Alfred Sauter
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle den Antrag auf Schluss der Debatte und auf Abstimmung über alle heute auf der Tagesordnung befindlichen Punkte ohne weitere Aussprache.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln Anträge, die im federführenden Ausschuss bereits abgelehnt worden sind.
- Dann müssen wir den Lautsprecher lauter stellen.
Ich sollte meine Stimme dennoch nicht zu laut erheben, da diesbezüglich schon einige Kommentare abgegeben worden sind. Ich möchte mich ungern in den Kreis derjenigen einreihen, die dazu bereits kommentiert worden sind.
Wir beraten heute Anträge, die im federführenden Ausschuss schon abgelehnt worden sind. Im federführenden Ausschuss ist ein Antrag der CSU beschlossen worden, der die Grundlage der Stellungnahme dieses Parlaments darstellt. Die jetzige Debatte dient dazu,
dass die Anträge, die erneut beraten werden, abgelehnt werden.
Wie dem auch sei, Frau Kollegin Rupp hat heute dafür geworben, dass Kompromisse gefunden werden. Dies war im Ausschuss leider nicht möglich, weil Frau Kollegin Rupp erklärt hat, es werde so gemacht, wie sie es wolle; etwas anderes gebe es nicht. Das ist eine Vorgehensweise, die als wenig erfolgversprechend anzusehen ist. Daher haben wir uns auch schwergetan, einen Weg zueinander zu finden.
Ansonsten wird natürlich begrüßt, dass es die Europäische Bürgerinitiative gibt. Im Rahmen des Konsultationsprozesses haben wir uns daran beteiligt.
Im Zuge dessen waren im Ausschuss einige Fragen kontrovers, von denen ich aber glaube, dass es nicht nur die eine Wahrheit gibt, die eben dargestellt worden ist.
Ich gebe Ihnen einmal etwas zum Rechnen. In dem jeweiligen Land müssen 0,2 % der Bevölkerung unterschreiben. Frau Kollegin Kamm hat aber gerade von Millionen geredet, die allein in Deutschland unterschreiben müssten. Vielleicht unterliege ich einem Rechenfehler. Aber ich unterstelle für die Bundesrepublik Deutschland einmal eine Bevölkerung von 80 Millionen Einwohnern. Nach der alten Rechnung ist ein Drittel nicht wahlberechtigt. Jetzt sage ich einmal großzügig, dass wir dann bei 50 Millionen Einwohnern landen. Bei dieser Zahl ist das Rechnen einfacher. 0,2 % von 50 Millionen ergeben bei mir 100.000. Aber vielleicht habe ich da einen Fehler gemacht. Vielleicht gibt es hier jemanden, der auf eine Million kommt.
Auf alle Fälle würden also bei uns 100.000 Unterschriften ausreichen. Europaweit brauchen wir insgesamt eine Million.
Wir sollten einmal daran denken, dass es vor Kurzem im Rahmen der Vorbereitung eines Volksbegehrens gelungen ist, dass 1,3 Millionen Unterschriften geleistet worden sind, und zwar nur im Freistaat Bayern, der nicht die vorhin genannten 80 Millionen Einwohner hat, sondern sich im unteren zweistelligen Millionenbereich bewegt. So können Sie vielleicht nachvollziehen, dass die Zahl von 0,2 oder 0,1 % nicht so entscheidend ist, um zu bewerten, ob es eine ausreichende Beteiligung geben wird oder nicht. 0,2 % ist eine durchaus vertretbare Zahl. Deshalb haben wir uns im Ausschuss dafür entschieden.
Was das Alter anlangt, ab dem man sich beteiligen darf, so ist es wirklich fair, zu sagen: Wir orientieren uns an dem Alter, das in den einzelnen Staaten der Europäischen Union für die Wahl zum Europäischen Parlament vorgeschrieben ist. Das ist eine Lösung, die jedem
Staat die Regelung im Rahmen seiner Souveränität überlässt und niemandem vorgreift. Damit geriert sich auf europäischer Ebene niemand besserwisserisch. Vielmehr soll es jeder Staat so machen, wie er es für sein eigenes Land entschieden hat.
Nachdem wir uns für die genannte Lösung entschieden und sie im Ausschuss mehrheitlich durchgesetzt haben, bestand heute für die Opposition die Möglichkeit, ihre Position so darzustellen, wie sie sie gern verwirklicht sähe.
Inwiefern das mit dem Verfahren nach § 151 der Geschäftsordnung vernünftig in Einklang zu bringen ist, Frau Vizepräsidentin, bitte ich einmal im Ältestenrat zu prüfen. Es ist kurios, dass auf der einen Seite nach § 151 im Ausschuss statt in der Vollversammlung beschlossen wird. So ist es jetzt geschehen. Dann kommt die Opposition mit den Anträgen, die abgelehnt worden sind, um sie hier zur Debatte zu stellen und das Thema hier aufs Tapet zu bringen.
- Ich halte dieses Verfahren für grundsätzlich überdenkenswert; denn ich bin nicht dafür, dass man auf der einen Seite im Ausschuss verbindlich entscheidet und dann auf der anderen Seite die Geschichte wieder ins Plenum zieht.
- Ich erlaube mir trotzdem zu bemerken, dass ich das nicht für besonders intelligent halte.