Christine Haderthauer
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Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist nicht zielführend. Auch wenn er nur ein Prüfantrag ist, werden wir ihm nicht zustimmen. Der Antrag ist aus mehreren Gründen nicht zielführend. Wir lehnen ihn nicht nur deshalb ab, weil Nordrhein-Westfalen noch nie ein gutes Vorbild für Bayern gewesen ist.
Der Hinweis auf Nordrhein-Westfalen war mit Sicherheit das schwächste Argument, Herr Kollege Ganserer. Ich möchte gleich noch das andere Vorbild, das Sie genannt haben, heranziehen, nämlich die Niederlande, die nach Ihrer Meinung europaweit Vorreiter bei den Radschnellwegen sind. Der zuständige Minister in Nordrhein-Westfalen, der die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes vor einigen Wochen in Erster Lesung dem Landtag vorgestellt hat, hat sich gerühmt, dass sogar nicht einmal die Niederlande die Straßenbaulast beim Land haben. Wenn die Situation bezüglich Radschnellwege in den Niederlanden so gut ist, ist es offenbar auch ganz sinnvoll, dass die Baulast vor Ort bleibt, nämlich dort, wo die Entscheidungen zu treffen sind.
Wir machen es in Bayern genauso. Wir haben keine Regelungslücke. Im Gegenteil, wir haben eine sehr sinnvolle Regelung, die auch für die Radschnellverbindungen gilt. Wenn sie einer Straße folgen, ist der Straßenbaulastträger dafür zuständig, der auch für die Straße zuständig ist. Wenn sie auf einer gesonderten
Trasse verlaufen, unterliegen sie der Baulast der Gemeinden. Das ist in Bayern sicherlich sinnvoll; denn anders als in Nordrhein-Westfalen profitieren unsere Kommunen von einer hervorragenden Unterstützung durch den Freistaat. Dass man in Nordrhein-Westfalen den Kommunen die Baulast abnimmt, weil die Kommunen so klamm sind, dass sich gar nichts tun würde, ist mir völlig klar. Wir fördern unsere Kommunen besser als jedes andere Land, und deswegen sind wir sicher, dass sie auch die Radschnellwege hervorragend realisieren können.
Anders als Sie, die GRÜNEN, trauen wir unseren Kommunen etwas zu. Wir wollen ihnen nichts vorschreiben, sondern wir sagen: Verwirklicht diese guten und von uns auch sehr geschätzten Radschnellwege nach eurer eigenen Priorität. So manche Gemeinde, die von unserer FAG-Förderung profitiert, wird sich freuen, dass sie nach ihren Prioritäten zusammen mit anderen Gemeinden diese Radschnellwege verwirklichen kann. Unsere Kommunen können auch sehr gut zusammenarbeiten. Das ist für die nicht so ein Problem, wie Sie es darstellen. Sie beweisen jeden Tag, dass sie das gut können. Vielleicht sind sie auch ganz froh, dass sie sich nicht den Prioritäten, die vom Freistaat zentral über ein Land gelegt würden, unterordnen müssen, sondern dass sie sich an den Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger orientieren können.
Vielleicht noch eine Ergänzung. Wir prüfen das ja auch gerade. Sie haben schon diese Machbarkeitsstudie erwähnt, an der sich der Freistaat mit 50 % beteiligt. Wir haben im Ausschuss gehört, dass bei dieser Machbarkeitsstudie auch die Frage der Baulastverteilung bereits geprüft wird. Das ist doch eigentlich eine tolle Sache: Da wird bereits geprüft.
Wir werden sehen, ob sich da neue Gesichtspunkte ergeben, die die Verlagerung der Baulast sinnvoll erscheinen lassen. Ich kann es mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Warten wir diese Studie ab, die das Innenministerium finanziert, und wenn sich dann etwas Neues ergibt, können wir noch einmal darüber reden. Aber Ihr Antrag ist auf jeden Fall abzulehnen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich werde vor allem zu den drei Anträgen, die wir im Wirtschaftsausschuss behandelt haben, Stellung nehmen. Dabei geht es insbesondere um den Antrag zum Thema Textilbündnis, der von Herrn Kollegen Dr. Fahn angesprochen wurde, und um die Anträge zum Thema Beachtung der Menschenrechte bei wirtschaftlicher Betätigung.
Eines möchte ich vorausschicken: Das Ziel, dass die Akteure in unserem Land und im Ausland die Menschenrechte achten und beachten, ist völlig unstreitig. In dieser Frage sind wir uns völlig einig. Diese Feststellung ist mir wichtig, weil ich gleich erklären werde, warum wir diesen Anträgen dennoch nicht zustimmen werden. Ich möchte klar zum Ausdruck bringen, dass es sich hier um ein hehres Ziel handelt. Allerdings sind nicht alle Vorschläge, die mit dem Etikett "Beachtung der Menschenrechte" daherkommen, deswegen automatisch schon sinnvolle, gute und taugliche Maßnahmen.
Ganz kurz zu dem Antrag "Textilbündnis": Es ist ja nicht so, dass Unternehmen heute im rechtsfreien Raum agieren. Die Unternehmen haben sich vielmehr
an vielfältige Vorgaben zu halten, vor allem dann, wenn Entwicklungsländer in Herstellungsprozesse involviert sind. Ich möchte dies beispielhaft an der Beschaffung der Polizeiuniformen deutlich machen, die auch in diesem Antrag als Beispiel genannt sind. Sofern ein Staat, der auf der Liste der Länder steht, die von der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit erfasst sind, in die Herstellung involviert ist, müssen zwingende Anforderungen eingehalten werden, was durch Zertifikate belegt werden muss. Wir haben also bereits verpflichtende Vorgaben.
Jetzt sagen Sie: Das muss noch ein bisschen bekannter gemacht werden. – Aus dem Bericht der Wirtschaftsministerin zu diesem Thema wird deutlich, dass die Wirtschaftsministerin bei einer Vielzahl von Veranstaltungen für dieses Textilbündnis geworben hat. Die Informationen über das Textilbündnis sind öffentlich zugänglich und können überall abgerufen werden, zum Beispiel im Internet auf der Homepage www.textilbuendnis.com. Das ist der große Unterschied zu TTIP. Beim TTIP haben viele Menschen zu Recht moniert, dass sie sich nicht ordentlich informiert fühlten und dass es an Transparenz fehle. Beim Textilbündnis ist dagegen völlige Transparenz gegeben. Für textilproduzierende Firmen in Staaten, bei denen zu Recht auf die Menschenrechte geschaut wird, gibt es ganz klare Vorgaben.
In einem anderen Antrag geht es um das Thema "menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen bei Auslandsgeschäften". Ich halte es für gut, dass wir die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte haben, die zwar für den Staat verpflichtend sind, für die Unternehmen aber eine freiwillige Beachtung vorsehen. Die Bundesrepublik Deutschland wird eine freiwillige Beachtung dieser Leitlinien für Unternehmen einführen. Das ist ein Appell an die Unternehmerverantwortung. Wir sind der Meinung, dass dies richtig ist. Übrigens wird dies auch vom Bundeswirtschaftsminister unterstützt, der bekanntermaßen in der SPD ist. Das sollen nur Vorgaben und Empfehlungen sein, aber keine staatliche Verpflichtung.
Wie soll denn ein Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte bei sämtlichen Partnern und Zulieferern, von denen es im Ausland Waren bezieht, überwachen? Und dann soll dieses Unternehmen auch noch haften, also Auflagen und Strafen bekommen, wenn einer seiner Zulieferer in einem Fall die Menschenrechte möglicherweise nicht beachtet hat. Die Maßnahme, die Sie hier fordern, würde nichts anderes bewirken, als dass damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen massiv eingeschränkt würde. Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch vor unüberbrückbare bürokratische Hindernisse
gestellt. Deswegen sagen wir: Der Zweck, der mit diesen Anträgen erreicht werden soll, ist sicherlich gut. Wir lehnen jedoch eine gesetzliche Vorgabe für Unternehmen, ihre Partner zu kontrollieren, ab.
Ich möchte noch einen Aspekt hervorheben, weil immer gesagt wird, die Hauptfluchtursache seien die schlechten Standards. Gerade dem Engagement deutscher Unternehmen im Ausland ist es zu verdanken, dass in den Ländern, in denen sich unsere Unternehmen engagieren, sich die lokalen Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern. Unsere Unternehmen schaffen nämlich vor Ort die besseren Arbeitsplätze. Sie bieten bessere Bedingungen und Löhne an als die Unternehmen, die in diesen Ländern heimisch sind. Gerade bei den Zulieferern für deutsche Unternehmen, auf die diese Standards übertragen werden, stellen wir fest, dass diese die höchsten Arbeits- und Sozialstandards aufweisen. Sie tragen dazu bei, dass Fluchtursachen bekämpft werden.
Eine faktische Pflicht zur Einhaltung von Menschenrechten ist auch dadurch gegeben, dass die Exportgarantien, die sogenannten Hermesdeckungen, zwingend die Einhaltung von Menschenrechten und Sozialstandards verlangen. Dies gilt auch für andere Investitionsgarantien, die für ein Engagement im Ausland abgerufen werden können.
Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir dieses hehre Ziel nicht aus dem Auge verlieren. Die UN-Charta ist dafür ein guter Beitrag. Wir dürfen aber auch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und unsere Unternehmen in einer Art und Weise drangsalieren, die ihr lobenswertes Engagement im Ausland konterkarieren würde. Deswegen lehnen wir diese Anträge ab.
Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen!
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Ingenieurgesetz regelt, wer die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" führen darf. Wir beschäftigen uns mit diesem Gesetzentwurf heute in Zweiter Lesung, aber nicht deswegen, weil die Debatte so strittig gewesen wäre. Im Gegenteil, wir haben den Gesetzentwurf im federführenden Ausschuss ohne Gegenstimmen verabschiedet. Wir haben es aber geschafft, das Gesetz zwischen der Ersten und der Zweiten Lesung noch zu verbessern. Aus diesem Grunde erfolgt heute noch einmal eine Aussprache.
Hauptgegenstand des Gesetzes ist die Regelung der Verleihung dieser Berufsbezeichnung an Absolventen ausländischer Hochschulen; denn die Absolventen inländischer Hochschulen benötigen keine besondere gesetzliche Genehmigung, um den Titel "Ingenieur" führen zu dürfen.
Bei der Debatte über den Gesetzentwurf haben wir immer im Hinterkopf gehabt – das hat uns fraktionsübergreifend geeint –, dass wir einerseits bei allen Vereinheitlichungstendenzen in Europa das hohe Qualitätsniveau des deutschen Ingenieurwesens sichern wollen, dass wir auf der anderen Seite aber auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen im Ausland möglichst so regeln wollen, dass wir dabei keine nationalen Stolpersteine verlegen. Bei uns erlassen die Länder die Ingenieurgesetze. Deshalb müssen wir versuchen, möglichst national einheitliche Regelungen zu schaffen; denn es wäre eine Farce, wenn die Länder ausländische Abschlüsse unter unterschiedlichen Voraussetzungen anerkennen würden.
Diese beiden Ziele vor Augen, haben die Ausschussberatungen zwei Änderungen mit sich gebracht. Beide Änderungen sind durch Gespräche mit den Hochschulen zustande gekommen. Sie wurden von der Mehrheitsfraktion, also durch unsere Fraktion, über den Wissenschaftsausschuss eingebracht. An dieser Stelle möchte ich Herrn Kollegen Oliver Jörg danken, der mit seinem Fachwissen in den Gesprächen mit den Hochschulen ein gutes Ergebnis erzielt hat. Meiner Meinung nach hat das zu einer deutlichen Verbesserung bei der Konkretisierung des akademischen Hintergrundes geführt, den wir hier festmachen wollten.
In Artikel 1 wird das Berufsbild beschrieben. Dort soll jetzt zusätzlich aufgeführt werden, dass Ingenieurinnen und Ingenieure mit wissenschaftlichen Methoden und Instrumenten arbeiten. Das war wichtig, weil wir
ansonsten, wenn wir nur die Tätigkeiten beschrieben hätten, einen sehr technischen Eindruck hinterlassen würden und uns auf die Beschreibung der Praxis konzentriert hätten. Man könnte dann dem Missverständnis unterliegen, dass jemand, der eine Technikerausbildung gemacht hat, die Anerkennung als Ingenieur bekommt. In Artikel 4 haben wir aufgenommen, dass die Verordnungsermächtigung – Entsprechendes gilt für die Satzungsgenehmigung der Kammer – durch das federführende Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium wahrzunehmen ist.
In der Zeit zwischen der Ersten und der Zweiten Lesung haben wir auch ein anderes Thema, wie ich meine, befriedigend geklärt. Wir hatten die Diskussion über die hybriden Studiengänge. Frau Kollegin Karl hat sie in der Ersten Lesung zu Recht angesprochen. Wir haben versucht, eine Regelung zu finden, um deutlich zu machen, dass es uns wichtig ist, dass sich nur derjenige Ingenieur nennen darf, der einen wesentlichen Anteil an MINT-Inhalten im Studium hat. Im Wirtschaftsausschuss haben wir deshalb eine Protokollnotiz beschlossen, die ich hier auch vortragen möchte. Sie lautet, dass Artikel 2 des Gesetzes so vollzogen werden soll, dass Voraussetzung für das Führen der Berufsbezeichnung Wirtschaftsingenieur ist, dass derjenige einen Anteil von 40 % MINT-Fächer in seinem Studiengang gehabt hat. Dazu ergänzend möchte ich Folgendes sagen: Nach Mitteilung des Wissenschaftsministeriums erfüllen derzeit alle entsprechenden Studiengänge in Bayern diese Voraussetzungen.
Vonseiten der FREIEN WÄHLER – das möchte ich der Vollständigkeit halber erwähnen – kam noch der Hinweis der Bauvorlageberechtigung. Sie ist in der Bayerischen Bauordnung beziehungsweise im Baukammergesetz geregelt. Auch die Architektenkammer hat zur Konstruktion keine Einwände vorgebracht. Wir haben es deshalb nicht als notwendig angesehen, diesbezüglich eine Änderung des Bayerischen Ingenieurgesetzes vorzunehmen.
Kolleginnen und Kollegen, mit den beiden Änderungen im Sinne des Änderungsantrags, der hier mit aufgerufen ist, und den Ergänzungen mit der von mir vorgetragenen Protokollnotiz haben wir jetzt eine wirklich gute Lösung für die zu Recht aufgeworfenen Fragen gefunden. Wir stimmen deshalb nicht nur dem Gesetzentwurf der Staatsregierung, sondern selbstverständlich auch unserem Änderungsantrag zu.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Westphal hat den Gesetzentwurf der Staatsregierung völlig zutreffend und umfassend begründet. Ich möchte aber zum Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER zwei Gedanken äußern. Wir bewegen uns in der Diskussion zwischen dem Gesetzentwurf, mit dem der Reformationstag einmalig eingeführt werden soll, und dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER, mit dem dieser Tag dauerhaft als Feiertag verankert werden soll. Hier verschiebt sich die Perspektive, da der Eindruck entsteht, als wäre die einmalige Einführung dieses Feiertages eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Natürlich wollen wir politisch diese Einführung. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dies mit einem enormen Kraftakt für unsere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Bayern verbunden ist. Die Lohnfortzahlung für einen Tag kostet den Freistaat 70 Millionen Euro und die Kommunen 45 Millionen Euro. Wenn wir das einmal auf alle Unternehmen und Arbeitgeber in Bayern hochrechnen, landen wir bei circa 800 Millionen Euro. Das muss hier einfach einmal gesagt werden. Unsere Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erbringen hier einen ganz enormen Beitrag. Das möchte ich einmal hervorheben.
Deshalb erstaunt es mich umso mehr, dass sich die FREIEN WÄHLER, die sich ja immer als wirtschaftsfreundlich und mit einem Herz für kleine und mittlere Unternehmen inszenieren, mit diesem Antrag so leicht tun, der ja sogar vonseiten der Opposition als "Schnellschuss" bezeichnet worden ist. Offensichtlich haben sie dabei gar nicht im Blick, wie die Lebenswirklichkeit für kleine und mittelständische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aussieht.
Mir ist noch ein zweiter Gedanke wichtig. Herr Kollege Meyer, ich glaube Ihnen sofort, dass Ihnen die evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer frohlockend zuge
stimmt haben. Ich würde das an deren Stelle auch tun. Noch mehr Feiertage sind immer gut. Wenn jemand gefragt wird, ob er noch mehr von irgendetwas bekommen möchte, wird er immer Ja sagen. Wenn diese Leute aber ein bisschen nachdenken, werden sie eines merken: Sie haben eigentlich mit Ihrem Antrag der Evangelischen Kirche einen Bärendienst erwiesen.
Die Evangelische Kirche setzt ihre ganze Kraft vorrangig dafür ein, dass der Buß- und Bettag wieder eingeführt wird. Als Katholikin sage ich: Hier entsteht der Eindruck, dass Feiertage für die Evangelische Kirche austauschbar wären nach dem Motto: Wir nehmen, was wir kriegen.
Diese Diskussionen sind etwas merkwürdig. An Ihrer Stelle hätte ich es mir deshalb gut überlegt, ob ich diesen Antrag einbringe oder ob ich mir ein bisschen genauer überlege, in welche Richtung ich eigentlich will. Das ist aber wieder die klassische FREIE-WÄHLER-Politik, wie wir sie leider immer wieder erleben.
Ich möchte mit einem Zitat von Martin Luther enden, der uns recht gibt. Er sagt: Gott will keine faulen Müßiggänger haben, sondern man soll treulich und fleißig arbeiten.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Staatssekretär hat die Inhalte des Gesetzentwurfs bereits dargestellt. Ich möchte auf drei Aspekte näher eingehen, die im Rahmen der gesetzgeberischen Ausgestaltung zur Diskussion standen.
Zunächst noch einmal zur Erinnerung: Das Gesetzgebungsvorhaben hat ein Oberziel, nämlich die bessere Vergleichbarkeit und vor allem Übertragbarkeit von ausländischen Berufsabschlüssen. Deshalb gehört der Ingenieur jetzt auch zum Anwendungsbereich des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Vor diesem Hintergrund sollte es in der Tat kein Dauerzustand sein, dass es noch keine einheitliche nationale Regelung gibt. Denn gerade bei dem Mangelberuf Ingenieur müssen wir die nationale Mobilität zuvörderst im Auge haben, wenn wir uns jetzt schon mit der internationalen Mobilität beschäftigen. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass das bayerische Wirtschaftsministerium sich in der Abstimmung mit den anderen Ländern befindet und in der Wirtschaftsministerkonferenz das Ziel verfolgt, in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe eine Harmonisierung der diversen verschiedenen Länderregelungen herbeizuführen.
Ein paarmal ist gefordert worden, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen und zunächst eine Harmonisierung herbeizuführen, weil die Regelungen der Länder so unterschiedlich sind. Das ist richtigerweise
nicht gemacht worden; denn für die Umsetzung der EU-Richtlinie galt eine Frist, die jetzt im Januar abgelaufen ist. Deswegen und auch aus anderen Gründen halte ich es für richtig, dass Bayern mit diesem neuen Ingenieurgesetz die Weichen gestellt hat und dass man jetzt im Rahmen der Länderharmonisierung schaut, was sich bewährt hat und was wir auf nationaler Ebene zusammenbringen können.
Unsere Bitte lautet aber, und darüber werden wir auch im Ausschuss diskutieren: Bei aller Eigenständigkeit Bayerns darf gerade im Ingenieurwesen das Oberziel der Übertragbarkeit auf internationaler Ebene nicht durch nationale Stolperstellen konterkariert werden. Der Ingenieurberuf ist ein Beruf, der sehr von der Internationalität lebt.
Der zweite Aspekt: Gerade vor dem Hintergrund der internationalen Anerkennung gehen die gesetzgeberischen Entscheidungen auch in Bezug auf die Kritikpunkte, die im Rahmen der Verbandsanhörung gekommen sind, in die richtige Richtung. Sicherlich gibt es für jeden Einwand gute Gründe und berechtigte Interessen. Die gesetzgeberischen Entscheidungen, die getroffen worden sind, orientieren sich aber vorrangig daran, später eine Harmonisierung mit den anderen Ländern zu erzielen. Deswegen wurden beispielsweise bei der Beschreibung des Anwendungsbereichs, bei der Regelung über die Abgrenzung zu den reinen Naturwissenschaften genauso wie bei der Entscheidung über den Umgang mit den Wirtschaftsingenieuren – Frau Kollegin Karl, Sie haben es angesprochen, darüber werden wir sicherlich noch diskutieren – zunächst einmal die Regelungen gewählt, die auch in anderen Ländern gewählt worden sind, um eine nationale Einheitlichkeit anzustreben.
Das Gleiche gilt für den Bestandsschutz. Wenn zum Beispiel jemand ein Studium schon begonnen hat, stellt sich die Frage: Fällt er dann noch unter die alte Regelung oder schon unter die neue? Auch hat man sich dazu entschieden, eine Teilzuständigkeit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau einzuführen. Das ist gerade vor dem Hintergrund der Harmonisierung mit den anderen Ländern sachgerecht.
Kolleginnen und Kollegen, im Spannungsfeld zwischen dem Qualitätsniveau im deutschen Ingenieurwesen und dem Ziel der Anerkennung und Übertragbarkeit von Berufsabschlüssen im Ausland ist der vorliegende Gesetzentwurf ein gelungener Wurf. Das deutsche Ingenieurswesen hat über 150 Jahre eine beeindruckende Erfolgsgeschichte geschrieben. Bei aller Sympathie für europäische Vereinheitlichungsbemühungen sollten wir mit der Qualität der Ausbildung und den gebotenen Anforderungen an die Berufsbezeichnung dazu beitragen, dass der deutsche Mar
kenkern im Ingenieurwesen bei bestmöglicher Anerkennung ausländischer Abschlüsse erkennbar und erhalten bleibt. Das gewährleistet dieser Gesetzentwurf, und deshalb werden wir darüber auch im Ausschuss zustimmend diskutieren.