorzuheben. Über Sinn oder Unsinn dieser immer wiederkehrenden Forderungen möchte ich heute an dieser Stelle gar nicht strei
ten. Wenn wir aber alle dies in den unterschiedlichsten Zusammenhängen so gerne fordern, dann müssen wir zumindest politisch auch die Grundlagen dafür schaffen. Im vorliegenden Fall ist es völlig eindeutig, dass eine selbstständige und eigenverantwortliche Teilnahme am Arbeits-, Wohn- und Wirtschaftsalltag nur auf der Grundlage eines Girokontos mit normalen Funktionen als Guthabenkonto, als dem sogenannten Basiskonto, überhaupt möglich ist.
Wer aufgrund einer sowieso schon problematischen Lebenssituation kontolos ist, gerät in eine Abwärtsspirale, die dann kaum noch zu stoppen ist, denn ob Mietüberweisungen, Gehalts- oder Sozialleistungsempfänge, ein Konto wird vorausgesetzt. Dies nicht vorweisen zu können, führt zu Scham, Abweisung, hohem Zusatzaufwand und vor allem auch zu hohen Kosten. Und was für die heutige Diskussion besonders wichtig ist: Wer kein Girokonto besitzt, besitzt auch keinen Pfändungsschutz. Jegliche finanzielle Lebensgrundlage kann also schutzlos entzogen werden.
An diesem Punkt sind wir im Prinzip ganz bei dem zur Abstimmung vorliegenden Antrag der Piratenfraktion Einführung eines „P-Kontos für jedermann“/jedefrau. Da ein Pfändungsschutzkonto nur durch die Umwandlung eines Girokontos eingerichtet werden kann, ist die eigentliche Grundlage für den im wahrsten Sinne so lebenswichtigen Pfändungsschutz zuallererst die Existenz eines Girokontos, eines Basiskontos. Weil dies so ist, sollten wir genau das dann aber auch fordern, um hier schon mal den ersten Unterschied zu unserem eigenen Antrag der Regierungsfraktionen, den wir zeitnah einbringen werden
also der ist schon in der Pipeline –, deutlich zu machen.
Auch hat die Europäische Union ihre Mitgliedsstaaten im Übrigen nach einem längeren inhaltlichen Sondierungsprozess mittlerweile klar dazu aufgefordert, dieses Recht auf ein Basiskonto endlich umzusetzen. Deshalb sollten wir auch genau auf der Ebene ansetzen, auf der endlich gehandelt werden muss, und das ist nicht Berlin, sondern der Bund. Die Berliner Sparkasse allein in die Pflicht zu nehmen, während alle anderen Kreditinstitute weiter vom Nichthandeln der Bundesregierung profitieren, wäre keine faire Lösung.
Diese anderen Kreditinstitute verweisen bei Kontoeröffnungsanträgen mit schwierigen sozialen Hintergründen bereits heute auf die Sparkassen – die nehmen nämlich eigentlich jeden, ich habe mich erkundigt und nachgefragt, die Sparkassen nehmen die Leute, man muss sie gar nicht mehr zwingen – und schieben somit einseitig eine nicht rentable Klientel ab. Darüber hinaus wird es mittlerweile auch langsam wirklich langweilig, die politische Verweigerung im Bund immer wieder durch den Verweis
auf die noch ausstehende konkrete Ausgestaltung der EURegelungen zu rechtfertigen. Dies ist kein ausreichendes inhaltliches Argument, vor allem deshalb nicht, weil es hier nicht um einen umstrittenen, hochkomplexen Gesetzentwurf geht, sondern die Forderung, um die es geht, ist einfach und eindeutig.
Nein! – Für uns als SPD ist deshalb klar: Wir benötigen nach der nicht eingehaltenen Selbstverpflichtung der Banken nun endlich eine bundesweite Lösung, und wir sind sehr froh, dass wir gemeinsam mit der Union zu der Haltung gekommen sind, uns auf Bundesebene für genau diese Lösung einzusetzen, auch wenn die Union im Bund dies bisher abgelehnt hat.
Ich bin mir sicher, im Grunde sind wir uns einig, nur wollen wir eben keine einseitige Verantwortung allein bei den Sparkassen und auch nicht nur eine Lösung auf Landesebene, weshalb wir sowohl den Antrag der Piraten als auch den Änderungsantrag der Grünen nicht unterstützen. Alle Kreditinstitute bundesweit in die Pflicht nehmen, dafür ist die Zeit bei diesem Thema reif. Genug Zeit war in den vergangenen Jahren vorhanden, um sich darauf einzustellen, und deshalb werden wir unseren Antrag demnächst einbringen und die vorliegenden nicht unterstützen. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich diesen Antrag gelesen habe, habe ich gedacht: Gute Idee! Der Antrag greift genau das richtige Thema zur richtigen Zeit auf. – Wie gerade Herr Dr. Lederer schon sagte, gibt es zurzeit extrem günstige Zinsen für die Banken, um Geld zu leihen, 0,75 Prozent bei der EZB. Diese gute Zinslage wird aber von den Banken nicht an die Kunden weitergereicht. Außerdem ist die Nutzung des Dispokredits gerade durch die unteren Einkommensschichten und den Mittelstand – das hatten Sie vergessen, Herr Dr. Lederer; für die Flexibilität im Tagesgeschäft wird es auch da gebraucht – deutlich gestiegen. Das heißt, das Dispozinsproblem trifft eine breitere Bevölkerungsschicht. Insofern können wir die Forderung des Antrags eigentlich nur unterstützen.
Aber man kann und sollte an dieser Stelle noch weiter gehen und den Antrag erweitern bzw. ändern. Das ganze Thema ist ein Kernthema der SPD. Auch unser Kanzlerkandidat redet gern mit den Banken und über die Banken
und hat sie immer im Blick. Außerdem hat die SPDBundestagsfraktion gerade einen Regelungsvorschlag zu genau dieser Thematik im Bundestag vorgestellt.
Später!
Dieser Regelungsvorschlag der SPD-Bundestagsfraktion beinhaltet unter anderem auch folgenden Punkt: Die Banken sollen mit ihren Zinsforderungen für Dispositionskredite nicht mehr als 8 Prozent über dem geltenden Basiszinssatz liegen dürfen.
So weit geht die Regelung in etwa konform mit Ihrem Antrag. Bei Ihnen ist allerdings keine konkrete Zahl genannt; es wird nur ganz allgemein von einer Begrenzung gesprochen. Da frage ich mich, warum wir eigentlich so zögerlich sind. Warum wird in Ihrem Antrag keine konkrete Zahl genannt? Lassen Sie uns doch mutiger sein und uns trauen! Wir nennen einfach eine konkrete Zahl, beispielsweise diese 8 Prozent.
Alles andere ist viel zu unverbindlich und kann wieder unterschiedlich ausgelegt werden. Das beliebte Argument dagegen, das sagten Sie vorhin auch schon, ist, dass diese gesetzliche Regelung vom Markt schnell als Obergrenze gesehen wird und die Gefahr besteht, dass auch bisher günstigere Banken ihr Zinsniveau anheben. Auch jetzt gibt es Banken – allerdings wenige –, die nicht so hohe Zinsen verlangen. – Wie heißt es so schön? – Der Wettbewerb wird es regeln. Aber auf jeden Fall kann es nicht höher gehen.
Dann stellen Sie jetzt mal die Zwischenfrage!
Berlin ist nicht nur sozialdemokratisch. Das zuständige Senatsmitglied hatte da offensichtlich ohne Diskussion eine Meinung abgegeben.
Diese Diskussion werden wir dank Ihrem Antrag jetzt nachholen.
Das können Sie ja nachher noch mal fragen.
Der Antrag als solcher geht also in die richtige Richtung. Aber ich würde ihn gern noch weiter ergänzen: Bei geduldeten Kontoüberziehungen sollen die Banken verpflichtet werden, ihre Kunden auf günstigere Möglichkeiten der Kreditaufnahme hinzuweisen. In Frankreich wird beispielsweise so verfahren.
Dort wird nach einer dreimonatigen Überziehung automatisch an die Kunden ein Brief mit einem Angebot eines Kreditvertrags versendet.
Außerdem sehe ich als Problem auch das aggressive Anbieten des Dispokredits, selbst wenn gar nicht danach gefragt wird. Hier findet eine bewusste Verführung statt, die wieder besonders diejenigen trifft, die ohnehin wenig Geld zur Verfügung haben und auch keinen anderen Kredit bekommen. Man könnte auch so weit gehen und in dem Antrag zusätzlich fordern, diese Form der ungefragten Dispogewährung und -werbung zu untersagen.
Außerdem würde ich als Ergänzung gern noch eine Etablierung eines jährlichen Berichts der Bundesregierung anfügen, der die aktuelle Situation der Verbraucher in Bezug auf die eingeräumte und die geduldete Überziehung systematisch aufarbeitet und darstellt. Eine gemeinsame europäische Strategie wäre auch anzustreben.
Langer Rede kurzer Sinn: Ich habe jetzt viele Sachen vorgestellt. Lassen Sie uns einfach im Ausschuss darüber diskutieren und eine gemeinsame Lösung finden! Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie viele der vorhandenen Gaslaternen in Berlin sollen auf elektrische Beleuchtung umgerüstet werden, wie viel Energieverbrauch kann dadurch eingespart werden, und wie teuer ist die gesamte Maßnahme der Umrüstung?
2. Sollen nach Auffassung des Senats bei der Umrüstung auf elektrische Beleuchtung die historischen, bisher mit Gas betriebenen Aufsatzleuchten erhalten werden und so weiterhin ihre positive Wirkung auf das Stadt- und Straßenbild Berlins entfalten können?
Ist bei der Umrüstung gerade der historischen Leuchten auch an LEDs gedacht, die man dort einbaut, oder werden sogar bei denen, die jetzt schon umgerüstet werden, LEDs eingesetzt? Wie viele sind schon umgerüstet worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte etwas zu dem Antrag der Piraten für ein P-Konto für „jedermann“ sagen. Ich finde es schade, dass es nur für die Hälfte der Bevölkerung gelten soll, weil jede Frau offensichtlich ausgeschlossen ist.
Ich plädiere insofern dafür, dass es Basiskonto heißt, denn leider haben Sie auch die Begriffsdefinition etwas durcheinander gebracht. In Ihrem Antrag vermischen Sie das Girokonto für Antragsteller und das P-Konto als Pfändungskonto. Das sind zwei verschiedene Sachen. Ein P-Konto soll bestehende Kontoverbindungen sichern und damit Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen – und natürlich Pfändungsschutz bieten. Das Basiskonto soll einfach den Neuzugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr schaffen – das sind zwei unterschiedliche Sachen.
Das Problem ist eigentlich das Basiskonto. Wenn das nämlich vorhanden ist, ist die Umwandlung in ein PKonto jederzeit möglich. Nicht alle, die ein Basiskonto brauchen, benötigen auch ein P-Konto. Das ist der Unterschied! Die gesetzliche Regelung muss sich auf das Recht auf ein Basiskonto beziehen.
In diese Richtung gab es schon diverse Anläufe: 1995 gab es die Empfehlung der ZKA, jetzt des zentralen Kreditausschusses der deutschen Kreditwirtschaft. Die haben empfohlen, dass ihre Verbandsmitglieder allen Men
schen, die das wollen, ein Basiskonto einrichten. Diese Empfehlung war offensichtlich nicht so zielführend, jedenfalls war sie nicht verbindlich, und es gab dazu diverse Berichte der Bundesregierung. Der vierte Bericht aus 2006 forderte die Kreditwirtschaft ziemlich streng auf, die Empfehlung durch eine rechtlich verbindliche Selbstverpflichtung zu ersetzen, weil man sonst selbst gesetzgeberisch tätig werden würde. Es gab dann auch den Anlauf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes zu erarbeiten. Der gilt ab 1. Juli 2010, verbindlich ab 1. Januar 2012.
Der fünfte Bericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2008 mahnte wieder die Kreditwirtschaft an, dass sie die Selbstregulierung vornehmen solle. Das passierte nicht. Im Jahr 2011 gab es in der Europäischen Kommission eine Zusammenkunft, und man empfahl, den Zugang zum Basiskonto für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in der EU entweder mittels einer Richtlinie oder einer Verordnung bis 2012 zu sichern. Die Mitgliedstaaten sollten dazu handeln. Dazu gibt es wiederum einen Bericht der Bundesregierung, dass sie weiterhin Handlungsbedarf sehe. Sie wartet allerdings die eventuelle europäische gesetzliche Regelung ab. Der eine spielt dem anderen den Ball zu, was natürlich toll ist! Es sollte allerdings ein Girokonto mit normalen Funktionen als Guthabenkonto sein, und alle Kreditinstitute mit Privatkundengeschäft sollten verpflichtend einbezogen werden. Es gilt also für alle!
Ich habe nachgeforscht, wie die Sparkasse das hier in Berlin handhabt. Die haben kein Problem; wenn jemand kommt, erhält er das Konto. Wenn es in ein P-Konto umgewandelt werden soll, wird das auch gemacht. Die sehen rein formal kein Problem. Die anderen Banken sehen da wohl schon ein Problem, die sollen die Leute dann an die Sparkasse verweisen. So ein Handling gibt es wohl bei den Banken.
Ich weiß nicht, woher Sie die Zahlen der Schuldnerberatungsstellen mit 10 Prozent haben, es gibt aber da wohl eine Dunkelziffer, darüber müsste man im Ausschuss noch einmal diskutieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt dieses Ansinnen auch. In Belgien, Frankreich und Kanada existiert bereits ein gesetzlicher Anspruch.
Den Antrag sollten wir mit den von mir angedeuteten Verbesserungen umformulieren – also mit der strengen Trennung. Wir sollten eine kurzfristige Berliner Lösung in Angriff nehmen, um damit einen neuen Anstoß – auch für die Bundesebene – zu geben und um das europäische Recht endlich zu verwirklichen! – Danke!
Lieber Kollege! Ich sehe da schon einen Unterschied, wir müssen das umformulieren! Es bringt nichts, nur ein P-Konto zu fordern. Wir sollten das Basiskonto für alle fordern, damit haben Sie automatisch ein P-Konto. Das P-Konto alleine ist keine Forderung, das sollten wir auch nicht in den Raum stellen!
Frau Präsidentin! – Ist ja auch mal schön! – Meine Damen und Herren! Ich denke, wir haben uns ja in den letzten Sitzungen schon ausgiebig mit dieser Problematik der Schrottimmobilien befasst. Ich möchte jetzt nicht noch mal alle Argumente dafür, dagegen – worum es eigentlich geht – aufgreifen, sondern inzwischen ist das, denke ich, auch in allen Fraktionen diskutiert worden. Man kommt zwangsläufig auf ungefähr fünf Punkte, wenn man an irgendwelchen Schrauben drehen möchte, um diese Problematik aufzugreifen und zu behandeln, und zwar erstens verbesserte Aufklärung – unbestritten –, und zwar sowohl aufseiten der Verbraucher, der Banken und natürlich der Notare. Außerdem sollten die Internetauftritte bei diesen ganzen Institutionen noch mal überdacht werden.
Zweitens: Diese 14-Tage-Frist sollte mit Leben gefüllt werden. Das kann man im Prinzip nur, wenn irgendwie sichergestellt ist, dass das Datum, das da eingesetzt wird, auch das richtige ist. Insofern begrüße ich da auch den Vorschlag, den Herr Senator Heilmann gemacht hat, dass man die Notare damit eigentlich beauftragt, sodass die die Unterlagen versenden.
Der dritte Punkt ist: die Besichtigung des Objekts sichern, damit die Leute wissen, was sie kaufen. Ich denke, es ist etwas schwierig, das umzusetzen, dass man sie zwingt, also wirklich zu gucken.
Ein vierter Punkt wäre die Einbindung der Banken. Das ist im Ansatz natürlich damit passiert, dass sie die Kredite geben müssen und dass sie eigentlich checken sollten, wer den Kredit bekommt und ob er den auch zurückzahlen kann. Dass das offensichtlich nicht immer so richtig gelaufen ist, da kann man mit den Banken noch mal reden. Außerdem haben die in der Regel ja eigentlich ein Gutachten über das Objekt. Da könnte man noch mal sehen, ob dieses Gutachten eventuell auch den Käufern vorgelegt werden kann. Das müsste aber rechtlich geklärt werden.
Fünftens wäre eine Beratungspflicht durch eine womöglich neutrale Instanz sinnvoll, die dann mit einem Schein dokumentiert wird oder durch eine Unterschriftenge
schichte auf irgendeinem Formular. Das wäre noch zu klären.
Diese fünf Punkte, denke ich, sind in irgendeiner Form anzupacken. Die hat auch Herr Heilmann schon genannt. Die sind von den Grünen genannt worden. Die sind auch in unserer Fraktion diskutiert worden. In diesem vorliegenden Antrag haben wir jetzt drei Punkte davon. Davon sind zwei eigentlich Bundesangelegenheit. Da können wir hier im Abgeordnetenhaus relativ wenig machen. Das sind die Gesetzesänderungen. Darauf will ich mich als bekennende Nichtjuristin jetzt auch gar nicht einlassen.
Aber ein Punkt ist ganz wichtig, und zwar die Beratungsschiene. Da sollte man hier im Abgeordnetenhaus noch mal überlegen – ich denke, das werden wir in der Beratung im Ausschuss auch tun, über die Beratung reden –, wie man das geschickter gestalten kann und wie man da vorgeht. Es müssen sich ja, wie ich vorhin am Anfang schon erwähnt habe, drei Stellen mit Beratung befassen. Das ist einmal die Verbraucherzentrale, das ist der Senat, und das sind die Banken, die sich da engagieren müssen. Die Notarkammer hat es offensichtlich bis jetzt versäumt, mit ihren Notaren diese Thematik anzusprechen. Auch da sollte eine Aufklärung erfolgen und eine Beratung vorgenommen werden. Also bei der Auskunft der Frau Holthausen-Dux von der Notarkammer wurde uns sehr klar gemacht, dass das ein Thema ist, das da behandelt werden müsste.
Ich denke, diese Punkte, die jetzt im Raum stehen und die auch im Antrag formuliert sind, die man natürlich noch diskutieren müsste, sind auf dem richtigen Weg, um eine Lösung zu finden. Wir sollten im Ausschuss intensiv darüber beraten. Die SPD sieht dem positiv entgegen, und wir schauen dann mal. – Danke sehr!