Ulrich Freitag

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach einem etwas aufgeregten Thema jetzt ein sachliches Thema, die Verfassung, die Strukturen der Verfassung! Herr Dr. Kuhn, die SPD, um es gleich vorweg zu sagen, wird Ihre Initiative mittragen, obwohl eine Diskussion über das Deputationswesen immer reizt, auch Ausführungen über die Geschichte der Deputationen hier in Bremen zu machen. Es ist sicherlich eine Regelung, die bundesweit einmalig ist. Gleichwohl könnte man es in dieser Frage, wie ich auch in meiner eigenen Fraktion mitbekommen habe, zu einer größeren Diskussion kommen lassen: Brauchen wir eine Diskussion, wollen wir die Deputationen abschaffen, ist nicht hier dieses Reizthema Deputation ein Thema, das vielleicht bei dieser Änderung in die Stellung des Verfassungsorgans Senat eingreift? Da teile ich Ihre Auffassung, dass die Deputationen zweigeteilte Arbeiten zu leisten haben, einmal sicherlich in dem Bereich der Verwaltung, zum anderen aber auch auf der Ebene von parlamentarischen Fachausschüssen und deren Arbeit. Insoweit, denke ich, sollte es auch keine Aufgeregtheit geben, hier den Begriff der Unverzüglichkeit einzuführen. In gutem Juristendeutsch heißt das dann ja ohne schuldhaftes Zögern. Meine Damen und Herren, in den achtziger Jahren gab es eine so genannte Stadtstaatenkommission, die sich mit den Regierungsstrukturen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg und des Zwei-StädteStaats Bremen zu beschäftigen hatte. Zu dem Deputationswesen in Bremen sollen hochrangige Verfassungsrechtler, die dieser Kommission angehört haben, recht despektierlich, aber, wie ich meine, nicht ganz unzutreffend bemerkt haben, es handele sich bei diesen Deputationen um eine bremische Mentalität zu informeller gesamtstädtischer Zusammenarbeit. Ich denke, das ist ein sehr guter Begriff, und wenn das ein Kölner gewesen wäre, der dieser Kommission angehört hätte, hätte er es vielleicht anders formuliert. Selbst wenn der Senat oder Teile des Senats mit diesem Gesetzentwurf Schwierigkeiten haben sollten, eine Störung der vorgenannten bremischen Mentalität vermag ich nicht zu erkennen. Die SPD wird also Ihrem Initiativantrag zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auslöser dieser Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war eine Diskussion in der Innendeputation im Oktober letzten Jahres über ein in der Öffentlichkeit diskutiertes Strafermittlungsverfahren in einem Einzelfall. Im Rahmen dieser Diskussion hatte die Fraktion der SPD den Antrag gestellt, dass über mögliche Verfehlungen von Polizeibeamten eine Statistik aufgestellt wird. Tut sich dort ein Problemfeld auf oder nicht? Wir wussten es nicht, und deshalb kam von der SPDFraktion der Wunsch nach einer solchen Statistik. Zu der Anfertigung der Statistik kam es dann nicht mehr, weil die Grünen eben diese Anfrage stellten.
Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, bevor ich zu der Stellungnahme der Senats zu den Fragen der Grünen zu sprechen komme, zunächst eine Vorbemerkung! Auch losgelöst von dem zuvor angesprochenen Einzelfall ist die Unterrichtung und die schriftliche Darlegung über Vorkommnisse bei der Polizei richtig und wichtig. Da unterstütze ich die Grünen. Ohne dass aber damit unterschwelliges Misstrauen formuliert wird gegenüber den Poli
zeibeamten, das muss ich auch nachdrücklich hier erwähnen!
In unserem Staat gibt es, und das geht zurück auf eine zirka 300 Jahre lange Geschichte, ein Prinzip, hinter dem wir uns wohl alle versammeln können, das ist das Prinzip des Gewaltmonopols des Staates. Damit einher geht die Gewaltenteilung. Wenn nun der Staat ein Monopol hat, tätig zu werden, handelt er natürlich nicht selbst, sondern durch seine Amtswalter. Dann kann es zu Übergriffen kommen, es handeln schließlich Menschen.
Die Amtswalter haben Befugnisse, die wir nicht haben. Sie haben die Befugnisse, in die körperliche Unversehrtheit einzugreifen, sie haben die Befugnis, Freiheitsrechte zu beeinträchtigen, das alles natürlich nur aufgrund von Gesetzen. Ob die Gesetze eingehalten werden oder auch nicht, das ist eine überwachende Aufgabe, die wir hier vorzunehmen haben. Aufgrund der Gewaltenteilung haben wir zu überprüfen, ob denn auch der Staat mit seinen Amtswaltern seine Macht nicht missbraucht. Das vorweg, und ich denke auch, die betroffenen Polizeibeamten wissen das und akzeptieren das. Das ist ja auch ihr Wunsch, dass dies alles transparent bleibt.
Nach diesem kleinen Exkurs ins Grundsätzliche nun zur Stellungnahme des Senats! Herr Dr. Güldner, bei Ihnen fehlt eine gänzliche Einlassung auf die Beantwortung Ihrer Anfragen. Sie haben zwar Einzelfälle benannt und ausgewählt, und anhand dieser Einzelfälle haben Sie versucht darzustellen, dass es Problembereiche gibt. Diese Problembereiche kann ich beim besten Willen anhand der Stellungnahme des Senats nicht erkennen. Sie haben sehr differenzierte Fragen gestellt, und der Senat ist auch sehr differenziert auf diese Fragen eingegangen, und ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich mit diesen Antworten auseinander gesetzt hätten.
Es fällt auf bei der Stellungnahme des Senats, dass zwei Deliktsbereiche bei der Aufzählung der Ermittlungsfälle des Verdachts von Dienstvergehen besonders betroffen sind. Zum einen trifft es Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und zum anderen Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das ist für mich zunächst einmal nicht überraschend, stehen sie doch in einem engen Zusammenhang mit der Tätigkeit von Polizeibeamten. Die Menge aller Fallzahlen – ich glaube, es war von etwa 80 im Jahr 1999 die Rede, und für 1998 waren es etwa gleich viele Fälle – sagt noch nicht so viel aus, bis auf den Umstand natürlich einer bestimmten Menge.
Es stellt sich die Frage, ob es sich bei den einzelnen Sachverhalten um situative Fehlleistungen nur
handelt, um dynamische Prozesse in Konfliktsituationen, in die man sich als Polizeibeamter mangels professioneller Distanz zu dem, was passiert, hineinsteigert, um Dienstübereifer oder was auch immer, oder aber, und das wäre für mich Anlass zu großer Besorgnis, deuten hier Sachverhalte auf eine kalte Aggression, das heißt auf gezielte Übergriffe, der Polizei hin? Das ist die für mich entscheidende Frage.
Dazu hat nun der Senat nichts gesagt, aber gleichwohl ist die Antwort des Senats schlüssig, denn wenn ich sehe, dass 86 Anzeigen eingereicht worden sind, es aber zu keiner Verurteilung gekommen ist, dann ist anscheinend nicht so sehr viel daran. Es hat sicherlich auch Einstellungen gegeben nach den Paragraphen 153 und 153 a StPO, einmal wegen Geringfügigkeit, einmal Einstellungen nach Erfüllung von Auflagen. Ich glaube, es waren einmal sechs und einmal zwölf, also auch nicht so sehr viele. Für mich ist eben damit bewiesen, dass die Polizei im Großen und Ganzen sauber arbeitet.
Wenn Sie, Herr Dr. Güldner, sagen, was soll denn der Bürger machen? Wenn ihm etwas passiert, muss er ja, auch wenn es gegen die Polizei selbst gerichtet ist, die Polizei aufsuchen. Das ist sicherlich richtig. Nur, bei Einstellung von Verfahren hat natürlich der Bürger auch dagegen Rechtsmittel, und wenn er da nicht zum Zuge kommt, hat er nach Paragraph 374 StPO die Möglichkeit, mit der Privatklage etwas zu erreichen. Der Bürger ist da nicht auf Gedeih und Verderb immer nur auf die Polizei angewiesen. Im Übrigen, die Polizei hat auch in Bremen und Bremerhaven reagiert, indem sie besondere Dezernate eingerichtet hat, die sich mit solchen Fällen beschäftigen, und auch die Staatsanwaltschaft ist sehr sensibel, was diese Art von Fällen anbelangt.
Aufgrund der Häufigkeit dieser Fälle habe ich also nicht den Eindruck, dass wir es bei der bremischen Polizei mit Schwierigkeiten im Bereich von Straftaten zu tun haben, das Ergebnis ist für mich respektabel. Jedoch ist wenig so gut, dass es nicht auch verbessert werden kann. Daher sind die präventiven Vorgehensweisen, die Schulung in der Ausbildung sowie auch die Konfliktvermeidungsveranstaltungen, das Training dort, das angeboten und wahrgenommen wird, stets zu optimieren, und auch die repressive Verfolgung und Begleitung der Verfahren durch die Innenrevision ist weiter zu optimieren.
Zusammenfassend: Das Thema „Dienstvergehen und Straftaten bei der Polizei Bremen“ ist weniger heikel als interessant. Die Polizei in Bremen, natürlich unter Einbeziehung auch der Polizei in Bremerhaven, ist schon ziemlich gut, was den Komplex von Dienstvergehen angeht, kann aber noch besser werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, wenn Sie ernsthaft die öffentliche Sicherheit, die organisierte Kriminalität und einen Unterfall hiervon, das Bandenwesen, zum Thema einer Debatte im Landtag machen wollen, dann doch bitte nicht mit einem solchen reißerischen Auftreten wie gerade!
Als Zweites: Wenn Sie denn zu solch einem Sachverhalt kommen, reduzieren Sie den doch bitte nicht auf Ausländer, denn Kriminalität ist Kriminalität! Herr Tittmann, Kriminalität lässt sich nicht an Nationalitäten festmachen!
Dass der Staat durchaus in der Lage ist, dagegen anzuhalten, sehen Sie bei dem Fall, den Sie hier geschildert haben, denn hier hat der Staat sofort eingegriffen. Der Fall sieht höchstwahrscheinlich doch etwas anders aus, als Sie ihn beschrieben haben. Warten Sie doch erst einmal ab, wie die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren ausgehen und ob sich ein Strafurteil daran anschließt! Wie sich die Sache zurzeit darstellt, ist es mehr ein Fall in der so genannten Türsteherszene, wo es um Körperverletzung und die Verletzung von Ehrgefühl geht.
Herr Tittmann, bevor Sie einen solchen Antrag stellen, wie den, den Sie gerade gestellt haben, sollten Sie sich vielleicht einmal bei der Polizei in Bremen und Bremerhaven schlau machen und fragen, wie es denn überhaupt aussieht. Dann wäre Ihnen nämlich das gesagt worden, was mir gesagt worden ist, dass es derzeit keine Erkenntnisse über verfestigte Strukturen ausländischer Gruppierungen gibt, die tatbestandsmäßig ein bandenmäßiges Vorgehen mittels Gewalt erfüllen. Ebenfalls gibt es keine Hinweise auf ein organisiertes Verbrechen oder eine organisierte Kriminalität von der sizilianischen Mafia.
Ich bin sowieso erstaunt, dass Sie hier von einem Mafiakrieg sprechen und sich bemühen, die Hälfte ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der Anrainerstaaten des Mittelmeers und deren Bürger hier anzusprechen.
Herr Tittmann, ich weiß, das erfreut Sie nicht – –.
Herr Tittmann, ich kann mir vorstellen, dass Sie eine solche Aussage der Polizei nicht erfreut. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass Sie weiterhin hergehen und ein solches Schreckensszenario aufzeichnen mit finsterster und brutalster Bandenkriminalität und dann natürlich nur unter ausländischer Beteiligung, wie sich das in Ihrem Weltbild eben versteht.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag von der DVU ist wie immer substanzlos und polemisch. Ich bitte, ihn abzulehnen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss nun schon zum zweiten Mal zu einem DVU-Antrag sprechen. Ich weiß nicht, vielleicht habe ich irgendetwas in meiner Fraktion angestellt,
aber vielleicht liegt es auch daran, dass ich Bremerhavener bin. Ich komme aus Bremerhaven, ich kenne die Örtlichkeit, glaube ich, hier in diesem Hause am besten, weil ich dort gearbeitet und über Stunden in diesen Räumlichkeiten in der Vergangenheit doch zugebracht habe.
Ja, so ist das!
Bevor ich jetzt zum eigentlichen Antrag komme, meine Damen und Herren, vielleicht eine Vorbemerkung: Es ist sicherlich ein Novum für dieses Haus und auch für ein anderes Landesparlament, dass man sich mit den Diensträumen eines Oberbürgermeisters zu beschäftigen hat. Die Angelegenheit wäre besser in einer Diskussion vor der Stadtverordnetenversammlung untergebracht.
Herr Tittmann, Sie sind Mitglied dieser Stadtverordnetenversammlung. Die rühmt sich nun Ihrer zweifelhaften Mitgliedschaft, aber da haben Sie keinen solchen Antrag gestellt. Nun steht dieser Antrag auf der Tagesordnung, und die SPD wird dazu natürlich auch Stellung nehmen.
Herr Tittmann, es ist wirklich nicht schädlich und für einen politisch Handelnden ja vielleicht auch ratsam, dass er sich über das, wozu er etwas sagen will, vorher schlau macht, bevor er etwas sagt.
Das gilt im Übrigen nicht nur für Sie, sondern vielleicht für den einen oder anderen auch, es hat ja
auch Ihr Fraktionsvorsitzender, meine werten Kollegen von der CDU, zu dem Thema etwas gesagt. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen.
Wie sieht der wahre Sachverhalt aus? Ich möchte darauf nur kurz eingehen, weil zum einen zumindest einige Medien darüber berichtet haben, wie denn der Sachverhalt ist und zum anderen für dieses Haus eine andere Sichtweise letztendlich von entscheidender Bedeutung für die Würdigung dieses Antrags sein sollte. Ich komme später darauf zu sprechen.
Die Renovierung des Amtszimmers des Oberbürgermeisters, der angrenzenden Räume des Sekretariats und der Pressestelle war schon seit Jahren überfällig. Jahrzehntelang wurde das Büro des Oberbürgermeisters nur durch einen gelegentlichen Neuanstrich und das Auswechseln des Teppichbodens aufgefrischt. Fazit: Seit den fünfziger Jahren hat sich dort so gut wie nichts getan. Die wesentlichen baulichen Veränderungen, die jetzt durchgeführt werden, betreffen auch nicht, da irren Sie, Herr Tittmann, das Zimmer des Oberbürgermeisters, sondern sie betreffen das Sekretariat und das Zimmer des Pressesprechers.
Ich weiß es nicht, wie groß die Räumlichkeiten sind, und darauf möchte ich auch gar nicht weiter eingehen. Ich will Sie nur daran erinnern, dass im Zimmer des Oberbürgermeisters ja nicht etwa nur ein Schreibtisch steht, an dem der Oberbürgermeister sitzt, sondern es gibt dort auch einen großen Besprechungstisch für acht Personen, die daran sitzen können. Es ist also auch ein Besprechungszimmer, und das müssen Sie einfach einmal zur Kenntnis nehmen!
Das Sekretariat, das hier vor allen Dingen betroffen ist, ist sehr klein, und dort findet sich eine kleine Ecke, in der die Besucher des Oberbürgermeisters beziehungsweise des Pressesprechers sitzen. Die räumliche Enge ist wirklich so, dass ein ungestörtes Arbeiten für die Sekretärin überhaupt nicht möglich ist. Das Zimmer des Pressesprechers ist so klein, dass er immer nur einen Besucher empfangen kann. Wenn zwei kommen, dann muss er auf den Flur gehen, der zuständige Ingenieur für Arbeitssicherheit hat das schon des Öfteren kritisiert.
Letztlich soll eine gemeinsame Teeküche für den Oberbürgermeister und den Bürgermeister entstehen. Die Höhe der Kosten resultiert vor allen Dingen daraus, dass tragende Wände verändert werden müssen. Von diesen 360 000 DM, von denen Sie sprachen, Herr Tittmann, entfallen, wie ich gehört habe, 265 000 DM allein auf diese baulichen Maßnahmen. Diese Kosten liegen mit 885 DM pro Quadratmeter weit unter dem vergleichbaren Richtwert, den die Architektenkammern bei einem normal aus
gestatteten Verwaltungsneubau mit 2465 DM angeben.
Der Oberbürgermeister hat den Kritikern dieser Umbaumaßnahmen angeraten, kommt doch her und seht euch diese Räumlichkeiten an. Mir ist nicht bekannt, Herr Tittmann, dass Sie oder Herr Frey dort aufgetaucht sind.
Der entscheidende Gesichtspunkt, meine Damen und Herren, für die Behandlung dieses Antrags ist ein völlig anderer. Die Frage des Umbaus eines Bremerhavener Verwaltungsgebäudes ist eine reine Selbstverwaltungsangelegenheit, hierüber hat der Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung alleinverantwortlich zu entscheiden. Eine wie auch immer geartete Einflussnahme des Landtages, wie Sie, Herr Tittmann, fordern, auf den Senat, dass der wieder auf irgendjemanden, ich weiß nicht auf wen, Einfluss nehmen soll, sollte abgelehnt werden. Unsere Landesverfassung beinhaltet in Artikel 147, dass der Senat eine Aufsicht über die beiden Stadtgemeinden führt. Diese Aufsicht ist aber lediglich eine Rechtsaufsicht, Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte fallen eben nicht darunter.
Diese Verfassungsregelung, meine Damen und Herren, und das ist für einen Bremerhavener ein ganz besonderes Anliegen, darauf möchte ich auch aus anderen Gründen und mit einem besonderen Nachdruck hinweisen, erfährt eine Bestätigung durch einen Gründungskonsens in der Vergangenheit. Sie sehen, auch aus einem solchen Antrag kann man eine ganze Menge machen, man kann sogar zu Verfassungsfragen kommen. Dieser Gründungskonsens kam durch den Bremer Bürgermeister und den Oberbürgermeister der damaligen Stadt Wesermünde zustande. Beide haben nach der Bildung des Landes Bremen 1947 mit feierlichem Handschlag besiegelt, wir verwalten uns hier und ihr dort. Gewissermaßen ist das der symbolische Vollzug des Artikels 147.
Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, im Sinne dieser weisen und zukunftsgerichteten Äußerungen unserer Altvorderen diesen Antrag abzulehnen. Er gehört nach Bremerhaven
in die dortigen Gremien und nicht nach Bremen in den Landtag. — Vielen Dank!