Christa Vossschulte
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Zeller, Sie leiden immer noch unter dem „Schavanismus“. Aber seien Sie beruhigt: Frau Schavan ist weg und regiert mit Ihnen zusammen in Berlin.
Zunächst einmal: Der Unterrichtsstoff ist nach Vorgabe des Kultusministeriums um ein Drittel gekürzt worden.
Das haben Schulpraktiker gemacht und nicht etwa die Landesregierung oder das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport oder gar die CDU-Fraktion.
Meine Damen und Herren, in einer Zeit, in der man die Dinge so grundlegend umstellt, wie das bei uns im Bildungsbereich Gott sei Dank geschehen ist, muss man ausprobieren und muss man in aller Sachlichkeit miteinander reden.
Ich bitte darum, hier keinen Aktionismus zu verbreiten. Herr Drexler und andere Abgeordnete haben noch geschwind vor der heutigen Debatte alle Eltern eingeladen.
Dabei haben sie die Schulleiter als Briefträger benutzen wollen. So geht es nun auch nicht.
Ist ja in Ordnung. Das dürfen Sie schon machen. Aber das kommt ein bisschen plötzlich bei Ihnen.
Wenn man mit den Eltern reden will, dann bitte in Sachlichkeit und nicht in dieser Aufgeregtheit.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass in allen Schulen Eltern all das mit beschlossen haben, was sich um Stunden, um Lehraufträge in diesen Stunden, um die Poolstundenverteilung dreht. All diese Probleme und die Inhalte der Curricula sind mit den Eltern besprochen und in den Gremien so beschlossen worden.
Es kann jetzt natürlich durchaus sein – – Regen Sie sich nicht so auf, und werden Sie nicht so nervös! Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden.
Nein, da stelle ich keine fest.
Jetzt kann es durchaus sein, …
… dass die Menge der Hausaufgaben unter Umständen bei dieser oder jener Schule eine Umschichtung nötig macht. Herr Kollege Zeller, ich bin täglich mit meinem Gymnasium im Gespräch – im Gegensatz zu Ihren Kollegen, die sich beim Oberschulamt erst die Adressen der Gymnasien holen mussten, bevor sie sie zu dem mysteriösen Abend gestern einladen konnten. Sie wussten nicht einmal, welche Gymnasien wir haben.
Hier kann man umschichten;
hier kann man durch organisatorische Maßnahmen die Schüler erheblich entlasten.
Auch das gehört zur Sache.
Die Art der Hausaufgaben kann man entsprechend auswählen. Vor allem ist es mir weitaus lieber, die Kinder sitzen abends noch eine Stunde an vernünftig und sinnvoll gestellten Hausaufgaben, als dass sie vor dem Fernseher sitzen und da ihre Zeit vertun.
Dann schauen Sie sich doch bitte einmal an, wie viele Stunden unsere Kinder in Deutschland vor dem Fernseher verbringen.
Dann wird es bei Ihnen ganz interessant. Jetzt taucht die erste Schwierigkeit auf, bei der man sich unter Umständen eben noch umstellen muss. Was tun Sie? Sie rufen nach der Behörde und sagen, sie solle doch bitte wieder für Gleichheit sorgen.
So kann es ja nun auch nicht gehen. Sie wollen die autonome Schule, und Sie wollen die selbstständige Schule. Dann lassen Sie bitte die Schule jetzt auch diese Probleme ange
hen, wo sie sich ergeben. Das ist Aufgabe der Schule und nicht der Behörde.
Ja, aber sicher. Gerne. Bitte, Frau Abg. Weckenmann.
Verehrte Frau Kollegin, ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie in Ihrer Schule einmal auf den Schulleiter zugehen und ihn fragen, ob er da nicht Abhilfe schaffen kann.
Natürlich braucht ein Schüler da keine Hausaufgaben mehr zu machen. Das sind doch lächerliche Beispiele.
Sie reden da von 45 Wochenstunden. Die Stundentafel sieht bisher maximal 35 Wochenstunden in Klasse 6 vor. Ich habe noch kein Gymnasium angetroffen, in dem es mehr sind. Jetzt muss man aber doch bitte einmal dazusagen, dass das keine Zeitstunden sind, sondern dass das 45-Minuten-Stunden sind.
Nicht „Oh“! Das muss man schon einberechnen. Wenn Sie von einer 45-Stunden-Woche reden, dann denke ich an die Nachkriegszeit, in der alle Menschen 48 Stunden gearbeitet haben und noch keine Steinkühler-Pause drin hatten.
Sie schlagen vor, eine Kürzung in den Klassen 10 und 11 vorzunehmen. Da übersehen Sie, dass ein Bildungsgang eine gleichmäßige und vor allem altersgemäße Verteilung des Unterrichtsstoffs haben soll. Das ist kein Sammelsurium, bei dem man am Ende von Klasse 10 und am Anfang von Klasse 11 einmal hineingreifen und irgendetwas rausschmeißen kann, sondern das hat einen Aufbau und hat seinen Sinn und sein Ziel.
Schließlich möchte ich noch betonen, dass die Kinder in Frankreich, in Kanada und in Finnland offensichtlich dieselben Probleme haben. Da hört man aber gar nichts. Die kriegen das alle hin.
Nein, nein. Das machen die nicht anders.
Ach, das ist doch Unfug. Gehen Sie doch einmal in eine Schule in Frankreich, Herr Drexler.
Nein. Das ist schlichtweg nicht wahr.
Ja, das habe ich getan. Mit denen bin ich dauernd im Gespräch.
Vielleicht darf ich jetzt einmal ausreden.
In Frankreich haben die Kinder viermal in der Woche bis nachmittags um 4 Uhr Unterricht. Dann fahren sie nach Hause, und dann machen sie Hausaufgaben. Das geht häufig bis 8 oder halb 9 Uhr abends.
Selbiges ist in Kanada der Fall, und ähnlich ist es in Finnland.
Schließlich nutzen Sie jede Gelegenheit, um wieder bei der Einheitsschule zu landen. Dazu möchte ich Ihnen nur ein kurzes Zitat bringen:
... Dass die deutsche Gesamtschule mit ihren Leistungsergebnissen und mit ihrem gescheiterten Versuch,
jetzt warten Sie doch einmal ab; warten Sie doch einmal ab! –
den Zusammenhang von sozialer Herkunft und Kompetenz zu verringern, nicht gerade ein attraktives Gegenmodell zum gegliederten Schulsystem ist, wird verschwiegen, eine Analyse ihrer Schwächen geradezu verweigert.
Das stammt nicht von einem CDU-verdächtigen Menschen, sondern das ist von Gabriele Behler, SPD, ehemalige Kultusministerin von Nordrhein-Westfalen.
Einen Satz möchte ich zum Abschluss noch sagen. Herr Kretschmann, ich finde es unglaublich, was Sie in Ihrer Begründung schreiben. Sie schreiben da, eine 45-StundenWoche für Zehn- bis Zwölfjährige mit Angst und Stress im Gymnasium
sei genau das Gegenteil dessen, was Sie wollten. Das ist eine Ohrfeige in das Gesicht eines jeden Lehrers in unserem Lande.
Es stimmt nicht, dass unsere Kinder mit Angst und Schrecken in die Schule gehen.
Das ist eine Unglaublichkeit, die Sie verbreiten. Daran krankt unser Land. Sie machen die Schule hier schlecht von A bis Z.
Damit kann keine Erziehung gedeihen. Sie sollten einmal darüber reden, was in unseren Schulen alles passiert und was da Positives geleistet wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich begrüße es außerordentlich, dass wir heute einen Gesetzentwurf beraten können, der die rechtliche Grundlage für eine effektivere und verbesserte Datenverarbeitung an unseren Schulen und in der Schulverwaltung schafft. Daneben sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf kleinere Änderungen vorgesehen, die die Vorschriften im Bereich der beruflichen Schulen neueren Entwicklungen anpassen. Außerdem wird das Landesbesoldungsgesetz aufgrund des neu geschaffenen Landesgymnasiums für Hochbegabte in Schwäbisch Gmünd geändert.
Ich meine, gerade der Schwerpunkt des heute diskutierten Gesetzentwurfs, die Änderung der Vorschriften zur Datenverarbeitung, müsste bei allen Fraktionen im Haus auf großen Konsens stoßen.
Wir haben im Schulausschuss häufig über die Lehrerbedarfsplanung vor allem an beruflichen Schulen diskutiert und waren einhellig der Meinung, dass eine effektivere Da
tenerfassung und -auswertung an unseren Schulen allen dient und dass sie verbessert werden muss. So schafft dieser Gesetzentwurf auch die rechtliche Grundlage für die vollständige Nutzung des Landesprojekts „Schulverwaltung am Netz“, mit dem Baden-Württemberg, wie Staatssekretär Rau bereits in einer zurückliegenden Debatte erläutert hat, bundesweit eine Vorreiterstellung einnimmt.
Das Kultusministerium hat lange und intensiv mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz verhandelt. Es freut mich, dass man nunmehr eine Einigung herbeigeführt und die Balance zwischen einer effektiveren Datenverarbeitung und den datenschutzrechtlichen Belangen jedes einzelnen Schülers gefunden hat.
Technische Details sind im Gesetzentwurf ausführlich dargestellt. Darauf brauche ich hier nicht weiter einzugehen.
Lassen Sie mich noch kurz auf das Landesgymnasium für Hochbegabte eingehen. Dieses ist eine wichtige Ergänzung der baden-württembergischen Aktivitäten zur Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler, die neben dem Landesgymnasium auch dezentral in allen Regionen vorgenommen wird.
Ich möchte nochmals betonen, dass uns diese dezentrale Hochbegabtenförderung wichtig ist
und die vom Kultusministerium angekündigte Einrichtung von Hochbegabtenzügen an Gymnasien Überlegungen in die richtige Richtung sind.
Da das Landesgymnasium für Hochbegabte eine Einrichtung von besonderem Stellenwert ist und mit dem Kompetenzzentrum für Fragen der Hochbegabung eine wichtige zusätzliche Aufgabe erhält, ist es angemessen, die Schulleitung in Zukunft in der Besoldungsgruppe A 16 und die stellvertretende Schulleiterin/den stellvertretenden Schulleiter in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage einzustufen.
Ich kann für die CDU-Landtagsfraktion ankündigen, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Aus meiner Sicht kann eine zügige Beratung im Schulausschuss stattfinden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gegenstand der Debatte ist die Erste Beratung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, das auf der Grundlage des Berichts des Präsidenten über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten erstellt ist.
Der Präsident legt ausführlich dar, auf welcher Basis die Erhöhungen geschehen sollen, nämlich unter Zugrundelegung der allgemeinen Einkommensentwicklung und der Tarifabschlüsse 2003/2004. Demnach sieht der Gesetzentwurf in einem ersten Teil eine Erhöhung um 1,8 % vor, jedoch nicht ab August 2004, sondern erst ab Februar 2005. Damit reduziert sich die Erhöhung, umgerechnet auf zwölf Monate, auf 0,9 %.
Ein Vergleich mit anderen Berufsgruppen ergibt, dass dies in etwa der Besoldung eines 45-jährigen Oberstudienrats
oder eines 45-jährigen Bürgermeisters in einer Gemeinde mit 2 000 Seelen entspricht.
Bei einem Vergleich mit anderen Bundesländern – gemeint sind die Flächenländer der alten Bundesrepublik – liegen wir am unteren Ende der Skala. Ich denke daher, dass die Anhebung durchaus zu rechtfertigen ist.
In einem zweiten Teil, über den zu beschließen ist, werden die steuerfreien Aufwandsentschädigungen angehoben. Sie sind ein Ausgleich für die mandatsbedingten Kosten und gehören nicht zu den Diäten. Sie bestehen aus der allgemeinen Kostenpauschale, der Tagegeldpauschale und der Reisekostenpauschale. Die allgemeine Kostenpauschale soll um 2,5 %, die Tagegeldpauschale um 1,5 % und die Reisekostenpauschale um 3,5 % erhöht werden. Dazu muss gesagt werden, dass im vorigen Jahr 2003 keinerlei Anpassung vollzogen worden ist, sondern eine Nullrunde stattgefunden hat.
Wer die Kosten für das Betreiben eines Büros kennt, weiß, dass die vorgesehenen 911 € in der Tat nicht zu hoch sind. Denn allein die Miete für ein Büro ist zum Teil schon exorbitant hoch. Dazu kommen die Kosten für Strom und Wasser. Vor allem ist der Abgeordnete in seinem „Beruf“, der auf Kommunikation angelegt ist, auf alle möglichen Kommunikationsmittel wie Fax, EDV, Internet, Telefon usw. angewiesen, die natürlich auch zur Kostensteigerung beitragen.
Was die Reisekostenpauschale angeht, so bemängelt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Herr Däke, dass auch der Bürger fahren müsse und dass auch er somit von hohen Benzinpreisen betroffen sei. Das ist ganz sicher richtig. Aber der Bürger kann für seine Fahrten zumindest einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen, und er kann sich prinzipiell seinen Wohnort aussuchen, sodass er im Grunde am Ort seiner Arbeit wohnen kann, wenn er das will. Der Abgeordnete aber muss im Wahlkreis herumfahren können und flexibel und beweglich sein.
In einem dritten Teil des Gesetzentwurfs sind Verschärfungen bei der Altersvorsorge vorgesehen. Als Wesentlichstes nenne ich, dass die Mindestdauer für die Anwartschaft von bisher acht auf zehn Jahre verlängert wird. Das Mindestalter für den Empfang der Versorgungsbezüge wird von 60 auf 63 Jahre angehoben. Dies entspricht im Allgemeinen der Entwicklung bei den staatlich finanzierten oder staatlich bezuschussten Systemen.
Wir sehen in der Erhöhung der Bezüge überhaupt keinen Grund, uns zu schämen. Dennoch möchte ich sagen, dass die jährliche Diskussion, die gelegentlich auch in gewissen Medien nicht ganz fair geführt wird,
weder dazu angetan ist, das Ansehen des Parlaments zu steigern, noch dazu, den Eifer potenzieller Kandidaten für ein politisches Mandat zu beflügeln. Deshalb will der Landtag in der nächsten Legislaturperiode das Verfahren ändern,
was allerdings nicht so leicht ist, weil hier unter Umständen verfassungsrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden müssen.
Zunächst soll geprüft werden, ob die Entscheidung über die Festsetzung und Anpassung der Entschädigung einem externen Gremium übertragen werden kann, dem keine Abgeordneten angehören. Sollte dies nicht möglich sein, so sieht eine Alternative vor, sich an die bereits in Bayern und Niedersachsen praktizierten und bewährten Verfahren anzulehnen. Das würde bedeuten, dass ab dem 1. August eines jeden Jahres die steuerpflichtige Entschädigung und die steuerfreien Pauschalen an die Einkommens- und Preisentwicklung des jeweils abgelaufenen Jahres angepasst werden. Diese beiden Durchschnittswerte werden vom Statistischen Landesamt ermittelt und dem Präsidenten mitgeteilt. Der Präsident wird dann bei nötig werdenden Anpassungen die entsprechenden Beträge veröffentlichen.
Ein weiterer Punkt, der zur Befriedung der öffentlichen Auseinandersetzungen beitragen dürfte, ist die Absicht, bis zum Sommer 2005 eine Überprüfung des gegenwärtigen Systems der Entschädigung und der Abgeordnetenversorgung sowie deren wechselseitiger Abhängigkeit vorzunehmen. Dies soll auch durch eine externe Diätenkommission geschehen. Das Ziel soll sein, die Altersversorgung für die Zeit der Zugehörigkeit zum Parlament in die Hand des Abgeordneten selbst zu legen.
Das sind keine Zeitungsleser, Herr Abg. Wieser, sondern das ist eine externe Kommission, der allerdings auch wiederum keine Abgeordneten angehören sollen.
Das hat den Vorteil, dass diese unsägliche Diskussion einmal vom Landtag und von den Abgeordneten wegkommt und dass damit in der Öffentlichkeit insgesamt vielleicht auch etwas mehr Akzeptanz erreicht wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die vier Staatlichen Akademien für Lehrerfortbildung in einer Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als rechtsfähiger Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengefasst werden. Ich glaube, über die Namensänderung sind wir uns alle einig. Da gibt es keine Probleme. Ich darf diesen Namen hier also schon einmal vorab verwenden.
Die Vorteile dieser neuen Form liegen auf der Hand. Zum einen sind es die Vorteile, die an der Akademie Calw, die als GmbH geführt wird, bereits ersichtlich sind: Die Anstalt ist selbstständig in der Erstellung ihres Wirtschaftsplans und kann unternehmerisch tätig werden. Ebenso kann sie Drittgeschäfte abschließen. Außerdem erhält sie die Personalhoheit über Angestellte und Arbeiter. Das erhöht die Flexibilität. Schließlich werden die kaufmännische Buchführung und die Kosten- und Leistungsrechnung wie in einer GmbH geführt.
Anders als bei einer GmbH kommen die Gewinne jedoch unmittelbar der Aufgabe der Lehrerfortbildung zugute, und das pädagogische Personal kann als Akademiereferenten abgeordnet werden, was die Flexibilität hinsichtlich der vielfältigen Aufgaben dieser Akademie erhöht. Aus der geänderten Struktur, deren Kernpunkt die Bündelung ist, darf man Synergieeffekte, Kosteneinsparungen und eine erhebliche Effizienzsteigerung erwarten.
Die Kursplanung und Kursausschreibung wird vom Ministerium auf eine Ebene verlagert, die sehr viel näher an den Schulen ist und durch die Zusammenfassung flexibler auf die Bedürfnisse der Schulen reagieren kann. Dies ist nötig, weil die großen Schulreformen im Land eine andere Art von Fortbildung benötigen als bisher.
Wir brauchen eine Multiplikatorenschulung für landesweite Projekte und landesweite Innovationen. Wir brauchen die Fortbildung von ganzen Schulkollegien oder von Fachgruppen, um dem Bedarf an Fortbildung an unseren Schulen gerecht zu werden. Dazu müssen wir auch die Möglichkeit haben, diese Wünsche bei der Akademie vorzubringen. Das
heißt, Frau Rastätter: Hier ist ein Einfluss der Schulen auf die Gestaltung durchaus gegeben.
Schließlich brauchen wir die Qualifizierung von verschiedenen Gruppen wie Beratungspersonal, Leitungspersonal oder auch der Schulverwaltung. Das heißt, auch hierzu müssen Konzeptionen darüber entwickelt werden, was diese Akademie übernehmen soll. All dies muss aus einem Guss sein. Es muss auch über die Schularten hinweg koordiniert und abgestimmt sein. Dazu benötigt diese Akademie aber Gestaltungsspielraum. Diesen Gestaltungsspielraum schafft der vorliegende Gesetzentwurf.
Der Änderungsvorschlag der SPD, meine Damen und Herren, bezieht sich lediglich auf die Ausweitung der Gremien Aufsichtsrat und Kuratorium. Lehrerfortbildung im weitesten Sinne sollte man den Fachleuten überlassen. Ich sehe keinen Sinn darin, den Landtag hierin einzubinden.
Die Anbindung an das Ministerium ist konsequent, denn das Ministerium ist auch verantwortlich für die Fortbildung.
Wenn wir die politischen Gremien in diese Landesakademie einbinden und eine Ausweitung in alle möglichen Bereiche vornehmen würden, müssten wir dies auch bei anderen Institutionen tun, die vom Ministerium geleitet werden oder dem Ministerium unterstehen, zum Beispiel beim Landesinstitut für Schulsport in Ludwigsburg, beim Landesinstitut für Erziehung und Unterricht und womöglich auch noch bei den Seminaren. All diese Einrichtungen müssten wir mit politisch besetzten Gremien versehen. Meine Damen und Herren, das kann nicht Sinn der Sache sein.
Ich bin überzeugt, dass die neue Landesakademie ihre Aufgaben auch ohne unsere Beteiligung in den Gremien hervorragend erledigen wird. Ich bitte Sie, diesem Gesetz zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, bei einigen Punkten dieser Gesetzesvorlage gibt es keinen Streit mit der Opposition. Ich denke da an den einheitlichen Sonderschultyp. Dem werden Sie wohl sicher zustimmen.
Der Landeselternbeirat hat zugestimmt. Das scheint doch sehr unstrittig zu sein.
Das Gleiche gilt für die Kooperationsklassen von Hauptschule und BVJ. Denn hiermit wird es durchaus möglich, schwächeren Schülern einen Zugang zu einem Schulabschluss und dann eben auch zu einer Berufsausbildung zu verschaffen. Ich glaube, wir haben gerade bei diesen Schülern auch die Verpflichtung, alles zu tun, damit sie den Anschluss an die Arbeitswelt finden.
Ebenso dürfte der Punkt 4, die Information von Eltern volljähriger Schüler – das war uns ja schon bei der letzten Novelle ein Anliegen –, unstrittig sein. Die jetzt vorgesehene Regelung ist, glaube ich, dringend erforderlich. Es ist aber auch wieder ganz typisch, dass hier von rechtlicher Seite her der Datenschutz ein Übergewicht gegenüber der pädagogischen und schlichtweg menschlichen Verantwortung erhält. Das ist doch bezeichnend.
Die Herabsetzung des Einschulungsalters halten wir für dringend geboten. Wir wissen längst, dass Kinder in diesem Alter lernbegierig sind, wissbegierig sind. Diese Zeit haben wir jahrzehntelang verstreichen lassen, ohne sie zu nutzen, wobei gerade diesen Kindern durch eine frühe Einschulung auch Motivation für die weitere Schullaufbahn gegeben wird. Denn ständiges Zurückhängen, ständige Unterforderung belastet Kinder mindestens so stark wie eine Überforderung. Deshalb ist es richtig, dass hier ein individueller Zeitpunkt gewählt werden kann, der auf das Kind jeweils
abgestimmt ist, sodass die Schüler zu einem ihnen gemäßen Zeitpunkt den Einstieg in die Schule vollziehen können.
Kommen wir zu dem achtjährigen Gymnasium. Da ist die Einigkeit nicht mehr so groß. Wir haben in Baden-Württemberg lange Erfahrung mit den achtjährigen Gymnasien. Sie haben sich bewährt. Nun kann man sagen: „Die Zeit in dieser Schulart wird aber für alle auf acht Jahre verkürzt, dann sieht die Sache etwas anders aus.“ Ich halte dennoch die Einführung jetzt, und zwar möglichst schnell, für sinnvoll und möglich, weil den Schulen damit gleichzeitig mehr Selbstständigkeit gegeben wird. Wir haben die Kontingentstundentafeln, können damit auf die einzelnen Klassen reagieren. Wir haben die Stundenpools. Wir haben neue Lehrpläne, die jetzt gerade auch in einer anfänglichen Übergangszeit Spielraum für Anpassungen an die Klasse lassen, und stehen nicht mehr vor der Notwendigkeit, durch die Lehrpläne zu jagen, um am Ende des Schuljahrs den Lehrplan unbedingt erfüllt zu haben. Ganz wichtig sind in diesem Zusammenhang die Spielräume bei den Deputaten, die uns angekündigt worden sind. Ich glaube, das ist ein ganz wesentliches Moment, um die Motivation an den Schulen zu erhöhen.
Diese Motivation besteht. Die Lehrerinnen und Lehrer haben sich auf das achtjährige Gymnasium eingestellt und sind alle bereit und willens, sich jetzt an die Umsetzung zu machen.
Es ist, denke ich, wichtig, dass unsere Schüler die Schule früher verlassen. Wenn Sie heute in ein Gymnasium kommen und die Schüler der Klassenstufe 13 sehen, stellen Sie fest: Die passen nicht mehr in dieses System. Sie sind zu alt dafür, sie sind zu weit entwickelt dafür, sie sind zu selbstständig und können mit diesem Rahmenschema Schule nichts mehr anfangen. Deshalb ist es dringend notwendig, dass sie früher in die Eigenverantwortlichkeit entlassen werden und selber Verantwortung übernehmen können.
Die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen wird immer wieder angemahnt. Meine Damen und Herren, da kann ich nur sagen: Die Gymnasien haben sehr viel Erfahrung mit dieser Durchlässigkeit, insbesondere was die Fremdsprachen anbelangt. Wir bekommen auch viele Schüler aus anderen Bundesländern, die mit ganz anderen Fremdsprachenfolgen kommen. Das wird an den Schulen individuell geregelt. Die Schüler bekommen Nachlernfristen, sie bekommen Unterstützung aus der Schule. Das wird in diesem Fall ganz genauso funktionieren. Da habe ich überhaupt keine Sorge.
Wichtig ist – das wird auch geschehen –, dass es genügend Übergangsregelungen gibt und dass die Schulen genügend Freiheit bekommen, um mit solchen Fällen umzugehen. Natürlich weiß kein Mensch, wie das jetzt insgesamt flächendeckend ablaufen wird. Aber da sollten wir den Schulen einmal ein bisschen mehr Vertrauen entgegenbringen.
Sie werden mit diesen Problemen fertig werden und werden damit zurande kommen.
Ein Hinausschieben der Einführung des achtjährigen Gymnasiums bis ins Jahr 2007 bedeutete, dass die ersten Absol
venten im Jahr 2015 aus der Schule kämen. Damit würden wir wertvolle Jahre verschenken und gegenüber anderen Ländern in einen Rückstand kommen, der in keiner Weise gerechtfertigt ist. Ich denke, das achtjährige Gymnasium ist für unsere Schüler eine Chance. Auch ein gestaffeltes Einführen würde nichts bringen. Denn sobald Sie anfangen, diesen Bildungsgang an einigen Schulen einzuführen, wollen ihn alle anderen Eltern plötzlich auch haben, weil sie sehen, dass ihre Kinder, wenn ihnen das noch nicht angeboten wird, im Nachteil sind. Insofern muss das achtjährige Gymnasium flächendeckend auf einen Schlag eingeführt werden.
Das ist richtig, aber wir wissen aus Erfahrung, Herr Zeller, dass bei Neueinführungen die Eltern anschließend kommen und fragen: Warum für unsere Kinder nicht?
Denken Sie an die erste Fremdsprache. Der Landeselternbeirat war auch mit vielen anderen Dingen nicht einverstanden, etwa mit der Einführung der ersten Fremdsprache. Nachdem sie an Pilotschulen eingeführt wurde, haben plötzlich alle Eltern gefragt: Warum für unsere Kinder nicht? Und genauso würde es in diesem Fall sein.
Ich bin der Meinung, dass die Schulen mit diesem Problem fertig werden, dass es zwar Übergangsschwierigkeiten geben kann, dass diese aber an den Schulen geregelt werden können und hier die notwendige Flexibilität vorhanden ist. Deshalb sollten wir im nächsten Jahr unbedingt beginnen.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Zeller, Sie haben vorhin gesagt, Finnland mache vor, wie die Schule inhaltlich und organisatorisch aussehen solle. Zum einen haben wir inhaltlich sehr wenig gesehen. Dazu hätte man uns in den Unterricht lassen müssen.
Dann hätten wir etwas gesehen. Wir haben es aber nicht gesehen, wir haben nur etwas gehört.
Bezüglich des Organisatorischen sprechen Sie von der Ganztagsschule in Finnland. Das ist doch nachgerade lächerlich. Ihnen war doch die Enttäuschung ins Gesicht geschrieben,
als Sie in Finnland gehört haben, dass es keine Ganztagsschule gibt.
Sie haben gerade von der Ganztagsschule gesprochen!
Ja glauben Sie denn, das Mittagessen, das die Schüler dort bekommen, sei für die PISA-Ergebnisse verantwortlich? Das darf doch nicht wahr sein!
Außerdem beschweren Sie sich hier über den Mehrbedarf an Räumen im achtjährigen Gymnasium. Dort wird es Nachmittagsunterricht geben. Das heißt, wir gehen auf die Ganztagsschule zu. Das ist doch ein Widerspruch bei Ihnen, wie er größer nicht sein kann. Wir bewegen uns auf die Ganztagsschulen zu, und Sie sagen, wir sollten es wie in Finnland machen. In Finnland gibt es aber gar keine Ganztagsschule. Das ist ein Widerspruch, der gar nicht zu begreifen ist.
Was die frühere Trennung der Schüler angeht, so wollen Sie längere gemeinsame Lernzeiten haben. Ich glaube, es kommt nicht darauf an, dass wir die Schüler länger beieinander lassen, sondern darauf, dass es uns in der Grundschule besser gelingt, die Diagnose zu stellen, in welche Schulart die Schüler am besten gehen sollten. Daran müssen wir arbeiten, und dann ist dieses Problem erledigt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die beiden Anträge der Grünen resultieren ganz eindeutig aus dem ersten Schock der PISA-Studie,
die über uns hereingebrochen ist. Aber leider ziehen Sie die völlig falschen Schlüsse daraus und haben wohl offensichtlich nicht gemerkt, dass Baden-Württemberg in dieser Studie gut bis sehr gut abgeschnitten hat.
In Ihren Anträgen sind allerdings ein paar neue Aspekte enthalten, die mich verwundert und sehr gefreut haben. Sie fordern eine bessere Förderung der schwachen und der besonders befähigten Schüler. Letzteres habe ich von Ihnen noch nie gehört.
Das ist wunderbar, ja.
Sie verlangen besondere Anreize zur qualitativen Weiterentwicklung des Unterrichts – in Ordnung; da ist man ja immer dran. Und Sie verlangen bessere Rahmenbedingungen für die verlässliche Grundschule – in Ordnung.
Ihre Begründung bringt wiederum etwas, was mir aus Ihrer Feder ganz neu erscheint. Sie schreiben: „Lernfreude, Anstrengungsbereitschaft und Leistungen von Kindern werden durch guten, anregenden und fordernden Unterricht geweckt.“ Ich finde es toll, dass allmählich auch Sie dahinter gekommen sind.
Meine Damen und Herren, die Stellungnahme der Landesregierung listet alles auf, was in den letzten Jahren getan worden ist, übrigens schon längst vor der Veröffentlichung der Ergebnisse der PISA-Studie.
Das deckt sich mit vielem, was von Ihnen gefordert wird. Beide Anträge sind ja schon ein Jahr alt, und die Dinge haben sich mittlerweile auch weiterentwickelt.
Tröstlich ist, dass im letzten Jahr, nämlich im Mai oder Juni, eine Umfrage gestartet wurde bezüglich der Zufriedenheit der Eltern mit dem Schulsystem in Baden-Württemberg.
Es hat sich herausgestellt, dass die Eltern in Baden-Württemberg am zufriedensten sind. Das spiegelt sich auch darin wider, dass wir die niedrigste Jugendarbeitslosigkeitsquote haben, was, so glaube ich, ein nicht zu vernachlässigender Faktor ist.
Sie fordern die Halbtagsgrundschule. Wir sind einen anderen Weg gegangen: Wir haben die verlässliche Grundschule
und haben sie bedarfsgerecht eingerichtet.
An 80 % der Grundschulen wird dieses Angebot gemacht,
und wir wollen dies so, weil wir die Transparenz zwischen Unterricht und Betreuung erhalten wollen. Wir wollen keinen Mischmasch dazwischen, sondern beides muss klar und deutlich getrennt sein.
Wir wollen zweitens, dass die Eltern selber entscheiden können, ob ihr Kind bis mittags um 14 Uhr in der Schule ist
oder nicht vielleicht doch zum Mittagessen nach Hause kommen kann.
Meine Damen und Herren, das Land bezahlt für diese Angebote sehr viel Geld: 49 Millionen € für die Betreuungsangebote in den Jahren 2002 und 2003. Für das erweiterte Betreuungsangebot werden 50 % der Personalkosten vom Land übernommen, für die flexiblen Angebote 30 %.
Was Sie nun fordern, verlangt so viel mehr an finanziellen Ressourcen, die wir – insbesondere dank der rot-grünen Regierung in Berlin – nicht mehr zur Verfügung haben.
Was ist das Ziel der Grundschulbildung? Es geht doch wohl darum, eine Grundlage für die Fertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen zu schaffen, sie zu festigen und zu stärken. Die weiterführenden Schulen müssen sich darauf verlassen können, dass das in Ordnung ist. Sie selbst können es nicht mehr in Ordnung bringen, wenn es nicht in der Grundschule passiert ist.
Die Klagen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern klingen wohl uns allen schon seit Jahren in den Ohren.
Aber was passiert immer wieder? Zwei Drittel unserer Fünftklässler schreiben so, dass man glaubt, es seien Legastheniker – aber eine Epidemie in Deutschland ist relativ unwahrscheinlich. In Finnland können die Schüler nach einem Jahr lesen. In Deutschland kennen sie nach zwei Jahren das ABC. Lesen können sie immer noch nicht. Sie können es in der fünften Klasse in der Regel auch noch nicht. In Klasse 4 werden in manchen Schulen noch keine unvorbereiteten Diktate geschrieben. Wenn Sie sich heute die Handschrift unserer Schüler ansehen, dann wundern Sie sich nicht, dass die auch gar nicht mehr finden können, was falsch ist,
denn die Schrift ist so katastrophal, dass man sie nicht lesen kann. Der Schüler kann seine Fehler gar nicht mehr erkennen.
Dann liegt noch etwas im Argen. Wenn die Fünftklässler ankommen und ein Sofa im Klassenzimmer wollen, dann frage ich: Warum? „Das hatten wir in der Grundschule auch, und eine Computerecke hatten wir auch.“ Dann habe ich gefragt: Wozu? „Ja, wenn wir dann fertig waren, durften
wir dort hingehen.“ Dann habe ich gefragt: Wer hat das denn kontrolliert, ob ihr fertig wart? „Niemand. Wir waren auch immer ganz schnell fertig, um in diese Kuschelecke gehen zu können.“ Das kann eigentlich nicht Sinn der Sache sein.
Ein weiteres Beispiel: Hausaufgaben werden in vielen Grundschulen gar nicht mehr oder nur so knapp gestellt, dass die Schüler sie in der Fünfminutenpause erledigen können, also sehr häufig gar nicht mehr gefordert sind, am Nachmittag noch einen kleinen Beitrag an Hausaufgaben zu leisten.
Das ist nicht „Asbach“ uralt, sondern das ist leider traurige Wahrheit, Herr Kollege Schmid.
Wir haben strukturell und organisatorisch an unseren Grundschulen sehr viel erreicht, aber jetzt müssen wir uns, glaube ich, auch einmal um die Inhalte kümmern. Ich denke, wir sollten die Aufmerksamkeit auf die Methoden lenken.
Beim Lesen haben wir zum Beispiel eine Mischung aus Ganzwortmethode, Bildmethode und ich weiß nicht wie vielen anderen Methoden mehr. Was die Schüler nicht können, ist Buchstabieren – vom Rechnen ganz zu schweigen. Es wird viel zu wenig gerechnet. Die Schüler haben kein Gefühl für Zahlen – auch das muss anerzogen werden, es ist nicht von Natur aus da. Offensichtlich führen unsere bisherigen Methoden also nicht mehr zum Ziel.
Gerne.
Sie wollten fragen.
Nein, meine Aussagen haben damit zu tun, dass die Schüler auch in der Grund
schule nachmittags selbstständig bis zu einer halben Stunde Hausaufgaben machen können.
Nein, selbstständig, allein.
Für die Verbesserung sind die Lehrer da. Aber die Eltern können zumindest danach schauen, ob die Hausaufgaben sauber und vollständig erledigt worden sind.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns einmal überlegen, was es mit unseren Methoden auf sich hat. Da, denke ich, sind insbesondere unsere Pädagogischen Hochschulen gefragt. Ich glaube, wenn die rot-grüne Bundesregierung das Danaergeschenk von 4 Milliarden € für Ganztagsschulen zum Teil in die Forschung stecken würde, dann könnten wir hier einiges erreichen. Wir müssen uns fragen: Welche Methoden führen zu welchen Zielen, insbesondere bei den Grundschulen, aber auch bei den weiterführenden Schulen?
Diese Folgen und Auswirkungen müssen präzise untersucht werden.
Defizite aus der Grundschule – ich habe es schon gesagt – sind in den weiterführenden Schulen nicht mehr reparabel.
Nach Ihren Worten muss die Grundschule „Anstrengungsbereitschaft und Leistung durch fordernden Unterricht“ erreichen. Das finde ich hervorragend. Also gehen wir doch einmal weg von der Kuschelecke und von der Verlängerung des Kindergartens in der Grundschule. Die Kinder wollen etwas leisten, und sie sind stolz auf ihre Leistungen. Dann sollten wir sie auch entsprechend fordern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Gesetzesnovelle des § 90 handelt von den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und möchte die Verfahren zu deren Verhängung verkürzen. Die Gesetzesänderung wird erst dann wirksam, wenn alle pädagogischen Maßnahmen vorher nicht zum Erfolg geführt haben, und das stellt dieses Gesetz deutlich heraus.
Wir haben in der ersten Lesung und im Ausschuss die Inhalte sehr genau besprochen. Ich möchte hier nur noch auf fünf Punkte eingehen.
Ein Einwand bestand darin, dass die Lehrer mitbestimmen sollten, weil sie die Schüler am besten kennen. Meine Damen und Herren, der Schulleiter führt, bevor es zu einem Ausschluss – egal, welcher Länge – kommt, endlose Gespräche: mit den Schülern, mit den Lehrern, mit den Eltern, eventuell mit der betroffenen Klasse, mit den Beratungslehrern, mit der Klassenkonferenz, mit dem Verbindungslehrer. Er vereinbart gegebenenfalls eine Verhaltensänderung. Es geht also nicht um beliebige Einzelgespräche, die er führt, sondern der Schulleiter kennt in der Regel seine Pappenheimer.
Stellen Sie sich bitte vor, wie eine solche Konferenz abläuft. Wer auch immer von Ihnen schon an Lehrerkonferenzen teilgenommen hat, kann das eigentlich gut nachvollziehen. Die Meinungen sind zum Glück nicht einheitlich, und
es gibt zum Teil schon sehr heftige Diskussionen um das Für und Wider einer Maßnahme. Auch der Verlauf der Diskussion ist oft entscheidend für das Abstimmungsverhalten. Ich halte es auch für sehr fragwürdig, eine Strafe nach Mehrheitsverhältnissen zu verhängen. Im Gegenteil: Wir brauchen eine Person, die abwägt, die das Für und Wider abwägt, die sich mit den Argumenten und Meinungen der Kollegen auseinander setzt und dann eine gerechte Entscheidung trifft. Der Schulleiter übernimmt damit die persönliche Verantwortung. Er stärkt den Lehrern den Rücken, und er entlastet sie.
Zweiter Punkt: Die SPD fordert: Auf eine frühzeitige Kooperation mit dem Jugendamt ist hinzuwirken. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist in vielen Fällen sowieso notwendig. Aber die Formulierung „darauf ist hinzuwirken“ ist völlig schwammig und unpräzise. Was soll das heißen?
Wer wirkt auf was hin? Wann ist genügend hingewirkt worden und wann nicht? Das heißt, hier haben wir schon wieder einen Schritt, bei dem ein Verfahrensfehler festgestellt werden kann, der vermeidbar ist.
Dritter Punkt: Die SPD fordert die Zustimmung der Klassenkonferenz. Dazu habe ich unter Punkt 1 das Notwendige gesagt. Sie fordert das allerdings schon bei einem Ausschluss von fünf Tagen. Das heißt, hier wird gegenüber dem alten Gesetz auch wieder eine Verfahrensverlängerung bewirkt statt einer Verkürzung.
Sie beantragt außerdem die Anhörung des Klassenpflegschaftsvorsitzenden, des Beratungslehrers und des Schulsozialarbeiters. Mit denen hat sich der Schulleiter aber sowieso auseinander gesetzt. Eine Anhörung des Klassenpflegschaftsvorsitzenden ist aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht möglich. Das ist in § 56 des Schulgesetzes geregelt. Wenn Angelegenheiten einzelner Schüler zu beraten sind, können sie nur mit Zustimmung der betroffenen Eltern mit dem Elternvertreter behandelt werden. Außerdem – das haben wir im Gesetz vorgesehen – können die betroffenen Eltern, wenn sie wollen, den Klassenpflegschaftsvorsitzenden als Beistand mitbringen. Auch hier ist also für Abhilfe gesorgt. Das Anliegen wird mit diesem Punkt ins Gegenteil verkehrt.
Vierter Punkt: Die Eltern erwachsener Schüler sollen informiert werden. Das hatten wir schon im Ausschuss besprochen. Das gehört nicht in § 90, sondern in § 55 des Schulgesetzes. Wir werden aber trotzdem dagegen stimmen, weil es in diesem Gesetz hier keinen Platz hat. Wir sind uns im Inhalt einig, möchten das aber gern noch ein bisschen ausweiten, weil man zum Beispiel die Eltern auch über bedenkliche Entwicklungen bei den Leistungen informieren sollte. Hier sind aber, wie gesagt, noch datenschutzrechtliche Probleme zu lösen.
Fünfter Punkt: Beim endgültigen Ausschluss soll in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt ein Hilfe- und Entwicklungsplan entwickelt werden. Meine Damen und Herren, das ist nun wieder eine Detailregelung, die jedem den Atem abschnürt. Die Beteiligung der Jugendämter ist im
Gesetz vorgesehen, und Sie werden doch hoffentlich den Jugendämtern die Kompetenz zutrauen, dass sie wissen, wie sie zu handeln haben, was sie zu tun haben und welche Verfahrenswege sie einzuschlagen haben. Das müssen wir nicht im Gesetz geregelt haben; es passt auch gar nicht hinein.
Fazit: Die Verbesserungen sind: zeitnahe Reaktionen auf Fehlverhalten, das Auffangen des Jugendlichen durch das Jugendamt in Kooperation mit der Schule bei einem endgültigen Ausschluss, die Möglichkeit eines Schulwechsels mit einer Perspektive, indem Vereinbarungen geschlossen werden können und eine Probezeit ausgemacht werden kann, und schließlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Meine Damen und Herren von der Opposition, ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Die Schulleiter werden es Ihnen danken.
Herr Kollege Zeller, ist Ihnen entgangen, dass im Gesetzentwurf steht, dass das Jugendamt einzuschalten ist, wenn dem Schüler zum zweiten Mal der Ausschluss angedroht wird?
Liebe Frau Kollegin Rastätter, dieser Satz wird natürlich nicht durch die folgende Aussage relativiert, sondern die folgende Aussage ist etwas anderes. Das muss man schon auseinander halten. In der folgenden Aussage geht es darum, ob ein Schulausschluss an sich eine sinnvolle Maßnahme ist. Das ist eine ganz andere Frage. Zunächst ging es um die Straffung von Verfahrensweisen.
Nun kann man sich trefflich darüber streiten, ob der Schulausschluss eine sinnvolle Maßnahme ist. Aber wir haben im Gesetz stehen, dass die Jugendhilfe damit befasst wird. Also wird ja der Jugendliche nicht vor die Tür gesetzt und ihm wird nicht gesagt: „Jetzt sieh zu, was du machst“, sondern er bekommt jemanden an die Hand, mit dem die Schule abspricht, was zu tun ist. Es kann zum Beispiel bei einem Oberstufenschüler ganz sinnvoll sein, zu sagen: „Sie schließe ich jetzt einmal zwei Wochen aus. Sehen Sie zu, wie Sie an Ihren Unterrichtsstoff kommen“, damit er merkt, dass es auf Prüfungen zugeht. Hier muss man schon sehr stark differenzieren und darf nicht alles über den gleichen Kamm scheren.
Ich bitte Sie vor allen Dingen darum, die Aussagen in dem Schreiben der Direktorenvereinigung Südwürttemberg genau zu lesen. Dahinter steht nämlich volle Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! § 90 des Schulgesetzes regelt die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und deren Anwendung. Es hat sich allerdings schon seit langem erwiesen, dass dieser Paragraph unflexibel, schlecht handhabbar und vor allem völlig unpädagogisch ist. Im Gegenteil: Er untergräbt alles, was mit Erziehung zu tun hat.
Das bisherige Verfahren läuft folgendermaßen ab: Wenn sich ein Schüler in der Schule fehlverhält, gibt es verschiedene pädagogische Möglichkeiten, ihn umzustimmen, und wenn dies nicht gelingt, treten die ersten Erziehungsmaßnahmen in Kraft. Das ist das Nachsitzen in verschiedenen Variationen, die Versetzung in eine Parallelklasse oder die Androhung des zeitweiligen Ausschlusses. So weit, so gut. Das sind Maßnahmen, die unproblematisch sind, weil über sie schnell entschieden werden kann.
Eine weitere Stufe sind der zeitweilige Ausschluss des Schülers bis zu vier Wochen, die Androhung des Ausschlusses aus der Schule und der Ausschluss aus der Schule. Diese drei Schritte sind formal ungeheuer kompliziert, und ein reiner Verfahrensfehler, zum Beispiel wenn ein Schulleiter vergisst, die Eltern zu fragen, ob die Schulkonfe
renz beteiligt werden soll, führt bereits dazu, dass die entsprechende Maßnahme aufgehoben wird. Sie können sich vorstellen, was das für einen Eindruck auf die Schüler und die Klasse macht.
Aber auch der zeitliche Aufwand ist unvertretbar hoch. Es sind bis zu vier Konferenzen notwendig, bis eine solche Maßnahme verhängt werden kann. Die erste Sitzung ist die Anhörung in der Klassenkonferenz und die Bekanntgabe der beabsichtigten Entscheidung, die zweite Sitzung ist die Schulkonferenz, die mitzubestimmen hat, in der dritten Sitzung entscheidet die Klassenkonferenz unter Einbeziehung des Votums der Schulkonferenz, und in der vierten Sitzung wird gegebenenfalls über das Abhelfen des Widerspruchs entschieden.
Meine Damen und Herren, es kann Wochen dauern, bis eine solche Maßnahme durchgeführt wird; wenn dann noch Ferien dazwischen fallen, von denen wir ja genügend haben, kann es sich über sechs bis acht Wochen hinziehen.
Ich möchte klarstellen: Niemand ist begierig, diese Maßnahmen zu verhängen. Aber Jugendliche suchen Grenzen des Erlaubten, und das ist auch in Ordnung und ist überhaupt nicht zu verdammen. Aber es ist völlig verfehlt und ein Erziehender handelt fahrlässig, wenn er nicht mit aller Kraft diese Grenzen durchsetzt und nachdrücklich darauf hinweist und vor allem eine Grenzverletzung unmittelbar und konsequent ahndet.
Diese erzieherischen Fähigkeit, Grenzen zu setzen und Konsequenz zu zeigen, ist seit Einführung der antiautoritären Erziehung in unserer Gesellschaft weitgehend abhanden gekommen. Sie ist dennoch eines der wesentlichen Prinzipien in der Erziehung. Eine Strafe, die nicht gleich vollzogen wird, verliert für den Missetäter ihren Sinn.
Zugleich soll eine solche Strafe auch ein Signal an die Klasse und an die Mitschüler sein. Nicht selten sind es Einzelne, die den Frieden stören. 29 andere warten geradezu darauf, dass etwas passiert, und diese Schüler sollen aus einer raschen Reaktion auch lernen, dass ein Verstoß gegen Schulordnung, Schulvereinbarung oder gar ein Gesetz keinen Sinn macht.
§ 90 des Schulgesetzes verhindert nun aber, dass Maßnahmen auf dem Fuße folgen. Sie sind daher ohne Wirkung. Im Gegenteil: Sie erhalten ein unangemessenes Gewicht. Die Schüler sind keine Straftäter, die mit komplizierten Verfahren verfolgt werden müssten. Wir verhängen keine Strafbefehle, und wir sprechen auch keine Verurteilungen aus, sondern wir treffen Erziehungsmaßnahmen. Deshalb ist hier eine Änderung dringend nötig.
Neulich titelte eine Zeitung: „CDU/FDP verschärfen Schulstrafen“. Das klingt gut, aber es hat mit Sachlichkeit nichts zu tun. Es geht nicht um eine Verschärfung, denn diese Strafen bestehen bereits seit langer Zeit. Sie werden auch überhaupt nicht verändert, sondern es werden lediglich die Verfahren verändert und vereinfacht, indem man dem Schulleiter mehr Kompetenz und mehr persönliche Verantwortung für diese Dinge überträgt.
Ich will auf die wesentlichen Änderungen kurz eingehen. Übertragung der Entscheidungskompetenz auf den Schulleiter: Der Schulleiter muss bei den letzten drei Stufen, also ab dem zeitweiligen Ausschluss, die Klassenkonferenz hören, beim endgültigen Ausschluss auch die Schulkonferenz. Entscheiden tut er selbst. Er wird sich aber hüten, ohne triftigen Grund über das Votum der Klassenkonferenz und der Schulkonferenz hinwegzugehen, denn er ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, und alle Maßnahmen müssen verwaltungsgerichtlich überprüfbar bleiben.
Zweitens: Wegfall der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs.
Die Schule kann im Moment sowieso den sofortigen Vollzug anordnen, das heißt, diese Maßnahme ist eine reine Formalität und aufgrund des zusätzlichen Aufwands überflüssig.
Drittens: Die Neuaufnahme an einer anderen Schule nach dem endgültigen Schulausschluss wird neu geregelt. Die Schule kann mit dem Schüler eine Vereinbarung treffen. Das erleichtert der Schule die Aufnahme und ist zugleich für den Schüler Hinweis auf eine dringend notwendige Verhaltensänderung. Weiterhin kann die Schule eine Probezeit ausmachen, eine Bewährungsfrist für den Schüler setzen.
Schließlich haben wir auf Anregung der SPD noch Bestimmungen in Bezug auf die Einschaltung der Jugendhilfe aufgenommen. Ab dem zeitweiligen Ausschluss kann die Jugendhilfe eingeschaltet werden. Das wird immer von den familiären und den sozialen Umständen des Kindes abhängen. Bei einem zweiten zeitweiligen Ausschluss soll sie eingeschaltet werden, und bei endgültigem Ausschluss muss sie eingeschaltet werden. Damit wird auch die Übertragung sozialer Aufgaben auf den betreffenden Schüler erleichtert, denn man kann der Schule nicht zumuten, dass sie soziale Dienste für diesen Schüler auch noch sucht und ihn dort unterbringt. Das kann in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe geschehen, sodass es dem Schüler nicht einfällt, dass diese Maßnahmen ihn unter Umständen zu weiterem Schwänzen anregen.
Meine Damen und Herren, in diesem Gesetzentwurf steht beim Punkt Kosten: „keine finanziellen Auswirkungen“. Ich sehe Einsparungen in personeller und in zeitlicher Hinsicht.
Das spart Geld.
Nun ist die SPD leider nicht mit im Boot. Wenn es richtig ist, was ich gehört habe, dann war der zuständige Arbeitskreis der SPD, in dem ja immerhin Fachleute auf diesem Gebiet sitzen, einstimmig für diese Gesetzesänderung. Sie haben es aber in der Fraktion nicht durchbekommen. Die Fraktion hat dann die Zustimmung zu diesem Gesetz gekippt.
Meine Damen und Herren von der SPD, ich möchte Sie herzlich bitten: Opfern Sie nicht den pädagogischen Sachverstand auf dem Altar der Ideologie.
Das geschieht zum Schaden von Schülern und Eltern. Ich möchte Sie herzlich bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und wenn Sie sich das nicht trauen, dann enthalten Sie sich wenigstens der Stimme.
Danke schön.
Ist Ihnen bekannt, Frau Kollegin Rastätter, dass man bereits jetzt in der Klassenkonferenz entscheiden kann, ob dem Widerspruch abgeholfen wird, und dass es sich hier nur um eine Formalie handelt, die völlig überflüssig ist und nur Zeitaufwand kostet?
Ich nehme die Wahl an und bedanke mich.