Walter Eykmann

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Herr Präsident, Hohes Haus, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Eckpunkte der bayerischen Dienstrechtsreform sind ein großer Wurf und ein Meilenstein. Dies als erste unbestrittene Voraussetzung und Feststellung.
Zweiter Punkt. Warum sind die Eckpunkte ein großer Wurf und ein Meilenstein? – Es gibt zwei Stränge, die dies belegen. Den ersten Strang artikuliere ich formal. Ich war, verehrte Frau Kollegin, schon geneigt, Sie besonders zu loben.
Sie sind aber so streng mit uns umgegangen, dass ich es fast ändern wollte. Ich lasse es aber so stehen, wie ich es mir vorgenommen habe.
Dass diese Eckpunkte ein so großartiger Erfolg und ein so großer Wurf sind, liegt schlicht und einfach daran, dass die Staatsregierung, speziell in der Person des ehemaligen Finanzministers Faltlhauser mit seiner Verwaltung und den Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, den Gewerkschaften und den Berufsverbänden dieses Thema auf formaler Ebene in vier detaillierten Anhörungen bearbeitet haben. Ich kann bei dieser Gelegenheit bekunden, dass die Damen und Herren meines Ausschusses bei allen Anhörungen anwesend waren, die der verehrte Herr Kollege Faltlhauser mit einer sehr eindrucksvollen Veranstaltung – daran erinnern wir uns alle – im Dezember 2006 begonnen hat. Das ist immer noch die formale Seite.
Ich will einen zweiten formalen Grund nennen, weil das in unserer heutigen schnelllebigen Zeit so schnell verges
Auf der anderen Seite ist die Altersteilzeit nach wie vor ein Instrument, um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, in Arbeit zu kommen. Man kann auch vom Band der Generationen sprechen, das die Altersteilzeit darstellt. Die Bundes-SPD hat sich klar und deutlich für die Weiterführung der Altersteilzeit unter neuen Bedingungen ausgesprochen. Die Bayern-SPD will das auch. Wir wollen es für die Beschäftigten des Freistaates Bayern.
Bezüglich des Nachwuchses muss darauf geachtet werden, dass die Dienstrechtsreform nicht zu dessen Lasten geht. Die Staatsregierung kommt seit Langem ihrer Ausbildungsverpfl ichtung nicht mehr nach. Durch die Arbeitszeitverlängerung und den Stellenabbau, durch die Verwaltungsreform ist ein reduzierter Einstellungskorridor vorgenommen worden, was die Verjüngung und Nachwuchsförderung verhindert. Eine Verwaltung ohne Nachwuchs ist jedoch eine Verwaltung ohne Zukunft. Eine riesige Pensionierungswelle kommt auf uns zu, ohne dass entsprechender Nachwuchs vorhanden ist, etwa bei der Polizei, in den Schulen und vielen anderen Bereichen.
Die Funktionsfähigkeit unseres Staates ist in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung nicht mehr ausreichend gewährleistet. Ein Beispiel ist die Allgemeine Innere Verwaltung. In den nächsten zehn Jahren gehen dort 1002 Beschäftigte in den Ruhestand, aber es werden pro Jahr nur etwa 17 Personen eingestellt. 100 Personen kommen also nach und 1000 Personen gehen in den Ruhestand. Wie soll denn der verbleibende Rest die anstehenden Aufgaben erfüllen können? – Das müssen Sie erklären.
Die Dienstrechtsreform hat auch Auswirkungen auf die nicht beim Staat Beschäftigten. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten. Zum Beispiel haben die Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen keinen Vorteil von den Verbesserungen der Beförderungssituation, durch die neuen Beförderungsämter und die Leistungselemente. Deshalb stellt sich mit Recht für die Beschäftigten die Frage, was bei ihnen durch diese Reform überhaupt an Verbesserungen ankommt. Eine Bindung auch der nichtstaatlichen Dienstherren erscheint erforderlich – wenigstens im Hinblick auf eine Ausschüttungsverpfl ichtung der Leistungselemente. Herr Staatsminister, darüber müsste noch einmal gesprochen werden.
Nachbesserungen sind erforderlich. Sie sehen es: Wir brauchen eine Reform aus einem Guss. Wenn die Dienstrechtsreform ein Erfolg werden soll, dann muss Mut zur Wahrheit und die Bereitschaft zu Nachbesserungen gezeigt werden. Der Ansatz geht in die richtige Richtung. Der Teufel liegt jedoch im Detail. Ohne weitere zusätzliche Mittel ist diese Reform nicht erfolgreich. Nicht der Haushalt darf Maßstab für eine leistungsgerechte Bezahlung sein, sondern die vorhandenen Dienstposten
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Drei Dinge, die für uns durch die Föderalismusreform möglich wurden, möchte ich ganz deutlich hervorheben und nicht unter den Tisch fallen lassen: Erstens – das hat Frau Kollegin Naaß so kurz erwähnt, weil sie das nicht so gerne hört; das ist nämlich ein Erfolg der CSU-Landtagsfraktion und der Staatsregierung –, dass wir zum 1. Oktober 2007 die Beamtengehälter um 3 % erhöht haben.
Das fi nden Sie in keinem anderen Bundesland; das fi nden Sie auch nicht in Berlin.
Ja jetzt lassen Sie doch erst mal die Dinge stehen, die positiv gelaufen sind. Ich komm’ schon noch auf die anderen Dinge zu sprechen. Ich bin doch bekannt dafür, dass ich auch die negativen Dinge nenne. Aber lassen Sie uns das gerade Genannte doch mal richtig genießen.
Beim zweiten Punkt – auch den möchte ich deutlich formulieren – waren Sie nicht ganz so begeistert: Ich meine das Weihnachtsgeld.
Darauf muss ich unmissverständlich aufmerksam machen, und bei diesem Punkt möchte ich den Herrn Kollegen Herrmann ansprechen.
Bleiben Sie doch ruhig sitzen; da kann ich Sie besser ansprechen, als wenn Sie sich dort unterhalten. Das ist ohnehin nicht erlaubt; das hat der Präsident gar nicht gerne.
Nur was Gutes, Herr Kollege Herrmann! Damals bei der großen Bundesversammlung des Beamtenbundes in Würzburg im Januar 2006 haben sowohl Herr Kollege Herrmann als Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion als auch der Herr Kollege Maget – ich sage das deutlich –, ich auch, Herr Sprinkart auch,
Sie auch! – gesagt: Wir erwarten, dass das Weihnachtsgeld verlängert wird. Und das ist geschehen. In keinem
sen wird. Keine geringeren Spitzenpolitiker als Ministerpräsident Dr. Stoiber und Bundesminister Müntefering haben es durch die Föderalismusreform erst ermöglicht, dass wir heute über die Eckpunkte sprechen können. Wäre das damals nicht geschehen, könnten wir zu dem Thema überhaupt nichts sagen. Ich bin nicht nur geneigt, dies zu glauben, sondern bin felsenfest davon überzeugt und will das auch sagen, weil in der Öffentlichkeit immer nur wahrgenommen wird, dass nur dann Einigkeit zwischen uns besteht, wenn es um Dinge geht, die uns als Abgeordneten selbst gut tun. Bei diesem Thema waren es Stoiber und Müntefering, die einen Föderalismus auf Bundesebene für alle Bundesländer fertig gebracht haben. Wir können heute die Früchte ernten, die – das sei als Formalie noch gesagt – durch den amtierenden Finanzminister Erwin Huber und seiner Verwaltung in diese hervorragende Form gegossen worden ist.
Nein, er hat sich nicht selbst beklatscht. Ich habe gerade Herrn Huber gemeint.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den vergangenen 30 Jahren – ich sage das deutlich, weil ich am Ende noch meine eigene Person betreffend auf die 30 Jahre zurückkommen möchte – sind die Attraktivität des Beamtenstatus und die Rahmenbedingungen spürbar verbessert worden. Ich darf ein überzeugendes Beispiel für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes bringen. Das ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie werden mir kein privates Unternehmen nennen können, in dem heute bessere Bedingungen bestehen, um Arbeit und Familie in Einklang zu bringen, als im öffentlichen Dienst Bayerns. Das sollte jedem bewusst sein und genannt werden.
Auch im Entwurf eines neuen Bayerischen Beamtengesetzes, der gegenwärtig beraten wird, werden diese Dinge weiter voran getragen. So ist zum Beispiel familienbedingte Teilzeitarbeit künftig auch unterhälftig möglich. Ein weiteres Beispiel: Auf Initiative der CSU-Fraktion werden die Erziehungszeiten auf die Beförderungswartezeiten angerechnet.
Verehrte Frau Kollegin Naaß, dass dieses Gesetz jetzt beraten wird, hat darin seinen Grund, dass dort Teile des Statusgesetzes, das der Bund erlässt, bei uns appliziert werden müssen. Die Eckpunkte haben wir ja in einem langen Diskussionsprozess miteinander debattiert. Ich habe das vorhin besonders betont. Ich halte es also durchaus für richtig und angemessen, dass dies vorausgeschickt wird. Wir können die Dinge, die wir für wichtig halten, hier mit unterbringen, zum Beispiel, dass der Familienzuschlag ab dem dritten Kind zum 1. Oktober 2007 um jeweils 50 Euro angehoben worden ist.
Ja, ja. Das Zitieren versuche ich doch gerade gar nicht anzugreifen; sondern es geht um etwas anderes: Sie schicken im Moment meine deutliche Formulierung, dass ich mich in der letzten Ausschusssitzung für die 42-Stunden-Woche eingesetzt habe bzw. sie für gerechtfertigt gehalten habe, herum. Das habe ich mit deutlichen Worten gesagt und dazu stehe ich auch. Ich habe das sogar vor der Landtagswahl getan. Denn ich sage: Ich bin nicht bereit, in puncto 42-Stunden-Woche vor der Landtagswahl etwas anderes zu sagen als nachher,
auch in diesem Jahr, auch im Wahljahr nicht. Andere haben das anders gemacht, verehrte Frau Kollegin.
Beim Thema 42-Stunden-Woche meine ich, dass man schlicht und einfach überlegen muss: Will man weniger arbeiten oder mehr Geld? Beides gleichzeitig geht nicht. Man kann entweder das Ei oder das Omelett haben. Man muss sich zwischen beidem entscheiden. Will ich das oder das? Ich denke, dass sich die Staatsregierung richtig entschieden hat, indem sie sich für mehr Geld entschieden hat. Dazu gehört auch der Pensionsfonds. Hier werden nämlich jedes Jahr 35 Millionen zurückgelegt, und das steigend, nicht nur einmal 35 Millionen, sondern 35 plus 35 ist gleich 70 und im übernächsten Jahr 105 usw.
Bei dieser Gelegenheit zum Thema „Besoldung“ möchte ich dem geneigten Auditorium mitteilen, dass in Rheinland-Pfalz die Mehrung für Beamte im Jahr 2008 nur zweimal 0,5 % beträgt. Ich möchte ferner daran erinnern, dass der Erste Bürgermeister von Berlin seinen Staatsdienern nur 640 Euro Weihnachtsgeld gibt;
das ist etwa ein Viertel dessen, was ein Volksschullehrer in Bayern als Sonderzulagen erhält.
Dort gibt es keine lineare Erhöhung! Daran müssen wir uns nicht orientieren. Dort, wo die SPD noch regiert, sieht es also auf diesem Felde wesentlich schlechter aus als in Bayern. Das ist doch eindeutig.
Frau Kollegin, einem anderen Argument von Ihnen stimme ich zu – und das würde ich auch als Anregung, als Appell formulieren –, wenn es um die Anhebung der Lebensarbeitszeit geht, also um den Vorschlag, durchgängig bis 67 zu arbeiten. Ich denke mir aber, dass alle gut beraten sind, zu wissen, was in diesem Fall die Große Koalition in Berlin beschlossen hat: Solange SPD auf der einen Seite und CDU und CSU auf der anderen Seite sagen, wir haben beschlossen, dass die Lebensarbeits
anderen Bundesland fi nden Sie, dass das Weihnachtsgeld in diesem Umfang verlängert worden ist.
Ich will das so klar und unwiderrufl ich kommentieren.
Für Fachleute ist zumindest erkennbar, dass in dem Eckpunktepapier drinsteht, dass das Weihnachtsgeld nicht verändert wird. Jeder weiß – und Sie haben es zaghaft angedeutet, aber Sie haben es nicht fertig gebracht, das so richtig lobend zu erwähnen –,
dass das Weihnachtsgeld demnach nicht dazu genommen werden soll, um den Topf für die Leistungszulagen zu füllen. Das Weihnachtsgeld – das steht so im Eckpunktepapier drin – bleibt so erhalten.
Ich bin allerdings der Meinung, und das sage ich bei dieser Gelegenheit, denn das wird heute sicherlich meine letzte Rede hier im Landtag sein –: Wenn man irgendwann einmal im Jahr 2011, 2012 oder 2013 das Weihnachtsgeld kappen will, wäre ich nach wie vor der Meinung – da möchte ich Ihnen, verehrter Herr Professor Faltlhauser, in aller Öffentlichkeit noch mal ein Kompliment machen –, wenn man das Weihnachtsgeld streicht, sollte man es in die Grundgehaltstabelle einordnen. Dann wäre nämlich der gesamte Ärger mit dem Weihnachtsgeld erledigt. Sie haben das damals in Berlin zwar vorangetrieben, aber es ist dann an irgendeiner Stelle gekippt worden. Es ist nicht dazu gekommen. In dem Eckpunktepapier steht allerdings, und das möchte ich noch einmal unterstreichen, dass es nicht für etwas anderes verwendet werden darf, sondern eindeutig als Weihnachtsgeld erhalten bleibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Wochenarbeitszeit möchte ich natürlich auch nicht unterdrücken, zumal ich das Vergnügen habe, verehrte Frau Kollegin Naaß, dass Sie im Moment Zitate von mir ein bisschen in der Republik herumschicken. Ich stehe auch zu dieser Formulierung, wie ich sie in der letzten Sitzung des Ausschusses gebracht habe.
Ja, aber ich habe jetzt einen Brief, unter dem Ihre Unterschrift steht.
Aber Ihre Fraktion als solche hat an der Stelle, nur weil es Herr Minister Huber sagte, nicht reagiert. Man muss doch die Kraft haben, dort Beifall zu spenden, wo ein Sachverhalt richtig angesprochen wird. Es sei denn, man hat den Eindruck, das ist nur halbherzig. Ich will auf diesen Unterschied aufmerksam machen. Für die CSU jedenfalls kann ich deutlich zum Ausdruck bringen: Wir stehen ohne Wenn und Aber zum Berufsbeamtentum.
Ich möchte auch noch einen Gedanken kurz ansprechen, der im Eckpunkte-Papier steht. Wir stehen weiterhin – ich nehme an, das ist auch bei Ihnen nicht strittig – zum Alimentationsprinzip und gleichzeitig zu einem in sich geschlossenen Gesamtsystem. Ich möchte die SPD bitten und bei ihr anregen, dass Sie Ihren hochgeschätzten Genossen, Herrn Professor Lauterbach, darauf aufmerksam machen, dass er nicht ewig, wenn es um die Beihilfe geht, von irgendwelchen Beamtenprivilegien spricht. Diesem Herrn muss das doch einmal beigebracht werden können, dass er damit nur populistisch in die Öffentlichkeit geht und ein Phantom, nämlich das Beamtenprivileg, aufbaut und damit gegen den Beamtenstand insgesamt polemisiert. Ich halte das für falsch. Ich hoffe, nachdem ich Frau Naaß für eine kraftvolle Kämpferin für dieses Anliegen halte, dass die SPD das Herrn Lauterbach bei Gelegenheit sagt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Naaß, Sie haben vorhin die Beförderungsämter in den Grund- und Hauptschulen als Erfüllung eines von Ihnen, und damit von der SPD, immer wieder vorgebrachten Wunsches dargestellt, so, als ob das nur aus Wahlkampfgründen gemacht würde. Ich darf daran erinnern, ich bin schon lange genug hier in diesem Landtag: Es war etwa Ende der 80er Jahre, als der damalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, nihil nisi bene de mortuis Johannes Rau, auf Bundesratebene den Antrag Bayerns, dass ein Amt eingeführt werden sollte, heftigst abgelehnt hat.
Ich will jetzt nicht nachtarocken, aber wir sind die Ersten, die es jetzt durchführen. Und ich meine, das sollte man schon in aller Deutlichkeit und freudig zur Kenntnis nehmen.
Über den Verwendungsaufstieg brauche ich jetzt nicht sprechen, weil ich das durchaus als eine meiner wesentlichen Taten innerhalb meiner 30-jährigen Zeit hier im Haus erwähnen kann. Ich teile Ihre Auffassung, Frau
zeit auf 67 Jahre angehoben wird, können wir den Beamten nicht zusagen, dass wir das nicht tun. Denn damit würde man den Graben, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Beamten, erneut vertiefen. Ich bin aber der Auffassung, dass man so handeln sollte, wie es Herr Habermann, der Vorsitzende des Beamtenbundes, den hier jeder kennt, einmal sehr gut formuliert hat: Man muss mit intelligenten Lösungen an das Thema herangehen. Da stimme ich ihm voll zu. Zu dem Zeitpunkt, wenn denn das in Gesetzesform gegossen wird, muss man sich das genau anschauen. Denn unsere Zielsetzung sollte es auch für die Zukunft sein, die Möglichkeit für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu schaffen. Dies halte ich nach wie vor für eine richtige und vernünftige Entwicklung.
Da ich vermute, dass nach mir Herr Kollege Sprinkart spricht – jedenfalls wird einer von den GRÜNEN sprechen, vermute ich mal –,
möchte ich doch einen Gedanken des Herrn Kollegen Sprinkart antizipierend interpretieren. Herr Kollege, Sie haben auf diesem Feld öfter davon gesprochen und jubelnd dargestellt, dass man das Schily-Heesen-Papier in Bayern intensiver umsetzen sollte. Das hätte man nach Ihrer Auffassung im Eckpunktepapier zur Dienstrechtsreform tun sollen.
Ich darf daran erinnern, dass in diesem Papier von Schily und Heesen eine Absenkung der Eingangsämter enthalten war. Man kann nicht einfach ein Papier zitieren und sagen, ich möchte gerne, dass das umgesetzt wird, und sich dabei aber nur die Rosinen herauspickt; man muss vielmehr auch das, was an Negativem darin enthalten ist, mitnehmen. Ich wollte Sie darauf nur vorsichtig aufmerksam machen, dass Sie uns das nicht in der Vollmundigkeit, die uns beiden eigen ist, noch einmal zu sagen versuchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Professorengehalt ist genannt worden; das muss ich nicht weiter ausführen. Ich möchte aber an dieser Stelle, weil mir da vorhin der Beifall bei der SPD und den GRÜNEN doch gefehlt hat, darauf aufmerksam machen, als Minister Huber deutlich gesagt hat: Die CSU steht zum Berufsbeamtentum. Beifall sollte man an dieser Stelle schon spüren, ob man das so oder so ausfüllt, ist etwas anderes. Aber wir stehen offensichtlich als Einzige zum Berufsbeamtentum.
Sie haben es nachher auch gesagt; da sind wir uns völlig einig.
Ich möchte Cicero aber noch zwei-, dreimal zu Wort kommen lassen, weil ich glaube, daran lässt sich auch unser heutiges Staatswesen in wunderbarer Weise artikulieren. In seinen Worten drückt sich aus, was wir als Parlamentarier, als Politiker, zu tun hätten. So sagt Cicero in einer Rede: „Am heutigen Tag, versammelte Väter – –“ ich zitiere wörtlich. Die Mütter gab es damals, im alten Rom, noch nicht. Ich bin aber sicher, Cicero hätte mit Leichtigkeit neben den „patres conscripti“ sicherlich auch die „matres conscriptae“ genannt. Ich habe da auch kein Problem. Ich lese jetzt aber wörtlich vor, was er geschrieben hat, und was ich übersetzt habe. Ich kann also deshalb nur die versammelten Väter nennen.
Am heutigen Tag, versammelte Väter, setzen wir zum ersten Male nach langer Unterbrechung unseren Fuß auf den Boden der Freiheit, die ich, solange ich konnte, verteidigt, ja, erhalten habe. Als ich das nicht mehr konnte, zog ich mich zurück, ohne Erniedrigung und ohne eine gewisse Bürde fand ich mich ab mit dem Unglück jener bitteren Zeit. Nutzt die Gelegenheit, die sich Euch bietet, im Namen der unsterblichen Götter, versammelte Väter –
und Mütter –
und besinnt euch darauf, dass Ihr die maßgeblichen Männer der erlauchtesten Ratsversammlung der Welt seid. Gebt dem –
ich sage jetzt natürlich dem bayerischen Volk –
gebt dem römischen Volk ein Zeichen, dass der Staat auf Eure Fürsorge zählen kann, da das Volk einerseits bekundet, dass Ihr auf seine Leistungsbereitschaft –
ich meine an dieser Stelle natürlich die Beamten –
zählen könnt. Ich brauche Euch nicht weiter zu drängen. Niemand ist so töricht, nicht zu begreifen: Wenn wir diese Gelegenheit verschlafen, dann müssen wir uns mit einem Mangel abfi nden, und dieser Mangel wäre schimpfl ich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein letzter Gedanke: Wenn Sie, und Sie sind dies wahrscheinlich schon mehrfach, vom steinernen Saal in den Mittelstock gehen, dann fi nden Sie dort vier große Büsten. Sie werden wissen: Der eine ist Sokrates, der andere ist Platon, und der dritte ist Aristoteles. Ich vermute, hierzu könnte ich stundenlang reden. Die Büste ganz rechts in der Ecke, das ist Karneades. Ich vermute, niemand weiß etwas von ihm. Auch ich habe bis vor Kurzem nur wenig von ihm gewusst. Ich habe also nachgesehen und festgestellt: Karneades ist ein Philosoph, der zwischen 214 und 129 vor Christus gelebt hat. Er war in Nordafrika geboren und später der Leiter einer Akademie in Athen. Er hatte, so behaupte ich, eine besondere Aufgabe zu
Naaß, und auch die Auffassung des Herrn Minister – oder umgekehrt –, dass wir den Landespersonalausschuss beibehalten. Ich glaube, dass der Landespersonalausschuss in seiner Unabhängigkeit für den Beamtenstatus gut ist, und weil er alle Regelungen, die hierfür notwendig sind, in besonderer Weise begleitet. Das führt, in der Regel jedenfalls, zu sehr guten Ergebnissen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich an das Thema Berufsbeamtentum noch einmal anknüpfen darf, dann kann ich es nicht unterdrücken, gegenwärtig handelnde Personen zu zitieren, und zwar möchte ich den gegenwärtigen Bundesfi nanzminister, Herrn Steinbrück, zitieren. Als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen hat Herr Steinbrück die sehr weit reichenden Vorschläge der sogenannten Bull-Kommission zur Reform des öffentlichen Dienstes so dargestellt, dass er sich – dort wird das Berufsbeamtentum abgeschafft –,
sehr wohl dafür verstehen könnte. Das ist nachzulesen in „Spiegel-Online“ vom 27. Januar 2003. Ich hoffe, dass dies bei ihm Vergangenheitsbewältigung ist, dass er das nicht wieder deutlicher ins Gespräch bringt.
Meine sehr verehrte Damen und Herren, ich habe schon angedeutet, und das soll der Schluss meiner Rede sein, dass ich heute wohl zum letzten Mal hier am Podium stehe und die Ehre habe, politisch zu argumentieren.
Es gibt zwei Grundüberlegungen, die ich noch gerne artikulieren möchte. Viele von Ihnen wissen, dass ich, bevor ich in den Landtag gewählt wurde, das war 1978, Lehrer an einem Gymnasium war und dort Latein unterrichtet habe. So möchte ich gerne mit zwei, drei Zitaten des großen Staatsmannes und Politikers, der alle Höhen und Tiefen der Politik durchlitten hat, nämlich Cicero, enden. Cicero hatte bekanntlich das höchste Amt in Rom inne, und er hat den damals schlimmsten Staatsstreich – bekannt durch Catilina – niedergeschlagen. So viel zur positiven Seite von Cicero. Aber er selbst ist auch in Verbannung geschickt worden, und, aus politischen Gründen, ermordet worden. Cicero meinte:
Beamte braucht man. Ohne ihr Wissen und ihre sorgfältige Umsicht kann eine Gemeinschaft von Bürgern nicht existieren, und auf ihrer Organisation beruht die ganze Ordnung des Staates.
Meine Damen und Herren, vor circa 2065 Jahren wurde das geschrieben. Ich denke mir, so viel zum Abschluss der Eckpunkte-Diskussion.
zehntelanges eigenständiges parlamentarisches Engagement.
Das Wort hat Herr Kollege Sprinkart.
Herr Präsident, Hohes Haus, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wörner, ich wollte mich gerne zu Ihrem Wortbeitrag äußern, nachdem Sie diesen Gesetzentwurf als „Notnagel“ bezeichnet und gesagt haben, er sei dazu da, um den Abbruch des Staates zu verhindern, das Gesetz müsse „durchgepeitscht“ werden. Lieber Herr Kollege, mit diesen Formulierungen haben Sie deutlich überzogen, das ist Ihnen sicherlich bewusst.
Aber man hat manchmal das Glück, wenn man weiß, dass man hier reden darf oder muss, dass einem am frühen Morgen ein Geschenk gemacht wird. Ich habe heute Morgen ein derartiges Geschenk bekommen. Ich habe nämlich auf meinem Schreibtisch einen Kalender stehen,
in dem immer gewisse Gedenktage aufgeführt sind, etwa ob ein Tagesheiliger der katholischen Kirche gefeiert wird, ob ein Politiker gestorben oder geboren ist oder ob ein Wissenschaftler etwas entdeckt hat. Heute Morgen stand in diesem Kalender: Heute vor 135 Jahren ist Charles Dickens gestorben. Wir alle erinnern uns sicherlich an unsere Jugend und daran, dass Charles Dickens den wunderbaren Bildungs- und Jugendroman „David Copperfi eld“ geschrieben hat. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass sich dieser David Copperfi eld in der damaligen elendigen Situation des viktorianischen Erwerbslebens überall durchboxen musste. Er war zuerst ein kleiner Schreibstubenlehrling und ist dann immerhin – das freut uns wahrscheinlich, die wir hier sitzen – ein Parlamentsreporter geworden.
In diesem Zusammenhang ist mir eingefallen, dass David Copperfi eld bei der Frage nach Geld drei Zahlen gegenüberstellt und sinngemäß sagt: „Einkommen: 20 Pfund, Ausgaben: 19 Shilling 6 Pence, Ergebnis: Glück“. – Herr Präsident, Sie sind nicht gemeint. – Copperfi eld schreibt weiter: Einkommen: 20 Pfund, Ausgaben: 20 Pfund 6 Pence, Ergebnis: Elend.“ Was will ich mit dieser Story versuchen zu erklären? Dieser arme, kleine David Copperfi eld macht uns eigentlich vor, was die SPD ständig falsch macht; denn Sie geben mehr aus, als Sie haben.
Waigel hat doch noch nicht gelebt, als Charles Dickens dies geschrieben hat.
Charles Dickens schreibt in diesem Bildungsroman genau – ich wiederhole mich –, dass die Bedürfnisse des Kindes im Rahmen des viktorianischen Erwerbslebens nicht zur Kenntnis genommen wurden. Diese für meine Begriffe sprachlich intelligente und clevere Form zeigt, warum wir als CSU und Staatsregierung bei diesem Gesetz – verehrter Herr Kollege Wörner, das nicht als Notnagel geschaffen wurde, denn das gab es ja schon –, stolz darauf sind, dass wir früher daran gearbeitet haben und dass es so gemacht worden ist. Man muss sich hier einmal den Realitäten stellen.
Herr Kollege Stahl hat es kurz angedeutet, aber ich darf nochmals darauf aufmerksam machen, dass es an der Stelle einen erheblicher kostenintensiver Fortschritt gibt, weil diejenigen – das gilt für alle, nicht nur für diejenigen, die „vielleicht nach Hof“ versetzt werden –, die bisher zum Dienstort 61 Kilometer fahren mussten, nichts bezahlt bekommen haben, weil die Grenze bei 60 Kilometern lag.
Wenn jetzt einer 102 Kilometer fährt, bekommt er 2 Kilometer nicht bezahlt, aber 100 Kilometer. Das ist ein erheblicher Fortschritt.
Noch einen weiteren Punkt sollten wir sehen. Diese Regelung gilt nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur acht Jahre, sondern zehn Jahre. Das heißt, es kommt
allen Beamten, die über 50 sind und ein bisschen mehr darüber – ich kann durchaus auch rechnen – in gewisser Weise entgegen. Außerdem darf man die Erhöhung des Mietzuschusses von 130 auf 250 Euro nicht herunterspielen, Herr Kollege Wörner. Auch das ist ein ganz großer Kraftakt angesichts der gesamten Haushaltslage. Das sollte man auch anerkennen.
Abschließend kann ich festhalten, dass Sie selbst an dieser Stelle politisch klug genug sind, nicht dagegen zu stimmen, sondern sich zu enthalten. Dann können Sie bei jeder Gelegenheit, wo wir gemeinsam auftreten, sagen, Sie wären auch dafür gewesen bei all dem Guten, was das Gesetz enthält. Ich denke also, verehrte Damen und Herren von der Opposition, das Gesetz kann man annehmen; es ist angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation ein durchaus passables Gesetz.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, ich hoffe nicht, dass Sie durch den Verkehr am Mittleren Ring in Würzburg verhindert worden sind, pünktlich zu sein. Meine Frage: Wie denkt die Staatsregierung darüber, den Mittleren Ring in Würzburg für den Lkw-Durchgangsverkehr zu sperren oder zumindest eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Lkws anzuordnen und durch verstärkte Verkehrskontrollen dem Lkw-Fernverkehr die Abkürzung durch das Würzburger Stadtgebiet zu verleiden?
Herr Staatsminister, sind Sie mit mir der Auffassung, dass bei allem Anerkennen der von Ihnen gerade zum wiederholten Mal vorgetragenen Rechtslage Wohl und Gesundheit der Menschen in diesem Raume, in diesem großen Stück, das vom Durchgangsverkehr von Autobahn zu Autobahn genutzt wird, massiv vernachlässigt werden?
Herr Staatsminister, teilen Sie dann wenigstens
soweit meine Auffassung, die im letzten Teil meiner Frage zum Ausdruck kommt, dass also mehr Verkehrskontrollen durchgeführt werden sollen und dann auch tatsächlich durchgeführt werden und dass dies nicht, wie Sie es gerade formuliert haben, bisher schon gemacht worden ist? Derjenige und diejenige, die sich dort auskennen, wissen, dass die bisherigen Verkehrskontrollen relativ spärlich durchgeführt worden sind.
Herr Kollege Dr. Dürr, Sie sollten erst einmal lernen, mit Ihrer Sprache richtig umzugehen.
Er hat mich doch zuerst angegriffen und nicht ich ihn, da sind wir uns doch einig?
Herr Präsident, meine sehr verehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Naaß, Sie laufen immer dann
zur Höchstform auf, wenn die Rolle des Märtyrertums ansteht, nach dem Motto: Mir geschieht furchtbar viel Schlimmes, dafür sind all die anderen Bösen zuständig. – Dabei haben Sie doch teilweise an diesen Beschlüssen mitgewirkt.
Das werde ich Ihnen im Einzelnen gleich vortragen. Herr Dürr, sind Sie doch erst einmal ruhig.
(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE)
Lieber Herr Dürr, ich habe eine halbe Stunde Zeit, um zu reden. Dann beschäftige ich mich eben zuerst einmal mit Ihnen. Wenn Sie meinen, Sie könnten durch irgendwelche flapsigen Bemerkungen –
Herr Kollege, ich habe Ihren Zwischenruf gerade nicht verstanden, Ihr Gesicht aber zeigt mir, dass er sehr töricht war.
Frau Kollegin Naaß, Sie haben davon gesprochen, dass nach der Wahl durch den Herrn Ministerpräsidenten hinsichtlich der Altersteilzeit einiges verändert worden sei. Da haben Sie den Herrn Ministerpräsidenten Stoiber offensichtlich mit dem Ministerpräsidenten Clement verwechselt; denn der hat in der Tat drei Tage nach der Bundestagswahl die gesamte Altersteilzeit in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2002 gestrichen. So ist die Situation. Wir haben bei der Altersteilzeit alles vor der Wahl geregelt. Kein einziger Beschluss erfolgte nach der Wahl. Bitte nehmen Sie das doch einmal zur Kenntnis.
Frau Naaß, Sie sind eine Kollegin, die in der Regel ausgesprochen fleißig und lückenlos recherchiert. Einen Tatbestand haben Sie bei Ihrem heutigen Bericht allerdings vergessen, nämlich unsere besondere Sitzung am 01. Juli 2003, als wir nicht in unserem üblichen Sitzungssaal waren, sondern im Saal Nummer 1. Damals hatten Sie einen Antrag eingebracht mit der Überschrift „Klarheit vor der Wahl„. Damals habe ich Ihnen versprochen, dass noch vor der Wahl öffentlich verkündet wird, dass Bayern im Jahr 2003 als einziges Bundesland den Beamtinnen und Beamten das volle Weihnachtsgeld bezahlen wird. Das ist so geschehen. Das war eindeutig vor der Wahl. Und, Frau Kollegin, - -
Frau Schieder, Sie verstehen doch davon nichts. Sind Sie doch lieber ruhig.
Wir beide haben außerdem – wenn Sie im Protokoll nachlesen, werden Sie das sehen – lautstark von politischer Hygiene gesprochen. Wir haben gesagt -
Herr Präsident, lassen Sie sich gefallen, dass eine Kollegin Ihnen einen Vorwurf macht?
In dieser besagten Sitzung hatten wir beide unter dem Stichwort „Politische Hygiene“ darauf Wert gelegt, dass vor der Wahl nicht nur beschlossen wird, dass die bayerischen Beamten die vollen Weihnachtsbezüge, das volle Urlaubsgeld für 2003 bekommen – was im Übrigen nur der Bund gemacht hat, alle Bundesländer aber nicht. Wir haben Wert darauf gelegt, dass auch für die Jahre 2004, 2005 und 2006 noch vor der Wahl verkündet wird, was an Weihnachtsgeld in den genannten Jahren bezahlt wird. Das ist vor der Wahl öffentlich bekannt gegeben worden. Was vor der Wahl und nach der Wahl anders sein soll, das verstehe ich an dieser Stelle überhaupt nicht. An dieser Stelle haben wir überdies eindeutig eine Befristung eingeführt. Sie müssen mir einmal zeigen, wo das beim Bund geschehen ist oder in Bremen, in Nordrhein-Westfalen. Nirgendwo gibt es eine Befristung, nur bei uns.
Bei der Wiederbesetzungssperre habe ich schlechte Karten, eindeutig. Dazu komme ich noch. Aber jetzt zeige ich erst einmal die Dinge auf, die Sie falsch dargestellt haben. Dies möchte ich klarstellen.
Zu dieser Frage steht im Gesetzentwurf eindeutig, dass am 30. Juni 2006 die Staatsregierung einen Bericht vorlegen muss, wie sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verändert hat. Das heißt hinsichtlich des Weihnachtsgeldes haben wir hier eine Öffnungsklausel und sagen: Wir wollen nach einem Zeitraum, den wir befristet haben, mal sehen, wie
sich die wirtschaftliche Situation darstellt. Sollte sie sich verschlechtert haben, dann sage ich Ihnen voraus, wird das Weihnachtsgeld noch weniger. Sollte sich die Situation aber verbessert haben, wird das Weihnachtsgeld höher.
Bei dieser Gelegenheit muss ich Sie doch einmal bitten, Ihren eigenen Antrag einmal nachzulesen, der die Drucksachennummer 15/487 trägt. Schauen Sie mal nach, verehrte Frau Kollegin.
Ich glaube, die bayerischen Beamten können alle glücklich sein, dass Sie nicht an der Regierung sind.
Herr Schieder, Augenblick, lesen Sie den Antrag doch erst einmal. Seien Sie lieber ganz brav, denn jetzt kommt etwas sehr Unangenehmes für die SPD.
Wenn ich die Passagen durchlese, dann streichen Sie den Beamten weitere 9 %.
Jeder kann nachlesen: 70 % und 65 % bei uns; und Sie machen daraus 56 %. Sie haben da einen Zahlendreher drin. Ich bin ja nachsichtig als Lehrer. Das heißt, da hat die Schreibmaschine einen Fehler gemacht. Aber trotzdem ist das schlicht falsch. Ich hoffe nicht, dass Sie das als Lüge angelegt haben.
Ich habe es hier vor mir liegen. In der Drucksache 15/487 vom 25.02.2004 steht das eindeutig.
Entschuldigen Sie, Sie sind doch sonst so genau; da will ich an dieser Stelle auch einmal genau sein. Wir können schlicht festhalten, dass in dem Punkt vor der Landtagswahl genau das Gleiche gesagt worden ist wie nach der Landtagswahl.
Da es im Moment nicht um die Beamten, sondern um die Angestellten geht, darf ich Ihnen kurz aus der Presseerklärung des Bundesinnenministers Schily vom 30. Juni 2003 vorlesen:
Auch im öffentlichen Dienst müssen die notwendigen Sparmaßnahmen alle Beteiligten gleichermaßen betreffen, Beamtinnen und Beamte ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um dies zu gewährleisten, habe ich heute die Tarifverträge über das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld gekündigt. Auf diese Weise wird es möglich, für die Beschäftigten des Bundes auch für die Zukunft unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses inhaltlich gleiche Sonderzahlungen vorzunehmen.
Ich weiß nicht, warum Sie sich so aufregen. Wir tun das, was der Bundesinnenminister für die Angestellten getan hat. Wir haben das für das Jahr 2003 genau in der Weise gemacht, wie wir das vorher in der Fraktion beschlossen haben. Das heißt, Sie können nicht mit zwei verschiedenen Maßen messen. Wenn Sie sagen, wir hätten beim Weihnachtsgeld für das Jahr 2003 Einschnitte vorgenommen, dann stimmt das nicht. Für die Jahre 2004, 2005 und 2006 haben Einschnitte stattgefunden, aber auch diese sind vor der Wahl eindeutig verkündet worden.
Ich komme zur Wiederbesetzungssperre. Diesen Punkt hat auch Herr Kollege Dr. Heinrich Kaiser vorhin in seiner Rede angesprochen. „Heinrich, mir graut vor Dir“ – fällt mir gerade ein, wenn ich diesen Vornamen nenne.
Heinz ist doch die Ableitung von Heinrich. Entschuldigung, ich nehme es zurück. Goethe sollte man einem Kollegen vielleicht nicht vorhalten.
Hinsichtlich der Wiederbesetzungssperre haben Sie auf einen Zeitungsartikel vom 26. Januar verwiesen. Ich freue mich noch heute darüber, dass ich hier eine wunderbare Alliteration gefunden habe. „Reform-Rausch“ ist eine wunderbare Alliteration. Es gibt viel schönere und viel schlimmere Ausdrücke. Ich bleibe bei dieser Formulierung.
Bezüglich der Wiederbesetzungssperre habe ich dieses seinerzeit offen gesagt. Was in der CSUFraktion möglich ist, will ich Ihnen gerne sagen: Man
muss seine Kritik nicht im stillen Kämmerlein üben, sondern kann sie offen aussprechen. Ich habe von der Anhebung von neun auf zwölf Monate bei den Beratungen in Kreuth nichts erfahren, was nicht daran liegt, dass ich nicht aufgepasst habe, sondern daran, dass es nicht gesagt worden ist. Genau dies habe ich deutlich formuliert. Diese Kritik halte ich auch weiterhin aufrecht. Aber, Herr Kollege Dr. Kaiser und Frau Kollegin Naaß, daraus können Sie nicht ableiten, dass ich deshalb gegen den gesamten Nachtragshaushalt stimmen werde.
Aber woher denn. Wegen so einer Petitesse werde ich doch nicht das gesamte Werk zerstören.
Wissen Sie, ich bringe meine Kritik öffentlich an, aber bei Abstimmungen können Sie sich darauf verlassen, dass kein Blatt zwischen mich und beispielsweise Minister Huber passt. Darauf können Sie sich hundertprozentig verlassen.
Wissen Sie, ich stehe zu Erwin Huber, und zwar zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Damit das einmal klar ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben bisher sehr zurückhaltend über das Thema der 42-Stunden-Woche gesprochen. Das war sehr klug von Ihnen, weil davon in keinem Ihrer Anträge etwas stand.
Es stand nicht im Antrag auf Drucksache 15/487.
Das stand ja nicht zur Diskussion.
Sie müssen wissen, hinsichtlich der 42-Stunden-Woche steht das Wort des Ministerpräsidenten, der vom Gleichklang
gesprochen hat. Das Argument des Gleichklangs gefällt Ihnen natürlich nicht, weil es bedeutet, dass man den Tarifvertrag kündigen muss, und das ist es, was Ihnen an der Geschichte überhaupt nicht gefällt. Die Frage ist nämlich nicht, ob 42 oder 41 Stunden für die Beamten des Öffentlichen Dienstes angemessen sind, sondern die Frage ist, wie man die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten beseitigen kann. Dies muss nach meinem Verständnis schlicht durch die Kündigung des Tarifvertrags geschehen und/oder durch das Verlassen der TdL.
Wenn sich der Tarifpartner auf der anderen Seite in keiner Weise bewegt, muss man diesen Weg gehen; denn es kann nicht sein, dass bei der Arbeitszeit der Beamten und der Angestellten in der gleichen Dienststelle ein Unterschied von dreieinhalb Stunden besteht. Ich denke, über dieses Thema werden wir noch zu diskutieren haben, weil die Ministerpräsidentenkonferenz am 24./25. März dies klären wird.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich einen Vorschlag machen, über den Sie, aber auch wir nachdenken sollten, nämlich ob wir dann, wenn die 42-StundenWoche kommt, Überlegungen anstellen, wie es zum Beispiel in Hessen geschehen ist, dass man innerhalb der Beamtenschaft entsprechend dem Lebensalter unterschiedliche Belastungen herbeiführt. Das wäre zumindest ein Weg, der Notwendigkeit des Sparens an dieser Stelle Rechnung zu tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass die Bayerische Staatsregierung im Gegensatz zu anderen Länderregierungen eindeutig nicht am Berufsbeamtentum rütteln lässt. Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir dem vorgelegten Nachtragshaushalt zustimmen sollten.