Heinz Troll
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alles, was heute über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter gesagt wurde,
ist auch schon in der 102. Plenarsitzung am 31. Januar 2001 gesagt worden. Die Ausgangslage für die Zweite Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist unverändert. Es ist an der Zeit, dass sich dieses Parlament nicht länger bei einer so wichtigen Frage ausbremsen lässt.
Ich halte den Gesetzentwurf für ausreichend beraten. Wir Republikaner fordern seit Jahren ein solches Gesetz. Für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ist es nebensächlich, ob dieses Gesetz auf bundes- oder auf landesrechtlicher Grundlage beschlossen wird. Die Menschen verstehen den in ihren Augen akademischen Streit der von ihnen ins Parlament gewählten Vertretern darüber, wer letztlich zuständig ist, nicht. Als schlimm empfinden sie die bisherige, jahrzehntelange Untätigkeit der für die innere Sicherheit verantwortlichen Regierungen. Dieser Vorwurf – ich belege ihn mit dem Begriff „Tun durch Unterlassen“ – richtet sich zuerst gegen die CDU.
Es ist Ihre Partei, Herr Innenminister – er ist momentan nicht anwesend –, die sich selbstverliebt als die bestimmende politische Kraft in Baden-Württemberg ausgibt. Da es aber stimmt, was Sie, Herr Dr. Schäuble, am 31. Januar von dieser Stelle aus gesagt haben – ich zitiere –, dass „dieser Gesetzentwurf im Grunde genommen der bestmögliche Opferschutz ist“, müssen Sie sich fragen lassen: Warum haben Sie, der Sie seit über zehn Jahren die Regierungspolitik mit zu verantworten haben, warum hat Ihre Partei als vorgeblich bestimmende Kraft im Land den Bürgerinnen und Bürgern Baden-Württembergs über 40 Jahre lang diesen bestmöglichen Opferschutz verweigert?
Das Problem ist doch nicht erst jetzt quasi vom Himmel gefallen.
Herr Kollege Bender hat ebenfalls am 31. Januar reklamiert, dass ohne dieses Gesetz der Schutz unserer Bürger und Bürgerinnen für Leib und Leben bewusst aufs Spiel gesetzt werde und dies aus rechtsstaatlicher Sicht nicht hingenommen werden könne. Richtig, Herr Bender. Sie räumen damit aber ein, den beklagten Zustand jahrzehntelang hingenommen zu haben.
Herr Innenminister, wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Nur – und da besteht ein für die Bürger sichtbarer Unterschied zwischen Ihnen und uns –: Sie haben dieses Problem erstmals im Jahr 2001 hier zur Sprache gebracht. Die
Republikaner haben aber bereits 1992 und 1993 auf dieses schon immer bestehende Problem hingewiesen.
Unsere Forderungen wurden damals von den Sozis unter dem Beifall auch Ihrer Parteigänger, Herr Dr. Schäuble, als Beleg für rechtsextremistische Gesinnung und gegen die Menschenwürde gerichtete Agitation verhetzt.
Heute rätseln wir, was so furchtbar Extremistisches wir seinerzeit gefordert haben, nachdem unsere Forderungen jetzt im Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegen.
Wir haben damals den betreffenden Straftätern weder die Menschenwürde noch das Recht auf körperliche Unversehrtheit aberkannt.
Wir haben nicht wie eine Gliederung Ihrer Partei im Kreis Göppingen 1996 vom Büro des Bundestagsabgeordneten Riegert aus gefordert – ich zitiere –, „einer solchen Bestie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und ein Leben in Freiheit zu verwehren“, und – ich zitiere weiter – „die chemische Triebeinschränkung des Täters um jeden Preis“, Forderungen, die ein Funktionär der Jungen Union als erlaubte, bewusste Provokation bei einem solchen Thema rechtfertigt
und die Ihr Abgeordneter Birk als Vorsitzender der Jungen Union Nordwürttemberg laut „NWZ“ Göppingen nur als „wohl etwas brutal dargestellt“ kommentiert hat.
Auch die Aussage Ihres Bundestagsabgeordnetenkollegen Riegert, wonach es wohl das Vorrecht der Jugend sei, einen Sachverhalt etwas verschärft darzustellen, spricht für sich.
Fakt ist: Von dieser öffentlich gegen die Menschenwürde und das Grundgesetz betriebenen Agitation haben sich weder der CDU-Abgeordnete Birk noch der Landesvorsitzende der CDU unmissverständlich distanziert.
Auch Sie, Herr Innenminister, der Sie mit dem Brevier Ihres Verfassungsschutzes unter dem Arm wie mit einer Monstranz durchs Land laufen, haben Ihrem Parteinachwuchs diese menschenverachtenden Entgleisungen großzügig durchgehen lassen. Ihre Zurückhaltung ist nachvollziehbar. Auch Sie sprachen am 31. Januar wörtlich von „Bestien, um die es geht“. Der von Ihnen für Menschen verwendete Begriff „Bestien“ ist eines auf die Achtung der Menschenwürde verpflichteten Ministers unwürdig.
Ihre Wortwahl legt zudem offen, was Sie anderen nur allzu gern umhängen, nämlich rechtsextremistische und menschenverachtende Einstellung.
Trotzdem: Nicht Ihnen, sondern den Menschen in diesem Land zuliebe stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, zumal wir unsere Forderungen endlich erfüllt sehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit in Baden-Württemberg war immer eine der Grundforderungen meiner Fraktion an die Landesregierung. Die Sorgen der Bevölkerung über die Sicherheitslage in den Großstädten steigen. Sie sind von uns bereits in der 11. und nunmehr auch in der 12. Legislaturperiode zur zentralen Aufgabe unserer parlamentarischen Arbeit in diesem Haus gemacht worden; denn – und jetzt benutze ich eine von der CDU-Fraktion in ihrem Antrag Drucksache 12/5695 von uns abgekupferte Fundamentalfeststellung – das beeinträchtigte Sicherheitsempfinden ist von hoher Bedeutung für die Politik und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Diese mittlerweile auch von der CDU-Landtagsfraktion angenommene Erkenntnis steht konträr zu der bisher von ihren Vertretern draußen im Lande stets verkündeten Schönwetterlage bei der inneren Sicherheit.
Heute hat also die Landesregierung den gegenüber dem Vorgängerentwurf überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes und des Meldegesetzes eingebracht. Von den zur Änderung anstehenden Rechtsbestimmungen sind für uns jene unstrittig, die sich mit der neuen Bußgeldregelung und den neuen Organisationsbezeichnungen bestimmter Polizeidienststellen im Polizeigesetz befassen.
Auch den neuen Bestimmungen bzw. Änderungen im Meldegesetz können wir, da sie sinnvoll und geboten sind, zustimmen.
Als in der Form inakzeptabel sehen wir dagegen die von der Landesregierung beabsichtigte Neuregelung in § 21 des Polizeigesetzes an. In der vorliegenden Fassung des neuen § 21 Abs. 3 des Polizeigesetzes sehen wir erhebliche handwerkliche und rechtsstaatliche Mängel. Was unverfänglich unter B – Wesentlicher Inhalt – im Vorblatt des Gesetzes erscheint – ich zitiere daraus: „§ 21 wird um einen neuen Absatz 3 erweitert, der die Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten, sog. gefährlichen Orten im Sinne von § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG, zur Gefahrenabwehr und zur Be
seitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit ermöglicht“ –, lässt in der Sprache des konkreten neu gefassten Gesetzestextes aufhorchen. Es sind insbesondere die anzuzweifelnden Regelungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der von Videoüberwachung betroffenen Bürger, die eine Zustimmung unserer Fraktion zur jetzt vorgesehenen Form des Gesetzes nicht erlauben.
Auch ohne auf die in detaillierter Form bereits vom Datenschutzbeauftragten des Landes geäußerten Rechtsbedenken eingehen zu können, sehen wir unsere Vorbehalte in vielen Punkten bestätigt. Anders als die Landesregierung, die auf die berechtigten Einwände des Datenschutzbeauftragten in zum Teil der Sache nicht dienlicher Saloppheit reagiert, erkennen wir sehr wohl, welches Gefährdungspotenzial für hochrangige Grundrechte unserer Bürger bei einem so unbekümmerten Einsatz der Videoüberwachung droht. Insoweit machen wir uns auch die Kritik des Datenschutzbeauftragten in seiner Stellungnahme zu dem überarbeiteten Gesetzentwurf vollinhaltlich zu Eigen.
Insbesondere hätten wir auch gerne eine nachvollziehbare Erläuterung dessen, was die Landesregierung als Kriminalitätsbrennpunkt bezeichnet oder wer oder welche Institution den Begriff erfahrungsgemäß festlegt. Ab welcher zahlenmäßigen Größenordnung von Straftaten findet die Zuschreibung erfahrungsgemäß ihre Berechtigung?
Neben der für uns unvertretbar langen Vorhaltezeit der Bildaufzeichnungen in Absatz 4 ist ein weiterer Gesichtspunkt für uns ablehnungsrelevant. Bei der Begründung des neuen § 21 des Polizeigesetzes nimmt die Landesregierung unter anderem auch keine klare Haltung in der Frage der elektronischen Erkennung von videobetroffenen Personen ein.
Abschließendes Fazit: In der vorliegenden Form stimmen wir der Videoüberwachung nicht zu. Herr Innenminister, setzen Sie dafür die erforderlichen Beamten vor Ort ein. Setzen Sie sie bürgernäher ein. Geben Sie dem Bürger das Gefühl, dass die Polizei zum Greifen nahe ist und ihn nicht nur mit der Kamera beobachtet. Denn so schnell kann die Polizei nicht vor Ort sein, wenn der Bürger plötzlich Hilfe braucht.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:
a) In welcher Weise erfolgt beim Polizeivollzugsdienst Ausgleich für geleistete Mehrarbeit, also Überstunden, ohne dass bei den Polizeirevieren oder anderen Basisdienststellen Präsenzverluste, zum Beispiel Unterbesetzungen, eintreten?
b) Inwieweit trifft es zu, dass bei SOKOs der Kriminalpolizei und Sondereinheiten wie POS, MEK oder SEK anfallende Mehrarbeit weitgehendst finanziell, bei Polizeirevieren dagegen in Freizeit abgegolten wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit Jahren bereits hat meine Fraktion auf eine Verbesserung aller Formen polizeilicher Arbeit im innerdeutschen und im übernationalen Bereich gedrängt. Selbstverständlich sind auch wir für die Intensivierung der Zusammenarbeit unserer Polizei mit polizeilichen Einrichtungen in den europäischen bzw. internationalen Gremien und Institutionen.
Jeder weiß, dass die Zeit drängt. Die aktuelle Bedrohungsund Kriminalitätslage, für die Begriffe wie Rauschgifthandel, Eigentumsdelikte, Menschenhandel, Schutzgelderpressung und Schleuserkriminalität stehen, um nur die Spitzenreiter der in der letzte Woche vom Bundesinnenminister veröffentlichten Jahresbilanz der Polizeilichen Kriminalstatistik für 1999 zu nennen, hat sich im Ergebnis der letzten zehn Jahre drastisch verschärft.
Es ist der Landesregierung positiv anzurechnen, dass sie in der Drucksache 12/4747 – ich sage: endlich ungeschönt – zugibt, dass – ich zitiere – sich die Kriminalitätslage in ihrer internationalen Dimension seit Beginn der Neunzigerjahre qualitativ und quantitativ verschärft hat. Ich sage deswegen „endlich ungeschönt“, weil wir hier im Parlament und weil die Bürger und Bürgerinnen in Baden-Württemberg über viele Jahre hinweg, insbesondere in der 11. Legislaturperiode, aus dem Innenministerium in die Lage beschönigender Weise anderes vernahmen.
Zu gut in Erinnerung sind uns noch die entsprechenden Debatten zur inneren Sicherheit hier im Hause, und gegenwärtig sind auch noch die an Pawlow’sche Reflexe erinnernden Reaktionen des damaligen Innenministers, mit denen er jede Diskussion hier im Landtag und bei den Polizeidienststellen draußen im Lande immer dann abzuwürgen versuchte, wenn auf bestimmte Erscheinungen bei der Kriminalitätsentwicklung hingewiesen wurde.
Heute stellt der amtierende Innenminister in seiner Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag heraus, dass unter anderem auch – hier zitiere ich ihn – zunehmende weltweite Freizügigkeit, Globalisierung und – man höre genau hin – Zuwanderungsdruck aus ärmeren Regionen in Krisengebieten zur Verschärfung der Kriminalitätslage in der Bundesrepublik und dann natürlich auch in Baden-Württemberg beigetragen haben.
Dies ist jedoch eine Erkenntnis, die Tante Emma und Onkel Frieder bereits 1992 hatten, nur dass der seinerzeitige Amtsverwalter im Innenministerium argumentierte – ich zitiere –, die Lage der inneren Sicherheit sei viel besser, als es in öffentlicher Darstellung aufgezeigt werde. Lediglich durch die importierte Kriminalität bestünden gewisse Problembereiche, die diese Sachverhalte fortgesetzt ignorierten.
Zu welchem Problem sich die mit dem koketten Begriff „importierte Kriminalität“ umschriebenen Kriminalitätssegmente, beispielsweise Gewalt, Rauschgift- und Eigentumsdelikte, Menschenhandel und Schleuserkriminalität, mittlerweile entwickelt haben, die vielfältigen Erscheinungsformen des organisierten Verbrechens eingeschlos
sen, kann Polizeiberichten und Medien entnommen werden.
Die Erfahrungen mit den internationalen Bezügen der deutschen und der baden-württembergischen Kriminalitätslage müssen daher für die Landesregierung Ansporn sein, die polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten zu festigen und zu verbessern. Wir begrüßen ausdrücklich alle in der vorliegenden Stellungnahme der Landesregierung aufgelisteten Initiativen, die diesem Ziel dienen. Gern vernehmen wir, dass es mittlerweile Fälle einer erfolgreichen Bewältigung polizeilicher Einsatzsituationen bei der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung im grenzüberschreitenden Raum gibt.
Gleichwohl bleibt die Landesregierung aufgefordert, auf hier noch regelungsbedürftige Lücken gegenüber dem Bund mit Nachdruck hinzuweisen und auf den Abschluss entsprechender internationaler Vereinbarungen zu drängen. In diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung ausdrücklich auf, gegenüber der Bundesregierung das baden-württembergische Interesse an einem zügigen Abschluss der Verhandlungen für den entsprechenden Staatsvertrag mit Österreich zu vertreten. Es kann doch wohl nicht sein, dass gegen die demokratisch legitimierte Regierung eines Nachbarlandes die aus meines Erachtens ideologisch begründeter antidemokratischer Gesinnung heraus betriebene Boykottpolitik der rot-grünen Bundesregierung sich nachteilig auf den Abschluss sicherheitsrelevanter Vereinbarungen zwischen der Republik Österreich und Deutschland auswirkt.
Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass Rote und Grüne tatsächlich ein Sicherheitsrisiko auch für die Bürger in Baden-Württemberg sind.
Ich bedanke mich.
Nein.
Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:
a) Wegen welcher Sachverhalte hat das Innenministerium am 21. Januar 1999 beim Landeskriminalamt schriftlich disziplinarrechtliche Vorermittlungen gegen einen Verdeckten Ermittler veranlasst?
b) In welchem Verfahrensstand befinden sich zurzeit die vom Innenministerium diesbezüglich veranlassten Disziplinarermittlungen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Aus welchem Grund und zu welchem Zweck müssen bei der Bereitschaftspolizei in Ausbildung befindliche Anwärter für den mittleren Polizeivollzugsdienst benotete Sportleistungsnachweise erbringen?
b) Inwieweit trifft es zu, dass bei der Bereitschaftspolizei für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ausgebildete Polizeikommissaranwärter und -anwärterinnen keine benoteten Sportleistungsnachweise zu erbringen haben, und womit wird dieses gegenüber dem mittleren Polizeivollzugsdienst geringere Anforderungsprofil begründet?
Erfolgen derartige Prüfungen in einem bestimmten Turnus, also regelmäßig, oder unregelmäßig, zum Beispiel einmal in zwei Jahren, oder nur auf Anfrage durch Dritte?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei Bewertung der vorliegenden Zahlen zum Einzelplan 01 ist festzustellen, dass, bezogen auf die Anzahl der von ihm vertretenen Bürger und Bürgerinnen, der Landtag von Baden-Württemberg in Deutschland das im Kostenvergleich günstigste Landesparlament bisher war und weiterhin sein wird. Angesichts vielfältiger neuer Aufgabenstellungen – ich nenne hier nur die Bereiche der Datenverarbeitung und deren Anwendungen – sind die veranschlagten Beträge Ausweis für eine vorbildhafte, sparsame Wirtschaftsführung auf allen Ebenen der Verwaltung.
Die Tatsache, dass ohne die engagierte Aufgabenerledigung der Landtagsbeschäftigten der Parlamentsbetrieb mit dem von uns Abgeordneten gewohnten hohen Standard nicht möglich wäre, muss einmal deutlich herausgestellt werden.
Meine Fraktion jedenfalls spricht den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Landtagsverwaltung ausdrücklich herzlichen Dank und lobende Anerkennung für ihre in vielen Fällen über bloße Pflichterfüllung hinausgehenden Dienstleistungen aus.
Meine Damen und Herren, die in diesen Tagen öffentlich gemachten Vorgänge um die Finanz-, Schmiergeldund Schwarzgeldpraxis einer bisher staatstragenden Bundes- und Landespartei sind einerseits geeignet, in die Politik und in Politiker gesetztes Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in gravierender Weise zu beschädigen. Andererseits werden neben der dabei geförderten Politikverdrossenheit – was viel schwerer wiegt – gerade bei jun
gen Menschen Achtung und Ansehen des Rechts- und Verfassungsstaats massiv infrage gestellt.
All dies erfüllt unsere rechtstreue Bürgerschaft mit berechtigter Besorgnis und tiefer Empörung. Durch die zeitgleich im öffentlichen Bewusstsein befindlichen korruptionsrelevanten Verfilzungen und Selbstbereicherungsaffären hochmögender Politiker bzw. Amtsträger der Sozis in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird die ganze Angelegenheit auch nicht appetitlicher gemacht.
Jeder unbefangen urteilende Bürger wird das strafrechtliche und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deren Gesetze gerichtete Verhalten der in Rede stehenden Amts- und Mandatsträger als ungleich bedrohlicheres Gefährdungspotenzial erkennen und einstufen können.
Ganz bewusst an die Adresse der im Betroffenheitsritual geübten SPD-Genossen stelle ich fest: Wer in diesen Tagen landauf, landab in der Pose höchster Empörung vermutete oder belegbare Rechts- und Verfassungsverstöße des Führungspersonals der CDU geißelt, muss an das Fehlverhalten der eigenen Führungsfiguren erinnert werden.
Die Bundestagsverwaltung setzt die Höhe der Mittel für die Parteien fest und weist die Landtagsverwaltung an, den Betrag aus den Haushaltsmitteln des Landes auszuzahlen. Es handelt sich dabei also um Geld der Steuerzahler des Landes. Wir Republikaner beantragen deshalb, dass die Zahlungen aufgrund des Parteiengesetzes und des Landtagswahlgesetzes an die CDU zunächst einbehalten werden, bis geklärt ist, ob und in welcher Höhe Rückforderungen von bereits geleisteten staatlichen Zuwendungen aufgrund von Verstößen gegen das Parteienfinanzierungsgesetz bestehen. Nach Recht und Gesetz muss die CDU wegen der von ihren Spitzenfunktionären selbst eingeräumten Rechts- und Verfassungsverstöße im Sinne des Parteienfinanzierungsgesetzes mit Rückforderungen von bereits geleisteten staatlichen Zuwendungen rechnen.
Dieser Sperrvermerk müsste eigentlich breite Zustimmung bekommen, wenn die Äußerung führender Parteifunktionäre der anderen Fraktionen nicht pure Heuchelei gewesen sein soll.
Das Parteienfinanzierungsgesetz gilt für alle. Eine Sonderbehandlung der CDU würde von uns nicht mitgetragen. Sollte unser Antrag abgelehnt werden, kann die Fraktion Die Republikaner dem Einzelplan 01 – Landtag – nicht zustimmen.