Sandra Speckert

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem 1. August 2001 sind gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Deutschland rechtlich anerkannt. Mit dieser Anerkennung wurden die jahrzehntelange Diskriminierung homosexueller Menschen beendet und gleichzeitig die Weichen für eine rechtliche Chancengleichheit gleichgeschlechtlicher Paare gestellt. Dies wird von der CDU in Bremen und im Bund unterstützt, und, um einen geflügelten Ausspruch zu benutzen, das ist auch gut so, auch wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, hier einen anderen Eindruck erwecken wollen.
Auf Bundesebene und in vielen Ländern wurden in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Regelungen entsprechend angepasst. Auch in Bremen erfolgt durch das Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz bereits in vielen Bereichen eine rechtliche Stärkung eingetragener Lebenspartnerschaften, insbesondere im Familien- und Beamtenrecht.
Wir akzeptieren die Lebensrealität und respektieren die Entscheidung von Menschen, die sich in anderen Formen der Lebenspartnerschaft verwirklichen wollen. Dies gilt für nichteheliche Partnerschaften zwischen Männern und Frauen, und dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Ich sage aber in aller Deutlichkeit, die Institution der Ehe genießt einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, den es auch in der Zukunft zu wahren gilt!
Die Grenzen der rechtlichen Stärkung eingetragener Lebenspartnerschaften betreffen eine schwierige verfassungsrechtliche Materie. Dies zeigt sich zum Beispiel darin, dass bereits 2005 ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des zweiten Lebenspartnerschaftsgesetzes anhängig ist. Es ist immer noch nicht zu einem Abschluss gekommen. Das Verfahren bezieht sich insbesondere auf familienrechtliche Anpassungen, die der Bund im Jahr 2004 vorgenommen hat.
Das erste Lebenspartnerschaftsgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt. Das Votum der Verfassungsrichter war damals fünf zu drei. Auch dieser Umstand verdeutlicht eindrücklich die schwierige und umstrittene verfassungsrechtliche Lage. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist noch aus einem anderen Grund interessant. In der Urteilsbegründung wird explizit nicht gesagt, dass die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichzusetzen ist. Es heißt vielmehr, dass die Möglichkeit dazu besteht. Daraus ergibt sich keine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Gleichstellung. Zweitens ist damit meines Erachtens ein Antrag zur sorgfältigen Prüfung und Abwägung weiterer Schritte der rechtlichen Stärkung verbunden. Nach wie vor gibt es einen erheblichen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf, was die rechtliche Stärkung von eingetragenen Lebenspartnerschaften betrifft. Die Wichtigkeit des Themas verlangt, dass wir uns dieser Prüfung nicht entziehen und voreilige Schritte unternehmen.
Zu Ihrem Antrag möchte ich Folgendes sagen: Sie erwecken darin den Eindruck, als befänden wir uns in einem Wettbewerb in Sachen Liberalität mit anderen Ländern nach dem Motto: Wer hat als Erster die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bessergestellt als die Ehe? Es geht doch bei diesem schwierigen Thema darum, eine in Deutschland verfassungsrechtlich komplexe Situation aufzulösen und zulässige weitere Schritte zu unternehmen, die sachlich und gesellschaftlich gleichberechtigt sind. Es ist nicht akzeptabel, dass an jeder Stelle, an der die Ehe erwähnt ist, die eingetragene Lebenspartnerschaft ohne Weiteres gleichgestellt werden soll.
Ich sage ganz klar, eine pauschale Gleichsetzung einer Lebenspartnerschaft mit der Ehe lehnen wir ganz deutlich ab!
Ihr Antrag läuft aber genau darauf hinaus, wenn sich vollkommen undifferenzierte Rechtsbereiche aneinanderreihen, in denen eine Gleichstellung erfolgen soll, ohne definiert darauf einzugehen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, dass wir nicht sämtliche Bemühungen zur rechtlichen Stär
kung gleichgeschlechtlicher Ehen ablehnen, aber der Hinweis auf eine eingehende verfassungsrechtliche Prüfung im Hinblick auf das wichtige Institut der Ehe muss an dieser Stelle erlaubt sein.
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass auf Bundesebene Anpassungen unter anderem in Bezug auf das Beamtenrecht vorgenommen werden sollen. Die erste Stufe der Föderalismusreform ist offensichtlich an Ihnen völlig vorbeigegangen. Die Zuständigkeit für die Besoldung, den Familienzuschlag und die Hinterbliebenenversorgung der Beamten ist längst auf die Bundesländer übergegangen, sodass es in vielen Bereichen schon geregelt ist. Wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode mit diesem Thema sicherlich hier noch intensiver auseinandersetzen. Dies auch an die Adresse der SPD, dass es hier nicht mit einem Hauruckverfahren einmal eben beschlossen werden kann!
Leider ist es uns nicht gelungen, einen koalitionären Antrag abzustimmen. Aus unserer Sicht wäre es geboten, in den Bereichen Ausbildung, Ausbildungsförderung und Berufsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und bei der Einführung der bundesweiten Zuständigkeit des Standesbeamten für die Begründung von Lebenspartnerschaften über den Bundesrat eine rechtliche Stärkung der Lebenspartnerschaften herbeizuführen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass in keinem anderen Bundesland, was die Grünen vorschlagen, eine Anpassung im Bereich des Familienzuschlages und der Hinterbliebenenvorsorge bisher erfolgt ist. Wenn wir auf der Bundesebene auf eine weitreichende Änderung der Gesetzeslage hinwirken wollen, dann empfiehlt es sich, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Lebenspartnerschaftsgesetz abzuwarten. Die Zeit für weitere Schritte ist jetzt noch nicht reif. Mit Ihrem pauschalen Antrag werden Sie dem schwierigen und sensiblen Thema nicht gerecht. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Ich möchte im Übrigen hinzufügen, dass es für mich sehr schwierig war, hier heute zu reden, weil ich wenig verstehen konnte, weil Sie sehr laut waren. Das finde ich nicht in Ordnung.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Teilzeitarbeit ist in der Öffentlichkeit so aktuell wie schon lange nicht mehr. Zum einen ist viel die Rede von flexiblen Arbeitszeiten, wenn es um die bessere Vereinbarung von Familie und Beruf geht. Hier wird von den Arbeitgebern zu Recht verlangt, auf die Wünsche der Beschäftigten so weit wie möglich einzugehen, um zu einer familienfreundlicheren Arbeitswelt zu gelangen. Hier ist der bremische öffentliche Dienst mit seiner Vielzahl an Möglichkeiten, in Teilzeit zu arbeiten, seit Langem als Vorbild zu betrachten.
Zum anderen bedeutet Teilzeitarbeit selbstverständlich immer eine Reduzierung des durch Arbeit erzielbaren Einkommens. Für mich ist einerseits klar, ein durch Vollzeiterwerbsarbeit erzieltes Einkommen muss zur Existenzsicherung ausreichen. Bei Teilzeitarbeit ist die Situation komplizierter, weil hier die Motivationslagen sowohl der Beschäftigten als auch die des Arbeitsgebers einbezogen werden müssen. Teilzeitarbeit bewegt sich in einem Spannungsverhältnis. Sie ist für die Beschäftigten ein Mittel, berufliche Anforderungen und private Lebensplanung zu vereinbaren.
Für den Arbeitgeber ist Teilzeitarbeit aber auch ein Mittel, um mit betrieblichen Erfordernissen umzugehen. Daneben gibt es auch das übergreifende Interesse, mit den knappen finanziellen bremischen Mitteln möglichst viele Menschen zu beschäftigen.
Jetzt aber zu den problematischen Aspekten von Teilzeitarbeit! Die Ziele, flexibel auf betriebliche Erfordernisse eingehen zu können und die Sicherung der Beschäftigten, einer möglichst großen Anzahl von Personen, sind legitim, aber sie haben ihre Grenzen in den Einkommen, die aus diesen Tätigkeiten erzielt werden können.
Meine Damen und Herren, die vorgelegte Darstellung des Senats zur Beantwortung der Anfrage macht deutlich, dass es sich im öffentlichen Dienst nicht um eine Frage der Höhe der Stundensätze handelt, sondern um den Umfang der angebotenen Teilzeitbeschäftigungen. Ebenso deutlich wird, dass es sich eigentlich nicht um ein generelles Problem von Teilzeitbeschäftigten handelt, sondern um ein Problem von Teilzeitarbeit in spezifischen Beschäftigungsbereichen, in denen betriebliche Erfordernisse zur Stückelung von Arbeitszeiten führen können.
In der Beantwortung der Anfrage steht, dass es eine gewisse Anzahl von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Bremen gibt, die bedingt durch Teilzeitarbeit ein Einkommen erzielen, das unter den Grenzen liegt, die im Allgemeinen als sozialstaatliche Grenzen der Existenzsicherung anerkannt sind. Ich denke, dass die angegebenen Einkommensgrenzen, nach denen bei weniger als 850 Euro brutto die Existenz ungesichert und zwischen 850 und 1250 Euro als prekär angesehen werden kann, der Realität entsprechen.
Ob mit dem Unterschreiten dieser Grenzen für Teilzeitbeschäftigte eine Existenzbedrohung vorliegt, kann leider anhand der Untersuchung nicht bestätigt werden, da auch dort die Motive für die Teilzeitbeschäftigung nicht bekannt sind. Wer zum Beispiel aus eigenem Antrieb mit einer solchen sehr geringen Stundenzahl arbeitet, kann sich sehr bewusst für eine vermehrte privat verfügbare Zeit zulasten eines geringeren Einkommens entscheiden. Zum anderen können sich aber auch solche Beschäftigten in einer finanziell sehr prekären Lebenssituation befinden. Es sind vor allem Reinigungskräfte, Betreuungspersonal, Krankenpfleger sowie Küchendienste, die unter den 650 Betroffenen in Bremen die Mehrzahl der Fälle stellen. In diesen Personengruppen werden Dienste geleistet, bei denen aus organisatorischen Gründen oftmals nur geringe tägliche Stundenkontingente erforderlich sind. Es ist nach Angaben des Senats nicht bekannt, in wie vielen Fällen für diese Beschäftigten die betrieblichen Erfordernisse direkt individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten nach einer Aufstockung entgegenstehen.
Die Verteilung der Beschäftigten auf einige wenige Personengruppen spricht daher dafür, dass es sich in den meisten Fällen nicht um eine freiwillige Beschränkung der Arbeitszeit handelt, sondern dass die entsprechenden Dienststellen diese Arbeitszeitmodelle aus organisatorischen Notwendigkeiten heraus anbieten. Für diese Beschäftigten besteht im Einzelfall
Handlungsbedarf, und es gilt, einen Ausgleich zwischen den organisatorischen Notwendigkeiten einerseits und den legitimen Interessen der Beschäftigten andererseits herzustellen. Das Interesse der Dienststelle an einer ökonomisch vertretbaren Arbeitszeitregelung sollte daher genau hinterfragt werden.
Der Senat hat dies vorgeschlagen, indem er die Dienststellen auffordert, strengere Maßstäbe anzusetzen, bevor derartige Arbeitsverträge angeboten werden. Außerdem sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um, wenn es gewünscht wird, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu erzeugen, aber es kann dafür keine generelle Regelung geben, sondern sich nur um ein intensives Bemühen handeln, in jedem Einzelfall zu einer fairen Lösung zu gelangen. Der Senat sollte daran gemessen werden, ob es ihm gelingt, auf diesem Weg zu einer Lösung zu gelangen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU-Fraktion kann das Gesetz zur Überleitung des Eigenbetriebs fidatas auf die Anstalt öffentlichen Rechts Dataport nur befürworten. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Man könnte erwarten, dass ich als Mitglied des Eigenbetriebsausschusses von fidatas Bremen diesem Schritt kritisch gegenüberstehe. Warum dazu kein Anlass besteht, möchte ich gern kurz begründen, immerhin handelt es sich bei fidatas Bremen um einen Eigenbetrieb, der wirtschaftlich und fachlich gut aufgestellt ist und sich von einer rein auf den Steuerbereich bezogenen Einheit zu dem internen IT-Dienstleister der Freien Hansestadt Bremen gemausert hat.
Gerade weil ich den Einblick in das Geschäft der fidatas Bremen erhalten habe, weiß ich, dass fidatas Bremen mit seinen knapp 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Branche der IT-Dienstleister für den öffentlichen Bereich perspektivisch viel zu klein ist. Fidatas Bremen braucht Synergien. Daher freue ich mich, dass fidatas nun die Chance erhält, als Niederlassung des größten öffentlichen IT-Dienstleisters Dataport die Synergiegewinne eines großen Unternehmens zu nutzen und gleichzeitig als bremische Niederlassung innerhalb von Dataport ein eigenes Profil entwickeln und allen vier Trägern qualifizierte IT-Dienstleistungen anbieten kann.
Die CDU-Fraktion bewertet es als sehr positiv, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ID Bremen GmbH dieselben Chancen eröffnet werden, wie sie den fidatas-Beschäftigten jetzt bereits offenstehen. Das Land Bremen und die T-System GmbH als Gesellschafterin der ID Bremen GmbH haben gemeinsam beschlossen, die Verlustsituation dieser Gesellschaften zu beenden, ohne das Projekt Public private partnership selbst aufzugeben.
Das Angebot, zum Eigenbetrieb fidatas zu kommen, das der Senator für Finanzen daraufhin ID Bremen-Beschäftigten gemacht hat, wurde von fast allen angenommen, was eine sehr gute Voraussetzung ist. Damit ist fidatas Bremen viel zusätzliche Kompetenz auch im Softwareentwicklungsbereich zugewachsen. Gerade dieser Bereich ist bei Dataport durchaus bedeutend, während die Auslastung der betroffenen Beschäftigten bei ID Bremen in den letzten Jahren permanent gesunken ist.
Auch für die bremische Verwaltung scheint mir die Gründung der bremischen Dataport-Niederlassung ein guter Schritt zu sein. Bremen erhält eine große IT-Dienstleisterin, ohne auf die zwischen den schon eingespielten handelnden Personen gemachten Erfahrungen verzichten zu müssen. Diese IT-Dienstleisterin ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, der es nicht
erlaubt ist, Gewinne zu machen und die von ihren Trägerländern keine Mehrwertsteuer erheben muss.
Die norddeutsche Kooperation im IT-Bereich macht einen großen Schritt nach vorn, und durch den Wegfall von Doppelstrukturen profitieren alle vier Trägerländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen. Gegen die Gründung der bremischen Niederlassung von Dataport aus dem Eigenbetrieb fidatas heraus gibt es daher nach unserer Auffassung keinerlei stichhaltige Argumente, und wir wünschen dieser Niederlassung gutes Gelingen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Land Bremen wird auch in der kommenden Förderperiode 2007 bis 2013 wieder von den Mitteln der europäischen Strukturfondsförderung profitieren. Wie wir wissen, stehen mehr als 230 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und aus dem Europäischen Sozialfonds bereit, die mindestens in gleicher Höhe
von Bremen in den Jahren 2007 bis 2013 kofinanziert werden müssen.
Die Mittel sollen so eingesetzt werden, dass sie einen Beitrag zur Verwirklichung der sogenannten Lissabon-Strategie leisten. Die Lissabon-Strategie hat zum Ziel, dass die Europäische Union die wettbewerbsfähigste und wissensbasierteste Ökonomie der Welt wird. Als wesentliches Instrument zur Realisierung dieses Ziels gilt die Verbesserung der Innovationsfähigket der Mitgliedstaaten. Derzeit wird vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales das ESF-Programm erarbeitet und vom Senator für Wirtschaft und Häfen das EFRE-Programm für Bremen 2007 bis 2013. Vor diesem Hintergrund haben wir den Senat gefragt, wie er diese Vorgaben im Rahmen der Programmplanung umzusetzen gedenkt.
Meine Damen und Herren, ich glaube, die nunmehr vorliegende Antwort macht deutlich, dass Bremen in den vergangenen Jahren auf die richtigen Pferde gesetzt hat. Mit dem Programm „InnoVision 2010“ haben wir zukunftsfähige Wirtschaftsfelder identifiziert, die wir nachhaltig ausbauen und stärken wollen. Ich zähle hierzu die Themenbereiche Mobile Solutions, Logistik, und insbesondere, wenn ich an den Bereich Luft- und Raumfahrt denke, denke ich auch an das Leitthema innovative Materialien, den Bereich ökologische Intelligenz und das Thema maritime Technik und Wirtschaft.
Mit der Einsetzung des Technologiebeauftragten ist es uns gelungen, ressortübergreifend die Technologiepolitik des Landes voranzubringen. Mit massivem Mitteleinsatz haben wir moderne Technologieinfrastrukturen aufgebaut, die mindestens im bundesweiten Vergleich ihresgleichen suchen.
Nachdem wir in den letzten Jahren in den Ausbau der Infrastrukturen investiert haben, sind wir für den Wettbewerb der Regionen um die besten regionalen Innovationsstrategien sehr gut aufgestellt, das macht auch die Antwort des Senats deutlich.
Wenn es uns gelingt, wie vom Senat in Aussicht gestellt, mittels der neuen Strukturfondsfördermittel den Imagegewinn, den wir mit der Auszeichnung „Stadt der Wissenschaft“ verbuchen konnten, nachhaltig zu nutzen und Bremen und Bremerhaven als innovativen Standort zu vermarkten und zu verankern, dann sind wir in unseren Bemühungen um die Gestaltung des Strukturwandels zum Wohle der Menschen in Bremen und Bremerhaven ein ganz großes Stück vorangekommen. Ich meine, die Antwort des Senats macht deutlich, dass wir ambitionierte Programmentwürfe vor uns haben, die den Interessenbereichen Bremens und Bremerhavens voll Rechnung tragen.
Deutlich wird auch, dass sich die europäische Leitlinie, die den Programmen zugrunde liegt, und die bremischen Interessen decken, dass also EU-Strukturfondsmittel eingesetzt werden können, um die bremischen Ativitäten zu verstärken, und nicht etwa, um neue Aktivitäten zu initiieren. Letzteres können wir uns derzeit und auch in den künftigen Jahren nicht leisten.
Meine Fraktion begrüßt daher die innovationspolitschen Schwerpunktsetzungen, insbesondere des EFRE-Programms, sehr. Wir fordern den Senat auf, die Programme umgehend nach Feststellung der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorzulegen, damit wir baldmöglichst mit der Umsetzung der neuen Programme beginnen können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausrichtung der künf
tigen Strukturförderung für die Jahre 2007 bis 2013 orientiert sich an den veränderten Rahmenbedingungen in der Europäischen Union, die sich im Zuge der Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten ergeben haben. Insgesamt soll ein Drittel des Gesamthaushaltes der EU für Strukturförderung aufgewendet werden. Das hatte Herr Schmidtmann auch schon erwähnt. Die Höhe der Mittel, die aus der Strukturförderung nach Bremen fließen werden, steht bislang noch nicht abschließend fest. Mittlerweile hat auch das EU-Parlament der Strukturfondsverordnung zugestimmt. Damit besteht nun mehr Planungssicherheit, so dass die Programmarbeiten in den nächsten Monaten in Bremen vorangebracht werden können. Meine Damen und Herren, das ist für Bremen und Bremerhaven ein sehr großer Erfolg!
Das Wirtschaftsressort und das Arbeitsressort werden für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, und den Europäischen Sozialfonds, ESF, neue Ziel-zwei-Programme erarbeiten. Im Mittelpunkt des Ziel-zwei-EFRE-Programms steht die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit als Mittel zur langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen.
Vor dem Hintergrund der Zielsetzung von Lissabon, Europa zur wettbewerbsfähigsten, wissensbasierten Ökonomie der Welt zu entwickeln, legt die Europäische Kommission Wert darauf, dass die Maßnahmen der künftigen Ziel-zwei-Programme nicht mehr nur der Vorwegnahme des wirtschaftlichen Wandels innerhalb einer Region dienen, sondern dass zudem ein Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt aus den Maßnahmen abgeleitet werden kann. Daher sollen Investitionen in einer nachhaltigen Innovationspolitik der wesentliche Schwerpunkt der künftigen Ziel-zwei-Programme sein. Durch die bisherige Förderungs- und Investitionspolitik des Senators für Wirtschaft und Häfen ist der Stadtstaat Bremen zu den Vorgaben der Kommission bestens aufgestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir unterstützen es daher, dass die unseres Erachtens gute Positionierung Bremens als Innovationsstandort über die künftige EFRE-Programmstruktur mittels zweier Schwerpunkte abgesichert wird. Zum einen müssen die Kooperationsformen von Wirtschaft und Wissenschaft gesichert und durch neue Formen und Angebote ausgebaut werden. Hierfür bieten das bremische Innovationsprogramm InnoVision 2010 und die daraus entwickelten Leitthemen eine hervorragende Grundlage. Schwerpunktmäßig werden damit innovative Maßnahmen in Bremen und Bremerhaven gefördert. Zum anderen gilt es in Bremen, wettbewerbsfähige
Stadtstrukturen zu sichern und auszubauen, die Bremen und Bremerhaven als Standort für Investoren und Arbeitskräfte attraktiver machen. Daher kann das Wirtschaftsressort auf Maßnahmen und Erfahrungen vorangegangener Förderperioden, zum Beispiel durch die Durchführung des Ziel-zwei-Programms und Urban-Programme, zurückgreifen.
Im Kern muss es bei der künftigen Ausgestaltung des Ziel-zwei-EFRE-Programms darum gehen, Wirtschaftsfelder, in den Bremen gut positioniert ist, in den Mittelpunkt zu stellen, in denen sich mit einem gezielten Mitteleinsatz hohe Effekte erzielen lassen. Hierfür ist Bremen mit einer Wirtschafts- und Innovationspolitik auf hervorragendem Weg.
Auch im Bereich der ESF-Programme wird es vorrangig darum gehen müssen, nachhaltige Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Auch hier ist Bremen nicht zuletzt aufgrund der Zusammenarbeit zwischen Wirtschafts- und Arbeitsressort hervorragend aufgestellt.
Abschließend noch ein Satz zur künftigen Ausgestaltung der GA-Förderung! Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, ein Fördergefälle zwischen Bremen und Niedersachsen zu Lasten Bremens zu verhindern. Der Senator für Wirtschaft und Häfen hat bei den bisherigen Diskussionen um die europäische Strukturförderung gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament stets für ein transparentes Verfahren gesorgt, was er auch sicherlich weiter tut. Herr Schmidtmann, das, was Sie da vorhin gesagt haben, sehe ich nicht so! Es haben schon Veranstaltungen stattgefunden. Dass hier keiner informiert wird, das ist mitnichten so.
Wir lehnen den Antrag der Grünen ab, wobei ich noch sagen muss, dass wir zu diesem enorm wichtigen Thema einen Antrag vorbereitet hatten, der sehr ausführlich war. Leider haben wir das Problem gehabt, dass die SPD diesen nicht mittragen wollte. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kollegin Frau Marken hat eben schon eine ganze Menge angemerkt, und aus diesem Grund, um jetzt nicht alles doppelt zu nennen, werde ich mich relativ kurz fassen. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf dem Europäischen Rat am 16. und 17. Dezember 2005 auf den EU-Haushalt für die Jahre 2007 bis 2013 geeinigt. Der finanzielle Rahmen der Europäischen Union soll demnach 1,045 Prozent des Bruttonationaleinkommens der 27 EU-Staaten umfassen. 0,37 Prozent des Bruttonationaleinkommens entfallen hierbei auf die Strukturfonds. Das Europäische Parlament hat diese Einigung jedoch unter Hinweis auf die mangelnde Prioritätensetzung im Bereich Forschung und Innovation abgelehnt.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Erweiterung der EU in Richtung Osteuropa steht eine grundlegende Reform der Strukturfondsförderung an. Bei dieser Reform muss sichergestellt werden, dass sich die Förderung auf die bedürftigen Regionen und die dringendsten Probleme der EU konzentrieren.
Des Weiteren müsste die Verwaltung der Mittel aus den Strukturfonds drastisch vereinfacht werden, und die Reform darf die erreichten Erfolge in den bisherigen Förderregionen nicht gefährden.
Folgende Schwerpunkte müssen nach ersten Überlegungen angestrebt werden: Das Wachstum muss gefördert werden, und Innovationen sollen vorangebracht werden. Wettbewerbsfähige Stadtstrukturen müssen nachhaltig sichergestellt und weiter ausgebaut werden.
Ich gehe im Folgenden davon aus, dass die Europäische Union eine Strukturfondsförderung fortführt
und diese auch im Lande Bremen fortsetzen wird. Der Senat ist aufgefordert, in diesem Sinne tätig zu werden und der Bürgerschaft zu berichten. Wichtig wäre zu wissen, welche Fördermöglichkeiten für Bremen und Bremerhaven in der nächsten Periode 2007 bis 2013 gesetzt werden und ob schon absehbar ist, in welchem Umfang Strukturfondsförderung für Bremen künftig zur Verfügung steht. Ferner steht die Frage im Raum, wie sich das eventuell zu erwartende Fördergefälle zwischen Bremen und dem alten Förderbezirk Lüneburg auswirkt beziehungsweise wie damit umzugehen ist. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Inwiefern ist dem Senat die durch Steuergelder finanzierte Broschüre „10 Wahrheiten über Mangas“ bekannt?
Wie hoch waren die Druck- und Herstellungskosten?
Welche Position bezieht der Senat in der Frage, ob derartige Publikationen notwendig sind, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat im Februar 2005 diesen Aktionsplan vorgelegt. Ziel dieses Papiers ist unter anderem die Stärkung der Kinder- und Familienfreundlichkeit. Für uns als CDU-Fraktion ist Kinder- und Familienfreundlichkeit in Bremen und Bremerhaven ein sehr zentrales Thema.
Für problematisch an diesem Papier halte ich aber, dass eine ganze Anzahl der Maßnahmen auf Landes
ebene und kommunaler Ebene umgesetzt werden müsste. Uns fehlt hierbei zum Beispiel die finanzielle Unterlegung des Plans. Das heißt, die Belastung wird auf die Länder und Gemeinden zukommen. Wie dies bei der schwierigen Finanzlage in Bremen umgesetzt werden soll, das ist für mich jedoch fraglich.
Aus diesen Gründen schlage ich, wie auch meine Vorrednerin schon gesagt hat, eine Überweisung an die Sozialdeputation vor. Dort können sich die Fachpolitiker mit dem sehr umfangreichen Papier ausführlich beschäftigen und über die Maßnahmen und deren Umsetzung beraten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bevorstehende Wahl zum Europäischen Parlament am 13. dieses Monats ist nach meiner Auffassung ein guter Anlass, uns einmal mehr im Parlament mit dem wichtigen Thema zu beschäftigen, wie die bremische Verwaltung für Europa fit gemacht werden kann, zeigen doch die im Laufe des Wahlkampfs gemachten Erfahrungen, dass die Kenntnisse über europäische Angelegenheiten bei vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht sehr ausgeprägt sind, um es ganz vorsichtig auszudrücken.
Alle Fraktionen sind sich darüber einig, dass die Bedeutung der Europäischen Union in den einzelnen Mitgliedstaaten stetig zunimmt. In dem Maße, wie dieser Einfluss steigt, hat dies auch Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung, da es Aufgabe der Verwaltung in allen Bereichen ist, die Entscheidungen, die auf europäischer Ebene getroffen werden, umzusetzen. Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionsfraktionen im Februar dieses Jahres ihren Antrag vorgelegt, in dem der Senat gebeten wird, über die Fortschritte der Bemühungen zu berichten, wie die Europafähigkeit der Verwaltung verbessert werden kann. Für den nun vorliegenden Bericht des Senats möchte ich mich zunächst im Namen der CDU-Fraktion herzlich bedanken.
Ich würde mich freuen, wenn wir regelmäßig über weitere Entwicklungen hier im Hause informiert werden würden, auch ohne Aufforderung. Diese Debatte möchte ich aber auch zum Anlass nehmen, mich für die CDU-Fraktion, aber auch im Namen des gesamten Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit bei Frau Staatsrätin Dr. Kießler, bei Herrn Bruns, dem Leiter der Europaabteilung und der Bremer Vertretung in Brüssel, sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin, Brüssel und Bremen für die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung unserer Ausschussarbeit zu bedanken.
Die Bevollmächtigte Bremens beim Bund und für Europa leistet mit ihrem schmalen Haushaltsbudget eine gute und effiziente Arbeit. Das gute Ansehen Bremens in Brüssel, von dem wir uns bei unserem
Besuch in Brüssel immer wieder überzeugen konnten, ist nicht zuletzt diesem Einsatz der Bevollmächtigten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken.
Die im Bericht des Senats aufgeführten Maßnahmen halten meine Fraktion und ich für gut. Sie scheinen uns geeignet, die Europakompetenz der Landesbediensteten zu verbessern, wobei dieses Ziel nach meinem Dafürhalten wohl nicht kurzfristig, sondern eher mittelfristig zu erreichen sein wird.
Meine Fraktion und ich begrüßen die im Bericht aufgeführten Qualifizierungsmaßnahmen der Landesbediensteten im Rahmen des vom Senator für Finanzen aufgelegten Fortbildungsprogramms für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Auch in dem gerade neu erschienenen Fortbildungsprogramm 2004/2005 wird wieder eine Reihe von interessanten EU-bezogenen Seminaren angeboten, die hoffentlich recht zahlreich angenommen werden. Leider wird in dem Bericht hinsichtlich der Resonanz auf die bisherigen Angebote nur gesagt, dass diese gut sei, und es wird auf steigende Teilnehmerzahlen hingewiesen. Hier würde mich interessieren, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkret die einzelnen angebotenen Veranstaltungen besucht haben. Vielleicht könnten wir in der nächsten Sitzung des Europaausschusses einen Bericht bekommen.
Sehr zu begrüßen ist aus meiner Sicht, dass bei den EU-bezogenen Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Innenministerium Niedersachsens kooperiert wird. Vielleicht könnte es in diesem Bereich noch zu einer engeren Zusammenarbeit mit Niedersachsen kommen. Der Europaausschuss wird auf seiner gemeinsamen Sitzung mit dem Europaausschuss des Niedersächsischen Landtags am 31. August dieses Jahres dieses Thema ebenfalls ansprechen.
Die Entsendung von Nachwuchskräften des höheren Verwaltungsdienstes für die Dauer eines Jahres in die Bremer Vertretung in Brüssel findet ebenfalls die Zustimmung der CDU-Fraktion. Nach unserer Auffassung wäre es wünschenswert, wenn es hier auch noch zu einer Aufstockung kommen könnte. Dies ist aber leider aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse in der Bremer Landesvertretung zurzeit nicht möglich, was wir sehr bedauern. Das hat ja auch Herr Oppermann vorhin schon angesprochen. Möglicherweise besteht ja in nicht allzu ferner Zukunft die Möglichkeit, diese Situation zu verbessern, so dass dann weitere Nachwuchskräfte, Hospitanten beziehungsweise auch Praktikantinnen und Praktikanten dort eingesetzt werden können.
Die CDU-Fraktion teilt die Auffassung des Senats, dass es bei der Gestaltung der EU-Politik bei für Bremen relevanten Belangen von Vorteil wäre, wenn bremische Bedienstete als nationale Experten in die europäischen Organe und Einrichtungen entsandt
würden. Mit der seit Jahresbeginn 2003 begonnenen systematischen Unterrichtung der bremischen Ressorts durch die Europaabteilung der Bevollmächtigten verbinden wir die Hoffnung, dass sich auf diesem Weg möglichst bald auch geeignete Kandidaten finden lassen. Unabdingbar hierfür ist natürlich, dass dafür auch die haushaltsmäßigen Voraussetzungen seitens des Senats geschaffen werden.
Das gilt natürlich auch für die befristete Abordnung von bremischen Bediensteten zur Bremer Vertretung in Brüssel. Auch hier ist es nach unserer Auffassung unbedingt erforderlich, dass seitens des Senats entsprechende haushaltsmäßige Regelungen getroffen werden, die es den Fachressorts ermöglichen, geeignete Fachleute zeitlich befristet an die Bremer Vertretung in Brüssel zu entsenden. Damit wird nicht nur die fachliche Präsenz der Ressorts in der Bremer Vertretung bei der EU gewährleistet, sondern diese Fachleute bringen nach Ablauf der Abordnung auch ihr erworbenes Know-how von Brüssel nach Bremen, das wir hier unbedingt gebrauchen können.
Das Vorhaben des Senats, die von der Bevollmächtigen erstmals zur Jahreswende 2003/2004 vorgenommene Auswertung des legislativen Arbeitsprogramms der EU-Kommission auch zukünftig fortzusetzen und die Staatsrätekonferenz zu Anfang jedes Jahres hierüber zu informieren, wird von meiner Fraktion und mir nachdrücklich unterstützt. Die damit erreichte frühzeitigere Einbeziehung der zuständigen Fachebenen der Ressorts wird dazu beitragen, rechtzeitig bremische Belange in die Meinungsbildung und in EU-bezogene Abstimmungsprozesse einbringen zu können.
Abschließend gestatten Sie mir noch folgende Bemerkung: So wichtig es ist, die Europakompetenz der bremischen Landesbediensteten zu stärken, so wichtig ist es aber auch nach meiner Auffassung, insgesamt in der Öffentlichkeit den europäischen Gedanken zu stärken und in der Öffentlichkeit für Europa zu werben. Diese Werbung muss aber meiner Meinung nach ständig erfolgen und darf nicht nur für einen kleinen Zeitraum, wie beispielsweise vor der Europawahl, stattfinden.
Meine Damen und Herren, da die Landtagssitzung im Radio übertragen wird, möchte ich die Gelegenheit nutzen und die Hörerinnen und Hörer aufrufen: Gehen Sie am 13. Juni zur Europawahl, geben Sie Ihre Stimme ab, und nehmen Sie Ihre Gestaltungsrechte auch für Europa wahr! – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Am 1. Mai 2004 wird die EU um zehn Länder wachsen. Die EU-Osterweiterung ist wohl das einschneidendste Ereignis der europäischen Einigung, ein elementarer Fortschritt, der die Menschen in Europa näher zusammenbringt. Angesichts dieser Entwicklung müssen auch die Rahmenbedingungen der Union verändert werden. Die EU muss handlungs- und entscheidungsfähiger sein.
Der Verfassungsentwurf des EU-Konvents wird diesem Anspruch gerecht. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, ihn endlich auf den Weg zu bringen. Die jetzige Situation ist nur eine Belastung für die erweiterte Union.
Meine Damen und Herren, der Weg Europas ist ein ständiger Prozess, aber wir sind weiter auf dem besten Weg dahin. Eine Alternative zur EU gibt es nicht, um in Zukunft Wohlstand und Sicherheit für die europäischen Gesellschaften zu gewährleisten. Einzelne Staaten allein sind angesichts der Herausforderungen nicht fähig, die Probleme zu lösen. Dazu brauchen wir die Europäische Union. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion begrüßt die Vorlage des Entwurfes für eine Verfassung der Europäischen Union durch den Konvent. Der Konvententwurf trägt in bestimmten Punkten auch die Handschrift der CDU, auch wenn wir uns einen Gottesbezug in der Präambel gewünscht hätten.
Wir danken hier noch einmal ausdrücklich dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel, der als Mitglied im Konvent die deutschen Bundesländer vertreten hat.
Unserer Auffassung nach kommen die Vorschläge des Konvents zur Weiterentwicklung der europäischen Integration dem Ziel einer handlungsfähigeren, transparenteren und demokratischeren Gemeinschaft näher. Zu begrüßen sind insbesondere die institutionellen Reformvorschläge. Wir sehen hier eine wichtige Bedingung für die EU-Erweiterung. Leider ist es an Polen und Spanien gescheitert. Erstmals ist es gelungen, eine klare Kompetenz zur Ordnung über die Zuständigkeit der Europäischen Union mit einer Einteilung und Auflistung der Kompetenzkategorien festzulegen.
Außerdem muss die Europäische Union dort, wo sie zuständig ist, die Prinzipien der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachten. Damit sind allgemeine Zielformulierungen nicht mehr kompetenzbegründend. Alle diese Festlegungen unterliegen einer Kontrolle durch die nationalen Parlamente. Das neue Klagerecht verbindet die verschiedenen Ebenen noch enger und fordert die europäische Ebene auf, sich noch stärker an den Belangen der Staaten auszurichten. Alle Teile des Verfassungsvertrages haben
die gleiche Rechtsqualität. Durch den Verfassungsvertrag wird die EU stärker als bisher als Wertegemeinschaft definiert.
Bei der Tagung des Europäischen Rates am 19. und 20. Juni 2003 im griechischen Thessaloniki legte der Europäische Konvent den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union das Ergebnis vor. In der Erklärung von Thessaloniki begrüßt der Europäische Rat den Entwurf des Vertrages über die Verfassung, stellt heraus, dass dieser Entwurf ein historischer Schritt zur Förderung des Ziels der europäischen Integration ist und im Wortlaut auf der kommenden Regierungskonferenz zum Ende des Jahres 2003 eine gute Ausgangslage bildet.
Ziel war es, dass die Regierungskonferenz am 13. Dezember 2003 in Brüssel dann die Arbeit möglichst abschließt, so dass der Verfassungsvertrag unmittelbar nach dem Beitritt der neuen EU-Mitglieder am 1. Mai 2004 und noch vor den turnusgemäßen Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004, an denen die neuen EU-Mitglieder erstmals teilnehmen, unterzeichnet werden kann.
Meine Damen und Herren, wenn das so beschlossen worden wäre, hätten wir heute unseren gemeinsamen Antrag nicht in die Bürgerschaft einbringen müssen. Der 13. Dezember 2003 war kein guter Tag für Europa. Das Scheitern dieses Gipfels und der Regierungskonferenz darf kein Scheitern der Verfassung bedeuten. Die Verfassung ist die Voraussetzung, damit Konflikte auf Grundlagen des Rechtes gelöst und die europäischen Werte definiert und in der Welt verteidigt werden.
Die Alternative ist der Rückfall in die bloße Zusammenarbeit von Regierungen und Achsenbildungen zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten. In diesem Zusammenhang gilt es doch noch einmal deutlich zu machen, dass die CDU-Bürgerschaftsfraktion Überlegungen zu einem so genannten Kerneuropa nicht glücklich findet. Es sollten doch möglichst alle Länder die Entscheidungen und Entwicklungen der EU mittragen. Dass die These vom Kerneuropa kein Weg in eine gemeinsam gestaltete Zukunft ist, hat lobenswerterweise mittlerweile auch Außenminister Fischer vom Bündnis 90/Die Grünen erkannt, der seine These in seiner Humboldt-Rede vom Jahr 2000 am 6. März 2004 in der „FAZ“ korrigierte. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Die verstärkte Zusammenarbeit wird sich kaum noch auf ein Kerneuropa beziehen.“ Ein sehr lesenswertes Interview!
Zurückgehend auf unseren gemeinsamen Antrag fordern wir deshalb, dass auf der Grundlage der Reformvorschläge des Europäischen Konvents in der kommenden Regierungskonferenz unter der irischen Präsidentschaft am 25. und 26. März 2004 in Brüssel der weitere Fahrplan für die abschließende Beratung noch im ersten Halbjahr 2004 festgelegt wird.
Die EU-Verfassung darf nicht erneut über den Streit um die künftige Gewichtung bei Mehrheits
beschlüssen scheitern. Spanien und Polen hatten im Dezember das Prinzip der doppelten Mehrheit abgelehnt. Laut Verfassungsentwurf heißt das, Beschlüsse kämen nur zustande, wenn sie von mehr als 50 Prozent der Staaten getragen werden, die zugleich mehr als 60 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Die Bundesregierung hatte in der Regierungskonferenz im Dezember 2003 strikt an dieser Position festgehalten. Berichterstattungen zufolge geht die Bundesregierung mittlerweile in die richtige Richtung, den kleinen Mitgliedstaaten etwas Gutes zu tun. Das stimmt mich optimistisch.
So soll an der doppelten Mehrheit festgehalten werden, nicht aber an den Prozenten. Eine mögliche Formel sei, dass die Mehrheit 55 statt 50 Prozent der Staaten und 55 statt 60 Prozent der Bevölkerung benötigt würde. Damit würde ein Staat für Mehrheiten gebraucht, während das Blockierungsgewicht der großen Länder verringert wird. Die Stimmen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens würden für eine Blockade nicht mehr ausreichen.
Wir unterstützen diese Entwicklung. Signale aus Warschau sind noch nicht bekannt. Es kommt jetzt auf die Initiativen der amtierenden irischen Ratspräsidentschaft an. Sie kann auf dem Gipfel im März einen Vorschlag vorlegen und eventuell im Mai einen Sondergipfel einberufen. Wir unterstützen deshalb den vorgelegten gemeinsamen Antrag. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hofft in diesem Sinne, der Europäische Rat wird seine Entscheidung treffen.
Lassen Sie mich abschließend aus der Präambel des Verfassungsentwurfs, mit Erlaubnis des Präsidenten, zitieren: „Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas, deren Werte in seinem Erbe weiter lebendig und die zentrale Stellung des Menschen und die Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte, sowie den Vorrang des Rechtes in der Gesellschaft verankert haben, sind wir übereingekommen, uns auf eine Verfassung für Europa zu verständigen.“ – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir die europarechtliche und europapolitische Kompetenz bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst stärken müssen. Die Zahl der Rechtsakte, die aus dem Europaparlament und aus EU-Kommissionen kommen, nimmt stetig zu. Bremen und Bremerhaven haben in den letzten Jahren von zahlreichen europapolitischen Förderprogrammen, nicht zuletzt von der Ziel-zwei-Förderung im Rahmen der EU-Strukturfonds profitiert. Für Forschung und Entwicklung und in Zukunft auch für Luft- und Raumfahrt stehen Mittel der EU zur Verfügung, aber auch wichtige politische Entscheidungen strahlen auf Bremen und Bremerhaven aus, etwa der in der Diskussion befindliche Verfassungsvertrag.
Um in diesem Bereich die Interessen unseres Bundeslandes zu wahren, aber auch bremische Standpunkte einzubringen, bedarf es hoher Kompetenz bei den handelnden Personen. In den Fachressorts müssen europapolitische Gesichtspunkte von Anfang an in die Arbeit einbezogen und berücksichtigt werden. Um das notwendige Know-how zu erwerben und weiter zu entwickeln, bedarf es zahlreicher Maßnahmen, die ressortübergreifend herausgearbeitet
und festgelegt werden müssen. Die Staatsräterunde hat in Zusammenarbeit mit der Bevollmächtigten und der Landesvertretung in Brüssel hier bereits Themenfelder besetzt und einen Handlungskatalog beschlossen. Darauf muss nun aufgebaut werden.
Meine Damen und Herren, mit der unmittelbar bevorstehenden Erweiterung wird die innereuropäische Konkurrenz größer. Wir müssen Bremen und Bremerhaven vor allem in personeller Hinsicht so aufstellen, dass eine hohe Kompetenz in europapolitischen Fragen entsteht. Wir wollen mit diesem Antrag vom Senat wissen, wie dies erreicht werden kann und welche Maßnahmen der Senat plant beziehungsweise umsetzt, die die europäische Kompetenz in der Verwaltung fortlaufend erhöhen.
Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir die europäische Dimension in der Verwaltung diskutiert. Wir wollen jetzt vom Senat hören, was seitdem passiert ist. Ich glaube, wir haben in dieser Frage noch Reserven, die endlich erschlossen und genutzt werden müssen. Lassen Sie mich heute nur beispielhaft einen Punkt nennen: Europäische Kompetenz gewinnt man nur vor Ort, und sie lebt von Kontakten. Daher ist es meiner Ansicht nach nicht länger akzeptabel, dass Bremen bereits seit Jahren keine nationalen Experten mehr nach Brüssel schickt. Hier müssen wir schnell handeln. Mit allen anderen Punkten sollten wir uns auseinander setzen, wenn der Bericht des Senats im April die Bürgerschaft erreicht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Vorlage des Entwurfes eines europäischen Verfassungsvertrags steht die Europäische Union vor einer ihrer größten Herausforderungen. Die Beschlussfassung über den Verfassungsvertrag ist neben der Einführung des Euros wohl der größte Schritt hin zur europäischen Integration.
Die Arbeit an einem solchen Verfassungsentwurf ist nicht nur im Hinblick auf die Weiterentwicklung der EU aufgenommen worden, sondern auch dem wesentlichen Reformdruck quasi geschuldet. Den Staaten der EU ist bewusst, dass die heutige Union an den Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit steht. Durch die Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten nimmt der Reformdruck weiter zu. Europa muss bürgernäher, demokratischer und effizienter werden, wenn es auch künftig seine Aufgaben zum Wohl seiner Bürger und Mitgliedstaaten erfüllen will. Darum sollte der vom Konvent vorgelegte Entwurf alle grundsätzlichen Regelungen, insbesondere diejenigen zur Verteilung der Grundständigkeit zwischen EU und Mitgliedstaaten, zur Finanzverfassung, zu den Integrationen der EU und ihrer Verfahrensweise, zur Rolle der nationalen Parlamente, das ist für uns hier als Bremische Bürgerschaft besonders wichtig, sowie eine Vereinfachung der bestehenden Verträge und einer Grundrechtecharta umfassen. Eine wirklich historische Aufgabe, die unserer Einschätzung nach in ganz überwiegendem Maße erfüllt wurde!
Nun liegt der Entwurf vor und dient als Grundlage für die Beratungen der Regierungskonferenzen der EU-Mitgliedstaaten. Wir haben sicherlich alle am vergangenen Wochenende den Auftakt der Beratungen der Staats- und Regierungschefs in Rom verfolgt. Auch wenn noch keine konkreten Ergebnisse
vorliegen, was auch noch nicht zu erwarten war, können wir doch schon jetzt feststellen: Den Entwurf insgesamt hat niemand in Frage gestellt. Alle Länder sind sich bewusst, insbesondere diejenigen, die noch Änderungswünsche angemeldet haben, dass es ein großes Risiko birgt, das Ergebnispaket des Konvents wieder aufzuschnüren. Darum, glaube ich, wird es grundsätzliche Veränderungen nicht mehr geben, beziehen sich die Änderungsabsichten der kleineren Mitgliedstaaten doch an sich auf die Zahl der Kommissare und die Gewichtung der Stimmenanteile. Ich denke, dieses Problem wird zweifellos zu lösen sein.
Wichtig und hervorzuheben sind jedoch zahlreiche Punkte, die nun einer Regelung zuzuführen sind und vereinfacht und vereinheitlicht werden können. Die Schaffung zum Beispiel einer europäischen Grundrechtecharta ist ein so elementarer Erfolg und Fortschritt, den wir uns noch vor einigen Jahren nicht hätten vorstellen können. Die Koalitionsfraktionen haben sich vor diesem Hintergrund in ihrem Antrag auch auf eine stärkere inhaltliche Ausrichtung am Konvententwurf geeinigt. Der Antrag der Grünen reicht uns gerade in dieser sachlichen Sicht nicht weit genug,
und darum werden wir ihn auch ablehnen.
Lassen Sie mich neben der Grundrechtecharta einige Punkte besonders erwähnen: Durch die Festlegung einer klaren Kompetenzzuordnung der Europäischen Union mit einer Einteilung und Auflistung der Kompetenzkategorien entstehen mehr Transparenz und Klarheit und somit auch mehr Bürgernähe. Besonders hervorzuheben ist ebenfalls, dass die Verfassung erstmals rechtsverbindlich die regionale und kommunale Selbstverwaltung achtet. Die eingeräumten Kontrollrechte durch die nationalen Parlamente und das vorgesehene Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof lassen eine Stärkung des Mitspracherechts der Landesparlamente erwarten.
Wir begrüßen, dass die Auffassung bei wichtigen nationalen Politikfeldern ein ausdrückliches Harmonisierungsverbot verankert. So bleiben nationale Besonderheiten weiter bestehen, und die Vielfalt in der Europäischen Union bleibt gewahrt.
Danke! Durch die Einführung der doppelten Mehrheiten werden weiterhin die Bevölkerungsverhältnisse in der EU besser berücksichtigt und wird die Entscheidungsfähigkeit des Rates verbessert.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch einige Kritikpunkte nicht unerwähnt lassen. Zunächst würden wir als CDU-Fraktion einen ausdrücklichen Gottesbezug in einem europäischen Verfassungsvertrag begrüßen.
Eine Verdeutlichung der europäischen Wurzel im Christentum wäre für uns ein wichtiger Passus, der auch dazu beiträgt, die EU stärker als bisher als Wertegemeinschaft zu definieren.
Außerdem wäre nach Auffassung der CDU-Fraktion eine Kompetenzzuordnung nicht originärer europäischer Aufgabenfelder und klarer Formulierungen im Sinne einer Vereinfachung wünschenswert gewesen.
Der Konvent hat sich aus Sicht der CDU-Fraktion bedauerlicherweise nicht den Aufgaben gestellt, den Aufgabenbestand der Europäischen Union mit Blick auf die sich verschärfenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Unterschiede in einer erheblich größeren Union kritisch zu untersuchen und gegebenenfalls auch Aufgaben an die Mitgliedstaaten zurückzugeben.
Nicht zuletzt überträgt die Verfassung der Europäischen Union zahlreiche neue oder erweiterte Zuständigkeiten, die von den Mitgliedstaaten ausreichend selbst erledigt werden können und für die keine Notwendigkeit zentraler Entscheidung besteht. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Daseinsvorsorge, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Strafrecht, Stichwort Subsidiarität. Hier hätten wir uns mehr Mut gewünscht, meine Damen und Herren.
Insgesamt stellt der Entwurf jedoch ein ausgewogenes Kompromisspaket und einen wichtigen Fortschritt bei der europäischen Integration sowie der Wahrnehmung berechtigter Interessen insbesondere der Länder und der Gemeinden dar. Die CDU tritt daher dafür ein, die Interessen der kleinen Mitgliedstaaten stärker zu berücksichtigen, ohne dabei das vom Konvent vorgeschlagene Gleichgewicht sowie die Konzentration der Aufgabenbereiche in der Kommission zu gefährden.
Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Referendum parallel zu den Euro
pawahlen im Juni 2004 wird von uns ausdrücklich abgelehnt.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung über den Verfassungsvertrag ist ein klassischer Fall für die repräsentative Demokratie. Ich möchte nicht, dass ein solches Referendum einer Stellvertreterabstimmung über die gegenwärtige politische Situation in Berlin bestimmt wird. Ich möchte auch keinen Raum für Sektierer öffnen, denn es gibt in Deutschland keinen ernst zu nehmenden politischen Kampf, der den Verfassungsvertrag ablehnt. Darum auch an dieser Stelle ein Nein zum Antrag der Grünen, meine Damen und Herren!
Die in unserem Antrag aufgeführten Standpunkte sind nach Auffassung der CDU-Fraktion durch das Land Bremen bei den Beratungen und Beschlussfassungen der Länder untereinander und mit dem Bund zu vertreten. Auch wenn wir als CDU-Fraktion einige Änderungen oder Ergänzungen in dem Verfassungsentwurf begrüßen würden, sind wir uns doch der Verantwortung bewusst, die Deutschland bei dieser zentralen Verhandlung in der Regierungskonferenz spielt. Richtig ist, wer das Paket aufmacht, muss auch zeigen, wie er es wieder zuschnürt. Darin liegt die Herausforderung bei dieser Verhandlung, meine Damen und Herren.
Zum Schluss möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die CDU-Fraktion davon ausgeht, dass der Senat sich für eine umfassende Informationskampagne über den Inhalt des europäischen Verfassungsvertrages einsetzen wird, um die Bürgerinnen und Bürger über diese so wichtigen Fortschritte bei der europäischen Integration zu informieren. Eine solche Kampagne ist unseres Erachtens wichtig, um die Menschen auf diesem Weg der europäischen Integration mitzunehmen. – Danke!