Andreas Schalk

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(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, Sie haben selber gesagt, Ihrerseits wurden bereits Anfragen gestellt. Diese Anfragen sind auch beantwortet worden. An dem Sachstand hat sich eigentlich wenig geändert. Das komplette Vorgehen entspricht einer absoluten Einhaltung rechtsstaatlicher Standards. Das Landesamt für Denkmalpflege ist für die Überprüfung und Einhaltung der Auflagen zuständig, die an die hier gewährten öffentlichen Zuschüsse und Mittel gekoppelt sind. Das Landesamt für Denkmalpflege prüft derzeit diese Mittelverwendung. Diese Prüfung läuft noch. Insofern kann man dazu zum jetzigen Zeitpunkt relativ wenig sagen. Es ist nämlich nicht Aufgabe des Landtags, diese Überprüfung vorzunehmen, sondern Aufgabe des Landesamts.
Wenn zu Unrecht Mittel ausgeschüttet worden sein sollten, wenn sich herausstellen sollte, dass die Auflagen, die mit diesen Mitteln verbunden sind, nicht erfüllt worden sind, dann wird es auch, wie es bei solchen Verfahren hundert- und tausendfach vorkommt, zu einer Rückführung der Mittel kommen müssen. Aber wie gesagt: Das obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege, und ich finde, wir sollten das Ergebnis dieser Prüfung zunächst einmal abwarten. Insofern ändert Ihr Berichtsantrag, dem wir nicht zustimmen werden, nichts daran; denn im Grunde genommen gibt es dazu nichts zu berichten.
Vielleicht bedenken Sie, dass es hier wie in vielen anderen Fällen auch um eine Privatperson geht. Viele Bürger bekommen öffentliche Mittel, beispielsweise um Denkmäler zu erhalten und zu sanieren. Nicht alle diese Bürger zitieren wir hier sozusagen vor den Landtag bzw. nicht mit allen diesen Fällen beschäftigen wir uns hier im Landtag. Das hat auch einen guten Grund: Weil es auf dieser öffentlichen Plattform eigentlich unwürdig ist, diese einzelnen Personen hier abzukanzeln oder ihr Verhalten in irgendeiner Weise zu kommentieren.
Wie bitte?
Die Vorwürfe, die Sie aus Ihren Reihen auch in den Medien erheben, sind schon relativ saftig. Dabei wird nicht mehr eine Rückfrage gestellt, sondern dabei schwingen ganz klare Vorwürfe mit. Wir sollten uns sehr zurückhalten, solche Einzelfälle und solche einzelnen Personen in der parlamentarischen Diskussion an den Pranger zu stellen. Das wäre auch dieses Par
laments nicht würdig. Es handelt sich um Einzelfälle. Mit ihnen hat sich das zuständige Amt zu befassen, und es hat die Aufklärung herbeizuführen. Aber es ist nicht Sache des Landtags, sich jeden einzelnen dieser Fälle vorzunehmen, auch wenn dieser Fall – das billige ich Ihnen durchaus zu – von gewisser medialer Brisanz ist und Sie sich dabei medial gut profilieren können.
Ich habe mich gefragt, warum sich die Sozialdemokratie hier im Haus mit Empörung gerade mit diesem Fall beschäftigt. Mir ist, ehrlich gesagt, dazu keine schlüssige Erklärung eingefallen. Möglicherweise – das ist eine Theorie, die man dazu haben kann – liegt es daran, dass es in der Kommune erhebliche Dissonanzen gibt zwischen dem Bürgermeister, der Ihrer Partei, der Sozialdemokratie, angehört, und dem Grafen, dem das Schloss gehört. Möglicherweise wollen Sie hier Ihrem SPD-Bürgermeister landespolitische Schützenhilfe geben; denn ganz offensichtlich bestehen hier erhebliche klimatische Schwierigkeiten, die im Persönlichen liegen.
Man könnte auch ganz andere Erklärungsversuche finden; ich will das nicht tun: Seit dem Godesberger Programm kann es jedenfalls nicht mehr der Fall sein, dass die SPD irgendwelche Ständekämpfe mit dem Adel aufleben lassen will. Das glaube ich jetzt nicht.
Das war nur im Scherz gesagt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach der Behandlung dieses Antrags im Ausschuss, bei der der Antrag abgelehnt wurde, ziehen Sie die Angelegenheit noch ins Plenum hoch. Das bestätigt mir, dass es offensichtlich keine Themen gibt, mit denen Sie sich als Opposition befassen können, und Sie keine Angriffspunkte gegenüber der Staatsregierung finden.
Insofern war die Debatte darüber zumindest für eines hilfreich: nämlich für die Klarstellung, dass Bayern ganz offensichtlich hervorragend regiert wird.
– Oh, oh, oh, jetzt fahren Sie aber schwere Geschütze auf, Kollege Scheuenstuhl.
Solche Vorwürfe zu erheben! Sie sollten sich mal gut überlegen, was Sie da tun!
Solche Vorwürfe gegen unbescholtene Bürger sind schon in ihrem Stil indiskutabel, verehrter Kollege!
Wenn sich der Kollege Scheuenstuhl wieder beruhigt hat, gehe ich gern auf das ein, was die Frau Kollegin Schmitt-Bussinger gesagt hat. – Frau Kollegin, es ist doch klar: Das Landesamt für Denkmalpflege muss logischerweise prüfen. Diese Prüfung läuft. Und bevor diese Prüfung zu einem Ergebnis kommt, bringen uns doch all die Berichte, die Sie einfordern, nichts. Lassen wir doch einfach mal die Behörden, die dafür zuständig sind, ihre Arbeit machen. Und wenn
diese Arbeit zu einem Ende gekommen ist und ein endgültiges Ergebnis klar bewertbar ist, dann sehen wir weiter, und dann wird mit Sicherheit die Staatsverwaltung entsprechend handeln. Ich habe es vorhin ausgeführt: Wenn hier Mittel zu Unrecht verwendet wurden, dann müssen sie zurückgeführt werden. Das ist völlig klar. Dazu stehen, glaube ich, wir alle hier in diesem Haus. Aber lassen wir doch vorher das Landesamt mal seine Arbeit machen.
Frau Präsidentin, verehrte Kollegen! Nürnberg hat eine große Geschichte als Industriestandort, insbesondere im Bereich der technischen Industrie. Insofern ist es ein gutes, richtiges Ziel, die Technische Fakultät in dem Ballungsraum Nürnberg-Erlangen unter dem Dach eines großen, in sich stimmigen Konzepts am Standort Nürnberg zusammenzufassen. Das Konzept wurde erarbeitet; es existiert also. Auf dieser Basis wurde alles Weitere gemacht. Daher verstehe ich nicht ganz, warum Sie nach einem Konzept schreien. Die Möglichkeit, das AEG-Gelände – das ist ohne jede Frage eine tolle Option – in Verbindung mit dem Energie Campus zu nutzen – Frau Schmitt-Bussinger, Sie haben es schon angesprochen –, ist bei ihrer Realisierung gescheitert. Das muss man ganz offen so sehen. Mit Visionen ist es aber oftmals so, dass sie im Endeffekt leider nicht zu verwirklichen sind.
Woran ist diese Möglichkeit gescheitert? – Es gab Altlasten, die man im Detail untersuchen musste. Im Laufe der Verhandlungen gab es seitens der Hochschulen andere Vorstellungen über die erforderlichen Räume, wozu das Grundstück, wie sich im Laufe der Verhandlungen herausgestellt hat, nicht gepasst hat. Ganz am Ende spielte auch der Preis eine Rolle. Bei Verhandlungen über den Kauf einer Immobilie wird man sich am Ende oft nicht über den Preis einig. Das ist ein ganz normaler Vorgang, der überhaupt nicht in irgendeiner Form bedenklich, schlimm oder sonst etwas ist. Das ist ganz normal.
Ich weiß nicht, was Sie gewollt hätten. Hätten Sie gewollt, dass wir am Ende überteuerte Immobilien kaufen, die wir abreißen müssen? – Ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist. Ich halte es in einer solchen Situation für besser, sich auf die Suche nach einem neuen Standort zu machen. Wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass der Standort für das Konzept passen muss und nicht umgekehrt.
Die Oppositionsparteien im Landtag versuchen ganz offensichtlich, diesen Vorgang in irgendeiner Weise zu skandalisieren. Darüber, warum sie das tun, kann man spekulieren. Liegt es vielleicht an einer gewissen Verzweiflung? – Nach den Umfrageergebnissen der letzten Wochen sollte die Opposition doch einmal aus dem Quark kommen. Deshalb könnte man es sich so erklären, dass Sie eine gewisse Profilierungsabsicht haben. Die Forderungen nach ständigen Wasserstandsmeldungen, wie sie in den Anträgen dargelegt sind, halte ich nicht für sinnvoll. Sie sind deswegen nicht sinnvoll, weil es die Realisierungschancen schmälern würde, wenn man über jeden Gedanken und jede Idee von Arealen, die im Raum stehen, über
all öffentlich diskutieren und hier im Plenum öffentlich berichten muss. Das verstehe ich nicht. Das ist dem ganzen Projekt nicht dienlich.
Sie fragen auch nach dem Zeitplan. Ich glaube, dass der Zeitplan nur schwer abgeschätzt werden kann, weil es eben darum geht, ein geeignetes Grundstück zu bekommen. Wenn es ein geeignetes Grundstück gibt, kann man diesen Weg weitergehen. Deshalb ist die Frage nach einem fixen Zeitplan, den Sie von der Staatsregierung genannt haben wollen, relativ schwer zu beantworten. Das wissen Sie auch, aber Sie fragen, nicht weil Sie an der Sache interessiert sind, sondern Sie fragen, weil Sie uns gerne politisch beschimpfen wollen.
Das Projekt, um das es hier geht, ist ein langfristiges Projekt für die gesamte Region, und als solches sollte es auch begriffen werden. Wenn man es als langfristiges Projekt begreift, ist es auch richtig, sich Zeit zu nehmen, um die erforderlichen Schritte seriös und sachlich zu gehen. Herr Prof. Bauer, Sie hatten davon gesprochen, dass eine ganze Generation an Studierenden versemmelt würde. Ich glaube, Sie haben diesen Begriff verwendet, ich bin mir aber nicht mehr ganz sicher. Jedenfalls ist es völlig albern, so etwas zu behaupten; denn jedes Bauprojekt in dieser Größenordnung erfordert nun einmal eine gewisse Zeit. Auch das wissen Sie, aber Sie sagen das so kritisch ja aus anderen Gründen.
Die Verantwortlichen sollte man jetzt arbeiten lassen. Das sind die Vertreter der Staatsregierung und die Vertreter der Hochschulen vor Ort. Wenn das Projekt dann realisiert wird, können Sie das Ergebnis bestaunen. Jetzt im Landtag ständig dazwischenzugackern, bringt nichts.
Dieses Projekt zu verwirklichen, ist nicht Aufgabe des Landtags, sondern Aufgabe der Staatsregierung. Ihre Empörung zeigt letztlich auch, dass ich Ihnen auf die Schliche gekommen bin, dass es Ihnen nur um eine öffentliche Skandalisierung geht. Das zeigen Ihre Reaktionen ganz deutlich.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, besonders erschreckend ist an diesem Vorgang das Misstrauen der SPD gegenüber ihrem eigenen Oberbürgermeister Maly, der bei allen Gesprächen, Verhandlungen und Entwicklungen intensiv eingebunden ist. Es irritiert die Menschen schon, wenn der eine Sozialdemokrat vor Ort zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung um die Realisierung des Projekts kämpft, die Parteikollegen im Bayerischen Landtag aber einen
Strich durch die Rechnung machen wollen. Das passt nicht zusammen. Umgekehrt ist es für mich doch beruhigend, dass Sie offensichtlich keine allzu dringenden Probleme haben, wenn das für Sie der Grund für einen Dringlichkeitsantrag hier im Plenum ist. Sehr interessant finde ich, dass wir über das Thema morgen im Ausschuss reden, die FREIEN WÄHLER aber heute noch einen Dringlichkeitsantrag stellen. Das ist doch irgendwie albern.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird Sie nicht verwundern, dass die CSU alle Anträge ablehnt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Zacharias, Sie haben beklagt, dass der Minister heute nicht da ist. Er war das letzte Mal da, als der Tagesordnungspunkt aufgerufen werden sollte. Dass es dann zu einer Terminverschiebung kommt, kann passieren. Die Mitglieder der Staatsregierung haben vielfältige Aufgaben, und heute ist der Vertreter des Ministers in der Person des Staatssekretärs hier.
Zur Sache: Sie haben viel über die Ausstattung von Hochschulen ganz allgemein philosophiert, über AStA und so weiter. Wir sollten einmal zu dem Thema kommen, das eigentlich Kern des Gesetzentwurfs ist, zur Frage, wie wir die Zahl der Studienabbrüche vermindern können. Das hat jetzt nichts mit AStA und Co. zu tun. Das Ziel, die Zahl der Studienabbrüche zu reduzieren, sollten wir in diesem Haus alle gemeinsam verfolgen. Dabei müssen wir uns aber mit der Frage beschäftigen, wie wir die Eignung junger Menschen für ein bestimmtes Studienfach ermitteln und dementsprechend junge Menschen von einem Studiengang, der für sie nicht geeignet ist, fernhalten können. Diese Frage ist nicht neu. Trotzdem bricht derzeit rund ein Drittel der Studierenden in Deutschland das Studium vorzeitig ab. Zwar schwankte diese Zahl aufgrund der in der Vergangenheit nicht immer vollständigen Studienverlaufsstatistiken, was datenschutzrechtliche Gründe hatte. Seit der Änderung des Hochschulstatistikgesetzes gibt es aber eine Neuerung. Man kann jetzt die Studienverläufe der Studierenden, wenn auch anonymisiert, deutlich besser verfolgen. Dementsprechend kann man auch die verschiedenen Biographien der Studierenden aufzeigen.
Das Ziel, eine höhere Studienerfolgsquote zu erreichen, verfolgen auch wir. Dazu brauchen wir eine ganze Reihe von Instrumenten. Eines dieser Instrumente, das wir hierfür gut verwenden könnten, ist eben schon vor Aufnahme des Studiums ein Abgleich der Neigungen und Fähigkeiten mit den Anforderungen, die der Studiengang mit sich bringt. Flapsig formuliert heißt das – Der Herr Staatssekretär hat es vorhin schon einmal in dieser Richtung formuliert, aber etwas weniger zugespitzt: Wer Musik studieren möchte, bisher aber noch nie ein Instrument in der Hand hatte und keine Noten lesen kann, ist vielleicht für diesen Studiengang nicht geeignet.
Vielen Dank für diesen sehr qualifizierten Beitrag! Das zeigt einmal wieder, wie sehr Sie sich mit der Sache beschäftigt haben.
Wie gerade schon erwähnt, gibt es seit vielen Jahren Eignungsfeststellungsverfahren, bei denen die Studierenden, die die Tests nicht bestehen, auch nicht zum Studium zugelassen werden. Dagegen gab es verfassungsrechtliche Bedenken. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof mahnt zu einer restriktiven Anwendung und sieht diese Verfahren kritisch. Jetzt wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Hochschulverbünde, der betroffenen Hochschulen und des
Ministeriums eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, wie man diese Eignungsfeststellungsverfahren rechtssicher gestalten kann.
Wir brauchen aber auch andere Instrumente. Eine weitere Möglichkeit sind die sogenannten Studienorientierungsverfahren, die wir mit dieser Gesetzesänderung auf den Weg bringen wollen bzw. für die wir die Rechtsgrundlage schaffen wollen. Diese Studienorientierungsverfahren haben auch keine ausschließende Wirkung, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Frau Zacharias, den Kollegen von der SPD, die gemeinsam mit Ihnen schon lange Hochschulpolitik betreiben, war die Freiwilligkeit immer sehr wichtig. Deshalb sollten Sie diesen Gesetzentwurf begrüßen und bejubeln.
Die Studienbewerberinnen und -bewerber müssen sich bei dem Studienorientierungsverfahren bereits vorab, aber verpflichtend mit den Anforderungen eines Studiengangs beschäftigen, um ihre Neigungen und Begabungen damit abzugleichen. Dazu – da gebe ich Ihnen völlig recht – muss natürlich auch eine Form von Beratung aufgebaut werden. Wenn die Hochschule diese Verfahren nämlich nur in Form eines Tests durchführt und die Bewerber dann im luftleeren Raum hängen lässt, hätte dieser Test kein Ergebnis. Die Studienberatung gibt es bereits. Deshalb muss man diese Studieninformation verpflichtend einführen können.
Solche Orientierungsverfahren haben auch viele Vorteile für alle Beteiligten. Zum einen kann bereits im Vorfeld abgeklärt werden, ob ein Studierender für eine bestimmte Fachrichtung geeignet ist. Wenn er es nicht ist, können ihm Frustration und Überforderungsgefühle möglicherweise erspart werden. Wenn man dem Studierenden rechtzeitig sagt, dass das Fach nichts für ihn ist, erspart man ihm auch eine spätere Perspektivlosigkeit, wenn das Studium nicht zum gewünschten Ende gebracht werden kann.
Darüber hinaus kann ich auch den anderen Studenten, die diesen Studiengang wählen, überfüllte Hörsäle, überbelegte Seminare etc. – sie kennen das alles – ersparen, weil dann hoffentlich nur diejenigen studieren, die für das jeweilige Fach geeignet sind. Davon profitieren am Ende auch die Hochschulen; denn es kann davon ausgegangen werden, dass die Motivation der Studierenden, die für ein bestimmtes Studienfach geeignet sind, höher ist, sodass sie sich mit dem Studiengang auch besser identifizieren können.
Schließlich ersparen sich Staat und Gesellschaft viel Geld, wenn Menschen nicht auf einem Holzweg in die
Ergebnislosigkeit studieren und das Studium möglicherweise nicht erfolgreich zu Ende gebracht werden kann. Wenn wir bereits vorher die Menschen von einem Studium abhalten, müssen wir später niemanden, der gescheitert ist, als Gesellschaft auffangen. Wir müssen dann auch das Sozialsystem nicht belasten.
Die Palette der verfügbaren Instrumente für einen erfolgreichen Studienverlauf wird also mit dieser Gesetzänderung in keiner Weise negativ beeinflusst. Ganz im Gegenteil, Frau Zacharias, es kommt ein guter und richtiger Zusatz in das Gesetz. Das Gesetz wird bedarfsgerecht erweitert. Das ist verfassungsrechtlich völlig unproblematisch. Wir wollen den an einem Studium Interessierten jede Form von Starthilfe und Beratung geben, um Fehlgriffe bei der Studienwahl zu verhindern.
Im Übrigen darf ich Ihnen noch Folgendes sagen: Sie hatten vorhin angesprochen, dass die Studienberatung an den Schulen anzusetzen wäre. Diese Angebote gibt es längst. Für mich persönlich kann ich sagen, dass ich so etwas an der Schule gehabt habe. Bei mir gab es Studientage. Das Problem dabei ist aber, dass diese Studientage von den einzelnen Schulen angeboten und die Schüler dorthin geschickt werden müssen. Diese Angebote gibt es zumindest in Mittelfranken mehrfach. Die Schulleiter müssen die Schüler hierfür aber auch freistellen bzw. die Studienberatung als Priorität sehen. Aus dieser Verantwortung können die Schulleiter und Lehrkräfte nicht entlassen werden.
Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Er verfolgt das Anliegen, dass wir künftig alle etwas ruhiger schlafen können, weil wir Studierende davon abhalten, in die Ergebnislosigkeit hineinzustudieren, weil sie vorher eine vernünftige Beratung hatten und sich vorher mit dem Studienfach ohne Zwang und Leistungsdruck gut auseinandersetzen und ihre Eignungen ganz neutral prüfen konnten. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Frau Zacharias, wir sind uns in dieser Frage einig, und deswegen sollten wir auch an einem Strang ziehen. Ich freue mich schon auf die Diskussion morgen früh im Ausschuss.
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Zacharias, Sie haben darauf hingewiesen – das möchte ich eingangs erwähnen –, dass der Kulturfonds immer von einer politischen Mehrheit abgesegnet werden muss. Das haben Sie kritisiert. Dieses Prinzip nennt sich Demokratie. Vielleicht das nur als kleiner Hinweis.
Frau Zacharias, ich war doch gar nicht unfreundlich; ich habe Ihnen nur etwas erklärt.
Frau Zacharias, Sie haben auch gesagt, dass Sie ein großer Fan des Kulturfonds seien. Ich glaube, darin sind wir uns wieder einig. Wir sind also nicht in allen Punkten unterschiedlicher Ansicht.
Es lohnt sich allerdings, manchen Punkt Ihres Antrags genauer zu betrachten. Sie wollen die Bagatellgrenze von 10.000 auf 5.000 Euro senken. Das klingt zunächst zweifellos gut.
Das sagen Sie; wir sehen das ein bisschen anders. – Das Problem ist nämlich, dass man eine Balance zwischen den Belangen der Praktikabilität auf der einen Seite und der Kleinteiligkeit, die wir uns alle wünschen, auf der anderen Seite finden muss. Die Grenze von 5.000 Euro hat sich, wie Sie mit Blick auf Staatssekretär Sibler schon erwähnt haben, als sehr verwaltungsintensiv herausgestellt. Mehr Bürokratie an dieser Stelle kann uns wohl allen nicht gefallen. Im Übrigen gibt es draußen in den Kommunen noch eine örtliche Kulturpflege. Was die kleineren Beträge angeht, so weiß ich aus eigener kommunalpolitischer Erfahrung, dass die Kommunen sehr oft fördernd eingreifen.
Eine weitere Forderung Ihrerseits zielt darauf ab, zwei Bewilligungstermine pro Jahr vorzusehen. Auch das klingt zunächst einmal sehr gut. Ein praktisches Problem haben wir aber auch hier: Die zur Verfügung stehenden Mittel müssten dann irgendwie auf zwei Tranchen aufgeteilt werden. Es könnte dazu kommen, dass Anträge abgelehnt werden müssten, weil das Budget im ersten Halbjahr nicht reicht, obwohl im zweiten Halbjahr möglicherweise noch etwas übrig ist. Das führt nur zu mehr bürokratischem Aufwand. Letztlich würde die Bewilligung des Antrags zum Glücksspiel, da sie davon abhinge, wann man seinen Antrag stellt.
Im Übrigen darf man erwähnen, dass eine ausgewogene und sachliche Mittelbewilligung dann besonders erfolgreich ist, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang aller Anträge steht.
Der dritte Punkt, den Sie ansprechen, betrifft die Herausnahme der Renovierungs- und Umbaumaßnahmen von Klöstern und Kirchenbauten sowie aus dem
Bereich des Denkmalschutzes aus dem Förderkatalog des Kulturfonds. Nach genauer Betrachtung stellen wir fest, dass es sinnvoll ist, dass diese Bereiche im Förderkatalog verbleiben. Zum einen ist es nach aller Erfahrung kein allzu hoher Betrag, der dafür aufgewendet wird; 6,1 % waren es im vergangenen Jahr. Das ist wirklich nicht übertrieben viel. Die Instandsetzung herausragender Baudenkmäler – dazu gehören Kirchen – gehört aber zu den wichtigen Zielen des Kulturfonds. Daher unterstützen wir dies. Gleiches gilt für die Denkmalpflege. Ich denke, deshalb ist es richtig, dass das drinbleibt. Es trägt zur Flexibilität des gesamten Kulturfonds bei.
Ein weiterer Punkt, den Sie ansprechen, ist die Forderung nach mehr Öffentlichkeitsarbeit. Da sind wir noch am ehesten beieinander. Das wird in den Regierungen sehr unterschiedlich gehandhabt. Da gibt es gute Beispiele. Ich glaube aber nicht, dass dafür dieser Antrag erforderlich ist, sondern die Regierungen könnten das auch ohne einen solchen Antrag in Eigenverantwortung durchführen.
Außerdem fordern Sie die Aufnahme von München und Nürnberg in den Kulturfonds.
Ich komme noch darauf zu sprechen, danke. – Die kulturelle Infrastruktur in diesen Ballungsräumen ist zweifellos hervorragend ausgestattet. Dorthin fließen erhebliche Mittel. Ich brauche es nicht zu erwähnen: staatliche Theater, Museen. Man könnte hier auch das Stichwort Konzertsäle anbringen. Dorthin fließen gigantische Beträge. Insofern brauchen wir uns über die kulturelle Szene in München und Nürnberg keine allzu großen Sorgen machen. Dort ist wirklich eine gute Ausstattung vorhanden. Das Prinzip dieses Kulturfonds war es gerade, die dezentrale Versorgung in den ländlichen Räumen sicherzustellen und Mittel in allen Landesteilen Bayerns auszugeben. Die Prinzipien sind regionale Vielfalt, Dezentralität und Subsidiarität. Diese Stärke und dieses Grundprinzip des Kulturfonds sollten erhalten bleiben; denn zwangsläufig wäre mit einer Aufnahme Münchens und Nürnbergs eine Reduzierung der Mittel verbunden, die dann noch für die anderen Landesteile zur Verfügung stünden. Deshalb sind wir an dieser Stelle sehr kritisch. Im Übrigen darf ich den Hinweis auf die freie Szene ergänzen, den Sie mir gerade gegeben haben. "Freie Szene" ist ein zu unbestimmter Begriff, um ihn in einer solchen Regelung zu verankern.
Sie fordern in Ihrem Antrag Quoten für die Regierungsbezirke. Das finden wir nicht gut. Das ist kein sinnvoller Steuerungsmechanismus. Im Übrigen er
weckt dies den Eindruck, als ob Sie die Streichungen, die eine Aufnahme Münchens und Nürnbergs faktisch für die Landesteile Bayerns bedeuten würde, heilen wollten, indem Sie irgendwelche Quoten einführen. Ich glaube nicht, dass das sinnvoll ist. Der Qualitätsgedanke macht hier Sinn. Die künstlerische Qualität sollte nach wie vor die ausschlaggebende Maßgabe sein. Man sollte keine Verteilung nach irgendwelchen Quoten praktizieren.
Sehr geehrte Frau Zacharias, der Antrag klingt alles in allem sehr schön.
Wir haben darüber sehr intensiv diskutiert, haben uns aber, wie Sie wissen, dafür entschieden, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Der Antrag klingt zwar schön; aber bei intensiver Betrachtung bleibt leider nicht mehr allzu viel davon übrig, wie ich gerade ausgeführt habe. Sie sehen mir nach, wenn ich etwas flapsig bin: Er wirkt wie der in Buchstaben gefasste Wunsch nach einer Profilierung gegenüber der Münchner Kulturszene. Eine Zustimmung zu diesem Antrag wäre sehr schlecht für den ländlichen Raum. Wir verpflichten uns hier gerade dem ländlichen Raum in besonderer Weise. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Frau Zacharias, ganz offensichtlich versuchen Sie hier, in die Fußstapfen Ihres Parteifreundes Ude zu treten, der mit dem ländlichen Raum ebenfalls immer wieder seine Identifikationsschwierigkeiten hatte. Wie gesagt, wir lehnen den Antrag aus den genannten Gründen ab.