Ernst Behringer
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft es zu, dass Soldaten aus anderen Bundesländern, beispielsweise aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, für ihren schwierigen und lebensgefährlichen Dienst in Afghanistan spezielle Verdienstorden ihrer jeweiligen Bundesländer erhalten, während die baden-württembergischen Soldaten bisher leer ausgehen?
b) Plant die Landesregierung, einen entsprechenden Landesorden für die baden-württembergischen Soldaten nach schwierigen Einsätzen zu schaffen oder sie in sonstiger Weise besonders auszuzeichnen oder zu ehren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung – –
Jawohl, einverstanden.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vom Vorsitzenden Döpper vorgelegte Bericht hat uns allen einmal mehr gezeigt, wie vielseitig die Eingaben an den Petitionsausschuss sind. Es sind oftmals ganz persönliche Betroffenheiten, die daraus resultieren, wie die Parlamente als Gesetzgeber das gesellschaftliche Leben gestalten. Als Parlamentarier können wir an den Eingaben und Beschwerden ablesen, wie sich die von uns beschlossenen Gesetze auswirken. Zum Teil können wir daraus auch Lehren ziehen.
Ich möchte mich vorab bei dem Kollegen Döpper bedanken, der unsere Arbeit im Petitionsausschuss bereits sehr ausführlich dargestellt hat.
Meine Damen und Herren, natürlich kommen insbesondere im Asylrecht und im Ausländerrecht immer wieder besondere Fälle vor – Fälle, die einem unter die Haut gehen. Aber für den Petitionsausschuss gilt, dass die rechtlichen Grenzen, die vom Gesetzgeber aufgestellt worden sind, nicht überschritten werden dürfen, auch wenn wir das persönliche Schicksal der Menschen als schwerwiegend ansehen. Wir können daher nicht aus Mitleid oder aus besonderer Betroffenheit heraus Entscheidungen gegen geltendes Recht treffen, selbst wenn wir das in dem einen oder anderen Fall vielleicht gerne tun würden.
Der Ausschuss entscheidet selbstbewusst, selbstständig und nicht nur als verlängerter Arm der Regierung. An dieser Stelle möchte ich einmal betonen, dass Stellungnahmen der Regierung für den Petitionsausschuss und den jeweiligen Berichterstatter nicht immer gleich Gesetze sind. Auch die Regierung kann sich einmal irren.
Meine Damen und Herren, manche Kollegen haben hin und wieder Schwierigkeiten, ihre Petitionen zeitgerecht auf die Tagesordnung zu setzen. Ich möchte an diese appellieren,
schneller zu einer Entscheidung zu kommen, denn auch die Petenten haben ein Anrecht auf schnelle Bearbeitung.
Es ist auch nicht in Ordnung, wenn Berichterstatter die Umsetzung der im Petitionsausschuss getroffenen Entscheidungen – ob sie ihnen passen oder nicht – durch Liegenlassen des Vorgangs verzögern und somit die Petition nicht abschließen.
Der Petitionsausschuss muss auch in Zukunft ein ansprechbares Gremium für den Bürger sein. Er hat eine sehr wichtige Funktion für das ganze Parlament. Wir dürfen nie vergessen: Wenn sich ein Bürger hinsetzt und dem Petitionsausschuss seine Sorgen und Probleme schriftlich mitteilt, dann ist ihm das persönlich ein großes Herzensanliegen. Er glaubt und kann auch hoffen, dass sein Anliegen ernst genommen wird. Ich meine, durch die Petitionen wird unsere parlamentarische Arbeit mit Leben, mit der Lebendigkeit von Menschen erfüllt.
Nach wie vor sind insbesondere die Petitionen im Baubereich sehr vielfältig und müssen sehr sensibel behandelt werden. Gerade in Bausachen haben die Ortstermine des Petitionsausschusses häufig gute Wirkung gezeigt. Sie führen von den Kommissionen in vielen Fällen zu praktischen Lösungen. Es werden Kompromisse erzielt. Natürlich ist es nicht immer möglich, alle Erwartungen zu erfüllen. Schließlich können und wollen wir keine Superrevisionsinstanz sein.
Im Übrigen gibt es auch keinen Erfahrungssatz, dass Petitionen von Haus aus immer berechtigt sind. Wir haben also viele Bürgerinnen und Bürger enttäuschen müssen, weil wir ihrem Anliegen nicht zum gewünschten Erfolg verhelfen konnten. Die Gesetzeslage ließ uns dabei keinen Spielraum. Wichtig war aber, dass wir den Menschen, den Petenten das Gefühl vermittelt haben, ihre Anliegen ernsthaft geprüft zu haben. Dies wird auch in Zukunft so sein.
Meine Damen und Herren, mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Petitionsbüro und den Regierungsvertretern für die vertrauensvolle Arbeit und das gute Miteinander. Besonders dem Vorsitzenden Döpper, wenn er auch manchmal einknickt,
und seinem Stellvertreter, Herrn Gall, sage ich ebenfalls ein herzliches Wort des Dankes. Ich danke aber auch den Petenten für das Vertrauen, das sie dem Parlament entgegenbringen, wenn sie sich mit einer Bitte, einer Beschwerde oder einer Anregung an uns wenden.
Nun wünsche ich uns allen, dass wir trotz aller politischer Gegensätze und aller Mühseligkeiten weiterhin ehrliche Makler zwischen Bürgern und Behörden bleiben.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Ist der Landesregierung bekannt, wann mit der tatsächlichen Einführung der Lkw-Maut durch die Bundesregierung zu rechnen ist und wie hoch gegebenenfalls die monatlichen Einnahmeausfälle durch die verspätete Umsetzung in Baden-Württemberg sein werden?
b) Hat die Verzögerung der Mauteinführung Auswirkungen auf die Realisierung der in Baden-Württemberg vorgese
henen Straßen- und Schienenprojekte des Bundesverkehrswegeplans?
Kann die Lkw-Vignette wieder eingeführt werden, oder entsteht auch noch Schadenersatzanspruch?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Dürfen begonnene Planungen für Bundesstraßenbauvorhaben, die durch den Bund – wie zum Beispiel die B 311 Sigmaringen–Mengen – vom vordringlichen Bedarf in den weiteren Bedarf zurückgestuft wurden, fortgesetzt werden?
b) Wenn nicht, erstattet der Bund dem Land bisher angefallene Planungskosten?
Herr Staatssekretär, ist der Landesregierung bekannt, wie hoch die bisher angefallenen Kosten sind?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Ist eine Güterbahnverbindung Ulm–Mengen–Meßkirch– Sigmaringen–Stockach als Zubringer zum Alpentransit über den Gotthard geplant?
b) Wäre durch eine solche Verbindung der Ausbau der Südbahn, der ja gerade auch mit dem Bedarf für den Güterverkehr begründet wird, gefährdet?
Ich habe ebenfalls dagegen gestimmt. Ich schließe mich den vom Kollegen Scheuermann vorgetragenen Gründen vollinhaltlich an.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Thema Erhebung und Verwendung der Lkw-Maut frage ich die Landesregierung:
a) Ist bekannt, ob und gegebenenfalls wie lange sich die zum 1. Januar 2003 geplante Einführung eines elektronischen Mautsystems zur Erhebung der Lkw-Maut verzögern wird?
b) Ist bekannt, ob der Bund dadurch entstehende Einnahmeausfälle kompensieren kann, insbesondere, ob im Bundeshaushalt entsprechende Vorsorge getroffen ist?
Ich habe noch eine Frage: Trifft es zu, dass dem Straßenbau im Land durch die Schlampereien des Bundesverkehrsministers Bodewig
bei der Vergabe des Mautsystems Mittel für den Autobahnbau verloren gehen, und in welcher Höhe ist dies gegebenenfalls der Fall?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung zum elektronischen Mautsystem für Lkws:
a) Ist die Straßenbauverwaltung des Landes darüber informiert, dass der Bund ein elektronisches Mautsystem für Lkws nicht fristgerecht bis zum 1. Januar 2003 zur Verfügung stellen kann?
b) Trifft es zu, dass dem Land Baden-Württemberg dadurch im Jahr 2003 aus dem Anti-Stau-Programm 151 Millionen DM weniger für den Ausbau der Bundesautobahnen zufließen?