Hans Heinz

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Herr Präsident, ich bedanke mich für die Worterteilung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schlagzahl wurde erhöht. Das hat man jetzt beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt gemerkt. Ich werde versuchen, mich dieser Schlagzahl anzupassen.
Bereits bei der ersten Lesung haben wir über die zwei Bestandteile grundsätzlich diskutiert. Es liegen nun zwei Änderungsanträge der SPD-Fraktion vor, die wir schon im Ausschuss beraten haben.
Nur ein Satz zu dem einen Antrag mit der Jubiläumsgabe, die nachträglich zu bezahlen wohl gemeint ist. Sie haben uns in der ersten Lesung kritisiert, wir würden Wahlgeschenke verteilen. Jetzt haben Sie sich selber unter die Wahlgeschenkverteiler eingereiht, indem Sie 25 Millionen DM verteilen wollen. Wir würden es gerne machen,
aber wir haben einfach das Geld nicht. Wir machten uns da ein Stück weit auch unglaubwürdig.
Der zweite Punkt: Altersteilzeit. Herr Fischer, ich habe auch Verständnis, dass Sie jetzt sagen: „Wir wollen hergehen und das auf alle Beamten ausdehnen.“ Das kostete aber noch mehr als die 25 Millionen DM, die wir in die Hand nehmen müssten. Wenn man gleichzeitig die Nullverschuldung propagiert, aber immer wieder neue Millionen auspackt, wird man auch unglaubwürdig. Deshalb können wir diesen Antrag nicht mittragen und lehnen ihn ab.
Der Kollege von der FDP/DVP – offen nach allen Seiten, so wie immer die FDP/DVP, so wie ich es in all den Jahren gewöhnt bin – hat gesagt: „Wir würden ja eigentlich, aber wir können nicht, weil das Geld fehlt, aber mit uns könnte man reden.“ Dazu muss ich ihm sagen, dass ich in den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 25. November 2000 einen interessanten Artikel über Herrn Döring gelesen habe. Darin stand: „Döring fordert Jobs für Ältere; über 55-Jährige sind so leistungsfähig wie Junge.“ Ich denke, wir müssen auch das richtige Ziel und das richtige Maß finden, und wir müssen sagen: Die Altersteilzeit ist im Prinzip das falsche Signal.
Wir müssen in unserer Gesellschaft eigentlich darauf hoffen – wie bei der Rentenformel –, dass die Leute normalerweise das Arbeitsziel von 65 Jahren anpeilen.
Wir führen die Altersteilzeit für Schwerbehinderte ein, Herr Redling.
Ja, aber für eine ganz besondere Personengruppe, die wirklich den Dienst nicht so lange machen kann.
Deshalb denke ich: Wir können uns nicht weiter in diese Richtung bewegen. Wir müssen bei dem bleiben, was wir ursprünglich ins Auge gefasst haben.
Vielleicht noch einen Satz, den Sie auch einfach zur Kenntnis nehmen sollten: Wir halbieren bei den Besetzungs- und Beförderungssperren die Wartezeiten. Ich denke, diesen Punkt kann man auch ins Feld führen, wenn Beamte ihre Rechte einfordern. Auch wollen wir die Gehaltserhöhung in Form einer Abschlagszahlung früher zahlen. Deshalb werden die Beamten, wie ich meine, wissen, dass wir die Leistung, die sie Tag für Tag erbringen, auch würdigen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen auch alles Gute.
Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Aspekte waren es, die uns bewogen haben, im Landesbeamtengesetz eine Änderung vorzunehmen: Wir wollen – Sie haben es durch die Diskussionen, die durch alle Medien gegangen sind, auch mitbekommen – die Jubiläumsgabe wieder einführen,
und wir wollen die Altersteilzeit für Schwerbehinderte ermöglichen.
Ich will gerne einräumen, dass sich die CDU-Fraktion vor allem mit der Wiedereinführung der Jubiläumsgabe schwer getan hat, nicht deshalb, weil wir diese den Beamtinnen und Beamten nicht gönnen würden, sondern weil wir den finanziellen Aspekt der Lasten, die entstehen, sehen: jedes Jahr rund gerechnet 6 Millionen DM.
Ich möchte noch kurz an die Abschaffung der Jubiläumsgabe im Jahr 1996 im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes erinnern. Wir haben damals in vielen Bereichen sparen müssen, und ein Bereich davon war die Jubiläumsgabe. Wir haben aber auch im Bereich der Feuerschutzsteuer gespart.
Wir haben in diesem Bereich abgeschöpft. Wir haben den Wettmittelfonds gedeckelt. Wir haben bei einer ganzen Reihe von Punkten Einsparungen vornehmen müssen, um die sinkenden Steuereinnahmen zu verkraften. Diese Maßnahmen in den genannten Bereichen konnten wir aufgrund der nun besseren steuerlichen Situation zum Teil wieder korrigieren. Vor diesem Hintergrund, denke ich, ist es auch möglich, nun die Jubiläumsgabe wieder einzuführen.
Wir wollen damit auch die Leistungen der Beamtinnen und Beamten, die für unser Land arbeiten und lange Jahre gearbeitet und ihre Treue zum Arbeitgeber Land bewiesen haben, würdigen.
Bedauerlich finde ich, dass die rot-grüne Koalition nun die Steuerfreiheit abgeschafft hat und diese Jubiläumsgabe voll versteuert werden muss.
Da können Sie lachen, Herr Birzele. So ist es halt.
Jetzt führen wir die Jubiläumsgabe wieder ein, und es ist bedauerlich, dass sie besteuert wird. So ist es. Es bleibt nicht mehr so viel übrig wie früher, wo alles übrig war. Das halte ich für keinen Witz, das halte ich für nicht schön.
Was die Altersteilzeit angeht, wollen wir nur einen kleinen Schritt machen. Ich weiß, dass der Beamtenbund gerne mehr gehabt hätte. Ich bin sogar erschrocken, wie viel das kostet. Aus der Begründung erfährt man: Bei einer unterstellten Inanspruchnahme von nur 25 % und dem Alter 60 Jahre und nur bis 2004 gerechnet würden 46 Millionen DM an Kosten für das Land entstehen. Wenn man weiß, dass der Bund im Moment dabei ist, den Zeitraum bis zum Jahr 2009 auszudehnen – das Gesetzgebungsverfahren läuft im Moment –, weiß man auch, dass sich diese Summe noch einmal verdoppeln wird. Sie sehen, dass da doch enorme Lasten auf uns zukommen.
Ich glaube, dass wir mit der jetzigen Lösung, gerade für die schwerbehinderten Beamten eine Ausnahme zuzulassen, einen vertretbaren Kompromiss gefunden haben.
Ich will noch ankündigen, dass wir den Gesetzentwurf, was die Richter und die Hochschullehrer angeht, noch einmal nachbessern müssen. Selbstverständlich wird der Gesetzentwurf auch auf diese beiden Teile ausgedehnt werden. Wir werden im Innenausschuss einen entsprechenden Antrag stellen und dort über die einzelnen Punkte im Detail reden können.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Ersten Beratung hatten wir eigentlich schon die wesentlichen Gesichtspunkte der Gesetzentwürfe erörtert.
Ich denke, dass wir im Wesentlichen das nachvollziehen, was im Bundesrechtsrahmengesetz für die Beamten vorgeschrieben ist. In vielen Dingen ist der Spielraum des Landes Baden-Württemberg doch sehr gering.
Die CDU-Fraktion hat gemeinsam mit der FDP/DVP-Fraktion im Innenausschuss noch den Antrag eingebracht, die Angestelltenzeiten bei den kommunalen Landesverbänden auf den Ruhestand anzurechnen. Ich denke, dass das auf Ihre Zustimmung trifft, weil die entsprechenden Verbände ja voll in den Kommunalen Versorgungsverband einzahlen. Deshalb ist es legitim, diese Gleichstellung und Anrechnung vorzunehmen.
Die CDU-Fraktion wird der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen.
Damit möchte ich das wahr machen, was ich schon bei der Ersten Beratung gesagt habe: eine kurze Rede zu halten. Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Jetzt könnte ich es mir ja einfach machen und Ihre Sympathie gewinnen, indem ich nur sage: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Ich wusste, dass ich an dieser Stelle Applaus bekomme. Aber drei Sätze mindestens, und ich halte die fünf Minuten bei weitem ein, ich unterschreite sie sogar.
Ich will nichts mehr zu dem sagen, was der Minister ausführlich dargestellt hat. Ihnen ist ja auch bekannt, worum es geht. Ich will nur sagen: Bei der begrenzten Dienstfähigkeit hat der Arbeitgeber auf der einen Seite die Möglichkeit, Leute über 50, die noch arbeiten können, eine Weile weiter einzusetzen.
Auf der anderen Seite gilt dies nur bis zum Jahr 2004, und ich halte den Hinweis des Beamtenbundes für richtig und sinnvoll, dass die Umsetzung dieser Regelung über die begrenzte Dienstfähigkeit von einer Personalkonzeption begleitet werden muss, um gerade im Vollzugsbereich – bei Polizei, Feuerwehr und im Justizvollzugsdienst – Schwierigkeiten zu vermeiden. Da muss man schauen, dass die operative Einsatzkraft dieser drei Institutionen erhalten bleibt.
Zu den anderen Dingen wie den drei Monaten, einem Monat und der Flexibilisierung bei den Mehrarbeitsstunden möchte ich gar nichts mehr sagen.
Wir als CDU-Fraktion begrüßen die Ergänzung des Gesetzes zum Kommunalen Versorgungsverband hinsichtlich der Anlagemöglichkeiten. Die Gleichstellung mit den Versicherungen halten wir für sinnvoll und zweckmäßig. Andere Bundesländer machen das genauso, und die Möglichkeit für den Kommunalen Versorgungsverband, mehr Geld zu erwirtschaften, ist eigentlich eine sinnvolle Ergänzung.
Ich möchte für die Beratung im Innenausschuss noch ankündigen, dass wir bereit sind, bei den Beamten auf Zeit bei den Angestelltenzeiten der kommunalen Landesverbände die ruhestandsbegründenden Dienstzeiten für den Ein
tritt in den Ruhestand zu berücksichtigen. Für diese Tätigkeit bei den kommunalen Landesverbänden werden volle Umlagen an den Kommunalen Versorgungsverband entrichtet, und wir werden in Abstimmung mit unserem Koalitionspartner im Innenausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen.
Zusammenfassend darf ich feststellen, dass mit der Umsetzung des Versorgungsreformgesetzes des Bundes auf Landesebene einerseits die Interessen der Beamten, andererseits aber auch die Interessen der öffentlichen Arbeitgeber angemessen berücksichtigt worden sind. Ich denke, wir werden im Innenausschuss auch eine zügige Beratung dieses Gesetzes haben.
Vielen Dank.