Hans Georg Junginger
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es ist erfreulich, dass wir noch vor der Sommerpause diese Anpassung an das Tarifergebnis vom 1. März 2009 in Potsdam vornehmen können. Wir stimmen selbstverständlich dem Gesetzentwurf, der aus 61 Seiten besteht und eine Reihe von wunderbaren Tabellen enthält, die das Gefüge der Besoldungsstruktur auf Bundes- und Landesebene einmal darstellen, zu.
Gleichzeitig merken wir aber kritisch an – das ist der einzige Punkt, der auch nach den Vorstellungen der Betroffenen nicht sachgerecht erledigt wurde –, dass auch die lineare Anpassung der Leistungszulagen noch angesprochen werden muss. Es wurde gesagt, dass strukturelle Veränderungen aus Gründen der allgemeinen Finanzsituation nicht vorgesehen seien. Jetzt kam jedoch vonseiten des Feuerwehrsektors beispielsweise die nachvollziehbare Anmerkung, dass dort besondere Belas tungsumstände mit einer kleinen pauschalen Zulage abgegolten werden, was insgesamt bei allen Städten und Gemeinden, in denen es Beamte der Berufsfeuerwehren gebe, ein Volumen von 77 000 € pro Jahr ausmache.
Wir werden im Ausschuss noch einmal darüber sprechen müssen, ob es denn nachvollziehbar ist, dass diese Leistungszulagen – die ja besondere Hintergründe haben – nicht auch eine kleine Anpassung erfahren haben.
Jetzt kommt Beifall.
Man müsste dabei auch einmal in Erfahrung bringen, wie hoch denn diese „gewaltigen“ Einsparungen, die durch Verzicht auf die lineare Anpassung erwirtschaftet werden, in Relation zu dem sind, was wir mit den mehr als 500 Millionen € und später dann 700 Millionen € ausgeben. Das ist eine offene Frage; es war aber der einzige Punkt, bei dem sowohl der Beamtenbund als auch der DGB und ver.di – die ja ursprünglich gesagt hatten, auch die Leistungszulagen sollten mit der linearen Anpassung Schritt halten, weil auch das selbstverständlich ein Element des laufenden Einkommens sei – Kritik geübt haben.
Vielleicht können wir bei den Ausschussberatungen noch einmal mehr dazu hören, auf welche Höhe sich diese Beträge belaufen würden und ob wir nicht doch die Möglichkeit hätten, auch insoweit eine Gleichbehandlung mit den Tarifbeschäftigten vorzunehmen. Vonseiten der Feuerwehr wird darauf hingewiesen, dass die angestellten Feuerwehrleute selbstverständlich eine lineare Anpassung der entsprechenden Leis tungszulage erhalten haben.
Wer nun sagt: „Schon wieder Gehaltserhöhungen für Beamte“, der muss sehen, dass wir 2005 eine Nullrunde hatten und dass der Herr Ministerpräsident im Dezember 2007 für das Jahr 2009 angekündigt hat, es solle einen erheblichen Gehaltszuwachs nunmehr auch für die Beamten geben, und dass das, was nun herausgekommen ist, ein ausgewogener Kompromiss ist, bei dem sowohl die Belange der Beschäftigten als auch die Belange der Arbeitgeber in mühevollen Auseinandersetzungen berücksichtigt werden konnten, sodass zum 1. März 2009 eine prozentuale Steigerung erfolgte, mit der alle leben können.
Deswegen ist es eindeutig, dass daraus gewisse Aufträge erwachsen, nämlich beispielsweise die überfällige Dienstrechtsreform, die ja auch den Themenkomplex „Leistungszulagen, Einordnung und Entwicklung“ aufgreifen muss. Das, was jetzt geschieht, ist eine 1:1-Umsetzung, sowohl was den zeitlichen Rahmen angeht – Wirkung ab 1. März 2009 rückwirkend – als auch bezüglich des inhaltlichen Rahmens, mit Ausnahme der linearen Anpassung der Leistungszulagen, die ja abgelehnt worden ist.
Ich glaube, dass wir das im Einzelnen wirklich noch besprechen müssen, und ich meine, es wäre durchaus möglich gewesen, dieses Gesetz nicht erst in der vorletzten Sitzung vor der Sommerpause einzubringen. Denn wir haben ja gerade im Jahr 2008 ein vergleichbares Gesetz, nämlich das Beamtenversorgungsanpassungsgesetz für 2008, gemacht. Nach mei nem Eindruck stimmen die jetzt aufgeführten Zahlen und Paragrafen mit Ausnahme der Beträge im Wesentlichen mit den Regelungen überein, die 2008 getroffen worden sind.
Nach meiner Auffassung ist es auch höchste Zeit, hinsichtlich des Renteneintrittsalters klare Verhältnisse zu schaffen, weil das hinsichtlich der zukünftigen Personalkosten ein wesentliches Moment ist. Im Augenblick ist das zwischen den Repräsentanten der Arbeitnehmer auf der einen Seite und der Regierung auf der anderen Seite ja noch immer offen. Da muss Klarheit geschaffen werden.
Ich sage auch, dass mit dieser Regelung notwendige strukturelle Veränderungen selbstverständlich nicht vorgenommen
worden sind – das ist auch nicht die Aufgabe –, aber dass die se in absehbarer Zeit vorgenommen werden müssen. Ich darf sagen: Man kann schon die Auffassung des Finanzministers teilen, dass es mit der Tariferhöhung gelungen ist, den guten Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in ei nem schwierigen konjunkturellen Umfeld aktuell gerecht zu werden. Wir sehen das auch so und werden mit Ausnahme der Diskussion über eine mögliche Anpassung der Leistungszulagen und der Frage, in welchem Umfang hierfür Kosten anfallen würden, dieses Gesetz selbstverständlich in allen Einzelheiten mittragen.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Es war ein herausragendes Ereignis, das heute zeitnah von uns gemeinsam gewürdigt wird. Ich begrüße ausdrücklich, dass die CDUFraktion als Thema der Aktuellen Debatte „Der NATO-Gipfel in Baden-Baden und Kehl: Friedlich und sicher durch erfolgreiche Polizeitaktik“ gewählt hat.
Wir haben hier nicht über die Frage, ob der NATO-Gipfel aus sich heraus – etwa in welchem Umfang oder mit welchem Aufwand – gerechtfertigt war, zu diskutieren. Wir haben einen Auftrag übernommen, über den nicht Baden-Württemberg entschieden hat, nämlich für dieses Gipfeltreffen von der Sicherheitsseite her zu gewährleisten, dass es keinerlei Gewaltauseinandersetzungen geben konnte. Dabei muss gesagt werden: Linke und rechte Chaoten sind hier nicht willkommen. Das Gewaltmonopol des Staats muss durchgesetzt werden. Friedfertige Demonstrationen finden unsere Unterstützung, und jede Form der Gewalt muss unterbunden werden.
Das hat vorher auch die gesamte Einsatzstrategie bestimmt. Es ist eine außerordentlich überzeugende Leistung erbracht worden, die Lob, Dank und Anerkennung auch von unserer Fraktion verdient. Das gilt sowohl für die Führungskräfte, die im vielmonatigen Einsatz, nämlich ab Oktober 2008, die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Sicherheitseinsätze in jenen Apriltagen einwandfrei und gut verlaufen sind, als auch insbesondere für all die Sicherheitskräfte – zu erwähnen ist die Feuerwehr, zu erwähnen ist der Katastrophenschutz –, die im Zusammenwirken dafür gesorgt haben, dass wir trotz Einschränkungen von Bürgerrechten zwei friedfertige Tage erlebt haben. Wir müssen dann noch einmal getrennt darüber diskutieren, in welchem Umfang Freiheitsrechte eingeschränkt worden sind und eingeschränkt werden mussten.
Wir danken der Polizeiführung, wir danken den Polizeikräften für die erbrachten Leistungen, und zwar auch dafür, dass
neue Konzeptionen entwickelt worden sind. Nach Überwindung eigentlich nicht nachvollziehbarer Hindernisse – weil angeblich schon drei Monate vor den Europa- und Kommunalwahlen jeder Kontakt mit Dienststellen des Landes ausgeschlossen werden sollte, wofür wir kein Verständnis hatten – war es einer Abordnung des Innenausschusses als Fachausschuss möglich, sich in der Einsatzzentrale in Freiburg darstellen zu lassen, auf welchen Grundlagen diese Konzeption beruhte.
Dabei ist von Bedeutung, dass die Öffentlichkeit durchgehend eingebunden worden ist, dass die Maßnahmen, die vorgesehen waren, so dargestellt worden sind, dass sich jeder eine Meinung darüber bilden konnte, ob der Polizeieinsatz, ob der Einsatz der Sicherheitskräfte vom Anliegen her gerechtfertigt war.
Dort hat man gesehen, in welchem Umfang eine Hotline besetzt war, bei der alle Bürgerfragen nach besten Kräften sofort beantwortet werden konnten, und dass der Einsatzleiter, der Leitende Kriminaldirektor Rotzinger, der besonderen Dank verdient,
zu allen Versammlungen vor Ort gegangen ist, um darzustellen, was aus welchen Gründen geschehen muss. Er hat dort insgesamt eine außerordentlich positive Resonanz bekommen. In der Geschichte des Landes ist es einmalig, dass in dieser Weise bürgernah und die Bürger überzeugend aufgetreten worden ist. Das verdient besonderen Dank.
Was Einschränkungen angeht, so sind zwar Demonstrationsauflagen gemacht und Camps, die vorgesehen waren, abgelehnt worden. Aber darüber zu reden, warum das geschieht, und auch die Presse in ganz ungewöhnlicher Weise in die Konzeption einzubinden, ist die Art, die wir uns vorstellen, mit der auch Einschränkungen des Demonstrationsrechts und der Freizügigkeit von den Bürgern hingenommen werden können. Das war erkennbar in Baden-Baden der Fall.
Ständig sind auch neue Herausforderungen eingetreten. Von einem Staatsbesuch Präsident Obamas war bis wenige Tage vor dem Gipfel nicht die Rede. Allenfalls war ein Galadiner angedacht worden und nicht etwa die öffentliche Präsentation auf dem Marktplatz in Baden-Baden, mit allen damit verbundenen Konsequenzen. Was es bedeutete, dass wenige Tage vorher zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllt werden mussten, ist kaum vorstellbar.
Es war zu befürchten, dass gerade in jenen Tagen auch kurdische Demonstrationen stattfinden würden, weil das kurdische Neujahrsfest, das genau in diesen Tagen begangen wurde, in den vergangenen Jahren zu größeren Demonstrationen geführt hatte. Die spannende Frage lautete: Ist im übrigen Land die Sicherheit noch gewährleistet, wenn 8 000 Polizeibeamte abgerufen sind und anderweitig nicht zur Verfügung stehen?
Vor diesem Hintergrund kann man sagen: Es war eine einzige Erfolgsgeschichte. Unter Beachtung aller Bürgerrechte, unter Beachtung der Verpflichtung, friedfertige Demonstrationen zu ermöglichen, ist ein Polizeikonzept entwickelt worden, das
nach unserer Auffassung beispielhaft für künftige Ereignisse sein wird.
Eine ganze Anzahl von Dingen müssen wir allerdings noch bedenken: etwa die Kosten oder die Frage, ob denn die übrigen Polizeikräfte nach Abzug von Spitzenkräften über Monate hinweg noch in der Lage waren, ihre Aufgaben ohne zusätzliche Belastung zu erfüllen. Ich werde Ihnen in der zweiten Runde noch näher darstellen, welche Gedanken wir uns darüber machen müssen, welche Konsequenzen für die laufende Polizeiarbeit aus diesem Ereignis zu ziehen sind.
Einstweilen vielen Dank.
Die gerade angeschlagene Tonart wird der Sache eigentlich nicht gerecht. Wir sollten in dieser Runde darüber nachdenken, was besser und anders gemacht werden kann.
Ich will, nachdem ich in der ersten Runde nur einen Namen genannt hatte, noch weitere Namen nennen. Die gesamtbadische Polizeielite ist über Monate hinweg nach Freiburg abgeordnet worden. Das ist nicht nur Herr Rotzinger, das ist auch Herr Werner, Herr Himmelhan aus Heidelberg, es ist Herr Köber aus Mannheim, und es ist Herr Fingerlin aus Lörrach. Das sind die Leute, die in der Konzeption über sechs Monate Verantwortung getragen haben.
Nun komme ich gleich auf das Problem zu sprechen: Kann man derartige Führungseliten über Monate aus ihren normalen Aufgaben herausnehmen, ohne dass an den Dienststellen, in denen sie eigentlich Verantwortung tragen, Probleme entstehen?
Die sind selbstverständlich teilweise entstanden. Man kann auch nicht zur Seite schieben, dass wir sogar im Februar im Landeshaushalt nur 29 Millionen € eingestellt haben, um Überstunden zu vergüten, um Unterkünfte zu bezahlen, um auch die Fremdkräfte zu verpflegen und unterzubringen, und dass damit natürlich bei Weitem nicht das Ende der Aufwendungen erreicht ist. Wir haben im Innenausschuss vor einigen Wochen einmal nachvollzogen, wie es in Mecklenburg-Vorpommern in Rostock und Heiligendamm beim G-8-Gipfel war. Da waren es über 90 Millionen €. Wenn wir jetzt hier gesagt bekommen haben, alles andere werde hinterher abgerechnet, dann muss schon einmal die Frage besprochen werden, in welchen Dimensionen und in welchem Rahmen denn ein solcher Staatsakt gegebenenfalls aus der Landeskasse zu bezahlen ist.
Herr Innenminister, wir bitten darum, dass Sie, sobald Sie Ihre Verhandlungen geführt haben, auch mitteilen, welchen Erfolg das hatte, ob andere Bundesländer auf ihre Kostenerstattung verzichtet haben und ob auch die Andeutung von Herrn Schäuble, dass man von Bundesseite aus nichts haben wolle, verbindlich geworden ist. Dieser Frage müssen wir uns stellen, weil in zwei Tagen, in denen im Wesentlichen ja die politischen Dinge in Straßburg stattgefunden haben, noch ganz andere Kosten hinzugekommen sind. Die Kosten müssen selbstverständlich in ein vernünftiges Verhältnis zu unserer Finanzsituation und zu dem, was an Aufwand gerechtfertigt ist, gebracht werden.
Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist die Zusammenarbeit mit den Franzosen. Die ist, wie wir auch in Freiburg wirklich authentisch erfahren konnten, nicht optimal gewesen, weil die Strukturen unterschiedlich sind. Uns ist immer wieder gesagt worden: „Von unserer Seite war alle Bereitschaft, zu einer gemeinsamen Konzeption, auf eine Grundlage zu kommen, vorhanden, es ist aber nicht so ganz einfach, dies mit den französischen
Strukturen so in Übereinstimmung zu bringen, dass man sich als eine Einheit, als eine gemeinsame Konzeptionsträgerschaft darstellt.“ Das muss verbessert werden. Im Fachausschuss muss noch einmal darüber gesprochen werden, auf welche Weise die besonderen französischen Leitungsstrukturen, die mit unseren nicht übereinstimmen, mit diesen so zusammengeführt werden können, dass die Zusammenarbeit besser wird.
Nächster Punkt: Natürlich ist auch die Frage, wie weit die Demonstrationsfreiheit gesichert werden konnte, aufzuwerfen. Da muss in Einzelheiten abgeklärt werden, was angemeldet worden ist, was mit welchen Auflagen eingeschränkt worden ist; denn es ist ja schon vorher mit einer Gefährderkartei gearbeitet worden, und es sind auch Grenzkontrollen wieder eingeführt worden. Da sind also Maßnahmen notwendig geworden, die eigentlich etwas der Freizügigkeit, die wir erreicht hatten, entgegenstehen. Wir müssen im Nachhinein darüber nachdenken: Waren das alles Schritte, die unausweichlich notwendig waren, ohne in die Demonstrationsfreiheit und in die Freizügigkeit einzugreifen? Das ist mir wichtig.
Das Letzte, was auch noch bedacht werden muss: Dafür war auf einmal Geld da. In der Einsatzzentrale ist von der Technik her das, was wirklich gut und optimal ist, verfügbar gewesen. Wir haben das dringende Anliegen, dass wir mit den dortigen Leistungsanforderungen unsere Polizei auch in der Fläche in die Lage versetzen, ihre Aufgabe gut zu erledigen. Ich verzichte darauf, hier zu erwähnen, was das für technische Dinge waren. Uns ist dort auf beeindruckende Weise vorgeführt worden, was heute technisch möglich ist.
Der letzte Punkt, der uns auch wichtig ist: Wir hatten in der Akademie der Polizei in Freiburg auch die Gelegenheit, einmal die Baulichkeit zu sehen, in der unsere Führungskräfte ausgebildet werden. Dort wurde die Beanstandung ausgesprochen, die uns schon lange erreicht hat, dass der Bauzustand und die Unterbringungssituation so sind, dass es eigentlich nicht zumutbar ist, das auf Dauer so weiterzuführen. Nachdem jetzt der Blick auch auf diese Einrichtung gerichtet worden ist, bitten wir darum, sich intensiv mit dem Gedanken auseinanderzusetzen, dort Unterrichts- und Ausbildungsbedingungen zu schaffen, die dem normalen Standard gerecht werden. Es wäre auch eine gute Konsequenz aus dem NATO-Gipfel, wenn wir unsere eigenen Hausaufgaben mit einem etwas größeren Einsatz erledigen würden.
Deswegen unser Fazit: Es ist gepunktet worden, aber die Bewährung dauert an.
Herr Kollege, haben Sie eigentlich zugehört, was im Ausschuss gesprochen worden ist?
Dort hieß es: Auch bei Regionalschulämtern – zehn bis zwölf – sind durch Außenstellen diese Dienstleistungen vor Ort im Sinne der Bürgernähe zu erreichen. Jetzt gibt es einen Änderungsantrag. Da können Sie bei der Abstimmung zeigen, was Sie von der Bürgernähe durch Außenstellen halten.
Und ob Sie es verstanden haben. Ich habe es Ihnen noch einmal erläutert. Haben Sie es verstanden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie zu.
Eigentlich ist alles Wesentliche gesagt. Es ist nur noch auf eines hinzuweisen: Das Eigenprüfungssystem unserer Sparkassen wird auf diese Weise europatauglich und europafähig gemacht, weil es in der bewährten Form auf der Grundlage der europarechtlichen Vorgaben ohne die Umsetzung dieser Richtlinie nicht weitergeführt werden könnte. Es ist auch nicht so, dass das Eigenprüfungssystem in der Vergangenheit nicht hin und wieder Anlass zu Beanstandungen gegeben hätte. Wenn ich an die größeren Probleme gerade auch der Sparkassen im nordbadischen Raum denke, dann zeigt sich, dass die Eigenprüfung häufig weitestgehend versagt hat. Daher ist es schon gut, dass bei dieser Gelegenheit das Eigenprüfungssys tem durch die Sonderaufsicht und die Erweiterung der Aufsicht noch einmal auf den Kontrollstand genommen wird.
Wichtig ist, dass die 1:1-Umsetzung erfolgt. Ich gehe im Unterschied zum Kollegen Heinz davon aus, dass wir die Verab
schiedung bis zum 29. Juni 2008 schaffen können, weil wir den Gesetzentwurf bereits in der kommenden Woche im Innenausschuss beraten und das Gesetz daher in der nächsten Plenarsitzung im Juni verabschiedet werden kann. Wir hoffen, auch dieses Gesetz gemeinsam tragen und einstimmig verabschieden zu können, weil es Regelungen beinhaltet, die unser bewährtes Sparkassensystem europatauglich machen.
Es bedarf keiner besonderen Betonung, dass auch wir seit Ewigkeiten zum Dreisäulenmodell der Kapitalversorgung durch das Banken- und Sparkassenwesen stehen. Auch nach unserem Verständnis nehmen Sparkassen Aufgaben der Daseinsvorsorge, nämlich der Kreditbeschaffung für die Bevölkerung, wahr. Unabhängig davon, dass in anderen Teilen Europas andere Strukturen vorherrschen, sollte man dieses Modell weiterführen.
So weit zur Position meiner Fraktion. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Innerhalb von zwei Tagen haben wir wichtige Verfassungsänderungen miteinander diskutiert und einmütig – ich nehme an, das gilt auch für das, was wir heute zu beraten haben – erledigt. Das ist etwas, was diesen Tag wirklich zu einem wichtigen Tag des Landesparlaments macht, auch wenn die Teilnahme der Bedeutung der Vorgänge leider nicht gerecht wird. Das bedaure ich ausdrücklich, weil dies ein Prozess ist, der nicht etwa innerhalb von Monaten zu einem Ergebnis geführt hat, sondern der seit Jahren andauert.
Wer, wie ich, im 13. Jahr dem Landesparlament angehört, hat in allen Bürgermeistergesprächen der letzten zehn Jahre vor
rangig den Auftrag bekommen, für eine angemessene Regelung zu sorgen, die besagt: Wer bestellt, soll bezahlen.
Wir haben dann auch auf die unzulängliche Finanzausstattung des Landes hingewiesen – sozusagen auf die höheren Schwierigkeiten aufgrund der Finanzsituation –, haben damit aber kein Verständnis ausgelöst, weil ab der Ära Kohl mit dem gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz sogar von der obersten Bundesebene her auf einmal Aufgaben bei den Gemeinden angekommen sind, ohne dass die dafür benötigten Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt worden sind. Ab diesem Zeitpunkt hat der Gedanke des Konnexitätsprinzips, den wir stolz in unserer Landesverfassung niedergelegt wähnten, für alle Gemeinden eine aktuelle und ständige Bedeutung bekommen.
Es ist mir wichtig, darzulegen, dass wir dabei sind, Regelungen zu treffen, die in einer fairen und gerechten Aufteilung im Rahmen der Finanzbeziehungen auch den Kommunen das geben sollen, was sie beanspruchen, nämlich die Möglichkeit, selbstverwaltet und stark die Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft regeln zu können.
Ich erwähne in diesem Zusammenhang, dass wir gerade in diesem Jahr das Jubiläum „200 Jahre kommunale Selbstverwaltung – Freiherr vom Stein’sche Reformen“ feiern. Es ist gut, dass wir bei dieser Gelegenheit auch einmal darauf hinweisen, dass in der Entwicklung der deutschen Verwaltung die Selbstverwaltung der Gemeinden eine absolut wichtige Grundlage des demokratischen Miteinanders ist.
Angenehm ist, dass wir heute angesichts der Finanzsituation auf allen Ebenen über die Frage, wer denn wem etwas schuldet, etwas lockerer diskutieren können, als es in den letzten Jahren der Fall war. Ich möchte Ihnen wirklich vor Augen führen, dass wir im vergangenen Jahr 2007 erstmals seit 1969 bei den öffentlichen Haushalten insgesamt wieder schwarze Zahlen schreiben konnten: einerseits dank sprudelnder Steuereinnahmen und andererseits dank nur leicht gestiegener Ausgaben.
Man muss sich aber auch darüber bewusst sein, dass dies das Ergebnis der erfolgreichen Arbeit der Koalitionsjahre 1998 bis 2005 ist,
die – selbstverständlich mit einer gewissen Verzögerung – im Jahr 2007 ihren Niederschlag gefunden hat. Obendrein ist es nicht nur ein Ergebnis der Regierungsarbeit, sondern auch der Arbeit tüchtiger Unternehmen und Beschäftigter.
Wenn wir dies vor Augen haben, ist festzuhalten, dass auf Bundesebene nach wie vor ein Finanzierungsdefizit vorhanden ist, während bei Ländern, Gemeinden und gesetzlicher Sozialversicherung Überschüsse erzielt werden konnten, und zwar im Umfang von 10,9 Milliarden €. Es ist auch wichtig,
vor diesem Hintergrund zu wissen, dass bei den öffentlichen Haushalten eine Einnahmesteigerung um 3,4 % eingetreten ist, während sich die Ausgaben lediglich um 0,4 % erhöhten. Was der neue Tarifabschluss jetzt wieder nach sich ziehen wird, ist in dieser Prozentzahl nicht enthalten. Das muss bei den Ausgaben aber selbstverständlich ebenfalls Berücksichtigung finden.
Trotzdem ist bedenklich, dass der Gesamtschuldenstand der erwähnten Einheiten Ende 2007 bei 1,499 Billionen € lag. Deswegen ist der augenblickliche Zeitpunkt zwar gut; die Aufgabe des Schuldenabbaus besteht aber auf allen Ebenen weiter.
Was jetzt geschehen ist, haben unsere Fraktion und unsere Partei seit Jahr und Tag eingefordert. Als die Vereinbarung am 1. Dezember 2006 zustande gekommen ist, haben sich die Gemeinden auf Kürzungen eingelassen und haben als Gegenleis tung das Versprechen bekommen, dass das Konnexitätsprinzip endlich so ausgestaltet wird, dass tatsächlich derjenige, der die Aufgaben stellt, auch für die Finanzausstattung zu sorgen hat.
Dabei ist letztlich ein Kompromiss auf einer hohen Übereinstimmungsebene herausgekommen. Einige Einzelheiten werden wir im Ausschuss durchaus noch besprechen müssen. Es wird zu prüfen sein, ob das, was angestrebt werden sollte, in angemessener Weise Berücksichtigung gefunden hat.
Nur: Durch Konsultationsprozesse, durch eine Kommission, die den Versuch macht, objektiv zu ermitteln, und durch die Beteiligung der Verbände an den Verfahren des Staatsgerichtshofs ist auf jeden Fall sichergestellt, dass hier nicht mehr unter Haushaltsgesichtspunkten irgendwann gesagt werden kann: „Das war’s denn auch! Das sind eure Pflichtaufgaben! Dafür gibt es kein Geld!“ Vielmehr muss miteinander um Lösungen gerungen werden, damit zur Aufgabenerfüllung auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.
Wir wollen heute auf Einzelheiten dieser beiden Gesetzentwürfe, die tatsächlich uneingeschränkt dem entsprechen, was wir seit Jahr und Tag eingefordert haben, nicht eingehen. Wir wollen aber zum Ausdruck bringen, dass die vorgesehenen Regelungen ein wichtiger Schritt voran sind. Ich gehe davon aus, dass alle Gruppierungen dieses Hauses sich an diesem Kompromiss, der gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden mühevoll und über viele Monate hinweg erarbeitet worden ist, beteiligen werden und dass sie gewährleisten wollen, dass die Gemeinden – trotz völlig unterschiedlicher eigener Finanzkraft – Lebensbedingungen sicherstellen, die dem entsprechen, was in einer Demokratie die Bürger zu zufriedenen, mit ihrer Gemeinschaft übereinstimmenden Mitbürgern macht.
So weit für die Fraktion. Wir werden zustimmen und werden in der Detailberatung im Innenausschuss noch einige Aspekte miteinander besprechen müssen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich frage die Landesregierung:
a) Treffen Pressemeldungen zu, wonach Innenminister Rech
vor Ort erklärt haben soll, dass mit zusätzlichen Mitteln für den Landesstraßenbau bereits 2008 mit der Baumaßnahme L 536 (Branichtunnel in 69198 Schriesheim) begonnen werden kann?
b) Welche weiteren Großprojekte im Landesstraßenbau konkurrieren mit welchem veranschlagten Kostenaufwand als vorrangige Straßenbauprojekte in der Kategorie „Oberste Priorität“ mit diesem Tunnelprojekt nach welchem Auswahlverfahren, d. h., wann wird von wem die Rangfolge für die Ausführung festgelegt?
Herr Minister, trifft es zu, dass in diesem Zusammenhang acht Projekte mit einem Finanzvolumen von 230 Millionen € genannt wurden?
Presseinterview.
Es stimmt also nicht, dass acht Projekte mit einem Finanzvolumen von 230 Millionen € genannt wurden?
Wie viele Projekte sind denn in der Kategorie, für die Sie den Begriff „Oberste Priorität“ verwendet haben, und mit welchem Kostenaufwand sind diese erwähnten „Oberste-Priorität“-Projekte verbunden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist
hochaktuell, weil sich gestern der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf Verfassungsbeschwerden hin in der Tat mit dem nordrhein-westfälischen Polizeigesetz befasst hat. Danach ist schon erkennbar, dass das, was – hier jedenfalls – als Absicht erklärt wurde, nicht ohne Weiteres mit der Verfassung vereinbar ist. Dies ist den Äußerungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Papier, ganz deutlich zu entnehmen.
Das Thema ist also aktuell und geradezu geeignet, ein Problem anzusprechen, das eigentlich uns alle beschäftigen sollte und das im Zusammenhang mit der Novelle des Polizeigesetzes seit Monaten ansteht.
Wenn mit dem Titel der Aktuellen Debatte „Terrorgefahr und Terrorbekämpfung in Baden-Württemberg – Jüngste Erfolge und künftige Erfordernisse“ beabsichtigt war, einen Dank einzufordern, dann darf ich für meine Fraktion zum wiederholten Male sagen, dass wir selbstverständlich sowohl dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin als auch der Antiterrordatei, als auch den Bundesbehörden in Kooperation mit den Landesbehörden, als auch den Landesbehörden der einzelnen Bundesländer angesichts der dabei geleisteten Zusammenarbeit sowie allen Überwachungs- und Vollzugskräften ausdrücklich Dank und Anerkennung aussprechen. Gute Arbeit! Prima! So ist es in Ordnung!
Das bedeutet aber – das ist das Wichtige –, dass auch ohne Onlineüberprüfung die Mechanismen und Möglichkeiten ausgereicht haben, um Fahndungsergebnisse zu erbringen und Beweise sicherzustellen, die den Zugriff ermöglicht haben. Alle Informationen, Herr Kollege Blenke, belegen, dass die Abwehrmechanismen greifen. Es gibt also weder Anlass für Hysterie noch für Aktionismus. Dabei steht inzwischen wohl fest, dass im konkreten Fall eine Onlinedurchsuchung die Ermittlungen weder verkürzt noch sie weniger personalintensiv gestaltet hätte. Ein derartiger Vorgang wäre der ideale Fall gewesen, um überzeugende Gründe für diese Fahndungsvariante vorzubringen. Nichts davon!
Trotz dieses großen Erfolgs ist allerdings besorgniserregend, dass allein bei den Einsätzen gegen die drei Verdächtigen schon 67 000 Überstunden angefallen sind. Eine vergleichbare Überwachung der rund 130 weiteren Personen mit islamistischem Aktionspotenzial in Baden-Württemberg würde den Personalrahmen absolut sprengen.
Bedenkenswert ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch, dass in Friedrichshafen geheime Informationen aus der Terrorabwehr in den Presseverteiler geraten sind – eine Panne, die sich zum Verhängnis hätte entwickeln können. Das belegt, dass Qualität und Zuverlässigkeit in der modernen Ermittlungstätigkeit mindestens so wichtig sind wie neue Zugriffsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch ständig neue Herausforderungen, die wir Ihnen, Herr Innenminister, und Ihrer besonderen Aufmerksamkeit empfehlen, sowohl hinsichtlich dessen, was sich technisch entwickelt, als auch was umgekehrt an neuen Strukturen festgestellt werden kann.
Ich glaube, dass damit ausreichend gedankt ist. Der Erfolg ist gewürdigt, die Risiken sind angesprochen, und falschen Schlussfolgerungen ist vorgebeugt worden. Wenn damit dann nur noch das Schlagwort „künftige Erfordernisse“ bleibt, dann
ist es für uns von besonderer Bedeutung, dass genau in einer Phase, in der das Parlament seit Monaten auf das neue Polizeigesetz wartet, in einer Aktuellen Debatte wesentliche Inhalte, die wir gern sachlich miteinander diskutieren würden, sozusagen en passant erledigt werden.
Das ist nicht in Ordnung, denn es ist wirklich notwendig, in der Sicherheitspolitik kompetent miteinander die Einzelheiten abzuklären. Wenn wir auch noch feststellen, dass in der Regierung unterschiedliche Auffassungen in einem durchaus wichtigen Punkt bestehen, dann finden wir es nicht gut, dass hier in einer Aktuellen Debatte ein derartig wichtiges sicherheitspolitisches Thema so nebenher erledigt werden soll.
Wir meinen, dass wir uns als Fachpolitiker ohne Zeitdruck und ohne vordergründige Erwägungen – „Was meint man draußen?“ – miteinander darüber unterhalten müssten, welche Methoden, welche Möglichkeiten gegeben sind. Ich habe nichts zu dem gehört, was die eigentlichen Probleme, Herr Kollege Blenke, betrifft, die wirklich gegeben sind, etwa Fragen der Personal- und Sachausstattung. Mein Kollege Gall wird in der zweiten Runde diese wichtigen künftigen Erfordernisse der Sicherheitspolitik im Land ansprechen.
Ich darf noch sagen: Sicherheitspolitik ist eine absolute Gemeinschaftsaufgabe. In all den Jahren waren wir immer in allen wesentlichen Anforderungen bereit, auf sachlicher Grundlage miteinander alle Möglichkeiten zu diskutieren. Aber es gibt dabei sicherheitspolitische Leitlinien. Die werden auch heute wieder sehr leicht zur Seite geschoben. Für uns gilt: Einen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch Unbeteiligte überwacht und kontrolliert, wollen wir nicht.
Ich sage es noch einmal: Einen Präventionsstaat, der auch Unbeteiligte überwacht, um irgendwelche allgemeinen Erkenntnisse zu gewinnen, wollen wir nicht. Das entspricht nicht unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Eine moderne Bürgerrechtspolitik muss deshalb klare Grenzen setzen. Dazu gehört für uns: kein Einsatz der Bundeswehr im Innern, Beibehaltung der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten, keine Relativierung von Menschenwürde und Folterverbot.
Ich wiederhole es: kein Einsatz der Bundeswehr im Innern, Beibehaltung der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten, keine Relativierung von Menschenwürde und Folterverbot.
Es sind insgesamt fünf Themen, die in diesem Bereich immer wieder angesprochen werden:
Bei der Onlinedurchsuchung gibt es überhaupt keine Frage: Wir lehnen sie ab, weil in der Abwägung von Bürgerrechten und Freiheitsrechten gegenüber Sicherheitsbedürfnissen bisher ohne jeden objektiven Nachweis behauptet wird,
es würde sich daraus Wichtiges ergeben. Das ist nicht der Fall. Wer Bürgerrechte ernst nimmt, der muss die Notwendigkeit beweisen, in diese verfassungsmäßig geschützten Rechte einzugreifen. Dieser Beweis konnte mit den bislang vorgetragenen Argumenten nicht erbracht werden, auch heute nicht. Die allgemeine Idee, es könnte uns unter Bedrohungsgesichtspunkten irgendetwas entgehen und man müsste daraufhin später sagen: „Hätten wir das gehabt, dann wäre es vielleicht anders ausgegangen!“, genügt auf keinen Fall, um in Freiheits- und Bürgerrechte einzugreifen.
Es ist immer noch außerordentlich wichtig, was Benjamin Franklin gesagt hat:
Wer um der Sicherheit willen auf die Freiheit verzichtet, hat zum Schluss überhaupt nichts mehr.
Nämlich weder Sicherheit noch Freiheit. Das müssen wir bei allen sicherheitspolitischen Entscheidungen sorgfältig und sachlich miteinander diskutieren.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der breiten Darstellung des Ministers den Hinweis vermisst, dass wir uns in einem Spannungsfeld bewegen, und zwar zwischen Freiheit und Sicherheit.
Zum Schluss, aber in einer ganz harmlosen Weise, obwohl dort die eigentliche Herausforderung liegt.
Wer – wie wir es jeden Tag erleben – neue Maßnahmen und neue gesetzliche Erweiterungen verlangt, dem möchte ich für
unsere Fraktion entgegenhalten, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts – der nicht im Verdacht steht, etwa auf der Seite der Linken sozusagen eine tragende Persönlichkeit zu sein – in zwei wichtigen Beiträgen darauf hingewiesen hat, dass der Ruf nach einer Verschärfung der Gesetze ein völlig ungeeignetes Mittel ist, Sicherheit zu schaffen, weil jedes Mal dann, wenn sich trotz einer Verschärfung der Gesetze in der Kriminalitätsstatistik nichts ändert, Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Sicherheit verloren geht.
Er hat vor wenigen Tagen auch noch einmal gesagt, inzwischen sei nach seiner Meinung eine Schwerpunktverlagerung von den Freiheitsrechten hin zur Sicherheit unter Eingriff in diese Freiheitsrechte erfolgt. Wir alle haben das festgestellt, als es darum ging, dass die Rasterfahndung mit 1,8 Millionen Datensätzen eben keinerlei Ergebnis gebracht hat. Vor dem Hintergrund dessen, was dort an Kapazitäten gebunden worden ist, um über Jahre hinweg abzuklären, müssen wir uns immer der damit verbundenen Verantwortung und dessen bewusst sein, dass Sicherheit die Voraussetzung für die Freiheit ist, dass aber Bürgerrechte und die Grundrechte, die im Datenschutz gegeben sind, verfassungsmäßige Positionen sind.
Deswegen ist das, was auf der Berliner Ebene gegenwärtig stattfindet, als wirklich diffus und undurchsichtig anzusehen. Wenn ich dann höre, dass alle miteinander sagen, nichts könne die polizeiliche Präsenz ersetzen, auch Videoüberwachung führe nicht dazu, dass etwa keine Polizeibeamten mehr benötigt würden, sondern ergänzend zu all diesen Maßnahmen sogar mehr Personal eingesetzt werden müsse, um auch den Zugriff zu führen, sage ich: Es gibt ein Problem – das der Herr Innenminister durchaus angedeutet hat – bei der Nachwuchsentwicklung. Eben deswegen wollten wir zuletzt in den Beratungen des letzten Doppelhaushalts durch Anträge 150 Anwärterstellen zusätzlich zur Verfügung stellen, weil absehbar gewesen ist, dass wir in vier Jahren große Probleme bekommen. Heute wird das eingeräumt; heute ist das gar keine Frage mehr. Heute sind wir uns alle einig.
Ich bringe ein anderes kleines Thema in die Diskussion: Fürsorge gegenüber den Polizeibeamten setzt auch eine ausreichende Ausstattung mit Schutzhelmen voraus, und zwar nicht etwa mit Wechselschutzhelmen, die drei oder vier Polizeibeamte nacheinander je nach Lage benutzen. Vielmehr sollte jeder bei Demonstrationen zum Einsatz kommende Polizeibeamte einen eigenen Schutzhelm haben.
Ich darf auch sagen: Ich habe auch wenig zum wichtigen Anliegen der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Gewaltprävention gehört. Das ist das Problem des zu geringen Umfangs der Schulsozialarbeit, das ist die Forderung, dass vom Kindergarten bis zum Altenheim eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darin bestehen muss, sich mit diesen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Denn es besteht überhaupt kein Zweifel, dass es erforderlich ist, im Zusammenwirken mit der Polizei für die Sicherheit in den Städten und Gemeinden noch mehr zu tun, weil dort der Eindruck entsteht, als sei der öffentliche Raum von Verwahrlosung bedroht, beispielsweise durch Vandalismus, als gebe es dort ständig Regelverletzungen, die nur durch Polizeistreifen unterbunden werden.
Ich bitte ausdrücklich darum, die Einwendungen der Datenschutzbeauftragten ernst zu nehmen. In der Koalitionsverein
barung lese ich, auch die Mautdatenerhebung solle unter stren ger Beachtung der Vorgaben des Datenschutzes für die polizeiliche Arbeit verwendet werden. Wir hören gleichzeitig von unserem Landesdatenschutzbeauftragten, dass verschiedene Pläne, mit denen der Herr Innenminister an die Öffentlichkeit gegangen ist, alles andere als eine Beachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechts darstellten.
Ich darf sagen: Es ist sehr wichtig, dass das eingebunden wird, weil die Freiheit unseres demokratischen Rechtsstaats gerade dann verteidigt werden muss, wenn von der Bedrohung durch Terrorismus gesprochen wird. Der Terrorismus hätte sein Ziel erreicht, wenn unsere demokratischen Freiheitsrechte eingeschränkt würden.
Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass bei den Menschen das Vertrauen in die Arbeit von Justiz, Polizei und Bundesverfassungsgericht am höchsten ist. Wir müssen alle miteinander immer daran denken, dass die Freiheit ein hohes Gut ist, das auf jeden Fall einen Überwachungsstaat ausschließt. Eine Videoüberwachung oder ein Passgesetz, das eine allgemeine Datenspeicherung vorsieht, sind Maßnahmen, die sich mit unserem Grundgesetz nicht in Übereinstimmung bringen lassen. Das sollten wir alle miteinander, wenn wir die Arbeitsbedingungen prüfen, im Auge behalten.
Ich habe wenig zur organisierten Kriminalität gehört, obwohl sie eine Herausforderung darstellt, und zwar insbesondere deshalb, weil bei einer strengen Behandlung ein riesengroßer Personalkörper gebunden ist. Auch das, was im Bereich der Telefonüberwachung notwendig ist, um die gesetzlichen Maßnahmen durchzuführen, sind Herausforderungen, bei denen wir sagen: Das Bemühen um die Sicherheit zeigt sich zunächst in der Schaffung der notwendigen Personalkapazitäten und in der Ausstattung mit Sachmitteln. Wir sollten uns heute einig sein, dass Sicherheitspolitik nicht nach Kassenlage betrieben werden darf, sondern sich an den Bedürfnissen der Gemeinschaft nach Aufrechterhaltung eines Staatswesens ausrichten muss, in dem Gesetz und Recht gelten.
Dazu ist einiges gesagt worden, was wir uneingeschränkt mittragen. Die Novelle des Polizeigesetzes wird gemeinsam sorgfältig besprochen werden müssen, und zwar im Hinblick auf die Frage, in welchem Umfang darin notwendige Gesetzesvorbehalte gegenüber dem Datenschutz gemacht werden und wo andererseits Freiheitsrechte nicht berücksichtigt werden, die den Wert und die Wertschätzung unserer Demokratie ausmachen.
Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, dass es bislang nicht so ist, dass die Meldungen vom Landesamt an das Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegen, und dass mit einer Beauftragung des Bundesamts keine neue Qualität von Informationen verbunden ist, wenn jetzt diese Dinge in die Antiterrordatei eingegeben werden?
Zweite Zusatzfrage: Ist denn nicht auch schon in der Meldung von den Landeskriminalämtern, auch von unserem Landeskriminalamt, an das Bundeskriminalamt alles das, was wir unter „Terrorismus“ und „Terrorismusabwehr“ verstehen, laufend enthalten, sodass man ja schon von dort die Daten, die wir dahin abliefern, zentral in diese neue Einrichtung überspielen könnte?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Vorbemerkung: Wie gut, dass es das Bundesverfassungsgericht gibt und dass diesem Gericht auch bei seiner Entscheidung im April 2006 die Ergebnisse der nach dem 11. September 2001 durchgeführten Rasterfahndungen vorlagen.
Was ist die Ausgangslage und die Vorgeschichte? Nach dem Motto „Not kennt kein Gebot“ oder auch „Der Zweck heiligt die Mittel“ haben wir seinerzeit mit dem Ziel der Aufdeckung von sogenannten Schläfern, also von Personen,
die unauffällig unter uns leben und jederzeit als Terroraktivisten in Marsch gesetzt werden können, die Rasterfahndung mitgetragen, allerdings ohne Mitwirkung bei der Festlegung der Verdachtsmerkmale und der Einzelkriterien. Dabei gingen wir von einer sehr konkreten Gefährdung aus.
Selbstverständlich war uns das informationelle Selbstbestimmungsrecht als grundgesetzlich geschütztes Bürgerrecht bekannt und bewusst. Trotzdem haben wir seinerzeit im Spannungsfeld – und das ist ein Spannungsfeld – Freiheits- und Bürgerrechte auf der einen Seite und Sicherheit und Terrorismusabwehr auf der anderen Seite der erhofften Terrorgefahrenabwehr Vorrang eingeräumt. Erst die Ergebnisse bzw. die Nichtergebnisse der durchgeführten Rasterfahndungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg – 11 000 Personen in Nordrhein-Westfalen, 4 000 Personen bei uns im Netz der Fahndung, Millionen von Datensätzen, jahrelange Auswertungsarbeit, kein einziger „Schläfer“ ermittelt – haben uns zwischenzeitlich sehr nachdenklich gemacht, was denn da wohl falsch gelaufen sein könnte. – So weit die Vorgeschichte.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns nunmehr fast fünf Jahre später im April 2006 nachdrücklich in Erinnerung gerufen, dass Bürgerrechte nach den Grundsätzen unserer Verfassung so wichtig und schutzwürdig sind, dass nur bei schwerer Gefährdung von wichtigen Rechtsgütern, und zwar insbesondere nur bei konkreter und nicht etwa schon bei einer allgemeinen Gefährdungslage, in diese Bürgerrechte eingegriffen werden darf. Beispielhaft dargestellt wurde das am Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen. Diese Grundsätze gelten auch für unser Landespolizeigesetz, das in seinen Begriffen und Formulierungen in mehrfacher Hinsicht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Das ist die Ausgangslage mit dem Fazit: Es besteht Regelungsbedarf.
Die Initiative der Fraktion GRÜNE – das ist mein zweiter Gedanke – ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch können wir nach sorgfältiger Beratung im Innenausschuss diesen Gesetzentwurf nicht mittragen, weil er entgegen der Behauptung des Kollegen von den Grünen keine 1:1-Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts darstellt. In einer zentralen Frage wird eine Hürde aufgebaut, die Rasterfahndungsmaßnahmen tatsächlich obsolet macht. Der Gesetzentwurf erhebt eine gegenwärtige Gefahr zur Fahndungsvoraussetzung. Das Bundesverfassungsgericht nennt demgegenüber als Voraussetzung eine konkrete Gefahr, die über eine allgemeine abstrakte Gefährdungslage hinausgeht. Eine gegenwärtige Gefahr als Voraussetzung würde nämlich bedeuten, dass man gar keine Rasterfahndung mehr durchführen kann,
sondern direkt zugreifen muss. Eine gegenwärtige Gefahr ist durch eine Rasterfahndung nicht wirksam zu bekämpfen.
Das haben die durchgeführten Rasterfahndungen im Zusammenhang mit der Terrorismusabwehr zweifelsfrei ergeben, und das macht den Gesetzentwurf untauglich. Wenn die verlangte „gegenwärtige Gefahr“ durch „konkrete Gefahr“ er
setzt würde, wäre der Gesetzentwurf diskussionswürdig. An der entsprechenden Einsicht mangelt es aber leider unseren Kollegen von der Fraktion GRÜNE.
Drittens: Eine Novellierung ist notwendig. Auf eine eigene Initiative verzichten wir allerdings zurzeit deshalb, weil der Innenminister sowohl in der Stellungnahme zu unserem Berichtsantrag noch vor der ersten Befassung mit dem Gesetzentwurf der Grünen im Plenum als auch bei der ersten Lesung dieses Entwurfs im Plenum wie auch im Innenausschuss konkret und verbindlich angekündigt hat, dass eine Novellierung des Polizeigesetzes innerhalb des ersten Halbjahrs 2007 erfolgen soll. Dabei soll nicht nur die Möglichkeit der Rasterfahndung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu ausgestaltet werden, sondern ebenso sollen und müssen die Rechtsprechungsergebnisse aus dem Bereich der Wohnraumüberwachung und dem Bereich der Telekommunikationsüberwachung unbedingt eingearbeitet werden. Diese Zusage nehmen wir auf und sichern konstruktive Mitarbeit zu.
Allerdings ist in diesem Zusammenhang schon jetzt auf zwei wichtige Grundsätze für die Novellierung hinzuweisen, die für uns unverzichtbar sind. Erstens: So viel staatlicher Eingriff wie unbedingt notwendig, so viel Freiheit und Selbstverantwortung wie irgend möglich.
Und zweitens: Nicht die Verschärfung von Gesetzen oder der Ruf nach strengeren Strafen erhöhen die Sicherheit und das Vertrauen in die staatliche Ordnung, sondern die Prävention, das bürgerschaftliche Engagement jedes Einzelnen, sein Verantwortungsgefühl und – last, but not least – die ausreichende sachliche und personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden.
Lassen Sie uns deshalb gemeinsam für eine wehrhafte Demokratie eintreten und dabei die Gemeinschaft der Demokraten und der Verfassungspatrioten immer wieder neu beleben.
Besten Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, nachdem wir uns zeitaufwendig mit Entschließungsanträgen zu Themen wie „Internetfähiger PC und Rundfunkgebühr“ sowie Stuttgart 21 beschäftigt haben, kommen wir nun wieder zum parlamentarischen Alltagsgeschäft zurück, nämlich zu einem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Aufgabe dieses Parlaments, sich damit auseinanderzusetzen. Das halte ich für wichtig, weil wir da in einer anderen Weise miteinander umgehen – gerade was die innere Sicherheit anbetrifft –, als bei den beiden anderen Themen teilweise erkennbar geworden ist.
Anlass für den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE war eine Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 zur Rasterfahndung gemäß § 31 des Polizeigesetzes von Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1990. Der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses lässt sich wie folgt zusammenfassen: Rasterfahndung ist nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig. Das Verfassungsgericht hat mit seinem Beschluss Beschwerdeentscheidungen des Amtsgerichts, des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf als verfassungswidrig bewertet, weil ein marokkanischer Student islamischen Glaubens in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Rasterfahndung verletzt worden sei.
Über die Aufhebung dieser drei Gerichtsbeschlüsse hinaus hat das Bundesverfassungsgericht dann allerdings auch bei seiner zu Ziffer 2 mehrheitlich mit 6 : 2 Stimmen ergangenen Entscheidung grundsätzliche Ausführungen zur Zulässigkeit einer präventiven Rasterfahndung gemacht, und zwar angebunden an die nordrhein-westfälische Polizeigesetzregelung, aber generell selbstverständlich auch für andere Polizeigesetze gültig. Ich möchte in diesem Zusammenhang wie folgt zitieren:
1. Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung der in § 31 PolG NW 1990 geregelten Art ist mit dem
2. Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie im Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen reichen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus. Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt.
Notabene: In Nordrhein-Westfalen sind 11 000 Personen bei der Rasterfahndung im Netz gelandet, von denen kein einziger als „Schläfer“ identifiziert werden konnte. In Baden-Württemberg waren es 4 000 Personen, deren Daten über einen längeren Zeitraum abgearbeitet wurden, ohne dass ein einziger „Schläfer“ ermittelt worden wäre.
Man kann das Fazit ziehen: Es gab keine polizeiliche Vorfeldbefugnis, keine gegenwärtige und keine konkrete Gefahr.
Der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE gibt im Wesentlichen die Richtlinien, die das Verfassungsgericht aufgestellt hat, 1 : 1 wieder. Es wird aber verkannt, dass unsere Regelung nicht etwa aus sich heraus verfassungswidrig ist, sondern dass zunächst in der Auslegung und Anwendung die Grenze enger gezogen werden müsste. Deswegen ist es nicht unbedingt zwingend notwendig – wie Kollege Sckerl gesagt hat –, sofort eine Änderung vorzunehmen. Wichtig ist es, die Grundzüge dieser bemerkenswerten Verfassungsgerichtsentscheidung in die Praxis umzusetzen und dabei zu prüfen, wo wir bei den bisherigen Maßnahmen eigentlich von konkreten Gefährdungslagen ausgehen konnten.
Wir meinen allerdings, dass es sinnvoll ist, im Polizeigesetz klar und deutlich herauszustellen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Maßgaben derartige Rasterfahndungen sinnvoll sind.
Mich würde heute auch interessieren, was der Innenminister zu dem Gesetzentwurf der Grünen sagt, denn der Hinweis, dass wir das Gesetz dann irgendwann in einem anderen Zusammenhang novellieren, ersetzt natürlich noch nicht die Stellungnahme zu einem konkreten Gesetzentwurf. Inhaltlich und betreffend seiner Zielsetzung können wir diesen Gesetzentwurf durchaus mittragen. Ich glaube, das ganze Haus kann ihn in seiner Zielsetzung mittragen. Trotzdem würde ich gern hören, was Sie zu den Einzelheiten sagen.
Dabei stellt sich auch die spannende Frage, ob man einzelne Regelungen eines Gesetzes mit einer Befristung versehen sollte und ob das in der Systematik überhaupt sinnvoll ist.
Trotzdem, das ist meine Zusatzfrage: Kann der, der das für richtig hält, das auch mit einzelnen Vorschriften eines geschlossenen Systems so machen?
Ich stelle auch die Frage, was denn nun sonst zur Novellierung ansteht, weil nicht erkennbar ist, dass wir schon seit Jahr und Tag eine Novellierung des Polizeigesetzes verlangt hätten. Das hätte ich heute auch gern gehört, weil wir im Innenausschuss noch einmal ganz konkret abzuwägen haben, welche Änderungen sinnvoll sind, um die notwendige Klarstellung unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorzunehmen.
Für unsere Fraktion kann ich sagen: Die Grundsätze einer entsprechenden Klarstellung tragen wir uneingeschränkt mit. Einzelheiten werden wir im Innenausschuss besprechen müssen. Aber ich finde es verdienstvoll, dass man aus dem Verfassungsgerichtsurteil zeitnah Konsequenzen gezogen hat, die uns miteinander über diese spannenden und schwierigen Fragen nachdenken lassen.
Besten Dank.