Marlies Marken
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Standort Bremerhaven hat gute Zukunftschancen. Er entwickelt sich sehr erfreulich in Wirtschaft und Wissenschaft, Verkehr und Tourismus. Das ist zusammengefasst das Ergebnis der vorliegenden Senatsmitteilung. Das zeigt sich aber auch Gott sei Dank in der tendenziell positiven Entwicklung der Einwohnerzahlen. Leider sind Stimmung und Image schlechter als die tatsächliche Lage. Dass es Schwierigkeiten gibt, ist zwar nicht zu bestreiten, die Arbeitsmarktlage ist immer noch das drückendste Problem, wir haben aber längst bewiesen, dass wir Probleme bewältigen oder zumindest mildern können. Wer also Schwierigkeiten als Alibi ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
für Nörgelei und Mäkelei nutzt, ignoriert die Realität und schadet der Stadt.
Da kommt der Protest genau aus der richtigen Richtung!
Die Häfen, wir hörten es vorhin, das ausgedehnte Gewerbeflächenangebot, die leistungsfähigen Verkehrsanbindungen stehen für die Qualitäten Bremerhavens als Wirtschaftsstandort. AWI und Hochschule stehen für die wissenschaftlichen, das Schifffahrtsmuseum, das Schaufenster Fischereihafen und das Projekt Alter/Neuer Hafen für die touristischen Qualitäten.
Ich kann an dieser Stelle nicht alles benennen, was Bremerhaven auszeichnet und zukunftsfähig macht, die Große Anfrage hat sehr viele Fragen gestellt, und die Mitteilung ist sehr umfangreich, aber einige Highlights möchte ich dann doch noch hervorheben.
Auf dem Carl-Schurz-Gelände stehen in günstigster Hafenlage 70 Hektar zur Ansiedlung von Gewerbe zur Verfügung. Die Akquisitionsstelle der BIS wird die Vermarktung dieser hochwertigen Fläche forcieren. Für die Entwicklung des Areals stehen gut 87 Millionen Euro ISP-Mittel zur Verfügung. Fast 19 Hektar, Herr Röwekamp benannte es schon, sind schon vergeben, weit über 200 Menschen haben hier bereits einen Arbeitsplatz. Südlich des Fischereihafens stehen im Gewerbegebiet Bohmsiel weitere 26 Hektar zur Verfügung. Auch hier ist die Nachfrage rege, wurden inzwischen 350 Stellen gesichert oder geschaffen. Die Orientierung auf On- und OffshoreWindenergietechnik verspricht beste Perspektiven. Ich hoffe, dass sich in Bremerhaven bald ein Offshore-Anlagenhersteller ansiedelt, eine solche Firma könnte als Entwicklungskern einer differenzierten Windenergiewirtschaft und -forschung am Standort Bremerhaven fungieren.
Die vorhandenen Wissenschaftseinrichtungen bieten ebenfalls zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Entwicklung der Windenergiebranche. Das zeigen entsprechende Hochschulstudiengänge sowie das Institut für Energie und Verkehrstechnik, auch das TTZ ist mit Fragen der Windenergieforschung befasst.
Für einen im Rahmen des Förderprogramms zur angewandten Umweltforschung ausgeschriebenen Wettbewerb zum Thema Offshore-Windenergie wurden 36 Arbeiten eingereicht. Zehn Beiträge wurden zur möglichen Förderung ausgewählt, 15 zur Prüfung an BIS und BIA weitergeleitet. Die Zahlen zeigen die beachtlichen qualitativen und quantitativen Potentiale der Branche. Wir müssen sie für Bremerhaven nutzen.
Maritime Technologien und Biotechnologien sind weitere Beispiele für Standortqualität und Zukunftschancen Bremerhavens. Mit dem AWI verfügt die Stadt über eine international höchst renommierte Wissenschaftseinrichtung. Das Institut prägt das Image Bremerhavens seit langem weit über den Wissenschaftsbetrieb oder die Landesgrenzen hinaus überaus positiv.
Durch das AWI ist Bremerhaven im Bewusstsein vieler Menschen das Kompetenzzentrum für Meeres- und Polarforschung. Die Vielfalt der maritimen Studiengänge ergänzt diese Kompetenz. Unter der Überschrift Hochschule am Meer soll dieses positive Profil in den nächsten Jahren weiter geschärft und entwickelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, beinhaltet der Wissenschaftsplan 2010 neue Studiengänge und Bauten sowie eine deutliche Aufstockung des Personals. Bestandteil des Konzepts Hochschule am Meer ist das Thema blaue Biotechnologie. Bremerhaven soll zu einem Zentrum für anwendungsbezogene biotechnologische Forschung, Entwicklung und Verfahren werden. Schon heute hat Biotechnologie für 50 Prozent aller Firmen der Lebensmittelindustrie praktische Relevanz. Das unterstreicht die ökonomische Bedeutung dieser Technologie.
Verknüpfungen zwischen meeresbezogener Wissenschaft und fischorientierter Lebensmittelindustrie sprechen für den Fischereihafen als Biotechnologiestandort. Hier wird das Institut für Fischereiökologie angesiedelt, hier wird das neue Gründer- und Entwicklungszentrum Bio-Nord ab Mai biotechnologisch orientierten Firmen den Start erleichtern. Die für Bio-Nord von der öffentlichen Hand aufgebrachten 11,5 Millionen Euro sind gut angelegt, von BioNord werden für Bremerhaven mit Sicherheit wichtige wirtschaftliche Impulse ausgehen.
Erhebliche wirtschaftliche Bedeutung hat neben maritimer Industrie und Wissenschaft der meeresbezogene Tourismus. Im Schaufenster Fischereihafen hat sich die Orientierung am Meer und seinen Produkten bewährt. Nach elf Jahren bedarf jedoch das Konzept einer gewissen Modernisierung.
Ja, das ist erstaunlich! Das ist einmal etwas, an dem die CDU nicht so direkt mitgewirkt hat, muss ich feststellen.
Das Projekt Alter/Neuer Hafen, auch eine Erfolgsnummer, wird sich unter dem Slogan „Meer erleben“ als maritime Attraktion im Städtetourismus etablieren. Hier werden immerhin 115 Millionen Euro privates Kapital investiert, und 400 neue Stellen sollen entstehen.
Synergien sollen systematisch erschlossen und genutzt werden. Hierzu gehört das Modell Pendelbus zwischen City und Schaufenster Fischereihafen, hier
zu gehört die touristische Nutzung der Überseehäfen, Stichwort Seemeile Bremerhaven, hierzu zählen aber auch Veranstaltungen wie die Sail und die maritime Festwoche.
Die Aufzählung ist nicht vollständig, zeigt aber das Potential der Stadt, ein herausragendes touristisches Highlight in Norddeutschland zu werden. Synergieeffekte versprechen auch die Planungen zur Umgestaltung und Neuausrichtung der Innenstadt. Die Fußgängerzone ist mit eindeutig positiver Resonanz von den Bremerhavenern akzeptiert worden. Die öffentlichen Investitionen werden private Investitionen anregen, den Einzelhandel stärken und die oberzentrale Funktion der Stadt stützen. Von der fußläufigen Verbindung zwischen City und dem Gebiet Alter/Neuer Hafen werden beide Projekte profitieren.
Ich betone an dieser Stelle, dass das Land 70 Prozent der öffentlichen Investitionen von 87 Millionen Euro trägt. Dies zeigt entgegen mancher Vorurteile, wie ernst die große Koalition den ISP-Schwerpunkt Bremerhaven nimmt.
Weitere Mittel werden ab 2005 aus dem AIP zur Neuausrichtung der südlichen Innenstadt fließen, von der Errichtung eines Zentrums für kundenintensive Dienstleistungen wird der Handel in der City ebenso profitieren wie vom Umzug der Stadtbibliothek in das Horten-Gebäude und von neuen Parkplätzen. Wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen werden den unzureichenden Dienstleistungsbesatz in diesem Gebiet verbessern. Die Verantwortung des Landes für die Stadt Bremerhaven betrifft auch die Anpassung der Infrastrukturen an veränderte Bedarfe. Das herausragende Beispiel für zukunftsorientierte Infrastrukturinvestitionen ist der Ausbau von CT III a und CT IV, wir hörten es. Von diesen Ausbauten gehen existentiell wichtige Impulse für Bremerhaven aus. Leistungsfähige Kajen und attraktive Hafenflächen allein reichen jedoch nicht aus. Die Verkehrsanbindung muss optimiert werden, wenn die Hafeninvestitionen maximale Wirkungen zeigen sollen. So sichert der Ausbau der Fischereihafendoppelschleuse auf Panmaxgröße die Entwicklungschancen des Gewerbegebiets Fischereihafen auf lange Sicht. Inzwischen steht fest, dass die Schleuse auch für alle Komponenten von Offshore-Windenergieanlagen passierbar ist. Die Investition war also keinesfalls nur teuer, sondern unverzichtbar und zukunftssichernd.
Mindestens ebenso notwendig ist die Modernisierung der Kaiserschleuse. Ich bin sehr froh, dass Herr Senator Hattig das in seinem Redebeitrag bestätigt hat, Herr Röwekamp ebenfalls, denn sie funktioniert trotz häufiger Unterhaltungsarbeiten nicht mehr zuverlässig und ist für einige Autocarrier einfach zu klein. Der Umweg über die Nordschleuse ist lang und schwächt die Wettbewerbsposition Bremerhavens. Bei Schäden an der Nordschleuse könnten große Autotransporter die Kajen gar nicht erreichen. Um solche Katastrophen zu verhindern und die 1800 direkt beziehungsweise indirekt vom Autoumschlag abhängigen Stellen zu sichern, gibt es zum zugegeben sehr teuren Ausbau der Kaiserschleuse keine Alternative. Ich erwarte, dass BremenPorts uns sehr bald ein beschlussfähiges Konzept für den bedarfsgerechten Ausbau und eine realistische Finanzierung vorlegt, und ich hoffe, dass die Vorstellungen Bremerhavens dabei besser berücksichtigt werden als beim Ausbau der Cherbourger Straße.
Es freut mich, dass wenigstens von der Bremerhavener SPD Beifall kommt!
Ein gutes Beispiel für die Optimierung der Verkehrsinfrastruktur ist der Flughafen Luneort. Die hier eingesetzten 25 Millionen Euro sind bestens angelegt, weil der Flughafen den Wirtschaftsstandort stärkt und zusätzliche touristische Impulse verspricht.
Fazit: Bremerhaven hat Probleme, insbesondere am Arbeitsmarkt, aber zugleich gute Chancen, diese Probleme zu lösen.
Die Stadt ist auf dem Weg, sich zu einem attraktiven Wirtschafts- und Tourismusstandort zu entwickeln. Für Pessimismus gibt es also keinen Anlass. Die Situation der Stadt ist jetzt und perspektivisch besser als Image und Stimmung vermuten lassen. In Bremen gibt es keinen Anlass für Hochmut gegenüber der Schwesterstadt, in Bremerhaven gibt es keinen Grund für Verzagtheit und Nörgelei.
Der Sanierungskurs des Landes Bremen kann nur zum Erfolg führen, wenn die Städte Bremen und Bremerhaven an diesem Prozess fair beteiligt werden und diesen Weg gemeinsam gehen. Die vorliegende Senatsmitteilung ist Indiz dafür, dass Land und Stadt Bremen die Stadt Bremerhaven als gleichwertige Partnerin sehen. Wir sollten diese Rolle selbstbewusst beanspruchen, uns nicht hinter Klagen verstecken und noch einmal deutlich machen, dass all dies, alle diese Erfolge keine Leistung eines
einzelnen Koalitionspartners, sondern gemeinsame Leistung von SPD und CDU sind. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Trifft es zu, dass der Senat beabsichtigt, neben der gemeinsam mit Niedersachsen organisierten Beschaffung von Dienstkleidung für die Polizei nun durch ein Logistikzentrum gemeinsam mit den norddeutschen Ländern auch technische Ausrüstungsgegenstände, einschließlich der Kraftfahrzeuge, beschaffen zu lassen?
Zweitens: Glaubt der Senat, dass dadurch die Berücksichtigung bremischer Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der jüngsten Beschaffung von Polizeifahrzeugen im stärkeren Umfang gelingen kann?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über das Thema private Sicherheitsdienste hat dieses Haus zuletzt am 15. Mai 1997, also fast exakt vor fünf Jahren, debattiert, und man muss sich die Frage stellen: Was hat sich jetzt eigentlich verändert? Eines kann man schon einmal feststellen, beim letzten Mal ist die Große Anfrage der SPD und der CDU vom Innenressort bearbeitet worden, diesmal antwortet der Senator für Wirtschaft und Häfen. Beide Antworten, ich habe sie noch einmal verglichen, zeigen – freundlich ausgedrückt – ein gewisses Desinteresse am Thema, was wir als SPD-Fraktion nicht so ganz nachvollziehen können.
Vor ein paar Wochen war in der Presse zu lesen, dass die Sicherheitsbranche in Deutschland boomt. Nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft haben sich die privaten Wach- und Sicherheitsunternehmen in Deutschland zu Jobmaschinen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
entwickelt. Es gibt inzwischen 2700 Unternehmen mit rund 145 000 Beschäftigten, die einen Umsatz von zirka 3,6 Milliarden Euro erzielen. Im Vergleich dazu die Zahlen von 1997, da waren es noch 1400 Unternehmen mit 110 000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 4,5 Milliarden DM. Diese Zahlen muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen, denn sie dokumentieren noch etwas anderes: Sie hat inzwischen mehr Arbeitsplätze als der Bergbau oder die Stahlindustrie.
In Bremen gibt es inzwischen 52 Bewachungsunternehmen mit zirka 2500 Beschäftigten und in Bremerhaven zehn Bewachungsunternehmen mit zirka 340 Beschäftigten. Es gibt aber noch eine andere Vergleichszahl, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 260 000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die Anzahl der Beschäftigten im Bewachungsgewerbe beträgt jetzt also schon über die Hälfte dieser Zahl. Im Land Bremen mit zirka 2900 Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten sind schon fast genau so viele Beschäftigte im privaten Sicherheitsgewerbe zu verzeichnen.
Was sagt uns das? Es gibt zwar ein staatliches Gewalt-, aber kein staatliches Sicherheitsmonopol. Das ist einerseits selbstverständlich, natürlich muss jeder selbst zur eigenen Sicherheit beitragen. Um es etwas polemisch zu sagen, es ist nicht die Aufgabe der Polizei, die Haustüren zuzuschließen. Es ist aus unserer Sicht relativ unproblematisch, dass nicht die Polizei, sondern private Unternehmen für die Sicherheit beispielsweise in Fußballstadien sorgen.
Es gibt andererseits aber auch eine Grauzone, wo es durchaus ein Problem ist, wenn die Abgrenzung von privater zu öffentlicher Sicherheit nicht sehr trennscharf ist. Stichworte dafür sind schwarze Sheriffs, Bürgerwehren und Ähnliches. Überall dort, wo Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen dem Bürger unmittelbar gegenüberstehen und auf diesen einwirken, ist es unerlässlich, dass beide genau wissen, wer was darf. Deshalb sind wir mit der Gewerkschaft der Polizei der Auffassung, dass klare gesetzliche Regelungen für die Zulassung privater Wachund Sicherheitsunternehmen unerlässlich sind. Ebenso besteht erheblicher gesetzgeberischer Bedarf für die Regelung der Aus- und Fortbildung sowie der fachlichen Prüfung der Beschäftigten solcher Unternehmen. Es darf keinen Zweifel geben bei der Rollenverteilung zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten.
Die Bundesregierung und der Bundestag haben endlich diese Forderung aufgegriffen und eine Gesetzesnovelle zur Neuregelung des Bewachungsgewerberechts auf den Weg gebracht. Inhalt dieser Novelle sind in erster Linie vier Punkte.
Erstens: Angesichts der Sicherheitsbedürfnisse im öffentlichen Raum muss es eine Sachkundeprüfung geben. Als Beispiel möchte ich hier die so genannte
Türsteherszene nennen, bei der es auch in Bremen in Einzelfällen zu schwerwiegenden Vorfällen, sprich Straftaten, wie Körperverletzung und Ähnlichem gekommen ist. Hier hat man manchmal den Eindruck, dass die Türsteher nicht die Lösung des Problems sind, sondern selbst ein Problem darstellen.
Zweitens: Die erforderliche Zuverlässigkeit beim Zugang zum Gewerbe muss verlässlich geprüft werden. Drittens: Es darf keine Sonderbefugnisse gegenüber Dritten, sondern nur Selbsthilferechte geben. Viertens: Das Führen von Schusswaffen ist nur bei unmittelbarer Notwendigkeit erlaubt.
Der Bundesrat hat auf Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses Ende Mai den Vermittlungsausschuss wegen einer Detailfrage, die das Vorhaben wohl insgesamt nicht in Frage stellen dürfte, angerufen. Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist die Ausbildung der Beschäftigten in den privaten Sicherheitsdiensten Dreh- und Angelpunkt. Bei der überwiegenden Zahl der Beschäftigten kann von einer Ausbildung leider keine Rede sein. Wenn man einmal vergleicht, welche umfangreiche Ausbildung beispielsweise ein Bäcker durchläuft, dann müsste es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass für Beschäftigte, die für die Sicherheit von Menschen und deren Vermögenswerten eingesetzt werden, der gleiche Anspruch formuliert wird.
Wer den Umgang mit Menschen, insbesondere das Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, erlernen soll, braucht eine umfassende Ausbildung. Ich will nicht verschweigen, dass ich schon meine Zweifel habe, ob eine Erhöhung des Ansatzes der Unterrichtsstunden von 24 auf 32 Stunden, wie jetzt vorgesehen, wirklich ausreichen kann, wenn für die Vermittlung solcher Kompetenzen im Fachhochschulstudium ganze Semester vorgesehen sind. Ich sage aber auch ausdrücklich, es fordert hier niemand, dass nur noch Akademiker diese Tätigkeiten ausüben sollten.
Es ist aber auch im Interesse der Sicherheitsunternehmen selbst, wie wir auf einer Veranstaltung der SPD-Fraktion von einem Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen erleichtert vernehmen durften, dass die Qualität ihrer Mitarbeiter unbestreitbar ist. Die SPDFraktion hält in diesem Zusammenhang den Studiengang Sicherheitsmanager/Sicherheitsfachwirt der Verwaltungsfachhochschule in Kiel-Altenholz für ein nachahmenswertes Modell und bittet den Senat, seinen Beschluss vom 23. Mai 2000 nunmehr auch umzusetzen und zu prüfen, ob und wie auch in Bremen ein solcher externer Studiengang mit dem Ar
beitstitel Sicherheitsmanagement eingerichtet werden kann.
So ist das! Dabei möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, uns geht es nicht um die Verhinderung oder gar den Abbau von Arbeitsplätzen, nein, es geht um besser qualifizierte und somit auch besser bezahlte Arbeitsplätze.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss: Es ist uns wichtig, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht das Kriterium, wer der billigste Anbieter ist, im Mittelpunkt steht, sondern dass bestimmte Qualitätsmerkmale eingehalten werden. Wir begrüßen sehr, dass dies nach der Antwort des Senats offenbar in Bremen der Fall zu sein scheint. Im Übrigen gilt als generelle Feststellung: Zu einer Ökonomisierung der inneren Sicherheit darf es nicht kommen, Sicherheit darf nicht käuflich sein! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nicht verschweigen, dass wir zunächst auch rechtliche Bedenken hatten, den Landtag mit dieser ausgesprochen lokalen Angelegenheit befassen zu können. Diese Bedenken bestehen in der Fraktion vereinzelt heute noch. Nun gut, wir haben diese Bedenken überwunden, aber ich sage auch dazu, alles, was rechtlich möglich ist, muss nicht auch politisch klug sein.
Dennoch stand für die SPD-Bürgerschaftsfraktion nach der rechtlichen Prüfung außer Frage, dass wir auch für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses zum Schutze der Minderheitenrechte, wie im Koalitionsvertrag verabredet, die nötigen Unterschriften leisten werden. Das Papier, das Hauptgegenstand des Untersuchungsausschusses sein wird, ist nach unserer Auffassung nicht sehr glücklich.
Soweit wir das von hieraus beurteilen können, war es aber nicht, wie Ihr Antrag, meine Damen und Herren von den Grünen, uns glauben machen will, ein Mittel, eine kritische Stimme in Bremerhaven zu unterdrücken, sondern der, das sei Ihnen ja zugestanden, möglicherweise untaugliche Versuch, ein Problem, das sich im persönlichen Umgang miteinander ergeben hatte, zu lösen, und zwar auf eine Weise zu lösen, dass alle Beteiligten damit leben können, und die in der Privatwirtschaft ja nicht unüblich ist, für den öffentlichen Dienst aber, sagen wir einmal so, als sehr ungewöhnlich bezeichnet werden kann.
Nun gut, es steht mir nicht zu, über das politische Geschick der Handelnden zu urteilen, ich hätte mir allerdings gewünscht, dass die Bremerhavener einen Weg gefunden hätten, diese Angelegenheit auch in Bremerhaven zu klären. Wenn, wie wir hören, auch Sie von den Grünen in erster Linie Kommunikationsprobleme für Ihre Verärgerung verantwortlich machen, dann, so glauben wir, hätten auch Sie, Frau Linnert, vielleicht noch intensiver nach Wegen suchen können, diese ohne einen Untersuchungsausschuss im Landtag zu lösen.
Wir haben jetzt noch etwa ein Jahr Zeit, in diesem Hause die noch immer drängenden Probleme dieses Landes anzugehen, und wir haben dank Ihrer Initiative, meine Damen und Herren von den Grünen, bereits einen Untersuchungsausschuss, der schon seine Arbeit aufgenommen hat und der, wie wir hören, Tausende von Akten bearbeiten muss. Ich will mir nicht Ihren Kopf zerbrechen, aber schon uns als größter Fraktion fällt es nicht leicht, die für einen zweiten, ebenso großen Untersuchungsausschuss nötigen personellen Kapazitäten freizuschaufeln, ohne dass die sonstige Arbeit darunter leidet. Wollen Sie eigentlich bis zum Ende der Legislaturperiode ausschließlich auf die Untersuchungsausschüsse die Schwerpunkte Ihrer Arbeit legen?
Für einen „Untersuchungsausschuss light“ stehen wir jedenfalls nicht zur Verfügung. Wir beabsichtigen, dort ordentlich mitzuarbeiten. Die Erfahrungen mit Untersuchungsausschüssen sehen im Übrigen in der Rückschau nicht so aus, dass selbst Aufträge, die zunächst als durchaus überschaubar eingestuft wurden, einmal so nebenbei erledigt werden könnten. Ich sage aber auch ausdrücklich, wir fürchten
den Untersuchungsausschuss und seine Ergebnisse nicht.
Einmal im Ernst, Frau Linnert und auch Herr Schramm, was gewinnen Sie eigentlich, wenn Sie den Namen des oder der Autoren dieses Vertragsentwurfs kennen? Bringt das eigentlich Bremerhaven voran?
Sie ziehen damit doch nur eine in Bremerhaven längst abgeschlossene Debatte wieder hoch, strafrechtlich hat die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit doch ohnehin schon ad acta gelegt. Glauben Sie nicht, und das sage ich auch als Bremerhavenerin, dass Bremerhaven ganz andere Probleme hat?
Zur Lösung dieser Probleme habe ich von Ihnen allerdings noch keinen einzigen vernünftigen Vorschlag gehört, ich behaupte sogar, es ist Ihr eigentlicher Beweggrund für diesen Ausschuss, Sie wollen davon ablenken, dass Sie keine Alternative zur Politik der Bremerhavener Koalition kennen.
Nun gut, wir werden uns, weil wir auch diesen Untersuchungsausschuss für überflüssig halten, wieder der Stimme enthalten. – Ich danke, dass Sie mir zugehört haben!
Herr Senator, Sie haben festgestellt, dass wir, was die Leitstelle betrifft, handlungsfähig sind. Gilt dies auch für das Havariekommando? Gibt es Zusagen des Bundeslandes Bremen wegen einer Beteiligung? Das hätte ich noch gern von Ihnen gewusst.
Darf ich noch einmal nachfragen: Gibt es eine personelle Beteiligung Bremens am Havariekommando, oder haben Sie so entschieden, weil das alles nicht geklärt ist, wird Bremen sich da vorerst nicht beteiligen? Ist das richtig?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ oder „Eine Hand wäscht die andere“ sind Redewendungen, die Sie wahrscheinlich alle kennen. Man sollte sie möglichst nicht mit dem Begriff Korruption in Verbindung bringen, denn die kleinen Gefälligkeiten, die oft unser tägliches Leben interessant machen oder erleichtern, können bei Amtsträgern allerdings sehr schnell der erste Schritt in Richtung Korruption sein. Aber wo hören diese Gefälligkeiten auf, und wo beginnen moralisch verwerfliche oder gar kriminelle Taten? Was ist denn eigentlich Korruption? Wenn man im Duden nachschaut, in einem Fremdwörterlexikon, dann erfährt man, dass unter dem lateinischen Begriff Korruption Bestechung, Bestechlichkeit, aber auch moralischer Verfall gesehen wird. Das halte ich für besonders wichtig. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Der Begriff Korruption ist nicht gesetzlich definiert, er ist also für sich kein Straftatbestand. Unter Korruption versteht man diejenigen Verhaltensweisen, bei denen Amtsträger ihre Position und die ihnen übertragenen Befugnisse ausnutzen, sich oder Dritten materielle oder immaterielle Vorteile unter gleichzeitiger Verschleierung dieser Handlungsweisen zu verschaffen. Im Strafrecht kommen nicht nur die klassischen Straftaten im Amt wie Vorteilsannahme, Paragraph 331 Strafgesetzbuch, oder Bestechlichkeit, Paragraph 332 Strafgesetzbuch, sondern auch Delikte wie Betrug, Begünstigung, Strafvereitelung, Urkundsdelikte, aber auch die Abgeordnetenbestechung, die speziell geregelt ist, nämlich in Paragraph 108e Strafgesetzbuch, in Betracht.
Zahlen in der polizeilichen Kriminalstatistik, das sagte mein Kollege bereits, gibt es zurzeit nur für die Jahre 1997, 1998 und 1999. Wenn man dann die Straftatbestände Vorteilsannahme und Bestechlichkeit sieht, dann sind das 1997 20 Fälle, 1998 13 Fälle und 1999 vier Fälle. Daraus kann man schließen, dass die Zahlen in Bremen relativ gering sind. Sie fallen im Vergleich zu Zahlen aus Bund und Ländern nicht aus dem Rahmen. Ich weise allerdings ausdrücklich darauf hin, dass diese Angaben keinerlei Rückschlüsse auf das Dunkelfeld zulassen.
Auf Korruption muss der Staat durch entschiedene Gegenmaßnahmen reagieren. Das Vertrauen der Bürger in die Integrität des Staates als einer der Eckpfeiler unserer Gesellschaft muss sichergestellt sein. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um Korruption in jeder Form vorzubeugen und Korruptionsfälle wirksam zu bekämpfen.
Als Beispiele für korruptionsanfällige Bereiche in der öffentlichen Verwaltung gelten die Auftragsvergabe, behördliche Genehmigungen und Kontrollen und Vergabe von Fördermitteln. Dies ist allerdings kein abschließender Katalog. Die von der Polizei getätigten Ermittlungen betrafen in den letzten Jahren Bereiche der öffentlichen Verwaltung in den Segmenten Bau, Marktangelegenheiten, Kfz-Zulassungsstelle und Ausländerbehörde. Außerdem war ein kommunales Krankenhaus betroffen.
Folgende Schwachstellen begünstigen nach meiner Auffassung die Korruption: Missmanagement, fehlende Transparenz des Verwaltungshandelns, unzureichende Kontrollen, schwer verständliche Vorschriften, Kontrolldefizite durch mangelnde Dienstund Fachaufsicht, personenbezogene Schwächen wie zum Beispiel Frust, Unzufriedenheit mit dem Dienstherrn, aber auch als unzureichend empfundene Bezahlung im öffentlichen Dienst oder andere persönliche Probleme.
Für erfolgreiche Korruptionsprävention gibt es kein Allheilmittel. Es muss vielmehr auf die Gegebenheiten der höchst unterschiedlichen staatlichen beziehungsweise kommunalen Aufgabenfelder und auf die jeweiligen Täterprofile abgestellt werden.
Darüber hinaus ist deutlich geworden, dass eine erfolgreiche Korruptionsbekämpfung mehr als eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Täter voraussetzt. Es muss eine wirkliche Ächtung der Korruption in Staat und Gesellschaft sowie ein enger Schulterschluss von Politik, öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Strafverfolgungsbehörden hinzukommen.
Ich finde, hier ist zunächst auch Politik gefordert. Die Politik als Ganzes, aber vor allem das Verhalten einzelner Politiker dürfte einen erheblichen Einfluss auf Einstellung und Verhalten in der Bevölkerung haben. Solange Politiker selbst Gesetze missachten, um sich persönlich oder die eigene Partei zu bereichern, darf sich keiner wundern, wenn bei einer so vorgelebten Doppelmoral viele so genannte normale Mitglieder unserer Gesellschaft sich ebenso verhalten und kein Verständnis dafür aufbringen, wenn unterschiedliche Maßstäbe bei der Bewertung solcher Vorfälle angelegt werden.
Ich finde, politisches Verhalten sollte positives Vorbild sein, meine Damen und Herren.
Aber nicht nur hier, sondern auch zwischen öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft sollten die eingangs von mir benutzten Redewendungen und das dazugehörige Verhalten absolut negativ bewertet werden. Öffentlichkeit und Durchschaubarkeit der Vorgänge müssen hergestellt werden. Das dient einerseits der Glaubwürdigkeit der Entscheidungen, hilft aber andererseits auch, die soziale Kontrolle zu erhöhen. Notwendig sind die Veränderung der Ausschreibungsmodalitäten in der Leistungs- und Beschaffungsverwaltung, die Modifizierung von Entscheidungsverfahren und Reduzierung von Machtkonzentration. Planung, Entscheidungsfindung und Ausführung müssen Teamarbeit sein. So entsteht Kreativität, hohe Leistungsbereitschaft und zudem ein notwendiges Maß gegenseitiger informeller Kontrolle.
Mein Kollege Dr. Güldner hat schon darauf hingewiesen: Es gab einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom Mai 1995 im Rahmen des Präventions- und Bekämpfungskonzeptes Korruption. Da sind zwölf Punkte aufgeführt. Ich will sie nicht alle aufführen, nur einige einmal herausnehmen: Verstärkte Sensibilisierung und Fortbildung ist ein wichtiger Punkt, Rotation ist ein sehr wichtiger, Beschleunigung des Disziplinarverfahrens und arbeitsrechtliche Maßnahmen. Aus der Mitteilung des Senats geht hervor, dass alle diese vorgeschlagenen Maßnahmen, soweit sie in der alleinigen Kompetenz des Senats gelegen haben, auch umgesetzt worden sind. Sie haben diese Vorschriften benannt.
Ich will mich nicht dazu äußern, wie denn der zeitliche Zusammenhang entstanden ist. Ich glaube, das
überlasse ich Herrn Senator Perschau. Wichtig ist, dass wir diese Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung in der Freien Hansestadt Bremen haben und ebenso die Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken und die Empfehlung für die Einrichtung von Innenrevisionen.
Wichtig ist, dass jetzt diese Vorschriften auch belebt werden, dass folgende Strukturen geschaffen werden: Einrichtung einer zentralen Anti-Korruptionsstelle beim Senator für Finanzen, dezentrale AntiKorruptionsbeauftragte in allen acht Ressorts, Einrichtung von Innenrevisionen, Einrichtung besonderer Dezernate bei Polizei und Staatsanwaltschaft und, was ich eben schon nannte, die Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Sensibilisierung im Umgang mit Verdachtsfällen. Zum Controlling bei der Vergabe von Aufträgen wird mein Kollege Wolfgang Jägers im Laufe dieser Debatte noch Stellung nehmen.
Fazit: Der Senat hat nach meiner Auffassung alle Möglichkeiten zur Vorbeugung gegen Korruption und Bekämpfung von Korruption geschaffen. Trotzdem wird sich Korruption nicht gänzlich vermeiden lassen. So genannte schwarze Schafe wird es leider immer geben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass im Interesse der vielen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die ordentlich ihre Arbeit machen, alle Möglichkeiten zur Bekämpfung der Korruption genutzt werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Sorge, ich möchte jetzt nicht mit dem finalen Rettungsschuss anfangen, weil ich mir vorstellen kann, dass wir die Debatte dazu gesondert zu einem anderen Zeitpunkt führen. Ich will mich heute auf das Waffenrecht beschränken.
Meine Damen und Herren, in Deutschland gibt es zirka 15 Millionen Gas- und Alarmwaffen, jährlich kommen zirka 300 000 hinzu. Die Bereitschaft, Waffen egal welcher Art bei der Begehung von Straftaten einzusetzen, wächst ungebremst. Was schließt ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
man daraus? Unter anderem: Das Waffenrecht muss novelliert und damit auch verschärft werden.
Bundesinnenminister Otto Schily hat nach ausgiebigen Gesprächen und Expertenrunden mit Interessenverbänden, unter anderen auch mit der Gewerkschaft der Polizei, den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts in die Ressortabstimmung gegeben und den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet. Der Kollege Herderhorst ist darauf eingegangen. Der Entwurf verwirklicht das in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Ziel, ein verständlicheres, übersichtlicheres und auch vom Umfang her deutlich reduziertes Waffengesetz zu schaffen, dabei wird zugleich das Waffenrecht in wesentlichen Punkten verschärft.
Worum geht es dabei im Einzelnen? Eine wichtige Regelung ist der so genannte kleine Waffenschein für Gas- und Alarmwaffen, man sagt auch Schreckschusswaffen, darauf ist der Kollege eingegangen. Das heißt, wer zukünftig eine solche Waffe erwerben, besitzen oder führen will, der benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis. Das ist das Zeugnis über ihn betreffende Eintragungen im Bundeszentralregister, das er dem Verkäufer vorzulegen hat. Von diesem erhält er einen Waffenbegleitschein, den er beim Führen der Waffe bei sich zu tragen hat, tut er dies nicht, kann ein Bußgeld verhängt werden. Diese Regelung soll dem Missbrauch solcher Waffen entgegenwirken.
Im Gegensatz zum Kollegen Herderhorst bin ich der Auffassung, dass diese Regelung wirklich schlau ist. Man muss sich vorstellen: Eine Behörde muss den gesamten Altbestand – ich sagte Ihnen die Zahl vorhin, 15 Millionen und die Waffen, die dazukommen – erst einmal aufnehmen und dann die entsprechenden Folgerungen daraus ziehen. Man ahnt, was eine Behörde damit zu tun hat. Da das ein Bußgeldtatbestand wird, kann ich mir vorstellen, dass jeder, der eine Waffe führt – denn gegen Illegalität kann man sowieso nichts machen –, dann auch ein Interesse daran hat, so einen Waffenbegleitschein zu bekommen. Das ist auch notwendig, da aus der Kriminalstatistik hervorgeht, dass 60 Prozent aller Raubdelikte mit Gaspistolen verübt werden.
Diese Zahl von 15 Millionen klingt so gewaltig. Ich habe mir einmal Zahlen aus Bremerhaven besorgt, damit man merkt, dass das Thema auch näher dran ist. Die Schülervertretung der gewerblichen Lehranstalten in Bremerhaven hat eine anonyme Umfrage unter den Schülern gestartet. Es wurden 1000 Fragebögen verteilt, die anonym abgegeben werden konnten, mit denen Jugendliche gefragt wurden, ob sie Waffen besitzen. Erstaunlicherweise sind 869 Fragebögen wieder abgegeben worden. 91 Personen – das sind 10,48 Prozent – haben erklärt, dass sie Waffen bei sich führen, unter anderem 48 feststehende Messer, 35 Klappmesser, 34 Gaspistolen, 20 Pistolen, sechs Schlagstöcke und 15 sonstige
Waffen. Ich glaube, das muss man nicht mehr kommentieren.
Regelungsbedarf bestand außerdem für die sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen. Danach müssen bis zu zehn Langwaffen, ich sage einmal Gewehre, grundsätzlich in einem Schrank der Sicherheitsstufe A, das heißt, es muss ein einwandiger Stahlschrank sein, bei getrennter Lagerung der Munition aufbewahrt werden. Kurzwaffen, also Pistolen oder Revolver, müssen generell in einem Schrank der Sicherheitsstufe B, das muss ein doppelwandiger Stahlschrank sein, aufbewahrt werden. Bei begründetem Anlass, und das ist auch wichtig, ist eine Kontrolle der Aufbewahrungsmodalitäten durch die Waffenbehörde vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält nunmehr ein Verbot von Wurfsternen sowie entsprechend dem bisherigen Recht ein Verbot von Spring- und Pfeilmessern. Auch auf Sportschützen und Jäger hat dieser Gesetzentwurf Auswirkungen, das ist auch mit den entsprechenden Verbänden beredet worden. Künftig sollen Waffenbesitzkarten an Sportschützen und Jäger zunächst nur befristet für fünf Jahre, beim nächsten Antrag für zehn Jahre und danach dann unbefristet erteilt werden. Nach einer Ausübung des Schießsports oder der Jagd über einen Zeitraum von 20 Jahren wird die Möglichkeit zum lebenslangen Besitz der Schusswaffe eröffnet. Wichtig ist noch, falls jemand, der Jagd oder Sportschießen betreibt, diesen Sport aufgibt, die Waffen aber in seinem Besitz bleiben, er dafür Sorge zu tragen hat, dass diese Waffen durch ein technisches Blockiersystem gesichert werden. Dies gilt im Übrigen auch, wenn Waffen im Wege der Erbfolge dann den Besitzer wechseln. Ich will noch einen Hinweis geben, der nicht in diesem Gesetzentwurf steht. Herr Herderhorst hat angesprochen, dass es eigentlich wesentlich wäre, Waffen durch eine Farbe zu kennzeichnen. Ich würde das sogar noch auf Spielzeugwaffen ausweiten. Mein Verständnis für Eltern, die ihren Kindern so etwas kaufen, ist sowieso sehr begrenzt, ich sehe eigentlich nicht ein, dass Kinder damit spielen müssen.
Wenn sie aber schon einmal vorhanden sind, warum kann man die Hersteller von Spielzeugwaffen nicht auch dazu bringen, dass diese Waffen mit einer besonderen Farbe gekennzeichnet werden sollen? Signalrot, knallgrün oder in der Art, das würde mit Sicherheit auch dazu führen, dass solche tragischen Begebenheiten, wie wir sie in letzter Zeit wieder erlebt haben, ausgeschlossen sind.
Ich stelle fest, dass das Gesetzesverfahren eigentlich auf einem gutem Wege ist. Ich hoffe, dass sich alle verständigen. Insofern gehe ich auch davon aus, dass dieser Antrag eine große Mehrheit in diesem Hause findet. – Vielen Dank!