Georg Nelius

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Das vorlie gende Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleich tern. Diese Notwendigkeit im Interesse einer modernen und kostengünstigen Verwaltung wird wohl von niemandem be stritten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese elektronische Verwaltung einen weiteren wichtigen Schritt vorangebracht. Das Land befindet sich damit auf dem Weg zu einer Spitzen position unter den Ländern, was elektronische Verwaltung be trifft. Das Gesetz bietet eine sinnvolle Basis für die Digitali sierung der Verwaltung mit dem Ziel, jede Verwaltungsstelle mit den Möglichkeiten elektronischer Kommunikation auszu statten. Das Land schafft dazu mit dem Serviceportal service-bw eine sichere und den Anforderungen des Datenschutzes entspre chende Kommunikation. In diesem Angebot sind die Kontaktin formationen aller Behörden des Landes enthalten. Die Aufgabe der Verwaltung wird es sein, diese Daten immer wieder auf den neuesten Stand zu bringen.
Sehr zum Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger werden durch das vorliegende Gesetz die Voraussetzungen zur flä chendeckenden Verwendung des elektronischen Personalaus weises geschaffen. Weitere Vorteile werden auch für sämtli che Behörden des Landes und für die Kommunen dadurch ent stehen, dass sie über die neue Landesoberbehörde IT BadenWürttemberg zentrale Dienste vor allem rechtssicher in An spruch nehmen können. Dadurch werden die bisher genutz ten, recht unwirtschaftlichen Insellösungen nicht mehr not wendig sein.
Ich freue mich, dass unter den Fraktionen des Landtags Ei nigkeit besteht, dass diese Regelungen sinnvoll sind, und darf für die SPD-Fraktion Zustimmung signalisieren.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein attraktiver und zukunftsfähiger öffentlicher Dienst muss uns allen am Herzen liegen. Deshalb werbe ich für die SPD-Frak tion mit Nachdruck um Zustimmung zu diesem Gesetzent wurf.
Ich möchte nicht die Ausführungen meiner Vorredner wieder holen, jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass das wesent liche Ziel des Gesetzentwurfs in der Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts liegt. Neben der freiwilligen Weiterarbeit und der besonderen Altersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuer wehr sollen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Be ruf für Beamtinnen und Beamte möglich sein, die natürlich auch bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger beson ders gefordert sind, sowie Verbesserungen des Laufbahnrechts im mittleren Dienst ermöglicht werden.
Weil es im Beitrag von Herrn Blenke angeklungen ist und si cher nachher auch im Beitrag des Abgeordneten der FDP/DVP anklingen wird, ist es mir ein wichtiges Anliegen, im Zusam menhang mit der Weiterentwicklung des Landesbeamtenge setzes zwischen zwei Regelungsbereichen klar zu unterschei den: einerseits der freiwilligen Weiterarbeit von aktiven Be amtinnen und Beamten und andererseits der Öffnung der Hin zuverdienstgrenze für sich bereits im Ruhestand befindliche Beamtinnen und Beamte.
Zum einen soll bei der freiwilligen Weiterarbeit von im akti ven Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamten diesen er
möglicht werden, den Eintritt in den Ruhestand bis zur Voll endung des 70. Lebensjahrs auf Antrag hinauszuschieben, wenn dienstliche Interessen dies erfordern. Die Weiterarbeit erfolgt im bisherigen Amt. Beamtinnen und Beamte, die den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % bereits erreicht haben, er halten für die freiwillige Weiterarbeit einen Besoldungszu schlag in Höhe von 10 %.
Zum anderen soll durch die Änderung von § 68 Absatz 6 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes – heute geht es ja um das Landesbeamtengesetz und nicht um das Landesbeamtenver sorgungsgesetz – ein finanzieller Anreiz für ehemalige Beam tinnen und Beamte geschaffen werden, die sich bereits im Ru hestand befinden. Es geht also um die Reaktivierung von Pen sionären. Die Neuregelung stellt dabei eine Ausnahmerege lung für Notlagen dar, in denen in der öffentlichen Verwal tung ein akuter Mehrbedarf an qualifiziertem Personal ent steht, derzeit z. B. im Flüchtlingsbereich, und in denen die In itiative für die Arbeitsaufnahme vom Arbeitgeber ausgeht. Die Tätigkeit muss also aufgrund dringender öffentlicher Belan ge oder dringender dienstlicher Interessen erfolgen, wobei die Entscheidungsbefugnis darüber eben nicht in den Händen der einzelnen Dienststelle liegen wird.
Bei der freiwilligen Weiterarbeit bleibt der Beamte in der Re gel unverändert in seiner bisherigen Verwendung. Wer also bisher in der Besoldungsgruppe A 12 z. B. als Betriebsprüfer beim Finanzamt tätig war, wird diese Tätigkeit einfach länger ausüben und erhält dann den entsprechenden Zuschlag, der sich an seiner Besoldungsgruppe – in diesem Fall A 12 – ori entiert, also 10 % mehr.
Bei einem Pensionär, der aufgrund einer Notlage beschäftigt wird, muss dies nicht zwangsläufig der Fall sein. Wenn sich also der pensionierte Betriebsprüfer z. B. entscheidet, bei der Registrierung von Flüchtlingen mitzuhelfen, so orientiert sich seine Entlohnung, die er dafür erhält, an der konkret ausge übten Tätigkeit. Es geht also bei dieser Veränderung des Ver sorgungsgesetzes nur darum, die Beschäftigung für ihn nicht unattraktiv werden zu lassen, indem man ihm Verdienstmög lichkeiten kappt.
Die „Gespensterberechnung“ von Herrn Blenke mit 171,75 % gegenüber den 110 % halte ich für völlig ausgeschlossen.
Diese Vergleiche hinken. Insofern handelt es sich bei der frei willigen Weiterarbeit bis 70 und der Öffnung der Hinzuver dienstgrenze nicht um nebeneinanderstehende, gleichwertige Alternativen. Deshalb müssen sie im vorliegenden Gesetzent wurf auch nicht gegeneinander abgewogen werden. Keines falls werden diese Maßnahmen die Chancen junger Beamtin nen und Beamten schmälern, aber wir sichern uns die Erfah rung und das Know-how von erfahrenen Praktikern, die von der Möglichkeit einer freiwilligen Weiterarbeit Gebrauch ma chen werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolle ginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer in Zukunft einen attraktiven öffentlichen Dienst haben will, der muss natürlich auch die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen dafür her stellen.
Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist ein Teil der beständigen Anpassung des öffentlichen Dienstrechts an die Erfordernisse einer sich wandelnden Gesellschaft. Die grün-rote Landesregierung beweist damit ihre Orientierung an den Wünschen und Bedürfnissen der Landesbediensteten und stellt gleichzeitig sicher, dass der öffentliche Dienst auch in Zukunft seine Aufgaben in gewohnt zuverlässiger und sei nem Auftrag entsprechender Weise erfüllen kann.
Wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist die Weiterentwick lung und Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts. Die Vereinbarkeit der Berufstätigkeit von Beamtinnen und Beam ten mit familiären Verpflichtungen sowie der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen soll jetzt besser als bisher er möglicht werden. Damit wollen wir gleichzeitig die Voraus setzungen dafür schaffen, dass der Landesverwaltung trotz de mografischen Wandels die nötigen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen werden. Dazu räumt das Gesetz in Zu kunft den Bediensteten die Möglichkeit ein – ich betone: die Möglichkeit –, bis zur Vollendung des 70. Lebensjahrs zu ar beiten.
Im körperlich anspruchsvollen Polizeivollzugsdienst wird ein Weiterarbeiten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs ermög licht. Für Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Feu erwehr hingegen verlegen wir die Altersgrenze aufgrund der besonderen Belastungen, denen diese Bediensteten ausgesetzt sind und die Ihnen allen bekannt sind – ich möchte es nicht wiederholen –, um zwei Jahre nach vorn. Maßgebend ist also wieder die Rechtslage vor der Dienstrechtsreform. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, den Eintritt in den Ru hestand um bis zu drei Jahre hinauszuschieben, vorausgesetzt, das entsprechende dienstliche Interesse liegt vor.
Durch alle beschriebenen Veränderungen passen wir also die Rechtslage an die Bedürfnisse an. Ich erinnere daran, dass sich viele Bedienstete eine solche Möglichkeit schon seit Langem wünschen, und auch ich persönlich bin immer wieder darauf angesprochen worden. Gerade besonders engagierten Mitar beiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes wol len wir dadurch ermöglichen, ihre wertvollen Berufserfahrun gen noch länger im Dienst unseres Landes einzusetzen und so ihre eigene Lebensplanung mit den Interessen des Landes vor teilhaft zu verknüpfen.
Voraussetzung für ein solches Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand ist natürlich ein dienstliches Interesse. Ich bin aber überzeugt
ich habe mich auch schon über diesen Zwischenapplaus ge wundert –,
dass dies in sehr vielen Fällen gegeben sein wird und dann eben Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte froh darü ber sein werden, dass die Betreffenden noch nicht in den Ru hestand gehen wollen.
Hinzu kommt: Ein wesentliches Element der Attraktivität ei nes Arbeitsplatzes ist heute natürlich auch die Möglichkeit, Beruf und Familie, aber auch Anforderungen durch die Pfle ge von Angehörigen miteinander zu vereinbaren. Diese Mög lichkeiten werden durch unseren Gesetzentwurf weiter ver bessert, indem wir bereits bestehende Regelungen für Tarif beschäftigte wirkungsgleich auf das Beamtenrecht übertra gen.
Als weiterer Bereich der Neuregelung wird durch unseren Ge setzentwurf das Laufbahnrecht bei den Regelungen zu den Bildungsvoraussetzungen für den mittleren Dienst sowie durch Anrechnung von Zeiten in Freiwilligendiensten auf die Probezeit weiter flexibilisiert werden. Auch dadurch kommen wir engagierten Beamtinnen und Beamten entgegen; denn wer Freiwilligendienste leistet, zeigt sein Interesse am Zusammen halt unserer Gesellschaft und am sozialen Engagement, und das muss uns als Arbeitgeber in unserem Land willkommen sein. Gern honorieren wir ein solches Engagement durch Möglichkeiten der Anrechnung auf die Probezeit.
Sie sehen also, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kolle gen, dieser Gesetzentwurf verdient eine breite Unterstützung unseres Hauses. Ein attraktiver und zukunftsfähiger öffentli cher Dienst muss uns allen am Herzen liegen. Deshalb wirbt die SPD mit Nachdruck für diesen Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolle ginnen und Kollegen! Nach den verständnisvollen und zustim menden Ausführungen des Kollegen Dr. Löffler, die er dann wieder wortreich zu relativieren versuchte, ist, glaube ich, je dem im Saal klar, dass ein guter Gesetzentwurf vorliegen muss.
Die Gründe hierfür sind klar. Der eine oder andere mag den ken: „Wozu schon wieder eine neue Behörde?“, stehen die Zeichen doch allerorts auf Verschlankung des Behördenappa rats. Aber das Ziel der hier einzurichtenden Behörde ist ja ge rade, die erwünschten Haushaltseinsparungen zu generieren und die dringend erforderlichen Synergieeffekte zu schaffen.
Betrachten wir die derzeitige Situation unserer Behörden im Bereich der Informationstechnik, so sehen wir viel Dezentra lität und Insellösungen. Was auf anderen Feldern der öffent lichen Verwaltung im Sinne der Gewaltenteilung, der Dezen tralisierung und der Dekonzentration in mancher Hinsicht er wünscht sein mag, ist jedoch im Bereich der Informations technologie nicht mehr sinnvoll. Hier steigen die Anforderun gen rasch, hier ist der technische Fortschritt für viele kaum noch überschaubar.
Eine Vergabe von IT-Dienstleistungen an private Anbieter ist aus Sicherheitsgründen generell problematisch. Für Bereiche mit höchsten Sicherheitsanforderungen kommt sie ohnehin
nicht infrage. Eine Abhängigkeit von privaten Dienstleistern auf Dauer ist nicht wünschenswert, da die informationstech nische Kompetenz der Landesverwaltung auf hohem Niveau gehalten werden muss.
Wenn wir mit der neuen Landesbehörde unserer Verwaltung nun einen kompetenten zentralen Ansprechpartner anbieten können, wird das mit Sicherheit auch auf große Zustimmung stoßen und die gewünschten Rationalisierungseffekte schaf fen.
Die Einsparungen, die durch Standardisierung und Zusam menfassung von Prozessen erzielt werden können, ermögli chen dann auch, die Informationstechnik weiter zu moderni sieren und zu finanzieren sowie gleichzeitig die Haushalts konsolidierung zu unterstützen.
Die Landesregierung geht davon aus, dass ein Einsparpoten zial von ca. 40 Millionen € bis 2021 und gleichzeitig eine jähr liche Einsparung von Stromkosten in Höhe von 1 Million € erreicht werden kann.
Insgesamt erreichen wir in der Landesverwaltung eine sinn volle Bündelung der Informationstechnik ebenso wie eine energetische Optimierung des Rechenzentrumsbetriebs. Die Standardisierung der Informationstechnik, die angestrebt wird, schafft dann die technischen Grundlagen für ein weitreichen des E-Government. So schaffen wir ökonomischere Verwal tungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger. Ich denke, diesem Vorhaben können wir mit gutem Gewissen zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte der sich abzeichnenden Übereinstimmung nicht länger im Weg stehen. Deshalb werde ich meine mehrseitige Rede stecken lassen
und möchte nur sagen, dass auch die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit 40 Jahren schreiben die Berufsakademien in Ba den-Württemberg und seit fünf Jahren schreibt die Duale Hochschule Baden-Württemberg an einer Erfolgsgeschichte. Vielleicht hat auch die Tatsache, dass dieses Thema immer in großem Konsens
dazu kann ich Ihnen nichts sagen –, aber auf jeden Fall in den letzten Jahrzehnten in großem Konsens unter allen hier vertretenen Fraktionen behandelt wurde. Ich denke, das wird auch weiterhin so sein.
Die Duale Hochschule stellt nämlich die Fortsetzung des Er folgsmodells „Duale Ausbildung“ dar, nur auf einer anderen Ebene. Sie zeigt in hervorragender Weise das Zusammenspiel zwischen Hochschule und Wirtschaft. Maßgeschneiderte An gebote für die Wirtschaft üben eine Anziehungskraft aus, die weit über Baden-Württemberg hinausreicht. Die Duale Hoch schule ist wichtig, auch um die Wettbewerbsfähigkeit der überwiegend kleineren und mittelständischen Unternehmen in unserem Land zu sichern. Vor allem diesen gelingt es da durch immer wieder, die notwendigen Nachwuchskräfte zu gewinnen.
Die vor fünf Jahren erfolgte Weiterentwicklung der Berufs akademien zu einer zentralen Dualen Hochschule BadenWürttemberg mit jetzt noch acht dezentralen Standorten war sicher eine richtige Entscheidung und wurde auch von der Landtagsfraktion der SPD immer unterstützt. Einige dieser Standorte – z. B. Mosbach – liegen im ländlichen Raum und stabilisieren dort die Bildungs- und Wissenschaftsstrukturen. Diese Standorte sind zu einer wirklichen Hochschule für die ländlichen Räume geworden. Das zeigt auch die enorme Ent wicklung beispielsweise in Mosbach: Einst als Außenstelle der Berufsakademie Mannheim mit 18 Studierenden gegrün det, ist Mosbach heute mit nahezu 5 000 Studierenden der drittgrößte Standort in Baden-Württemberg.
Darüber hinaus hat die Duale Hochschule Baden-Württem berg in den letzten fünf Jahren den Beweis geliefert, eine wirk liche Hochschule zu sein. Das wird auch dadurch unterstri chen, dass den DHBW-Studierenden nicht nur der Bachelor-, sondern auch der Masterabschluss möglich sein wird, aller dings nur berufsbegleitend und für das Land zunächst durch großzügiges finanzielles Engagement der Dieter Schwarz Stif tung nahezu kostenfrei.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Wachstum der DHBW war aber nur möglich durch die hoch motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen die SPDLandtagsfraktion für ihren großen Einsatz ihren Dank aus sprechen möchte.
Um die DHBW zukunftssicher zu machen, werden eine ver lässliche Planung und eine bessere Grundfinanzierung benö tigt. Dafür werden wir uns mit Blick auf den kommenden So lidarpakt III starkmachen. Sicher müssen auch Strukturen überdacht werden, die das Verhältnis von Präsidium als zen traler Einrichtung und den Standorten als dezentrales Gegen über betreffen. Konkret geht es um die Sicherung und den Ausbau der Mitwirkungsmöglichkeiten sowie der Handlungs fähigkeit der Standorte im State-University-System DHBW.
Die Partner der Dualen Hochschule fordern ebenso ein grö ßeres Mitspracherecht an den einzelnen Standorten. Deshalb setzt sich die SPD für das Subsidiaritätsprinzip ein. Das heißt konkret: Was an den Standorten der DHBW entschieden wer den kann, muss auch dort entschieden werden. Die bisherigen Erfolgsfaktoren, nämlich Flexibilität und Regionalität, müs sen weiter gestärkt werden.
Im Rahmen der anstehenden Neujustierung des Landeshoch schulgesetzes werden wir die entsprechenden Voraussetzun gen dafür schaffen, dass die Duale Hochschule Baden-Würt temberg, die in den letzten fünf Jahren zu einem Erfolgsmo dell werden konnte, auch in Zukunft ein Erfolgsmodell bleibt.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Heute wurde schon mehrmals der Satz von einem guten Tag für Baden-Württemberg be müht. So hoch möchte ich den aktuellen Tagesordnungspunkt natürlich nicht ziehen. Heute ist aber auf jeden Fall ein guter Tag für die baden-württembergischen Gläubiger.
Es ist eine alte und gute Tradition, die sich auch uneinge schränkt bewährt hat, dass die Vorschriften der zivilen Zwangsvollstreckung in der ZPO und die Vorschriften der Ver
waltungsvollstreckung in der Abgabenordnung und in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen von Bund und Ländern aufeinander abgestimmt sind. Heute erfolgt ein weiterer wich tiger Schritt; denn das Recht der Zwangsvollstreckung hat sich als modernisierungsbedürftig erwiesen. Ich denke, der Innen minister hat wesentliche Beispiele dafür genannt. Ich möch te Sie nicht langweilen, indem ich diese alle wiederhole. Auf jeden Fall wird das Land Baden-Württemberg auf den Bun desgesetzgeber reagieren und eine entsprechende Gesetzes novellierung in Gang setzen.
Da alle Fraktionen Zustimmung signalisiert haben, sollte der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen werden.
Vielen Dank.