Karoline Linnert
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss Klinikverbund hat mich in seiner ersten Sitzung zur Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Den Grünen stand diese Funktion nach dem verabredeten Verfahren zu. Deshalb habe ich die Aufgabe, einen Bericht für den gesamten Ausschuss zu erstatten.
Als Erstes möchte ich mich bei all denen bedanken, die daran beteiligt waren, dass wir heute diesen Bericht vorlegen können. Es gibt auch viele Menschen, die nicht so in der Öffentlichkeit stehen. Ich beginne als Erstes mit einem Dank an Frau Raida und Frau Hennig von der Geschäftsstelle, die Heerscharen von Abgeordneten mit großen Papierpaketen gemanagt und dafür gesorgt haben, dass das alles funktioniert.
Ganz wichtige Ansprechpartnerinnen waren für uns Frau Werner und Frau Ohmstedt von der Ausschussgeschäftsstelle, die die Ladungen geschrieben und sichergestellt haben, dass das engere Ausschussgeschäft funktionieren kann. Auch an die beiden unseren ganz herzlichen Dank!
Ich glaube, ganz viel Dankbarkeit müssen wir auch Herrn Brandes entgegenbringen und wollen das gern tun, der immer schon dampfend aus seiner Druckerei kam und der, wie niemals bisher zuvor, in einem wahnsinnigen Tempo Massen an Drucksachen, Unterlagen und Akten für uns gefertigt hat. Ich muss selbst einräumen, dass ich manchmal ein schlechtes Gewissen hatte, wenn ich mit meinen Aktenpaketen da herauskam und wusste, dass er mit wirklich übermäßigem Einsatz und großen Nachtschichten dafür gesorgt hat, dass wir das alles für unsere Arbeit auch vorfinden konnten.
Herr Stubbe war für den Aufsichtsdienst verantwortlich, hat für einen zivilisierten Ablauf gesorgt, hat dafür gesorgt, dass die Zeugen nicht aus dem Ruder laufen, sich nicht begegnen, sich nicht absprechen, und er musste auch manche Frechheit ertragen. Auch Ihnen, Herr Stubbe, herzlichen Dank!
Dank geht auch an all die Techniker, die dafür gesorgt haben, dass wir uns verstehen konnten und die Presse und die Öffentlichkeit uns verstehen konnten!
Vielen Dank an das Protokoll, Frau Giese mit ihren Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob es jemanden gibt, der sich noch einmal an so eine Zeit erinnern kann, in der durch zwei Untersuchungsausschüsse geschrieben wurde, was das Zeug hält. Wir haben immer Menschen gefunden, die Verständnis dafür hatten. Es gab nie eine schlechte Stimmung uns gegenüber, dass wir so viel Arbeit verursachen. Wenn wir ein Protokoll früher brauchten, war das so dienstleistungsorientiert und freundlich, das ist wirklich eine ganz gute Erfahrung gewesen. Danke an Frau Giese mit ihren Kolleginnen und Kollegen!
Frau Bartels von der Bewirtung hat dafür gesorgt, dass wir nicht vertrocknen. Auch das war immer gut bereitet und für uns alle wichtig.
Die Ausschussassistenten der Fraktionen sind Herr Korte, Herr Hempel, Herr Engel und Herr Wenning gewesen. Auch an Sie einen großen Dank! Das gute Klima in dem Ausschuss hatte auch maßgeblich mit Ihnen zu tun. Die Ausschussassistenten der Fraktion haben gut fraktionsübergreifend zusammengearbeitet und uns sehr geholfen und unterstützt. Ihnen allen einen ganz herzlichen Dank!
Die Ausschussassistenten der Bürgerschaft waren Frau Kreitz und Herr Dr. Berger. Frau Kreitz ist vom Finanzsenator zu uns gekommen und Herr Dr. Berger von der Staatsanwaltschaft. Sie waren die Assistenten für die Vorsitzende. Ich will mich auch noch einmal ganz herzlich bei Ihnen bedanken, da oben sitzen sie auch! Ein so kluger, externer und bereichernder Blick von außen, wir sind sonst oft in dieser Politikkäseglocke vielleicht ein bisschen gefangen, hat mich sehr beeindruckt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass Sie sich bereit erklärt haben, uns unter diesen doch nicht ganz einfachen Umständen zu unterstützen. Das Arbeitsergebnis ist vor allen Dingen Ihr Werk, und das werde ich bestimmt nicht vergessen. – Vielen Dank!
Herr Dr. Mackeben und vor allen Dingen Frau Grotheer-Hüneke waren diejenigen, die managen mussten, dass es zwei Untersuchungsausschüsse gibt. Herr
Dr. Mackeben hat unserem Untersuchungsausschuss zugearbeitet und auch wichtige Teile geschrieben, die wir nachher noch vorstellen werden. Das war sicherlich eine der größten Anstrengungen in Ihrer Berufszeit mit den beiden Untersuchungsausschüssen. Ich konnte das schon sehen, wie sehr auch der Druck hier Ihre Arbeit beeinflusst hat. Wir haben gut miteinander zusammengearbeitet, und auch bei Ihnen möchte ich mich ganz herzlich bedanken!
Sie haben auch für mich diese Rede entworfen. Ich kann mir das vorstellen, dass das neben all der Arbeit, die jetzt auch noch in der Wahlvorbereitung steckt, schon auch eine große Anstrengung war. Auch wenn es manchmal ein bisschen geknistert hat, weil wir alle ein bisschen genervt waren, war das doch eine gute Zusammenarbeit und gute Erfahrung. Auch dafür vielen Dank an Sie und Herrn Dr. Mackeben!
Als Letztes, aber wichtig, möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen der SPD und der CDU bedanken, vor allen Dingen bei den beiden Obleuten, bei meinem Stellvertreter Herrn Wolfgang Grotheer von der SPD und Herrn Dieter Focke von der CDU. Wir haben das, und das habe ich am Anfang gar nicht erwartet, dass das so gut gelingen kann, geschafft, in einer Art und Weise zusammenzuarbeiten und zu zeigen, dass es einem Parlament wichtig ist, seine Aufgabe zu machen, die Aufgabe, die wir von der Verfassung haben.
Wir haben das trotz vielleicht nicht ganz optimaler Bedingungen, nämlich einem immer weiter ins Haus stehenden Wahlkampf und auch einer unangenehmen Ausgangslage, das kann man nicht bestreiten, doch geschafft, in so einer Art zusammenzuarbeiten, wie ich es in all den Jahren im Parlament noch nicht erlebt habe. Das hat ganz viel auch mit Ihnen als Personen und der Kultur, die Sie in Ihren jeweiligen Fraktionen im Ausschuss erzeugt haben, zu tun. Dafür ganz herzlichen Dank!
Wir haben zusammen dafür Lob bekommen. Das ist vielleicht auch in der Öffentlichkeit Dank genug. Aber ich persönlich möchte noch einmal sagen, dass es zu den schönsten Parlamentserfahrungen gehört, die ich bisher hatte, dass man es schaffen kann, so gut und ergebnisorientiert zusammenzuarbeiten.
Mit der Bürgerschaftsdrucksache 16/1377 legt der Untersuchungsausschuss Klinikverbund der Bremischen Bürgerschaft seinen schriftlichen Bericht vor. Dieser Bericht wurde im Untersuchungsausschuss einstimmig beschlossen.
Seit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses am 12. Oktober 2006 und seiner unmittelbar darauf folgenden Arbeitsaufnahme am 13. Oktober 2006 sind
gut sechs Monate vergangen! Angesichts des zu bewältigenden Aktenvolumens kann sich das jetzt vorliegende Ergebnis aus unserer Sicht und insgesamt die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses sehen lassen.
In der Zeit vom 30. Oktober 2006 bis zum 22. Februar 2007 wurden dem Untersuchungsausschuss von der Senatskanzlei insgesamt 325 Akten zugestellt. Sie kamen vom Gesundheitsressort, von den Ressorts Finanzen, Wirtschaft, Bau und Justiz – vor allen Dingen von der Staatsanwaltschaft –, von der Gesundheit Nord sowie vom Klinikum Bremen-Ost und vom Klinikum Bremen-Mitte. Dem Ausschuss wurden von Dritten weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Auf der Grundlage des Untersuchungsauftrags verständigte sich der Ausschuss über insgesamt acht Beweiskomplexe. Es wurden untersucht das Einstellungsverfahren Wolfgang Tissen und Andreas Lindner, frühere Verbindungen und Geschäfte zwischen Wolfgang Tissen und Andreas Lindner bezüglich Klinik in Brandis in Sachsen und Wittgensteiner Kliniken AG, das Führungsverhalten und die innere Organisation in der Gesundheit Nord gGmbH und der Klinikum Bremen-Ost gGmbH unter den Geschäftsführern Wolfgang Tissen und Andreas Lindner, Beraterverträge/Lieferverträge/Werbeverträge mit fraglicher Leistung und/oder Gegenleistung, Kooperations- und Übernahmeabsichten sowie -verträge in Bezug auf die Kliniken Maternus, Siekertal und Rastede, Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführertätigkeit, Wirtschaftlichkeitsberechnung und -prognosen und Konsequenzen für Verbesserungen.
Zu den Beweiskomplexen fasste der Ausschuss zwölf Beweisbeschlüsse, zu denen insgesamt 103 Zeugen – davon etliche mehrfach – in öffentlichen Sitzungen zur Beweisaufnahme angehört wurden. Darunter befand sich der von der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales beauftragte Sonderermittler Professor Ziemann, dem wir viel gute Vorarbeit zu verdanken haben. Ferner hörte der Ausschuss vier Gutachter an, nämlich Professor Dr. Dian Schefold, Dr. Rainer Klemmt-Nissen von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, ErnstOtto Kock von der Vivantes Netzwerk Gesundheit aus Berlin sowie Bernd Hoffmann von der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln.
In der Zeit vom 19. Dezember 2006 bis zum 17. März 2007 führte der Ausschuss insgesamt 22 öffentliche – in der Regel ganztägige – Sitzungen durch. Im gesamten Zeitraum vom 13. Oktober 2006 bis zur Beschlussfassung über den Bericht am 11. April 2007 fanden darüber hinaus 24 interne Ausschusssitzungen statt. In seiner 25. Sitzung am 20. April 2007 hat sich der Ausschuss zum Abschluss seiner Arbeit noch mit den sich widersprechenden Zeugenaussagen und den sich daraus möglicherweise ergebenden strafbaren Handlungen befasst. Er wird der Staatsanwaltschaft eine Reihe widersprüchlicher Aussagen zur
Prüfung zuleiten. Alles in allem ein beachtliches Pensum!
Der Ausschuss hat umfassend zu den Einstellungsverfahren der Herren Tissen und Lindner Beweis erhoben und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass beide Bewerbungsverfahren erhebliche Mängel aufweisen.
Zur Einstellung Tissen: Im Frühsommer 2003 wurde ein professioneller Personalberater, die Firma Kappes und Partner, mit der Suche nach einem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Gesundheit Nord beauftragt. Gesucht wurde eine zielstrebige, sehr kommunikative Persönlichkeit, die neben Verbunderfahrungen ein gutes Gespür für Situationen sowie für das kommunale Umfeld in Bremen mitbringen sollte. Vom Typ her war kein „biederer, braver Verwaltungsdirektor“, sondern eine privatwirtschaftlich geprägte Persönlichkeit gefragt.
Das zunächst ordnungsgemäß begonnene Verfahren führte zu 27 Bewerbungen, unter denen sich auch der Verwaltungsdirektor des ZKH Links der Weser, Dr. Stremmel, befand, der seine Bewerbung später zurückzog. Über den Umstand der Rücknahme dieser Bewerbung liegen sich widersprechende Zeugenaussagen von Herrn Dr. Stremmel und dem ehemaligen Staatsrat Dr. Knigge vor, die der Ausschuss auf ihren Wahrheitsgehalt nicht abschließend klären konnte, obwohl er die Zeugen mehrfach dazu vernommen hat.
In diesem Zusammenhang mag eine Vereinbarung der Verwaltungsdirektoren, wonach sich keiner von ihnen auf die Position des Vorsitzenden der Geschäftsführung der Gesundheit Nord bewerben werde, um dem Anschein einer Begünstigung eines einzelnen Krankenhauses durch den neuen geschäftsführenden Führungsvorsitzenden der Holding zu begegnen und um deren künftige Kompetenzen unabhängig von etwaigen Einzelinteressen festlegen zu können, eine maßgebliche Rolle gespielt haben.
In diesem Zusammenhang wurde dem Ausschuss das Schreiben des Personalratsvorsitzenden des ZKH St.-Jürgen-Straße an Frau Senatorin Röpke vom 30. September 2003 vorgelegt, mit dem die Einhaltung der zwischen den Verwaltungsdirektoren getroffenen Absprachen unabhängig von der Qualifikation und Eignung eingefordert wurde. Angesichts der zwischen den Kliniken bestehenden Konkurrenzsituation wurde eine unparteiische, am Wohle aller Häuser gleichermaßen orientierte Amtsausübung reklamiert. Nach Auffassung des Personalratsvorsitzenden würde dieser ein interner Bewerber nicht gerecht werden.
Ein bemerkenswerter Vorgang! Woher wusste der Personalratsvorsitzende des ZKH St.-Jürgen-Straße, dass mit dem Verwaltungsdirektor des ZKH Links der Weser eine interne Bewerbung vorlag? Warum kann ein am Verfahren unbeteiligter Dritter auf diese Weise Einfluss nehmen?
Während der laufenden Vorstellungsgespräche zwischen dem ersten Gespräch mit zunächst acht Bewerbern Anfang Oktober 2003 und dem zweiten Gespräch mit dann nur noch drei Bewerbern, das Ende Oktober 2003 stattfand, kam plötzlich Wolfgang Tissen ins Spiel. Der Ausschuss hat nicht klären können, warum Herr Tissen, der in der rund 10 000 Namen umfassenden Datei des Personalberaters Kappes seit Längerem enthalten war, von diesem nicht zuvor für die Funktion des Vorsitzenden der Geschäftsführung der Gesundheit Nord vorgeschlagen worden war. Herr Kappes selbst verdeutlichte in seiner Aussage vor dem Ausschuss, dass er Herrn Tissen für diese Funktion als nicht ausreichend kommunikativ und als mit zu wenig Kommunalerfahrung bewertete. Zusammengefasst: Er hielt ihn für die Position des Vorsitzenden der Geschäftsführung der GeNo für nicht geeignet.
Herr Tissen wurde durch einen Vertreter der Firma VAMED, Herrn Müller-Sönnewald, bei Herrn Dr. Gruhl, Abteilungsleiter in der Gesundheitsbehörde und mit dem Auswahlverfahren befasst, ins Gespräch gebracht. Herr Dr. Gruhl kannte Herrn Tissen bereits aus beruflichen Zusammenhängen. Er informierte die Spitze des Gesundheitsressorts über Herrn Tissens Interesse, woraufhin dieser in das laufende Bewerbungsverfahren kurz vor Abschluss aufgenommen wurde.
Am 30. Oktober 2003 – im Anschluss an die zweite Vorstellungsrunde der aus der ersten Runde hervorgegangenen drei Bewerber des engeren Bewerberkreises – stellte sich Herr Tissen vor. Inwieweit dem Auswahlgremium ein vom 19. März 2003 stammender Bewerberbericht über Herrn Tissen, der Herrn Dr. Gruhl vom Personalberater zuvor per E-Mail zugeleitet worden war, zur Kenntnis gegeben wurde oder vorgelegen hat, konnte der Ausschuss nicht klären. Mit diesem Bewerberbericht war Herr Tissen von Herrn Kappes für die vakante Position des Sprechers der Geschäftsführung der Diakonie in Südwestfalen empfohlen worden. Erkennbar war aus diesem Bewerberbericht, dass Herr Tissen als Vorstand der Wittgensteiner Kliniken AG aufgrund von Umstrukturierungen in seinem Aufgabenfeld beschnitten werden sollte.
Nach der Vorstellung von Herrn Tissen votierten die Mitglieder der Auswahlkommission einstimmig für seine Einstellung. Dies ist umso erstaunlicher, als alle anderen Bewerber eine ordnungsgemäße Bewerbung abgegeben hatten, aber für Herrn Tissen noch nicht einmal ein Lebenslauf und Zeugnisse vorgelegt wurden. Auch Herr Kappes, der Herrn Tissen ursprünglich nicht favorisiert hatte und gar nicht erst in den Kreis der Bewerber aufgenommen hatte, sprach sich nunmehr für Herrn Tissen aus. Das Ressort erhielt in der Folge einen aktualisierten Bewerberbericht zur Person Tissen, der unter anderem hinsichtlich der Beschreibung der Persönlichkeit erheblich positiv von der ersten Fassung vom März 2003 abwich.
Als nach Vertragsabschluss die zuständige Personalabteilung im Klinikum Bremen-Mitte von Herrn Tissen Lebenslauf und Zeugnisse für die Personalakte anforderte, erfolgte keine Reaktion: Die Personalakte von Herrn Tissen blieb leer.
Herr Tissen trat sein Amt am 1. Februar 2004 an. In der Folge wurden diverse Vereinbarungen über Tantiemeregelungen getroffen, im Rahmen derer rund 135 000 Euro in den Jahren 2004 und 2005 fließen sollten. So wurde zum Beispiel eine Tantiemeregelung in Höhe von 30 000 Euro auch bei einer Reduzierung der in den Wirtschaftsplänen ausgewiesenen Defizite der Kliniken zugesagt. Die Tantieme war also nicht für die Erzielung des Gewinns, sondern lediglich für die Reduzierung eines erwarteten Verlustes gedacht.
Weitere Einzelheiten zur Auswahl des Vorsitzenden der Geschäftsführung der GeNo können Sie dem Bericht entnehmen. Ich habe mich hier nur auf die wesentlichen Punkte beschränkt.
Die Hintergründe für die Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit Herrn Tissen konnte der Untersuchungsausschuss anhand der sich widersprechenden Zeugenaussagen ebenfalls nicht abschließend aufklären. Frau Senatorin Röpke hat dem Untersuchungsausschuss deutlich gemacht, dass zwischen ihr und Herrn Tissen erhebliche Meinungsverschiedenheiten – so bezüglich der Einhaltung von Vergaberichtlinien zur Umsetzung des Masterplans für das Klinikum Mitte – bestanden haben. Herr Tissen wollte eine Umsetzung ohne Ausschreibung durchsetzen, während Frau Senatorin Röpke und auch Herr Bremermann an einem ordnungsgemäßen Verfahren unter strikter Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften festhielten. Diese Aussage wurde von mehreren Zeugen bestätigt.
Zu Beginn des Jahres 2006 stand im Gesundheitsressort die Frage einer etwaigen Verlängerung des am 31. Dezember 2006 auslaufenden Geschäftsführervertrages mit Herrn Tissen an, sodass die Ressortspitze Einschätzungen über die von Herrn Tissen geleistete Arbeit einholte. Das Ergebnis: Herr Tissen arbeite nicht stringent an der Umsetzung der Ziele für den Klinikverbund, sei nicht ausreichend kommunikativ und werde aus den Kliniken nicht mehr uneingeschränkt unterstützt.
Die von Frau Senatorin Röpke geforderte Erstellung eines Konzeptes für die weitere Tätigkeit der Holding koppelte Herr Tissen an eine Zusage zur Vertragsverlängerung. Senatorin Röpke und Staatsrat Dr. Knigge entschieden gemeinsam nach den übereinstimmenden Aussagen vor dem Ausschuss, das Vertragsverhältnis mit Herrn Tissen zu beenden.
Dieser Darstellung widersprach Herr Tissen: Er habe aufgrund seiner eigenen Entscheidung für eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zur Verfügung stehen wollen. Seine Vorstellungen seien von Frau Senatorin Röpke als vor der Wahl politisch nicht durch
setzbar bezeichnet worden, was aus seiner Sicht zu einem nicht vertretbaren Stillstand geführt hätte.
Der Geschäftsführungsvertrag mit Herrn Tissen wurde mit Ablauf des 31. März 2006 beendet. Er beinhaltete einen Verzicht auf etwaige Tantiemerückzahlungsansprüche sowie eine Abfindungszahlung in Höhe von 130 000 Euro auf der Grundlage der nach dem Anstellungsvertrag geltenden Freistellungsregelung.
Jetzt komme ich zur Einstellung von Herrn Lindner: Die Besetzung der Stelle des kaufmännischen Geschäftsführers im Klinikum Bremen-Ost wurde maßgeblich von Herrn Tissen beeinflusst. Sein Ziel: Er wollte einen Mann seines Vertrauens als Geschäftsführer des Krankenhaus Bremen-Ost und damit auch in der Geschäftsführung der GeNo etablieren, um auf diese Weise Mehrheitsbeschlüsse in der Geschäftsführerrunde der GeNo zu gewährleisten.
Herr Tissen und Herr Lindner kannten sich aus ihrer Tätigkeit bei den Wittgensteiner Kliniken. So trafen sie sich im Vorfeld des Bewerbungsverfahrens für die Stelle des kaufmännischen Geschäftsführers im Krankenhaus Bremen-Ost am 12. Mai 2004 in Bremen. Der Ausschuss ist der festen Überzeugung, dass bei diesem Treffen die Modalitäten der Bewerbung Linders vorab geklärt wurden. Mit Scheiben vom 22. Mai 2004 – gerichtet an Herrn Tissen – bewarb sich Herr Lindner auf die Geschäftsführerposition im Krankenhaus Bremen-Ost.
Vor der Vorauswahl eines engeren Bewerberkreises fand ein weiteres Treffen der Herren Tissen und Lindner am 14. und 15. Juni 2004 in der Siekertal-Klinik in Bad Oeynhausen statt. Ich will bereits hier darauf aufmerksam machen, dass der Ausschuss nicht nachvollziehen kann, dass Herr Tissen nach Besichtigung der Klinikräume und einem Zusammentreffen mit Herrn Ennenbach, Verwaltungsdirektor der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH in Oeynhausen, keine Kenntnis über die wirtschaftliche Verflechtung Herrn Lindners mit der Siekertal-Klinik gehabt haben will.
Herrn Lindners Bewerbung war gelinde gesagt lückenhaft. Er legte über seine einschlägigen beruflichen Tätigkeiten im Krankenhausbereich lediglich Zwischenzeugnisse vor. So belegte er seine Beschäftigung bei den Memory-Kliniken in Brandis, wo er zuletzt in der Funktion des Geschäftsführers tätig war, mit zwei Zwischenzeugnissen aus den Jahren 1996 und 2000, obgleich nach Aussage der früheren Gesellschafterin der Memory-Kliniken der Geschäftsführervertrag mit Herrn Lindner bereits am 6. Mai 1997 durch den Konkursverwalter mit sofortiger Wirkung gekündigt wurde. Die frühere Gesellschafterin sagte vor dem Ausschuss weiter aus, dass die von Herrn Lindner vorgelegten Zwischenzeugnisse von ihr nicht unterzeichnet worden seien. Die Staatsanwaltschaft ermittelt diesbezüglich gegen Herrn Lindner auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
Auch über die Beschäftigung als operativer Geschäftsführer der Maternus-Klinik für Rehabilitation in Bad Oeynhausen von 2000 bis 2003 legte Herr Lindner nur ein Zwischenzeugnis vor. Der Ausschuss hat in seiner Beweisaufnahme erfahren, dass dort im Jahr 2003 Unregelmäßigkeiten aufgetreten waren. Ab April 2003 erfolgten Bar-Entnahmen durch Andreas Lindner ohne Verwendungszweck und -nachweis in einer Gesamtgrößenordnung von etwa 50 000 bis 100 000 Euro. Der damalige Vorstandsvorsitzende, Herr Wolfgang Stindl, sagte dem Ausschuss, als er von Herrn Lindner Belege verlangt habe, legte dieser hauptsächlich Rechnungen der Siekertal-Klinik Bad Oeynhausen über verschiedene Dienstleistungen – zum Beispiel Personalgestellung – vor.
Das Objekt Siekertal-Klinik gehört der Marseille Klinik Gruppe, die dort zu dem damaligen Zeitpunkt ein Schulungszentrum betrieb. Herr Lindner hatte das Objekt im Jahre 2003 von der Marseille-Gruppe gepachtet, um einen Klinikbetrieb auf eigene Rechnung aufzubauen. Im Weiteren leisteten Beschäftigte der Maternus-Klinik in der Siekertal-Klinik diverse Arbeiten. Der von Herrn Stindl geforderten Vorlage für Belege für die angeblichen Dienstleistungen der Siekertal-Klinik kam Herr Lindner nicht nach. Stattdessen kündigte dieser im Juni 2003 das mit der Maternus-Klinik bestehende Arbeitsverhältnis. Ein Zeugnis nach Beendigung der Tätigkeit wurde wiederum nicht vorgelegt.
Herrn Lindners Aktivitäten bei Maternus weisen deutliche Parallelen zu den späteren im Krankenhaus Bremen-Ost auf. Die Maternus-Klinik hat die Vorfälle um Herrn Lindner nicht weiter verfolgt und von der Erstattung einer Strafanzeige auf anwaltliches Anraten abgesehen, leider!
Während der Beschäftigungszeit bei der MaternusKlinik wurde Herr Lindner im Jahre 2002 rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Diese Verurteilung hat er weder seinem damaligen Arbeitgeber noch seinen späteren Arbeitgebern – den Wittgensteiner Kliniken und dem Klinikum Bremen-Ost – angezeigt.
Auch das Beschäftigungsverhältnis bei den Wittgensteiner Kliniken in den Jahren 2003 und 2004 verlief nicht problemlos. Herrn Lindners Leistungen wurden dort recht unterschiedlich beurteilt: Während das Vorstandsmitglied Dr. Brase als direkter Vorgesetzter von Herrn Lindner die Arbeit negativ bewertete, wurde diese vom Vorstandsvorsitzenden, Herrn Kupczik, als problemlos bezeichnet. Herr Lindner selbst sorgte in einer im Oktober 2004 geschlossenen Nebenabrede zu seinem Arbeitsvertrag dafür, dass er künftig nicht mehr an Herrn Dr. Brase, sondern direkt an den Vorstandsvorsitzenden Kupczik berichten kann. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits den Anstellungsvertrag mit dem Krankenhaus Bremen-Ost mit Wirkung zum 1. März 2005 geschlossen.
Während seiner Tätigkeit bei den Wittgensteiner Kliniken beauftragte Herr Lindner die Firma S und P Reha Consult. Nach Beurteilung des vom Ausschuss gehörten Zeugen Herrn Hallenberger traten dort Unregelmäßigkeiten auf. Die von der Firma S und P gelieferten Ergebnisse waren zumindest zum Teil nicht werthaltig. Auch in diesem Zusammenhang hat Herr Lindner versucht, über die Firma S und P gleichzeitig anderweitig Akquise zu betreiben, um so persönliche Vorteile zu erzielen. Der Ausschuss geht davon aus, dass Herr Dr. Brase Herrn Lindner nahegelegt haben könnte, sich anderweitig zu bewerben. Herr Lindner kündigte sein Anstellungsverhältnis bei den Wittgensteiner Kliniken zeitlich deutlich nach dem im August 2004 erfolgten Vertragsabschluss mit dem Krankenhaus Bremen-Ost mit dem Hinweis, er werde nun nach Bremen gehen.
Der Ausschuss ist im Rahmen seiner Untersuchungen und aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf weitere geschäftliche Aktivitäten von Herrn Lindner gestoßen, die dieser in seinem Lebenslauf unterschlagen hat. Herr Lindner war in den Jahren 1997 bis 1999 als geschäftsführender Gesellschafter zweier von ihm gegründeter Unternehmen in Leipzig tätig. In beiden Fällen wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig die Eröffnung von Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaften wurden aufgelöst. Aus diesen Insolvenzen hat Herr Lindner mit Sicherheit noch Verbindlichkeiten.
Herrn Lindner war nach den Anstellungsverträgen mit dem Klinikum Bremen-Ost und auch später mit der Gesundheit Nord untersagt, Beteiligungen an Unternehmen zu halten und eigene wirtschaftliche Tätigkeiten zu entwickeln. Herr Lindner hat nicht offenbart, dass er durch den Treuhandvertrag mit Rechtsanwalt Brand vom 2. April 2004 mit der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH deren wirtschaftlicher Eigentümer war. Auch die wirtschaftlichen Verflechtungen zu der am 23. März 2005 von Herrn Dr. HansLeo Schumacher gegründeten S und P medconsult GmbH, für die zeitgleich zwischen Herrn Lindner und Herrn Schumacher ebenfalls ein Treuhandvertrag geschlossen wurde, wonach Herr Dr. Schumacher 76 Prozent der Stammeinlagen treuhänderisch für Herrn Lindner hielt, verschwieg dieser.
Fazit: Herr Lindner hat bereits im Einstellungsverfahren systematisch getäuscht. Dies setzte er während seiner Tätigkeit im Krankenhaus Bremen-Ost nahezu ungehindert fort.
Nach Bekanntwerden der im Januar 2006 zwischen dem Klinikum Bremen-Ost und der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH geschlossenen Geschäftsbesorgungsvereinbarung versuchte Herr Lindner wiederum, nach dem bewährten Muster zu täuschen. Nach anfänglichem Leugnen räumte Herr Lindner am 26. Mai 2006 gegenüber Staatsrat Dr. Knigge ein, einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben, und teilte am 8. Juni 2006 wahrheitswidrig mit, die Geschäftsbesorgungsvereinbarung mit der Siekertal-Klinik sei
ohne finanzielle Folgen für das Klinikum Bremen-Ost aufgehoben worden.
In Wahrheit hatte Herr Lindner am 6. Juni 2006 eine Vereinbarung zwischen dem Krankenhaus BremenOst und der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH geschlossen, nach der der Geschäftsbesorgungsvertrag vom 15. Januar 2006 zwar aufgehoben, aber im Weiteren eine das Krankenhaus Bremen-Ost belastende Verpflichtung eingegangen wurde, wonach der Betrieb der Klinik Rastede zum 1. Oktober 2006 durch das Krankenhaus Bremen-Ost eigenverantwortlich zu übernehmen und die anteiligen Konzeptkosten der Siekertal-Klinik zu erstatten waren, sofern sich bis September 2006 keine weitere Zusammenarbeit ergeben sollte. Dies führte dazu, dass Herr Lindner am 30. Juni 2006 von seinen Geschäftsführer-Aufgaben im Krankenhaus Bremen-Ost und der Gesundheit Nord entbunden und ihm in der Folge die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde.
Im Rahmen der weiteren Aufklärung zeigte sich, dass Herr Lindner im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit zulasten des Krankenhauses Bremen-Ost zahlreiche Verträge mit erheblichen Zahlungsverpflichtungen und mit unzureichenden oder gar ohne Leistungen geschlossen hatte. Hinsichtlich dieser Vertragsabschlüsse ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Herrn Lindner wegen Untreue.
Exemplarisch will ich hier kurz einige Beraterverträge vorstellen. Die S und P medconsult GmbH: Herr Lindner schloss im April 2005 vier Beraterverträge mit der Firma S und P medconsult GmbH ab, für die das Krankenhaus Bremen-Ost insgesamt 876 544 Euro nach Prüfung und Abzeichnung durch Herrn Lindner leistete. Die Zahlung erfolgte durch die Übergabe von Schecks und durch Überweisung auf das Geschäftskonto der S und P medconsult, für das die Ehefrau von Herrn Lindner eine Vollmacht besaß. Von diesem Konto wurden 163 000 Euro auf das Konto der Lindner Management GmbH weitergeleitet, deren geschäftsführende Gesellschafterin ebenfalls Frau Lindner ist.
Zur Qualität der von S und P erbrachten Leistungen darf ich auf die Ausführungen im Bericht verweisen. Ich will hier aber verdeutlichen, dass die Beauftragung dieser Beratung zweifelsfrei gegen EU-Vergaberecht verstoßen hat. Die Aufteilung in mehrere Einzelverträge diente eindeutig der Umgehung.
Bedenklich ist, dass gegen die der 3-köpfigen Geschäftsführung des Krankenhauses Bremen-Ost insgesamt teilweise bekannten Maßnahmen kein Widerspruch erhoben wurde. Frau Hilmer als pflegerische Geschäftsführerin des Krankenhauses BremenOst bat lediglich aufgrund der unter Qualitäts- und Arbeitsgesichtspunkten unbrauchbaren Beratungsergebnisse die Hochschule Bremen um Begutachtung und informierte die pflegerischen Geschäftsführer der anderen Kliniken. Eine Information der Aufsichtsbehörde unterblieb.
Der Ausschuss ist davon überzeugt, dass es sich bei den mit S und P geschlossenen Verträgen um Scheinverträge handelte, da von der Firma S und P keine den Honoraren entsprechenden Leistungen erbracht wurden. Die Zahlungen dienten offensichtlich der persönlichen Bereicherung von Herrn Lindner, der Inhaber und faktischer Geschäftsführer der S und P war.
Herr Lindner war auch an der Firma ReHaPromed mit einer Stammeinlage in Höhe von 9000 Euro beteiligt, die nachweislich auf das Privatkonto des geschäftsführenden Gesellschafters dieser Firma geflossen ist. Auch hier findet sich wieder die Treuhandkonstruktion: Herrn Lindners Geschäftsanteil hielt Herr Hahn aufgrund eines Treuhandvertrages vom 25. November 2005 als Treuhänder.
Zur Überzeugung des Ausschusses steht fest: Der zwischen dem Krankenhaus Bremen-Ost und der ReHaPromed geschlossene Honorarvertrag beruht auf der engen Verbindung zwischen dem Geschäftsführer dieser Gesellschaft und Herrn Lindner. Der Wert der von dieser Firma erbrachten Leistung ist ebenfalls zweifelhaft. Herrn Lindners Absicht bestand wiederum einzig und allein darin, über diesen Vertrag eine weitere Möglichkeit zur Erstellung von Scheinrechnungen und Weiterleitung von Zahlungen zur persönlichen Bereicherung zu eröffnen.
Der Vertrag mit K und H Consult GmbH und Verbindung zu den Marseille-Kliniken: Der Ausschuss konnte nicht abschließend feststellen, ob und welche Verbindungen zwischen Herrn Lindners Tätigkeit beim Krankenhaus Bremen-Ost und den Marseille-Kliniken bestanden. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang aber der mit der Firma K und H Consult GmbH, Hamburg, geschlossene Vertrag zur Beratung in konzeptionellen und vertrieblichen Fragen zur Versorgung der Patienten und der Mitarbeiter und Gebäudereinigung. Fest steht, dass der geschäftsführende Gesellschafter Wilhelm Kistner gleichzeitig Geschäftsführer der Pro F und B, Food und Beverage, war, einer Tochtergesellschaft der Marseille Kliniken AG. Diese Gesellschaft liefert das Essen für alle Kliniken der Marseille-Gruppe. Pro F und B lieferte auch das Klinikessen für die Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH. Ferner gehört Herr Kistner dem Aufsichtsrat der Karlsruher Sanatoriums AG, einer weiteren Tochter der Marseille-Kliniken, an. Aus unserer Sicht sind die Verbindungen eindeutig.
Die K und H Consult bezog vom Krankenhaus Bremen-Ost ein Honorar über insgesamt 266 614 Euro. Auch diese Rechnungen wurden ausschließlich von Herrn Lindner geprüft und zur Zahlung angewiesen. Der Umfang der erbrachten Leistung steht in keinem Verhältnis zum Honorar. Gegen die Geschäftsführer der K und H, Kistner und Hawranek, ermittelt die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Vorfällen im Krankenhaus Bremen-Ost.
Unserem Bericht können Sie noch eine Reihe weiterer Verträge vergleichbaren Charakters entnehmen.
Eingehen möchte ich noch kurz auf die Sache mit den Nachttischen, weil sie auch in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt hat. Für den im Mai 2006 abgeschlossenen Kaufvertrag mit der Firma Quadroplan GmbH über die Lieferung von 1000 Multimediageräten zu einem Gesamtkaufpreis von 5,684 Millionen Euro verlangte Lindner eine Provision in Höhe von 232 000 Euro für den Abschluss des Vertrages und darüber hinaus in Höhe von 2 Prozent der gesamten Kaufsumme, mithin 113 680 Euro von der mit der Finanzierung der Geräte beauftragten akf Leasing GmbH und Co. KG.
Abgesehen von der Menge waren die bestellten Geräte für den Einsatz im Krankenhaus Bremen-Ost völlig ungeeignet. An der Anbahnung des Geschäfts war ein in der Justizvollzugsanstalt Remscheid sitzender Freigänger beteiligt, der seit den aufgenommenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen zwischenzeitlich wieder im geschlossenen Vollzug sitzt. Dieser Vorgang ist für das Krankenhaus BremenOst noch gut ausgegangen, da die Quadroplan GmbH die erhobene Leistungsklage zurückgenommen hat.
Herr Lindner hat darüber hinaus ein System von Begünstigungen zur Sicherstellung künftigen Wohlwollens aufgebaut. Dazu gehört der mit Herrn Dr. Demedts als ehemaligem Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung im März 2006 geschlossene Honorarvertrag zur Entwicklung eines Medizinischen Versorgungszentrums, für das dieser insgesamt 46 400 Euro vom Krankenhaus Bremen-Ost erhielt. Als Arbeitsergebnis wurde ein Ordner mit Unterlagen vorgelegt, bei dem es sich um im Internet allgemein zugängliche Informationen und schwer lesbare handschriftliche Zettel handelt. Als Leistungsnachweis sind diese Papiere ungeeignet. Der mit Herrn Dr. Demedts geschlossene Honorarvertrag hatte nicht das Ziel, eine konkrete Beratungsleistung zu erbringen. Herr Dr. Demedts sollte von Herrn Lindner als maßgeblicher Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung gewogen gehalten werden.
Alles im allem ist festzustellen, dass die von Herrn Lindner geschlossenen Verträge im Wesentlichen seiner persönlichen Bereicherung oder zur Sicherstellung künftigen Wohlwollens bestimmter Personen dienten. Die Alleinvertretungsberechtigung des kaufmännischen Geschäftsführers begünstigte Herrn Lindners Handeln erheblich.
Offenbar ist es Herrn Lindner darüber hinaus auch gelungen, in den Fällen, in denen von Geschäftsführern und Mitarbeitern der Klinik Kritik geäußert wurde, ein Klima herzustellen, das eine weitere Verfolgung und die Einleitung erforderlicher Maßnahmen nicht gestattete. Er schüchterte sein Umfeld ein und erweckte den Eindruck, das ungeschränkte Wohlwollen und die Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Knigge sowie der GeNo-Geschäftsführung, Herrn Tissen, zu besitzen.
Auf die Kooperations- und Übernahmeabsichten in Sachen Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH will ich jetzt eingehen. Zu den Einzelheiten darf ich auf die Ausführungen im Bericht verweisen.
Die Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH hat zwei Dependancen, eine in Rastede und eine in Bad Oeynhausen. Ich spreche zunächst über die Dependance in Bad Oeynhausen. Herr Lindner war zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung zwischen dem Krankenhaus Bremen-Ost und der Siekertal-Klinik wirtschaftlicher Eigentümer der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH. Der für das Krankenhaus Bremen-Ost entstandene Schaden beläuft sich auf insgesamt 345 797 Euro. Die Verlegung der Patienten im Rahmen der integrierten Versorgung nach Paragraf 140 a folgende SGB V fand ohne Zustimmung der Krankenkassen statt, sodass die vom Krankenhaus Bremen-Ost an die Siekertal-Klinik geleisteten Zahlungen von den Kostenträgern nicht erstattet wurden. Die Verlegung von Patienten im Rahmen der Akutbehandlung war zudem unzulässig und erfolgte offensichtlich in betrügerischer Absicht, von den Kostenträgern Zahlungen ohne jede Anspruchsgrundlage zu erhalten.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags mit dem Krankenhaus Bremen-Ost war die SiekertalKlinik Betriebs-GmbH bereits zahlungsunfähig aufgrund erheblicher Verbindlichkeiten gegenüber der Marseille-Gruppe, da Herr Lindner seinen Verpflichtungen aus den vertraglichen Vereinbarungen nicht nachgekommen war.
Der Ausschuss ist überzeugt, dass Herr Lindner mit der Vereinbarung zwischen dem Krankenhaus Bremen-Ost und der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH seine eigenen Verbindlichkeiten zu bedienen versuchte. Angesichts der Vermögenslosigkeit der SiekertalKlinik Betriebs-GmbH war diese aufgrund der in Millionenhöhe bestehenden Schulden gegenüber den Marseille-Kliniken bereits in den Jahren 2005 und 2006 rechtlich überschuldet. Spätestens seit 2006 war auch Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Der Insolvenzantrag für die Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH wurde auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Bremen durch die Marseille Kliniken AG aber erst im Februar 2007 gestellt.
Des Weiteren wurde der Betrieb der Klinik Rastede durch die Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH im Auftrag des Krankenhaus Bremen-Ost vereinbart. Danach sollten ab dem 1. Januar 2006 sämtliche neurologischen Anschlussheilbehandlungspatienten bis zur Kapazitätsgrenze von 90 Betten nach Rastede überwiesen werden. Unter Bezugnahme auf diese Geschäftsbesorgungsvereinbarung wurden von Herrn Lindner ab September 2005 bis Juni 2006 471 657 Euro an die Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH gezahlt. Die Zahlungen versuchte Herr Lindner im Krankenhaus Bremen-Ost dadurch zu verschleiern, indem er sie nicht als Aufwendungen des laufenden Betriebs
auswies, sondern mit Buchungsdatum vom 15. Mai 2006 auf das Konto Rückstellung umbuchen ließ.
Diese Gelder sind nach den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen unmittelbar Herrn Lindner zugeflossen. Er empfing die Zahlungen direkt oder über das Konto seines Vaters, für das er Kontovollmacht besaß. Die bei der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH eingegangenen Gelder wurden auf der Grundlage von Scheinrechnungen teilweise an die Firma Lindner Management GmbH, mithin an die Ehefrau weitergeleitet.
Am 26. Mai 2006 gab Herr Lindner zulasten des Krankenhauses Bremen-Ost gegenüber der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH ein fälliges Schuldanerkenntnis in Höhe von 1,9 Millionen Euro ab. Grundlage für dieses Schuldanerkenntnis war eine sogenannte Verschwiegenheitsvereinbarung, durch die das Krankenhaus Bremen-Ost im Falle einer Veröffentlichung der Kooperation mit der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH zum Schadenersatz verpflichtet werden sollte. Hintergrund war der Antrag auf Akteneinsicht durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der Vertrag mit der Eigentümergesellschaft der ReHa Klinik Rastede, ML Real, wurde für eine Dauer von zehn Jahren – beginnend am 1. Januar 2006 und erstmalig endend am 31. Dezember 2015 – zu einem monatlichen Pachtzins von 36 500 Euro netto geschlossen. Sollte eine gegen das Krankenhaus Bremen-Ost eingereichte Leistungsklage der Eigentümerin der Immobilie Erfolg haben, so entsteht dem Krankenhaus Bremen-Ost für die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit von zehn Jahren ein weiterer Schaden in Höhe von 4,38 Millionen Euro zuzüglich Nebenkosten.
Im Zusammenhang mit dem Vertrag Rastede stellte sich auch die Frage, inwieweit Herr Tissen in dieses Geschäft eingebunden war. Herr Tissen hat durch sein Auftreten als Vertreter der Holding und durch Zusicherung einer dauerhaften Belegung der Klinik Rastede durch die Gesundheit Nord beziehungsweise durch das Krankenhaus Bremen-Ost gegenüber dem Immobilienmakler einen erheblichen Beitrag zum Abschluss des Pachtvertrages geleistet. Er hat als Vorsitzender der Geschäftsführung der GeNo seine Aufsichtspflichten verletzt und durch sein Verschweigen dieser Geschäftsanbahnung gegenüber dem Gesundheitsressort ein rechtzeitiges Eingreifen vereitelt. Somit hat Herr Tissen einen erheblichen Beitrag zum Eintritt des Schadens geleistet und ist nach Auffassung des Ausschusses aus dem Geschäftsführervertrag zum Schadenersatz gegenüber Bremen verpflichtet.
Nach Überzeugung des Ausschusses erhielt Herr Tissen für dieses Handeln Gegenleistungen in Höhe von insgesamt 87 500 Euro, die als Zahlungen von der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH und von der S und P medconsult auf Konten der Ehefrau Tissens flossen. Die Darstellung der Eheleute Tissen, es handele sich um ein Darlehen für Herrn Tissen sowie um
Honorare für eine durch Frau Tissen zu erbringende Beratungsleistung zur Konzeptionierung und Begleitung der Sparte Homecare, haben sich nach der Überzeugung des Ausschusses als nicht glaubwürdig erwiesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Vorteilsnahme.
Zum Führungsverhalten und zur inneren Organisation in der Gesundheit Nord hat der Ausschuss festgestellt, dass der Vorsitzende der Geschäftsführung der Holding, Herr Tissen, nicht bereit oder vielleicht auch gar nicht in der Lage war, sich in den auf Konsens angelegten Strukturen der Holding zu bewegen und konzeptionell überzeugend zu arbeiten. Der Führungsanspruch Herrn Tissens stand im diametralen Gegensatz zur tatsächlichen Holdingstruktur. Aber auch nach dem Weggang von Herrn Tissen wurde die Hoffnung auf Befriedung der widerstreitenden Klinikinteressen durch die Bestellung von Herrn Bremermann zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der GeNo nicht erfüllt, sodass auch die Strukturen selbst – unabhängig von handelnden Personen – zu überprüfen sein werden.
Die Geschäftsführungssitzungen der GeNo waren nicht geprägt von der Lösung strategischer Fragen, sondern fielen noch hinter die Ergebnisse früherer Verwaltungsdirektorensitzungen zurück, sodass seit der Gründung der Gesundheit Nord wenig Inhaltliches im Interesse der Kliniken bewegt wurde und kaum etwas entschieden wurde.
Das von Herrn Tissen zu erarbeitende strategische Konzept, das erst auf Betreiben von Herrn Dr. Knigge im Februar 2005 unter dem Titel „Konzept zur strategischen Neuausrichtung der Krankenhäuser der Gesundheit-Nord gGmbH“ vorgelegt wurde, war ohne Beteiligung der einzelnen Kliniken und deren Geschäftsführung von Herrn Tissen – im Wesentlichen von dem gleichfalls aus den Wittgensteiner Kliniken kommenden Herrn Knoche – erstellt worden. Das Konzept barg ein erhebliches Konfliktpotenzial, da Herr Tissen Macht und Entscheidungsrechte für sich allein reklamierte. Er wollte Dienstvorgesetzter sein und den Klinikgeschäftsführungen Weisung erteilen. Im Gegensatz dazu war die Struktur der Klinik-Holdinggeschäftsführung auf Zusammenarbeit angelegt.
Auch im Klinikum Bremen-Ost konnte der Ausschuss feststellen, dass die Geschäftsführung durch Herrn Lindner nicht in der von der Geschäftsordnung vorgesehenen Form als Kollegialorgan funktionierte. Herr Lindner verhinderte bei Entscheidungsprozessen jegliche Transparenz. Der ehemals in der Geschäftsführung gepflegte kollegiale Stil der Zusammenarbeit fand nicht mehr statt.
Diese Veränderungen traten bereits unter Herrn Tissen ein, der vorübergehend die Funktion des kaufmännischen Geschäftsführers im Krankenhaus Bremen-Ost ausübte. Nach dem Eintritt von Herrn Lindner wurden die beiden anderen Mitglieder der Ge
schäftsführung nur noch unvollständig informiert. Herr Lindner versuchte unter Außerachtlassung der formellen Rechte, den ärztlichen Geschäftsführer Herrn Dr. Haack unter Zuhilfenahme des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Knigge abzulösen.
Herr Lindner baute im Krankenhaus Bremen-Ost abweichend von der für die Geschäftsführung geltenden Geschäftsordnung und Geschäftsanweisung zur Durchsetzung seiner eigenen Interessen informelle Strukturen auf. Er versammelte einen Kreis ihm wohl gesonnener Personen um sich und versuchte teilweise mit Erfolg, die beiden weiteren Mitglieder der Geschäftsführung von Entscheidungsprozessen auszuschließen. Stattdessen beteiligte er andere Personen, vor allem Herrn Professor Dr. Ukena. Diesem gewährte Herr Lindner Vorteile, indem zum Beispiel dessen Chefarztvertrag zwischen dem 22. Dezember 2005 und dem 3. April 2006 mit der Folge erheblicher Besserstellung viermal verändert wurde.
Das Verhalten der pflegerischen Geschäftsführerin Frau Hilmer ist in diesem Zusammenhang besonders zu würdigen, deren Ehemann als Arzt im Krankenhaus Bremen-Ost dem Grunde nach auch Vorteile durch Herrn Lindner in Aussicht gestellt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass die Mitglieder der Geschäftsführung im Krankenhaus Bremen-Ost ihre auf der Grundlage des formellen Rechts gegebenen Kontrollrechte nicht ausgeübt und damit dem Führungsverhalten von Herrn Lindner nicht entgegengetreten sind. Der ärztliche Geschäftsführer Herr Dr. Haack und die pflegerische Geschäftsführerin Frau Hilmer wären rechtlich in der Lage und auch verpflichtet gewesen, den ihnen bekannt gewordenen, von Herrn Linder erteilten Beratungsaufträgen und Vertragsabschlüssen entgegenzutreten. Sie verfügten in der Geschäftsführersitzung über eine Stimmenmehrheit gegenüber dem kaufmännischen Geschäftsführer, sie nahmen somit ihre Pflichten als Geschäftsführung nicht ausreichend wahr.
Der Ausschuss hat Empfehlungen erlassen, die Sie nachlesen können. Wir werden gleich in der Debatte noch darüber sprechen, was wir glauben, was den Anteil des Gesundheitsressorts bezüglich Aufsicht und Kontrolle betrifft, und auch die Rolle der Aufsichtsräte werden wir gleich noch in den Redebeiträgen würdigen. Ich habe vielleicht auch schon zu lange geredet, deshalb lasse ich jetzt einen Teil der Rede weg. Ich möchte nur zum Abschluss, weil das die Öffentlichkeit auch interessiert, noch darauf hinweisen, dass wir 340 000 Euro für die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses verwendet haben. Das ist deutlich unter dem Anschlag, der von der Bürgerschaft bewilligt wurde. Ich finde, dass wir im Wesentlichen eine gute Arbeit geleistet haben, die den Einsatz dieser Steuergelder rechtfertigt. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Als Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses hat der Ausschuss mir, wie üblich, die Aufgabe der Berichterstatterin für die Haushaltsberatungen zu den Haushalten Land und Stadt 2006/2007 übertragen. Wie ebenfalls seit Jahren üblich, findet die Beratung der Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen gemeinsam hier im Landtag statt. Die Beschlussfassung über die Stadthaushalte werden wir in der Stadtbürgerschaft am morgigen Nachmittag vornehmen.
Die Haushaltsberatungen waren von der Schwierigkeit geprägt, bei drei nachgereichten umfänglichen Änderungen des ursprünglichen Haushaltsentwurfs und vielen Auslagerungen aus dem Haushalt, bei Finanzierungen über Grund- und Anschlussinvestitionsprogramm den Überblick zu behalten. Auch der Produktgruppenhaushalt löst nicht in erwartetem Maße dieses Problem. Den Überblick über die Finanzierung der gesamten Staatstätigkeit zu gewinnen und hierfür geeignete Instrumente zu etablieren, verbesserte geeignete Instrumente, muss unsere Aufgabe für die Zukunft bleiben.
Die Zusammenarbeit im Ausschuss in dem gemeinsamen Bemühen um den Überblick und ein gutes Ergebnis war korrekt und fair, auch im Umgang mit der Opposition. Meinen Kolleginnen und Kollegen dort möchte ich dafür danken.
Trotzdem dürfen die Schwierigkeiten nicht verschwiegen werden. Ich erwähne nur, dass wir erst jetzt einen Haushalt für 2006 verabschieden und dass dieser Haushalt bei weitem und schon wieder – wir erinnern uns an die Debatte zum ersten Nachtragshaushalt im letzten Jahr – und erheblich die Kreditbeschaffungsgrenze des Artikels 131 a der Landesverfassung überschreitet, Bremen also immer noch viel mehr Geld ausgibt, sicherlich zu einem guten Teil auch ausgeben muss, als es einnimmt.
In Zahlen: Im Haushalt für 2006 werden 3,779 Milliarden Euro an Einnahmen und Ausgaben veranschlagt, und es kommt zu einer Kreditaufnahme zur Deckung der Ausgaben in einer Größenordnung von 1,4 Milliarden Euro, und dafür wird eine Ermächtigung ausgesprochen. Für 2007 sind es 3,8 Milliarden
Euro Einnahmen und Ausgaben und 1,5 Milliarden Euro Kreditermächtigung. Die Deckungsquote der Ausgaben durch eigene Einnahmen ist sehr niedrig, heute und in die Zukunft geblickt viel zu niedrig. Die Kreditaufnahmen, die jedes Jahr notwendig sind, führen zu immer weiter steigenden Zinsen. Dies begründet die extreme Haushaltsnotlage Bremens, denn es macht eine nachhaltige Finanzpolitik mit Blick auf zukünftige Generationen unmöglich.
Bremen ist weiterhin in einer extremen Haushaltsnotlage und auf Hilfe der anderen Länder und des Bundes angewiesen. Niemand hier im Hause zweifelt daran, auch nach Jahren der Sanierung und der Verwendung von 8,5 Milliarden Euro Sanierungshilfen des Bundes nicht.
Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, nunmehr eingereicht, setzt uns, unser gesamtes Haushalts- und Finanzgebaren und vor allem auch die heute zu verabschiedenden Haushalte für 2006 und 2007 unter genaue Beobachtung des Bundes und der anderen, der zahlenden Länder im Länderfinanzausgleich, denn eine der Säulen, auf denen die Klage aufgebaut ist und mit der sie steht oder fällt, sind die Eigenanstrengungen Bremens.
Eigenanstrengungen müssen in diesem Fall, darüber herrscht Konsens, vor allem „Eigenbeschränkungen“ sein. Wir geben mehr aus, als wir einnehmen, nehmen Kredite auf für konsumtive Ausgaben und finanzieren jeden Euro unserer erheblichen Investitionen auf Kredit.
Bremen hat den Finanzrahmen 2005 bis 2009 als Grundlage künftiger „Eigenbeschränkungen“ in die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingeführt. Das bedeutet: In den Primärausgaben, also den konsumtiven und investiven Ausgaben ohne die Zinsen, müssen wir ab 2008 das Ausgabenniveau Hamburgs und Berlins unterschreiten und ab dem Jahre 2009 diese Ausgaben mit unseren Einnahmen finanzieren. Dies beides gilt unabhängig von möglichen Zahlungen an Bremen infolge unserer Klage.
Gelingt es uns, durch die Klage weitere Sanierungshilfen zu erstreiten, sehen die weiteren Zielvorstellungen vor, spätestens 2012 einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen. Bei diesem sollen alle konsumtiven Ausgaben, also auch die dann noch verbliebenen Zinsen – wir erhoffen uns ja eine Teilentschuldung mit dann niedrigeren Zinslasten –, mit eigenen Einnahmen finanziert werden. Ein ausgeglichener Haushalt, in dem alle konsumtiven und investiven Ausgaben ohne Kredite durch eigene Einnahmen finanziert werden, ist zurzeit kein realistisches Ziel.
Ein nachhaltiger Haushalt, bei dem immerhin die Verschuldung auf tragbarem Niveau dauerhaft konstant gehalten wird, muss aber ein Ziel sein, um künftige Generationen nicht weiter mit unseren Ausgaben und Schulden zu belasten. Erreichbar ist es aus gegenwärtiger Sicht nur mit Eigenbeschränkungen
und der Hilfe des Bundesverfassungsgerichts. Dass sie kommt, hoffen wir. Der Haushalts- und Finanzausschuss unterstützt den Senat nachdrücklich auf dem mit der Klage eingeschlagenen Weg und teilt seine Ansicht zu den Voraussetzungen, die Bremen einhalten muss, um in Karlsruhe erfolgreich zu sein.
Gestatten Sie mir, bevor ich zum Gang der Beratungen komme, noch ein paar weitere Bemerkungen vorweg! Schon im September des letzten Jahres hatten wir einen Terminplan für die Haushaltsberatungen auf der Tagesordnung des Haushalts- und Finanzausschusses, der auch schon eine zweite Lesung erst in diesem Jahr vorsah. Eigentlich sollte ein Haushalt für das Folgejahr vor Jahresbeginn verabschiedet sein, so jedenfalls unmissverständlich Artikel 131 der Landesverfassung. Das Verfahren verzögerte sich in der Folge aber immer noch weiter, so dass sogar die erste Lesung erst in diesem Jahr stattfinden konnte. Ein geregeltes parlamentarisches Verfahren zur Haushaltsaufstellung ist vor diesem Hintergrund schwierig. Auch an die Verlässlichkeit nach außen ist zu denken. Die Zahlungsempfänger der Haushaltsmittel benötigen Planbarkeit. Ich nenne hier beispielhaft nur die WiN-Mittel.
Der Haushaltsentwurf des Senats war auch im Februar keineswegs fertig. Kurzfristig beschloss der Senat eine Kürzung der Investitionsausgaben für dieses und nächstes Jahr um je 30 Millionen Euro und, um die Effekte der haushaltslosen Zeit nicht verpuffen zu lassen, auch eine konsumtive Kürzung um zehn Millionen Euro für das Jahr 2006. Der Ausschuss begrüßt dies, aber die Ergebnisse dieses Beschlusses mussten zweimal nachgereicht werden, und dies, obwohl schon der erste Entwurf erst im Februar 2006 und damit für den Haushalt 2006 viel zu spät kam. Weitere Änderungen erreichten dieses Haus am 9. Mai.
Dann noch das Thema Grundinvestitionsprogramm und Anschlussinvestitionsprogramm! Eine Übersicht über die bereits begonnenen und weiteren geplanten Investitionen und vor allem über die aus den einzelnen Projekten entstehenden Vorbelastungen zukünftiger Haushalte muss dem Ausschuss bekannt sein. Wie soll ein Haushalt solide beraten werden, wenn man nicht weiß, wie viel Mittel für die Zukunft noch verfügbar sind? Dennoch erhielt der Ausschuss eine verbesserte Übersicht, eine aktualisierte, die immer wieder angefordert wurde, erst am 9. Juni.
Es sei hier auch noch die globale Minderausgabe im Anschlussinvestitionsprogramm von knapp 33 Millionen Euro im Jahr 2006 und knapp 16 Millionen Euro im Jahr 2007 erwähnt, die noch nicht aufgelöst werden konnte. Hier steht noch Arbeit für die beteiligten Ressorts aus. Sachgerechte Beratungen erleichtert diese Vorgehensweise nicht.
Nun zum Gang der Beratungen im Einzelnen! Der Senat hat der Bürgerschaft mit Mitteilung vom 6. Februar 2006 seine Haushaltsentwürfe für die Haushaltsjahre 2006 und 2007, bestehend aus dem Pro
duktgruppenplan, den Haushaltsgesetzen, den Haushaltsplänen, Stellenplänen und einer Darlegung der Erforderlichkeit von Ausgaben nach Artikel 131 a Landesverfassung zugeleitet. Die Bürgerschaft hat diese am 23. Februar 2006 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat seine Beratungen am 24. Februar 2006 eröffnet und sie nach insgesamt vier Sitzungen am 9. Juni 2006 abgeschlossen. Eine weitere Sitzung zum Thema Sonderzahlungen an Beamte folgte noch gestern.
Der Senat hat der Bürgerschaft nach der ersten Lesung mit weiteren ergänzenden Mitteilungen vom 28. Februar und 21. März 2006 Änderungen für die Haushalte von Land und Stadtgemeinde vorgelegt. Hierdurch sollten unter anderem die bereits erwähnten, vom Senat beschlossenen Kürzungen der investiven und konsumtiven Ausgaben in den Haushaltsentwurf des Senats eingebracht werden. Eine dritte und letzte umfängliche Änderung ging dem Landtag in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 zu. Auch diese drei jeweils die Haushalte Land und Stadt ergänzenden Mitteilungen des Senats wurden durch die Bürgerschaft an den Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, überwiesen.
Über diese Mitteilungen hinaus sind auch die Mitteilungen des Senats vom 16. Mai 2006 in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses beraten worden, obwohl insoweit eine Überweisung an den Ausschuss nicht mehr erfolgen konnte. In dieser Mitteilung stellt der Senat auf Aufforderung des Ausschusses die missverständliche Bedeutung seiner Mitteilung vom 9. Mai 2006 klar.
Zur Vorbereitung seiner Beratungen der einzelnen Haushalte beauftragte der Ausschuss die für die jeweiligen Produktpläne zu Beginn der Wahlperiode benannten Berichterstatter. Sie führten Gespräche mit den Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse, mit den Sprecherinnen und Sprechern der Fachdeputationen, mit allen Fachressorts sowie mit dem Senator für Finanzen. Die Berichte der Berichterstatter wurden in die Einzelberatungen der Haushalte mit den Ressortvertretern diskutiert und einbezogen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich auch mit den von den Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie von Herrn Wedler, FDP, eingebrachten Änderungsanträgen befasst. Die Bürgerschaft hatte ihr Einverständnis dazu erklärt, dass die bei der Verwaltung der Bürgerschaft noch eingehenden Anträge und Änderungsanträge zu den Haushalten 2006 und 2007 unmittelbar an den Haushaltsund Finanzausschuss zur Beratung und Berichterstattung weitergeleitet werden.
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben für die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss Änderungsanträge für die Haushalte der Bürgerschaft, des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend
und Soziales, des Senators für Wirtschaft und Häfen und des Senators für Finanzen eingebracht.
Einen umfassenden Antrag „Haushalte 2006/2007“ hat auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Herr Wedler hat einen Änderungsantrag zum Haushalt des Senators für Justiz und Verfassung, Bereich Datenschutz, eingebracht.
Den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen wurde teils bei Enthaltung und teils gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sowie gegen die Stimme von Herrn Wedler von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss zugestimmt. Der Änderungsantrag der Grünen wurde von der Koalition abgelehnt. Herr Wedler stimmte den Ziffern I bis IV zu und hat sich bei Ziffer V enthalten. Der Änderungsantrag von Herrn Wedler wurde ebenfalls von der Koalition abgelehnt, die Grünen haben sich enthalten.
Im Einzelnen können Sie den Gegenstand der Änderungsanträge den Drucksachen und den Anlagen zu den schriftlichen Berichten des Ausschusses zu Land und zu Stadt entnehmen. Nur soweit: Die Änderungsanträge der Koalition führen zu erhöhten Ausgaben, für 2006 aber zu keiner Erhöhung der Kreditaufnahme. Für 2007 führen sie sogar zu einer Entlastung von gut 1,5 Millionen Euro, eine Folge vor allem der Erhöhung der Vergnügungssteuer.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat zudem den Finanzrahmen der Freien Hansestadt Bremen 2005 bis 2009 kontrovers beraten. Der mittelfristige Finanzrahmen war der Bürgerschaft bereits in der Mitteilung vom 6. Februar 2006, mit der die Haushaltsentwürfe eingebracht wurden, angekündigt worden und sollte die Gesichtspunkte berücksichtigen, die sich aus der Entwicklung einer Strategie für die Bewältigung der Haushaltsnotlage ergeben. Nach Paragraph 50 Haushaltsgrundsätzegesetz hätte der Finanzplan allerdings spätestens mit dem Entwurf der Haushalte vorliegen müssen. Der Ausschuss kann aber nachvollziehen, dass der Zusammenhang mit der zu dieser Zeit vorzubereitenden Klage durchaus gegeben war, geht aber demnach davon aus, dass dies eine einmalige Ausnahme war. Die Kontroverse im Haushaltsausschuss bestand daher auch mehr in einer Auseinandersetzung um die Frage, ob der Finanzrahmen 2005 bis 2009 den Anforderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes genügt.
Bei der Gelegenheit noch eine Einzelheit aus den vielen Änderungen, die der Senat an seinem Haushaltsentwurf vorgenommen hat! Im Haushaltsgesetz soll es jetzt heißen: „Im Haushaltsvollzug ist sicherzustellen, dass, erstens, die in den Haushaltsgesetzen des Landes, der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven enthaltenen Kreditermächtigungen nicht überschritten werden sowie, zweitens, die in der Finanzplanung vorgegebenen Ziele für den Stadtstaat eingehalten werden.“
Der Finanzrahmen 2005 bis 2009, der auch Grundlage der Eigenanstrengungen Bremens in der Klageschrift vor dem Bundesverfassungsgericht ist, erhält danach zumindest eine haushaltsgesetzliche Verbindlichkeit. Droht die Überschreitung, müssen Bewirtschaftungsmaßnahmen folgen.
Die Haushaltsanschläge gehen zurzeit von einer Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamte oberhalb der Besoldungsstufe A 8 aus. Ein Gesetz dazu gibt es nicht. Der Senat konnte sich darauf vor dem Hintergrund der Tarifeinigung für die Angestellten nicht einigen, obwohl er selbst in seinen Haushaltsentwürfen die niedrigeren Ansätze vorgesehen hat und die Koalition diese heute beschließen will.
Diese Haushaltsanschläge können nur eingehalten werden, wenn die bisher nicht vorgelegten Einschnitte beim Weihnachtsgeld für Beamte verwirklicht oder Einsparungen an anderer Stelle vorgenommen werden. Es geht dabei um einen Betrag von 35 Millionen Euro allein für das Jahr 2006, für das eine Deckung im Vollzug durch den Senator für Finanzen derzeit noch nicht gesehen wird.
Nun zu den Berichten der übrigen parlamentarischen Ausschüsse! Eine Überweisung der Mitteilungen des Senats vom 6. und 28. Februar, 21. März und 9. Mai 2006 erfolgte auch an die übrigen parlamentarischen Ausschüsse mit Ausnahme des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, also an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau sowie den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit.
Die Ausschüsse wurden gebeten, über ihre jeweiligen Haushaltsbereiche dem Haushalts- und Finanzausschuss zu berichten, und haben zum Haushaltsentwurf sowie zu den ergänzenden Mitteilungen des Senats Stellung genommen, soweit ihr jeweiliges Aufgabengebiet betroffen war. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die ihm schriftlich übermittelten Stellungnahmen und Berichte der Ausschüsse zur Kenntnis genommen und in seine Beratungen einbezogen. Die Stellungnahmen sind in den schriftlichen Bericht aufgenommen worden. Ich darf auch insofern darauf verweisen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal betonen, dass die von mir schon eingangs hervorgehobenen Eigenanstrengungen, die auf der Beschlusslage hier in der Bürgerschaft beruhen, tatsächlich als Eigenbeschränkungen bei den Ausgaben begriffen werden müssen. Vor dem Hintergrund der Klage und der Hoffnungen, die in das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für die Zukunft der Selbständigkeit Bremens gelegt werden, ist dies unabdingbar. Dies wird die nächsten Jahre bestimmen.
Die Frage wird lauten: Wo verträgt Bremen ein Weniger und wo nicht, wo liegt die Untergrenze ei
ner aufgabengerechten Finanzausstattung? Professor Seitz, den Bremen als Gutachter zur Vorbereitung der Klage berufen hat, spricht von nur 125 Prozent Ausgabenniveau gegenüber den Flächenstaaten, die Einwohnerwertung geht von 135 Prozent aus. Bremen liegt derzeit bei seinen Ausgaben noch über beidem, auch über dem Niveau Hamburgs.
Ob durch die Föderalismusreform weitere Risiken auf Bremen zukommen, ist derzeit noch nicht absehbar, ob eine zweite Stufe kommen wird und ob sie etwas Substantielles für die finanzielle Lage Bremens bringen wird, ebenfalls nicht. Ich kann nur davor warnen, die mögliche, aber vage Chance einer Föderalismusreform II und einer finanziellen Besserstellung Bremens im Finanzsystem der Bundesrepublik einzuplanen, bevor Ergebnisse feststehen. Im Übrigen würde auch dies Bremen nicht die Schulden nehmen oder vor den notwendigen Eigenanstrengungen bewahren.
Diese Rahmenbedingungen machen das Haushalten für Bremen außerordentlich schwer, aber auch die gemeinsam getroffene Feststellung, dass Bremen im System des Finanzausgleichs benachteiligt wird, entbindet uns nicht von der Verpflichtung, als ordentliche Haushälter die äußeren, uns vorgegebenen Bedingungen zur Grundlage unseres Haushaltsgebarens zu machen.
Zum Schluss möchte ich mich gern bei denjenigen, die an diesen Haushaltsberatungen teilgenommen und sie unterstützt haben, bedanken. Als Erstes möchte ich Herrn Mackeben nennen, der hier für die Bürgerschaftsverwaltung dafür gesorgt hat, dass wir uns durch den Papierwust durchfinden und der eine ordentliche Abwicklung der Tagesordnung gewährleistet hat. Dann möchte ich mich gern bedanken bei Herrn Osmers, der für uns das Protokoll geführt und es hinbekommen hat, wenn wir uns in juristisch vielleicht irrelevante Betrachtungen verheddert haben, im Protokoll sicherzustellen, dass wir bei allem, was Rechtswirkung hat – es geht ja um die Verabschiedung eines Gesetzes für die nächsten Jahre –, hinterher noch wussten, welche Auswirkungen unsere Beschlüsse auf die Gesetzeslage haben.
Als Letztes will ich sagen, dass ich mich bei der Finanzverwaltung im Namen aller im Haushaltsausschuss bedanken möchte für das besondere Ethos, das immer im Verhältnis zwischen Haushaltsausschuss und Finanzverwaltung herrscht, nämlich man unterstützt sich gegenseitig und hat auch stärker als vielleicht in anderen Ressorts das Bestreben, dass man an einem Strang zieht. Das hat auch dieses Mal gut geklappt, trotz der eher ungünstigen Bedingungen. Wir haben gesehen, dass mit ganz großem persönlichen Einsatz aus der Finanzverwaltung heraus noch versucht wurde, uns all das zu geben, was wir für die Beratungen brauchten.
Als Letztes geht mein Dank noch einmal an die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses, die es auch
unter sehr schwierigen Bedingungen hinbekommen haben, diesem Haushalt letztendlich doch noch die Bedeutung zu verleihen, die das, was wir hier gerade tun, ja hat, die fair und solidarisch für dieses Ergebnis hier heute zusammengearbeitet haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Haushaltsausschuss möchte ich hier wie folgt Bericht erstatten: Die Bürgerschaft (Landtag) hat das zweite Nachtragshaushaltsgesetz sowie den zweiten Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 einschließlich Veränderungen im Produktgruppenhaushalt in ihrer Sitzung am 10. November 2005 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Haushaltsund Finanzausschuss (Land) überwiesen. Die an der Beratung zu beteiligenden Parlamentsausschüsse – der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen und der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau – haben die sie betreffenden Teile beraten und keine Einwände erhoben.
Die Koalitionsfraktionen haben ihnen zugestimmt, mit Ausnahme der Drucksache 16/857 gegen die Stimmen der Grünen und des Abgeordneten Wedler. Zur Drucksache 16/857 haben die Grünen zugestimmt, und Herr Wedler hat sich enthalten. Dies betrifft die Änderungen des Haushaltsgesetzes und die Ermächtigung für den Finanzsenator, bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2006 – es wird eine lange haushaltslose Zeit, wohl fast bis Mitte des Jahres, geben – Vereinbarungen zu treffen, die der Steuerung von Zinsänderungsrisiken und zum Beispiel der Erzielung günstigerer Konditionen für unsere bestehenden Schulden dienen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat aufgrund seiner Beratung Folgendes beschlossen: Erstens, der Haushalts- und Finanzausschuss (Land) empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) mehrheitlich, den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU und der SPD zuzustimmen. Zweitens, der Haushalts- und Finanzausschuss (Land) empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) mehrheitlich, das zweite Nachtragshaushaltsgesetz sowie den zweiten Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 einschließlich Veränderungen im Produktgruppenhaushalt, Drucksache 16/790 vom 1. November 2005, in zweiter Lesung zu beschließen. – Soweit der Bericht!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Haushaltsund Finanzausschuss gebe ich hier folgenden Bericht ab:
Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Nachtragshaushaltsgesetz sowie den Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 einschließlich Veränderungen im Produktgruppenhaushalt, Drucksache 16/571, in ihrer Sitzung am 17. März 2005 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Haushalts- und Finanzausschuss (Land) überwiesen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss (Land) hat in seinen Beratungen am 5. April und 20. Mai 2005 festgestellt, dass der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans wegen des Wegfalls der in dem für 2005 beschlossenen Haushalt eingestellten Einnahmen aus dem so genannten Kanzlerbrief in Höhe von 509,3 Millionen Euro im Saldo mit den Entlastungswirkungen von Hartz IV eine zusätzliche Kreditaufnahme für den Landeshaushalt in Höhe von 451,9 Millionen Euro vorsieht, der keine Investitionsausgaben in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Der Haushaltsund Finanzausschuss (Land) stellt daher eine Überschreitung der Kreditbeschaffungsgrenze des Artikels 131 a Landesverfassung fest.
Der Haushalts- und Finanzausschuss forderte den Senat in seiner Sitzung am 5. April 2005 zu einer Stellungnahme auf, ob und auf welchem Wege die Anforderungen der Urteile des Staatsgerichtshofs Niedersachsen vom 10. Juli 1997 und des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 31. Oktober 2003, die sich mit der Überschreitung der Kreditbeschaffungsgrenze und den Ausnahmetatbeständen der nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in Niedersachsen und Berlin und der extremen Haushaltsnotlage in Berlin befassen, im Aufstellungsverfahren des Nachtragshaushalts 2005 und für die Haushalte ab 2006 umgesetzt werden sollen.
Der Senat hat in seiner Stellungnahme die Übertragbarkeit der Urteile auf die verfassungsrechtliche Situation in Bremen und die Berücksichtigung der aus der Überschreitung der Kreditbeschaffungsgrenze gemäß dieser Rechtsprechung folgenden Anforderungen im Wesentlichen angenommen, verweist jedoch auf die gegenüber Berlin abweichende Ausgangslage der durch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung am 27. Mai 1992 anerkannten extremen Haushaltsnotlage in Bremen. Infolgedessen habe Bremen von 1994 bis einschließlich 2004 Sonderbundesergänzungszuweisungen erhalten, um mit Hilfe dieser zusätzlichen Einnahmen und einem abgestimmten und detailliert dokumentierten Sanierungsprogramm langfristig einen verfassungskonformen Haushalt zu erreichen. Der Finanzplanungsrat habe der Bremer Sanierungsstrategie auf der Grundlage der Sanierungsvereinbarungen und der jährlichen Sanierungsberichte zugestimmt, so dass davon auszugehen sei, dass alle bis Ende 2004 begonnenen investiven Maßnahmen zur Beseitigung der extremen Haushaltsnotlage vom Bund und von den Ländern anerkannt wurden.
Vor dem Hintergrund der in den letzten zwölf Jahren in Bremen verfolgten Sanierungsstrategie seien investive Ausgaben mit dem Ziel getätigt oder zum Teil auch mit Wirkung erheblich über 2004 hinaus rechtlich gebunden worden, um die extreme Haushaltsnotlage nachhaltig zu überwinden. Deshalb sei der weit überwiegende Teil der im Haushaltsplan 2005 veranschlagten Investitionsausgaben bereits im Zeitraum der Sanierung bis 2004 rechtlich oder faktisch
derart gebunden worden, dass ein kurzfristiger Verzicht vor dem Hintergrund der jetzt notwendigen erhöhten Kreditaufnahme rechtlich unmöglich oder ökonomisch kontraproduktiv wäre. Aufgrund der restriktiven Vorgaben für die konsumtiven Ausgaben – Kürzungen um 5,6 Prozent – hätten die Ressorts bereits im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2004 und 2005 die einzelnen Ausgabepositionen aufgabenkritisch überprüft. Dem Haushalts- und Finanzausschuss sei dies im Beratungsverfahren ausführlich dargelegt worden, so die Position des Senats.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Ausnahmetatbestände von der Kreditbeschaffungsgrenze beraten und dabei die oben genannten Urteile des Staatsgerichtshofs Niedersachsen und des Verfassungsgerichtshofs Berlin einbezogen. Er hat der Einschätzung des Senats zum Fortbestand der extremen Haushaltsnotlage zugestimmt und ist übereingekommen, dass, um trotz der Überwindung der Kreditbeschaffungsgrenze einen verfassungskonformen Haushalt zu erreichen, der Haushaltsgesetzgeber sich daher am strengsten an den für die Berufung auf die Ausnahmetatbestände von der Kreditbeschaffungsgrenze durch den Verfassungsgerichtshof Berlin entwickelten Maßstäben, nämlich denen für die extreme Haushaltsnotlage, orientieren muss.
Der Haushaltsgesetzgeber – also wir – ist demnach verpflichtet, alle investiven und konsumtiven Ausgaben auf die Finanzierung von bundes- und landesverfassungsrechtlich notwendigen öffentlichen Aufgaben zu beschränken. Die Finanzierung aller notwendigen Aufgaben ist auf das als unabdingbar notwendig anzusehende Maß zu beschränken. Dem Haushaltsgesetzgeber steht ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Unabdingbarkeit der zu finanzierenden öffentlichen Aufgaben und des Maßes der dafür notwendigen Ausgaben zu, der durch die nachvollziehbare Darlegung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Ausgaben im Haushaltsaufstellungsverfahren ausgefüllt werden muss.
Im Ergebnis folgt nach Auffassung des Haushaltsund Finanzausschusses aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin, dass für die Mitglieder der Bürgerschaft und auch für ein überprüfendes Gericht aus dem Haushaltsgesetz im Zusammenspiel mit den parlamentarischen Beratungen und den dort vorgelegten oder in Bezug genommen Unterlagen beantwortbar sein muss, ob nach Einschätzung des Haushaltsgesetzgebers die konsumtiven Ausgaben sämtlich Ausgaben dienen, die bundes- oder landesverfassungsrechtlich notwendig sind, die konsumtiven und investiven Ausgaben im Haushaltsgesetz auf das für die zulässigen Aufgaben notwendige Maß beschränkt sind und die investiven Ausgaben ausschließlich Aufgaben dienen, die für die nachhaltige Beseitigung der extremen Haushaltsnotlage unabdingbar sind.
Der Haushalts- und Finanzausschuss ist auf dieser Grundlage mehrheitlich übereingekommen, für
das Haushaltsjahr 2005 der Empfehlung des Senats zu folgen und ein konzentriertes Verfahren der Ausgabenrechtfertigung und ihrer Darlegung anzuwenden. Damit der Haushaltsgesetzgeber den Anforderungen des Artikels 131 a Landesverfassung für das Haushaltsjahr 2005 trotz der besonderen Situation einer erst nachträglich notwendigen überhöhten Kreditaufnahme so weit wie noch möglich Rechnung tragen kann, ist der Haushalts- und Finanzausschuss dem Vorschlag des Senats gefolgt, nur die im Haushaltsplan 2005 veranschlagten neuen konsumtiven und investiven Ausgaben nach den strengen Maßstäben des Verfassungsgerichtshofs Berlin und orientiert an dem infolge des Urteils in Berlin etablierten Verfahren zu messen und den folgenden Kategorien zuzuordnen: Ausgaben, die auf bundesrechtlichen oder landesverfassungsrechtlichen Vorgaben beruhen und in diesem Sinne zwingend geboten sind, und Ausgaben, die weder bundesrechtlich noch landesverfassungsrechtlich zwingend geboten sind, die aber bereits sonstigen Bindungen unterliegen. Das sind die Ausgaben, die Bremen auch in Zukunft noch tätigen darf.
Entsprechend seinem Vorschlag hat der Senat in seiner Vorlage für den Haushalts- und Finanzausschuss, Nachtragshaushalte 2005, Anwendung der Kreditbegrenzungsregelung des Artikels 131 a Landesverfassung, die im Haushaltsplan 2005 veranschlagten neuen konsumtiven und investiven Ausgaben benannt und in diesem Sinne aufgegliedert. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Bürgerschaft daher mehrheitlich, unter diesen Voraussetzungen das Nachtragshaushaltsgesetz sowie den Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 einschließlich Veränderungen im Produktgruppenhaushalt in zweiter Lesung zu beschließen.
Für die Haushalte 2006 und 2007 ist der Haushaltsund Finanzausschuss übereingekommen, den Senat aufzufordern, ihm in seiner Juni-Sitzung einen umfassenden Verfahrensvorschlag zu unterbreiten und diesen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss abzustimmen. Dabei wird er sich an dem Verfahren orientieren, das der Berliner Haushaltsgesetzgeber entwickelt hat, um seinen vom Verfassungsgerichtshof Berlin aufgestellten Begründungs- und Darlegungsverpflichtungen nachzukommen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss ist sich einig, dass Verwaltung und Haushaltsgesetzgeber keine andere rechtliche Möglichkeit haben, als dieses Verfahren anzuwenden. Der Haushalts- und Finanzausschuss will mit allen Kollegen gemeinsam an diesem Verfahren arbeiten, es entwickeln. Wir sind nicht der Auffassung, dass man es als Bedrohung auffassen sollte, sondern auch als Chance, zum Beispiel Kostenblöcke ressortübergreifend zu identifizieren und zu bewerten, und wir werden gemeinsam daran arbeiten, unsere Haushalte vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage so aufzubereiten, dass sie uns kein
Hindernis, sondern eine Unterstützung bei einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sind.
Der Haushalts- und Finanzausschuss gibt als Beschlussempfehlung an die Bremische Bürgerschaft erstens: Die Bürgerschaft stellt fest, dass durch die Kreditaufnahme im Nachtragshaushaltsgesetz die Kreditbeschaffungsgrenze des Artikels 131 a der Landesverfassung überschritten wird. Die Bürgerschaft stellt fest, dass sich die Freie Hansestadt Bremen nach wie vor in einer extremen Haushaltsnotlage befindet. Die Bürgerschaft stellt fest, dass das aus der Überschreitung der Kreditbeschaffungsgrenze des Artikels 131 a der Landesverfassung nach Beratung der Urteile des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 31. Oktober 2003 und des Staatsgerichtshofs Niedersachsen vom 10. Juli 1997 anzuwendende, an den Maßstäben des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Berlin zu orientierende Verfahren zur Ausgabenüberprüfung und Rechtfertigung für das Haushaltsjahr 2005 im Nachtragshaushaltsgesetz und seiner Begründung nur für die im Haushaltsgesetz 2005 gegenüber 2004 neu finanzierten Ausgaben angewandt wurde.
Die Bürgerschaft sieht das an den Maßstäben des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Berlin zu orientierende Verfahren zur Ausgabenüberprüfung und Rechtfertigung für das Haushaltsjahr 2005 im Übrigen dadurch als erfüllt an, dass der Senat sich auf die Sanierungsberichte des Sanierungszeitraums bis einschließlich 2004 für die Darlegung der Notwendigkeit der dort bereits enthaltenen und in das Haushaltsjahr 2005 hineinwirkenden investiven Ausgaben und auf die im Haushaltsgesetz 2005 erfolgte Kürzung der konsumtiven Ausgaben um 5,6 Prozent als Darlegung der Beschränkung der konsumtiven Ausgaben auf das Notwendige bezieht.
Fünftens, die Bürgerschaft bittet den Haushalts- und Finanzausschuss, ein an den Maßstäben des Verfassungsgerichtshofs Berlin orientiertes Verfahren auszuarbeiten und sich insoweit mit dem Senator für Finanzen abzustimmen. – Soweit der Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses habe ich die Aufgabe der Berichterstatterin übertragen bekommen. Es fällt der Vorsitzenden einer Oppositionsfraktion angesichts der Haushaltslage vielleicht nicht ganz leicht, diesen Bericht zu erstatten. Um Neutralität werde ich mich hier an dieser Stelle bemühen.
Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen! Auch wenn die Haushaltsberatungen jetzt zum vierten Mal seit 1998 durch parlamentarische Haushalts- und Finanzausschüsse vorbereitet wurden, so findet doch nach alter bremischer Parlamentstradition nach dem Motto „Bewährtes bewahren!“ die gemeinsame Beratung der Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen hier im Landtag statt. Die Beschlussfassung über die Stadthaushalte werden wir allerdings morgen in der Stadtbürgerschaft vornehmen.
Eine weitere Anmerkung erlaube ich mir zum diesjährigen Ablauf der Haushaltsberatungen. Zugegebenermaßen war seit November des letzten Jahres bekannt, dass der Senat die Haushaltsentwürfe dem Parlament mit einer äußerst kurz bemessenen Frist zur ersten Lesung vorlegen würde. Die entsprechenden Mitteilungen des Senats datierten vom 27. April beziehungsweise 4. Mai 2004. Die erste Lesung fand bereits am 5. Mai in der Bremischen Bürgerschaft statt. Andere Vorlagen kamen noch später.
Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushalts- und Finanzausschuss bereits vor geraumer Zeit um weitere für die Beratungen maßgebliche Beratungsunterlagen gebeten. Beispielhaft nenne ich: erstens eine Übersicht über die bereits begonnenen und weiteren geplanten Investitionen. Wie soll ein Haushalt solide beraten werden, wenn man nicht weiß, wie viele Mittel für die Zukunft noch verfügbar sind?
Zweitens einen Abschluss für das Haushaltsjahr 2003: Den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses war nicht bekannt, dass in einigen Ressorts erhebliche Probleme im Haushaltsvollzug 2003 entstanden waren. Der Senat war und bleibt in der Pflicht, Vorschläge zum Ausgleich dieser Defizite zu machen.
Drittens Umsetzung der Zusagen aus dem „Kanzlerbrief“: Bei Nichteinlösung der Zusagen beinhaltet der Haushalt 2004/2005 eine Überschreitung nach Paragraph 18 Landeshaushaltsordnung in Höhe von immerhin rund 570 Millionen Euro. Nach Artikel 131 a Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 118 Landeshaushaltsordnung darf die Nettokreditaufnahme die Summe der Investitionsausgaben nicht überschreiten.
Die Beratungsunterlagen zu den beiden erstgenannten Punkten erhielten wir nach der erst am 22. Juni 2004 erfolgten Beschlussfassung des Senats am 23. Juni als Tischvorlagen zur Fortsetzung unserer Ausschussberatungen, eine Stellungnahme des Senators für Finanzen zum Umgang mit dem „Kanzlerbrief“ erst am 28. Juni, mithin gestern.
Ich denke, die zeitlichen Abläufe bedürfen keiner weiteren Kommentierung. Es war nachvollziehbar sehr schwierig, diese Beratungen sachgerecht durchzuführen und zu einem ordnungsgemäßen Abschluss
zu bringen. Ich denke, dass auch die Koalition meine Einschätzung teilt. Wir haben uns allerdings redlich bemüht! Zu den Haushalten im Einzelnen: Der Senat legte der Bürgerschaft die Entwürfe der Haushaltsgesetze für die Jahre 2004 und 2005 sowie die Entwürfe zu den Haushaltsplänen und Stellenplänen für die Haushaltsjahre 2004 und 2005, Produktgruppenhaushalte sowie die produktgruppenorientierten Stellenpläne vor. Ferner wurde ein Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung überreicht. In ihrer Sitzung am 5. Mai 2004 beschloss die Bürgerschaft die Gesetze in erster Lesung. Sie überwies die Beratungsunterlagen zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen und städtischen Haushalts- und Finanzausschuss. Eine Überweisung erfolgte ferner an die zuständigen und ständigen Parlamentsausschüsse, und zwar an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau, an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit und an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten. Die Parlamentsausschüsse wurden gebeten, ihre Berichte direkt den Haushalts- und Finanzausschüssen zuzuleiten. Diese Abschlussberichte wurden in die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses einbezogen. Die Federführung wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss übertragen, der dem Plenum heute seinen Gesamtbericht vorlegt. Die Haushalts- und Finanzausschüsse begannen ihre Beratungen zu den Haushalten 2004 und 2005 am 7. Mai 2004 mit einer Eröffnungssitzung und führten die Einzelberatungen in der Zeit vom 15. Juni bis zum 28. Juni 2004 durch. Die Schlussabstimmung zu den hier vorliegenden Schlussberichten fand am 28. Juni 2004 statt. Als Grundlage für die Beratungen dienten die Berichte der von den Haushalts- und Finanzausschüssen zu Beginn der Wahlperiode aus ihren Reihen benannten Berichterstatterinnen und Berichterstatter. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben im Rahmen ihrer Recherchen Gespräche mit den Ausschussvorsitzenden, Deputationssprechern und -sprecherinnen, mit den fachpolitischen Sprechern und Sprecherinnen der Fraktionen, den Fachressorts und dem Senator für Finanzen geführt. Die Ergebnisse dieser Recherchen bildeten die Grundlage für die Berichte der Berichterstatter und Berichterstatterinnen. Diese Berichte wurden in den Haushalts- und Finanzausschüssen in Anwesenheit der Vorsitzenden der beteiligten Ausschüsse, der Sprecher und Sprecherinnen der Deputationen sowie der Vertreter und Vertreterinnen der Fachressorts und des Senators für Finanzen erörtert. Im Rahmen der Einzelberatungen wurden auch die zu diesem Zeitpunkt zu den Haushaltsplänen
bereits vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen aufgerufen, beraten und mit einer Beschlussempfehlung für die heutige Beratung der Bürgerschaft versehen. Hinsichtlich der Beratungsergebnisse der Haushalts- und Finanzausschüsse, insbesondere zu den Änderungsanträgen der Fraktionen, darf ich Sie auf die als Anlagen zu den Berichten der Haushalts- und Finanzausschüsse beigefügten Übersichten verweisen. Denen können Sie im Einzelnen die von den Fraktionen gestellten Änderungsanträge, die Ergebnisse der Beratungen sowie die Beschlussempfehlungen der Haushalts- und Finanzausschüsse entnehmen. Darüber hinaus gibt der Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses die ihm zugeleiteten Berichte der zu beteiligenden Parlamentsausschüsse wieder.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben Änderungsanträge unterschiedlicher Natur – zum Teil technischer und zum Teil inhaltlicher Art – zu den Haushaltsgesetzen, zu einzelnen Produktplänen und Produktbereichen vorgelegt. Der Haushaltsund Finanzausschuss hat diese teils einstimmig, teils mehrheitlich der Bürgerschaft zur Annahme empfohlen. Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen finden Sie in der bereits erwähnten Anlage eins zu den Berichten der Haushalts- und Finanzausschüsse.
Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Änderungsanträge wurden vom Haushalts- und Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Hier wird der Vollständigkeit halber auf die Anlagen zwei zu den Berichten verwiesen. Der fraktionslose Abgeordnete Wedler hat sich bei allen bezüglich des staatlichen Haushaltes gestellten Änderungsanträgen der Stimme enthalten.
Mit den unter Berücksichtigung der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen für die zweite Lesung zur Beschlussfassung vorgelegten Haushalte 2004 und 2005 wird die Nettokreditaufnahme gegenüber den ursprünglichen Anträgen für die Jahre 2004 und 2005 nicht erhöht.
Ganz kann ich Sie nicht von Zahlen verschonen! Für das Haushaltsjahr 2004 erfolgt die Festsetzung des Haushaltsplanes nach Einnahmen und Ausgaben mit 3 530 597 000 Euro. Die Nettokreditaufnahme beträgt 951 446 000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2005 erfolgt die Festsetzung des Haushaltsplanes nach Einnahmen und Ausgaben mit 3 563 321 000 Euro bei einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 862 432 000 Euro.
Die Sanierungsverpflichtung Bremens beinhaltet unverändert eine deutliche Drosselung der Ausgabenentwicklung im konsumtiven Bereich, so dass dementsprechend die Gestaltungsspielräume des Haushaltsgesetzgebers in erheblicher Weise weiterhin eingeschränkt bleiben. Der Senat versucht mit den vorgelegten Haushaltsentwürfen, für das Haushaltsjahr 2005 einen dem Sanierungsziel entsprechenden verfassungskonformen Haushalt vorzulegen.
Aufgrund des im Jahr 2004 auslaufenden Sanierungsprogramms wird das Defizit für die Haushalte 2004 und 2005 nicht durch eine zusätzliche Nettokreditaufnahme aufgebracht. Es wird in Form von Minderausgaben eingestellt, jedenfalls teilweise, die auch teilweise aus weiteren Vermögensveräußerungen gegenfinanziert werden sollen.
Am Beispiel des Bildungsressorts wird deutlich: Die für 2004 und 2005 eingestellten Eckwerte können den Finanzbedarf des Ressorts nicht decken. Nun soll die in buchstäblicher letzter Minute durch den Senat und von der Koalition beschlossene Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur den Fehlbedarf in Höhe von 25 Millionen Euro decken. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird auch diese Maßnahme aufmerksam begleiten. Als weitere Beispiele sind in diesem Zusammenhang die Ressorts Jugend und Soziales, Justiz und Sport zu nennen. Alle leiden zudem unter erheblichen Vorbelastungen aus der Vergangenheit, auch hierzu werden wir noch im Rahmen der Einzelberatungen kommen.
Zusammenfassend ist an dieser Stelle festzustellen: Selbst bei einer Einlösung der Zusagen aus dem „Kanzlerbrief“ bleibt die Haushaltslage Bremens unverändert sehr angespannt. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen haben wir das Ziel eines verfassungskonformen Haushaltes noch nicht erreicht. Vor dem in diesem Jahr auslaufenden Sanierungszeitraum kann die bremische Haushaltslage keineswegs als entspannt bezeichnet werden, im Gegenteil!
Finanzplan 2003 bis 2007: Der Senat hat den Finanzplan 2003 bis 2007 der Freien Hansestadt Bremen der Bürgerschaft mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Finanzplan zur Kenntnis genommen. Wie bei den letzten und vorletzten Haushaltsberatungen bereits geschehen kann ich nur feststellen: Die Probleme sind im Wesentlichen unverändert. Die Rahmenbedingungen machen das Haushalten für Bremen als Land außerordentlich schwer bis unmöglich.
Es sind einzuhalten die Sanierungsauflagen, die seit 1998 Gesetzesvorschriften darstellen. Zuvor handelte es sich um eine im Jahr 1994 mit dem Bund abgeschlossene Sanierungsvereinbarung. Es sind einzuhalten die Maastricht-Kriterien. Bei einer Verletzung durch das Bundesland Bremen würden Bund und Länder in die Gesamthaftung genommen. Der Nationale Stabilitätspakt zur Rückführung der Netto-Neuverschuldung mit dem Ziel ausgeglichener Haushalte führt zu einer stärkeren Einwirkung des Finanzplanungsrates, der nunmehr ermächtigt ist, Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin und insbesondere zu einer gemeinsamen Ausgabenlinie zu geben. Dazu gesellen sich die hinlänglich bekannten Probleme: Stadtstaatenproblematik, Benachteiligung in der originären Steuerverteilung.
An dieser Stelle will ich kurz Zahlen aus der Mitteilung des Senats zum Finanzplan nennen: Die
durch hohe Berufspendlerzahlen – in Bremen arbeiten, aber in Niedersachsen wohnen und damit auch dort Steuern zahlen – bedingten steuerlichen Verluste Bremens beliefen sich im Jahr 2003 auf rund 175 Millionen Euro. Das ist ein erheblicher Betrag, der Bremen als Oberzentrum fehlt und mit dem, wenn wir ihn hätten, etliche Defizite bereinigt werden könnten. Wenn das Prinzip der Lohnsteuerzerlegung nicht verändert werden soll, so könnte der Fehlbetrag wenigstens durch eine angemessene Einwohnerwertung ausgeglichen werden. Diese ist unverändert zu niedrig angesetzt. Dazu kommen für Bremen überdurchschnittliche Lasten aus der Sozialhilfe und überproportionale Zinslasten, ein Teufelskreis!
Weitere Belastungen durch bundesgesetzliche Vorhaben können nicht ausgeschlossen werden. Die Berechnungen des Bundes zu den Entlastungseffekten durch die Neuordnung der Arbeitsmarktförderung, Hartz IV, weichen von ersten Berechnungen in den Kommunen erheblich ab. Vielleicht drohen hier weitere Risiken, auch und vielleicht vor allem für Bremen?
Ich fasse zusammen: Die Spar- und Investitionsanstrengungen Bremens wurden und werden durch wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen nicht nur positiv begleitet. Die Staatsform Deutschlands baut aber auf föderalistischen Strukturen auf, die auch die Freie Hansestadt Bremen als Zwei-Städte-Staat umfassen. Gerade in einem Europa der Regionen sind auch kleine staatliche Gebilde – wie die Stadtstaaten – geradezu gewollt. Hinzu kommt der unverändert geltende verfassungsrechtlich verbriefte Grundsatz der „Gleichheit der Lebensverhältnisse“ in den Ländern Deutschlands, er gilt auch für Bremen.
Zum Schluss möchte ich mich hier bei all denen, die hier an diesen Haushaltsberatungen mitgewirkt haben, bedanken. Trotz nicht ganz einfacher Bedingungen, fand ich, haben wir das doch noch ganz gut hinbekommen. Als Allererstes möchte ich die Mitarbeiter der Finanzverwaltung, Herrn Schanz, Herrn Block, Herrn Meyer und Herrn Schröder, nennen,
die uns unverdrossen mit Rat und Hilfe zur Seite gestanden haben, die Fragen geduldig beantwortet haben und die im Grunde sichergestellt haben, dass wir dem allen fachlich vielleicht noch halbwegs gewachsen waren.
Dann will ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und bei Herrn Wedler für die gute Zusammenarbeit im Haushaltsausschuss bedanken. Das schweißt ja auch zusammen, was wir da machen mussten, und hat an bestimmten Punkten auch Spaß gemacht, mir jedenfalls. Das war eine gute Erfahrung, dass wir doch ein gemeinsames Ziel hatten, nämlich hier ordentliche Haushaltsberatun
gen trotz der schweren Ausgangslage hinzubekommen, und dass wir gemeinsam daran gearbeitet haben, das, fand ich, war eine ganz gute Erfahrung.
Dann möchte ich mich bei Frau Grotheer-Hüneke bedanken, die, glaube ich, auch die Hauptlast von allen Anträgen und allem anderen zu tragen hatte,
die für uns ja auch diesen Bericht verfasst hat, den ich hier vorgetragen habe.
Außerdem, das ist mir auch ein besonderes Anliegen, möchte ich mich bei Herrn Osmers bedanken, der es nämlich hinbekommen hat – manchmal war uns vielleicht auch selbst nicht immer klar, was wir da machen –,
daraus ein ordentliches Protokoll zu machen.
Im Großen und Ganzen schon, aber er hat es jedenfalls hinbekommen, unser Abstimmungsverhalten zu dokumentieren! Ich glaube, es stimmte auch fast immer, und er hatte auch immer gute Nerven und hat sichergestellt, dass das, was wir da getan haben, in eine ordentliche Form, also in ein ordentliches Protokoll kommt. Das war auch wichtig für uns.
Als Letztes möchte ich uns allen hier interessante, engagierte und inhaltliche Haushaltsberatungen wünschen. – Ich bedanke mich!