Michael Sieber
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach diesen Beiträgen ist klar geworden, dass ich heute meine Redezeit nicht auszuschöpfen brauche,
weil ich so viel Gemeinsamkeit gar nicht erwartet habe. Dennoch darf ich in aller Kürze Herrn Minister Frankenberg entschuldigen, der im Augenblick auf dem Weg zu einer Sitzung des Wissenschaftsrats in Bremen ist. Deswegen habe ich die Freude, die Stellungnahme der Regierung vorzutragen.
Meine Damen und Herren, es ist klar geworden, dass es ein gemeinsames Anliegen aller Fraktionen und auch der Landesregierung ist, die Durchlässigkeit der Bildungswege und die attraktive Gestaltung der dualen Ausbildung umzusetzen. Diesen beiden Anliegen wird nach meiner Überzeugung der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP/ DVP in hohem Maße gerecht. Ich möchte ganz kurz auf die drei wesentlichen Punkte eingehen.
Erstens: Berufstätige erwerben durch Aus- und Fortbildung fachliche Kenntnisse, die sie in entsprechenden Studiengängen einsetzen können. Durch ihr Vorwissen haben sie auch bereits Vorstellungen über die Anforderungen des Studiums.
Zweitens: Die gleiche Aussagekraft der Berufsausbildung lässt sich für ein Studium in fremden Studiengängen – das als Anmerkung zu der Position und dem Entwurf der Grünen – nicht ohne weiteres unterstellen. Im Interesse der Studieninteressierten ist es daher richtig, bei einem Studium in einem nicht affinen Studiengang an einer Eignungsprüfung festzuhalten.
Und drittens: Die Übertragung der Eignungsprüfung auf die Hochschulen und die obligatorische Studienberatung runden den verbesserten Hochschulzugang für Berufstätige ab.
Ein Satz sei mir zu dem Entwurf der SPD gestattet. Der Vorschlag der SPD beschränkt sich auf den Aspekt der Weiterqualifizierung, das heißt auf den ausschließlich fachgebundenen Hochschulzugang. Mit dem Entwurf der CDU und der FDP/DVP gehen wir, glaube ich, über diesen Entwurf hinaus.
Der Vorschlag der Grünen lässt, finde ich, die Systematik des Gesamtbildungssystems außer Acht, indem er einen Verzicht auf eine Prüfung der Studierfähigkeit bei fremden Studiengängen begehrt. Darüber wird man im Ausschuss in aller Offenheit diskutieren müssen.
Ich komme schon zum Schluss: Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet ein modernes Hochschulzugangsrecht für Berufstätige, das zugleich die Attraktivität der dualen Ausbildung deutlich steigern wird. Dieser Entwurf wird den Bedürfnissen und Anforderungen der Hochschulausbildung und gleichzeitig den Interessen qualifizierter und auch motivierter Studienbewerber aus der beruflichen Praxis gerecht.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abg. Utzt wie folgt:
Zu Frage a: Entsprechend dem Beschluss der Landesregierung ist vorgesehen, für das Museum zum Thema Oberschwaben bis Herbst 2005 eine detaillierte inhaltliche Museumskonzeption zu erarbeiten. Zwischen der Raumschaft und dem Württembergischen Landesmuseum haben erste Gespräche und Begehungen stattgefunden. Ein abgestimmtes Grundlagenpapier wird Basis für das im Herbst vorzule
gende Museumskonzept sein. Nach Vorlage der detaillierten Konzeption kann über die Bereitstellung des Landesbeitrags bis zu maximal 2 Millionen € entschieden werden.
Zu Frage b: Die vorbereitenden Gespräche für die Gründung des Trägervereins wurden geführt. Der Trägerverein soll nach Erarbeitung der abgestimmten Museumskonzeption und einer detaillierten Festlegung der Betriebskosten des Museums gegründet werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Dr. Palmer wie folgt:
Zu Frage a: Dies trifft so nicht zu. Die im Presseartikel erwähnte Verlegung der Plastik und der Erinnerungstafeln auf die der Planie zugewandte Seite war von vornherein nur als Provisorium gedacht. Tafeln und Skulptur sind jedoch auch an ihrem jetzigen Platz jederzeit einzusehen und auch Bestandteil der Museumsführungen und der Stadtführungen durch die Stuttgart Marketing GmbH.
Zu Frage b: Es bestand von Beginn an Einvernehmen, dass bei Vorliegen der baulichen Voraussetzungen ein besser geeigneter Platz in der Dürnitz des Alten Schlosses genutzt werden soll. Hierfür bieten sich nach Gesprächen mit dem Vermögens- und Hochbauamt Stuttgart vor allem zwei Alternativen an, über die sehr zeitnah entschieden werden soll:
Alternative 1: Ein sehr gut geeigneter Platz für eine dauerhafte Anbringung der Erinnerungstafeln und der Plastik besteht unter den Arkaden im Innenhof des Alten Schlosses. Der Schlosshof ist der am meisten besuchte Teil des Alten Schlosses. Er ist in alle Stadtführungen einbezogen. Er ist für alle Besucher der Schlosskirche und des Innenhofes täg
lich bis 20 Uhr geöffnet. Dadurch könnten auch die Besucher erreicht werden, die die Dürnitz nicht betreten.
Alternative 2: Nach Abstimmung mit dem Württembergischen Landesmuseum und dem Vermögens- und Hochbauamt Stuttgart könnte ein Teil der Ausstellung zeitgenössischer Möbel in der Dürnitz entfernt werden. Die Erinnerungstafeln und die Plastik könnten dann an der Wand zur Dorotheenstraße angebracht werden.
Beide Alternativen, Herr Kollege Palmer, hätten zudem noch den Vorteil, dass die Tafeln und die Plastik bei Veranstaltungen nicht temporär abgehängt werden müssten.
Ich habe vorhin gesagt: zeitnah. Ich denke, dass wir die gewählte Alternative im Herbst dieses Jahres umsetzen können.
Herr Kollege, Sie meinen die Gedenkstätte, die zum Geburtstag im Herbst 2006 – –
Nach meiner Kenntnis liegen wir mit den Vorbereitungen voll im Zeitplan, das heißt, der Ideenwettbewerb zur Gestaltung ist abgeschlossen. Nach meiner Kenntnis liegt der Bauantrag derzeit bei der Stadt Stuttgart vor, sodass wir davon ausgehen, dass diese Erinnerungsstätte wie geplant im November 2006 eröffnet werden kann.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen wir vielleicht einmal ein paar Fakten sprechen: Wir in Baden-Württemberg nehmen den Verfassungsauftrag zusammen mit unseren Kommunen ernst, weil wir davon überzeugt sind, dass die Kulturförderung im Kanon der Landesaufgaben kein schmückendes Beiwerk, also kein Ornament, sondern ein Fundament des Staates ist und somit zu den Kernbereichen des Staates gehört.
Wir stehen – ich sage jetzt nicht in dürftiger Zeit, aber unter härteren Bedingungen – zu unserer Verantwortung, den kul
turellen Einrichtungen und den Kulturschaffenden im Land die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir alle profitieren davon.
Nun gehört es, meine Damen und Herren – wir alle wissen es –, zu den Ritualen von Haushaltsberatungen, dass die Opposition das Erreichte für zu wenig hält. Das ist ihr gutes Recht. Aber es ist auch das Recht der Regierung, darauf hinzuweisen, dass wir, anders als die Opposition, gezwungen sind, zwischen dem, was machbar ist, und dem, was wünschenswert ist, zu unterscheiden.
Wenn Sie, liebe Frau Utzt, Planungssicherheit einfordern – ich rede jetzt von den Kommunaltheatern –, kann ich nur sagen: In allen anderen Bundesländern wäre man froh, wenn man eine Planungssicherheit von zwei Jahren – diese beschließen wir mit diesem Haushalt – hätte.
Aber ich sage Ihnen auch: Ich kann nicht mehr Planungssicherheit gewähren, als ich selber habe.
Was die Orchester betrifft, verehrte Frau Kollegin, ist mir der Hinweis wichtig, dass wir mit dem Haushaltsjahr 2004 beginnend exakt die Beschlüsse der Kulturstrukturkommission umsetzen, die im Jahre 2000 getroffen wurden, für die Jahre 2002 und 2003 ausgesetzt wurden und im Jahr 2004 wieder aufgerufen sind. Alle Orchester konnten sich auf diese Beschlusslage einstellen.
Wenn ich jetzt Frau Sitzmann hier sitzen sehe, möchte ich sagen: Wenn Sie brandenburgische Verhältnisse hier nach Baden-Württemberg übertragen möchten, kann ich nur sagen: Viel Vergnügen!
Was das Stichwort „AG Foresight“ betrifft, Frau Kollegin, möchte ich darauf hinweisen: In der Tat ist derzeit diese Arbeitsgruppe im Ministerium tätig. Wir werden selbstverständlich alle Arbeitsergebnisse dieser Gruppe dem Landtag, den betreffenden Ausschüssen vorlegen. Wir wollten aber diese Diskussion nicht in eine aktuelle Haushaltsdebatte einführen.
Insgesamt lässt sich feststellen: Wir haben für die Kultur in Baden-Württemberg einen guten Haushalt vorgelegt. Ich gebe zu, große Sprünge sehen wir nicht vor, aber wir haben doch ermöglicht, Spielräume für Neues zu schaffen und einige wichtige Akzente zu setzen, und wir haben vor allem – Kollege Erwin Vetter hat darauf hingewiesen – bei den kleinen Einrichtungen und bei den Einrichtungen, bei denen sich die Kommunen zu einer Art Gemeinschaftsaufgabenverpflichtung bekennen, dafür gesorgt, dass diese Einrichtungen nicht weiter sparen müssen.
In der gebotenen Kürze: Wir werden die großen Landesund Sonderausstellungen in den kommenden Jahren fortsetzen. Wir werden eine große Ausstellung anlässlich der Fußballweltmeisterschaft im Kunstgebäude in Stuttgart, an der alle staatlichen Häuser in Baden-Württemberg beteiligt sind, zeigen.
Stichwort Kunstgebäude: Mit Mitteln aus der Zukunftsoffensive III rüsten wir das Kunstgebäude zu einem Forum für neue Ausstellungsprojekte der staatlichen Museen um und gewinnen damit dringend notwendige Ausstellungsflächen.
In diesem und im kommenden Jahr werden wir weitere Mittel einsetzen, um die sanierten und erweiterten Ausstellungsräume des Württembergischen Landesmuseums auszustatten. Das ist übrigens eine gute Nachricht für die neue Direktorin, Frau Dr. Cornelia Ewigleben, die am 1. Mai hier ihren Dienst antreten wird.
Bleiben wir kurz bei der Personalpolitik. Nicht nur im Württembergischen Landesmuseum, sondern auch in vielen anderen Häusern unseres Landes gibt es in diesem und im kommenden Jahr einen Stabwechsel. Übrigens hat sich bei allen Personalentscheidungen gezeigt, dass die Einrichtungen in Baden-Württemberg nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland einen außerordentlich hohen Ruf genießen. An den Württembergischen Staatstheatern wird in der kommenden Spielzeit Hasko Weber als Intendant die Leitung der Sparte Schauspiel in der Nachfolge von Friedel Schirmer übernehmen. Ein Jahr später übergibt Klaus Zehelein an den neuen Intendanten Albrecht Puhlmann. Beide werden nicht nur wichtige künstlerische Impulse setzen können, sondern beide werden zusammen mit Reid Anderson und Hans Tränkle das Stuttgarter Modell erfolgreich fortführen.
Das Theater lebt, nicht nur in der Hauptstadt, sondern auch in den Regionen. Nachdem wir im letzten Jahr mit Manuel Soubeyrand einen neuen Intendanten für Esslingen gewinnen konnten, wird noch in diesem Jahr mit Simone Sterr eine junge aufstrebende Theatermacherin
die Nachfolge von Peter Spuhler am Landestheater in Tübingen antreten, und auch in Ludwigsburg wird es mit dem neuen Generalintendanten Konold eine neue künstlerische Leitung geben. Diese und die weiter anstehenden Wechsel an den Bühnen in Mannheim, Heidelberg, Freiburg und Aalen versprechen durchaus spannende Theaterjahre.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Wenn ich sagte, dass wir mit Blick auf neue Maßnahmen keine großen Sprünge machen können, so ist doch der Hinweis wichtig, dass wir den Haushalt 2004 in den wesentlichen Eckpunkten auch für die Jahre 2005 und 2006 übernehmen können. Das bedeutet, dass wir in den meisten Sparten das Zuschussniveau des Vorjahres halten können. Das gilt – Herr Kollege Vetter hat darauf hingewiesen – dankenswerterweise auch für die Kommunaltheater.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich mich als zuständiger Staatssekretär ausdrücklich bei den beiden Regierungsfraktionen und den Fraktionen, die im Finanzausschuss zugestimmt haben, dafür bedanken, dass wir durch ein gemeinsames Zusammenwirken eine große Entlastung für die Kommunaltheater erreichen konnten und damit die Planungssicherheit zumindest für die nächsten zwei Jahre gewähren können.
Meine Damen und Herren, der Kunsthaushalt umfasst ein Ausgabenvolumen von 336 Millionen €. Das ist über 1 % des Gesamtetats des Landes Baden-Württemberg. Damit geben wir dem Kunst- und Kulturleben einen guten finanziellen Rahmen. Das mag für den einen oder anderen wenig spektakulär erscheinen. Ich nenne es solide; und Solidität ist in diesen Zeiten auch etwas wert.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Gunter Kaufmann wie folgt:
Zu a: Die Landesregierung hält an der bisherigen Beurteilung der landes- und wehrhistorischen Bedeutung des Wehrgeschichtlichen Museums Rastatt unverändert fest.
Zu b: Die Landesregierung beabsichtigt, sich weiterhin an der Finanzierung des Museums zu beteiligen.
Was die Stadt Rastatt betrifft, hat diese die Grundvereinbarung gekündigt, die zwischen Land, Bund und Stadt auch die Finanzierung des Museums regelt. Allerdings hat die Stadt inzwischen erklärt, dass sie zum Abschluss einer neuen Grundvereinbarung bereit ist. Grundlage dafür ist ein im
Dezember 2002 vom Aufsichtsrat des Wehrgeschichtlichen Museums gebilligtes Konzept. Zwischen Stadt und Land besteht also Einvernehmen über die Weiterfinanzierung und über den Abschluss einer neuen Grundvereinbarung.
Seit ein paar Tagen haben wir allerdings eine völlig neue Situation. Am 7. Juni 2004 hat uns ein Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums erreicht, in dem der Bund den Ausstieg aus der gemeinsamen Finanzierung des Museums erklärt. Für das Museum hat das folgende Konsequenzen:
Erstens: Der Bund wird die ihm gehörenden Exponate aus Rastatt abziehen. Das sind rund 30 % der gesamten Sammlung.
Zweitens: Der Bund wird zwei Mitarbeiter des Museums, die bisher von seiner Seite bezahlt wurden, abziehen.
Drittens: Künftig entfällt der jährliche Betriebskostenzuschuss des Bundes.
Der Bund hat in seinem Brief keinerlei Verhandlungsspielraum offen gelassen. Ob und wie das Wehrgeschichtliche Museum nach dem einseitigen Ausstieg des Bundes weiterbetrieben werden kann, ist noch offen. Zusammen mit der Stadt Rastatt werden wir diese Frage in nächster Zeit zu prüfen und zu entscheiden haben.
Herr Abg. Kaufmann, diese Frage lässt sich aus dem Stegreif gar nicht beantworten.
Zunächst einmal ist mir im Augenblick nicht genau bekannt, welche 30 % der Exponate dem Bund gehören. Man muss sich also einmal überlegen, ob die Ausstellung, falls das alles abgezogen wird, im verbleibenden Umfang überhaupt einen Sinn macht. Möglicherweise wird man mit dem Bund verhandeln müssen, ob das eine oder andere Stück, das jetzt in der Dauerausstellung präsentiert wird, trotz seiner eindeutigen Stellungnahme vielleicht auch künftig in Rastatt bleiben kann.
Zweitens: Ich halte es – Stand heute – für durchaus möglich, mit der Restfinanzierung durch die Stadt Rastatt und das Land – das sind ja immerhin rund 400 000 €, wenn ich das richtig im Kopf habe – ein solches Haus angemessen zu betreiben. Andererseits dürfen wir nicht übersehen, dass zwei Stellen abgezogen werden. Darüber, ob es hierfür eine Ersatzmöglichkeit gibt, wird man jetzt gemeinsam mit der Stadt verhandeln müssen.
Nein, Herr Kaufmann, Sie haben mich missverstanden. Ich kann das genau beziffern. Es wird künftig eine Finanzierung geben wie folgt: Die Stadt Rastatt hat sich verpflichtet, künftig 140 000 € einzubringen, während das Land 220 000 € einbringt. Das sind insgesamt 360 000 €. Ich denke, dass es bei gutem Willen aller Beteiligten mit diesen Mitteln möglich sein müsste, dieses Haus auch künftig einigermaßen vernünftig zu betreiben.
Erstens: Herr Abg. Dr. Palmer, es gab vonseiten des Bundes keinerlei Vorwarnung.
Zweitens: Der Brief des Bundesministers der Verteidigung ist ziemlich geharnischt abgefasst, sodass ich vom Verhalten des Bundes ziemlich enttäuscht bin. Ich darf zum derzeitigen Stil, der zwischen Bund und Land herrscht, hier beispielsweise einmal einen Satz zitieren. Es heißt hier einfach:
Ferner sind die Exponate, die im Eigentum des Bundes stehen, zu übergeben.
Der Ton macht die Musik. Ich bin – um es zusammenzufassen, Herr Dr. Palmer – sehr enttäuscht von diesem Vorgehen.
Herr Abg. Drexler, die Stadt Rastatt hat eine so genannte Änderungskündigung vorgenommen,
von der der Bund jederzeit Bescheid wusste. Die Stadt Rastatt, die ich jetzt in Schutz nehmen möchte, hat diese Kündigung vorgenommen, weil sie Teile des Gebäudes künftig anders nutzen möchte. Sie hat aber schon bei dieser Kündigung erklärt, dass sie unter geringerer finanzieller Beteiligung nach wie vor großes Interesse hat, dieses Haus weiter zu betreiben. In diese Phase der Neustrukturierung kommt völlig überraschend die Kündigung des Bundes.
Ja, aber sie hat gleichzeitig erklärt, unter geänderten Bedingungen einen neuen Vertrag mit Wirkung vom 1. Januar 2005 abschließen zu wollen.
Der Bund ist natürlich beteiligt.
Entschuldigung, an der GmbH ist er nicht beteiligt.
Aber er hat eine Abmachung getroffen, dass er mit zwei Personalstellen und mit einem Zuschuss von immerhin über 100 000 DM, jetzt 51 000 €, beteiligt ist.
Diese Frage müssen Sie an den Bund stellen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Ausgangslage des Haushalts ist, glaube ich, genug gesagt worden. Im Ergebnis muss die Kunst einen Einsparanteil von 6,6 Millionen € erbringen. Hinzu kommen Einsparverpflichtungen aus dem Vorjahr in Höhe von 6 Millionen €. Das ist wahrlich viel Geld. Ich weiß ziemlich gut, wie schwierig es für manche Einrichtungen sein wird, mit den Kürzungen zurechtzukommen. Auf der anderen Seite wird es Sie nicht überraschen, wenn auch ich mich zu so etwas wie einer politischen Gesamtverant
wortung und zu dem Prinzip der Solidarität bekenne. Wenn alle sparen müssen, dann muss auch die Kunst ihren Beitrag leisten.
Im Übrigen ist mein Eindruck – da möchte ich die Ausführungen von Herrn Kollegen Dr. Vetter bestätigen –: So schwer es immer fällt, dieser Ansatz wird von den meisten Einrichtungen akzeptiert.
Das Prinzip der Solidarität, meine Damen und Herren, gilt natürlich auch innerhalb der Kunst. Das bedeutet, dass wir allen Sparten zumuten – ich sage: zumuten müssen –, ihren Beitrag zu leisten. Wir verfolgen damit auch das Ziel, die Kulturförderung in ihrer gesamten Breite und damit die Vielfalt an Kunst und Kultur in Baden-Württemberg zu erhalten. Das, Frau Sitzmann, ist unsere Konzeption. Das Bild vom Rasenmäher, das Sie zeichnen, ist zum einen nicht originell und zum anderen in der Sache verfehlt.
Schauen wir doch einmal etwas genauer hin: Das Spektrum unserer Maßnahmen reicht von der globalen Minderausga– be über einen Stellenabbau bis hin zu Kürzungen oder Mittelabsenkungen. Bei den Kommunaltheatern beispielsweise kürzen wir die Zuschüsse nur um 5 %, bei der Soziokultur im Ergebnis um etwa 4,4 % und bei den Kleintheatern um 6,8 %, während die freien Theater sogar einen Zuschlag gegenüber 2003 erhalten. Ich möchte den Regierungsfraktionen ausdrücklich dafür danken, dass sie für diese Brennpunkte zusätzliche Mittel gewährt haben.
Ich möchte an dieser Stelle einen kurzen Hinweis zu den Kürzungen bei den Zuschüssen für die Kommunaltheater geben, weil Frau Sitzmann sozusagen das Ende der Kommunaltheater an die Wand gemalt hat. Ich möchte einmal zwei Beispiele nennen. Erstens gibt die große, berühmte San Francisco Opera, eines der führenden Institute der USA, derzeit jährlich noch 60 Vorstellungen. Jährlich 60 Vorstellungen! Zweitens halte ich es durchaus für berechtigt, auch in Baden-Württemberg in diesen schwierigen Zeiten einmal darüber nachzudenken, ob wir diese schwierigen Zeiten nicht mit weniger Produktionen überwinden können, und ich halte beispielsweise den Vorschlag aus dem Badischen Staatstheater Karlsruhe, die Händel-Festspiele künftig auf absehbare Zeit nur noch in zweijährigem Rhythmus stattfinden zu lassen, für bemerkenswert und für einen durchaus pragmatischen Weg. Zu anderen Punkten werden wir gleich noch kommen.
Ich möchte mich kurz den Vorschlägen der Opposition zuwenden. Natürlich überrascht es nicht, dass die Opposition fast alles, was wir tun, für falsch hält. Was verlangt die Opposition? So verlangen zum Beispiel die Grünen, die Kürzungen bei den Theatern komplett zurückzunehmen. Die SPD verlangt sogar, die komplette Einsparauflage im Kunstbereich auf null zu setzen. Zugegeben, das sind alles wunderschöne Vorschläge, und ich würde ihnen auch gern nachkommen. Allein, Sie sagen an keiner Stelle, wie dies finanziert werden soll.
Meine Damen und Herren, ich bin zu allem bereit, was der Kunst in Baden-Württemberg hilft – zu allem! –, aber ich bitte um Verständnis, dass ich nichts von Ihrem Vorschlag halte, Geld auszugeben, das wir nicht haben.
Die Grünen stellen weiter fest, dass die Theater Planungssicherheit bräuchten. Damit bin ich einverstanden. Sie wissen genau, dass wir das in den vergangenen vier Jahren geschafft haben. Das gab es übrigens nur für vier Jahre; das war einmalig und erstmalig in ganz Deutschland. Aber es führt kein Weg daran vorbei, dass wir den Theatern nicht mehr Planungssicherheit geben können, als wir selbst im gesamten Landesetat haben. Ich kann der Opposition an dieser Stelle, meine Damen und Herren, den Hinweis nicht ersparen, dass uns eine Rückkehr zu wirtschaftlichem Wachstum – mehr sage ich nicht – in diesem Punkt ganz erheblich weiterhelfen könnte.
Aber gerne.
Frau Utzt, ich bin mir, wie Sie wissen, sehr wohl darüber im Klaren, und aus diesem Grund haben wir uns – Rügen von der Opposition einfangend – darauf verständigt, die Theater frühzeitig, nämlich schon vor einem halben oder einem drei viertel Jahr, darüber zu informieren,
was auf sie an Sparauflagen zukommt.
Ein Zweites: Jeder vernünftige Verwaltungsdirektor eines Kommunaltheaters – von denen reden Sie jetzt – musste damit rechnen, dass er in den Jahren 2004 und 2005 nicht mehr Geld bekommen kann als in den Vorjahren. Deswegen halte ich diesen Einwand für wenig zielführend.
Im Übrigen, meine Damen und Herren – und das übersehen wir ja recht gut –, ist Baden-Württemberg nicht das einzige Bundesland, in dem es auch die Kultur trifft.
Baden-Württemberg ist schon gar nicht das Land mit den größten Kürzungen.
Im Vergleich zu den allermeisten Bundesländern erscheint die Finanzsituation der Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg – und das meine ich überhaupt nicht zynisch – erheblich weniger dramatisch. Doch muss es uns auch gelingen, künftig mit weniger Geld auszukommen. Ich denke, dass dies den Kulturbetrieben dieses Landes auch gelingen wird.
Denken Sie etwa an die Kommunaltheater in Freiburg und Heidelberg, die gemeinsam mit dem Theater in Heilbronn durch ein innovatives Kooperationsmodell ihre wegen Kommunalentscheidungen sehr gefährdete Ballettsparte gesichert haben.
Beispiele wie diese zeigen, dass es an unseren Kulturbetrieben Einfallsreichtum und Kreativität nicht nur im künstlerischen Bereich, sondern auch im Management gibt. Als Beispiel hierfür sei das Badische Landesmuseum genannt, bei dem wir als Pilotprojekt die Umwandlung in einen Landesbetrieb versuchen.
Meine Damen und Herren, damit keine Missverständnisse aufkommen: Wir sollten uns davor hüten, in diesen Pilotprojekten und Strukturüberlegungen ein Wundermittel zu sehen. So notwendig die Verbesserung der inneren Strukturen der Kultureinrichtungen ist, so illusorisch wäre die Annahme, damit alle Finanzprobleme lösen zu können. Denn Effizienzgewinne werden nicht in unendlichem Umfang zu erzielen sein. Sie werden zudem nicht dafür ausreichen, wachsende Fehlbeträge zu decken.
Diese Fehlbeträge – dieser Hinweis ist mir ganz wichtig – ergeben sich aus der sich immer weiter öffnenden Schere zwischen zurückgehenden öffentlichen Mitteln und steigenden Kosten. Wir sehen das immer wieder an Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst, die besonders den personalintensiven Theatern große Probleme bereiten. Mit dieser Entwicklung können wir nur zurechtkommen, wenn wir versuchen, die Kunstförderung auf eine breitere Finanzierungsbasis zu stellen.
Das heißt vor allem zweierlei. Erstens: Wir brauchen mehr privates Engagement für die Kultur. Wir brauchen die Partnerschaft mit der Wirtschaft und mit den Bürgern. Erwin Vetter hat hierzu vorhin einen hochinteressanten Hinweis gegeben.
Zweitens: Meine Damen und Herren, die Rahmenbedingungen dafür müssen verbessert werden. Wichtige Elemente sind die Modernisierung des Stiftungsrechts und eine kulturfreundliche Ausgestaltung des Steuerrechts. Dies alles verfolgt das Ziel, ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen staatlicher und privater Verantwortung zu finden.
Aber lassen Sie uns zur Gegenwart und zum Haushalt 2004 zurückkehren und feststellen, dass dieser Haushalt für Grabgesänge überhaupt keinen Anlass bietet. Hier geht es nicht um einen Raubbau an der Substanz von Kunst und Kultur. Verehrte Frau Utzt, auch nach Verabschiedung dieses Haushalts bleibt Baden-Württemberg ein Land mit großem kulturellem Reichtum.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung weiß um die Bedeutung von Kunst und Kultur. Sie weiß auch: Die Kulturausgaben der öffentlichen Hand sind Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Die Landesregierung wird diejenigen, die Kunst schaffen oder organisieren, auch in schwierigen Zeiten nicht im Stich lassen, jetzt nicht und auch in Zukunft nicht.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf mich zu Beginn meiner Ausführungen zunächst für die große Übereinstimmung bedanken, die bei diesem bedeutenden Thema quer durch alle Fraktionen herrscht. Die Bedeutung dieses Themas wird allein schon dadurch sichtbar, dass bereits heute fast jeder zweite Deutsche zwischen 19 und 64 Jahren im Laufe seines Berufslebens an mindestens einem Weiterbildungskurs teilnimmt. Weiterbildung ist also schon jetzt ein integrativer Bestandteil der Berufsausübung.
Die Landesregierung hat in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die wissenschaftliche Weiterbildung zu stärken. Dazu in aller Kürze einige Anmerkungen.
Vorab, meine Damen und Herren, möchte ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass der Herr Wissenschaftsminister nicht selbst an dieser Debatte teilnehmen kann. Er ist inzwischen nach Mannheim aufgebrochen, wo heute Nachmittag der Wissenschaftsrat tagt. Da es auf der dortigen Tagesordnung einige für Baden-Württemberg relevante Punkte gibt, werden Sie mir zustimmen, dass es in unser aller Interesse liegt, wenn der Herr Wissenschaftsminister an dieser Tagung teilnimmt.
Zum Thema: Die Hochschulen haben inzwischen die Möglichkeit erhalten, eigene Weiterbildungsträger zu gründen und an diesen so genannten Akademien Weiterbildung anzubieten. Gleichzeitig wurden Koordinierungsstellen für die wissenschaftliche Weiterbildung eingerichtet und an elf Hochschulen Stellen geschaffen. In enger Abstimmung mit der Nachfrageseite sollen auf diese Weise strikt bedarfsorientierte Weiterbildungsangebote entwickelt werden. Die Hochschulen, die davon Gebrauch gemacht haben, haben auf diese Weise attraktive und wettbewerbsfähige Weiterbildungsangebote entwickelt und konnten damit ihr jeweiliges Profil schärfen.
Daneben haben wir von einigen Rednern ist es genannt worden die wissenschaftliche Weiterbildung mit der Hochschulreform im Jahre 2000 gestärkt. Das neue Recht macht die Bedeutung der wissenschaftlichen Weiterbildung als Kern- und Pflichtaufgabe der Hochschulen neben Forschung, Lehre und Studium deutlich. Den Hochschulen wurde die Wahrnehmung dieser Aufgabe wesentlich erleichtert, zum Beispiel mit der Möglichkeit, Externenprüfungen durchzuführen, oder mit der Möglichkeit zur Beteiligung an oder Gründung von Unternehmen zum Wissenstransfer.
Meine Damen und Herren, trotz dieser kontinuierlichen Verbesserungen das ist von allen vier Rednern angeführt worden bleibt die wissenschaftliche Weiterbildung in der Praxis an den Hochschulen in einigen Punkten hinter dem zurück, was Gesellschaft und was die Hochschulgesetze zu Recht fordern. So fehlt es nach wie vor an einem wettbewerbsfähigen Anreizsystem. Frau Bauer fragte vorhin, woran es liege, dass es damit nicht weitergehe. Ich meine mit Anreizsystem ein System, das den in der Weiterbildung Tätigen Optionen und Aussichten eröffnet, die wenigstens annähernd in die Richtung dessen gehen, was kommerzielle Einrichtungen ihren Dozenten bieten können.
Um die Motivation der Lehrenden zu fördern, Weiterbildung auch innerhalb der Hochschulen anzubieten, ist eine Reihe von Maßnahmen denkbar. Es gilt vor allem ich sagte es , an den fehlenden Anreizen für Hochschullehrer anzusetzen. Ohne diese Anreize Herr Kollege Klunzinger hat darauf hingewiesen wird die Weiterbildung weiterhin überwiegend als lukrative Nebentätigkeit außerhalb der Hochschulen durchgeführt. Ziel neuer Systeme muss es also sein, Weiterbildung als originäre Aufgabe der Hochschulen selbst zu etablieren.
Woran ist gedacht? In aller Kürze drei Überlegungen. Zu unseren Überlegungen gehört erstens, besondere Leistungen der Hochschule und der Hochschullehrer in der Weiterbildung entsprechend zu honorieren. Zu unseren Überlegungen gehört weiter eine Anrechenbarkeit von Unterrichtstätigkeiten in der Weiterbildung auf das Lehrerdeputat. Und schließlich: Mit der Aufnahme eines entsprechenden Kriteriums bei der leistungsorientierten Mittelvergabe ließe sich ein ernsthaftes Bekenntnis der Hochschulen zur wissenschaftlichen Weiterbildung honorieren.
Sprechen wir noch ganz kurz von den neuen Medien, deren Vorteile vorhin genannt wurden. Ein Hauptvorteil: Der einzelne Teilnehmer kann die Geschwindigkeit des Lernens selbst vorgeben. Mit den beiden geplanten Programmen Campus Online Baden-Württemberg und Master Online werden diese Vorteile genutzt und in die Praxis umgesetzt werden.
Ich fasse zusammen: Im Grunde genommen ist ein Punkt erforderlich, nämlich dass die Weiterbildung und auch der Multimediaeinsatz endlich zur Chefsache an den Hochschulen werden und diese insgesamt bereit sind, sich von Bildungseinrichtungen zusätzlich zu Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen und der bisher gemachten Fortschritte mit der Weiterbildung bin ich zuversichtlich, dass den Hochschulen dieser Schritt gelingen wird. Die Politik wird für Rahmenbedingungen sorgen, die die Durchführung der Weiterbildung innerhalb der Hochschulen attraktiv und konkurrenzfähig machen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Das Geheimnis der Kunst liegt darin, dass man nicht sucht, sondern findet.
Diese Erkenntnis Pablo Picassos gilt auch für den von uns vorgelegten Kunsthaushalt 2002/03. Mit ihm haben wir eine gute und verlässliche Basis geschaffen für die Weiterentwicklung des Kulturlandes Baden-Württemberg, ohne
freilich dabei die übergeordneten Ziele der Haushaltskonsolidierung aus den Augen zu verlieren.
Ich möchte mich am Beginn meines Beitrags zunächst einmal bei den Regierungsfraktionen, aber zumindest teilweise auch bei der Opposition dafür bedanken, dass wir auf dem Feld der Kunstförderung doch eine große Übereinstimmung haben. Ich sehe darin durchaus auch eine Bestätigung unserer bisherigen gemeinsamen Arbeit.
Meine Damen und Herren, das Jahr 2002 steht natürlich auch was unseren Etat betrifft im Zeichen des Landesjubiläums. Mit der Eröffnung des Hauses der Geschichte auf der gegenüberliegenden Seite der Konrad-AdenauerStraße werden wir die Kette der staatlichen Museen um eine weitere Perle bereichern.
Bleiben wir noch kurz bei den Museen. Nach dem großen Erfolg der Troja-Ausstellung in Stuttgart werden wir mit weiteren Landesausstellungen fortfahren. Derzeit läuft in Karlsruhe eine sehr erfolgreiche Doppelausstellung Spätmittelalter am Oberrhein, übrigens mit über 100 000 Besuchern. Wir werden im kommenden Jahr mit der Ausstellung Säkularisation in Bad Schussenried erneut ein für die Landesgeschichte wichtiges Thema aufgreifen.
Gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe haben wir die Finanzierung des Zentrums für Kunst und Medientechnologie auf eine dauerhaft solide und tragfähige Basis gestellt. Mit diesem Zentrum und dem angegliederten Museum für Neue Kunst besitzt Baden-Württemberg nicht nur eines der größten Museen für zeitgenössische Kunst, sondern verfügt über eine in Deutschland einzigartige wegweisende Einrichtung der Forschung, der Kulturvermittlung und der Weiterbildung.
Den größten Anteil am Kunsthaushalt des Landes nimmt die beispielhaft ausgewogene und flächendeckende Förderung künstlerisch hochklassiger Theater und Orchester in Baden-Württemberg in Anspruch, allen voran die beiden Staatstheater. Mit einer auskömmlichen Finanzierung und einer ausdrücklichen Freistellung von der globalen Minderausgabe werden wir dafür Sorge tragen, dass sowohl das Badische Staatstheater als auch die Württembergischen Staatstheater in Zukunft ihre Aufgaben erfüllen können.
Wir haben aber nicht nur an die ganz großen Einrichtungen gedacht, sondern auch an die mittleren und kleineren, die, wie wir alle wissen, ebenfalls den Charme der baden-württembergischen Kunstlandschaft ausmachen. So darf ich hier mit großer Freude feststellen: Die soziokulturellen Zentren erhalten den gleichen Betrag wie im letzten Haushaltsjahr, und auch bei den Freilichtmuseen werden die Mittel nicht gekürzt,
sodass auch diese wichtigen Einrichtungen im Land Baden-Württemberg ihre Aufgaben erfüllen können. Außerdem haben wir die Mittel bei den freien Theatern um 50 000 auf 229 000 erhöht, und auch die Kleintheater, die Ihnen eben so wichtig waren, dürfen mit 50 000 mehr rechnen.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle nun einige für mich persönlich sehr wichtige Sätze zur Struktur der Finanzierung unserer Kunst- und Kultureinrichtungen. Dieses hohe Haus hat den kommunalen Theatern und den freien Theatern Planungssicherheit gegeben, indem die Haushaltsansätze durch mehrjährige Verpflichtungsermächtigungen abgesichert werden konnten. Damit wurde eine zentrale Forderung der Kulturstrukturkommission erfüllt.
Wir sollten aber erreichen, dass wir vergleichbar mit dem Hochschulbereich auch bei den Museen, Theatern und Bibliotheken zu einer Neuorientierung unseres Finanzierungssystems kommen, das heißt: Wir sichern eine Grundfinanzierung zu, ergänzen sie um Zuschläge, deren Höhe sich aus qualitativen Leistungsmerkmalen ergeben, steuern aber die Entwicklung und strategische Ausrichtung unserer Kultureinrichtungen im Wesentlichen durch Zielvereinbarungen. Diese Entwicklung müsste von einer Stärkung der Autonomie begleitet werden.
Nach den Württembergischen Staatstheatern wird zum Beispiel auch das Badische Landesmuseum die Umwandlung zu einem Landesbetrieb vollziehen. Wir müssen künftig auch für andere Rechtsformen offen sein, um die Autonomie zu fördern, zum Beispiel die Rechtsform selbstständiger Stiftungen. Wenn es uns gemeinsam gelingt, meine Damen und Herren, damit Eigenverantwortung und Eigeninitiative zu fördern und mit neuen Betriebsformen die Wirtschaftlichkeit zu sichern, wäre viel erreicht, nämlich ein Handlungsspielraum, der Kreativität anregt und gleichzeitig Wirtschaftlichkeit sichert.
Aber gerne.
Ja.
Um welchen Titel ging es?
Ich war bei der entsprechenden Finanzausschusssitzung leider nicht anwesend. Ich habe mich
eben nur noch einmal bei unserem Haushaltsreferat rückversichert, dass die beiden Staatstheater das war die Aussage, die Sie abverlangt haben von der globalen Minderausgabe ausgenommen bleiben. Die andere Frage können wir gerne nachher aufklären, Frau Kollegin.
Zwei Bemerkungen sind mir an dieser Stelle noch wichtig. Der Kulturbereich insgesamt, auch der nichtstaatliche Bereich, unternimmt derzeit alle Anstrengungen, um Kostentransparenz zu schaffen und für einen effizienten Mitteleinsatz zu sorgen.
Zweitens dürfen wir bei aller Diskussion den Wert von Kultur und Kunst nicht ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien messen.
Ich komme zu einem weiteren wichtigen Bereich, dem wir besondere Aufmerksamkeit widmen müssen, nämlich dem der Private Public Partnership. Wir wollen dafür sorgen und werben, dass sich in der Kunstförderung noch mehr privates Engagement einstellt. Die Kooperation zwischen der Staatlichen Kunsthalle Baden-Baden und dem Sammler Frieder Burda, die Stiftung Engelhorn in Mannheim und die Kunststiftung Baden-Württemberg sind nur einige herausragende Beispiele für wegweisende Vorhaben.
Meine Damen und Herren, natürlich hätte ich es gerne gesehen, wenn die Wettmittel für den Kunstbereich auch in diesem Doppelhaushalt wieder ein kleines Stück hätten angehoben werden können.
Ich möchte das nicht beklagen, denn wir teilen das Ziel der Nettoneuverschuldung von null im Jahr 2006. Außerdem wie heißt es so schön im Faust II : Wir wollen alle Tage sparen und brauchen alle Tage mehr.
Dennoch: Der Gesamtetat des Einzelplans 14 für den Kunstbereich mit rund 350 Millionen jährlich ist durchaus beeindruckend. Meine Damen und Herren, in BadenWürttemberg werden 130 DM pro Einwohner für den Kulturbereich ausgegeben. Zum Vergleich: In NordrheinWestfalen 109 DM, in Schleswig-Holstein 93 DM, in Niedersachsen 92 DM, in Rheinland-Pfalz 84 DM. Ich denke, wir können uns mit unseren Zahlen durchaus sehen lassen.
Ich fasse zusammen: Die Kulturpolitik ist bei der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen bestens aufgehoben. Wir werden auch in stürmischen Zeiten den Überblick nicht verlieren und das vorhandene Kulturangebot in der Breite und in der Spitze auf hohem Niveau sichern. Damit werden wir auch in Zukunft ein verlässlicher Partner der Kulturpolitik in diesem Lande sein.
Vielen Dank.