Georg Nelius
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Vermessungsgesetzes findet ein langer Abwägungsprozess ein gutes Ende.
Ihnen und mir möchte ich die grundsätzlichen Ausführungen meines Kollegen Fritz Buschle aus der letzten Plenarsitzung am 28. Oktober 2010 ersparen. Schon da wurde eine Zustim mung der SPD-Fraktion unter Hinweis auf verschiedene Än derungswünsche in Aussicht gestellt. So sehen wir in der feh lenden Abmarkungspflicht eine Schwäche dieses Entwurfs. Wenn man die Aussetzungstatbestände entsprechend erwei tern würde, wäre das unseres Erachtens völlig ausreichend.
Wir haben durchaus Verständnis für die Landkreise, die im Wege der Verwaltungsstrukturreform die Vermessungsverwal tung übernommen haben und jetzt noch größere Einnahme verluste befürchten. Auch die berechtigten Bedenken der Ver einigung der Vermessungstechnikerinnen und Vermessungs techniker Baden-Württemberg sind uns bekannt. Dort befürch tet man vor allem, dass die verbleibende Zuständigkeit der un teren Vermessungsbehörde für Liegenschaftsvermessungen in Zukunft nicht mehr ausreichen wird, um dauerhaft das Fach wissen, eine eigene Vermessungspraxis und eine qualifizierte Ausbildung des Berufsnachwuchses sicherzustellen.
Wir werden die zukünftige Entwicklung in den eben ange sprochenen Bereichen im Auge haben. Wir müssen zu einer entsprechenden Korrektur bereit sein. Nachdem in der Aus schusssitzung am 17. November 2010 eine entsprechende Be reitschaft seitens der Regierungsfraktionen signalisiert wur de, können wir zustimmen. Lediglich die in Artikel 1 begehr te Fassung von § 6 Abs. 1 findet nicht unsere Zustimmung. Wir hätten gern eine generelle Abmarkungspflicht und bitten um eine entsprechende Abstimmung.
Im zweiten Teil meines Beitrags zu diesem Tagesordnungs punkt möchte ich mich vor allem auf den Anbau von Christ baumkulturen konzentrieren; den übrigen Änderungen, die vorgesehen sind, stimmen wir zu. Es ist ein durchaus weih nachtliches Thema, wenn es um Christbäume geht. Der ge neigte Zuhörer wird sich vielleicht verwundert die Augen da rüber gerieben haben, dass das „Gesetz zur Änderung des Ver messungsgesetzes“ plötzlich zum „Gesetz zur Änderung des Vermessungsgesetzes und anderer Gesetze“ mutiert.
Was steckt dahinter? Vielleicht ein verschämtes Eingeständ nis der Landesregierung, dass man erst den Anstoß der SPD braucht, um hier aktiv zu werden.
Ich weiß, die Wahrheit schmerzt. Nur keine Panik! Ich wer de gleich den Beweis erbringen.
Tatsache ist: Vor einem Jahr hat der Landtag – wohlgemerkt: einstimmig – die Vorschriften für die Anlage von Christbaum
pflanzungen geändert und sie vom Waldgesetz in das Land wirtschafts- und Landeskulturgesetz – kurz LLG genannt – übernommen. Die Aufforstung, die bisher genehmigungs pflichtig war, muss nun nur noch angezeigt werden. Ziel war, den Anbau von Christbäumen zu erleichtern und Bürokratie abzubauen.
Was aber ist daraus geworden? Diese Änderung des LLG hat in verschiedenen Landkreisen, vor allem im Ortenaukreis und im Neckar-Odenwald-Kreis, zu einer extremen Vergrößerung der Anbauflächen geführt, was bei vielen Landwirten und den betroffenen Gemeinden große Irritationen und Verärgerung hervorgerufen hat. Kritikpunkte waren auf der einen Seite die Auswirkungen auf die Pachtpreise der Grün- und Ackerflä chen sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturräume und auf der anderen Seite der Wegfall des Mit spracherechts der Gemeinden bei der Anlage von Christbaum kulturen.
Diese unhaltbaren Zustände veranlassten die SPD-Fraktion schon am 31. März dieses Jahres zu einem parlamentarischen Antrag an die Landesregierung mit dem Ziel, das im Novem ber beschlossene LLG dahin gehend zu ändern, den Kommu nen ein qualifiziertes Steuerungsinstrument an die Hand zu geben.
Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses Ländli cher Raum und Landwirtschaft am 23. Juni behandelt und wie folgt beschieden:
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, dass Ge meinden Einfluss auf die Anlage von Weihnachtsbaum plantagen nehmen können.
Bis zur Oktobersitzung wollte man berichten. Das ist aber lei der nicht geschehen.
Zwischenzeitlich hat ein betroffener Landwirt aus dem Oden wald mit einer Petition Einfluss genommen. Der Petitionsaus schuss hat diese Petition an die Landesregierung überwiesen.
All dies führte nun offensichtlich zum Erfolg. In der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 17. November haben – überraschend, würde ich sagen – CDU und FDP/DVP in en ger Abstimmung mit der Landesregierung einen Änderungs antrag zum vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht, der den Gemeinden jetzt wieder ein Mitspracherecht bei der Anlage von Christbaumkulturen einräumen soll. Ein Schelm, wer Bö ses dabei denkt. Aber die Landtagswahl lässt bekanntlich schon grüßen.
Wir von der SPD sind jedenfalls froh, dass es in der Landes regierung zu dieser Einsicht gekommen ist, und freuen uns, dass sich unsere guten Argumente durchgesetzt haben.
Wir stimmen natürlich dieser Gesetzesänderung gern zu. Ich denke, die Lösung dieses Problems wird den Weihnachtsfrie den im Ortenaukreis und im Neckar-Odenwald-Kreis wieder herstellen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleiche Lebens- und Ar beitsbedingungen zu erreichen, das ist ein Verfassungsauftrag, von dessen Verwirklichung sich Baden-Württemberg immer weiter entfernt.
Davon können auch noch so viele beschönigende Ausführun gen des CDU-Kollegen Paul Locherer, den ich persönlich sehr schätze, nicht ablenken. Aus Liebe zu Baden-Württemberg muss das Ziel, gleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen auch für den ländlichen Raum zu erreichen, wieder stärker in den Vordergrund der Landespolitik treten.
Zu den ländlichen Räumen gehören natürlich die Verdich tungsgebiete der Stadt-Umland-Bereiche ebenso wie die deut lich dünner besiedelten großflächigen ländlichen Räume. In den schwächer besiedelten Gebieten ist der ländliche Raum heute zunehmend durch eine Verschlechterung der Infrastruk tur bedroht und verliert weiter an Attraktivität.
Auch die zugegebenermaßen in vielerlei Hinsicht höhere Le bensqualität – ich denke dabei durchaus an Begriffe wie Na tur, Landschaft, Vereinsleben, ehrenamtliches Engagement und Heimat – kann daher die seit Jahren zu beobachtende Landflucht nicht stoppen. Das soeben von der CDU zur Situ ation der ländlichen Räume Vorgetragene ist das bekannte Sammelsurium von Eigenlob und Versprechungen.
Es hat offenbar den einzigen Sinn, den Eindruck zu erwecken, als sei in Baden-Württemberg alles in Ordnung, um die Schwächen der Landespolitik, auch bei diesem Thema, zu ka schieren. Ziel einer Politik für die ländlichen Räume muss sein, diese Regionen wirtschaftlich zu stärken, eine geeigne te Infrastruktur nicht nur zu erhalten, sondern auch neu zu schaffen und die Kulturlandschaft zu bewahren.
Wer eine gute Politik für die Menschen in den ländlichen Räu men machen möchte,
muss neben einer nachhaltigen Landwirtschaftspolitik vor al lem auch die nachhaltige Entwicklung von Wertschöpfung und Infrastruktur im ländlichen Raum stärker fördern.
Politik für den ländlichen Raum ist mehr als Landwirtschafts politik. Aber der Erhalt einer flächendeckenden Landwirt schaft ist notwendig. Sie ist das eigentliche Rückgrat einer Po litik für den ländlichen Raum, die die Lebensqualität der Men schen in diesem Gebiet zum Ziel hat.
Politik für den ländlichen Raum muss auch in Baden-Würt temberg noch wesentlich besser vernetzt werden, etwa durch eine bessere Kooperation und Koordination der Einzelaktivi täten verschiedener Ressorts, beispielsweise Ländlicher Raum und Wirtschaft, Verkehr, aber auch Arbeit und Soziales.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der nur kurzen Redezeit
möchte ich mich auf drei, vier Schwachstellen in den Berei chen Bildung, Versorgung, Breitbandvernetzung und Ver kehrswege konzentrieren. Mein Kollege Alfred Winkler wird dann in seinem Beitrag weitere Problembereiche ansprechen.
Wir haben soeben in der Debatte über die Werkrealschule in aller Deutlichkeit gehört, dass die Sturheit der Landesregie rung im Hinblick auf die Umsetzung des Konzepts für viele Hauptschulen das Aus bedeutet. Hinzu kommt, dass die Bil dungschancen im ländlichen Raum entgegen allen Beteuerun gen noch immer deutlich geringer sind als in den Ballungsge bieten.
Auch wird vielen Realschülern nach ihrem Abschluss trotz al ler gegenteiligen Beteuerungen durch die Landesregierung nicht die Möglichkeit geboten, ein berufliches Gymnasium zu besuchen, auch wenn sie den erforderlichen Notendurch schnitt von 3,0 vorweisen können. Das ist quasi ein Numerus clausus für Schüler aus dem ländlichen Raum.
Der landesweite Trend zu höheren Bildungs- und Berufsaus bildungsabschlüssen stößt damit im ländlichen Raum auf nicht zu übersehende Hürden. Hinzu kommt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hier immer schwieriger wird, weil flä chendeckende Kindertageseinrichtungen oder Ganztagsschu len fehlen.
Was sind die Folgen des soeben Gesagten? Vor allem jünge re Menschen werden in die Ballungsräume ziehen, wo sie Bil dung, Ausbildung, Arbeit und Kinderbetreuung vorfinden. Verschärft wird diese Situation durch die zunehmende Alte rung und Überalterung in den Dörfern. Damit droht ländli chen Räumen der Kollaps, weil mit den Menschen auch die Infrastruktur und die Grundversorgung verschwinden, wenn hier nicht gewaltig entgegengesteuert wird.
Auch im Bereich der medizinischen Nahversorgung, der ärzt lichen Versorgung und wohnortnahen Krankenhausversor gung, sehen wir noch ein weites Betätigungsfeld für die Re gierung, damit an dieser Stelle der ländliche Raum nicht zum Patienten wird oder ihm sogar das Rückgrat gebrochen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch zu ei nem weiteren Punkt kommen. Wenn der Satz stimmt, dass Wohlstand auf guten Straßen – ich betone: guten Straßen – kommt, wird dieser Wohlstand den ländlichen Raum logi scherweise nicht erreichen. Denn in vielen ländlichen Gebie ten – wir haben es auch gestern in der Diskussion gehört – liegt der Anteil der schlechten bzw. sehr schlechten Landes straßen bei ca. 50 %.
Beim Thema Breitbandversorgung lässt der Sinneswandel des Ministeriums im Hinblick auf die Landesförderung einen Sil berstreif am Horizont erkennen, wobei ohne die exzellente Vorarbeit von vielen Kommunen und Landkreisen auch in Ba den-Württemberg noch viele weiße Flecken bezüglich der ITVersorgung zu entdecken wären.
Die Absicht der Landesregierung, die Fachhochschulen und die Einrichtungen der Dualen Hochschule im ländlichen Raum zu stärken, darf nicht dadurch konterkariert werden, dass fi nanzstarke Einzelunternehmen im Wege einer Vorfinanzie rung strukturpolitische Ziele der Landesregierung unterlau fen.
Zusammenfassend möchte ich feststellen: Wenn die Landes regierung bei einer Politik für die ländlichen Räume wieder mehr Rückgrat beweist, dann können diese Räume auch wie der ein Rückgrat für Baden-Württemberg werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die ARD-Serie „Bilderbuch Deutschland“ zeigte am 2. November einen Bericht über den südlichen Odenwald, der früher oft so charakterisiert wurde: „Ein halbes Jahr ist’s Winter, ein Vierteljahr regnet’s, und den Rest ist’s kalt.“ Andere sagen sogar – weniger sensibel –, dies sei „Badisch Sibirien“. Sie alle wissen natürlich, dass damit der Neckar-Odenwald-Kreis gemeint ist, ein typisch ländlicher Raum.
Dass sich die heutige Situation Gott sei Dank etwas anders darstellt, liegt sicher weniger an der Politik für den ländlichen Raum als an der offensichtlichen Klimaerwärmung.
Welchen Stellenwert der ländliche Raum in diesem Hohen Haus einnimmt, wird sicher nicht in der heutigen Debatte entschieden, sondern in konkreten politischen Entscheidungen, wenn es tatsächlich um die Interessen des ländlichen Raums geht, beispielsweise in der Schulpolitik.
Zu den ländlichen Räumen zählt natürlich nicht nur der Odenwald, sondern dazu zählen auch Räume vom Bauland über Hohenlohe bis hinunter zum Schwarzwald oder an den Bodensee und bis hin zum Allgäu; Sie wissen das alle.
Bemerkenswert im Hinblick auf diese Anfrage erscheint mir immerhin, dass zwischen dem Eingang der Großen Anfrage und ihrer Behandlung im Plenum nur zwölf Monate liegen. Eine ähnliche Anfrage der CDU-Fraktion aus dem Jahr 1997 wurde damals erst nach 20 Monaten debattiert;
das ist also eine tolle Steigerung.
Wenn man sich die Mühe macht und in den vorhandenen Protokollen nachliest, kann man erfreut feststellen, dass sich zumindest die Begrifflichkeit dessen, was man als ländlichen Raum bezeichnet, doch deutlich konkretisiert hat. Sprach 1999 ein Abgeordneter noch davon, dass die Landwirtschaft die tragende Säule der wirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Räume sei,
hat sich heute eine doch etwas differenzierte Begrifflichkeit durchgesetzt. Das haben die ländlichen Räume, die 70 % der Fläche Baden-Württembergs umfassen und in denen rund 36 % der Bevölkerung leben, auch verdient. Dies wird, so glaube ich, auch klar, wenn man sieht, dass landesweit etwa 30 % aller versicherungspflichtigen Arbeitsplätze in ländlichen Regionen angesiedelt sind.
Nichtsdestotrotz bildet die Agrar- und Forstwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen fernab der Verdichtungsräume natürlich noch immer ein wichtiges Standbein. Sie ist auch das prägende Element der Landschaftsgestaltung.
Die SPD will daher die Beibehaltung einer möglichst flächendeckenden Landwirtschaft. Zudem gilt es, ein Wegbrechen der aktiven Landwirtschaft auf schlechten Böden und in ungünstigen Lagen zu verhindern. Die Agrarpolitik des Landes muss deshalb gerade Landwirtschaftsbetrieben, die unter ungünstigen Rahmenbedingungen leben, ein ausreichendes Einkommen ermöglichen.
Wenn man nun die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung näher beleuchtet, kann sicher konstatiert werden, dass die ländlichen Räume in Baden-Württemberg in den letzten Jahren an der positiven Entwicklung im Land partizipiert haben. Sie wären aber sicherlich enttäuscht, wenn die SPD jetzt in Jubel ausbrechen
und nicht auf einige Punkte kritisch hinweisen würde.
Gab es noch vor 130 Jahren eine Landflucht und in den 1960er- und 1970er-Jahren eine Stadtflucht, so haben wir es heute mit abnehmenden Bevölkerungszahlen im ländlichen Raum, vor allem in den Dörfern, zu tun. Verschärft wird dies durch eine zunehmende Überalterung der Bevölkerung in den Dörfern.
Wenn das Ziel weiterhin lauten soll, alle Landesteile angemessen am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritt teilhaben zu lassen, muss man daher auch den Dörfern, die nicht Siedlungsschwerpunkte sind bzw. nicht an einer Entwicklungsachse, z. B. einer S-Bahn-Linie, liegen, ebenfalls noch Siedlungstätigkeit zur Sicherstellung einer angemessenen Entwicklung zugestehen. So wichtig das Ziel, den Flächenverbrauch zu stoppen, auch ist: Die Umsetzung darf nicht nur in den ländlichen Räumen erfolgen. Auch der ländliche Raum muss noch die Möglichkeit zu einer eigenen Entwicklung haben.
Lassen Sie mich noch zu einem weiteren Punkt kommen. Gerade der hohe gesamtwirtschaftliche Nutzen der Land- und Forstwirtschaft, der bei der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unberücksichtigt bleibt, rechtfertigt selbstredend die Vielzahl von Förderprogrammen. Dass aber gerade die Mittel für die Naturparks, die einen hervorragenden Beitrag zu diesem Nutzen leisten, drastisch gekürzt werden, erscheint widersinnig und sollte korrigiert werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Wohlstand kommt auf guten Straßen. Diese Erkenntnis gilt nicht nur für die Verkehrsinfrastruktur, also für den Straßenbau und für den ÖPNV, sondern im übertragenen Sinne auch für die sogenannten Datenautobahnen. Meine Kollegin Kipfer wird anschließend hierauf näher eingehen.
Auf die Segnungen des EEG gerade im Hinblick auf die Wertschöpfungsmöglichkeiten der Land- und Forstwirtschaft muss ich nicht im Detail eingehen. Aber nicht ohne Stolz darf ich auf den Neckar-Odenwald-Kreis hinweisen, der das ehrgeizige Ziel hat, im Jahr 2009 energieautark zu sein, das heißt die Energie für die 150 000 Einwohner ausschließlich aus erneuerbaren Energien zu decken.
Erfreulich ist auch die erklärte Absicht, die Fachhochschulen und Berufsakademien im ländlichen Raum zu stärken. Ich gehe davon aus, dass es bei dem Kabinettsbeschluss bleibt, z. B. die Berufsakademie in Mosbach für künftig 3 000 Studenten auszubauen.
Es darf aber auch hier genauso wie bei dem Aus- und Neubau von Bundesstraßen nicht dazu kommen, dass finanzstärkere Städte im Wege der Teil- bzw. Vorfinanzierung strukturpolitische Ziele des Landes unterlaufen.
Zusammenfassend möchte ich feststellen: Politik für den ländlichen Raum bedeutet nicht, Politik gegen die Großstädte und Ballungsgebiete zu machen. Vielmehr muss es darum gehen, dass die ländlichen Räume nicht stiefmütterlich behandelt werden. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten. Um auf den Anfang zurückzukommen: Dann können sich auch die Menschen in „Badisch Sibirien“ und in anderen ländlichen Räumen für unsere Politik und an unserer Politik erwärmen.
Herr Kollege Kluck, ich bitte Sie,
die Frage zu beantworten: Könnten Sie sich ein Schulamt im Süden des Landes vorstellen, das für den Raum von Freiburg bis Friedrichshafen zuständig ist und seinen Sitz in Freiburg hat?
Wenn der Standort also sozusagen völlig belanglos ist, dann frage ich Sie: Warum schaffen Sie dann nicht zehn große Schulämter in Baden-Württemberg? Der Standort ist ja völlig egal, wie Sie ausführen.
Wenn Sie dann aber ausgerechnet im Norden ein einziges Mammutschulamt schaffen und 20 normal große,...
... dann erinnert mich das,
zumindest wenn ich Ihre Ausführungen höre, an Ämterschach.
Herr Minister, ich würde Sie bitten, dem Hohen Haus zu erklären, warum Sie jetzt im Wege der neuen Gestaltung der Schulämter Einheiten schaffen, die 1,1 Millionen Einwohner umfassen, und dann wieder Schulämter mit einem Einzugsbereich von 400 000 Einwohnern. Oder muss man sogar interpretieren, dass der Rhein-Neckar-Kreis, der Neckar-Odenwald-Kreis und die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim deshalb zusammengelegt werden, weil sie nicht genügend kooperiert haben?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Wird es in Baden-Würt temberg noch Rehwild geben, wenn man den Abschuss freigibt?“ Dies ist kein Zitat aus einer Zeitung, von der sich ja viele Menschen ein Bild machen, sondern die besorgte Frage von Jägern aus meinem Wahlkreis.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, worum geht es denn konkret bei diesem Tagesordnungspunkt? Der zu beratende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes soll die rechtliche Grundlage für ein auf drei Jahre befristetes Pilotprojekt schaffen. Im Rahmen dieses Projekts soll ab dem Jagdjahr 2007/2008 modellhaft erprobt werden, ob auf die behördliche Abschussplanung beim Rehwild verzichtet werden kann. § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes verlangt aber bisher diese Abschussplanung.
Hier kommt nun der Ansatz der Landesregierung, nämlich im Hinblick auf die Entbürokratisierung diese Planung in Zukunft umzustellen. Die Frage steht also im Raum: Warum hat man dies dann nicht schon längst gemacht? Die Antwort ist: Erst die Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusreform im Jahr 2006 ermöglicht jetzt konkrete Schritte auf diesem Weg. Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs kommt es also keinesfalls zu einer flächendeckenden Freigabe des Abschusses von Rehwild. Vielmehr wird ein Korridor eröffnet, in dem es dem Ministerium möglich wird, in sogenannten Modellrevieren – z. B. zu wissenschaftlichen oder Forschungszwecken oder, wie in unserem Fall, auch zur Durchführung von Pilotprojekten durch Einzelanordnung bei
gleichzeitiger Zustimmung der Jagdgenossenschaft bzw. der Eigenjagdbesitzer – Jagdausübungsberechtigte von der Pflicht zur Erstellung eines Abschussplans zu entbinden.
Ziel des Gesetzentwurfs ist natürlich, sich mittelfristig von Abschussplänen zu verabschieden. Wenn auch die zu diesem Gesetzentwurf angehörten Verbände wie Landkreistag, Lan desjagdverband oder der Naturschutz grundsätzlich zustimmen, darf man doch nicht verkennen, dass ernst zu nehmende Einwände erhoben werden. Der zentrale Einwand lautet z. B., es sei fraglich, ob diese Gesetzesänderung tatsächlich einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten könne und ob gewährleistet sei, dass es nicht nur zu einer Verlagerung des Arbeitsaufwands bei gleichem Arbeitsvolumen kommt. Vor allem auch das Forstliche Gutachten in seiner bisherigen Form muss während der Pilotphase auf den Prüfstand.
Die SPD-Landtagsfraktion nimmt die Einwände ernst, geht aber davon aus, dass sich diese im Wege der Umsetzung und – neudeutsch – Evaluierung entkräften lassen. Wir hoffen, dass die eingesetzten 180 000 € dann auch zweifelsfreie Ergebnisse bringen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend darf ich sagen: Die SPD wünscht diesem Projekt vollen Erfolg und wird dem dazu nötigen Gesetzentwurf zustimmen.