Herbert Fischer
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Ich habe nur noch ein paar Informationen bekommen.
Zunächst einmal kann ich nur unterstützen, was Herr Staatssekretär Fahrenschon vorgetragen hat.
Ich möchte aber noch folgende Vorbemerkung machen: Nicht bei jeder Ersten Lesung ist eine Aussprache notwendig.
Die Aussprache ist sicher dann nicht notwendig, wenn nur eine europäische Richtlinie vollzogen wird, ja sogar vollzogen werden muss.
Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle aufgreifen, was Herr Kollege Schieder kritisiert hat: Es gab eine Musterempfehlung, die unter Federführung des Landes Bayern ausgearbeitet wurde. Auch andere Länder waren an dieser Ausarbeitung beteiligt. Der heute vorliegende Gesetzentwurf hat diese Musterempfehlung zur Grundlage. Ich sage es noch einmal: Eine Notwendigkeit für eine Aussprache besteht nicht.
Um zu dem Stellung zu nehmen, was Herr Staatssekretär Fahrenschon gesagt hat, dafür haben wir die Ausschüsse. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Vorgaben der europäischen Richtlinie INSPIRE in nationales Recht umgesetzt. Frau Kollegin Tolle sagt mir, was INSPIRE heißt – –
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war unerträglich,
wie Sie, Frau Scharfenberg, den Sachverhalt verdrehen. Zunächst einmal darf ich sagen: Es ist klar, ich übernehme auch hier die Berichterstattung für meine Kollegin Stierstorfer. Sie hat mich ausdrücklich darum gebeten.
Ich erkläre das schon; die Frau Kollegin hat Ihnen das nicht richtig erklärt. Ich habe schon am 09.05. die Berichterstattung übernommen,
weil ich mit dem Sachverhalt bestens vertraut bin. Sie werden mir doch wohl zubilligen, dass ich als Abgeordneter auch die Interessen der Stadt Neumarkt vertreten kann. Ich verlange von jedem Abgeordneten, dass er die Interessen seiner Region vertritt.
Nachdem der Stadtrat Fischer mit der Sache befasst war, hat sich der Abgeordnete Fischer gerne vom Stadtrat Fischer informieren lassen.
Zwei Wochen vor dem 09.05. wurde von Ihnen, Frau Kollegin Scharfenberg, ein Ortstermin beantragt. Ich habe mit einem Ortstermin grundsätzlich kein Problem. Die Petition wurde im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt. Sie waren nämlich nicht bereit, den Ortstermin bald wahrzunehmen, im Gegensatz zur Frau Kollegin Stierstorfer. Ich hatte Sie um einen frühen Ortstermin gebeten, weil die Stadt um eilige Behandlung der Petition gebeten hatte. Es ging um eine anstehende Baugenehmigung.
Die Stadt hat unmissverständlich erklärt, dass der Genehmigungsbescheid erst erteilt werden könne, wenn die Petition im Ausschuss erledigt ist. Sie wollten diesen Ortstermin aber erst nach vier Wochen wahrnehmen. Nach vier Wochen!
Sie haben wohl keine Ahnung, welcher Schaden bei den Kommunen durch eine solche Verzögerung entstehen kann, wenn sie auf eine Entscheidung warten müssen.
Der Petition liegt ein rechtlich nicht zu beanstandender Sachverhalt zugrunde. Deshalb gibt es auch keinen plausiblen Grund, die Petition ins Plenum hochzuziehen.
Sie haben den Sachverhalt ein bisschen gestreift. Tatsächlich geht es hier um ein Grundstücksgeschäft der Stadt, das mit ganz, ganz großer Mehrheit im Stadtrat beschlossen wurde.
Herr Vizepräsident, ich werde Ihnen die Angelegenheit nachher noch ausführlich erläutern.
Die Stadt hat den Gebäudekomplex eines ehemaligen Betriebs und das Gelände zu diesem Nettopreis verkauft, den Sie genannt haben. Das war der Nettopreis. Selbstverständlich müssen auch die Stellplatzabgabe und vieles andere berücksichtigt werden.
Dieser Preis wird auch von Ihnen kritisiert. Man verweist auf einen anderen Grundstücksverkauf aus dem gleichen Betriebsgelände. Dort wurde Grund zu einem höheren Preis verkauft. Sie verwechseln Äpfel mit Birnen.
Beide Verträge können nicht miteinander verglichen werden; denn bei diesem Grundstücksgeschäft, gegen das sich die Petition wendet, gibt es eine Besonderheit. Deswegen konnte man es auch nicht ausschreiben. Für die Stadt war von besonderem Interesse, dass die Käufer, ein Ehepaar, sich verpfl ichteten, auf dem Grundstück als Hauptnutzung ein Museumsgebäude zu errichten und 25 Jahre zu betreiben. Vorgesehen ist ein Maybach-Museum mit 30 Maybachs. Für Exponate der früheren Expresswerke mussten Räume zur Verfügung gestellt werden.
Nein, das geht in fünf Minuten nicht.
Bei der Preisfi ndung ist das kulturelle Interesse der Stadt Neumarkt an der Ansiedlung des Maybach-Museums berücksichtigt.
Wie das Innenministerium in seiner Stellungnahme feststellt, ist zivilrechtliches Handeln einer Kommune grundsätzlich nicht Gegenstand rechtsaufsichtlicher Maßnahmen.
Die Rechtsaufsicht hat nur die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu überwachen. Nur dies allein konnte Gegenstand der Petition sein, aber nicht die Frage, ob man das Grundstück anderweitig hätte verkaufen oder verwerten können. Das geht Sie nichts an. Mit der Städteplanung in der Stadt Neumarkt haben Sie nichts zu tun. Für das Innenministerium ist ein Verstoß gegen öffentliches Recht nicht ersichtlich, weil keine unzulässige Veräußerung unter Wert vorliegt.
Denn der Verkaufspreis entspricht dem Verkehrswert. Für die Wertermittlung war ein Gutachterausschuss tätig. Weil kommunale Gutachterausschüsse als unabhängige
Sachverständige anerkannt sind, liegt auch kein Verstoß gegen das Beihilferecht der EU vor.
Ja, Frau Präsidentin.
Der Petent ist leider Stadtrat von Neumarkt. Ich charakterisiere ihn hier nicht. Es hätte aber keine Petition gegeben, wenn die Käufer statt eines Maybach-Museums ein Maikäfer-Museum errichten würden.
Ich komme zum letzten Satz, Frau Präsidentin. – Bei einem Maybach-Museum wird natürlich von bestimmten Leuten – auch von Ihnen, Frau Scharfenberg, – sofort eine Neiddiskussion geführt. Das Maybach-Museum wird aber eine weit überregionale Bedeutung bekommen. Den Käufern kann man für ihren Entschluss nur danken. Ich bitte Sie, dem Votum des Petitionsausschusses zu folgen.
Herr Kollege Dr. Runge, wie bei der Überprüfung festgestellt wurde, ist hier nicht unter dem Verkehrswert verkauft worden. Also können Sie nicht von einem niedrigen Preis sprechen. Man könnte ein solches Grundstück natürlich auch an Aldi oder einen anderen großen Discounter verkaufen, dann würde man mehr verdienen. Wir wollten aber, dass der Besitzer dieser vielen Maybachs seine Automobile der Stadt Neumarkt zur Verfügung stellt. Ich glaube, ich habe schon unmissverständlich erklärt – ich bin auch dankbar, dass Sie sagen, Sie begrüßen ein Maybach-Museum –, dass das
Museum eine weit überregionale Bedeutung haben wird. Darum werden uns viele beneiden.
Der Käufer war schon nahe dran, dieses Museum woanders zu errichten – unvorstellbar. Dass er 50 % des Anwesens anders nutzen will, ist doch klar; denn er muss das Ganze fi nanzieren, was er hier kostenlos zur Verfügung stellt. Sie müssen sich mit dem Sachverhalt näher befassen, Frau Kollegin Scharfenberg, dann würden Sie nicht einen solchen Unsinn daherreden.
Herr Präsident, lieber Herr Finanzminister, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein paar Vorbemerkungen zu dem grundsätzlichen Thema Haushalt ohne Neuverschuldung: Die Diskussionsbeiträge der Opposition in den Ausschüssen und im Plenum zum Doppelhaushalt unterstreichen die Feststellung, die wir jedes Mal bei den Diskussionen über die Einzelpläne treffen müssen, dass nur die CSU zu einem Haushalt ohne Neuverschuldung steht. Mit der Opposition hätten wir nicht einen Haushalt ohne Neuverschuldung, sondern einen Haushalt mit neuer Verschuldung mit allen negativen Konsequenzen daraus erreicht.
Herr Maget, SPD, hat am Dienstag zugestanden, dass die wirtschaftliche Situation Bayerns besser als die aller anderen Bundesländer ist. Das hat natürlich mit den politischen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung und der CSU-Landtagsfraktion zu tun. Wenn der Kollege Maget meint, Bayern könnte noch besser sein, dann geht das nicht mit der bayerischen SPD und der Opposition im Bayerischen Landtag. Um unsere Spitzenstellung zu halten und weiter auszubauen, brauchen wir genügend politischen Gestaltungsspielraum, den wir nicht durch einen überschuldeten Haushalt bekommen, sondern wozu ein ausgeglichener Haushalt notwendig ist. Jeder Ländervergleich bestätigt uns: Je niedriger die Staatsschulden in den Bundesländern sind, desto höher sind dort das Wirtschaftswachstum und die Investitionsquote und desto niedriger die Arbeitslosenzahlen. Je höher die Schulden, desto schlechter sind dann das Wachstum sowie andere Daten.
Vom Kollegen Dürr von den GRÜNEN kam die Aussage, wir belasteten die nachkommenden Generationen mit Folgelasten, weil wir haushaltsmäßig zu wenig ausgegeben hätten und ausgäben. Dazu muss ich den GRÜNEN sagen: Eine hemmungslose Schuldenpolitik belastet die nächsten Generationen, weil sie diese Schuldenlasten übertragen bekommen. Außerdem – das geht die ganze Opposition im Bayerischen Landtag an, die hier alles schlecht reden will –: Der Wirtschaftsstandort Bayern wird nur durch positive Ergebnisse auf allen Politikfeldern begünstigt – sei es Bildungspolitik, Wissenschaftspolitik, Hochschulpolitik oder Sozialpolitik. Wenn es in den jeweiligen Einzelplänen nicht laufen würde, wäre es um den Wirtschaftsstandort Bayern schlecht bestellt.
Bayern hat mit dem Haushalt ohne Neuverschuldung rechtzeitig die richtigen Zeichen gesetzt. Andere Bundesländer folgen dem Beispiel Bayerns, mit Ausnahme Berlins sowie der Opposition im Bayerischen Landtag. Nachdem wir aber in Berlin gemeinsam eine Große Koalition gebildet haben, stellt sich vielleicht bei der SPD ein Umdenken ein; das hoffen wir zumindest. Wir haben in Bayern vor zwei Jahren mit den Sparmaßnahmen keinen Rückwärtsgang eingelegt, wie der SPD-Haushaltskollege Schieder im Haushaltsausschuss vor zwei Jahren gemeint hat. Sonst wäre Bayern nicht ein so erfolgreiches Land, wie auch Herr Kollege Maget bestätigt hatte. Es ging der Staatsregierung nicht um einen Haushalt ohne Neuverschuldung um jeden Preis, Herr Kollege, sondern um die notwendigen Gestaltungsspielräume auch für die kommenden Jahre sowie um unsere Verantwortung gegenüber der nächsten Generation.
Nun zum Einzelplan 06: Der Einzelplan 06 für den Doppelhaushalt 2007/2008 hat ein bereinigtes Ausgabevolumen von 1,63 Milliarden Euro für 2007 und 1,65 Milliarden Euro für 2008. Das sind Steigerungsraten von durchschnittlich 0,85 % für das nächste Jahr und 0,7 % für das Jahr 2008. Der Ausgabenzuwachs liegt deutlich unter dem Durchschnitt der Steigerungsrate des Gesamthaushalts. Damit leistet auch dieser Einzelplan einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Haushalts ohne Neuverschuldung.
Der Einzelplan 06 ist ein klassischer Verwaltungshaushalt. Er wird von den Personalausgaben dominiert, einschließlich der Versorgungs- und Beihilfeausgaben sind das rund 1,3 Milliarden Euro, das entspricht 79 % der Gesamtausgaben des Einzelplans. Damit wird deutlich, dass sich gerade bei Verwaltungshaushalten in besonderem Maße die personalintensive Struktur auswirkt. Schon geringfügige Tariferhöhungen führen zwangsläufi g zu Kostensteigerungen. Kostensenkungen beim Personal können, wenn der Service für die Bürgerinnen und Bürger auf einem hohen Niveau gehalten oder sogar verbessert werden soll, nur durch eine Überarbeitung der Organisationsstrukturen und durch das Ausnutzen von Rationalisierungspotentialen erreicht werden. Die Verwaltungsorganisation wurde in den letzten Jahren auf einigen Feldern grundlegend modernisiert. Ich erwähne im Rahmen des Einzelplans 06 nur die Gründung der Landesämter für Steuern, für Finanzen sowie für Vermessung und Geoinformation. Auf vielen Feldern wird das Personal durch den Einsatz moderner Techniken entlastet. Trotz der hohen Personalausgabenquote beantragt die Opposition mehr Ausgaben beim Personal.
Aufgrund der Haushaltssituation können kostenwirksame neue Stellen nicht ohne Weiteres ausgebracht werden. In diesem Einzelplan ergeben die vorgesehenen Hebungen insgesamt 872 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten, davon 673 bei den Finanzämtern, und unter anderem 145 in der Vermessungsverwaltung.
Wenn von der Opposition darauf hingewiesen wird, in den letzten Jahren sei beim Personal nur wenig getan worden, so darf ich das richtig stellen, denn allein in den letzten sieben Jahren wurden 5450 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten, z. B. in der Steuerverwaltung, geschaffen. Es kommen dann über 600 noch hinzu. Durch die vorgesehenen Hebungen werden in den beiden Verwaltungen vor allem die Beförderungsaussichten für Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes verbessert. Dies entspricht auch einer Forderung der Finanzgewerkschaft. Durch die zusätzlichen Hebungen, die in diesem Einzelplan festgeschrieben sind, können auch Wartezeiten für Beförderungen verkürzt werden, z. B. die Wartezeit für eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 8 – bisher über 11 Jahre, dann vielleicht zwischen 7 und 10 Jahren – oder die Wartezeit für eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 11 – bisher bis zu 18 Jahren, dann wird sie wohl zwischen 7 und 12 Jahren liegen.
Noch eine Anmerkung zu den Anwärter- und Ausbildungsstellen:
Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN verlangen in einem Änderungsantrag zusätzliche Anwärterstellen, weil ihrer Ansicht nach die Ausbildungszahlen seit 2004 zurückgegangen sind. Richtig ist, dass die Einstellungszahlen 2004 und 2005 zwar verringert wurden, dass sie aber für 2006 und 2007 wieder erhöht wurden. 2006 wurden im gehobenen Dienst 150 und im mittleren Dienst 79 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt. Ebenso viele sind für 2007 vorgesehen. In den weiteren Jahren werden je nach Bedarf Auszubildende eingestellt. Die sogenannte Bedarfsausbildung, welche die Grundlage für die Einstellung ist, hat sich über viele Jahre bewährt. Sie ist für den Dienstherrn wie auch für die Auszubildenden eine wichtige Planungsgrundlage.
Kollege Schieder von der SPD, der selbst aus der Steuerverwaltung kommt, thematisierte in der Ausschusssitzung die Personalsituation in der Steuerverwaltung. Er bemängelte, dass zu wenig Personal in der Steuerverwaltung zu wenig Steuern einbringe. In meinen Gesprächen mit dem für mich zuständigen Finanzamt konnte ich zunächst einmal den Eindruck gewinnen, dass sich die Steuerverwaltung in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Richtig ist, dass es an manchen Stellen einen gestiegenen Arbeitsanfall gibt. Richtig ist aber auch, dass an anderen Stellen der Arbeitsanfall zurückgegangen ist, so zum Beispiel in den Lohnsteuerarbeitgeberstellen, in der Finanzkasse, in der Bewertung, in der Grunderwerbsteuerstelle, in der Datenerfassung oder in der Schreibkanzlei. Dagegen kann man feststellen, dass die Fallzahlen in der Veranlagungsstelle oder in der Vollstreckungsstelle gestiegen sind. Dieser gestiegene Arbeitsanfall kann aber nicht einfach zu mehr Personaleinstellungen führen. Natürlich muss man dieser Fallzahlsteigerung mit Personalumschichtungen, mit organisatorischen
Maßnahmen und einer verbesserten Automationsunterstützung begegnen. Für die Ausstattung der Finanzämter mit modernster Informationstechnologie und für die Einführung neuer EDV-Verfahren wurden in den letzten fünf Jahren an die 100 Millionen Euro investiert.
Die Steuerverwaltung arbeitet mit Hochdruck an einem elektronischen Managementrisikosystem. Eine infolgedessen weitgehend maschinelle Bearbeitung der Steuererklärungen führt dazu, dass einfache und unriskante Fälle maschinell bearbeitet werden können. Wenn die Steuerverwaltung von einfachen Tätigkeiten entlastet wird, bleibt mehr Zeit für die Prüfung der maschinell ausgewählten risikobehafteten Fälle. In den Arbeitnehmerstellen funktioniert dieses System offensichtlich schon sehr erfolgreich.
Dann darf ich noch kurz auf das nicht nur bayerische Problem der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs eingehen. Im Auftrag unseres Finanzministers hat die bayerische Steuerverwaltung ein Gesamtkonzept zur schlagkräftigeren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs erarbeitet, das in der schriftlichen Antwort der Staatsregierung vom 22. September auf eine Anfrage des Kollegen Mütze des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN berichtet wurde. In dieser Antwort konnte der Finanzminister darauf hinweisen, dass das Konzept von Spezialisten in der Finanzverwaltung entwickelt wurde, die eine jahrelange Erfahrung aus der Praxis mitbringen. Gedanke dieser neuen Konzeption ist, dass alle Stellen, die mit Umsatzsteuerbetrug in Berührung kommen, effi zient miteinander vernetzt werden. Im Übrigen ist in der Beantwortung der Frage ausgeführt, dass geplant ist, die Finanzämter in den Bereichen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuersonderprüfung personell zu verstärken.
Ich erwähne nur ganz kurz die Personalausstattung der Außendienste. Bei der Betriebsprüfung, der Steuerfahndung, der Umsatzsteuerprüfung und der betriebsnahen Veranlagung ist in den letzten Jahren personell aufgestockt worden. 1998 waren es noch rund 2950 Vollzeitkräfte, Ende 2006 sind es bereits rund 3120 Vollzeitkräfte. Weitere personelle Verstärkungen der Außendienste sind vereinbart.
Durch die Arbeitszeitverlängerung haben wir in der Steuerverwaltung seit 1. September 2004 eine Arbeitszeitkapazität von rund 485 Stellen gewonnen. Jeder kann sich ausrechnen, was ohne diesen Arbeitszeitkapazitätsgewinn bei den Personalkosten passiert wäre. Natürlich muss die Personalbedarfsberechnung aktualisiert werden, wobei die Arbeitszeitverlängerung, die bisher vollzogenen organisatorischen Änderungen bzw. die arbeitserleichternden technischen Erneuerungen berücksichtigt werden müssen.
Inzwischen liegt auch der Bericht des Obersten Rechnungshofes vor, der sich im Wesentlichen auf Vorgänge im Jahr 2004 bezieht. Darüber wird im Ausschuss diskutiert werden. Der ORH-Bericht wird sicherlich nicht nur zur Kenntnis genommen werden, sondern er ist eine Grundlage für die weitere Arbeit. Er enthält Anregungen, mit denen wir uns natürlich auseinandersetzen müssen.
Wir setzen uns auch mit dem Kollegen Schieder auseinander, wenn er uns Vorschläge macht.
Weiter möchte ich noch auf verschiedene Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans eingehen. Zum Beispiel gibt es bei der Schlösserverwaltung auf der Einnahmenseite gegenüber 2006 keine wesentlichen Veränderungen. Aufgrund der schwachen Entwicklung auf dem Bausektor zeichnet sich eine rückläufi ge Entwicklung der Einnahmen der Vermessungsverwaltung ab, sodass im Jahr 2007 die Einnahmen um 4,3 % sinken werden. Dieses Niveau wird auch im Jahr 2008 beibehalten werden. Ich hoffe natürlich, dass der Finanzminister damit nicht Recht hat. Ich komme selber aus einen Landkreis, der sehr stark von der Bauwirtschaft geprägt ist. Ich wünsche mir natürlich, dass die Entwicklung auf dem Bausektor wieder einen positiven Verlauf nimmt.
Die Einnahmen im Einzelplan 06 sinken im Jahr 2007 insgesamt um 15 Millionen Euro auf 339,2 Millionen Euro und im Jahr 2008 um weitere 3,2 Millionen Euro auf 336 Millionen Euro. Bei den Bauausgaben verweise ich auf die angesetzten 55 Millionen Euro für die Jahre 2007 und 2008, die weiterhin wichtige Impulse für die Bauwirtschaft geben sollen.
Das Hauptaugenmerk der Sach- und Investitionsaufgaben liegt, wie ich bereits erwähnt habe, auf den EDVAusgaben. Hierfür sind im Doppelhaushalt rund 126 Millionen Euro eingestellt, das sind rund 29 % der Sach- und Investitionsausgaben in Höhe von insgesamt 432 Millionen Euro. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation und der Vermessungsdienst erproben in den Doppelhaushaltsjahren als zusätzliches Informations- und Steigerungsinstrument den produkt- und leistungsorientierten Haushalt. Die dafür notwendigen Kosten sind im Haushalt ausgewiesen.
Bei den Beratungen im Haushaltsausschuss habe ich gesagt, dass für mich dieser Einzelplan eine besondere Bedeutung hat. Ich habe damit gemeint, dass der Finanzminister – da schließe ich auch seinen Staatssekretär ein – einen ganz entscheidenden Anteil daran hat, dass Bayern in so kurzer Zeit den Haushalt ohne Neuverschuldung erreicht hat und dass dies auch in den nächsten Doppelhaushaltsjahren so weitergeführt werden kann. Dafür, Herr Finanzminister und Herr Staatssekretär herzlichen Dank! Der Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums, die mit ihrer Arbeit die positive Entwicklung möglich gemacht haben.
Ich darf natürlich auch all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die in den dem Finanzministerium zugeordneten Verwaltungsbehörden tätig sind.
Sie leisten alle miteinander eine hervorragende Arbeit. Von vielen Finanzamtsdirektoren, bei denen ich nachgefragt habe, wurde mir bestätigt, dass die Mitarbeiter bei ihrer Arbeit sehr motiviert sind. Die Meinung trifft nicht zu, dass sie griesgrämig an ihrem Arbeitsplatz säßen. Sie leisten vielmehr eine sehr gute Arbeit. Dadurch existiert
ein exzellenter Service; das muss man einmal herausstellen.
Dank sage ich auch allen Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss. Dies sage ich nicht nur den Mitgliedern meiner Fraktion, sondern auch den anderen Kolleginnen und Kollegen. Denn wir haben auch über die Fraktionsgrenzen hinweg immer wieder gut zusammengearbeitet.
Die CSU-Fraktion wird dem Einzelplan heute natürlich ihre Zustimmung geben. Sie wird auch die Voten des Haushaltsausschusses zu den Änderungsanträgen bestätigen. Die Änderungsanträge der Opposition werden von uns abgelehnt, da sie unseren Haushaltsgrundsätzen nicht entsprechen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich das Thema der heutigen Aktuellen Stunde erfahren habe, war ich sehr verwundert; denn ich glaubte, dass das Wesentliche bereits bei den Haushaltsberatungen begründet und ausdiskutiert worden sei. Diese Aktuelle Stunde baut auf einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion auf. Die SPD will die Haushaltspolitik der Bayerischen Staatsregierung und der CSU als unsozial darstellen. Es bleibt jedoch bei einem untauglichen Versuch. Durch ständige Wiederholungen werden die Behauptungen der Kolleginnen und Kollegen der SPD nicht richtiger.
Selbst der SPD müsste inzwischen bewusst geworden sein, in welch dramatischer Situation sich die öffentlichen Haushalte befi nden. Wir müssen immer wieder darauf hinweisen: Die Staatsverschuldung liegt mit unvorstellbaren 1,45 Billionen Euro auf Rekordhöhe. Allein der Schuldenstand des Bundes ist seit 1999 um knapp 200 Milliarden Euro gestiegen. Das bedeutet, dass der Bund pro Tag über 100 Millionen Euro nur für die Zinsen bezahlen muss. Das engt den notwendigen Gestaltungsspielraum auf Bundesebene ein.
Die fi nanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich wiederholt verschlechtert. Ich erinnere an die letzte Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres. Zum neunten Mal in Folge hatten wir drastische Steuermindereinnahmen zu verzeichnen.
Die Einnahmen bestimmen die Ausgaben. Dieser Satz gilt für die SPD nicht. Unser Ziel, im Jahr 2006 einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung zu erreichen, ist kein Selbstzweck. Unser nachhaltiger Konsolidierungskurs ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Generationengerechtigkeit zu sehen. Ein ausgeglichener Haushalt dient in erster Linie unseren Kindern und Enkeln. Nur so können wir uns und den zukünftigen Generationen die Spielräume schaffen, die erforderlich sind, um den Herausforderungen der Zukunft effektiv zu begegnen und auch in späteren Jahren ein lebenswertes Bayern zu gestalten. Dies betrifft vor allem die Felder der Sozialpolitik.
Entgegen den wiederholten Behauptungen der SPD-Fraktion sind die Ausgaben im Sozialhaushalt trotz der fi nanzwirtschaftlich notwendigen Einsparungen im Jahr 2006 gegenüber dem Jahr 2003 effektiv um 62 Millionen Euro erhöht worden. Dabei liegen die Schwerpunkte des Sozialhaushalts klar bei den Leistungen für Familien und Kinder, was heute bereits dargestellt wurde. Der Umfang der freiwilligen Leistungen wurde im Jahr 2005 um 8 %
erhöht. Im Jahre 2006 werden die freiwilligen Leistungen noch um weitere 1,1 % steigen. Dies ist angesichts der Tatsache, dass der Großteil des Sozialhaushalts nicht disponibel ist, umso beachtlicher.
Ich möchte jetzt auf einige Beispiele eingehen. Frau Staatsministerin Stewens hat die Insolvenzberatung genannt. Obwohl die Höhe der Fallpauschalen seit dem 1. Januar 1999 unverändert ist, konnte die Justiz seit 2002 die Ausgaben für die Insolvenzberatung kontinuierlich steigern. In diesem Jahr betragen die Mittel im Haushalt 1,75 Millionen Euro. Frau Kollegin Steiger, Sie haben die Kürzung des Blindengelds angesprochen. Diese Kürzung im investiven Bereich ist nur vorübergehend.
Frau Kollegin Dr. Strohmayr, ich würde keine Kritik am Landeserziehungsgeld üben, wenn ich selbst das Landeserziehungsgeld abschaffen wollte.
Zum Blindengeld: Wir sind eines der wenigen Länder, das überhaupt noch ein einkommensunabhängiges Blindengeld gewährt. Nach der Kürzung des Blindengeldes um 15 % zum 1. April 2005 liegt Bayern bei der Höhe des Blindengeldes mit knapp 500 Euro monatlich an der Spitze der Bundesländer. Das hat Frau Staatsministerin Stewens schon erwähnt. Ich könnte auch auf das Landesnetzwerk „Bürgerschaftliches Engagement“ eingehen. Wir fördern die ehrenamtlichen Strukturen in Bayern in diesem Haushaltsjahr mit je 320 000 Euro.
Ein wesentlicher Pfeiler der bayerischen Arbeitsmarktpolitik ist der Arbeitsmarktfonds. Dafür wurden zielgerichtet 11 Millionen Euro eingesetzt. Diese Mittel fl ießen in Projekte zur Verbesserung der Ausbildungssituation.
Wir brauchen unseren Haushalt vor keinem anderen Bundesland zu verstecken. Frau Staatsministerin Christa Stewens hat in ihrer Haushaltsrede im Januar dieses Jahres zu Recht festgestellt, dass der bayerische Sozialhaushalt verlässlich ist, weil er die Leistungen, die das soziale Bayern ausmachen, auch künftig sicherstellt.
Dieser Haushalt ist getragen von der notwendigen Haushaltsverantwortung. Wenn es bei den zurückliegenden Haushaltsberatungen nach der Opposition gegangen wäre, hätte es aufgrund einer Reihe von Änderungsanträgen eine weitere Verschuldung zulasten der nächsten Generationen gegeben. Ihre Änderungsanträge hätten für die beiden Haushaltsjahre Mehrausgaben von über 60 Millionen Euro ohne brauchbare Gegenfi nanzierungsvorschläge bedeutet. Im Grunde waren es nicht gedeckte Anträge.
Meine Damen und Herren von der SPD, wenn der künftige Bundesfi nanzminister der SPD seine Vorschläge zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes vorlegen wird, wird hoffentlich auch bei Ihnen ein Lernprozess für mehr Haushaltsverantwortung einsetzen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Zunächst zu Ihnen, Herr Kollege Wahnschaffe. Ich habe Sie viele Jahre im sozialpolitischen Ausschuss erlebt. Herr Kollege Wahnschaffe, Ihr Beitrag ist eigentlich erschreckend. Von Ihnen als Ausschussvorsitzenden könnte man eigentlich ein objektiveres Bild der bayerischen Sozialpolitik erwarten. Sie wissen ganz genau, dass vieles von dem, was Sie jetzt gesagt haben, inhaltlich völlig falsch ist. Sie erwähnen immer wieder das Blindengeld – Kollege Unterländer wird auf vieles eingehen. Sie wissen ganz genau, dass wir mit unseren Blindengeld-Leistungen an der Spitze liegen. Sie müssen sich einmal die Statistik ganz genau ansehen und betrachten, wie viel Blindengeld in anderen Ländern bezahlt wird.
Sie müssen sich langsam schon auch einmal die Frage stellen – dieser Beitrag von Ihnen ist eigentlich zynisch –, warum immer mehr Insolvenzberatungen notwendig werden. Warum werden immer mehr Insolvenzberatungen und Schuldnerberatungen notwendig?
Mit Nachhaltigkeit hat Ihr Beitrag oder Ihre Vorstellung von Sozialpolitik nichts zu tun.
Ich möchte mich auf ein paar haushaltspolitische Dinge beschränken und diese ansprechen. Unsere Sozialministerin hatte auf ihrer Jahrespressekonferenz davon gesprochen, dass eine zukunftssichere Sozialpolitik unter anderem auch von einem verantwortungsvollen Mitteleinsatz abhängt. Dies wird mit diesem Einzelplan praktiziert. Deswegen kann von einem soliden Sozialetat gesprochen werden, der, Herr Kollege Wahnschaffe, auch sozial ausgewogen ist. So kann die Sozialpolitik in Bayern auf einem hohen Niveau weitergeführt werden.
Ich weiß, dass die Sozialpolitiker meiner Fraktion in dem einen oder anderen Bereich gern mehr getan hätten,
wenn da nicht die Rücksichtnahme auf die Haushaltszwänge gewesen wäre.
Sie wissen: Im November des vergangenen Jahres musste die Steuerschätzung zum achten Mal in Folge nach unten korrigiert werden. Die Wachstumsprognosen dämpfen alle Erwartungen auf eine bessere Zukunft. Darauf muss haushaltspolitisch reagiert werden.
Wir hatten konsequent, und zwar auch gegen den Widerstand der Opposition, mit dem Nachtragshaushalt 2004 mit der Konsolidierung des Haushaltes begonnen. Mit
dem Nachtragshaushalt 2004 wurde im Einzelplan 10 bereits eine Einsparquote von 9 % erzielt, sodass heuer – die Ministerin hat darauf hingewiesen – diesem Haushalt weitere größere Einsparmaßnahmen erspart blieben.
Dieser Einzelplan ist in den letzten 20 Jahren doppelt so stark gestiegen wie der Gesamthaushalt, nämlich von 600 Millionen Euro auf über 2,1 Milliarden Euro.
Weil Frau Kollegin Steiger laut einer Pressemitteilung geäußert hat, dass unter unserer Ministerin Christa Stewens der Sozialetat überproportional gekürzt worden wäre – wie sie dazu kommt, wissen wir nicht –, darf ich auch auf die Entwicklung der Haushaltsansätze von 2001 bis 2006 hinweisen.
Hätten Sie das mit Ihrem Vorsitzenden ausgemacht, dann hätten Sie sich nachher nochmals zu Wort melden können.
Der Gesamthaushalt erfährt 2006 gegenüber 2001 eine Steigerung um 3 %, der Einzelplan 10 – ausgehend vom bereinigten Haushalt – dagegen sogar um 5,1 %. Im Übrigen gibt es im Einzelplan auch rückläufige Ist-Entwicklungen, die Sie wahrscheinlich nicht berücksichtigt haben, zum Beispiel wegen eines geringeren Bedarfes, wegen rückläufiger Zahlungsfälle, wegen rückläufiger Antragszahlen oder wegen rückläufiger Geburtenzahlen, sodass da oder dort auch weniger angesetzt werden musste. Mehr als die Hälfte aller Einsparungen in diesem Einzelplan beruhen auf Anpassungen an zwangsläufige Entwicklungen.
Der Gesamthaushalt, ausgehend vom bereinigten Ausgabenvolumen, steigt in diesem Jahr gegenüber dem vergangenen Jahr um 1,9 % und im nächsten Jahr um weitere 0,9 % an. Der Einzelplan 10, auch ausgehend vom bereinigten Ausgabenvolumen – die durchlaufenden Bundesmittel für Hartz sind also berücksichtigt – steigt in diesem Jahr gegenüber 2004 um 1,2 % an, und im nächsten Jahr erfährt er eine weitere Steigerung um 0,1 %. Die gesetzlichen zwangsläufigen Ausgaben steigen in diesem Jahr um 0,9 % und verändern sich im Jahr 2006 um minus 1 %. Die gesetzlichen zwangsläufigen Ausgaben steigen also wenig. Die gesetzlich festgelegten Mehrausgaben betragen in diesem Jahr 49 Millionen Euro und im nächsten Jahr 61 Millionen Euro. Auf die zusätzlichen Mittel für die Kinderbetreuung hat die Ministerin schon hingewiesen. Ich unterstreiche, was die Frau Ministerin gesagt hat: Wir haben bei den freiwilligen Leistungen – freiwillige Leistungen in einem Sozialetat haben immer einen besonderen Stellenwert – in diesem Jahr gegenüber dem letzten Jahr eine Steigerung um 8,0 % und im Jahr 2006 eine weitere Steigerung um 1,1 %.
In diesem Doppelhaushalt wird ein zusätzlicher Konsolidierungsbeitrag von 8 Millionen Euro bzw. 16 Millionen Euro erreicht, sodass die Konsolidierungsquote in diesem Einzelplan 10 nun 11,8 % beträgt; im nächsten Jahr wird dann eine Konsolidierungsquote von 13,7 % erreicht. Die
se weitere Konsolidierung kommt beim Maßregelvollzug und beim Landeserziehungsgeld zustande. Beim Maßregelvollzug ermöglicht eine weitere Optimierung des Unterbringungskonzepts zusätzliche Einsparungen. Beim Landeserziehungsgeld sind rückläufige Ausgaben unter anderem durch rückläufige Geburtenzahlen zu erwarten.
Einen besonderen Stellenwert – das unterstreiche ich – im Einzelplan haben die familienpolitischen Leistungen, die für die beiden Haushaltsjahre einen Gesamtbetrag von 1,392 Milliarden Euro ausmachen. Ich darf jetzt einen Vergleich zu Berlin ziehen. Professor Kirchhof meinte im vergangenen Jahr bei einer Veranstaltung – das ist öfter niedergeschrieben worden –, man solle sich doch den Bundeshaushalt ansehen, dann könne man sehen, was dieser Staat – gemeint ist natürlich der Bund – in Wirklichkeit mit den Familien vorhat. Die größte Zuwachsrate verzeichnet dort der Bundesschulden-Zinsendienst und die größte Minusrate von allen Posten, Herr Wahnschaffe, das Bundesfamilienministerium. Der Zinsendienst entspricht, so Kirchhof, fast dem Zehnfachen dessen, was Berlin für Familien ausgibt.
Diese Zinslasten nehmen das Geld, das für wichtige Maßnahmen benötigt würde.
Sie haben noch nicht begriffen, wohin der Schuldenweg eigentlich führt.
Entschuldigung. Es ist ganz nett, dass Sie mir Recht geben. Sie müssen sich dann aber auch bei Ihren Parteifreunden in Berlin zu Wort melden.
Der Weg über neue Schulden anstelle von Einsparungen ist gegenüber der nachfolgenden Generation nicht zu vertreten und in höchstem Maße unmoralisch und auch unsozial.
Nein! Es sind noch einige Kolleginnen und Kollegen dran. Wir haben leider nicht so viel Zeit. Dazu bleibt jetzt keine Zeit.
Ich muss auf meine Kollegen Rücksicht nehmen.
Es gibt einen weiteren konkreten Grund, warum wir für die Konsolidierung des Haushalts und für immer weniger Schulden sind. Die Länder mit geringerer Verschuldung haben eine bessere wirtschaftliche Entwicklung, mehr
Wachstum und weniger Arbeitslose. Deshalb hat Bayern, das im Vergleich zu den anderen Bundesländern die wenigsten Schulden hat, das bessere Wachstum und niedrigere Arbeitslosenzahlen.
Wir lehnen ungedeckte Anträge ab, da diese nur zu einer weiteren Verschuldung in unserem Haushalt führen würden. Deshalb haben wir auch die Mehrforderungen der SPD-Fraktion und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die sie mit ihren Änderungsanträgen erheben, bei den Beratungen des Haushaltsausschusses zurückgewiesen. Die Anträge der SPD würden allein für das Haushaltsjahr 2005 eine Erhöhung des Einzelplans um 20,325 Millionen Euro und im nächsten Jahr von 27,825 Millionen Euro nach sich ziehen. Die Änderungsanträge des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN würden in diesem Jahr eine Erhöhung des Einzelplans um 6,834 Millionen Euro und im Jahre 2006 von 7,130 Millionen Euro bedeuten.
Für alle Änderungsanträge der Opposition wurden keine oder inakzeptable Deckungsvorschläge gemacht. Letztlich würden alle diese Änderungsanträge auf eine unverantwortliche Ausweitung der Staatsverschuldung hinauslaufen.
Wir haben enorme Mittel für die Kinderbetreuung eingesetzt. Natürlich klingt es gut, wenn in den Änderungsanträgen noch mehr Mittel gefordert werden. Das ist aber unehrlich; denn die Kostenlasten einer Verschuldung müssten diejenigen tragen, denen kurzfristig eine Mittelerhöhung zugute käme.
Der Änderungsantrag auf Umschichtung des Landeserziehungsgeldes widerspricht dem Rechtsanspruch der Eltern auf das Landeserziehungsgeld.
Natürlich klingt es gut, wenn die SPD eine Aufstockung der Haushaltsmittel des Psychiatrieplans um das 2,6-fache fordert. Allerdings ist das unverantwortlich, wenn nicht gleichzeitig gesagt wird, wie das finanziert werden soll. Und es kann nicht Aufgabe des Freistaats sein, Einsparungen von gesetzlich geregelten Sozialleistungen auszugleichen.
Wir orientieren uns am Machbaren. Das Problem der Opposition ist, dass sie finanz- und wirtschaftspolitische Tatbestände ignoriert. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie tun sich schwer, weil Sie genau wissen, dass Ihre Parteifreunde in Berlin für die verheerenden Fehlentwicklungen auf Bundesebene verantwortlich sind. Die Schuldenpolitik Ihrer Parteifreunde in Berlin ist eine Ursache dafür, dass die Menschen in Deutschland immer ärmer werden. Das ist Ihr Sozialstaat.
Ist es da nicht geradezu grotesk, wenn Herr Kollege Dr. Dürr, nach einer dpa-Meldung, sagt, der Sparkurs von Ministerpräsident Stoiber führe zu einer Zwei-Drittel-Ge
sellschaft in Bayern, und die soziale Ungleichheit in Bayern würde durch diese Politik verschärft?
Lieber Herr Kollege Dr. Dürr, Sie sollten Ihre Denkweise ändern, sonst glauben Sie irgendwann einmal selbst an diesen Blödsinn.
Nach unserer Meinung kann nur eine solide Haushaltspolitik den Sozialstaat sichern. Ich möchte meine Ausführungen zu diesem Haushalt nicht schließen, ohne all denen zu danken, die an der Erarbeitung dieses Einzelplans beteiligt waren, nämlich unserer Ministerin, dem Staatssekretär, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums und natürlich auch denen, die im Finanzministerium für diesen Einzelplan zuständig sind. Ich danke außerdem dem sozialpolitischen Arbeitskreis der CSU-Fraktion mit ihrem Vorsitzenden Joachim Unterländer; denn der Sozialetat trägt deutlich die Handschrift der CSU.
Ich danke allen, die mit viel Einfühlungsvermögen, sozialem Verständnis und Haushaltsbewusstsein diesen Einzelplan zum Erhalt des Sozialstandorts Bayern ausgearbeitet haben.