Eva Stanienda
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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Diagnose Brustkrebs ist ein schockierender Einschnitt für jede Frau, aber nicht nur für die Frauen, sondern auch für die Umgebung der Frauen, für die Familie, die Kinder, das Umfeld, die Kollegen.
Die Tatsache, dass 1997 in Baden-Württemberg 22 146 Frauen an Brustkrebs erkrankten – 1995 war es noch jede zehnte Frau, 1997 jede achte Frau, Tendenz steigend –, ist alarmierend und sollte eine Herausforderung für die Verantwortlichen sein, daraus Konsequenzen zu ziehen.
Fachgesellschaften und Gruppierungen, unter anderen auch der Landesfrauenrat, fordern daher, Mittel für mehr Ursachenforschung einzustellen und ein flächendeckendes Früherkennungsprogramm auf qualitätsgesicherter Basis einzurichten.
Was finden wir heute vor? Wir haben in Baden-Württemberg heute schon eine Röntgenverordnung zur Qualitätssicherung. Wir haben eine so genannte Ärztliche Stelle bei der Landesärztekammer, die dafür sorgt, dass Röntgengeräte, also die Technik, aber auch medizinische Aspekte ausreichend berücksichtigt werden, ausreichend kontrolliert werden und ständig, zum Teil täglich bzw. monatlich, überprüft werden.
Qualität hängt in diesen Praxen aber bisher auch davon ab, wie weit sich die Ärzte, die röntgen, auch nach den Leitlinien ihrer Fachgesellschaften richten. Das ist also eine interne Qualitätssicherung, die aber ständig auch extern überprüft werden muss.
Wir haben weiterhin die europäischen Richtlinien, genannt EUREF, die allerdings nur für die Brustkrebs-ScreeningStudien gelten, also für solche Studien, die im benachbarten europäischen Ausland schon durchgeführt wurden und noch durchgeführt werden. Diese Studien umfassen nicht nur technische, sondern auch medizinische und organisatorische Aspekte.
In Deutschland gilt das Mammographie-Screening, wie bekannt ist, nicht als Leistung der Krankenkasse, sondern nur die rein kurative Mammographie wird von den Kostenträgern erstattet. Das heißt, zunächst muss ein Anhaltspunkt oder eine Verdachtsdiagnose da sein. Dann kann auf Anordnung geröntgt werden. Das heißt also, dass die EUREF, die europäischen Richtlinien, bei uns keine Anwendung finden.
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat 1996 drei Modellprojekte initiiert, die zunächst einmal testen sollen, wie es sich denn mit diesen so genannten Mammographie-Screenings verhält, bevor dieses Verfahren in Deutschland flächendeckend eingeführt wird. Inzwischen gelten für die übliche kurative Mammographie weiterhin die Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die so genannte kurative Röntgenuntersuchung. Diese Mindestanforderungen wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgestellt und werden dort geregelt.
Wir haben ferner in Baden-Württemberg ein so genanntes Krebsregister. Das gibt es erst seit 1994. Es erfasst die Zahl der invasiven und nicht invasiven Brustkrebserkrankungen, das Alter der Patientin, den Zeitraum, in dem die Erkran
kung erstmals auftrat, und auch regionale Gesichtspunkte. Dieses Krebsregister könnte unter Umständen ein guter Vorläufer für ein flächendeckendes Mammographie-Screening sein.
Ob und wie weit man den Frauen in Deutschland nun ein Mammographie-Screening anbieten soll, wird in der Tat kontrovers diskutiert. Gefordert wird eine solche Reihenuntersuchung schon lange von einer Mehrheit der Fachgesellschaften. Das soll ein Angebot sein, das Frauen zwischen 50 und 70 Jahren, also im mittleren Lebensalter, gemacht wird, alle zwei Jahre eine Mammographie durchführen zu lassen. Der Modellversuch ist auf fünf Jahre begrenzt und beginnt in Bremen. Die Frauen werden dort jetzt eingeladen. Dann haben wir einen Zeitraum von fünf Jahren. Dieser ist sicherlich viel zu kurz, denn in der Tat ist mindestens über einen Zeitraum von zehn Jahren zu erfassen, welche Daten vorliegen und welche Ergebnisse gefunden werden können.
Dieser Modellversuch lohnt sich auch nur dann, wenn es gelingt, die Brustkrebssterblichkeit herabzusetzen. Als Beispiel nenne ich Schweden. Frau Kollegin Bender, Sie haben ein „Ärzteblatt“ vom Mai zitiert. Ich zitiere ein „Ärzteblatt“ vom Oktober, also ein wesentlich aktuelleres. Danach hat das Screening in Schweden eine Reduktion der Mortalitätsrate um 20 bis 30 % ergeben.
Das ist alles umstritten. Aber die Schweden haben das herausgefunden.
In den Niederlanden ist es ähnlich. In den Niederlanden werden in so genannten zentralen Instituten auch Mammographien durchgeführt. Auch dort hat man eine verminderte Mortalitätsrate, und zwar um 17 bis 22 %.
Ich komme zum Schluss: Nach Ansicht der Kassen werden im Moment drei bis fünf Millionen Mammographien durchgeführt, die sich in der so genannten Grauzone, das heißt im nicht kurativen Bereich, befinden. Man weiß von diesen Mammographien nicht, ob sie tatsächlich treffsicher sind oder nicht.
Wir haben daher einen Antrag eingebracht – deswegen komme ich noch einmal auf die Bundesgesetzgebung zurück –, in dem wir fordern, dass der Bund dies regelt. Diese Forderung wird von 17 Fachgesellschaften gestellt. Das ist nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es ist eine Forderung von Experten, durch Bundesgesetzgebung zu garantieren, dass Qualitätsstandards für das Mammographie-Screening eingeführt werden. Wir bitten Sie, diesen Antrag anzunehmen.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 23. Juni 1999 hat die rot-grüne Bundesregierung das Zukunftsprogramm zur Sanierung des Haushalts beschlossen und damit einschneidende und einschränkende Eingriffe
Sie werden es noch hören, Herr Kollege – in die Versorgungsstruktur der sozialen Dienste, die vor allen Dingen unser Land betreffen.
Sie hat beschlossen, die Dauer des Zivildienstes von 13 auf 11 Monate zu reduzieren. Sie hat beschlossen, die Zahl der Zivildienstleistenden von 138 000 auf 124 000 zu senken. Sie hat zugleich höhere Kosten für die Beschäftigungsstellen verordnet. Das Besoldungsgeld wird von bisher 25 auf 30 % erhöht, was die Beschäftigungsstellen in Zukunft zu tragen haben. Das bedeutet auch, dass der Entlassungssold für die Zivildienstleistenden, der bisher ausschließlich vom Bund getragen werden musste, jetzt den Beschäftigungsstellen zufällt.
Die Resturlaubszeiten fallen nun ebenfalls in diese Zeit der Versorgungslücke, die sich vom 30. Juni bis September ergibt, weil in dieser Zeit bereits die Reduzierung der Zivil
dienstzeit greift. Wir haben hier eine Versorgungslücke, die sich in vielen Bereichen auswirkt: in der Pflege, in der Altenversorgung, in der Krankenversorgung. Ich denke, das ist ein Armutszeugnis für die rot-grüne Bundesregierung, die angetreten ist unter der Prämisse, soziale Gerechtigkeit zu garantieren.
Diese Lücke, die sich im Sommer dieses Jahres auftun wird – wir stehen also kurz vor dieser Situation –, wird auch nicht durch Aushilfskräfte schnell zu schließen sein. Denn erst einmal müssen Sie diese suchen, dann müssen Sie sie gefunden haben, und dann müssen sie auch noch tariflich versorgt werden. Das heißt, wir müssen Aushilfskräfte einstellen, die nicht qualifiziert sind. Die Versorgung wird dann in mangelnder Qualität erledigt werden. Es kommen auf die Beschäftigungsstellen auch höhere Lohnkosten zu.
Für die Betroffenen, das heißt für alte, behinderte und kranke Menschen, bedeutet dies, dass sie mit einem schnelleren Personalwechsel rechnen müssen. Sie haben ständig wechselnde Gesichter, ständig wechselnde Personen. Es bedeutet aber auch, dass sie sich unter Umständen an den Kosten für die Betreuung und die Versorgung beteiligen müssen. Möglicherweise muss auch von denen, die jetzt noch ambulant betreut werden können, ein großer Teil stationär untergebracht werden. Die Selbstständigkeit dieser Menschen wird aufgehoben. Sie werden in stationäre Einrichtungen überführt werden müssen, weil sie ihren Kostenanteil nicht mehr tragen können.
Wenn Zivildienstleistende in technischen Bereichen, also die Bereiche, in denen Zivildienstleistende als Gärtner, als Hausmeister oder in der ambulanten Versorgung durch Fahrdienste tätig sind, entfallen, was die Bundesregierung ja angekündigt hat, dann sind davon vor allem die Schwerstbehinderten betroffen. Sie werden nicht mehr persönlich betreut und versorgt werden können. Sie werden wahrscheinlich als Erste in stationäre Einrichtungen überführt werden müssen. Wenn diese technischen Bereiche wegfallen, bedeutet dies auch ein großes Defizit.
Frau Bender, Sie können gleich noch reagieren.
Jetzt habe ich das Wort. – Es bedeutet aber auch, dass in der Kinder- und Jugendhilfe und auch bei den Fahrdiensten ein großes Defizit entsteht.
Ich meine, meine Damen und Herren, dass das, was die Bundesregierung mit ihrem Spargesetz beschlossen hat, ein sozialer Kahlschlag ist und keine solide und gerechte Sozialpolitik.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, dass etwas eingetreten ist, was selten ist: Der Sporthaushalt der Regierungsfraktionen ist offenbar von Ihnen mit heller Begeisterung aufgenommen worden,
denn Sie haben keinerlei wichtige Sätze zum Sport gesagt. Ich gehe davon aus, dass Sie alles akzeptieren, was ich Ihnen jetzt darlege.
Die SPD hat zum Sport nur wenig gesagt,
und die Grünen haben sich zum Sport überhaupt nicht geäußert.
Ich würde einmal die Sportvereine fragen, ob sie das so toll finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Haushaltsberatungen können gelegentlich auch erfreulich sein. Nachdem das Tal des Sparhaushalts 1997 durchschritten ist und für 1998 bereits eine verbesserte Fördersituation eingetreten war, können wir im jetzigen Doppelhaushalt den Sport dank gestiegener Einnahmen aus dem Wettmittelfonds und aus Steuermitteln wieder angemessen finanziell unterstützen.
Unbestritten ist die gesellschaftliche, soziale und gesundheitspolitische Kompetenz des Sports, seiner Vereine und Mitglieder. Die CDU hat daher in enger Abstimmung in zahlreichen Gesprächen mit den Vertretern der Sportbünde im Land deren Bedürfnisse und Vorstellungen aufgegriffen, und wir haben unseren Sporthaushalt danach ausgerichtet.
Die sind hell begeistert.
Sie waren gar nicht dabei, Herr Wintruff.
Neben der bereits im Endentwurf des Doppelhaushalts vorgesehenen Fortführung der allgemeinen Deckungsmittel in Höhe von 11 Millionen DM erhält der Sport gegenüber 1999 zusätzliche Mittel aus dem Wettmittelfonds in Höhe von 8,47 Millionen DM.
Bei der Aufteilung der angewachsenen Fördermittel sind wir nicht nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen, sondern haben in Übereinstimmung mit den Vertretern des Sports Prioritäten gesetzt. Das Jahr 1999 hat uns ein vorzügliches Ergebnis beim staatlichen Toto/Lotto gebracht, und auch die Oddset-Wette ist gut angelaufen. Wir haben daher im Konsens mit den Sportbünden folgende Schwerpunkte festgelegt:
Für die Kooperation von Schule und Sportverein, die im vergangenen Haushalt wohl den schmerzlichsten Einschnitt verkraften musste, wollen wir jetzt die Fördermittel auf das Doppelte, nämlich auf 2,8 Millionen DM, anheben, sodass wieder alle Schulen, auch die Grundschulen, von dieser Kooperation profitieren und flächendeckend eingebunden werden können.
Unsere Verpflichtung dem Ehrenamt gegenüber haben wir bereits im vergangenen Haushaltsplan betont und die Übungsleiterpauschale schon damals von Kürzungen ausgenommen.
Für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 setzen wir hier erneut einen Akzent. Wir wollen die Übungsleiterpauschale auf jährlich 25,3 Millionen DM anheben, und mit den Fortund Weiterbildungsmitteln von jeweils 15 Millionen DM zusätzlich ergibt sich somit eine jährliche Fördersumme von 40 Millionen DM.
Damit gehen wir über das hinaus, was zunächst vorstellbar war, und geben den Vereinen ein hohes Maß an Planungssicherheit. Die Mittel für die Übungsleiter sind somit seit 1996 um 14 % gestiegen.
Für den Vereinsstättenbau und die Beschaffung von Sportgeräten haben wir jährlich eine Summe von 4 Millionen DM im Haushaltsplan angesetzt. Insgesamt zeigt sich auch hier eine steigende Tendenz von ursprünglich 28,1 Millionen DM auf jetzt 32,1 Millionen DM jährlich. Dies bietet die Gewähr, den bestehenden Antragstau von 63 Millionen DM zügig abbauen zu können. Den Vereinen, die erfreulicherweise eine Expansion ihrer Mitgliederbewegung zeigen, werden somit weitere Möglichkeiten eröffnet, eine zielgerichtete Sport- und Jugendpolitik zu betreiben.
Ebenfalls im Aufwärtstrend liegen unsere Maßnahmen für den Bau von Sportschulen, die wir mit jeweils 9,7 Millionen DM jährlich fördern wollen, und unsere Maßnahmen beim Leistungssport, dem wir jährlich eine weitere Million und damit insgesamt pro Haushaltsjahr 27,8 Millionen DM zuführen wollen.
Die Situation der laufenden Leistungssportförderung ist angespannt, da jährliche Tarifsteigerungen im Bereich der Trainervergütung aufgefangen werden müssen. Daneben stehen weitere dringliche Projekte an. Für die CDU hat Leistung noch einen hohen Stellenwert.
Daher stärken wir auch im Gegensatz zu Rot-Grün dem Leistungssport den Rücken; die Bundesregierung hat ja die Mittel für den Leistungssport in ihrem Sparhaushalt um 8,2 Millionen DM gekürzt.
Damit beweist sie, welche Reverenz sie dem deutschen Leistungssport zollt. Das können Sie überall nachlesen. Dies alles passt ins olympische Jahr.
Die CDU hat mit dem Haushaltsansatz der wachsenden gesellschaftlichen Bedeutung des Sports und der erfreulichen Entwicklung im Vereinssport Rechnung getragen. RotGrün dagegen hat durch die Erhöhung der Energiesteuern, für die sie laufend weitere Erhöhungen ankündigt, die Vereine, deren Mitglieder und Helfer geschädigt. Sie verteuert somit die Fahrten zu Training, Wettkämpfen und Fortbildung.
Bitte.
Nach meinen Informationen, die stimmen – –
Wir sind nicht falsch informiert. Sie haben im Sparhaushalt gekürzt; das ist ganz eindeutig. Das kann ich Ihnen nachweisen.
Ich mache Ihnen einen Gegenvorschlag:
Gehen Sie mit uns den Weg, den Risikostrukturausgleich wegzubekommen. Dann haben wir hier im Land so viel Geld, dass wir alles fördern können, was wir wollen.
Mit der Energiesteuer, die ich angesprochen habe, verteuern sich die Fahrten zu Training, Wettkämpfen und Fortbil
dung. Sie verteuert die Zusatzkosten für Sportanlagen und trifft die ehrenamtliche Tätigkeit in den Vereinen und die Jugend.
Die Neuregelung der 630-DM-Jobs hat die Vereine in unerhörtem Maße belastet,
sodass ein Drittel der Übungsleiter die Arbeit hingeschmissen hat. Rot-Grün ist auch nicht bereit, den Vereinen die Sozialversicherungspflicht zu erlassen.
Die Sportförderung im Land dagegen bewegt sich seit 1997 stetig im Aufwärtstrend. Die Mittel in unserem Haushaltsansatz liegen in dem Doppelhaushalt, der jetzt ansteht, bei insgesamt 196 Millionen DM jährlich. Dies ist ein bedeutender Beweis für die Glaubwürdigkeit der Ehrenamtsförderung durch die CDU.
Ich möchte mich abschließend im Namen der CDU bei allen ehrenamtlichen Helfern im Sport für ihre große Einsatzbereitschaft und ihren Idealismus aufrichtig bedanken und sie bitten, weiterzumachen. Wir brauchen sie.
Vielen Dank.