Herbert Rubenbauer

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Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen!
Nein, heute nicht. Die Frau Kollegin Berg hat gemeint, die CSU-Fraktion habe heute die Gelegenheit, die Welt zu verändern. Frau Kollegin Berg, vielleicht geht es ein bisschen kommoder. Wir wollen nichts überstürzen. Ich sage Ihnen gern, warum wir das ein bisschen langsamer angehen wollen. Die CSU hat den vorliegenden Antrag vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im federführenden Agrarausschuss abgelehnt, und wir werden auch heute diesen Antrag ablehnen.
Herr Kollege Dr. Dürr, ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal deutlich zu machen, dass wir selbstverständlich die Zielsetzung Ihres Antrages unterstützen und grundsätzlich auch für durchaus erstrebenwert halten.
Worum geht es? – Sie, die Antragsteller, wollen freiwillige Vereinbarungen zwischen dem Staat auf der einen Seite und der Geflügelwirtschaft auf der anderen Seite hinsichtlich der Haltungskriterien in der Entenmast bis zu dem Zeitpunkt, zu dem gesicherte Erkenntnisse und Ergebnisse aus anlaufenden oder bereits schon laufenden wissenschaftlichen Untersuchungen und Forschungsvorhaben umgesetzt werden können.
Soweit sind wir uns mit Ihnen einig. Es sieht im Augenblick auch durchaus danach aus – diesen Trost möchte ich aussprechen dürfen –, dass es schon in absehbarer Zeit zu solchen Gesprächen über eine freiwillige Vereinbarung kommt. Die bayerische Geflügelwirtschaft hat nach meiner Kenntnis durchaus ein positives Signal in diese Richtung ausgesendet.
Was Sie mit Ihrem Antrag konkret erreichen wollen, ist die verbindliche Festschreibung von Kriterien und Eckwerten für diese Entenmast ohne Rücksicht auf das, was die eingeleiteten Untersuchungen letzten Endes erbringen werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Rubenbauer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Paulig?
Ja.
Ich habe den Sinn Ihrer Frage nicht ganz verstanden, aber wenn Sie sich jetzt auf den Umweltausschuss beziehen, dann möchte ich Ihnen nur sagen, dass ich mich auf die Beratungen des federführenden Agrarausschusses im Bayerischen Landtag berufe. Sie wollen mit Ihrem Antrag Pflöcke einrammen, von denen im Augenblick niemand weiß, ob sie sachgerecht im Sinne von mehr Tierschutz sind. Selbst die Empfehlungen des Europarats, auf die Sie sich so gerne stützen, begründen keine derartigen konkreten Kriterien und Festlegungen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die neuen Haltungskriterien müssen nach unserer Auffassung letzten Endes auch praktikabel sein und dürfen die Wirtschaftlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Mastbetriebe nicht gefährden. Genau das aber würden sie tun, wenn wir jetzt voreilig sozusagen weltverändernd bestimmte Kriterien festzurrten, Frau Kollegin Berg.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir wollen zweifelsfrei verbesserte tiergerechte Haltungskriterien in der Entenmast, wir wollen dazu aber gesicherte Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Untersuchungen abwarten.
Im Übrigen begrüßen wir die Gesprächsbereitschaft der Geflügelwirtschaft zu freiwilligen Vereinbarungen von Haltungskriterien. Der vorliegende Antrag geht uns in diesem Schritt allerdings zu weit; er ist voreilig und deshalb lehnen wir ihn heute erneut ab.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzei
chen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Die Tagesordnung ist für heute erschöpft. Ich wünsche einen schönen Abend.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man so hört, was Frau Kollegin Köhler zur Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs der GRÜNEN vorbringt, könnte man den Eindruck gewinnen, hier in Bayern müssten wir das Rad der Ausländerintegration erst in Schwung bringen.
Frau Kollegin Köhler, mir scheint, Sie wollen den Lebensalltag nicht so recht zur Kenntnis nehmen. Sie haben den angesprochenen Bericht zwar möglicherweise gelesen, interpretieren ihn aber sicherlich falsch.
Der vorliegende Gesetzentwurf zielt auf die Einrichtung eines Landesausländerbeirats ab. Dieser soll vom Landtag und von der Staatsregierung über alle relevanten Angelegenheiten unterrichtet werden. Mehr noch: Ihm soll auch ein Anhörungsrecht eingeräumt werden. Zusätzlich fordern die GRÜNEN eine ausreichende Mittelausstattung zur Abdeckung der Personal- und der Sachkosten einer eigenen Geschäftsstelle, ohne dies jedoch ausreichend zu quantifizieren. Im Gegenteil: Sie meinen sogar, die Höhe der Personalkostenzuschüsse hänge letztlich davon ab, wie viele Mitarbeiter in der Geschäftsstelle beschäftigt würden. Wenn man dies überspitzt auslegte, könnte man feststellen: Der Landesausländerbeirat legt letztlich die Höhe des eigenen Haushaltstitels selbst fest.
Die Intention des Gesetzentwurfs war bereits Gegenstand zahlreicher Petitionen, mit denen sich der Landtag 1999 befasst hat. Diese Eingaben wurden damals aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt. Wesentlicher Grund dafür war die Tatsache, dass Ausländerbeiräte nur örtliche Beratungsgremien sind, deren Befugnisse auch nicht durch einen Zusammenschluss auf Landesebene ausgeweitet werden können.
Außerdem wurde keine Notwendigkeit für eine offizielle Anerkennung und eine entsprechende finanzielle Förderung gesehen.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN negiert beispielsweise auch, dass im Sozialministerium mittlerweile eine eigene Organisationseinheit mit der ressortübergreifenden Koordinierung der Ausländerintegration betraut ist und dass das Sozialministerium immer wieder als Ansprechpartner für die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte, aber auch für die einzelnen Ausländerbeiräte vor Ort zur Verfügung steht.
Integrationspolitik kann nicht Vertretung von Partikularinteressen von Ausländern bedeuten. Vielmehr ist entscheidend, dass das gesamtgesellschaftliche Spektrum der Integrationspolitik gesehen wird. Integration muss vor Ort stattfinden. Zu glauben, die Einrichtung eines Landesausländerbeirats sei entscheidend dafür, ob sich Ausländer zum Beispiel in Nürnberg, in München, in Augsburg, Erlangen oder Bayreuth wohl fühlen, halte ich für ziemlich lebensfremd. Mehr praktische Schritte vor Ort sind allemal besser als irgendwelche neuen Funktionärsposten. Meine Damen und Herren, menschlich wird eine Gesellschaft nur dann, wenn sie nicht in religiös, ethnisch oder national rivalisierende Gruppen mit ihren Sonderinteressen zerfällt.
Gerade eine offene und plurale Gesellschaft muss verhindern, dass sich Gettos bilden. Sie muss darauf achten, dass gesellschaftliche Integration für Ausländer angeboten, aber von Ausländern auch angenommen wird. Eine Vielzahl von Institutionen hilft nicht, es geht um das konkrete Zusammenleben von Menschen.
Hierüber, wie über alle Facetten dieses Gesetzentwurfs werden wir uns in den Ausschüssen ausführlich unterhalten können.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Hahnzog.