Karl Traub

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Vielen Dank, Frau Kollegin Rastät ter, für die Belehrungen am Schluss. – Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung am 25. November 2010 habe ich die wichtigen Punkte zum Gesetzentwurf der Grü nen erläutert und unsere Stellungnahme hierzu vorgetragen. Vorab, verehrte Frau Rastätter: Wir werden auch heute Ihrem Gesetzentwurf mit seinen Ausführungen in der vorliegenden Form nicht zustimmen,
weil vieles noch unausgegoren und ungeregelt ist. Wir möch ten jetzt keinen Gewaltakt machen, auf den Sie so, wie Sie es gerade ausgeführt haben, bauen.
Wir haben die Stellungnahmen der kommunalen Landesver bände sowie des Landeselternbeirats zu diesem Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen. Wir nehmen diese Stellungnahmen sehr ernst, und sie fließen selbstverständlich in unsere Mei nungsbildung ein. Vieles wissen wir schon. Allerdings wer den wir von der bis jetzt eingeschlagenen Linie zum weiteren Ausbau der Ganztagsangebote in unseren Schulen nicht ab weichen.
Unser vorrangiges Ziel ist es dabei, den Kindern und den El tern ein attraktives und gleichermaßen hochwertiges Angebot einer Ganztagsbetreuung zu machen. Wir wollen sie mit die sem Angebot überzeugen. Das Land und die Kommunen tei len sich im bewährten, verantwortungsvollen Miteinander die Kosten. Wir haben dies schon im November vergangenen Jah res dargelegt. Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag kön nen sich natürlich – dies war auch nicht anders zu erwarten – eine Kostenübernahme durch das Land bis hin zur Übernah me der Essensausgabe vorstellen und raten dazu, dies nicht negativ zu sehen. Der Gemeindetag weist aber auch auf den Pakt zur Stärkung der Chancengleichheit hin, den es zu ver tiefen bzw. weiterzuverfolgen gelte.
Wir werden den bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsschu len weiter voranbringen. Unser Ziel ist ein flächendeckendes Angebot – aber nicht von heute auf morgen; das wissen Sie –, das an rund 40 % der Schulen im Land bestehen soll.
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir – das Land – für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags und damit nur für den Unterricht verantwortlich sind. Der weitere be darfsgerechte Ausbau ist freiwillig. Er ist eine freiwillige Leis tung des Landes und ein Beleg für unsere kinderfreundliche Familienpolitik. Wir wollen eine noch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und wir haben dazu auch 1 840 De putate bereitgestellt,
die wir im Endausbau zum Ende des Schuljahrs 2014/2015 erreicht haben werden. Im laufenden Schuljahr 2010/2011 ha ben wir 424 zusätzliche Deputate bereitgestellt, und für die bis zum Jahr 2006 eingerichteten Ganztagsschulen waren es seinerzeit 550. All diese Stellen sind im neuen Konzept bei den 1 840 Deputaten nicht enthalten.
Über die Betreuung des Kindes sollen die Eltern entscheiden. Sie sollen entscheiden, ob die Betreuung außerhalb oder in nerhalb der eigenen Familie stattfinden soll. Wir halten be wusst an diesem Grundsatz fest. Wir wollen da keine Ideolo gie und auch keine überzogenen Reglementierungen. Für un sere Fraktion kann ein Ganztagsschulangebot deshalb nur ein freiwilliges Angebot für Kinder und Eltern sein.
Unsere Lebenswirklichkeit ist differenziert. Dem begegnen wir mit flexiblen, vielfältigen und leistungsgerechten Ange boten.
Unsere Konzeption sieht zwei Formen von Betreuung in Ganztagsschulen vor: eine mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung und die andere in einer offenen An gebotsform.
Bei einem Rechtsanspruch, wie Sie ihn wollen, hätte das Land keine Steuerungsmöglichkeit.
Wir möchten bewusst nicht die Aufsicht in der Mittagspause, die Essensausgabe usw. anbieten. Für uns stellt sich jedoch schon die grundsätzliche Frage, ob wir hoch qualifizierte Leh rerinnen und Lehrer mit der Ausgabe von Mittagessen betrau en.
Das steht so in Ihrem Antrag, liebe Frau Rastätter.
Im Lehrbeauftragtenprogramm bis zu acht Wochenstunden haben wir Arbeitsgemeinschaften anzubieten; wir haben etwa Chorstunden, Stütz- und Förderkurse, Einzelprojekte und ei niges mehr eingestellt und auch finanziell abgesichert.
Ehrenamtliche können sich einbringen. Wir schätzen diese Aufgabe für Kinder und Jugendliche. Wir sehen dies als Mög lichkeit, dieses Engagement auf freiwilliger Basis weiter in diesem Sinn zu unterstützen.
Wir setzen den erfolgreichen Kurs des Ausbaus der Ganztags schulen und der Betreuungsangebote konsequent fort. Einen Schwerpunkt wollen wir dabei insbesondere auf den Ausbau an den Grundschulen legen.
Darüber hinaus werden wir die Ganztagsschulen im Schulge setz verankern. Jede Schule, die Ganztagsschule werden will, darf Ganztagsschule werden. Das ist eine Tatsache, die auch schon bisher für die beruflichen Schulen, aber auch für die all gemeinbildenden Schulen gegolten hat.
Ganztagsschulen bieten Raum für individuelle Förderung von leistungsstärkeren und leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern. Außerdem tragen sie zur besseren Vereinbar keit von Familie und Beruf bei.
Liebe Frau Rastätter, wir sind nicht vom letzten Jahrhundert, wie Sie vorhin gesagt haben, sondern wir sind an der Praxis viel näher dran als Sie.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wünscht die Fraktion GRÜ NE wieder einmal, das Schulgesetz im Hinblick auf die Ganz tagsschule zu ändern. Festzustellen ist, dass sich das Land und die Schulträger, also die Kommunen, die Kosten teilen. Das Land trägt die Kosten für den Unterricht, während der Schul träger die Sachkosten und die Personalkosten für die Betreu ung übernimmt. Für Letzteres können die Schulträger ein Ent gelt verlangen.
Es geht also nicht so viel am Land vorbei, wie es gerade ge sagt wurde.
Vieles, was Sie, liebe Frau Rastätter, vorhin betont haben, stimmt ganz einfach nicht. Wie immer reden Sie auch hier fast alles schlecht.
Das ist Ihre besondere Stärke.
Das Land ist für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungs auftrags und damit nur für den Unterricht finanziell verant wortlich.
Es wäre besser, wenn Sie zuhören würden.
Der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsschulen erfolgt als freiwillige Leistung des Landes
mit Blick auf unsere kinderfreundliche Familienpolitik zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und nicht zur Erfüllung des im Schulgesetz geregelten Bildungs- und Erzie hungsauftrags. Das Land leistet freiwillig für zusätzliche Leh rerzuweisungen an Ganztagsschulen insgesamt 1 840 Depu tate, die wir im Endausbau zum Schuljahr 2014/2015 errei chen werden.
Ich weise darauf hin, dass das Land mit den Kommunen und den freien Trägern der Jugendhilfe die Betreuungsangebote, die den Eltern zur Verfügung stehen, bedarfsorientiert weiter entwickelt. Ich erinnere an die verlässliche Grundschule, die flexible Nachmittagsbetreuung und die Horte, um nur drei der vielen Möglichkeiten zu nennen.
Im Haushalt 2010 sind einschließlich der Betreuung an Ganz tagsschulen insgesamt rund 51 Millionen € bereitgestellt. Das Konzept orientiert sich am Bedarf der Eltern
und eröffnet eine echte Wahlmöglichkeit. – Das wissen Sie doch nicht, Herr Schmiedel.
Das werden wir einmal sehen.
Das machen wir beide nachher miteinander aus. Die Zeit neh men wir uns.
Das Land ist nicht verpflichtet, eine Ganztagsschule einzu richten. Sie wird auf Antrag des jeweiligen Schulträgers ge nehmigt. Gleiches gilt für die Betreuungsangebote.
Es ist richtig, dass unter den Flächenländern nur in Thüringen und in Baden-Württemberg die Ganztagsschule nicht im Schulgesetz verankert ist. Allerdings haben andere Länder wie Bayern eine Verankerung im Schulgesetz mit einem Finanzie rungsvorbehalt verknüpft.
Im Grundgesetz ist klar verankert, dass den Eltern die Kin dererziehung übertragen ist und sie damit selbst bestimmen können, ob die Erziehung und Betreuung ihres Kindes inner halb oder außerhalb der eigenen Familie erfolgen soll. An die sem Grundsatz wollen wir auch künftig festhalten. Wir wol len auch an dieser Ecke keine Ideologie und keine überzoge ne Reglementierung. Das ideologisch und sozialistisch ge prägte Ansinnen der Grünen lehnen wir ab
heute möchte ich Ross und Reiter nennen; Sie haben nicht bis zum Ende meines Satzes zugehört –,
dass der Staat die Kinder besser erziehen könnte, als es liebe volle und fürsorgliche Eltern können. Für die Fraktion der CDU kann ein Ganztagsangebot an Schulen nur ein freiwilli ges Angebot für die Kinder und ihre Eltern sein. Wir wollen keine Zwangsbeglückung aller Familien im Land.
Die Landeskonzeption sieht zwei Formen der Ganztagsschu len vor: eine mit besonderer pädagogischer und sozialer Auf gabenstellung und eine offene Angebotsform. Dies wollen wir so beibehalten, weil sich diese Formen bewährt haben. Wir wollen nicht das Risiko eingehen, dass nach einer gerichtli chen Überprüfung aus Gründen der Konnexität eventuell al les vom Land finanziert werden muss.
Vor diesem Hintergrund wollen wir die Ganztagsschule auch in Zukunft nach dem Freiwilligkeitsprinzip anbieten.
Bei einem Rechtsanspruch, wie ihn der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE vorsieht, hätte das Land keine Steuerungs möglichkeit bei der Einrichtung von Ganztagsschulen. Eben so wenig wollen wir aus Sicht des Landes die Aufsicht wäh rend der Mittagspause und des Essens übernehmen. Das soll ten nicht Lehrkräfte machen.
Nach einer Berechnung aus dem Jahr 2007 würden allein für diese Betreuung Kosten von 14 Millionen € entstehen – da für, dass qualifizierte Lehrkräfte beim täglichen Mittagessen dabei wären. Das ist ein unverantwortliches Ansinnen.
Wie die Grünen diese Betreuung bezahlen wollen, verschwei gen sie im Landtag ganz bewusst.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einen Rückblick vornehmen: Im Jahr 2006 ist der bedarfsorientierte Ausbau der Ganztagsschulen beschlossen worden. Im Endausbau soll für jeden Schüler ein Ganztagsschulangebot in erreichbarer Nähe vorhanden sein; das ist auch der Fall.
Zu folgender Aussage von Ihnen, liebe Frau Rastätter, muss ich noch eines anfügen. Sie haben am 23. November 2010 ge genüber der dpa gesagt:
Die Mutter, die mit ihrem warmen Mittagessen zuhause auf die Kinder wartet, ist ein Auslaufmodell.
Ich will ergänzen: Und wieder einmal haben Sie als „Gegenalles-Partei“ gesprochen.
Doch, doch! Die Grünen verunglimpfen pauschal alle Frau en als Auslaufmodell,
die sich dafür entschieden haben, sich ganz ihrer Familie zu widmen und mittags ihren Kindern ein Mittagessen zu kochen.
Das glauben Sie auch nicht. – Sie wenden sich dagegen, den Familien die Wahlfreiheit zu gewähren.
Liebe Frau Rastätter, mit diesem Satz haben Sie sich bestimmt nicht qualifiziert.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Das Interessanteste und Zutreffendste am Antrag der Grünen ist der Titel „Der Raum ist der dritte Pädagoge“. Die Stellung nahme zum Berichtsteil ist interessant und lesenswert. Darin steckt auch viel Wahrheit.
Ich komme noch dazu.
Für die Stellungnahme zum Berichtsteil bedankt sich die CDU-Fraktion recht herzlich.
Frau Kollegin Rastätter, Sie und Ihre Fraktion wollen die Schulbauförderrichtlinien unverzüglich auf den Prüfstand stel len. Sie haben es gerade noch einmal deutlich gemacht. Un sere Fraktion hält das für nicht notwendig, und wir werden deshalb dem Beschlussteil Ihres Antrags nicht zustimmen. Sie wissen, liebe Frau Rastätter – wir arbeiten schon sehr lange im gleichen Bereich der Schule –, dass ich Ihre Argumente
immer ernsthaft verfolge. Allerdings habe ich heute erhebli che Zweifel, dass Sie oder der bzw. die, von dem oder der der Antrag geschrieben wurde, die Schulbauförderrichtlinien überhaupt gelesen haben
geschweige denn kennen. Sie sind auf dem Stand von vorges tern, und ich muss Ihnen heute in dieser Richtung schon et was wehtun. Vielleicht hat es auch der heutige Tag in sich. Heute früh ging es um die Werkrealschule, an der herumge mäkelt wurde, eben gerade ging es dann um die Ganztags schule und darum, was da angeblich alles nicht funktioniert, und jetzt geht es weiter mit den Schulbauförderrichtlinien, die Sie ändern wollen. Ich rate Ihnen ganz einfach, wenigstens bei diesem letzten Tagesordnungspunkt zum Thema Schule einmal positiv zu denken.
Denn es ist lästig, wenn alles schlechtgeredet wird. Das ist ja in der letzten Zeit in der Schulpolitik schon oft geschehen.
Ich möchte nun zur Sache kommen und gern ein paar Dinge anmerken. Aber verstehen Sie zuvor bitte, dass künftig im Schulbau nicht noch mehr Geld zur Verfügung steht. Sie ha ben es vorhin wieder eindringlich gefordert. Nach dem Schul gesetz haben die Schulträger die Pflichtaufgabe, die Schulräu me zur Verfügung zu stellen. Das Land fördert bauliche In vestitionen mit gezielten Zuschüssen, damit die Schulträger diese Aufgabe wahrnehmen. In den vergangenen Jahren sind dafür vom Bund und vom Land sehr viele Mittel ausgegeben worden.
Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen eines pauschalierten Fördersystems. Basis dafür sind nicht die tatsächlich entste henden Baukosten im Einzelfall, sondern Basis ist der zu schussfähige Bauaufwand – so wird das berechnet –, und die ser wird in der Regel aufgrund der erforderlichen Programm fläche und der für das Land geltenden Kostenrichtwerte er mittelt. Diese Richtwerte gehen von mittleren Baupreisen für konventionelle Bauweisen von mittlerer Güte aus. Der Regel zuschuss beträgt 33 % des festgestellten zuschussfähigen Auf wands, und wenn der Anteil der Schülerinnen und Schüler an der Schule, die auswärts wohnen, mehr als 10 % beträgt, gibt es einen Auswärtigenzuschlag.
Ich will es bei dieser Nachhilfe belassen und aufgrund mei ner langjährigen Erfahrung betonen, dass natürlich jeder Bür germeister oder jeder Vertreter des Schulträgers möglichst viel an Zuschüssen aus den Verhandlungen mit nach Hause neh men will.
Die bisher förderfähigen Räume und Flächen entsprechen den aktuellen Anforderungen, die sich durch die Lehrpläne und die Vorgaben zur Klassenbildung ergeben. Für Ganztagsan gebote werden zusätzliche Räume und Flächen bei der Bezu schussung anerkannt.
Das System als solches ist darüber hinaus flexibel handhab bar, weil bei der Aufstellung des Raumprogramms regelmä ßig ein Flächenaustausch innerhalb der Räume zugelassen, al so anerkannt wird. Das schließt auch die Größe der Klassen zimmer und Fachräume mit ein.
Sie wollen auch den Raumbedarf für Lehrerarbeitsplätze und Lehrerteamräume aufgenommen wissen. Flächen für Lehrer bereiche, Lehrerzimmer, Garderoben, sind längst in diesen Richtlinien enthalten.
Sie wissen zudem, dass die Barrierefreiheit in die Landesbau ordnung aufgenommen worden ist und entsprechende Maß nahmen bezuschusst werden. Auch hier ist also kein Hand lungsbedarf vorhanden.
Wenn vom Schulträger ökologische Standards gewünscht wer den und diese einen höheren Aufwand verursachen, wird dies über die Baukosten berücksichtigt. Zudem fließt dies auch in die Fortschreibung der Kostenrichtwerte ein. Das wird ja lau fend und immer wieder gemacht.
Da der Schulbau Aufgabe der Schulträger ist und die Entschei dungen über Schulbaumaßnahmen im Sinne der Selbstverwal tung in der Zuständigkeit der Kommunen liegen, ist eine Sammlung von besten Beispielen überflüssig. Die Kommu nen haben meist Architekten an der Hand und verfügen über ausgearbeitete Pläne. Wir möchten hier keine weitere Büro kratie, keine Aufblähung und keine unnötige Reglementie rung.
Es wurde auch gefragt, wie die Situation bei den Ganztags schulen aussieht. Wir haben vorhin viel über diese Schulform diskutiert. Im Landeskonzept steht bezüglich der Genehmi gungen, dass für Lehrerwochenstunden, außerschulische Part ner im Sinne des pädagogischen Konzepts und Lehrbeauftrag te ebenfalls Zuschüsse gegeben werden. Gefördert werden auch Arbeitsgemeinschaften. Schulleiter sowie Lehrerinnen und Lehrer kennen alle diese Möglichkeiten.
Ich habe Ihnen jetzt im Telegrammstil einen unvollständigen Strauß von Maßnahmen vorgestellt und dargelegt, was alles bereits in den Richtlinien aufgenommen ist und wie damit „der Raum als dritter Pädagoge“ – hier komme ich auf die Über schrift Ihres Antrags zurück – für eine Weiterentwicklung der neuen Lernkultur, besonders in den Ganztagsschulen, im Sin ne der Kinder und Jugendlichen gefördert wird. Wir tun schon bislang weit mehr, als in den Richtlinien steht. Flexibilität und praxisgerechte Handhabung sind viel wichtiger als eine auf geblähte Bürokratie.
Nehmen Sie bitte Abschied vom Gedanken einer Änderung der Richtlinien und auch Abschied von der Vorstellung eines Füllhorns im Schulhausbau.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion ist der klaren Meinung, dass die Lernmittelfreiheit eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass jeder junge Mensch die ihm nach der Verfassung zustehende, seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung erhält; die SPD-Fraktion hält die Lernmittelfreiheit nur für eine wichtige Voraussetzung.
Wir sollten dies alles nicht verkomplizieren. Das gilt auch für das, was der Kollege Mentrup vorhin gesagt hat. Wir meinen, um es vorwegzunehmen: Die jetzige Regelung ist praktikabel. Ich nehme auch vorweg, falls die SPD in einem weiteren Antrag eine entsprechende Forderung stellen sollte: Eine Änderung der bestehenden Regelung ist aus unserer Sicht nicht erforderlich. Der jetzt vorliegende Antrag der SPD-Fraktion stammt vom April 2008, und die Stellungnahme dazu wurde im Mai 2008 ausgegeben.
Schulgeld- und Lernmittelfreiheit bedeuten nicht, dass die Eltern von allen Kosten, die mit dem Schulbesuch zusammenhängen, freizustellen sind. Auch sind nicht alle Gegenstände, die im mittelbaren oder im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, Lernmittel. Ich meine hiermit Ausstattungsgegenstände der Schüler wie Schulranzen oder Sportkleidung. All diese Gegenstände sind dem persönlichen Bereich zuzuordnen.
Nach dem Schulgesetz nehmen die Gemeinden, die Landkreise, die Schulverbände die ihnen als Schulträger obliegenden Angelegenheiten als Pflichtaufgaben wahr. Der Schulträger beschafft die Lehr- und Lernmittel. Gesetzesadressaten der Bestimmungen zur Lernmittelfreiheit sind deshalb die Schulträger. Ihnen obliegt es, den Begriff „Gegenstände geringeren Werts“ auszulegen. Da es sich um die Unterhaltung von Schulen und um eine weisungsfreie Aufgabe handelt, ist eine Auslegung des Begriffs durch die Landesregierung oder durch das Kultusministerium nicht vorzunehmen.
Die Schulträger können natürlich im Rahmen der Auslegung des Begriffs „Gegenstände geringeren Werts“ Utensilien wie Papier, Hefte, Ordner, Schreib- und Malgeräte, Bleistifte, Buntstifte, Farbkästen usw. von der Lernmittelfreiheit ausnehmen. Aber die Höhe des finanziellen Engagements der Eltern an schulischen Kosten hängt ja von vielen, auch anderen Faktoren ab. Eine konkrete Handhabung der Lernmittelfreiheit an der einzelnen Schule hängt auch von der Bereitschaft der Eltern ab, inwieweit sie sich an solchen Kosten beteiligen. Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen ist ohnehin ein Spielraum gegeben.
Ich stelle aber klar fest, dass niemand verpflichtet ist, Kostenanteile zu zahlen, wenn die Gegenstände nicht von geringerem Wert sind. Wir sollten auch nicht so weit gehen, die Handhabung der Lernmittelfreiheit der Schulaufsicht zu übertragen. Schulen und Schulträger haben für ihre Kinder in der Praxis genügend Erfahrung und setzen hier die richtigen Maßstäbe an.
Wenn soziale Unterschiede bestehen – das ist ein wichtiger Punkt, auf den ich besonders hinweisen will –, können Regelungen vor Ort getroffen werden. Immer zu Beginn eines jeden Schuljahrs weist das Kultusministerium auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen hin.
Ich weise zusätzlich darauf hin, dass es bei Ausflügen nicht um Schulgeld- und Lernmittelfreiheit geht, sondern um eine allgemeine soziale Absicherung und darum, wie die einzelne Schule damit umgeht. Die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt z. B. können aufgrund bestehender Gesetze Leis tungen dazu erhalten.
Die Schulen gehen in der Regel kostspielige Ausflüge, Schullandheimaufenthalte sehr sensibel an. Selten fliegen Schulklassen nach Mallorca oder dergleichen. An unseren Schulen gibt es aber für solche oder ähnliche Angebote auch Eltern initiativen und Fördervereine, die sich immer gut bewähren.
Erlauben Sie mir, kurz noch auf die im Antrag angesprochene Schülerbeförderung einzugehen. In den Satzungen der Landkreise steht auch, dass der Eigenanteil erlassen wird, wenn die Kostentragung für die Eltern oder den Elternteil aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse eine unbillige Härte darstellen würde.
Dazu zählen auch die Hartz-IV-Empfänger. In der dritten Neuregelung von Hartz IV steht auch, dass zu Beginn eines neuen Schuljahrs einmalige Leistungen für schulische Ausgaben von 100 € gewährt werden. Ursprünglich war 2008 in Berlin geplant, dies nur bis zur zehnten Klasse zu gewähren. Das Land Baden-Württemberg hat darauf gedrängt, diese Leis tungen bis zum Abitur auszudehnen, um sozial Benachteilig ten gleich gute Chancen für einen höheren Bildungsabschluss zu ermöglichen.
Das Konjunkturprogramm II vom März 2009 sieht zusätzlich im SGB II und im SGB XII eine deutliche Erhöhung der Regelsätze für sechs- bis 13-jährige Kinder vor. Die Regelleis tungen werden von 60 % auf 70 %, also von 211 € auf 251 € und damit um 40 € monatlich erhöht.
Letztlich verlangen viele Kreise – dies ist auch in meinem Heimatkreis so – für Grund- und Hauptschüler keine Kostenanteile für Schülerbeförderungen. Viele Gemeinden erstatten auch teilweise Fahrkosten für Kindergartenkinder oder befördern diese kostenfrei. Die CDU-Fraktion sieht aufgrund der vielen angepassten Regelungen keine Notwendigkeit, hier etwas gesetzlich zu ändern. Denn was gut ist, braucht nicht unnötig verkompliziert zu werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, dass Sie noch Zusatzfragen zulassen.
Welche neuen Fördermöglichkeiten eröffnen sich durch die Aufnahme des Milchbereichs in die neuen Herausforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik? Wie sieht die Landesregierung insgesamt die Perspektiven für die Milchviehbetriebe in Baden-Württemberg?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Spielwarenbranche ist wie kaum eine andere Branche durch die Globalisierung geprägt, und ein Großteil der weltweit hergestellten Spielzeuge – wir haben das vorhin schon gehört – wird heute in China produziert. Um den Herausforderungen einer zunehmend globalen Weltwirtschaft zu begegnen, haben sich die Staaten Europas zu einem Gemeinsamen Europäischen Markt zusammengeschlossen. Dieser wurde geschaffen, um in Europa den erreichten Wohlstand zu sichern. Dazu gehört untrennbar die Gewährleistung der Sicherheit von Produkten.
Die Verbraucher erwarten von den Herstellern, dass Produkte nicht nur hochwertig, sondern vor allem sicher sind. Die deutschen Hersteller erwarten vom Staat, dass er auf die strikte Einhaltung dieser Regeln durch alle Marktteilnehmer achtet. Das tut er auch. Das möchte ich für unsere Fraktion so feststellen, auch wenn vorhin teilweise etwas anderes behauptet worden ist.
Wir sollten jetzt aber bei diesem Thema keine Panikmache betreiben, denn unsere Kinderzimmer sind sicher. Gesundheitsschädliche Spielwaren sind in Baden-Württemberg nur in ganz geringem Umfang auf dem Markt.
Probleme gab es in den letzten zwölf Monaten nur in wenigen Einzelfällen mit überhöhten Gehalten an Weichmachern, mit Textilpuppen aus China wegen überhöhter Abgabe von Azofarbstoffen und mit einer Spielware, die aufgrund ihrer starken Quellbarkeit beim Verschlucken nicht den Sicherheitsanforderungen entsprochen hatte.
Ich nenne weiter Fasermalstifte mit krebserregendem Benzol als Lösungsmittel und Scherzzigaretten, die bei Inhalation zu Lungenschäden führen. Zudem wurden ein Holzpuzzle und ein Holzspielzeug wegen erhöhter Formaldehydabgabe als gesundheitsschädlich beanstandet.
2004 bis 2006 – auch hierzu ein kleiner Abriss – wurden neun Proben Spielzeug aus Weich-PVC als gesundheitsschädlich beanstandet. Diese Spielzeuge können beim Verschlucken von abreißbaren oder abbeißbaren Kleinteilen im Magen-Darm
Trakt aushärten, sodass spitze Ecken und Kanten entstehen, die Verletzungen verursachen können.
Zusätzlich wurde ein Kinderpuzzle aus Holz wegen erhöhter Formaldehydabgabe beanstandet. Weiterhin wurden ein Kinderring und ein Kinderkettenanhänger beanstandet, die zu einer Bleivergiftung hätten führen können.
Beanstandungen sind immer bedenklich, meine Damen und Herren. Diese dürfen nicht sein. Aber es beruhigt, dass bei uns entsprechende Fälle aufgedeckt wurden. Das zeigt, dass unsere heimischen Hersteller auch bei Spielzeugen hohe Qualität produzieren. Die beanstandeten Produkte kamen meistens aus China. Das zeigt aber auch, dass die Überwachung funktioniert. Wir werden sie optimieren, z. B. auch über das europäische Schnellwarnsystem RAPEX.
Die EU-Kommission wird von den zuständigen Behörden über getroffene Maßnahmen unterrichtet. Die zuständigen Behörden machen der Öffentlichkeit alle Informationen über Produkte, von denen Gefahren für die Sicherheit ausgehen, zugänglich. Hierzu sind auch in das Internet aktuell entsprechende Seiten eingestellt.
Zur Weiterentwicklung des Schnellwarnsystems RAPEX – auch zur Erhöhung der Effektivität des Systems – ist eine Projektgruppe eingesetzt worden, die sich mit all diesen Dingen befasst. Mängel ergeben sich vor allem aufgrund der unterschiedlichen Handhabung des Systems durch die EU-Mitgliedsstaaten.
Im Rahmen des bundesweiten Konzepts zur Marktüberwachung wurde die Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden in Deutschland verbessert, was in diesem Bereich zu einer Effizienzsteigerung geführt hat. Diese Maßnahmen wurden allerdings durch die insgesamt steigende Anzahl von Meldungen aus den Mitgliedsstaaten überlagert, weil sich diese nicht einig sind. Weiter zeigt sich, dass in der Praxis in einigen Mitgliedsstaaten das sicherheitstechnische Risiko sehr unterschiedlich eingestuft wird. Daher ist von der EU-Kommission eine Überarbeitung des Leitfadens für die Risikobewertung von Verbraucherprodukten in Auftrag gegeben worden. Es muss dafür gesorgt werden, dass bestimmte Freiräume für Interpretationen eingeschränkt werden.
Überwachung ist wichtig und notwendig, aber sie ist nur ein Teil des Ganzen. Wichtig ist vor allem eine transparente Kennzeichnung der Spielzeuge zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. Wir haben das GS-Zeichen – „Geprüfte Sicherheit“ –, um die in einer besonderen Prüfung festgestellte Sicherheit des Spielzeugs deutlich machen zu können. Diese Informationen werden an die Verbraucherinnen und Verbraucher stets übermittelt. Verbraucher müssen aber auch selbst auf Qualität achten.
Wir müssen die EU davon überzeugen, dass sie von ihren Überlegungen, neben dieser CE-Kennzeichnung die Verwendung von anderen, nationalen Kennzeichnungen zu untersagen, absieht. Sie will das untersagen. Dagegen müssen wir uns wenden. Es darf keine Verschlechterung eintreten. Vielmehr müssen wir eine Verbesserung erreichen.
Meine Damen und Herren, zur Behandlung des vorliegenden Antrags: Wir setzen uns für Verbesserungen in der EU ein.
Wir sind für Kontrollen dort, wo das Land zuständig ist. Wir möchten es damit aber nicht übertreiben. Der Bund hat Arbeitsgruppen eingesetzt. Die Landesregierung – an ihrer Spitze der zuständige Minister – setzt sich auch für mehr Kontrollen ein. Das, was Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in Ihrem Antrag wollen, ist alles schon getan. Deshalb erübrigt sich der Antrag. Wir werden dem Beschlussteil des Antrags nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Winkler, ich hatte eigentlich gedacht, dass wir das Thema ernsthaft miteinander diskutieren und nicht über den Springbrunnen reden.
Gestatten Sie mir, ein paar grundsätzliche Ausführungen zu diesem doch ernsten Thema zu machen.
Die Schlachthofstruktur ist ein mitentscheidender Faktor für die Höhe der Fleischbeschaugebühren.
Ich möchte vorab darauf hinweisen, dass wir in Baden-Würt temberg trotz eines steten Strukturwandels über ein dichtes Schlachthofnetz verfügen. Eine Umverteilung der Schlachtungen in die Produktionsgebiete, also eher in den ländlichen Raum, hat sich vor allem im Osten unseres Landes vollzogen.
Die Verlagerung war auch die Folge von Stilllegungen von Schlachtstätten in den Konsumgebieten. Damit konnten auch bessere Auslastungen erzielt werden.
Die Verlagerung und Konzentration in eher dezentrale Gebiete ist in Baden-Württemberg größtenteils abgeschlossen. Wenige große Schlachtstätten sind in den Schwerpunkterzeugerregionen, und eine größere Anzahl kleinerer und mittlerer Schlachtstätten sind dort, wo der Verbrauch überwiegt. Wir haben also eine ausgeglichene Struktur; lassen Sie mich das vorab festgestellt haben. Allerdings ist in kleineren Betrieben die hohe Festkostenbelastung durch mangelnde Auslastung der Schlachtanlagen problematisch.
Die Durchführungsverordnung zum Vieh- und Fleischgesetz verpflichtet Schlachtbetriebe, die wöchentlich mehr als 200 Schweine oder 75 Rinder schlachten, die gezahlten Preise und die angelieferten Mengen zu melden.
Im Jahre 2007 waren dies 47 Betriebe für verschiedene Tierarten, und somit sind 90 % in Zahlen festgehalten, also vorhanden.
Nun zu den Gebühren, meine Damen und Herren. Die Hoheit – das müsste eigentlich jeder wissen – liegt seit 2005, also seit der Verwaltungsreform, bei den Landratsämtern oder den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise als unteren Verwaltungsbehörden. Jeder Kreistag, lieber Herr Kollege Winkler, legt seine Gebühren in öffentlicher Sitzung fest. Es wird nichts geheim gemacht.
Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Das müsste eigentlich auch jeder wissen. Die jeweilige Höhe der Fleischhygienegebühren wird immer wieder offengelegt und kann im Ergebnis von jedem, der dies will, nachvollzogen werden.
Die Finanzierung der amtlichen Kontrollen richtet sich auch nach der EG-Verordnung – das ist die Verordnung Nr. 882/2004 –, in der die Kriterien, die für die Gebühren zu berücksichtigen sind, aufgeführt werden. Es sind dies Personalkosten, Löhne, Gehälter, Kosten für Anlagen, Hilfsmittel, Ausrüstung und Schulung sowie Reise- und Nebenkosten einschließlich der Kosten für Probenahmen und für Laboruntersuchungen.
Weiterhin ist geregelt, dass die Fleischbeschaugebühren nicht niedriger sein dürfen als die Mindestbeiträge; sie dürfen zudem nicht höher sein als die Kosten. Mehr Reglementierungen braucht man nicht. Wenn wir schon eine überschaubare und nachvollziehbare Regelung der Gebührenfestsetzung haben, sollten wir diese nicht mehr als notwendig verkomplizieren. Wir haben gestern an dieser Stelle intensiv von Bürokratieabbau gesprochen.
Bitte neigen Sie, lieber Kollege Winkler, auch hier nicht zum Übertreiben.
Blasen Sie die Bürokratie nicht auf, sondern tun Sie alles dafür, sie zu reduzieren. Darüber haben wir uns gestern ja unterhalten.
Die Verwaltungsbehörden sind also in eigener Verantwortung für die Gebührenfestsetzung zuständig. Die Höhe ist kostenabhängig. Es wird dabei eventuell strenger als in früheren Jahren auf einen rationellen Personaleinsatz geachtet, aber es wird auch auf eine optimale Organisation der Schlachtbetriebe geachtet. Nach entsprechenden Recherchen sind keine Anhaltspunkte für eine Überschreitung der durch die Kosten vorgegebenen Höchstgebühren bekannt, wie Sie der Stellungnahme des Ministeriums zu Ihrem Antrag auch entnehmen können.
Im Übrigen hat der Landkreistag zur Gebührenfrage eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine Musterverordnung erarbeitet hat. Die Juristen im Landkreistag, lieber Kollege Winkler, gehen also nicht in Deckung, wie Sie kürzlich in einem Interview in der „Südwest Presse“ gesagt haben.
Das kann und wird auch nicht so sein. Halten Sie bitte auch die Kosten der Lebensmittelkontrolle und der Fleischbeschau insgesamt auseinander. Das sind zwei Paar Stiefel.
Das haben Sie auch in dem Interview erwähnt.
Wir sehen also keinen Grund – und haben hierzu auch keine Möglichkeit, weil wir vom Land nicht mehr zuständig sind –, weitere Kriterien für die Gebührenberechnung und die ihr zugrunde liegenden Kosten festzulegen. Haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch etwas mehr Vertrauen in die die Gebühren festlegenden unteren Verwaltungsbehörden. Das empfehle ich insbesondere Ihnen, lieber Herr Kollege Winkler.
Aus den angeführten Gründen wird unsere Fraktion Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Kein Wirtschaftsbereich kann ohne den Ausstoß klimarelevanter Gase produzieren. Unsere Landwirtschaft ist in besonderem Maße mit natürlichen Umsetzungsprozessen verbunden. Klimarelevante Gase aus der Landbewirtschaftung wurden ja vorhin auch genannt. Ich möchte es kurz machen. Die Landwirtschaft spielt im gesamten Emissionsgeschehen des Landes
aber eine untergeordnete Rolle. Mit der Emission der beiden Hauptgase Methan und Lachgas – teilweise wird Weiteres hinzugerechnet – sind nur ca. 5 % der Gesamtemissionen der Landwirtschaft zuzuordnen.
Die bedeutendsten Emissionsquellen klimarelevanter Gase aus der Landwirtschaft sind die Tierhaltung, der Einsatz mineralischer Düngemittel und frühere Landnutzungsveränderungen. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, möchte ich hinzufügen: Baden-Württemberg nimmt die Anforderungen an den Klimaschutz, die sich aus dem Klimawandel ergeben, sehr ernst. Maßnahmen zum Klimaschutz sind fester Bestandteil unserer landwirtschaftlichen Praxis
und werden laufend weiterentwickelt. Das Land hat eine hervorragende Bilanz vorzuweisen. Die Anstrengungen für den Klimaschutz und die Minderung der Folgen des Klimawandels insgesamt müssen aber sicher noch weiter verstärkt werden. Wir bleiben am Ball.
Was tun wir? Wir tun alles, was aus unserer Sicht möglich und machbar ist, zusammen mit unserem Minister, zusammen mit den praktizierenden Landwirten und insbesondere auch – das als letzten Satz noch – über das MEKA bei der Weiterentwicklung von Strategien zur Minimierung der Emissionen klimaschädlicher Gase.
Eine Zustimmung zum Beschlussteil Ihres Antrags, lieber Herr Kollege Winkler, erübrigt sich deshalb. Ich muss Ihnen sagen, dass wir Ihren Beschlussteil nicht mittragen werden.
Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll. (Siehe Erklä- rung zu Protokoll am Schluss des Tagesordnungspunkts.)
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Kein Wirtschaftsbereich kann ohne den Ausstoß klimarelevanter Gase produzieren. Unsere Landwirtschaft ist in besonderem Maße mit natürlichen Umsetzungsprozessen verbunden. Klimarelevante Gase aus der Landbewirtschaftung sind Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O). Als klima relevant wird zu diesen Verbindungen teilweise auch Ammoniak (NH3) als indirektes Treibhausgas hinzugerechnet.
Die Landwirtschaft spielt im gesamten Emissionsgeschehen des Landes Baden-Württemberg aber nur eine untergeordnete Rolle. Mit den beiden Hauptklimagasen Methan und Lachgas zusammengerechnet sind dem Sektor Landwirtschaft nur etwas mehr als 5 % der Treibhausgasemissionen des Landes zuzuordnen.
Die bedeutendsten Emissionsquellen klimarelevanter Gase aus der Landwirtschaft sind die Tierhaltung, der Einsatz mineralischer Düngemittel und frühere Landnutzungsänderungen.
Zu den positiven klimarelevanten Wirkungen der Landwirtschaft gehört die Produktion erneuerbarer Energieträger: Rest
stoffe wie Stroh, Vergärung von Biomasse und Biogas und Bereitstellung von Energiepflanzen für die Erzeugung von Treibstoffen, Wärme und Strom. Über diese Produktionsleis tung der Landwirtschaft werden fossile Energieträger substituiert, und damit wird Kohlendioxid eingespart. Deutschlandweit werden bereits heute durch den Einsatz von Biomasse in der Wärme-, Strom- und Treibstofferzeugung pro Jahr über 40 Millionen t Kohlendioxid aus fossilen Energieträgern ersetzt.
Baden-Württemberg nimmt die Anforderungen, die sich für den Klimaschutz und aus dem Klimawandel ergeben, sehr ernst. Maßnahmen zum Klimaschutz sind fester Bestandteil unserer landwirtschaftlichen Praxis und werden laufend weiterentwickelt.
In unseren Landesanstalten – insbesondere am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg – werden wichtige Fragestellungen zum Klimaschutz und zum Bereich der Bioenergienutzung intensiv bearbeitet.
In Augustenberg werden z. B. seit mehreren Jahren Untersuchungen zum Anbau von nachwachsenden Rohstoffen und zur Beregnung von Kulturpflanzen durchgeführt. In Sortenversuchen werden u. a. auch die Auswirkungen von Standorteignung und Witterungsempfindlichkeit auf die Ertragsbildung untersucht.
Wir beteiligen uns zusammen mit anderen Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder intensiv am bundesweiten Energiepflanzen-Verbundprojekt „Entwicklung und Vergleich von optimierten Anbausystemen für die landwirtschaftliche Produktion von Energiepflanzen unter den verschiedenen Standortbedingungen Deutschlands“ mit Teilprojekten zur Optimierung von Fruchtfolgen und zur Bewässerung sowie Wassereffizienz verschiedener Arten. Die Forschung beschäftigt sich außerdem im Rahmen der Biogaserzeugung mit dem Einfluss von Arten, Sorten und Fruchtfolgen auf repräsentativen Standorten in Baden-Württemberg sowie mit der Optimierung des Einsatzes von Gärrückständen aus Biogasanlagen. Ein besonders interessantes Gebiet sind z. B. die Effekte von Fruchtfolge und Beregnung auf die Leistung von Energiepflanzen, wenn man die aktuellen Preissteigerungen beim Mais bedenkt.
Mit der Informationsoffensive „Biokraftstoffe“ wollen wir den Einsatz von Biokraftstoffen, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich, intensivieren. Weitere – aber nicht abschließende – Forschungsschwerpunkte sind die Reduzierung der Klimagasemissionen beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern aus der Tierhaltung und der Biogasproduktion in Baden-Würt temberg, die Ammoniak-Minderung bei der Ausbringung von Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen und die emissionsarme Gülleausbringung. Auf diesen Themenfeldern wird sehr viel getan.
Auch in der Tierhaltung wird die Produktionstechnik weiterentwickelt und in die landwirtschaftliche Praxis transportiert. Insbesondere durch nährstoffangepasste Fütterungsstrategien werden die Möglichkeiten genutzt, die Ammoniak- und Methanausscheidungen zu vermindern. Durch bauliche Maßnahmen bei der Gestaltung von Haltungsformen werden Möglichkeiten der Emissionssenkung genutzt.
Im Rahmen des MEKA wurden und werden zahlreiche Maßnahmen mit mehrfach positiven Umweltwirkungen gefördert, die sich auch günstig auf die Verminderung der Emission klimarelevanter Gase auswirken, wie z. B. die Brachebegrünung. Wir werden diese Förderung konsequent fortsetzen.
Hinweisen will ich auch auf folgende klimawirksame Maßnahmen:
Förderung von Holzhackschnitzelheizwerken und Heizkraftwerken: Insgesamt wurden von 1995 bis 2006 mit rund 13 Mil lionen € 206 Anlagen mit einer Leistung von über 100 Megawatt gefördert. Dadurch konnte die Etablierung und Markteinführung dieser Technik erreicht werden.
Nachhaltige Nutzung von Holz und damit Bindung von Kohlendioxid in Holzprodukten: Baden-Württemberg hat im Ländervergleich den höchsten Anteil von Holzmobilisierung im Kleinprivatwald durch flächendeckende Betreuung und Beratung durch die Landesforstverwaltung.
Ab dem kommenden Jahr wird auch die ökologische Komponente in der Richtlinie zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gestärkt. Bei allen geförderten Maßnahmen ist auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu achten. Dies bedeutet rationellen Energieeinsatz, die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe oder die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Landwirtschaft, die selbst massiv vom Klimawandel betroffen ist, verantwortungsbewusst daran arbeitet, die von ihr verursachten Emissionen klimarelevanter Gase weiter zu verringern. Auch in Verbindung mit der Produktion von Biomasse und Bioenergiepflanzen leistet die Landwirtschaft einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Die Anstrengungen für den Klimaschutz und die Minderung der Folgen des Klimawandels insgesamt müssen aber sicher noch weiter verstärkt werden.
Wir sind und bleiben „am Ball“, insbesondere beim MEKA und bei der Entwicklung von Strategien zur Minimierung der Emission klimaschädlicher Gase. Eine Zustimmung zum Beschlussteil Ihres Antrags erübrigt sich deshalb.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Gern nehmen wir von der CDU-Fraktion zu dem Antrag „Ökologischer Landbau in Baden-Württemberg“ Stellung. Wir können zu diesem Thema viel Positives berichten. Wir sehen das Ganze nicht so pessimistisch, wie es eben vorgetragen wurde.
Wir sind schon immer für ein gleichberechtigtes und ein von gegenseitigem Respekt getragenes Miteinander und Nebeneinander der verschiedenen Bewirtschaftungsweisen im ländlichen Raum gewesen. Freiheit für den Verbraucher korrespondiert mit der Freiheit der Bauern. Das möchte ich zunächst einmal in den Vordergrund stellen.
Die Vielfalt der Lebensmittel und deren kontrollierbare Wege von Feld und Stall bis auf den Teller kommt uns allen zugute. Dies wollen wir, und daran arbeiten wir. Denn konventioneller und ökologischer Landbau haben auch vieles gemeinsam. Beide müssen ihre Stellung auf dem deutschen, auf dem europäischen und inzwischen auch auf dem globalen Markt behaupten. Beide Systeme sorgen dafür, dass unser Land flächendeckend bewirtschaftet wird – mit all den damit verbundenen Vorzügen.
Der Ökolandbau bringt neue Herausforderungen. Wir unterstützen auch Exportorientierung in größeren Maßstäben auf internationalen Märkten. Die landes-, bundes- und weltweite Beliebtheit der Bioprodukte zeigt, welch produktiver Stand erreicht ist. Wir sind auf diesem Gebiet absolut nicht Schlusslicht. Wir sehen im Moment aber auch, dass Angebote an Bio lebensmitteln oft regelrecht knapp geworden sind.
Grundsätzlich ist jedoch zu bedenken, dass für eine Betriebs umstellung immer eine Vorlaufzeit von zwei bis drei Jahren erforderlich ist. Die aktuelle Zahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe beruht auf den unternehmerischen Entscheidungen von vor zwei oder drei Jahren. Auch für die Zukunft gilt, dass ein Landwirt, der sich für den ökologischen Landbau entscheidet, mittelfristig immer Umstellungsrisiken einkalkulieren und darauf achten muss, dass der Betrieb wirtschaftlich weiterlaufen kann.
Unerfreuliche Vorgänge wie aktuelle Gammelfleischskandale und Ernteausfälle im letzten Jahr haben zur Umorientierung in Richtung mehr Biolebensmittel geführt. Marketingverfahren, wonach verschiedene Lebensmitteldiscounter Bioprodukte in ihr Angebotsprogramm aufgenommen haben und teilweise im Regal auch auf Augenhöhe einordnen, sind positiv. Aus persönlicher Erfahrung, meine Damen und Herren, weiß ich, wie schwer es ist, in diesen Regalen Zentimeter für Zentimeter Platz zu ergattern.
Wir in Baden-Württemberg stehen dem ökologischen Landbau sehr positiv gegenüber. Er hat bei uns eine lange Tradition. Die Leistungen der ökologisch wirtschaftenden Betriebe und der dort arbeitenden Familien erfahren große Beachtung und Würdigung und genießen einen hohen Stellenwert.
Dies wird im Besonderen auch bei der Förderpolitik in unserem Land deutlich. Über das MEKA werden an diese Betriebe, deren Anteil an allen teilnehmenden Betrieben 4,6 % beträgt, rund 12 % der gesamten Finanzmittel ausbezahlt.
Ich nenne nur kurz in Schlagworten weitere Förderungen des Landes:
Erstens: Stärkung des ökologischen Landbaus für Betriebe, die nur einen Teil und nicht, wie es das MEKA fordert, den ganzen Betrieb auf ökologische Bewirtschaftung umstellen.
Zweitens: Die gute Arbeit der Ökolandbauverbände hinsichtlich der Information unserer Verbraucher wird honoriert. Ich nenne als Beispiele „Schmeck den Süden“, „Grüne Woche“, Messen und vieles mehr – auch über unsere Marketinggesellschaft, die gestützt wird.
Drittens: Anteilmäßig werden Beratungsdienste gefördert, die auf ökologischen Landbau spezialisiert sind.
Viertens: Wir fördern die Kennzeichnung von Bioprodukten und andere Vermarktungsaktivitäten wie „Ökosommer“ mit Präsentationen in der Öffentlichkeit. Viele landwirtschaftliche Betriebe und Verarbeitungsbereiche stellen sich unter einem Dach vor und werben für diese Produkte.
Fünftens: Sicherheit und Vertrauen sind entscheidend, wenn das Vertrauen der Verbraucher gewonnen und erhalten werden soll. Deshalb führt Baden-Württemberg als einziges Bundesland ein spezielles Untersuchungsprogramm für Ökolebensmittel durch, das Ökomonitoring.
Hier erfolgt eine systematische Rückstandsuntersuchung – z. B. auch auf Pflanzenschutzmittel und Schadstoffe – mit dem Ziel, mögliche Verbrauchertäuschungen besser und schneller zu erkennen. Die bisherigen Ergebnisse stellen unseren Bioerzeugern gute Noten aus. Auch ausländische Bioprodukte werden gezielt kontrolliert.
Zuletzt nenne ich die Forschungsprojekte an unseren Universitäten und an unseren Landesanstalten der Agrarverwaltung. Wir hätten gern mehr Mittel, als im Landeshaushalt vergeben wurden, aber die Haushaltskonsolidierung ließ die von uns gewünschte Höhe der Stützungen nicht zu – wie auch in anderen Bereichen. Dazu stehen wir, und wir sagen das auch deutlich.
Zusätzlich wurde uns – wie allen bekannt – der bisherige Ökofinanzrahmen der EU in Brüssel in der Förderperiode von 2007 bis 2013 gekürzt. Wir werden bereitgestellte Mittel auch künftig verwenden.
Abschließend: Es ist entscheidend, die zur Verfügung stehenden Mittel, Möglichkeiten und Beratungen gezielt an den richtigen Stellen einzusetzen. Das Land fördert über das MEKA den Ökolandbau hinreichend und berücksichtigt auch viele Umweltmaßnahmen der über 90 % konventionellen Betriebe. Wir dürfen nicht zweierlei Verhältnisse zulassen und kon ventionelle nicht gegen Ökobetriebe ausspielen oder umgekehrt.
Mit diesen Maßnahmen haben wir in den letzten Jahren viel erreicht. Große Hoffnungen setzen wir in das neue MEKA III im Hinblick auf den ökologischen Landbau. Die Weiterentwicklung bringt weitere Antragschancen und Möglichkeiten für die Zukunft.
Für eine weitere Verbreitung des ökologischen Landbaus – lassen Sie mich das noch abschließend sagen – müssen die Kräfte des Marktes noch mehr wirken. Nur wenn der Lebensmitteleinzelhandel und die Verbraucher bereit sind, die notwendigen Preise zu zahlen, gelingt dies. Letztendlich entscheiden die Verbraucher und Verbraucherinnen am Regal, wie viele Produkte zu angemessenen Erzeugerpreisen erzeugt werden können. Mit dem Kauf wird darüber entschieden, ob die höheren Standards unserer heimischen Betriebe honoriert werden. Wir möchten anerkennen, …
… dass bisher im Bereich Öko Hervorragendes geleistet wurde.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wer sich aufmerksam umhört und wahrnimmt, was im Land alles so passiert und was interessant ist, der merkt, dass die Planung der Sommerferien hier eine ganz hohe Priorität hat. Deshalb passt es vielleicht gar nicht schlecht, dass wir heute über einen Antrag zur Neugestaltung der Ferienregelung in Baden-Würt temberg diskutieren.
Herr Kollege Zeller hat viel gesagt, aber er hat keine Vorschläge unterbreitet, wie es denn nun eigentlich weitergehen soll.
Nein, ich habe keine gehört.
Er hat viel geredet und gesagt: „Man müsste, man sollte“ usw.
Nein. Die kann er stellen, wenn ich fertig bin.
Die SPD, Herr Kollege Zeller, hat den Antrag zwar erst im Oktober letzten Jahres gestellt, hatte allerdings schon vorher Vorstöße in die gleiche Richtung unternommen; das räume ich ein.
Erinnern wir uns doch alle noch einmal an den letzten Sommer und an die heißen Temperaturen im Juli und daran, dass ab dem 1. August, kurz nach dem Ferienbeginn in BadenWürttemberg, einen Monat lang, bis zum September, Regen gefallen ist. Dies scheint Sie, lieber Kollege Zeller, so geärgert zu haben, dass Sie und auch andere gefordert haben, die Sommerferien vorzuverlegen.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass auch die Vorsitzende des Landeselternbeirats, Frau Staab, dies mit den Worten kommentiert hat: „Die Diskussion ist an den Haaren herbeigezogen.“ Das trifft auch jetzt noch zu. Sie erwecken den Eindruck, als könnte man das Sommerwetter aufgrund der Erfahrungen des Jahres 2006 für die kommenden vier Jahre vorhersagen. Das kann man jedoch nicht, auch nicht, lieber Kollege Zeller, wenn man, wie es im Oberland ja noch üblich ist, sich am Hundertjährigen Kalender orientiert, der durchaus mit gutem Grund seinen Namen hat.
Nun will ich das Thema aber nicht in Bausch und Bogen verdammen. Allerdings habe ich schon das Gefühl, dass von Ihrer Seite ein wenig Populismus eingeflossen ist – ohne dass Sie jedoch wirklich mutig wären. Es fehlt der Mut, zu sagen, was man denn eigentlich will.
Deswegen habe ich zuvor gesagt, dass Sie keine Lösungen für eine Neuregelung der Ferien parat haben.
Den Antrag habe ich auch gelesen, Herr Kollege. Sie legen darin jedoch kein eigenes Ferienkonzept vor – das wäre ja durchaus möglich gewesen –, sondern fordern dies von der Landesregierung. Sie sprechen von möglichen Schritten, vom
Wiedereinstieg in das rollierende System und fordern, man solle nachdenken. Konkret ist jedoch kein Vorschlag darin enthalten. Letzten Endes sollen dann alle Betroffenen eingebunden und an einen Tisch geholt werden. Das ist das übliche Strickmuster. So kann man es natürlich machen: Wer nicht weiterweiß, der – das ist ja häufig der Fall – gründet einen Arbeitskreis.
Man sollte bei diesem Thema nicht alles kleinreden, lieber Kollege Zeller, sondern man sollte in der bestehenden Ferienregelung doch auch die positiven Elemente sehen.
Sie wollen anscheinend eine Neuregelung, mit der alle – und der Schwerpunkt liegt auf dem Wort „alle“ – einverstanden sind. Das gleicht der Quadratur des Kreises. Hierfür möchten Sie doch bitte einmal die Vorschläge vorlegen und nicht lediglich einen Auftrag an das Kultusministerium formulieren. Sie wissen ja, dass wir eine Ferienregelung haben, die gar nicht so schlecht ist und nicht so schlecht funktioniert, die aber natürlich nicht allen passt. Man kann wahrscheinlich auch nie eine Regelung machen, die allen passt.
Kurz ein Blick auf die Belange und Interessen, die aufeinandertreffen: Wirtschaft, Tourismus, Kinderbetreuung, pädagogische Belange, religiöse Traditionen, kirchliche Feiertage, Abstimmung zwischen den Bundesländern, Urlaubszeit der Eltern, Stauzeiten auf den Autobahnen und vieles mehr.
Sie werden nie alle Betroffenen an einen Tisch und schon gar nicht unter einen Hut bekommen.
Die CDU-Landtagsfraktion hat in der Vergangenheit schon selbst über die Neuverteilung der Ferienzeiten diskutiert und viele Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten und auch ausgewertet. Unter dem Strich war das Ergebnis: Die jetzige Einteilung ist nicht so schlecht, wie man sie schlechtreden will. Wenn man das aktuelle Schuljahr und die Abfolge von Ferien und Unterricht betrachtet, erkennt man den Rhythmus: sechs Wochen Herbstferien, danach sieben Woche Schule, dann Weihnachtsferien, sechs Wochen Schule, dann Fastnachtsferien, fünf Wochen Schule, dann Osterferien, sechs Wochen Schule, dann Pfingstferien, sechs Wochen Schule, und dann beginnen wieder die Sommerferien.
Das sind, in Kurzform gesagt, jeweils rund sechs Wochen Unterricht, unterbrochen von einzelnen Ferienabschnitten. So unausgewogen, wie es manchmal dargestellt wird, ist das nicht.
Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass die sogenannten Winter- oder Fastnachtsferien keine festgezurrten Ferientermine sind. Es sind bewegliche Ferientage – das wissen Sie –, die von den Schulen in Absprache mit den jeweiligen Gremien frei festgelegt werden. Dazu kommen die gesetzlichen
Feiertage, die um bewegliche Ferientage ergänzt werden. Dies sind die Brückentage an den Freitagen nach Feiertagen.
Es steht den Schulen also durchaus frei, die Zerstückelung des ersten Schulhalbjahrs, von der Sie, Kollege Zeller, gesprochen haben, zu reduzieren. Sie dürfen mir gern sagen, meine Damen und Herren von der SPD, welche Ferien oder welche freien Tage zu streichen wären.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Diskussion mit den Betroffenen.
Dass Bayern und Baden-Württemberg mit den zeitlich nach hinten versetzten, nicht rollierenden Systemen nicht unerhebliche pädagogische Vorteile genießen, hat das Kultusministerium in der Stellungnahme zu dem Antrag dargestellt.