Dietrich Birk

Sitzungen

12/85 12/87 12/91 12/104

Letzte Beiträge

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Kabinettsbeschluss vom 12. November 1999 wurde die Durchführung des Projekts „Neue Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung“ von der Landesregierung beschlossen
und debis als Generalunternehmer mit der Projektdurchführung beauftragt. Die landesweite Einführung der neuen Steuerungsinstrumente, bestehend aus den Elementen Erneuerung der kameralen Systeme, dezentrale Budgetverantwortung, Kosten- und Leistungsrechnung...
... sowie Controlling, soll so rasch wie möglich erfolgen. Diese Instrumente sollen qualitative Verbesserungen durch die Optimierung von Verwaltungsprozessen eröffnen und bedeutende Effizienzpotenziale aufzeigen, die entsprechende Einsparungen in der Verwaltung eröffnen und ermöglichen.
Der Startschuss zum Projekt NSI fiel am 17. Januar 2000. Das Projekt wird von einem gemeinsamen Projektteam aus Beschäftigten von debis und des Landes durchgeführt. Auf der Landesseite sind das Finanzministerium und das Innenministerium mit der Projektdurchführung beauftragt und betraut. Zur Begleitung dieses Projekts wurde in der Plenarsitzung vom 17. Mai 2000 der Parlamentarische Beirat „Neue Steuerungsinstrumente“ bestellt. In der gleichen Sitzung wurden auch seine Mitglieder vom Plenum gewählt.
Der Beirat hat den Auftrag, sich vornehmlich mit den Auswirkungen der neuen Steuerungsinstrumente auf die Arbeit des Landtags und seine Rechte zu beschäftigen. In insgesamt acht Sitzungen hat sich der Beirat mit dieser Thematik befasst; über den Verlauf der Beratungen soll im Folgenden kurz berichtet werden.
Der Parlamentarische Beirat hat sich zunächst einmal mit seinem Selbstverständnis und der Aufgabenstellung beschäftigt. Er handelt im Auftrag des Landtags, um dessen künftige Rolle und Stellung sowie diejenige des Finanzausschusses bei Aufstellung und Vollzug eines von den neuen Steuerungsinstrumenten mitbestimmten Landeshaushalts zu untersuchen. Er untersucht insbesondere Fragestellungen, die sich aus den neuen Steuerungsinstrumenten auf die Haushaltsplanaufstellung und den Vollzug sowie die Kontrolle des Haushalts ergeben.
Die Hauptaufgabe des Beirats besteht darin, die Informationsbedürfnisse des Parlaments, die Veränderung des Haushaltsplans bzw. seine Erläuterungen und die Rechte des Parlaments zu formulieren und der Landesregierung gegenüber deutlich zu machen. Dies haben wir fraktionsübergreifend gemeinsam festgestellt.
Der Beirat wurde vom Finanzminister bislang regelmäßig über den aktuellen Projektstatus und damit verbundene Verzögerungen informiert. Dies soll, sofern der Beirat auch in der nächsten Legislaturperiode wieder eingerichtet wird, in Zukunft beibehalten werden.
Wir haben uns in der ersten Runde der Beiratsarbeit vor allem mit der Anhörung verschiedener Pilotbehörden beschäftigt, die die neuen Steuerungsinstrumente bereits sowohl in der dezentralen Budgetierung als auch in der Kosten- und Leistungsrechnung in Ansätzen eingeführt haben. Unter anderem fanden Anhörungen zum Rechnungshof, zum Statistischen Landesamt, zur Polizeidirektion Konstanz, zum Finanzamt Lörrach und zum Straßenbauamt Calw statt.
Wir haben aus den Anhörungen das Fazit gezogen, dass die Konzeptionsphase möglichst kurz gehalten werden soll, weil die Einführung und der Betrieb der neuen Steuerungsinstrumente ein Dauerbetrieb sein sollte. Das heißt, dass man dies erst erlernen muss. Man kann es aber am besten dadurch erlernen, dass man es praktisch umsetzt.
Wir haben auch festgestellt, dass für die neuen Steuerungsinstrumente eine möglichst breite Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung nötig ist. In diesem Zusammenhang legen wir Wert darauf – dies konnten wir auch von den Pilotbehörden erfahren –, dass
regelmäßig entsprechende Motivationen und Schulungsangebote stattfinden müssen, damit den Mitarbeitern in der Verwaltung klar wird, wieso man die neuen Steuerungsinstrumente überhaupt einführt und wo der Mehrwert der neuen Steuerungsinstrumente eigentlich liegt. Sie sollen ja keine zusätzliche Arbeitsbelastung sein, sondern vor allem eine Entlastung darstellen und für mehr Transparenz im Verwaltungshandeln sorgen.
Wir waren uns auch darüber einig, dass eine Doppelerfassung von Kosten und Leistungen vermieden werden sollte, weil jeder zusätzliche Aufwand auch zusätzliche Kosten verursacht. Wir waren und sind uns auch darin einig, dass mit dem Projekt der neuen Steuerungsinstrumente innerhalb der Landesverwaltung ein Stück weit ein Kulturwandel stattfinden soll.
Nachdem wir die Pilotbehörden angehört hatten, haben wir eine Anhörung mit Herrn Professor Hill durchgeführt, einem großen Experten, einem Verwaltungswissenschaftler und Finanzwissenschaftler der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Speyer, der sich seit mehreren Jahren mit der Konzeption und der Einführung neuer Steuerungsinstrumente beschäftigt. Insbesondere haben wir untersucht, wie denn die Kompetenzen zwischen Regierungshandeln und Landtag abgegrenzt werden müssten und wie man einen Kontrakt oder eine gewisse Steuerungsregelung zwischen dem Landtag und der Regierung einführen kann, damit die Aufgaben im Zusammenhang mit den neuen Steuerungsinstrumenten klar verteilt sind.
Der ursprüngliche Gedanke, dass das Parlament über das Ob und die Regierung über das Wie, das heißt über die Umsetzung einer Aufgabe, entscheidet, ist – das ist uns sehr schnell klar geworden – mittlerweile zumindest in Teilen überholt. Die Aufgabe des Landtags reicht durchaus in die Frage des Wie hinein. Jedoch wird die Tiefe des Hineinreichens im Zusammenhang mit dem Haushaltsvollzug zu untersuchen sein.
Ein weiteres Problem, das sich im Zusammenhang mit der dezentralen Budgetierung und mit der Kosten- und Leistungsrechnung stellt, ist das Verhältnis von Bundes- und Landesrecht: Inwieweit kann der Landtag der Regierung Zielvereinbarungen vorgeben, beispielsweise bei Zielen, die letztendlich fremdbestimmt sind, die dem Land etwa über den Bund oder die Europäische Union zugewiesen worden sind? Hier gibt es auch gewisse verfassungsrechtliche Probleme, die aufgearbeitet werden müssen.
Im Einzelnen möchte ich nicht auf diese verfassungsrechtlichen Fragen eingehen, weil sie den zeitlichen Rahmen der zur Verfügung stehenden Redezeit überschreiten würden.
Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen, der bei uns im Beirat auch diskutiert wurde, nämlich zu der Frage, inwieweit mit der Einführung der neuen Steuerungsinstrumente auch ein Rationalisierungspotenzial in der Landesverwaltung verbunden wird. Anfänglich, als die Regierung die neuen Steuerungsinstrumente eingeführt hat, war ja die Rede davon, dass auf Sicht 3 500 Stellen eingespart werden könnten. Ziel weder des Projekts noch des
Beirats ist, 3 500 Stellen zu streichen, sondern Ziel ist, der Verwaltung Instrumente bereitzustellen, um Optimierungspotenziale transparent zu machen und diese auch zu nutzen. Dies hat nicht automatisch einen Stellenabbau zur Folge. Es geht darum, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und ihrer Beschäftigten sowie die Orientierung auf den Output, nämlich auf das, was als Arbeitsergebnis herauskommt, deutlich zu machen und eine Beziehung zwischen Leistung und Kosten herzustellen.
Der Beirat ist der Auffassung, dass Regierung und Parlament dann aber auch bereit sein müssen, Konsequenzen zu ziehen, wenn sich zeigt, dass an der einen oder anderen Stelle eine Optimierung und Anpassung erforderlich ist.
Zum weiteren Vorgehen wurde dann vereinbart, dass wir uns als Beirat der dezentralen Budgetierung zuwenden, und zwar vor allem auch im Hinblick darauf, dass bereits in den kommenden Haushalt vor allem bei der dezentralen Budgetierung Elemente der neuen Steuerungsinstrumente aufgenommen werden sollen.
Ich bedanke mich herzlich, aber, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich würde Ihnen wirklich empfehlen, diesem Thema genau zu folgen – so, wie das Ihre Kollegin Erdrich-Sommer auch macht –, denn durch die neuen Instrumente wird sich wirklich, was die Haushaltspolitik und die Finanzpolitik des Landes angeht, schon vom Verfahren her einiges bei uns ändern. Ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung und darauf, dass wir vom Verfahren her erreichen, dass jeder Abgeordnete erstens auch einen Haushaltsplan lesen und zweitens auch weiterhin die Aufgabe als Kontrolleur der Regierung wahrnehmen kann.
Da die Grünen ja besonders scharfe Kontrollen durchführen wollen, kann ich ihnen nur empfehlen, sich dieser Aufgabe dann auch zu stellen.
Wir werden in den künftigen Haushalten erheblich weniger Einzeltitel haben und verschiedene Einzeltitel zu Globaltiteln zusammenfassen. Wir werden eine gegenseitige Übertragbarkeit und eine gegenseitige Deckungsfähigkeit haben. All dies muss in einen Haushalt gegossen werden und bedeutet für uns letztendlich auch, dass wir mit der Frage vertraut werden müssen, wie und anhand welcher Kostengrößen dieser Haushalt aufgestellt werden soll. Aber dann kommt dazu, was noch viel wichtiger ist, anhand welcher Leistungsgrößen dieser Haushalt aufgestellt werden
soll. Das heißt, das Parlament muss der Regierung gewisse Zielvorgaben machen, die dann anhand von Leistungskennzahlen auch überprüfbar sind.
Herr Kollege Oelmayer, als Jurist dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass diese Zielvorgaben dann auch seitens des Landesparlaments überprüft werden müssen. Das müsste eigentlich auch in Ihrem Interesse liegen.
Meine Damen und Herren, ich komme allmählich zum
Schluss.
Es gibt noch genügend Arbeit für diesen Beirat. Deshalb nehme ich auch die Bitte der Beiratsmitglieder auf, nach Ablauf dieser Legislaturperiode und mit Beginn der neuen Legislaturperiode diesen Beirat wiederum einzurichten. Er soll letztendlich das Grundgerüst – ich habe das bereits gesagt – dafür erstellen, dass wir als Parlamentarier bei der Haushaltsaufstellung und beim Haushaltsvollzug unsere Interessen einbringen können und dass dieses gemeinsame Werk, nämlich der Haushalt, ab der nächsten Legislaturperiode
bzw. dann für die Jahre 2003/2004 diese neuen Instrumente auch berücksichtigt.
Lassen Sie mich abschließend
Dank sagen an die Beiratsmitglieder. Ich bedanke mich vor allem für die sehr sachliche und konstruktive Zusammenarbeit. Es war wirklich so, dass dort wenig bzw. gar keine Parteipolitik gemacht wurde, sondern dass sachorientiert und zielorientiert gearbeitet wurde.
Ich bedanke mich herzlich bei meinem Stellvertreter Julius Redling.
Ich bedanke mich herzlich bei Herrn Götz von der Landtagsverwaltung, der uns betreut hat, und ich bedanke mich natürlich auch ganz herzlich beim Finanzministerium, wo man uns mit Rat und Tat sowie guten Vorlagen zur Seite stand.
In diesem Sinne hoffe ich, dass ich Ihnen zumindest einen kleinen Einblick in unsere Arbeit geben konnte und dass
der Landtag in der kommenden Legislaturperiode für dieses Thema aufgeschlossen ist.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Brechtken, Stuttgart 21 wird, wenn überhaupt, was wir alle nicht hoffen, vermutlich nicht wegen der Stellplatzverordnung scheitern, sondern deshalb, weil Bund und DB AG nicht schnellstmöglich den Beschluss herbeiführen, die Finanzierung zu sichern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur und Mobilität gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Attraktivität und Stärke eines Wirtschaftsstandorts wie Baden-Württemberg. Wenn man die Umfrage des Wirtschaftsministeriums bei Wirtschaftsunternehmen genau betrachtet, dann wird man feststellen, dass das drittwichtigste Kriterium für die Standortwahl die Verkehrsinfrastruktur und die Verkehrsanbindung sind.
Es ist bereits angeklungen: Wir werden in Zukunft vor allem auf der Straße weiterhin ein zunehmendes Güterverkehrsaufkommen haben. Dies liegt vor allem daran, dass
wir in sehr engen wirtschaftlichen Verflechtungen stehen und dass wir vor allem auch über den elektronischen Handel über das Internet ganz neue logistische Warenströme und Dienstleistungsströme bekommen, die dazu führen werden, dass es mehr Verkehr gibt.
Neue, intelligente Logistikkonzepte sind deshalb gefragt, Logistikkonzepte mit den Zielen einer besseren Auslastung und Optimierung der Transportkapazitäten, das heißt weniger Leerfahrten, einer höheren Effizienz der Transportabläufe, einer besseren Abstimmung und Kombinierbarkeit der unterschiedlichen Verkehrsträger sowie dem Einsatz neuer Verkehrssteuerungsinstrumente wie der Verkehrstelematik.
Für die Realisierung moderner Logistikkonzepte benötigt man aber auch eine leistungsfähige Infrastruktur, und deshalb möchte ich zur Situation des Straßenbaus in BadenWürttemberg schon ein paar Anmerkungen machen, vor allem was den Bundesfernstraßenbau angeht. 50 % aller baureifen, jedoch nicht finanzierten Projekte im Bundesfernstraßenbau befinden sich in Baden-Württemberg, und das zeigt einfach, wie groß der Nachholbedarf ist und dass die rot-grüne Bundesregierung weiterhin gefordert ist, mehr zu tun als in der Vergangenheit.
Um alle im Bau befindlichen, planfestgestellten und im Planfeststellungsverfahren befindlichen Projekte umsetzen zu können, benötigen wir in Baden-Württemberg Bundesmittel in einer Größenordnung von 5,4 Milliarden DM.
Im laufenden Investitionsprogramm des Bundes für die Jahre 1999 bis 2002 sind gerade mal Mittel in einer Größenordnung von 1,03 Milliarden DM enthalten. Das heißt, der Anteil Baden-Württembergs nach dem gültigen Bedarfsplan beträgt 11,3 %, der derzeitige Finanzierungsanteil jedoch nur 5,9 %. Dies ist eine klare Benachteiligung des Landes durch die rot-grüne Bundesregierung.
Der Bund ist gefordert, die Mittel weiter zu erhöhen, um den sich abzeichnenden Verkehrsnotstand im Land abzuwenden. Wir haben in diesem Jahr eine Zuweisungsrate von 225 Millionen DM erhalten; wir werden 2001 nach dem heutigen Stand 218 Millionen DM und 2002 200 Millionen DM erhalten. Ich verkenne nicht, dass die Mittel etwas angehoben wurden; sie liegen aber noch deutlich unter dem Ansatz des Jahres 2000.
Um den Investitionsstau in Baden-Württemberg zu beheben, benötigen wir jährlich 600 Millionen DM. Würden wir wieder dort hinkommen, wo wir Anfang der Neunzigerjahre waren – die Vergleichszahl 1990: insgesamt 535 Millionen DM –, dann wäre dies ein deutliches Zeichen.
Denn Geld ist ja genügend vorhanden. Woher kommt das Geld? Es kommt vor allem aus dem Aufkommen der Ökosteuer und der Erhöhung der Mineralölsteuer. Die Mineral
ölsteuer wird in fünf Stufen um insgesamt 30 Pfennig pro Liter Benzin erhöht. Beim Autofahrer wird abkassiert, ohne dass er eine entsprechende Gegenleistung in Form leistungsfähiger Straßen bekommt.
Um es klar zu sagen: Mit der Ökosteuer zahlen die Autofahrer für die Jahre 1999 bis 2003 zusätzlich 58,5 Milliarden DM an Mineralölsteuer plus noch einmal über 10 Milliarden DM an Mehrwertsteuer, zusammen also 69 Milliarden DM. Im letzten Jahr der CDU/CSU-Regierung 1998
betrug das gesamte Aufkommen
aus der Mineralölsteuer rund 60,4 Milliarden DM. RotGrün bewirkt also in nur fünf Jahren eine Verdopplung des Mineralölsteueraufkommens.
Das Schlimme dabei ist, dass von diesen enormen zusätzlichen Steuereinnahmen keine einzige Mark in die Verkehrsinfrastruktur investiert wird. Staus werden weiterhin an der Tagesordnung bleiben, der öffentliche Personennahverkehr wird zusätzlich mit dieser Ökosteuer belastet, und es gibt nicht einmal eine zusätzliche Mark für ein Vorhaben, das auch den Grünen sehr wichtig ist, nämlich die Förderung alternativer Energien, sprich umweltfreundlicherer Kraftstoffe. Ich denke, dies kann nicht so bleiben. Diese Steuermehreinnahmen müssen endlich zugunsten von mehr Straßenbau investiert werden.
Zum Landesstraßenbau: Die CDU-geführte Landesregierung hat gemeinsam mit der FDP/DVP ein wichtiges Zeichen im Landesstraßenbau gesetzt.
Wir investieren derzeit in 95 Landesstraßenbauprojekte – Frau Kollegin Haußmann, das dürfte Ihnen nicht entgangen sein – mit einem Volumen von 250 Millionen DM. Die laufenden Investitionsmittel wurden um 70 Millionen DM auf über 100 Millionen DM jährlich erhöht. Hinzu kommt das Sonderprogramm Landesstraßenbau mit jährlich 105 Millionen DM. Das Land investiert damit einen deutlich erkennbar höheren Anteil in den Landesstraßenbau, als dies der Bund auf Bundesebene tut.
Lassen Sie mich auch noch etwas zum Schienenverkehr sagen: Dringend erforderlich ist, dass wir mit dem Projekt Stuttgart 21 in Verbindung mit der Schnellbahntrasse Wendlingen – Ulm weiterhin an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen sind. Eine vollständige Einbindung benötigen wir aber auch für Mannheim als dem zweitwichtigsten ICE-Verknüpfungsbahnhof in Deutschland.
Deshalb muss auch dieser Raum an die Hochgeschwindigkeitstrasse Rhein-Main/Rhein-Neckar angeschlossen sein.
Die Vorteile von Stuttgart 21 liegen auf der Hand: eine schnellere Durchbindung der Züge im Fern-, Regional- und Nahverkehr, eine höhere Kapazitätsauslastung – damit werden immerhin 30 % mehr ÖPNV möglich –, die Anbindung des Landesflughafens und der neuen Messe auf den Fildern, die erhebliche Verkürzung der Fahrzeit zwischen Stuttgart, Ulm und München sowie die bessere Anbindung Oberschwabens an das Schienennetz. Beide Projekte sind unverzichtbar. Es ist deshalb wichtig, dass man in großer Gemeinsamkeit den Bund und die Deutsche Bahn AG, insbesondere auch die Vertreter aus dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesverkehrsministerium, aber auch die Vertreter der rot-grünen Regierung im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG, dazu aufruft, dass endlich ein Knopf an diese Sache gemacht wird und wir zu einer Lösung kommen, dass endlich die Vorleistungen des Landes im Bereich der Vorfinanzierung gewürdigt werden und dass jetzt auch der Bund und die Deutsche Bahn AG ihren Anteil zu diesem Projekt liefern.
Wenn wir die heutige Debatte auch dazu nutzen können, dass dieses Signal ausgesendet wird, ist diese Debatte auch berechtigt und hat ihren Sinn.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute Gelegenheit, über den Gesetzentwurf zum Zusammenschluss der Hochschule für Druck und Medien und der Hochschule für Bibliotheks- und Informationswesen hier den Schlagabtausch zu pflegen.
Ich denke, dies tut auch gut. Diese Fusion hat verdient, hier im Parlament behandelt zu werden; denn sie ist zukunftweisend und von dieser Landesregierung richtig angegangen worden.
Wir haben nämlich mit dieser neuen Hochschule europaweit die einmalige Chance, den Medienstandort Stuttgart und den Medienstandort Baden-Württemberg weiterzuentwickeln, und eine Expertenkommission hat dies auch nachhaltig empfohlen und hierzu konkrete Vorschläge gemacht. Im Übrigen hat auch der Rechnungshof des Landes schon im Jahr 1994 die Zusammenlegung der beiden Hochschulen vorgeschlagen.
Vorteile dieser Fusion sind die Nutzung gemeinsamer Synergiepotenziale sowie die Weiterentwicklung eines zukunftsgerichteten Ausbildungsangebots etwa in den Bereichen neue Medien, Verlagswesen, Informationsmanagement, Bibliothekswesen, aber auch im Bereich der digitalen Druckindustrie sowie im Bereich des Dokumentationswesens und der Medientechnik.
Die Fusion – ich habe es bereits gesagt – ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Medienstandorts Baden-Württemberg und damit auch ein aktiver Beitrag zur Wirtschaftsförderung. Wir haben hier in Baden-Württemberg das dichteste Netz an Fachbuch- und Fachzeitschriftenverlagen, wir haben ein interessantes Umfeld für Online- und Werbeagenturen, für all diejenigen, die sich jetzt der rasanten Entwicklung des Internets stellen. Diese Einrichtungen brauchen dringend Fachkräfte. Was könnte man Besseres tun, als durch eine Fusion erstens neue Ausbildungskapazitäten
zu schaffen, zweitens neue Studiengänge einzurichten und drittens vor allem auch entsprechende Absolventen auszubilden? Ich denke, die zukunftweisenden Studiengänge – der Minister hat bereits davon gesprochen – im Bereich der Medienproduktion, im Bereich der Kommunikationswissenschaft, aber auch im Bereich der Multivision und Computeranimation bieten die Möglichkeit, die Ausbildungskapazität in Baden-Württemberg in diesem Bereich nachhaltig stärken. Wir haben ja schon die Erfolgsgeschichte der Filmakademie in Ludwigsburg und wissen, dass dort mittlerweile ein geradezu beachtenswerter Boom an Absolventen vorhanden ist, der dazu geführt hat, dass sich auch im Umfeld dieser Film- und Medienakademie in Ludwigsburg Existenzgründer breit machen, die eine Wertschöpfung in diesem Bereich entwickeln.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir in dieser Fusion keine Zwangsehe sehen, sondern dass es eine faire Partnerschaft von zwei gleichberechtigten Hochschulen ist, die auch ein interessantes Experiment eingehen. Wir sind uns sicherlich einig, dass dieses Experiment auch zum Erfolg führen wird. Immerhin haben 20 Verbände, die zu diesem Gesetzentwurf angehört wurden, ihre große Zustimmung signalisiert. Ich denke, auch die Probleme bei der Namensnennung, ob man nun den Begriff „Druck“ mit aufnimmt oder nicht,
können nicht von der Sinnhaftigkeit des Gesamtvorhabens ablenken. Wir brauchen diese Hochschule der Medien, und dieser Begriff bringt es auch letztendlich auf den Punkt.
Die abschließende Frage der Finanzierung und Unterbringung ist natürlich ganz entscheidend. Synergiepotenziale, sei es bei der gemeinsamen Nutzung von Hörräumen oder von Laboreinrichtungen, können nur dann wirklich genutzt werden, wenn auch eine gemeinsame räumliche Unterbringung ermöglicht wird. Wir hoffen, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Finanzministerium zu einer tragfähigen Lösung kommt. Ich mache keinen Hehl daraus – auch dies ist ja in der Ausschusssitzung zum Ausdruck gekommen –, dass wir fraktionsübergreifend einen gemeinsamen Standort in Vaihingen bevorzugen würden. Dort sind entsprechende Flächen und auch Entwicklungspotenzial vorhanden.
Dort könnte diese neue Fachhochschule ganz hervorragend hinpassen. Ich hoffe, dass wir diese Lösung auch hinbekommen.
Ich könnte mir darüber hinaus vorstellen, dass man vielleicht, Herr Minister, im Rahmen einer neuen Zukunftsoffensive dieses Vorhaben mit entsprechenden Privatisierungserlösen finanzieren kann. Wir von der CDU-Fraktion würden dies sehr aufgeschlossen mitverfolgen und auch mittragen.
Letztendlich denke ich, dass wir heute die Chance haben, mit diesem Gesetz eine Fusion auf den Weg zu bringen, die uns im Bereich der Informations- und Kommunikations
technolgie, aber auch im Bereich der Anwendung neuer, moderner Medien weiterbringt. Deshalb möchte auch ich für die Zustimmung zu diesem Gesetz sehr aktiv werben.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dieser Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung über die Vergabe von Studienplätzen holt sich die Landesregierung die Zustimmung des Landtags zum Abschluss eines neuen Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen.
Ich denke, wir sollten diese Debatte nutzen, um an zwei bedeutsamen Änderungen nochmals deutlich zu machen, welche Punkte der CDU in diesem Zusammenhang wichtig waren.
Erster Punkt: Bislang gab es nach Artikel 10 dieses Staatsvertrags ein Verteilungsverfahren, das bei der Verteilung der Studienplätze auf die Nähe des Wohnsitzes zum Hochschulstandort Wert gelegt hat, und zwar aus familiären und wirtschaftlichen Gründen. Wir haben dies in Teilen als Nachteil empfunden, weil besonders qualifizierte Bewerber in ihrer Studienortwahl eingeschränkt waren, sprich: je näher ihr Erstwohnsitz am Sitz einer Universität lag, desto wahrscheinlicher war es, dass sie dieser Universität zugewiesen wurden und nicht an den Studienort ihrer Wahl gehen konnten.
Dies wurde durch den Staatsvertrag geändert. Bis zu 25 % der Studienplätze können nun nach der Abiturdurchschnittsnote vergeben werden. Die besonders Qualifizierten bekommen dadurch die Möglichkeit, Studienorte fernab ihres bisherigen Wohnsitzes zu wählen. Wenn man sich einmal anschaut, wie die Studienorte gewählt werden, dann fällt auf, dass nicht mehr nur das Prinzip der Wohnortnähe gilt, sondern die Wahl fällt vor allem auf die Studienorte, wo die Qualität von Forschung und Lehre besonders gut ist.
Wir wollen damit auch die Mobilität der Studierenden fördern.
Ein zweiter wichtiger Änderungsbereich ist Artikel 13, der das allgemeine Auswahlverfahren betrifft. In Zukunft ist es möglich – und dies ist vor allem auch auf Drängen BadenWürttembergs mit aufgenommen worden –, dass Studienplätze nach Auswahlkriterien der Hochschulen vergeben werden; sprich: das Selbstauswahlrecht der Hochschulen wird auch für ZVS-vergebene Studiengänge in Zukunft besser werden. Wir haben ja schon immer reklamiert, dass vor allem der Grad der Qualifikation, aber auch Motivations- und Eignungstests sowie entsprechende Gespräche, aber auch die berufliche Vorbereitung oder die Berufstätigkeit, die einem Studium vorgeschaltet war, ganz wesentliche Merkmale dafür sind, Studenten für einen Studiengang zu qualifizieren.
Wir sind froh, dass mit dieser Aufnahme in den Staatsvertrag dem Wunsch Rechnung getragen wird, dass das Selbstauswahlrecht der Hochschulen in Zukunft noch stärker zum Zuge kommen soll. Wir erachten dies auch als einen ganz wesentlichen Wettbewerbsfaktor zwischen den einzelnen Studiengängen und den einzelnen Hochschulen;
denn damit können die Hochschulen zeigen, dass sie in Lehre und Forschung eine hohe Qualität haben und sie diese auch halten wollen, indem sie die entsprechenden Studienanfänger an ihre Hochschulen holen.
Abschließend: Ich denke, dass wir diesem Gesetzentwurf heute in der zweiten Lesung zustimmen können.
Es ist höchste Zeit, dass über diesen Gesetzentwurf entschieden wird. Ich hoffe, dass die Fraktion der Grünen – Kollege Oelmayer hat es ja auch signalisiert – zustimmen kann,
damit die Vergabeverordnung bis zum 15. Juli geändert werden kann; denn am 15. Juli endet die Frist für die Einschreibung zum Wintersemester 2000/2001. Wir möchten auf diesem Wege auch dem Wissenschaftsministerium nochmals dafür danken, dass es sich für diese Position Baden-Württembergs bei den Verhandlungen über diesen neuen Staatsvertrag stark gemacht hat.
Vielen Dank.