Volker Bauer
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank in die Richtung der Fraktion von
Christian Magerl. Aufgrund Ihres Antrages haben wir heute die Möglichkeit, den aktuell tatsächlich besorg niserregenden Zustand unserer bayerischen Wiesen brüter zu beleuchten, aber auch die vielschichtigen Ursachen und die aktuellen Aktivitäten der Staatsre gierung zu erörtern.
Ich habe die letzten drei Jahrzehnte als aktiver LBVler und kürzlich auch als Jäger bei KiebitzKartierungen und bei Kooperationsdialogen mit der Landwirtschaft meine Erfahrungen sammeln dürfen und auch einiges Positives für den Arten und Biotopschutz in Bayern erreichen können.
Es ist schön, dass sich der eine oder andere Kollege zum parlamentarischen Schutzheiligen von Kiebitz, Feldlerche und Co. aufschwingt. Sie können heute vieles tun, liebe Kolleginnen und Kollegen: den Willen und den Einsatz zum Erhalt der Wiesenbrüter können Sie mir, der CSUFraktion im Bayerischen Landtag und der Staatsregierung jedoch nicht absprechen.
Wiesenbrütende Vogelarten sind aufgrund vielfältiger Gefährdungen in den Brut, Durchzugs und Überwin terungsgebieten europaweit bedroht. Diese Erkennt nis ist leider nicht neu. Ich bin seit 30 Jahren aktives Mitglied des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern und habe das Problem bisher an anderer Stelle veror tet. In Frankreich und Italien werden jährlich Millionen Zugvögel geschossen, allein rund 400.000 Kiebitze im Jahr. Als aktiver Jäger und auch im Namen unserer bayerischen Jäger sage ich in Richtung unserer euro päischen Nachbarn und Nachbarländer: Angesichts unserer hiesigen Populationszahlen hat das, was in europäischen Nachbarländern geschieht, mit jagdli cher Tradition nicht mehr viel zu tun.
Wir diskutieren darüber, dass das Land Bayern mit rund 8.000 Kiebitzbrutpaaren beim Erhalt der Wiesen brüter versagt, obwohl in den letzten Jahren viel getan wurde. Der Freistaat verschreibt sich der nachhaltigen Sicherung der bayerischen Wiesenbrüterbestände nicht nur mit dem Biodiversitätsprogramm Bay ern 2030 aus dem Jahr 2008 oder dessen Fortführung NaturVielfaltBayern aus dem Jahr 2014, sondern auch ganz konkret mit der sogenannten Wiesenbrüter Agenda. Das LfU hat mit der fachlichen Analyse "35 Jahre Wiesenbrüterschutz in Bayern" bereits Handlungsoptionen aufgezeigt. Ebenfalls am LfU wurde eine fünfjährige Projektstelle eingerichtet, wel che die Grundlagenuntersuchungen und Umsetzungs und Monitoringprojekte sowie die ehrenamtliche Ge bietsbetreuung vorangebracht hat.
Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle meinen aktiven Kolleginnen und Kollegen, den Ehrenamtli chen beim LBV, der WildlandStiftung des BJV, aber
auch anderen, die sich aktiv ehrenamtlich hierfür ein setzen. Der Freistaat unterstützt sie und lässt sich diese Umsetzungs und Monitoringprojekte im Wie senbrüterschutz allein in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 510.000 Euro kosten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, nennen Sie mir ein rot oder grün geführtes Bundesland, das annähernd diesen Einsatz zeigt.
Maßnahmen der Landschaftspflege wie Grabenauf weitung, Entbuschung und Wiedervernässung tragen wie die Investitionsförderung mit Diversifizierung im Agrarinvestitionsprogramm des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereits dazu bei, Biodiversität unter anderem in Wiesenbrüterge bieten zu fördern. Wir haben im letzten Jahr die Mittel für das finanzstärkste Agrarumweltprogramm der Bundesrepublik Deutschland, das bayerische KULAP, um weitere 69 Millionen Euro auf nunmehr 520 Millio nen Euro erhöht und im neu aufgelegten Vertragsna turschutzprogramm 2015 die Prämien so angepasst, dass wiesenbrüterschonende Bewirtschaftung hono riert wird. Sie wird allerdings nicht aus ideologischer Zielsetzung honoriert, sondern weil die Mahd von innen nach außen oder der Einsatz von Messerbal ken, Balkenmähern und Co. mehr Aufwand bedeuten.
Werte Kollegen, unsere Landwirte im Freistaat Bayern ziehen mit. Die Fläche im Vertragsnaturschutzpro gramm wuchs auch im letzten Jahr um weitere 5.000 Hektar auf aktuell insgesamt 85.000 Hektar an. Auf 20.000 Hektar innerhalb der Wiesenbrüterkulisse kommen heute schon Maßnahmenkombinationen aus geeigneten Schnittzeitpunkten in Verbindung mit einer Bewirtschaftungsruhe bis zum Schnitt und einge schränkter Düngung zum Einsatz. Nur zur groben Ein ordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen: 20.000 Hek tar sind rund 40.000 Fußballfelder. Würden nicht die Landwirte, sondern unsere bayerischen Sportvereine diese Flächen pflegen, so müsste jeder Sportverein eine Fläche von neun Plätzen übernehmen.
Kurzum: Der Freistaat und die Landwirtschaft leisten hier bereits einiges. Ich weiß, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, dass Sie am liebsten den halben Freistaat Bayern landwirtschaftlich stilllegen würden.
Auch Ihr heutiger Antrag zu den Wiesenbrütern zielt wie so viele in den letzten Monaten darauf ab, den Ausgleich für Mindererträge bzw. Mehraufwand im Vertragsnaturschutz abzuschaffen. Nicht mehr Auf wand soll bezahlt werden, sondern ideologisch richt
iges Handeln, auch wenn dies EUrechtlich nicht mög lich ist. Werte Kollegen, Sie sagen: Die Zahlen in Bayern passen nicht, also tut die Regierung nichts.
Aber würde Bayern nur nach dem Prinzip "viel hilft viel" verfahren, ganz gleich, was um uns herum pas siert, so wäre das, lieber Kollege, eine Milchmädchen rechnung par excellence und würde dem Ganzen mit Sicherheit wenig helfen.
Heute ist jedoch erst einmal festzustellen, dass sich der Antrag auf die Ziele der WiesenbrüterAgenda be ruft und diese ohnehin bereits im Fokus der Bemü hungen der Staatsregierung stehen. Der Antrag läuft damit als zusätzlicher Impuls wieder einmal ins Leere und ist daher leider abzulehnen. Wir sollten stattdes sen gemeinsam mit den Landwirten das Grünland, welches aus Wiesenbrüterperspektive wertvoll und real bevölkert ist, erhalten und auf europäischer Ebene auf eine Reglementierung, auf ein Verbot der Bejagung hinwirken. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns Abgeordneten des Bayerischen Landtags fällt die verantwortungsvolle Aufgabe zu, Umwelt- und Verbraucherschutz zu gewährleisten und selbigen weiterzuentwickeln. Tragen können wir diese Verantwortung nur, weil wir uns auf hervorragend ausgebildete Experten in den Wasserwirtschaftsämtern, den Landesämtern und Ministerien verlassen können. Ich sage diesen Danke für ihren zuverlässigen und verantwortungsvollen Einsatz.
Ich erlebe bei den Gesprächen beispielsweise mit den Wasserwirtschaftsämtern sehr bodenständige und zuverlässige Mitarbeiter. Von keinem dieser in meinem Stimmkreis lebenden, wohnenden und arbeitenden Mitarbeiter wurde mir in den vergangenen Jahren ein akuter Handlungsbedarf signalisiert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass unser Wasser bayerisch bleibt. Im Freistaat Bayern werden daher nach wie vor 90 % des heimischen Trinkwassers aus 258 Grundwasserkörpern gewonnen. An 753 Messstellen an Fließgewässern mit mehr als 10 Hektar Einzugsgebiet wird außerdem die Nitratkonzentration von 913 Oberflächengewässern gemessen.
Ich glaube, man kann daher zwei Dinge mit Fug und Recht feststellen. Erstens. Das Netz der Messstationen im Freistaat Bayern ist dicht gezogen. Zweitens. Die verantwortlichen Behörden sorgen sich um die Qualität des Wassers in Bayern. Das mag offensichtlich nicht jeder glauben. Aber, lieber Kollege Scheuenstuhl, auch das ist euer gutes Recht als Opposition.
Immer wieder erbitten die Kollegen von den Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Umwelt und Verbraucherschutz und Gesundheit und Pflege ausführliche Zusammenstellungen der Messergebnisse und Maßnahmen und erhalten sie selbstverständlich.
Ich zitiere hier aus der Antwort der Staatskanzlei an den Kollegen Hartmann:
Die Staatsregierung legt höchste Priorität auf eine sorgfältige … Beantwortung parlamentarischer Anfragen … trotz der erheblichen Herausforderungen durch den kontinuierlichen Anstieg der Zahl und des Umfangs parlamentarischer Anfragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist noch sehr höflich dafür ausgedrückt, wie die Opposition die Ministerien und nachgelagerte Behörden mit Anfragen überzieht.
Mit jeder dieser Anfragen soll der Eindruck vermittelt werden, dass es akuten Handlungsbedarf gibt oder dass die Situation sogar noch viel schlimmer wird. Ich wiederhole mich, wenn ich sage: Auch das fällt unter legitime Oppositionsarbeit. Ich wiederhole mich auch, wenn ich sage, dass hier der Eindruck zu vermitteln versucht wird, dass Versäumnisse vorliegen. Das entspricht nicht der Situation im Freistaat.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Freistaat 913 Messstellen an Flusswasserkörpern. Was denken Sie, wie viele davon im Jahr 2014 Werte oberhalb der Umweltqualitätsnorm gemäß Oberflächengewässerverordnung aufwiesen? Es sind sage und schreibe 6 von 913 Flusswasserkörpermessstellen. Des Weiteren haben wir 258 Messstellen an Grundwasserkörpern im Freistaat. Was denken Sie, wie
viele davon punktuell, nicht flächendeckend, nur den mittleren Schwellenwert überschreiten? Es sind 48 Grundwasserkörper, nicht einmal ein Fünftel.
Jetzt sagt natürlich die Opposition, das sei zu viel. Aber das gehört natürlich zu ihrer Aufgabe. Dennoch muss ich darauf hinweisen, dass wir in Bayern eine konstante Situation bei der Nitratbelastung haben und dass wir in Bayern lediglich fünf Messstellen mit einem steigenden Trend haben, bei denen Handlungsbedarf besteht, also Maßnahmen zur Trendumkehr bei einem Schwellenwert von 37,5 Milligramm pro Liter erforderlich werden. Dem Kollegen Scheuenstuhl liegt also eine Betrachtung der Ist-Situation vor, die weniger der faktischen Lage entspricht als vielmehr dem politischen Wunsch, Versäumnisse und Handlungsbedarf der Behörden und Ministerien und letztlich der Regierung zu suggerieren.
An dem Antrag, lieber Kollege Scheuenstuhl, wird aber auch deutlich, wes Geistes Kind die SPD nun wirklich ist. Mir klingt noch das Echo des Versuchs der SPD in den Ohren, bei unseren Landwirten zu werben: Unterstützungsantrag und andere schön klingende Worte im Hinblick auf den aktuellen Milchpreis.
Mit dem heute diskutierten Antrag zeigt die SPD, wie wichtig ihr unsere bayerische Landwirtschaft wirklich ist. Mit dem heute diskutierten Antrag zeigt die SPD, dass sie im Zweifel der linken und grünen Verbotsideologie näher steht als den bayerischen Bauern.
Wieso sollte man sonst den Landwirten ohne Notwendigkeit ein gesetzlich verordnetes flächendeckendes Bewirtschaftungshemmnis aufbürden?
Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht der Stil der CSU. Wir stehen zu einer Politik der Ordnung, aber nicht zu einer Politik der Verbote. Wir stehen zu einer Politik der Verantwortung, aber nicht für eine Politik der Panikmache auf Kosten der bayerischen Landwirtschaft.
Wir stehen für eine Politik des ausgewogenen Verhältnisses zwischen notwendigem Grundwasserschutz und erforderlicher Düngung; denn wir wollen, dass auch für den Bürger, der nicht aufgrund von Ideologie und Einkommensklasse Stammkunde im Biomarkt ist, heimische Lebensmittel in guter Qualität und ausreichender Menge erzeugt werden können. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist auch eine Facette von Verbraucherschutz und Gerechtigkeit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich durfte vor einigen Wochen einen sehr konstruktiven Dialog zwischen Landwirtschaft und Umweltschützern in meinem Büro moderieren. Beide Seiten erzählten mir, welchen Erfolg vor allem die KULAP-Maßnahmen für den Höfebestand, aber auch für den Umweltschutz haben. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist unser Stil. Es geht uns darum, den Grundwasserschutz in Bayern kontinuierlich zu verbessern, und zwar dort, wo es angezeigt ist, dabei auf Dialog mit den Beteiligten zu setzen und Anreize zu schaffen, des Weiteren die heimische Lebensmittelerzeugung nicht noch schwerer zu machen, als sie eh schon ist. Das mag aufwendiger sein als die gesetzliche Keule, es mag aber auch nachhaltiger und wertvoller sein, da etwa KULAP-Maßnahmen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und ein konkret zu bezifferndes Minderungspotenzial besitzen. Das sind die wirksamen Maßnahmen, welche die Kollegen fordern. Wir haben diese bereits. Sie werden von der heimischen Landwirtschaft auch gut angenommen.
Abschließend noch ein Wort zur Wirkdauer von Maßnahmen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass Maßnahmen, die auf landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden, ihre Wirkung auf das Grundwasser erst mit Verzögerung entfalten. Der Weg potenzieller Belastungen von der Bodenpassage über das Sickerwasser bis ins Grundwasser ist abhängig von den hydrogeologischen Gegebenheiten und kann mehrere Jahre oder Jahrzehnte dauern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es nicht sinnvoll, im Monatsoder Jahresrhythmus Anträge zu stellen. Ihnen geht es nur darum, Unterstellungen zu machen und die Ministerien zu beschäftigen.
Abschließend kann ich Ihnen versichern: Das Wasser bleibt nicht nur bayerisch, sondern auch unser Lebensmittel Nummer eins, das wir gebührend schützen. Daher freue ich mich auf die Veröffentlichung "Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung: Nitrat und Pflanzenschutzmittel – Kurzbericht 2015" und die anschließende datenbasierte Diskussion im Ausschuss. Damit werden wir erwartungsgemäß den Antrag ablehnen.
Ich nehme das zur Kenntnis und antworte darauf. Dieser Sensibilisierungsprozess wird Jahre dauern. Uns allen ist bekannt, dass es problematische Hotspots gibt. Unter Umständen dauert es in dem einen oder anderen Gebiet etwas länger, bis alles ankommt. Deshalb sollte der Landwirtschaft keine Beratungsresistenz attestiert werden. Das wäre unfair.
Wer Beratung sucht, wird sie auch bekommen.
Wir werden alles dafür tun, um das Beratungsangebot stärker zu kommunizieren.
Ich weiß nicht, ob Sie da waren, als ich gesprochen habe. Vielleicht sind Sie heute später gekommen. Gerade habe ich die fünf problematischen Bereiche angesprochen, auf die reagiert wird. Bis sich die gewünschten Effekte einstellen, braucht es Zeit.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute vermeintlich wieder einmal um Gerechtigkeit. Es ist schon erstaunlich, wie oft die Kollegen der Opposition - absolut überparteilich - darüber entscheiden wollen, was gerecht ist. Manchmal habe ich den Eindruck, in den Augen der Kollegen der Opposition gelte: Gerecht ist, wenn der Bürger mehr zahlt. – Anders kann ich mir den heute vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der FREIEN WÄHLER zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes, den SPD und GRÜNE freundlicherweise unterstützen, nicht erklären. Es gehe schließlich, so Kollege Schuster, um nicht mehr und nicht weniger als darum, eine "Gerechtigkeitslücke" zu schließen,
auch wenn Kollege Ganserer erkennt, dass der Gesetzentwurf – ich zitiere – "ohne Zweifel zu Mehrausgaben führen" würde. Hinsichtlich der tatsächlichen Höhe mag – ich zitiere noch einmal – "manches vage" sein. Die Kollegen wissen also weder, wie viel ihr Antrag kosten würde, noch woher das Geld kommen soll. Aber sie stimmen – ich zitiere ein drittes Mal – "aus Gründen der Gerechtigkeit" zu. Der Bürger wird schon zahlen.
Ich bin wirklich froh darüber, dass meine Kinder noch zu jung sind, um die Diskussion hier im Stream zu verfolgen. Andernfalls hätte ich zu Hause ein echtes Problem; denn dann würde mein Sohn wohl sehr oft vor mir stehen und ein neues Fahrrad, neue Fußballschuhe und was weiß ich fordern – aus Gerechtigkeitsgründen, versteht sich –, damit er gegenüber seinen Freunden nicht schlechtergestellt ist, und dies unter absoluter Missachtung der Frage, ob er sich das Fahrrad oder die Fußballschuhe beispielsweise durch Mithilfe im Haushalt verdient hat.
Um von diesem Bild zum Antrag zu kommen: Genauso, wie ich meinem Sohn auf die motzige Forderung: "Die anderen haben das doch auch!", erkläre, dass Äpfel nicht mit Birnen vergleichbar sind, hat der geschätzte Kollege Ländner der Opposition bereits erklärt, dass es ein Unterschied ist, ob ich nach drei Halben oder einem guten Frankenwein "eine vage Gerechtigkeitsdiskussion" mit philosophischem Anspruch führe oder ob ich eine dienstrechtliche Entscheidung zu treffen habe.
Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden. Wenn jemand nicht mit 19 Jahren, sondern erst nach einer wie auch immer gearteten Karriere in der freien Wirtschaft Beamter wird, dann mag er gute Gründe für diesen Schritt haben. Vorteile aus dieser Entscheidung hat er sowieso. Das habe ich bereits in meiner ersten Rede in diesem Haus hervorgehoben.
Die durchschnittliche Rente – wohlgemerkt, meine sehr geehrten Damen und Herren – für Männer in den alten Bundesländern beträgt 1.350 Euro. Diese Rente erhalten diejenigen, die als Angestellte und Arbeiter dafür geschuftet haben, dass die Wirtschaft läuft, damit wir uns den Staat mit seinen Beamten leisten können. Der eher niedrig angesetzte Durchschnittsbeamte mit abschlagsfreiem Maximalruhegehalt der Besoldungsgruppe A 6 hingegen bekommt 1.650 Euro. 1.350 Euro zu 1.650 Euro – ich denke, der Unterschied fällt Ihnen auf, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es stimmt: Für diejenigen, die aus der freien Wirtschaft kommen und aus Sicherheitsgründen in das Beamtentum gewechselt sind, lohnt sich dieser Schritt, zumal sich weder in der freien Wirtschaft noch im Beamtentum die Möglichkeit findet, abschlagsfrei mit 64 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Dies ist ein vom Freistaat Bayern gewährtes Privileg für diejenigen, die ihr Leben in den Dienst des Staates gestellt haben, und zwar ihr komplettes Erwerbsleben mit über 45 Jahren.
Der geschätzte Kollege Fackler hat es bereits ausgeführt, aber ich wiederhole es, damit es alle Kollegen verstehen. Mit dem Eintritt in den Staatsdienst wird eine Anwartschaft aufgebaut. Berücksichtigt werden bei diesen sehr weit gefassten Berechnungen auch dienstzeitrelevante Vorzeiten sowie Ausbildungs- und Erziehungszeiten. Sprich, bei einem jungen Menschen, der sich nach einer schulischen Ausbildung entschließt, in den Staatsdienst zu gehen, läuft dieser Zähler ab einem Alter von circa 19 Jahren. Das Alimentationsprinzip des Beamtenrechts geht davon
aus, dass er sich ab diesem Zeitpunkt Erfahrungen und Wissen im Beamtentum bzw. in der Vorbereitung auf dieses aneignet.
Dieses Prinzip, das wir von den Besoldungsstufen kennen, bestimmt am Ende der Beamtenlaufbahn tatsächlich die erworbene Anwartschaft und damit die Höhe des Ruhegehalts. Wenn also, wie im Fall der Beamten mit gemischter Erwerbsbiografie, die Ruhestandsauszahlung höher ist als die im Staatsdienst erworbene Anwartschaft, dann muss ich mich doch ernsthaft fragen, wie hier von einer Ungerechtigkeit oder einer Gerechtigkeitslücke gesprochen werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes sind wir kein Beamtenbeglückungskomitee, sondern dafür da, die Anliegen, mit denen sich unsere Beamten als mündige Staatsbürger an ihren Dienstherrn im Freistaat Bayern wenden, nach bestem Wissen und Gewissen einzig vor dem Hintergrund seiner sachlichrechtlichen Berechtigung zu prüfen und daraus politische Schritte abzuleiten.
Diesen Anspruch, liebe Kolleginnen und Kollegen, vermisse ich bei denjenigen, die den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als Plattform für kostspielige Wählerwerbung missbrauchen wollen. Aber nicht mit uns, nicht mit der CSU! Wir haben Respekt für Erwerbsbiografien, bei denen 45 und mehr Arbeitsjahre auf der Uhr stehen. Aber im Gegensatz zur Opposition verkennen wir nicht die Realität; denn in dieser steht Bayern mit der Regelung zum abschlagsfreien Antragsruhestand bundesweit an der Spitze.
Wir verkennen nicht, dass die Anknüpfung an das 64. Lebensjahr ein bayerisches Alleinstellungsmerkmal und Privileg ist, und wir verkennen vor allem nicht, wer unseren Staat finanziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir die Kirche im Dorf. Muten wir unseren Unternehmen, Arbeitern und Angestellten nicht noch höhere und sachlich absolut unbegründete Kosten zu; denn das ist alles, aber nur nicht gerecht.
Lieber Kollege Meyer, in meiner Begründung war ausführlich erläutert, dass wir da ein bisschen auf Enkelgerechtigkeit in unseren Ausgaben achten. Wir müssten mit höheren Ausgaben rechnen, und daher werden wir dem Ganzen nicht zustimmen. Ich habe es gerade eben gesagt: Ein Beamter bekommt dann 300 Euro mehr als ein normaler Arbeitnehmer. Insofern haben wir gute Argumente, Ihren Antrag abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit nun eineinhalb Jahren habe ich als Abgeordneter des Kreises Roth die Ehre, mit Ihnen hier im Landtag arbeiten zu dürfen. Das macht angesichts manches Oppositionsantrags einmal mehr und einmal weniger Spaß. Der heutige Anlass macht wieder einmal weniger Spaß.
In meiner Heimat bin ich als der Schwarze mit den grünen Punkten bekannt. Diesen Namen habe ich mir durch jahrzehntelangen aktiven Einsatz im Umweltschutz und für den LBV erarbeitet. Für mich ist Biotopschutz ein persönliches Anliegen, und ich setze mich auch gerne einmal mit unseren LBVlern auf ein Weißbier zusammen. Von daher bringe ich an und für sich ein gewisses Verständnis für die Anliegen der Opposition mit. Ich betone allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen: für die Anliegen der Opposition, aber nicht für ihre Forderungen.
Seit eineinhalb Jahren darf ich mit Ihnen arbeiten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der SPD und der GRÜNEN, und seit eineinhalb Jahren wundere ich mich immer wieder darüber, dass Sie es regelmäßig nicht unterlassen können, die große ideologische Verbotskeule auszupacken und mit ihr auf unsere Landwirte einzudreschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, das passt auch nicht zu den Grußworten der GRÜNEN und der SPDler,
wenn sie draußen bei unseren Landwirten und Landfrauen unterwegs sind. – Die Grußworte sind in der Presse nachzulesen.
Da kann man überall nachlesen, lieber Kollege, wie stark die Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN zur kleinen heimischen Landwirtschaft stehen. Ihr Antrag beweist genau das Gegenteil.
Auch mit Ihren heutigen, im Kern deckungsgleichen Anträgen zeigen Sie, was Sie von den bayerischen Landwirten und auch von der öffentlichen Hand halten. Mit Ihrem umfangreichen Verbotsantrag sprechen Sie beide der Staatsregierung die Sorge um den Erhalt der bayerischen Landschaft ab. Sie stehen dabei allerdings allein auf weiter Flur. Das zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass nicht nur meine Partei und ich, sondern auch die Kollegen der FREIEN WÄHLER erkannt haben, dass im Bereich der Gewässerrandstreifen ein wichtiger Grundsatz erfolgreich gilt, nämlich Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht.
Aber nicht nur die alte parlamentarische Weisheit "de mehran san de schweran", sondern auch die "mehran" und die "schweran" Argumente sprechen gegen Ihren Antrag. Lassen Sie mich dies aufzeigen.
Beide heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe wollen zwingend Gewässerrandstreifen parallel zur Uferlinie vorschreiben. Beide Entwürfe beinhalten umfangreiche Verbote, das Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, das Verbot von Dauergrünlandumbruch, das Verbot der Ackernutzung, das Verbot der Entnahme standortgerechter Gehölze und das Verbot des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen.
Die Entwürfe unterscheiden sich lediglich darin, dass die SPD vorerst nur einen fünf Meter breiten Rand fordert. Erst wenn nach einer fünfjährigen Evaluationszeit wirklich eine Verschlechterung des Zustands der oberirdischen Gewässer und der Grundwässer feststellbar sein sollte, soll der Randstreifen im Außenbereich auf zehn Meter ausgedehnt werden. Dieses Trial-and-error-Prinzip zeugt offensichtlich davon, dass man bei der SPD nicht genau weiß, was man eigentlich will, bzw. nicht genau weiß, ob der pauschale Vorschlag wirklich notwendig ist.
Wir von der CSU sind da einen Schritt weiter. Ich kann Ihnen sagen: Der pauschale Verbotsvorschlag ist nicht notwendig. Kollege Dr. Magerl hat im Ausschuss beklagt, in 15 Bundesländern sei das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes mit entsprechenden Gewässerrandstreifen gültig; nur Bayern mache sein
eigenes Ding. Auch Ihnen dürfte bekannt sein, dass es nicht immer schlecht ist, wenn Bayern sein eigenes Ding macht. Ich fange jetzt nicht mit der Finanzpolitik an. Dass Bayern auch beim Umweltschutz erfolgreich sein eigenes Ding macht, wird schon daran deutlich, dass man hier bereits 1984 dem Umweltschutz Verfassungsrang eingeräumt hat. Es waren nicht die GRÜNEN und erst recht nicht die SPD, die zuerst Verantwortung für den Schutz der Umwelt übernommen haben, sondern es war die CSU mit Franz Josef Strauß.
Bei den Gewässerrandstreifen setzen wir aber erfolgreich auf Fördern und Fordern, sprich: auf Freiwilligkeit und Kooperation statt auf hoheitlichen Zwang.
Erstens. Nach Artikel 21 des Bayerischen Wassergesetzes sind zur Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen einvernehmliche Regelungen mit den Eigentümern oder sonstigen Berechtigten zu treffen. Zweitens. Über bewährte Fördermöglichkeiten wie das KULAP werden gewässerschonende Bewirtschaftungsweisen veranlasst und aufrechterhalten. Über 20.000 KULAP-Anträge allein bis Februar dieses Jahres sprechen eine deutliche Sprache, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.
Die Landwirte wollen sich am Umweltschutz beteiligen, wenn man sie nicht wie unmündige Kinder behandelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN und der SPD, Umweltschutz – egal, auf welche Art – funktioniert nicht durch Verbote, sondern durch Partnerschaft. Ohne die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Landwirten und den Freiwilligen der Umweltschutzverbände wäre ein Großteil unseres Umweltschutzes nicht zu stemmen und noch viel weniger zu finanzieren. Würden die vorgeschlagenen hoheitlichen Regelungen umgesetzt, entfiele aber diese Unterstützung. Wir halten fest: Ein erster Schlag von Rot-Grün in das Gesicht der bayerischen Landwirte!
Aber die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN und der SPD erteilen gleich einen zweiten. Die Bachwiesen in waldreichen Regionen, wie sie in meinem Stimmkreis zu finden sind, sind zum Teil nur 20 Meter
breit. 10 Meter breite Gewässerrandstreifen würden für die Landwirte auf solchen Bachwiesen faktisch 50 % Flächenverlust bedeuten. Ob diese Landwirte dann noch motiviert sind, sich an derselben oder an anderer Stelle im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen zu engagieren, ist zumindest fraglich.
Weniger offen ist, wer für das Verbot -
- Am Ende.
Weniger offen ist, wer für das Verbot der Ackernutzung finanziell aufkommt. Der Steuerzahler? Ein Verbot, wie es die GRÜNEN und die SPD vorschlagen, wäre ein Eingriff, der zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit mit einer Regelung über Ausgleichsleistungen gekoppelt werden müsste. Zahlen müsste der Freistaat - sprich: der Steuerzahler -, da es weiter keine unmittelbar Begünstigten gibt.
Ich habe mir dieSituation einmal genauer angesehen. In Bayern machen die Gewässer erster und zweiter Ordnung zusammen 9.000 Fließkilometer aus. Statt flächendeckend Gewässerrandstreifen anzuordnen, berücksichtigt Artikel 21 des Bayerischen Wassergesetzes aktuell die Erforderlichkeit eines Gewässerrandstreifens. In der Folge sind im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 36 % der Oberflächenwasserkörper mit Gewässerrandstreifen versehen. Die Verordnung eines pauschalen 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens würde ein Verbot der Flächennutzung auf weiteren 5.760 Hektar bedeuten. Nehmen wir nach der Wortmeldung des Kollegen Kraus im Ausschuss an, dass 50 % der Flächen im staatlichen Besitz sind, so wären es immer noch 2.850 Hektar in privater Hand. 2.850 Hektar wären – Achtung, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Mitschreiben – über 4.000 Fußballfelder Flächenausfall für die heimische bayerische Landwirtschaft, und das zu Zeiten einer hohen Flächennachfrage. Das will und das kann zum Glück meine Fraktion nicht mittragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Gesetzentwurf mit dem prägnanten Titel "Bayerisches Gewässerrandstreifenschutzgesetz" ist vielleicht geeignet, wenn Kollege Scheuenstuhl den Kollegen Dr. Magerl bei einer abendlichen Scrabble-Runde schlagen möchte. Für die politische Realität taugt er allerdings nur wenig.
Warum das Ganze? - Es ist nicht ersichtlich, dass freiwillige Maßnahmen zum Schutz der Gewässerrand
streifen unzureichend sind und zu einem immensen bürokratischen Aufwand für die jeweiligen Einzelverträge führen, wie die GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf behaupten. Durch die klare Vorrangigkeit der Agrarumweltmaßnahmen wird größtenteils auf ein bestehendes und, wie dargestellt, gut funktionierendes Fördersystem zurückgegriffen. Die angesprochenen Ziele der Gewässerreinhaltung und der Verbesserung der Morphologie sind in § 38 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bereits enthalten. Weitere Ziele wie Biotopvernetzung etc. ergeben sich in der Zusammenschau mit den allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätzen in § 6 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes. Wir finden also auch hier nichts Neues. Die vorgeschlagene zusätzliche – jährlich oder alle fünf Jahre stattfindende – Berichterstattung ist nicht notwendig. Umfangreiche und regelmäßige Berichtspflichten zum Gewässerzustand, zu Belastungen und Erhaltungsmaßnahmen ergeben sich bereits aufgrund der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. Auch insofern finden wir in den Gesetzentwürfen nichts Neues.
Auch der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist bereits in ausreichendem Maß in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe bzw. in allgemeinen wasserrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Regelungen geklärt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was bleibt von dem Gesetzentwurf? - Der Vorschlag, Artikel 21 des Bayerischen Wassergesetzes hin zu einer hoheitlichen Begründung von Gewässerrandstreifen zu verändern, ist derzeit nicht erforderlich. Das würde den Landwirten die Arbeit erheblich erschweren, voraussichtlich zur Aufkündigung vieler KULAP-Verträge führen und den Steuerzahler viel Geld kosten. Die Staatsregierung wird daher weiterhin auf die Mitwirkung von Landwirten und Verbänden – sprich: auf Freiwilligkeit – setzen und das KULAP auch in der neuen Förderperiode ab 2015 auf besonders gewässerschützende Maßnahmen ausrichten.
Das Prinzip "Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht" wird mit den Intensivierungsmaßnahmen bis zu der zweiten Bewirtschaftungsperiode - 2021 - weiterverfolgt. Ab dem 22. Dezember 2021 können – können! – Gewässerrandstreifen aufgrund der bestehenden Regelung in Artikel 21 des Bayerischen Wassergesetzes durch Anordnung im Einzelfall oder durch Rechtsverordnung der Kreisverwaltungsbehörden an Gewässern erster und zweiter Ordnung auch hoheitlich begründet werden. Ich betone: können, nicht müssen! Auch diese Regelung erteilt pauschalen Verboten eine klare Ab
sage, indem sie die Kompetenz bei den Kreisverwaltungsbehörden, also auf lokaler Ebene, ansiedelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich am Schluss noch eines sagen: Auch die CSU und die von ihr getragene Staatsregierung treten für den Erhalt unserer Landschaft und unserer Gewässer ein. Uns unterscheidet allerdings von der Opposition, dass wir dies zusammen mit den Verbänden und unseren Landwirten erreichen wollen, nicht gegen sie. Ich plädiere daher klar für die Ablehnung der Gesetzentwürfe der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN zu Gewässerrandstreifen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meines Wissens haben alle Abgeordneten der CSU und im Besonderen ich als Handwerksmeister hohen Respekt vor allen, die nicht mit 25, sondern mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen haben und sich im wahrsten Sinne des Wortes hochgearbeitet haben. Wir haben großen Respekt vor den Menschen im Staatsdienst, die, wenn sie aus dem Arbeitsleben ausscheiden, 50 Jahre auf ihrem Lebensarbeitszeitkonto haben.
Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar. Wie das bei oberflächlich betrachteten Sachverhalten aber oft ist, gilt das nur für den ersten Blick. Lassen Sie mich diesen ersten, getrübten Blick klären und einige Ausführungen zur bisherigen Rechtslage machen.
Der Ruhestandseintritt von Beamtinnen und Beamten erfolgt grundsätzlich mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, welche bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Lebensjahre angehoben wird. Das Beamtenrecht sieht allerdings bei Dienstunfähigkeit oder auf Antrag ab dem 64. Lebensjahr die Möglichkeit eines vorzeitigen Ruhestandseintritts vor. Parallel zum Rentenrecht werden seit 30 Jahren Versorgungsabschläge erhoben. Sie betragen 3,6 % pro Jahr und sind auf maximal 10,8 % begrenzt. Seit dem 1. Januar 2011 entfällt in Ausnahmefällen der Versorgungsabschlag, wenn ein Beamter auf Antrag vorzeitig ab dem 64. Lebensjahr in den Ruhestand tritt und eine Dienstzeit von 45 Jahren erreicht hat.
Diese Dienstzeit ist zum Vorteil unserer Beamten weit gefasst. Es zählen alle Zeiten, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienst stehen. Dies sind Beam
tendienstzeiten, Wehrdienst- und Soldatenzeiten, Zeiten einer vorgeschriebenen Ausbildung, Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst und wissenschaftliche Qualifikationszeiten. Ferner werden aus familienpolitischen Gründen auch Erziehungszeiten der Beamten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes berücksichtigt.
An dieser Stelle setzt der vorliegende Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER an. So sollen künftig alle Pflichtbeitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung mit Ausnahme von Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die notwendige Dienstzeit von 45 Jahren angerechnet werden. Im Ergebnis wäre ein abschlagsfreier Ruhestandseintritt bereits dann möglich, wenn ein Beamter beziehungsweise eine Beamtin eine Lebensarbeitszeit von 45 Jahren erreicht hat. Damit soll auch Bediensteten mit gemischten Erwerbsbiografien ein abschlagsfreier Ruhestandseintritt ermöglicht werden.
Bevor ich zu der inhaltlichen Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs komme, muss ich mich noch kurz bei der Fraktion der FREIEN WÄHLER vergewissern, ob im Zuge der Änderung des Artikels 26 Absatz 3 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes der neue Satz 3 wirklich "Bei der Ermittlung der Dienstzeit nach Satz 1 Nr. 2 …" lauten soll. Ich glaube, an dieser Stelle ist Ihnen ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Die Änderung wäre in diesem Falle nur für dienstunfähige und schwerbehinderte Beamte maßgeblich. Sicherlich meinten Sie Artikel 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1. Das nehme ich an. Dies bemerke ich nur am Rande.
Dennoch bleibt der Gesetzentwurf zu beanstanden. Anders als die FREIEN WÄHLER wollen wir als CSU gerade nicht eine Betrachtung im Sinne einer Lebensarbeitszeit. Vielmehr soll doch die Möglichkeit des abschlagfreien Ruhestandseintritts primär Dienstleistungen im Beamtenverhältnis und im vorgelagerten Beschäftigungsverhältnis mit engem Bezug dazu honorieren. Insoweit besteht auch keine Benachteiligung von Beamten der ersten bzw. zweiten Qualifikationsebene. Zwar können diese oft längere Berufszeiten vor ihrem Beamtenverhältnis vorweisen, allerdings können diese Zeiten berücksichtigt werden, soweit sie für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis vorgeschrieben waren oder zur Ernennung geführt haben. Eine Berücksichtigung von Zeiten, während derer ein Beamter allein aufgrund seiner individuellen Lebensplanung oder aus anderen persönlichen Gründen länger in der Privatwirtschaft tätig gewesen ist, ist hingegen weder unter dem Gesichtspunkt der Alimentation noch der Fürsorge geboten. Es besteht kein Grund, den vorzeitigen Ruhestand und Verzicht auf Versorgungsabschläge auch dann zu subventionieren, wenn
sich der Beamte erst später für die Beamtenlaufbahn entscheidet.
Im Gegenteil: Für einen Arbeitnehmer zahlt sich der Wechsel ins Beamtenverhältnis mit Blick auf die Versorgung aus. Nehmen wir als Beispiel einen Beamten, der Anfang der Achtzigerjahre seinen Beruf als Maschinendreher nach 14 Jahren an den Nagel gehängt hat, um bei einem staatlichen Amt anzuheuern. Heute sorgt er sich darum, dass er im Jahr 2018 mit 64 Jahren 49 Berufsjahre aufweisen kann und dennoch bis 65 Jahre arbeiten muss, da er erst 35 Jahre Beamter ist. Meine sehr verehrten Kollegen der FREIEN WÄHLER, das ist genau der Fall, den Sie berücksichtigen wollen. Ich will Ihnen sagen, dass dieser Beamte der Besoldungsstufe A 6 ein Ruhegehalt von rund 1.650 Euro erhalten wird. Zum 31.12. lag der durchschnittliche Rentenbetrag von Arbeitnehmern mit 45 bis 49 Berufsjahren bei knapp 1.350 Euro, und das für Männer im Westen. Zwischen dem zu erwartenden Ruhegehalt unseres Beamten im Beispiel und der Rente des gesetzlich versicherten Arbeitnehmers liegen rund 300 Euro, die der Beamte aufgrund des Wechsels ins Beamtenverhältnis bis zu seinem Tode mehr erhält, und zwar auf Kosten der Steuerzahler.
Neben diesem sehr konkreten Vergleich sprechen auch finanzielle Erwägungen gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Versorgungsabschläge tragen zur Sicherung der Finanzierbarkeit des Alterssicherungssystems bei. Um es deutlich zu sagen: Sehr geehrte Kollegen der FREIEN WÄHLER, ich weiß nicht, wie Sie es zu Hause machen. Mir würde es schwerfallen, meinen Kindern zu vermitteln, dass sie bis 67 Jahre oder länger arbeiten sollen, um unsere Altersversorgung zu finanzieren, wir mit der Ausweitung des abschlagsfreien Ruhestands die demografisch unvermeidbare Anhebung der Altersgrenze und die damit bezweckte Dämpfung der Versorgungsausgaben aber konterkarieren.
Abschließend möchte ich feststellen, dass mit Artikel 26 Absatz 3 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes eine konsistente und günstige Regelung besteht. Eine entsprechende Klage dagegen hat das Verwaltungsgericht Augsburg kürzlich mit Urteil vom 23.10.2014 abgewiesen und hat damit unsere Auffassung bestätigt. Allerdings möchte ich der weiteren parlamentarischen Behandlung nicht vorgreifen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank.