Karl-Wolfgang Jägel
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Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Titel der heutigen Debatte lautet: „Hochwasserschutz in Baden-Württemberg“. Lassen Sie mich über dieses Thema aber erst dann sprechen, wenn ich ein Wort des Dankes gesagt habe,
ein Wort des Dankes aus Überzeugung an alle Hilfsorganisa tionen, an die Feuerwehren, an die im Osten Deutschlands tä tige Bundeswehr, aber vor allem an alle Freiwilligen, die mit ihrem Engagement und ihrem persönlichen Einsatz mit dazu beigetragen haben, dass die Lasten, die dieses Hochwasser landes- und bundesweit mit sich gebracht hat, zu verschmer zen waren.
Das Land Baden-Württemberg hat – der Kollege hat schon darauf hingewiesen – mit Rhein, Donau, Neckar und Main vier große Flüsse erster Ordnung, die, obwohl in den vergan genen Jahren schon viel geschehen ist, noch immer sehr stark hochwassergefährdete Bereiche haben. Das Hochwasserereig nis, das es in Baden-Württemberg gegeben hat, verlief den Umständen entsprechend glimpflich für unser Land, obwohl es – das möchte ich nicht leugnen – Vermögensschäden, Ver letzte, ja sogar Tote gegeben hat. Aber wir hatten in BadenWürttemberg – dies erlaube ich mir zu sagen – das Glück des Tüchtigen. Ein Vergleich – beim Bund schätzt man einen Schaden von insgesamt rund 12 Milliarden €; in Baden-Würt temberg liegen die Schätzungen, die im Moment vorgenom men werden, im zweistelligen Millionenbereich – zeigt: Die Maßnahmen, die in der Vergangenheit umgesetzt wurden, ha ben gegriffen.
Herr Kollege, mit Ihrer Aussage, Hochwasserschutz müsse man betreiben, wenn es kein Hochwasser gebe, haben Sie recht. Die frühere Landesregierung hat Ihnen dies auch vor gemacht.
Wir kommen in der zweiten Runde noch dazu, was die Schmalspur betrifft.
Wir haben in Baden-Württemberg ein Hochwassermanage ment, das bundesweit beispielhaft ist. Wir haben eine Hoch wasservorhersagezentrale, wir haben Hochwassergefahren karten, die den Gemeinden überhaupt erst die Grundlagen da
für bieten, mittel- und langfristig entsprechende Maßnahmen zu planen. Wir haben Hochwassergefahrenkarten und ein Hochwassermanagement, das, wie ich sagte, im Bundesgebiet einmalig ist und ein Vorbild für alle ist.
Auch die Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms ha ben gegriffen. Wenn Sie sagen, dass erst drei Polder verwirk licht sind, muss ich sagen, es geht immerhin um 40 % der ge samten Rückhaltefläche, die verwirklicht sind. Die Gründe hierfür werden wir in der zweiten Runde eindrucksvoll zu dis kutieren haben.
Das Integrierte Rheinprogramm hat gegriffen. Ich erwähne nur den Bereich zwischen Offenburg und Karlsruhe, in dem innerhalb von drei Tagen ein Siebtel eines Jahresniederschlags gefallen ist. Dieses Niederschlagsereignis konnte beherrscht werden, ohne dass dazu der Polder Rheinmünster überhaupt zu fluten war.
Dies zeigt: Das, was in der Vergangenheit getan wurde, war erfolgreich. Aber es muss noch viel mehr getan werden. Es muss noch viel an den Gewässern zweiter Ordnung getan wer den. Es muss noch viel an den Gewässern erster Ordnung ge tan werden. Ferner müssen wir das Verständnis für den Hoch wasserschutz fördern, und wir brauchen auch Geld. Da gibt es nichts zu verniedlichen.
Die bisherige Regierung hat bis zum Jahr 2008 pro Jahr 28 Millionen € für den Hochwasserschutz zur Verfügung ge stellt. In den drei folgenden Jahren kamen 11 Millionen € aus dem Konjunkturprogramm des Bundes hinzu, sodass es ins gesamt 39 Millionen € waren. Heute sind im Haushalt rund 48 Millionen € dafür vorgesehen. Darauf hat die CDU nicht so reagiert, dass sie sich auf fundamentaloppositionelle Bän ke zurückgezogen hätte, sondern sie hat dies unterstützt, sie hat sich dazu bekannt, und sie lobt auch diese Regierung da für, dass sie diesen Betrag im Haushalt veranschlagt hat.
Nur, meine Damen und Herren, diese Mittel dürfen nicht ge kürzt werden. Dieser Mittelansatz muss bleiben, möglicher weise muss er sogar erhöht werden.
Aber beim Hochwasserschutz gibt es Probleme – wie Sie im ersten Teil Ihrer Rede sagten –, bei denen Geld allein nicht ausreicht, um ihnen zu begegnen. Dazu, dass Geld allein für den Hochwasserschutz nicht ausreicht, werde ich in der zwei ten Runde etwas sagen.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, eines muss ich doch klarstellen: Ich hatte gesagt, dass wir unter der Vor gängerregierung einen guten Hochwasserschutz betrieben ha ben, aber ich hatte ebenso gesagt, dass das, was gemacht wur de, bei Weitem nicht ausreicht und noch viel mehr zu tun ist, um solchen Ereignissen gerecht zu werden. Dies liegt eben nicht nur am Geld. Ich sage Ihnen: Ich halte es fast für klein kariert, wenn wir heute darüber streiten, ob 25 Millionen € oder 30 Millionen € oder 40 Millionen € oder 50 Millionen € angemessen sind.
Schauen Sie einmal nach Bayern. Der Freistaat Bayern hat in den vergangenen zehn Jahren 1,6 Milliarden € in den Hoch wasserschutz gesteckt. Wenn wir vom Klimawandel reden und ihn ernst nehmen, dann wissen wir, dass sich in den letzten zwei, drei Jahren erhebliche neue Erkenntnisse eingestellt ha ben, denen wir auch gerecht werden müssen.
Ich möchte noch etwas anderes erwähnen: Hier wird die Flut katastrophenhilfe des Bundes kritisiert. Es wird kritisiert, der Bund hätte 8 Milliarden € zur Verfügung gestellt und 4 Mil liarden € auf die Länder abgewälzt und würde hier unseriös finanzieren. Meine Damen und Herren, wenn ich im Fernse hen sehe, wie Politiker erklären, es gebe unbürokratische Hil fe, dann – das gebe ich Ihnen offen zu – mache auch ich mir Gedanken darüber, wie eine solche unbürokratische Hilfe ei gentlich aussieht.
Wir wissen sehr wohl, dass es häufig sehr lange dauert, bis das Geld kommt. Angela Merkel will jetzt unbürokratisch und schnell helfen, und da kann es nicht sein, dass die Länder um die Finanzierung pokern.
Da heißt es: Entweder man meint es mit unbürokratischer Hil fe ernst, oder man meint es nicht ernst damit.
Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte noch auf einen wich tigen Punkt eingehen, den Sie erwähnt haben. Das Geld für den Hochwasserschutz ist immer richtig angelegt. Da haben Sie recht. Diese Auffassung teile ich, diese Auffassung teilen wir. Aber wir wissen auch, dass es teilweise um ganz andere Dinge geht. Damit komme ich zu den Dammsanierungen. Über deren Notwendigkeit können wir übrigens erst reden, seitdem es geotechnische Untersuchungen gibt, die von unse rer Regierung in Auftrag gegeben worden waren.
Die Realität zeigt mir z. B. Folgendes: Ich war vor anderthalb Jahren im Regierungspräsidium Karlsruhe und habe einmal gefragt, wie es mit den Dämmen in meinem Wahlkreis aus sieht. Daraufhin habe ich die Antwort bekommen: „Bis zum September“ – gemeint war also der September letzten Jahres – „gibt es eine Priorisierungsliste. Anhand dieser Liste wis sen wir, wie dringend und wie rasch welcher Damm zu sanie ren ist.“ Diese Liste liegt bis heute nicht vor.
Aber gehen Sie einmal zu den Bürgermeistern, in deren Ge meinden diese Dammsanierungen notwendig sind.
Wenn heute ein Damm zu sanieren ist, brauchen wir – darauf hat die Kollegin richtigerweise hingewiesen – landseitig mehr Fläche als beim bisherigen Damm. Wir brauchen mehr Flä che deshalb, weil Dammverteidigungswege angelegt werden müssen, die notwendig sind, damit man mit schwerem Gerät kommen kann, wenn zu helfen ist.
Für dieses Mehr an Fläche müssen die Gemeinden oft mit Pri vatleuten verhandeln, damit sie diese Fläche erwerben kön nen. Das ist in vielen Fällen schwierig genug; das wissen wir alle. Aber die Gemeinden müssen auf ihren Gemarkungen auch ökologische Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen, die notwendig werden, weil hier ein Damm angelegt wird – der jedoch später wieder mit Gras bewachsen ist oder sogar zu einem Biotop wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, daran scheitert es. Reden Sie mit den Bürgermeistern vor Ort. Sie haben oft kei ne Flächen mehr zur Verfügung. Wenn Hochwasserschutz ei ne allgemeine Aufgabe ist – ich teile die Ansicht, dass alle mit dafür verantwortlich sind –, müssen wir alle – also auch Ge meinden, die nicht direkt betroffen sind – in der Lage sein, solche Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen.
Ich möchte nicht verhehlen: Die CDU war dabei, als es um den ökologischen Ausgleich ging und wir dies beschlossen haben. Aber die Realität zeigt heute, dass dies überdacht wer den muss. Wir müssen darüber nachdenken, inwieweit wir hier Änderungen herbeiführen, die es dann leichter und schneller ermöglichen, die Dämme zu sanieren.
Darüber hinaus gibt es Fälle, bei denen wir – ich denke an den Polder in Rappenwört – im Umweltausschuss über Jahre hin weg gestritten haben, ob es eine gesteuerte Maßnahme oder ob es ungesteuerte ökologische Flutungen geben soll. Über diese Frage haben wir jahrelang gestritten, Zeit verloren, bis heute doch die gesteuerte Maßnahme verwirklicht wird.
Sehr geehrter Herr Umweltminister, Sie haben uns auf Ihrer Seite, was den Hochwasserschutz betrifft. Sie haben uns bei jedem Euro, den wir dafür zur Verfügung stellen, an Ihrer Sei te. Aber wir müssen auch in der Lage sein, teilweise politisch, ideologisch motivierte Dinge zur Seite zu schaffen, Rechts fragen schneller zu klären und Verständnis bei den Menschen zu fördern. Andernfalls wird es uns nicht gelingen, einen Hochwasserschutz, der langfristig Sicherheit für die Men schen bringt, umzusetzen.
Hochwasserschutz darf keiner Ideologie unterliegen. Hoch wasserschutz ist Menschenschutz, und deshalb müssen wir gemeinsam marschieren.
Herr Ministerpräsident, Sie sagten, wir könnten Projekte von nationaler Bedeutung nicht der Entscheidung einzelner Kommunen überlassen. Da möch te ich Ihnen gar nicht widersprechen.
Aber wie werten Sie in diesem Zusammenhang die Aussage Ihres Landwirtschaftsministers: „Es wird keinen Nationalpark im Nordschwarzwald geben, wenn die Menschen dort dies nicht wollen“?
Herr Minister, wir leben in einem Land, in dem viele Menschen von Mercedes, Audi
und Porsche leben, in dem diese Firmen auch ihre Steuern be zahlen. Was meinen Sie in diesem Zusammenhang mit Ihrer Aussage „fette Autos“?
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Lieber Kollege Gruber, ich glaube, es ist nicht nur in diesem Haus unumstritten, dass die energeti sche Sanierung von Gebäuden einen wichtigen Beitrag zum Einsparen von Energie darstellt. Das Einsparen von Energie stellt als Teil der Energiewende auch einen wichtigen Punkt in dem Energiekonzept dar, das die CDU im Januar dieses Jah res hier vorgestellt hat.
Ich bin der Auffassung, dass es deshalb wichtig, aber vor al lem vorausschauend war, dass die CDU-FDP/DVP-Regierung in der letzten Legislaturperiode Mittel des Zukunftsinvestiti onsprogramms des Bundes und des Landesinfrastrukturpro gramms auch und vor allem zur energetischen Gebäudesanie rung zur Verfügung gestellt hat.
Die Kommunen haben damit eine Vielzahl öffentlicher Ge bäude im Bereich Wärmedämmung, Fenster und Heizungs
anlagen saniert. Sogar der Rechnungshof hat in einem Son derbericht im Februar des letzten Jahres den Vollzug des Zu kunftsinvestitionsgesetzes im Land ausdrücklich als vorbild lich gelobt. Rund 1 Milliarde € wurden in den Kommunen zeitnah investiert. Diese Mittel führten somit bei einer be trächtlichen Anzahl öffentlicher Gebäude zu einer energeti schen Sanierung und gaben damit auch einen sinnvollen Kon junkturimpuls, der damals notwendig war.
Die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude ist wichtig, und sie muss verfolgt werden. Insofern gibt es zwischen uns keinen Dissens. Dies gilt vor allem auch deshalb, weil dies ein Vorbild für die Menschen ist. Aber die energetische Sanie rung der Gebäude kann nur ein kleiner Teil von dem sein, was wir leisten müssen und was wir leisten können, um Energie einzusparen. Vor allem die Menschen müssen wissen, dass die Energiewende Geld kosten wird, und zwar jeden Einzelnen von uns. Ich halte es für einen Akt der Ehrlichkeit und des An stands, dass dies auch immer wieder gesagt wird.
Durch das sinnvolle Einsparen von Energie können diese Kos ten für jeden Einzelnen gesenkt werden. Doch nur mit bauli cher Sanierung allein ist dies nicht getan. Das Energiesparen muss von den Köpfen von uns Menschen ausgehen. Rechtzei tige Schulung bei Kindern und Jugendlichen, aber auch För derung des Bewusstseins bei Erwachsenen müssen hier die Grundlage jeglichen Handelns sein. So gibt es beispielswei se in meiner Heimatstadt Rastatt das sogenannte Fifty-fiftyProjekt, bei dem in den Schulen auf Möglichkeiten hingewie sen wird, wie Energie gespart werden kann, wie die Heizung richtig benutzt wird, wie Warmwasser, aber auch Strom rich tig einzusetzen sind.
Mit speziellen Messungen, mit Messgeräten, die den Schulen vorher zur Verfügung gestellt werden, wird nachgewiesen, was jede Klasse jährlich einzeln einspart. Vom monetären Ein sparergebnis bekommt dann die Klassenkasse die Hälfte. Mit diesem kleinen Spiel wird den Kindern und Jugendlichen von der Schulzeit an beigebracht, welchen Nutzen, auch welchen monetären Nutzen – es ist wichtig, dies zu verstehen – die Energieeinsparung haben kann. Mit diesem Verständnis ge hen sie dann nach Hause und tragen diese Erfahrung weiter.
Ebenso darf das Bewusstsein bei den Erwachsenen gefördert werden. Es kann nicht sein, dass im Winter die Heizung glüht und die Fenster offen stehen. Wir dürfen nicht immer nur vom Energiesparen reden, wir und vor allem Sie, die Sie als Re gierung in unserem Land Verantwortung tragen, müssen die Menschen vor Ort und überall mit entsprechenden Maßnah men mitnehmen.
Das Einsparen von Energie ist ein wichtiger Bestandteil des Energiekonzepts, das – ich kann es nur nochmals wiederho len – die CDU im Januar 2012 vorgestellt hat. Energie kann aber nur dort eingespart werden, wo sie messbar ist, und nur dann kann man den Verbrauch managen. Deshalb muss eine flächendeckende Sanierung einem Energiemanagement von landeseigenen Gebäuden vorausgehen. Das Ziel muss jedoch auch sein, ein solches Energiemanagement umsetzbar zu ma chen. Zeitnah müssen geeignete Messeinrichtungen, wie bei spielsweise intelligente Stromzähler, installiert werden. Wir erwarten, dass durch die Kombination von Sanierungsmaß nahmen und Energiemanagement bis zum Jahr 2014 bei lan
deseigenen Immobilien im Bestand ein Anteil erneuerbarer Energien von 15 % zum Standard gehört.
Ja, bitte.
Wenn wir es mit der Ener giewende ernst meinen und wenn wir auch den Menschen sa gen müssen, was die Energiewende kostet, ist es nötig, auf Folgendes hinzuweisen: Die EnBW hat ein Defizit von 850 Millionen €.
E.ON hat in diesem Jahr ein Defizit von 1 Milliarde €. Diese Defizite bestehen bereits jetzt, obwohl die Maßnahmen, die notwendig sind, um die Energiewende einzuleiten, etwa im Speicherbereich oder im Leitungsbereich, noch gar nicht in die Umsetzung kamen. Unabhängig davon gibt es bereits Ver luste, und das zeigt uns, dass diese Gelder notwendig sind.
Was die Umsetzung der Maßnahmen in den landeseigenen Gebäuden betrifft, so darf es doch nicht sein, dass das Kos tenargument dazu führt, dass wir keine energiesparenden Maß nahmen durchführen. Wir müssen aber dazusagen, dass diese Maßnahmen Geld kosten.
Wir dürfen nicht so tun, als würden wir energiesparende Maß nahmen einführen und all das wäre zum Nulltarif zu haben. Dies ist nicht der Fall.
Wir müssen bei den Menschen das Bewusstsein dafür wecken, dass dies auch Geld kostet. Ohne dieses geht es nicht.
Ich erlaube mir, ganz kurz noch etwas auszuführen, bevor ich dann zum Ende komme. Ich habe die Zwischenfrage von Herrn Stober beantwortet.
Das ist ein Chef, für den man keine Gewerkschaft braucht.
Ich glaube, das waren die selben, die auch heute unseren Antrag ablehnen werden, Herr Kollege Hauk, nämlich die Abgeordneten der Regierungsfrak tionen. Wir haben heute einen Änderungsantrag vorgelegt, von dem Herr Kollege Gruber eingangs sagte, dies sei ein guter Antrag. Wir sind der Auffassung, dass man diesem Antrag, wenn er gut ist, heute auch zustimmen kann.
Sie sehen, die CDU-Fraktion hat eigene Argumente einzubrin gen. Die CDU ist für die Energiewende gerüstet. Wir sind be reit, diesen Weg zu gehen, und ich fordere Sie auf, diesen Weg mitzugehen.
Herzlichen Dank.
Jetzt muss ich mit der An rede aufpassen: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Entwurf eines Ge setzes, das den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag für den Fall seines Außerkrafttretens mit Ablauf des 31. Dezember 2011 bis zu einer Neuregelung als Landesrecht fortgelten lässt. Außerdem ordnet dieses Änderungsgesetz für diesen Fall die Fortgeltung der nach dem Glücksspielstaatsvertrag erteilten Erlaubnisse zur Veranstaltung und auch zur Vermittlung von Glücksspielen an. Die Fortgeltung der Erlaubnisse ist auf die Zeitdauer der Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrags be schränkt und endet spätestens am 31. Dezember 2012.
Wir vermeiden damit ein Außerkrafttreten des seitherigen Glücksspielstaatsvertrags zum Ende dieses Jahres, soweit und solange kein neuer Glücksspielstaatsvertrag im Land in Kraft gesetzt wurde.
Die Ministerpräsidenten der Länder – außer Schleswig-Hol stein – haben sich am 27. Oktober auf eine Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags geeinigt. Schleswig-Holstein hat im September 2011 ein eigenes Glücksspielgesetz beschlossen.
Die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags ist für den 15. Dezember dieses Jahres vorgesehen. Aber ob das so ge lingen wird, kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen; nie mand kann das. In jedem Fall reicht es zeitlich nicht mehr, den neuen Glücksspielstaatsvertrag noch vor Ende dieses Jah res in Kraft zu setzen. Der Glücksspielmarkt und insbesonde re seine Auswirkungen auf die Spielerinnen und Spieler sind aber viel zu wichtig, um hier einen rechtsfreien Raum zu ris kieren.
Der neue Staatsvertrag soll am 1. Juli 2012 in Kraft treten. Sollten bis zum 30. Juni 2012 nicht mindestens 13 Ratifikati onsurkunden bei der zuständigen Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt hinterlegt werden, würde der neue Staatsver trag gegenstandslos. Immerhin hätten wir mit diesem Gesetz dann im Land keinen rechtsfreien Raum.
Primäres Ziel des Glücksspielstaatsvertrags 2008 war es, Bür gerinnen und Bürger vor der Spielsucht zu schützen. Zu die sem Zweck wurden Lotto und Sportwetten allein unter eine staatliche Obhut gestellt und wurde zahlreichen privaten An bietern auf diese Weise die Geschäftsgrundlage entzogen. Die privaten Anbieter waren mit diesem Vorgehen nicht einver standen und sind mit einer Welle von Klagen gegen dieses gel tende Recht vorgegangen.
Ich halte die damalige Entscheidung für ein Monopol auf Lot to und Sportwetten nach wie vor für richtig. Aufgrund dessen habe ich mit einer Fortgeltung des seitherigen Rechts auch keine Schwierigkeiten.
Der kommende Staatsvertrag wird einige Neuerungen mit sich bringen, über die wir an geeigneter Stelle noch ausführlich diskutieren müssen. Auf den ersten Blick trifft der kommen de Staatsvertrag hinsichtlich des gewerblichen Spiels die ein zig richtige Entscheidung, dies auch in den Geltungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags einzubeziehen.
Hinsichtlich der weitgehenden und weitaus gravierenderen Änderung der Liberalisierung der Sportwetten sehe ich noch Diskussionsbedarf in diesem Hohen Haus. Richtig ist sicher lich, dass das Lotteriemonopol beim Staat verbleibt. Die öf fentliche Anhörung zum Thema Glücksspiel, die auf einen fraktionsübergreifenden Antrag hin am 13. Oktober 2009 durchgeführt wurde, hat Handlungsfelder aufgezeigt, die wir bei der Beratung des neuen Staatsvertrags abarbeiten müssen. Die CDU-Landtagsfraktion wird dies kritisch begleiten.
In der heutigen Zweiten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland geht es aber nur um die Fortgeltung des seithe rigen Rechts. Deshalb kann ich Ihnen heute die Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion signalisieren.
Ich danke Ihnen.