Helmut Müller
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Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Justizminister! Herr Kollege Hahnzog, wir sehen die Sache anders als Sie. Wir können uns der abschließenden Bitte des Staatsministers der Justiz nicht verschließen, dem Einzelplan 04 als Basis für die Rechtsgewährung in schwieriger Zeit unsere Zustimmung zu geben. Der heute zur Verabschiedung anstehende Entwurf des Doppelhaushalts 2003/2004 bietet nach meiner festen Überzeugung weiterhin eine solide Grundlage für eine bürgernahe und leistungsstarke, moderne und effektive Justiz. Die Gesamtausgaben des Einzelplans betragen unter Berücksichtigung der ersten und zweiten Nachschubliste sowie eines Änderungsantrags meiner Fraktion – Kürzung des Ansatzes für Zeugenentschädigungen um 500000 e – im Jahr 2003 1,5729 Milliarden e – das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 0,96% – und im Jahr 2004 1,5922 Milliarden e – das ist eine Steigerung um weitere 1,67%. Der Anteil des Justizetats am Gesamthaushalt beträgt circa 4,5% im Jahr 2003 und circa 4,6% im Jahr 2004. Diese Prozentzahlen, die wiederum einen überproportionalen Zuwachs des Einzelplans 04 belegen, zeigen den hohen Stellenwert, den wir dem Justizbereich auch in schwierigen Zeiten einräumen.
Ohne Zweifel sieht sich die bayerische Justiz – der Herr Justizminister hat darauf bereits hingewiesen – seit Jahren einer hohen Arbeitsbelastung gegenüber. Dies gilt in exemplarischer Weise auch für die Bewährungshelfer, deren Geschäftsbelastung in den letzten 20 Jahren um mehr als 44% gestiegen ist. Umso erfreulicher ist, dass es im vorliegenden Haushalt gelungen ist, 20 neue Stellen für Bewährungshelfer – 20 neue Stellen für Sozialinspektoren der Besoldungsgruppe A 9 anstelle von 20 Stellen für Justizwachtmeister der Besoldungsgruppe A 3 auszubringen. Das kann wirklich Geld sparen, Herr Hahnzog, da gebe ich Ihnen Recht: Bewährungshelfer können Geld sparen.
Dazu kommen noch sechs neue Stellen für Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R1. Dabei muss man wissen, dass bereits im Nachtragshaushalt für das Jahr 2002 vier Stellen für Staatsanwälte und 25 Stellen für Justizoberwachtmeister neu ausgebracht worden sind. Weiterhin gibt es 12 neue Stellen für die Justizvollzugsanstalten, nämlich für eine weitere dringend benötigte sozialtherapeutische Abteilung, vom Obersekretär bis zum Leitenden Medizinaldirektor, anstelle von 15 Stellen für Obersekretäre im Justizvollzugsdienst der Besoldungsgruppe A 7. Diese 38 neuen Stellen für die Justiz waren nur im Rahmen des nach dem 11. September 2001 erstellten Sicherheitskonzeptes möglich. Sie tragen auch sämtlich zur Sicherheit unserer Bürger im Freistaat Bayern bei und untermauern unseren hohen Anspruch: Bayern muss das sicherste Land der Bundesrepublik bleiben. 2,9 Millionen e im Jahr 2003 sowie 3 Millionen e im Jahr 2004 werden für zusätzliche Vertretungskräfte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen.
Der vorliegende Doppelhaushalt ist besonders durch zahlreiche Stellenhebungen gekennzeichnet: vier kostenneutrale Hebungen im Justizministerium, 410 kostenneutrale Hebungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, 826 kostenwirksame Hebungen bei Gerichten
und Staatsanwaltschaften, 334 kostenwirksame Hebungen bei den Justizvollzugsanstalten im Rahmen des Hebungskonzeptes. Dies sind im Ganzen 1574 Hebungen, was sich in diesen Zeiten durchaus sehen lassen kann. Die daraus möglichen Beförderungen sind meines Erachtens sehr wohl verdient und werden nach meiner Überzeugung auch der Motivation dienen.
Selbstverständlich sind und bleiben qualifizierte und motivierte Mitarbeiter für die Effizienz der bayerischen Justiz entscheidend. Dazu kommen muss aber modernste Technik. Bei der Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit modernster EDV-Technik nimmt Bayern nach meinen Informationen – in diesem Punkt befinde ich mich im Gegensatz zu Herrn Kollegen Hahnzog – durchaus bundesweit eine Spitzenstellung ein.
Die gegenüber dem laufenden Jahr um 2,646 Millionen auf 30 Millionen e vorgesehene Erhöhung der EDV-Ansätze – das ist eine Steigerung um 9,67% – ermöglicht eine weitere Rationalisierung sowie nach dem Motto: „Schnelles Recht ist gutes Recht“ eine Beschleunigung von Verfahrensabläufen und trägt zur Bewältigung des gestiegenen Arbeitsanfalls bei. Für das Jahr 2004 stehen ebenfalls 30 Millionen e zur Verfügung.
Die notwendigen Einsparungen zum Ausgleich der Steuermindereinnahmen und der Mehrbelastungen durch den Länderfinanzausgleich aufgrund der Steuerschätzung vom 12./13. November 2002 schlagen bei den Hochbaumaßnahmen – Anlage S – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten mit je 8 Millionen e minus in den beiden Haushaltsjahren 2003 und 2004 zu Buche. Deshalb müssen die weiterführenden Planungen und der Baubeginn für das Ziviljustizzentrum München um zwei Jahre verschoben werden. Die Fertigstellung der JVA Landshut wird sich um ein Jahr bis zum Jahre 2006 verzögern. Mit den Planungen für die neue JVA in Augsburg/Gablingen kann erst im Jahr 2004 begonnen werden. Insgesamt stehen für Hochbaumaßnahmen nach der Anlage S in den beiden Haushaltsjahren je 42,6179 Millionen e, einschließlich 17,3365 Millionen e bei Kapitel 13 15, zur Verfügung.
Damit können umfangreiche laufende Baumaßnahmen fortgeführt bzw. zum Abschluss gebracht werden, wie die Generalsanierung des Justizgebäudes Wilhelmsplatz 1 in Bamberg und wichtige Baumaßnahmen, wie die Generalsanierung des Strafjustizzentrums in München, begonnen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Einzelheiten und Zahlen des Etats, der im Haushaltsausschuss eingehend beraten worden ist, wie den Ansatz für die Entschädigung von Vollstreckungsbeamten von je 42 Millionen e oder den Aufwendungsersatz im Betreuungsrecht von je 53 Millionen e, möchte ich Ihnen ersparen, vielmehr abschließend feststellen, dass im Hinblick auf den großen Unterschied zwischen dem Wünschbaren und dem Machbaren im Entwurf des Einzelplans 04 das finanziell noch Darstellbare ausgewiesen ist. Deshalb
müssen die 14 Änderungsanträge der Opposition, die sich weitgehend auf sieben Eingaben stützen, und die Mehrkosten von jährlich insgesamt 44,2 Millionen e mit sich bringen würden, zur Ablehnung empfohlen werden.
Hohes Haus, namens der CSU-Fraktion bedanke ich mich bei Herrn Staatsminister Dr. Weiß, bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizministerium und bei allen Angehörigen des Ressorts im ganzen Land für ihren engagierten Einsatz in den vergangenen Jahren.
Persönlich – das ist mir ein Anliegen – bedanke ich mich – leider nur zu Protokoll, weil er heute nicht anwesend ist – bei Herrn Kollegen Hermann Niedermeier, meinem Pendant im Ausschuss, der dem Parlament in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr angehören wird, für seine stets von großer Fairness gekennzeichnete Art der Auseinandersetzung.
Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung zum Einzelplan 04 für die Jahre 2003 und 2004 in der endgültigen Fassung des Haushaltsausschusses.
Herr Staatsminister, bleibt die Landesjustizkasse – LJK – Bamberg in ihren Aufgaben und in ihrem Personalstand unangetastet, oder hat die Staatsregierung von ihren seinerzeitigen Überlegungen, die zur Errichtung der LJK in Bamberg insbesondere aus regional- und strukturpolitischen Gründen geführt haben, zwischenzeitlich Abstand genommen, worauf ein an das Justizministerium gerichtetes Schreiben des Finanzministeriums vom 3. Juli 2000 schließen lässt, demzufolge es „dringend erforderlich ist zu prüfen, ob – wie bei den
Staatsoberkassen – auch der Zahlungsverkehr und die DV-Stelle der LJK Bamberg von der Staatsoberkasse Bayern in Landshut übernommen werden kann“?
Herr Staatsminister, können Sie jetzt, nachdem bei der seinerzeitigen Standortentscheidung arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte eine Rolle gespielt haben – Stichpunkt: Verlagerung von Arbeitsplätzen aus Ballungsräumen wie München und Augsburg nach Bamberg –, können Sie jetzt also bestä
tigen, dass der Personalstand an der angesprochenen Behörde im Wesentlichen unverändert bleiben wird, zumal es auch ein Gutachten des Präsidenten des Bamberger Oberlandesgerichts gibt, wonach die Einsparungen bei Verlagerung der genannten Aufgaben gar nicht so groß wären, sondern sogar Aufgaben hinzukämen, sodass der Personalbestand unter dem Strich ohnehin gleich bleiben könnte?
Herr Präsident, Hohes Haus, ich werde mich im Wesentlichen auf den Haushalt beschränken. Rechtspolitische Ausführungen für die CSU wird noch der Herr Kollege Kreuzer machen.
Selbstredend sehe auch ich sehr vieles anders als der Herr Kollege Dr. Hahnzog. So können wir von der CSUFraktion der abschließenden Bitte des Herrn Staatsministers der Justiz uneingeschränkt nachkommen und schon heute als im wahrsten Sinne substanzielle Unterstützung unserer bayerischen Justiz bei der Bewältigung ihrer wichtigen Aufgaben dem Einzelplan 04 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz für die Jahre 2001 und 2002 – in der Fassung des Haushaltsausschusses – unsere Zustimmung geben.
Denn auch der uns vorliegende Entwurf des Doppelhaushalts 2001/2002 bietet die Grundlage für eine weiterhin bürgernahe, moderne und effektive Justiz in Bayern.
Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass diese von mir so beschriebene Justiz ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor für unser Land ist. Bei der Entscheidung für oder gegen einen Standort spielen nämlich nicht zuletzt Gesichtspunkte, die das Rechtswesen betreffen, eine gewichtige Rolle. Etwa: Wie lange muss ich warten, bis eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen ist? Hierzu passt das Stichwort SOLUM STAR. Wie lange dauert es, wenn ich eine neu gegründete Gesellschaft im Handelsregister eintragen lassen will? Stichwort Regis STAR. Wie schnell kann ich eine Forderung gerichtlich durchsetzen, wenn der Schuldner nicht bezahlt? Wie schnell geht die Vollstreckung eines Titels durch den Gerichtsvollzieher vonstatten? Ich blicke auf die letztgenannte Frage und sage: Ein besonderer Schwerpunkt des vorliegenden Doppelhaushalts liegt im Bereich der Gerichtsvollzieher.
Eine weitere Frage stellt sich für den potenziellen Investor, nämlich: Wie sicher ist das Land? Hier gibt es, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns überhaupt keine Frage: Bayern muss das sicherste Land in der Bundesrepublik bleiben! Deshalb werden bei uns Straftaten von den Staatsanwaltschaften konsequent verfolgt, von den Strafgerichten gründlich und schnell verhandelt und Freiheitsstrafen in den Justizvollzugsanstalten unverzüglich vollstreckt. Deshalb wird in diesem Doppelhaushalt – wie schon im letzten – ein weiterer Schwerpunkt beim Justizvollzugsdienst gesetzt.
Ein Kennzeichen des Einzelplans 04 ist ferner auch die vorgesehene Erhöhung der EDV-Ansätze.
Hohes Haus, die Gesamtausgaben des Einzelplans betragen im Jahr 2001 2,927 532 Milliarden DM und im Jahre 2002 2,993 348 Milliarden DM. Der Anteil des Justizetats am Gesamthaushalt, der im laufenden Jahr 4,26% beträgt, steigt bei einem Gesamtvolumen des Staatshaushalts von 66,169 667 Milliarden DM im Jahre 2001 auf 4,42% und bei einem Gesamtvolumen von 67,224 552 Milliarden DM im Jahr 2002 auf 4,45%.
Diese Prozentzahlen, die ja angesichts unserer Bemühungen um eine kontinuierliche Rückführung der Nettokreditaufnahmen einerseits und bei weit überproportionalen Zuwächsen insbesondere im Schulbereich andererseits nicht selbstverständlich sind, zeigen den hohen Stellenwert, den wir dem Justizbereich einräumen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne Zweifel sieht sich die bayerische Justiz seit Jahren einer sehr hohen Arbeitsbelastung gegenüber; das ist ja nichts Neues. Dies gilt in besonderem Maße für den Bereich der Gerichtsvollzieher und – trotz der deutlichen Entlastung durch den letzten Doppelhaushalt – für den Strafvollzug. Einen Lichtblick bieten bei letzterem die jüngsten und die demnächst in Angriff zu nehmenden Neubauten zur Erhöhung der Zahl der Haftplätze. Dafür braucht es aber zwangsläufig auch weiteres Personal.
Zunächst ein Wort zu den Gerichtsvollziehern. Diese erfüllen, wie bereits angedeutet, eine bedeutende volkswirtschaftliche Aufgabe, da ohne eine zügige und lückenlose Vollstreckung von Vollstreckungstiteln Forderungs- und damit auch Steuerausfälle entstehen und Gläubiger an den Rand des Ruins oder darüber hinaus gebracht werden können.
Die unbestreitbar sehr hohe Geschäftsauslastung der Gerichtsvollzieher ist, wie Herr Minister Dr. Weiß schon ausgeführt hat, seit dem vergangenen Jahr durch die zusätzliche Aufgabe der Abnahme der Offenbarungsversicherung nochmals angestiegen. Deshalb werden in den beiden vor uns liegenden Haushaltsjahren je 25 Stellen der Besoldungsgruppe A 8 für Gerichtsvollzieher ausgebracht. Dazu kommen noch 10 neue Stellen für Probebeamte des mittleren Dienstes, Besoldungsgruppe A 6, zur Übernahme anderer Bewerber in die Gerichtsvollzieherausbildung sowie zusätzliche Ausgabemittel für 5 Angestellte im sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang für die Gerichtsvollzieherausbildung.
Für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sieht der Entwurf eine neue R1-Stelle und folgende Stellenumwandlungen vor: 73 Anwärterstellen in 28 Planstellen, nämlich 11 für Justizinspektoren und 17 für Justizsekretäre, 20 Stellen für Beamte zur Anstellung in Planstellen, nämlich 14 für Justizsekretäre und sechs für Justizoberwachtmeister. Dazu kommen 56 kostenneutrale Hebungen, davon 35 für den Verwendungsaufstieg.
Zum Strafvollzug: Viel Geld wurde in den zurückliegenden vier Jahren für Haftraumneubauten und für die technische Sicherheitsausstattung zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Personalausstattung hat der letzte Doppelhaushalt mit seinen 212 neuen und 25 umgewandelten Planstellen sowie mit seinen zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten einen großen Schritt nach vorne gebracht. Dennoch ist angesichts der steigenden Gefangenenzahlen – zwischen März 1991 und März 1998 um 30 Prozent – noch einiges zu tun. Zu berücksichtigen sind auch der hohe Ausländeranteil von circa 38 Prozent aus mehr als 100 verschiedenen Nationen, Drogenprobleme und die zunehmende Gewaltbereitschaft bei den Häftlingen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb darf ich an dieser Stelle meinen großen Respekt vor der hohen Motivation und der Leistungsbereitschaft unserer
Bediensteten im Justizvollzug zum Ausdruck bringen. Dieser Respekt gilt selbstredend auch unseren Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und allen weiteren Justizbeamten und –angestellten.
Zurück zum Strafvollzug: Der heute zu beschließende Doppelhaushalt bringt, wie Sie bereits gehört haben, 234 neue Stellen, davon 108 für die neue Justizvollzuganstalt Kempten, 111 für die neue Justizvollzugsanstalt Landshut und 15 für die sozialtherapeutischen Abteilungen. Dazu kommen 110 Ersatzstellen für Altersteilzeit einschließlich 60 Ersatzstellen, die bereits in den Jahren 1999/2000 außerhalb des Stellenplans geschaffen wurden. Vorgesehen sind weiterhin 440 Hebungen im Vollzug des Ministerratsbeschlusses vom 9. Februar 1999. Die daraus möglichen Beförderungen sind meines Erachtens sehr wohl verdient und können und werden auch als weitere Motivation dienen.
Nun einige Bemerkungen zur EDV-Ausstattung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Selbstverständlich sind und bleiben qualifizierte und motivierte Mitarbeiter für die Effizienz der bayerischen Justiz entscheidend. Dazu muss aber modernste Technik hinzukommen. Bei der Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit modernster EDV-Technik nimmt Bayern bundesweit eine Spitzenposition ein. Diese Position kann auch im Doppelhaushalt 2001/2002 weiter zügig ausgebaut werden.
Die vorgesehene Erhöhung der EDV-Ansätze um insgesamt 21 Millionen DM gegenüber dem Soll 2000 ermöglicht eine weitere Rationalisierung sowie – nach dem Motto „schnelles Recht ist gutes Recht“ – eine Beschleunigung von Verfahrensabläufen und trägt so zur Bewältigung des gestiegenen Arbeitsanfalls bei.
Nun noch einen kurzen Blick auf die Hochbaumaßnahmen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn Herr Minister dies in freier Rede schon „verraten“ hat, wiederhole ich es: Auf Antrag meiner Fraktion schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss vor, die im Jahr 2001 für staatliche Hochbaumaßnahmen vorgesehenen Ausgabemittel in Höhe von 48 Millionen DM im Bereich Gerichte und Staatsanwaltschaften bzw. von 24,5 Millionen DM im Bereich der Justizvollzugsanstalten um jeweils 5 Millionen DM aufzustocken, zusammen also um 10 Millionen DM, so dass dann insgesamt 82,5 Millionen DM zur Verfügung stehen.
Damit können die umfangreichen laufenden Baumaßnahmen wie die Generalsanierung des Justizgebäudes in Bamberg, Wilhelmsplatz 1, zügig fortgeführt und wichtige Neubaumaßnahmen wie die Sanierung der Außenstelle Lichtenau der Justizvollzugsanstalt Nürnberg begonnen werden.
Leicht.
Wir zeigen mit dem Einzelplan 04, dass wir in Bayern – anders als zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Berlin – neben Legislative und Exekutive die Judikative
als eigenständige dritte Gewalt im Staate achten und zu stärken suchen. Dass dies auch in der Öffentlichkeit Früchte trägt, hat zum Beispiel die „Woche der Justiz“ eindrucksvoll bewiesen, worauf Herr Justizminister hingewiesen hat.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und hier und heute vor dem Parlament nicht nur pro domo als Bamberger Stimmkreisabgeordneter, sondern gerade auch in meiner Eigenschaft als Berichterstatter für den Justizetat vor Überlegungen warnen, Aufgaben der Landesjustizkasse Bamberg wie den Zahlungsverkehr und die Datenverarbeitungsstelle auf die Staatsoberkasse Bayern in Landshut, also in den Bereich der Exekutive, zu übertragen. Es geht also nicht um eine Verlegung von Bamberg nach Landshut, sondern um eine Übertragung von Aufgaben von der Judikative auf die Exekutive. Schon aus staatsund verfassungspolitischen Gründen muss daher – neben anderen Argumenten – meines Erachtens die Landesjustizkasse unangetastet Bestandteil des Justizressorts bleiben.
Weitere Einzelheiten und Zahlen des Etats, der im Ausschuss eingehend beraten worden ist, möchte ich Ihnen ersparen, vielmehr abschließend feststellen, dass im Hinblick auf den großen Unterschied zwischen dem Wünschbaren und dem Machbaren und auch unter Berücksichtigung der mit knapp 50 Prozent im Vergleich zu anderen Geschäftsbereichen immer noch beachtlich hohen Kostendeckungsquote im Entwurf des Einzelplans 04 das finanziell noch Darstellbare ausgewiesen ist. Deshalb müssen die Änderungsanträge der Opposition mit Mehrkosten von insgesamt 32,6 Millionen DM im Doppelhaushalt zur Ablehnung empfohlen werden.
Ich bedanke mich bei Herrn Staatsminister Dr. Weiß, der, wie wir alle gemerkt haben, mit großer Freude und Energie an seine neue Aufgabe herangegangen ist, bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizministerium und nochmals bei allen Angehörigen des Ressorts im ganzen Land für die engagierte Arbeit in den vergangenen Jahren und bitte, wie schon der Herr Minister, das Hohe Haus um Zustimmung zum Einzelplan 04 für die Jahre 2001 und 2002 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses.