Karl-Heinz Joseph
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Pestizide und Lebensmittel sind eigentlich schon ein Widerspruch in sich. Deshalb muss dieser Widerspruch von der Politik, von den politisch Handelnden aufgeklärt und vielleicht auch in Richtung dessen, was von den Grünen vorgetragen worden ist, gelöst werden. Ich meine, wir sollten bei Pestiziden auch nicht so sehr auf Grenzwerte schielen, denn eigentlich sollten unsere Lebensmittel gänzlich frei von Pes tiziden sein.
Wenn vom „Pestizidtourismus“ gesprochen worden ist, dann hat sicherlich Greenpeace das alles noch einmal in bewährter Manier pressewirksam aufgegriffen, aber eigentlich war vielen bekannt, dass dies leider so läuft. Es macht aber auch deutlich, dass in unserem Land die Maßnahmen der Kontrolle in diesem Bereich nicht ausreichend sind. Ich meine auch, dass die Maßnahmen der Ausbildung gerade im Umgang mit Pes tiziden – soweit diese zulässig sind – nicht ausreichend sind. Ich glaube insbesondere auch, dass die Maßnahmen der Weiterbildung nicht ausreichend sind.
Wenn ich die Stellungnahme der Landesregierung zu Ziffer 4 des Antrags der Fraktion GRÜNE – dort geht es um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten – lese, muss ich leider feststellen, dass auch die Antwort der Landesregierung bzw. des zuständigen Ministers nicht ausreichend ist. Darin wird nämlich deutlich, dass nur in Wasserschutzgebieten mit karsthaltigem Untergrund der Einsatz bestimmter Pestizide nicht empfohlen wird. Hier müssen, glaube ich, weiter gehende Maßnahmen wie Gewässerrandstreifen und vieles andere mehr in erweiterter Form kommen, wo ein solcher Einsatz nicht möglich ist.
In diesem Antrag wurde auch die Frage nach dem Einsatz von Round up angesprochen. Ich glaube, aus der Stellungnahme der Regierung geht hervor, wie schädlich Round up für unsere Natur eigentlich ist. Und passieren tut nichts. Ich glaube, das darf man so nicht hinnehmen. Man darf nicht einerseits in der Erläuterung erklären, dass es zu einer sehr hohen Sterberate bei Amphibien kommt, und sich dann andererseits darauf zurückziehen, dass es eben bundesrechtliche Regelungen gibt, die den Einsatz grundsätzlich gestatten. Da muss man die Initiative ergreifen, z. B. über den Bundesrat – das sollte möglich sein –, um eben diese bundesgesetzlichen Möglichkeiten und Vorgaben zu ändern.
Sehr geehrter Herr Minister, nur auf das Reduzierungsprogramm als abschließende Antwort zu verweisen ist nach meiner Auffassung und nach Auffassung meiner Fraktion ebenfalls zu wenig. PAN Germany hat laut einer Pressemitteilung vom 17. April 2007 – also ziemlich aktuell – dieses Reduktionsprogramm aus dem Jahr 2005 einmal näher untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass eine aktuelle Umfrage bei den zuständigen Ministerien der Bundesländer belege, „dass das Programm nicht mit dem erforderlichen Nachdruck umgesetzt wird“, dass also nicht so vorgegangen wird, wie es der im Jahr 2005 veröffentlichten Absichtserklärung eigentlich entsprä che.
In der gleichen Pressemitteilung heißt es: „Gut schneiden Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ab.“ In der Aufzählung positiver Beispiele finde ich das Land Baden-Würt temberg leider nicht. Also sind wir offenbar beim Pestizidreduktionsprogramm nicht spitze in der Bundesrepublik. Auch dort sollten wir jedoch, meine ich, spitze sein.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Beschlussteil des Antrags der Fraktion GRÜNE darf ich kurz feststellen, dass meine Fraktion der Auffassung ist, dass wir auf dem Boden der Realitäten bleiben sollten.
Ein Rückgang um 90 % für das Jahr 2015, wie gefordert, ist nach unserer Auffassung im Bereich der konventionellen Landwirtschaft einfach nicht darstellbar. Deshalb ist das eine utopische Zielsetzung, der wir uns so nicht anschließen möchten. Es wäre sicherlich gut, wenn man das erreichen könnte, aber man kann es nicht; darüber muss man sich im Klaren sein. Es wäre sicherlich gut für Baden-Württemberg, aber es würde immer noch keinen Verbraucherschutz darstellen, weil wir in Baden-Württemberg keine Insellösung bei der Versorgung unserer Bevölkerung schaffen können.
Es wäre sicherlich auch gut im Hinblick auf Marketingmaßnahmen, aber es würde den Menschen und unserer Umwelt nicht helfen. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der Ihnen auch vorliegt. Denn wir sollten eine Chance nutzen: Sie, sehr geehrter Herr Minister Hauk, sind zurzeit Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz. Sie könnten sich in dieser Funktion stark machen und sich mit einem Pestizidreduktionsprogramm an die Spitze setzen, das das Ziel hat, den Pestizideinsatz nachhaltig mit realistischen Quoten abzusenken. Darum bitten wir Sie. Deshalb bitten wir auch um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Vielen Dank.
Herr Minister, wenn Sie sich hier auf die Stellungnahme des Gemeindetags Baden-Würt temberg berufen, würden Sie dann dem Hause auch erläutern, dass sich der Städtetag Baden-Württemberg im Einklang mit dem Deutschen Städtetag ausdrücklich für ein solches Tariftreuegesetz ausgesprochen hat.
Herr Kollege, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass man hier den Sachverhalt, die Eigentumsfrage – also Ihr Begehren unter Ziffer 1 – eindeutig klären muss. Aber würden Sie auch mir zustimmen, dass man dies im normalen Leben eigentlich vor der Aufnahme von Vergleichsverhandlungen tut und nicht hinterher?
Frau Kollegin, Sie reden immer über diese Gutachten. Sind Ihnen die Inhalte dieser Gutachten bekannt? Mir als frei gewähltem Abgeordneten dieses Landtags sind sie jedenfalls nicht bekannt.
Herr Staatssekretär, würden Sie dem Haus mitteilen, zu welchem Zeitpunkt das Verfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz eingeleitet wurde? War das, bevor, oder war es, nachdem man die Entscheidung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses bereits bekannt gegeben hat? Halten Sie es für einen mitwirkungs- oder einen mitbestimmungspflichtigen Vorgang?