Alexander Schonath

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst auf eine Bemerkung von Herrn Witzel eingehen. Herr Witzel, Sie haben hier behauptet, Sie seien tolerant, und haben dann hier zwei Schreibfehler, die Flüchtigkeitsfehler sind und die in der Eile passiert sind, groß herausgestellt. Die Grünen haben heute auch Anträge mit Fehlern gestellt. Dazu haben wir nichts gesagt. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Wenn Sie die Begründung haben wollen, schauen Sie sich unseren Änderungsantrag an. Dort ist es richtig ausgeführt. Wegen eines solchen Pipifax, weil nur ein Fehler drin ist, einen Aufstand zu machen – –
Jetzt möchte ich aber zu dem Gesetzentwurf kommen. Wir Republikaner haben bei der ersten Lesung und bei der Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Landesbauordnung im Wirtschaftsausschuss ausführlich Stellung genommen. Aus diesem Grund möchte ich mich in der zweiten Lesung entsprechend kurz halten.
Wie schon bei der Ersten Beratung ausgeführt, haben die Republikaner in der Novellierung der Landesbauordnung
Ausführungen zum barrierefreien Bauen vermisst. Im Wirtschaftsausschuss sind aber alle Fraktionen übereingekommen, dass eine diesbezügliche Novellierung in der nächsten Legislaturperiode, egal unter welcher Regierung auch immer, in Angriff genommen wird. Wir Republikaner werden in der nächsten Legislaturperiode dafür sorgen, dass diese Vereinbarung auch eingehalten wird.
Wir haben uns auch schon früher für die dauerhafte Beibehaltung der Wahlmöglichkeit zwischen Baugenehmigungsund Kenntnisgabeverfahren eingesetzt. Deshalb werden wir in diesem Punkt dem Gesetzentwurf zustimmen.
Zustimmen werden wir Republikaner auch der Regelung zur Verwendung von Bauprodukten und zur Anwendung bestimmter Bauarten.
Trotz Beratung im Innenausschuss halten wir Republikaner unsere Bedenken gegen die Abschaffung der baurechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der Teilung bebauter Grundstücke aufrecht. Zur Rechtssicherheit und zum Schutz der Käufer solcher Grundstücke darf diese Regelung nicht aufgehoben werden. Was ist, wenn bei der Teilung Erschließungsvorschriften, Abstandsgebote, Brandschutzvorschriften und Zufahrtsmöglichkeiten nicht ausreichend oder überhaupt nicht beachtet werden? Wir Republikaner haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht.
Im Übrigen beantragen wir, Herr Präsident, in Artikel 1 über die Nummern 1 und 2 des Gesetzentwurfs eine separate Abstimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung war in ähnlicher Form bereits zweimal Gegenstand von Beratungen hier im hohen Haus. Nach der Novellierung der Landesbauordnung trat am 1. Januar 1996 eine neue Bestimmung in Kraft. Neben dem herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren wurde das so genannte Kenntnisgabeverfahren eingeführt. Für ganz bestimmte Baugebiete entfiel für die Bauherrschaft und die
Architekten das ganze Prozedere eines Baugenehmigungsverfahrens. Die Bauherren können nämlich schon mit dem Bauen beginnen, nachdem sie die zuständige Behörde von der geplanten Bauabsicht in Kenntnis gesetzt haben.
Dieses Verfahren soll zur Entbürokratisierung beitragen und die oft langwierigen Baugenehmigungsverfahren ablösen. Man konnte auf Erfahrungen in anderen Bundesländern zurückgreifen, in denen das damals neue Kenntnisgabeverfahren eingeführt worden war. Dieses Kenntnisgabeverfahren wurde erfolgreich praktiziert und hat eine hohe Akzeptanz erfahren.
Richtigerweise wurde bei der damaligen Novellierung das Baugenehmigungsverfahren beibehalten, obwohl es folgerichtig gewesen wäre, das Baugenehmigungsverfahren abzuschaffen, um auch der Intention der geänderten Landesbauordnung gerecht zu werden. Somit sollten die Architekten und Bauherren für eine Übergangszeit die Wahlmöglichkeit zwischen dem bisherigen Baugenehmigungsverfahren und dem neuen Kenntnisgabeverfahren haben. Diese Übergangszeit war zunächst bis zum 31. Dezember 1998 befristet. Die Befristung wurde im Jahr 1997 um drei Jahre verlängert.
Es ist aber schön, dass Sie aufpassen, Herr Scheuermann.
Wir Republikaner haben uns bereits damals im Gegensatz zur Regierung für die dauerhafte Beibehaltung der Wahlmöglichkeit zwischen dem Baugenehmigungsverfahren und dem Kenntnisgabeverfahren eingesetzt. Damit wollten wir den Bedürfnissen der Bauherren und der Architekten Rechnung tragen, mehr Planungssicherheit zu schaffen. Die dauerhafte Beibehaltung der Wahlmöglichkeit wurde aber mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.
Jetzt ist die Regierung zu der Erkenntnis gekommen, dass die dauerhafte Beibehaltung der Wahlmöglichkeit die bessere Lösung ist. Wir Republikaner werden diesem Teil des Gesetzentwurfs zustimmen.
Sehr große Bedenken haben wir Republikaner hinsichtlich der Abschaffung der baurechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit von Teilungen bebauter Grundstücke. Wir Republikaner halten hier den Schutz des Käufers für wichtiger als eine Deregulierung. Wer ist dann zuständig für die Erschließung, das Abstandsgebot, den Brandschutz usw.? Hier stellen sich Fragen, die wir im zuständigen Wirtschaftsausschuss noch klären müssen. Auch behalten wir uns vor, Änderungsanträge zu stellen.
Den Regelungen zur Verwendung von Bauprodukten und zur Anwendbarkeit von Bauarten können wir Republikaner hingegen zustimmen. Wir Republikaner müssen die Regierung insoweit kritisieren, als diese Regelungen nicht schon früher eingeführt worden sind, zumal es bereits im Jahr 1996 zur Änderung der Musterbauordnung gekommen ist. Endlich werden mit diesem Teil des Gesetzentwurfs einheitliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten eingeführt, was eine Erleichterung für über die Landesgrenzen hinaus tätige Bauunternehmen darstellt.
Auch wir Republikaner vermissen in diesem Gesetzentwurf Ausführungen für ein barrierefreies Bauen. Es bestand insoweit Einigkeit zwischen allen Fraktionen, dass das in die Landesbauordnung aufgenommen werden sollte, und es wäre durchaus möglich gewesen, die Landesbauordnung entsprechend zu ändern.
Danke schön. – Herr Staatssekretär Rückert, warum stimmte die Landesregierung einem Gesetz zu, das Nachforderungen oder weitere Erpressungen, zum Beispiel aus Ländern Osteuropas, nicht ausschließt
und das der Anlass dafür war, dass Griechenland plötzlich finanzielle Forderungen an Deutschland stellt und deutsches Eigentum trotz der EU-Mitgliedschaft Griechenlands und trotz deutscher Wirtschaftshilfe an Griechenland rechtswidrig konfisziert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine Behinderung kann jeden treffen – sei es durch Krankheit, Unfall oder wegen des Alters. Die durch eine Behinderung eingeschränkte Bewegungsfreiheit wird noch weiter eingeschränkt, weil es für diesen Personenkreis Barrieren gibt, die gesunde Menschen nicht als solche empfinden. Im Jahr 1994 wurde Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland durch den Absatz 3 ergänzt. Diese Ergänzung sagt Folgendes aus: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Aber leider ist es so, dass für behinderte Menschen die Bewegungsfreiheit durch Barrieren eingeschränkt ist. Dies gilt auch für den Bau von Wohnungen. So wird bei der Planung und beim Bau von Wohnungen nicht in Erwägung gezogen, diese entsprechend behindertengerecht zu planen und zu bauen.
Dem will der Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung Rechnung tragen. In diesem Gesetzentwurf wird gefordert, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen Wohnungen eines Geschosses behindertengerecht gebaut werden. Die entsprechenden Mehrkosten für die Bauherren könnten durch intelligente Planung wieder wettgemacht werden, behauptet die SPD in ihrem Gesetzentwurf.
Wir Republikaner sehen das nicht so und differenzieren zwischen Neubauten für den eigenen, also privaten Zweck und dem Mietwohnungsbau. Wir halten die Forderung im Gesetzentwurf, dass bereits bei Dreifamilienhäusern behindertengerechte Wohnungen gebaut werden müssen, für zu hoch angesetzt. Nehmen wir einmal an, ein Bauherr baut für sich ein Haus und möchte im Erdgeschoss selbst wohnen, die Wohnung im Obergeschoss vermieten und das Dachgeschoss als Wohnung für ein Kind ausbauen. Dieser Bauherr müsste mindestens eine Wohnung behindertengerecht bauen. Dass dies nicht zu erhöhten Baukosten führen würde, bezweifeln wir Republikaner.
Sie, meine Damen und Herren von der SPD, führen die USA als Vorbild an, wo das barrierefreie Bauen vor allem durch die Anpassung von Bestandswohnungen weiter fortgeschritten ist als hier in Deutschland. Dieser Vergleich ist aber nicht angebracht. Die Baulandpreise und somit die Gesamtbaupreise sind durch den Zuwanderungsdruck in der ohnehin schon überbevölkerten Bundesrepublik um ein Mehrfaches höher als in den USA. Allein deshalb ist aus Kostengründen der Spielraum für den Bau von barrierefreien Wohnungen kleiner.
Wir Republikaner sehen aber die Notwendigkeit des Baus von behindertengerechten Wohnungen und werden uns auch dafür einsetzen. Die barrierefreie Gestaltung ist nicht nur eine Rücksichtnahme auf eine bestimmte Personengruppe, sondern auch die bewusste Einbeziehung dieser Menschen. Wir Republikaner werden uns für einen bedarfsgerechten barrierefreien Wohnungsbau einsetzen, der im Einklang mit den Baukosten steht. Im zuständigen Ausschuss werden wir dazu verschiedene Anträge stellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 1. Januar 1996 trat die novellierte Landesbauordnung in Baden-Württemberg in Kraft. In diese Novellierung wurde neben anderen geänderten Bestimmungen ein wichtiger Bestandteil aufgenommen. Für ganz bestimmte Baugebiete wurde für Bauwillige nämlich das Kenntnisgabeverfahren eingeführt. Dieses Verfahren soll zur Entbürokratisierung beitragen und die oft langwierigen Baugenehmigungsverfahren ablösen. In anderen Bundesländern wurde dieses Verfahren bereits erfolgreich praktiziert und erfährt dort auch eine höhere Akzeptanz.
Richtigerweise hatte man bei dieser Novellierung das Baugenehmigungsverfahren beibehalten, obwohl es folgerichtig gewesen wäre – um auch der Intention der geänderten Landesbauordnung gerecht zu werden –, dieses Genehmigungsverfahren abzuschaffen. Somit hatten die Architekten die Möglichkeit, für eine Übergangszeit von drei Jahren zwischen dem bisherigen Baugenehmigungsverfahren und dem neuen Kenntnisgabeverfahren zu wählen.
Diese Übergangszeit wurde 1997 noch einmal verlängert und läuft zum 31. Dezember 2001 aus.
Wir Republikaner haben bereits 1997 dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Damals ging jedoch der Antrag der Regierungsfraktionen durch. Umso mehr sind wir erstaunt, dass die Regierungsfraktionen ihre Meinung zwischenzeitlich geändert haben.
Es ist nur allzu verständlich, dass Neues zunächst auf Widerstand stößt und dass auch das Kenntnisgabeverfahren anfangs größtenteils auf Ablehnung gestoßen ist. In der Zwischenzeit scheint die Akzeptanz durch die Architekten und Bauherren aber größer zu werden. Zum einen werden junge Architekten als Berufsanfänger dem neuen Recht mehr zusprechen, zum anderen sollte aber auch die Architektenkammer mehr Aufklärung und Werbung für das Kenntnisgabeverfahren betreiben.
Wenn es regional große Unterschiede bei der Anwendung der beiden Verfahren gibt, so scheint dies an den jeweiligen Bebauungsplänen der Ortschaften zu liegen. Eine Harmonisierung hin zu einem einzigen Verfahren, nämlich dem Kenntnisgabeverfahren, wäre angebracht. Wir Republikaner gehen jedoch davon aus, dass Architekten flexibel sind und sich auch während der Übergangszeit mit dem Kenntnisgabeverfahren anfreunden konnten.
Wir Republikaner werden deshalb den Gesetzentwurf der Grünen, der die dauerhafte Beibehaltung des Wahlrechts zwischen Baugenehmigungsverfahren und Kenntnisgabeverfahren vorsieht, in unserer Fraktion noch einmal besprechen, insbesondere nachdem auch der Antrag der Regierungsfraktionen vorliegt. Wir Republikaner behalten uns vor, im Wirtschaftsausschuss einige Änderungsanträge zu stellen, über die dann bei der zweiten Lesung abzustimmen sein wird.