Ulrike Hiller
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute den Antrag, UNHCR-Flüchtlinge in Bremen aufnehmen, ich habe das etwas ergänzt, „Save me“, Bremen sagt ja!, behandeln.
Der Antrag ist schon etwas älter, aus dem Sommer 2010, aber nach wie vor aktuell. Bevor ich näher auf den Antrag eingehe, möchte ich noch einmal kurz die drei Gründe benennen, warum wir diesen Antrag gerade heute behandeln. Damals im Sommer war der eine Anlass für den Antrag die Situation der iranischen Flüchtlinge in der Türkei. Es sind ungefähr 5 000 Flüchtlinge, die zurzeit wohl auch noch in der Türkei leben, die sich 2009 im Iran für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben, teilweise verfolgt, gefoltert, inhaftiert worden sind und danach in die Türkei geflohen sind und dort unter sehr schweren Bedingungen leben. Von unterschiedlichen Seiten, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
auch von den Vereinten Nationen, ist dazu aufgefordert worden, sichere Staaten zu finden, in denen sie eine neue Lebensperspektive haben.
Der zweite Grund ist, dass in Bremen gerade der kirchliche Bereich – die Ökumenische Ausländerarbeit ist da zu nennen, aber auch die Evangelische Kirche und Amnesty International – schon sehr lange eine Kampagne unterstützt, die „Save me“ heißt. Sie haben heute alle von der Initiative „Zuflucht“ noch einmal Unterlagen bekommen, in denen sehr genau dargestellt wird, was es mit dieser Kampagne auf sich hat und warum es notwendig ist, sie auch heute für das Land Bremen zu beschließen.
Der dritte Grund ist das, was wir heute morgen vom Bürgerschaftspräsidenten gehört haben, unsere historische Verantwortung, auch das will ich in dem Zusammenhang heute sagen, es ist etwas zufällig, aber ich finde sehr passend, dass wir heute hoffentlich mit großer Mehrheit in diesem Haus den Beschluss fassen. Es geht dabei um internationalen Flüchtlingsschutz, es geht darum, Menschen, die in langanhaltenden ausweglosen Situationen leben, eine sichere Heimat zu geben, und ich finde, dass es für den heutigen Tag sehr passend ist!
Ich möchte nur ganz kurz noch einmal auf die Kampagne eingehen. Es geht darum, Flüchtlingen, die häufig in Nachbarstaaten, sogenannte Ersatzzufluchtsstaaten, geflohen sind – es sind UNHCR-weit ungefähr 6,2 Millionen Menschen, die keine Lebensperspektive haben, wo auch klar ist, dass sie nicht in ihr Land zurückkönnen –, eine Lebensperspektive zu geben. Viele von ihnen sind besonders schutzbedürftig: ältere Menschen, Kinder, Frauen, aber auch andere, die auch vom UNHCR geprüft werden, ob sie schutzbedürftig sind. Es geht darum, ihnen eine pragmatische, schnelle Lösung zu geben. Es ist quasi eine Ergänzung zum Asylrecht, die dort gesehen wird. Wir müssen feststellen, weltweit gibt es schon seit langem Staaten wie Kanada, wie die USA, skandinavische Länder, aber auch die Niederlande, die jährliche Quoten haben, die sagen, wir nehmen kontinuierlich Menschen in dieser Situation auf, pragmatisch, schnell, ohne Duldung, ohne unsicheren Aufenthaltsstatus, und unterstützen sie.
In der Bundesrepublik sieht es etwas anders aus. Wir haben zwar fast in allen Ländern 54 Kommunen, die sich dieser Kampagne angeschlossen haben, allerdings haben wir es noch nicht auf der Bundesebene. Die Bundesrepublik ist bis heute kein Resettlement-Staat, wie man das nennt, sondern es ist so, dass das hauptsächlich auf der kommunalen Ebene stattfindet. Wenn wir heute diesen Antrag beschließen, werden wir das erste Bundesland sein, das eine klare politische Aussage macht, dass wir uns dort engagieren. Ich finde, es steht uns sehr gut, wenn wir
das heute wirklich in einem breiten Bündnis tun und damit europaweit, vielleicht auch weltweit signalisieren, wir unterstützen das und finden es eine wichtige Initiative. Deswegen ist in unserem Antrag auch die Bundesratsinitiative noch einmal benannt, dass wir wirklich versuchen sollten – ich setze da auch sehr auf unseren Innensenator –, gemeinsam über Parteigrenzen hinaus das auf die Bundsebene zu heben.
Konkret heißt das, wenn wir das heute beschließen, dass wir natürlich nicht nur sagen, wir sind bereit und wollen Menschen aufnehmen, sondern dann beginnt die Arbeit eigentlich. Wir müssen dann mit der Zivilgesellschaft zusammen schauen, wie wir es schaffen, den Menschen, die vielleicht auch einen Bezug zu Bremen haben, eine Heimat zu geben. Ich bin mir sicher, dass wir das schaffen, und ich appelliere jetzt wirklich noch einmal an alle Parteien in diesem Haus, sich diesem Antrag anzuschließen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Europa selbst ge––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
stalten und erleben ist das Ziel eines europapolitischen Jugendkonzepts für unser Land Bremen. Der Zeitpunkt für diesen Antrag, für eine Konzepterstellung ist genau richtig.
Gerade im letzten Jahr 2009 gab es viele Initiativen auf europäischer Ebene, unter anderem von der Kommission, vom Europäischen Rat sowie jetzt in der Europastrategie 2020 – die wir gleich auch noch debattieren werden –, in der gerade explizit die Jugend in Europa benannt worden ist und auch deutlich gemacht worden ist, dass es wichtig ist, sich mit jugendpolitischen Themen in allen Ebenen auseinanderzusetzen. Auch auf der Bundesebene haben die Kultusministerkonferenz und die Jugend- und Familienministerkonferenz die Europabildung an Schulen und in der Jugend- und Sozialarbeit besonders thematisiert. Selbst der Bundesrat hat dazu einen Beschluss gefasst.
Außerdem ist es so, dass wir im Land Bremen, also in Bremen und Bremerhaven, viele gute Ansätze haben. Der Bremer Jugendring macht eine engagierte jugendpolitische Arbeit mit der Beteiligung von Jugendlichen. So wird gerade geplant, dass es einen Stadtplan geben soll, der von Jugendlichen erstellt wird, in dem Europa in Bremen dargestellt wird. Das Servicebüro – beide Kolleginnen sind heute hier, ich begrüße Sie noch einmal! – macht im Besonderen eine Mobilitätsberatung für junge Menschen. Dort ist besonders der Europäische Freiwilligendienst hervorzuheben, der in Bremen sehr engagiert vorangetrieben wird. Dort wird jungen Menschen auch ohne viel Geld im Hintergrund, und auch, wenn sie einen Haupt- oder Realschulabschluss haben, die Möglichkeit geboten, ins europäische Ausland zu gehen und dort Erfahrungen zu sammeln.
Nicht zuletzt möchte ich noch den Europapunkt, der hier im Haus ein wichtiger Ort für Informationen, Fortbildungen und Veranstaltungen geworden ist, die Naturfreundejugend und die Landeszentrale für politische Bildung nennen. Natürlich sind auch unsere Ressorts schon seit langem zum Thema Europa und gerade für junge Menschen aktiv. Was ich noch hervorheben möchte ist, dass wir im Land Bremen drei Europaschulen haben, die sich besonders dem Gedanken Europas verschrieben haben. Wir haben heute Besuch von einer Europaschule, was mich sehr freut.
Es gibt also gute Ansätze, eine gute Grundlage, um ein gemeinsames Jugendkonzept zu entwickeln. Wir haben in unseren Antrag geschrieben, dass dieses Konzept in sechs Monaten vorliegen soll, und hoffen darauf, dass diese Ansätze noch ausgebaut und unterstützt werden, dass aber auch neue Ansätze für das Land Bremen gemeinsam entwickelt werden. Gemeinsam heißt, das wünsche ich mir jedenfalls, dass ressortübergreifend gearbeitet wird, dass aber auch
außerschulische Organisationen, Jugendbildungseinrichtungen und die jungen Frauen und Männer hier in Bremen und Bremerhaven schon an der Erstellung dieses Konzepts beteiligt werden, um dort auch mitzugestalten, wie die Zukunft Europas in Bremen weiterentwickelt werden soll. Dafür sollen die Kernthemen Mobilität und Jugendbegegnung sein. Unserer Meinung nach sollten alle jungen Menschen in Bremen und Bremerhaven die Möglichkeit haben, freiwillig ins europäische Ausland zu gehen, und das unabhängig, wie ich schon erwähnte, von dem Geldbeutel oder der finanziellen Situation der Familie.
Ein weiterer Schwerpunkt sollte die politische Bildungsarbeit für Jugendliche, aber auch Multiplikatoren sein. Da nenne ich besonders auch die Lehrerinnen und Lehrer und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die sich qualifizieren, um dem europäischen Gedanken näherzukommen.
Ein weiterer Schwerpunkt, das habe ich soeben schon gesagt, ist die aktive Beteiligung nicht nur an der Konzepterstellung, sondern auch als ein wichtiges Instrument, um Politik und europäische Politik etwas lebbarer zu machen. Ich weiß, es wird momentan gerade überlegt, dass in den Stadtteilen Jugendliche im Dialog mit Politik, aber auch Wissenschaft und Wirtschaft überlegen, was in ihren Stadtteilen notwendige Initiativen wären, die dann über die Europäische Union finanziert werden. Auch das sind wichtige Elemente, von denen ich glaube, dass wir sie hier noch ausbauen können. Aktive Beteiligung, aber nicht nur hier vor Ort, sondern auch in Brüssel: Ich würde mir wünschen, auch zu überlegen, wie es möglich ist, es jungen Menschen zu ermöglichen, auch Brüssel und die ganze Verwaltung und Administration näher kennenzulernen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Europa ist häufig weit weg und wenig konkret. Das wird hier häufig in Debatten bemängelt. Wir hoffen, dass dieses Konzept nicht nur Papier ist, sondern mit Leben gefüllt wird, und dass wir dort in den verschiedenen Politikbereichen auch inhaltliche Zukunftsthemen benennen; ob das Bildung ist – ich fände es wunderbar, wenn wir ein Ziel formulieren, dass wir zehn Europaschulen bekommen –, ob es im Wissenschaftsbereich ist, wir haben eben gerade die Debatte gehört, auch mit Drittmitteln, aber auch mit den Möglichkeiten für Studierende, in der Europäischen Union Erfahrungen zu sammeln, auch im Bereich von Gesundheit und Umwelt, aber natürlich auch im Bereich der Ausbildungsmöglichkeiten, also der Arbeitsmöglichkeiten, der Fortbildung und der Wirtschaft.
Europa selbst gestalten und erleben: Was brauchen wir hier vor Ort, um fit und aktiv die Europäische Union mitzugestalten und auch selbst zu erleben? Das, denke ich, sollte das Kernthema dieses Konzepts sein. Ich freue mich schon jetzt, dass wir in sechs Monaten hier das europapolitische Jugendkonzept für Bremen und Bremerhaven debattieren werden, und
freue mich, wenn dann wieder viele junge Menschen an der Debatte teilnehmen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch eine europapolitische Debatte heute! Der Anlass wurde schon benannt, der Rat tagt in diesen Tagen, um zu klären, wie die Europastrategie weitergeführt werden muss. Man muss vorab vielleicht sehen, dass diese Strategie erst einmal sehr unkonkret ist. Es ist aber natürlich die Grundlage für alles Weitere, was von Europa kommt, nämlich unter anderem auch die Strukturfonds und die Finanzsituation. Deshalb ist es gerade auch für uns in Bremen, das sehr viele Mittel über die Europäische Union erhalten, wichtig, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Der Kollege Dr. Kuhn hat schon gesagt, dass diese Europastrategie die der Lissabonstrategie nachfolgende Strategie ist. Die Lissabonstrategie ist im Jahr 2000 entwickelt und beschlossen worden. Das Ziel war, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Wenn wir uns das heute nach zehn Jahren anschauen, würde ich sagen, ist wenig von diesem Ziel übrig geblieben. Wir haben eine ganz andere Situation in Europa, aber auch in der Welt. Deshalb ist es notwendig, darauf gut zu reagieren und die Krisensituationen, die wir momentan haben, dort mit zu bedenken. Vorab sage ich, dass ich das zum Beispiel im Antrag der FDP überhaupt nicht wiederfinde. Das ist altes Denken, das ist zehn Jahre her. Sie sollten anfangen, die Realitäten, die wir jetzt in Europa haben, zur Kenntnis zu nehmen!
Wir sind nun dabei, eine neue Strategie zu debattieren. Brauchen wir überhaupt eine gemeinsame Strategie in Europa? Der grundsätzliche Bedarf an wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Koordinierung innerhalb der EU steht aufgrund der ökonomischen Architektur der EU außer Frage. Ich denke sogar, dass nach den letzten Jahren und der momentanen Krisensituation eine finanzpolitische, lohnpolitische, steuerpolitische und sozialpolitische Koordinierung zum Wohl der Menschen notwendig ist.
Der Kollege Dr. Kuhn hat auch schon die gemeinsame Wirtschaftsregierung angesprochen. Ob das in diese Richtung geht, muss man einmal abwarten. Ich glaube aber, dass es notwendig ist, dass wir nicht nur in den Nationalstaaten gemeinsam Politik entwickeln, sondern dass wir ebenso wenig Alleingänge machen und das auf europäischer Ebene zusammen entwickeln.
Eine funktionierende Europastrategie kann politische Lösungen für die dringendsten Anliegen der Menschen in der Europäischen Union bringen, wie etwa die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit, den Erhalt beziehungsweise die Steigerung des Wohl––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
standsniveaus, die Verhinderung zunehmender Armut und eine zukunftsfähige Perspektive für junge Menschen. Wir brauchen dabei eine Balance zwischen Wirtschaftsinteressen und sozialer Sicherheit. Um das herzustellen, brauchen wir einen Ausbau wirksamer sanktionsbewährter europäischer Rechtssetzung für den Sozialschutz, die Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrechte und die Ökologie.
Die Europastrategie 2020 kann dafür einen mit hoher Bindungskraft aufgestellten Rahmen bieten. Bei der Gestaltung ist notwendig, dass die Sozialpartner mit eingebunden werden, um wirklich auch einen Wohlstand für die Europäische Union zu entwickeln. Zentrale Messlatte für die Strategie sollten deshalb die Fortschritte in der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger der EU sein anstatt einer reinen Positionierung der Europäischen Union in zusammenhanglosen Rankings mit anderen Weltregionen. Die EU braucht keine neue reine Wettbewerbsstrategie, sondern eine nachhaltige Wohlstandsstrategie für ihre Bürgerinnen und Bürger.
Soziale, ökologische und ökonomische Fortschritte müssen gleichrangig Leitbilder einer solchen Strategie sein, denn oft genug sind gute Arbeit, sozialer Fortschritt und ökologische Nachhaltigkeit eben einfache Nebenprodukte steigender Wettbewerbsfähigkeit, und wir sehen – und das ist die Chance, die diese Strategie auch mit sich bringt –, dass man es wirklich auch als gleichbleibende Ziele formuliert. Eine Wohlstandsstrategie steht gegen eine Dumpingstrategie, und für eine Dumpingstrategie steht momentan das, was die Bundesregierung plant, die gekennzeichnet ist von Niedriglöhnen, Sozialkürzungen und weiteren Armutsrisiken. Höhere Wachstumsraten und die Stagnation beziehungsweise Verschlechterung der Lebensqualität vieler Menschen werden da in Kauf genommen. Das ist nicht zukunftsweisend, das ist rückständig, und deswegen ist es gut, dass wir es auf europäischer Ebene vielleicht schaffen, einen anderen Weg zu gehen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stellen diesen Antrag zusammen mit den Grünen und unterstützen daher, ein Freiwilliges Soziales Jahr Politik in Bremen einzuführen. Ich habe überlegt, was Politik eigentlich ist, denn ich kenne viele, die ein Freiwilliges Soziales Jahr machen, ich kenne auch einige, die schon ein Freiwilliges Ökologisches Jahr absolviert haben, was jetzt das Besondere daran sein soll, dass
Politik noch einmal mit Soziales verbunden als Freiwilliges Jahr eingerichtet werden soll.
Ich habe deshalb ins Lexikon geschaut, als ich überlegt habe, was Politik eigentlich ist, und habe dort noch einmal nachgelesen, dass jede Beschäftigung mit und jede Einflussnahme auf die Gestaltung und Ordnung des Gemeinwesens als Politik definiert wird. Das bedeutet auch, so ist auch unser Antrag geschrieben, dass es eine ganze Bandbreite von Möglichkeiten gibt, in denen man auch ein Freiwilliges Soziales Jahr Politik durchführen kann. Das Besondere an einem Freiwilligen Sozialen Jahr Politik ist ja, dass junge Menschen – die Voraussetzungen wurden soeben schon genannt – nach der Schule die Möglichkeit haben, sich für ein Jahr auch zum Beispiel anstatt des Wehrdienstes neu zu orientieren.
Ich habe häufig als Europapolitische Sprecherin und auch für den Bereich Entwicklungszusammenarbeit gesehen, wie viele junge Menschen an diesen Politikfeldern Interesse haben und wie häufig sie dann in ein Praktikum einsteigen, um sich dort zu orientieren, wofür sie dann aber meistens nur sehr wenig oder überhaupt kein Geld bekommen. Dieses Angebot, über ein Freiwilliges Soziales Jahr Politik auch mit einer nicht üppigen Bezahlung, aber immerhin einer Vergütung zu arbeiten, ist eine sinnvolle Ergänzung. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass viele junge Menschen dieses Angebot auch annehmen werden.
Wir diskutieren heute diesen Antrag, indem noch geprüft werden soll, welche Möglichkeiten es gibt und indem auch aufgefordert werden soll, dass sich Organisationen, Stiftungen und auch Bildungseinrichtungen daran beteiligen sollen und indem wir in drei Monaten dann hier einen Bericht bekommen werden, um eben genau zu sehen, wie sinnvoll es in Bremen und Bremerhaven ist, dies auch durchzuführen. Ich bin sehr gespannt. Ich hoffe, dass es gelingen wird, viele unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten zu akquirieren und denke, dass junge Frauen und Männer aus Bremen sich dann auch daran beteiligen werden. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Dr. Kuhn hat jetzt schon sehr gut in unseren Antrag eingeführt. Auch wir als SPD freuen uns, dass wir als Landesparlament die Umsetzung des Inkrafttretens des Lissabon-Vertrags beziehungsweise das, was das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juni 2009 formuliert hat, so schnell debattieren und heute auch beschließen werden.
Er hat darauf hingewiesen, dass gerade über das Urteil eine besondere Verantwortung noch einmal an den Bund und an die Länder formuliert worden ist in dem Bereich der Integrationsverantwortung. Es besteht natürlich die Frage, was das eigentlich ist, welche Verantwortung wir gerade auch als Landesparlament dort haben und wie wir sie wahrnehmen können. Auch da bietet unser Antrag – und ich denke, auch das, was mein Kollege eben schon gesagt hat, ist sehr eindeutig, was wir über die Entscheidungsabläufe beziehungsweise was wir dann hier an Stellungnahmen abgeben können als Parlament, aber auch mit der Delegation in dem Ausschuss – dann gute Möglichkeiten, wirklich auch mit zu gestalten, sodass sich jetzt auch niemand mehr beschweren kann, die in Brüssel machten etwas, wir hätten damit nichts mehr zu tun.
Wir haben da eine Pflicht und Verantwortung, aber auch ein zusätzliches Recht. Man kann sogar sagen, dass das Bundesverfassungsgericht noch einmal besonders die Stärkung der Parlamente formuliert hat, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, was aber vielleicht in diesem Zusammenhang so gesehen worden ist, dass das noch einmal dargestellt wurde.
Die Landtage können natürlich nur als Träger der Landesgesetzgebung an den Entscheidungsabläufen in den Zuständigkeiten teilnehmen. Das sind zum Beispiel Kernbereiche wie Bildung, Wissenschaft, die kommunale Selbstverwaltung, die Daseinsvorsorge, auch Kultur oder der Rundfunk. In diesen Bereichen haben wir jetzt die Möglichkeit, mitzugestalten und
Stellungnahmen an den Senat abzugeben, um eine europapolitische Stellung zu beziehen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal besonders betonen, dass in den zwei Jahren, in denen ich in diesem Bereich tätig bin, die Information von dem zuständigen Ressort, von der Landesvertretung in Berlin genauso wie in Brüssel, sehr gut stattfindet. Wir bekommen manchmal fast zu viele Informationen, um das alles zu bewältigen. Auch dort muss man sich gut überlegen, was man eigentlich schafft. Wir haben keinen solch ausgewiesenen Verwaltungsapparat, der alles im Detail zuarbeiten kann, man muss sich konzentrieren. Ich finde, dass wir bis jetzt sehr frühzeitig und umfassend informiert worden sind. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch bedanken.
Was der Kollege Dr. Kuhn auch schon angesprochen hat, ist noch einmal die Frage der Beratungszeit. Es ist natürlich notwendig, dass wir gerade als ein Teilzeitparlament eine ausreichende Beratungszeit haben, um wirklich die Mitsprachemöglichkeiten auch zu nutzen. Ich denke, dass das gerade auch durch sinnvolle Verfahrensabläufe im Bundesrat so organisiert werden wird, aber es ist ambitioniert. Ich würde mich freuen, wenn auch alle fachpolitischen Sprecherinnen und Sprecher sowie alle Abgeordneten diese Verantwortung auch wirklich mit im Herzen tragen und mit übernehmen.
Neben diesen rechtlich formalen Ausführungen zur europäischen Integrationsverantwortung möchte ich abschließend kurz noch einmal auf die Ziele eingehen. Wir sprechen von Integrationsverantwortung, ohne überhaupt zu wissen, was wir eigentlich wollen, wohin wir wollen, wie eine Integration in der Europäischen Union entwickelt werden soll. Schon im Dezember 2007 haben wir hier in der Bremischen Bürgerschaft über den Lissabon-Vertrag debattiert. Damals formulierte ich als Ziel der europäischen Integration für die SPD die Stärkung der sozialen Dimension des europäischen Einigungsprozesses. Mit den neuen Möglichkeiten, die wir jetzt haben, müssen wir die friedliche und sozial gerechte Gestaltung der Globalisierung in Angriff nehmen, heute noch mehr als 2007. Als SPD engagieren wir uns nach wie vor für ein europäisches Sozialmodell, das wirtschaftliche Dynamik mit weitreichenden sozialen und ökologischen Standards verbindet. Daraus folgt für uns der Auftrag, uns für die Rechte von europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einzusetzen.
Lohn- und Sozialdumping müssen europaweit bekämpft werden! Dies muss Zielrichtung der europäischen Integration sein, und dafür sind die Grundlagen des europäischen Handelns, wie sie in dem
Vertrag von Lissabon entwickelt sind, einzusetzen! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie merken, dass wir als SPD unseren Schwerpunkt in diesem Bereich sehr klar setzen, dass wir mit Gesundheit, Arbeit und Soziales hier auch deutlich machen wollen, dass uns dieser ganze Bereich sehr am Herzen liegt. Ich möchte noch einmal kurz auf den Bereich Soziales und Jugend eingehen, der hier schon von einzelnen Rednerinnen und Rednern dargestellt worden ist. Wir haben es geschafft, in dem Haushalt 2010 und 2011 ein Maßnahmenpaket von 33 Millionen Euro zur Fortsetzung unserer Schwerpunktarbeit zu schnüren. Das
ist immerhin unter der prekären Situation eine Menge Geld, die wir im Bereich Soziales und Jugend für Kinder und Jugendliche ausgeben wollen.
Die Bedingungen seit 2007 – seitdem wir gesagt haben, dass wir den sozialen Zusammenhalt und die Startchancen für alle Kinder und Jugendlichen in unserem Land verbessern wollen – sind nicht besser geworden. Heute Morgen wurde schon benannt, dass es in der Zwischenzeit eine Finanz- und Wirtschaftskrise gegeben hat, die auch daran gelegen hat, dass unser Staat an manchen Stellen nicht mehr so kraftvoll war wie früher. Aber auch die zukünftige Bundespolitik von CDU und FDP mit ihrer falschen Schwerpunktsetzung wird dazu führen, dass im Bereich Soziales – manche kündigen das in Berlin auch schon an – leider noch tiefe Einschnitte zu erwarten sind.
Ich möchte aber jetzt noch einmal ganz kurz auf unsere Schwerpunkte und das Maßnahmenpaket eingehen. Im Bereich Kinder wurde auch schon erwähnt, dass die Kinderbetreuung ausgebaut werden soll. Wir werden dort für die Jahre 2010/2011 über zehn Millionen Euro zur Verfügung stellen, es werden 400 neue Plätze geschaffen werden, und es ist uns auch nach wie vor wichtig, dass die Qualität der Kindertagesstätten ausgebaut wird. Im Bereich Jugend – das ist auch wichtig, weil es häufig um Kinder geht – ist das Jugendanpassungskonzept und „Stopp der Jugendgewalt“ zu erwähnen. Auch im Bereich von Erwachsenen haben wir trotz schwieriger Haushaltslage Schwerpunkte gesetzt, im Bereich der Beratung von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution und in dem begonnenen Projekt „Aufsuchende Altenarbeit“. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eben gerade von Frau Troedel gehört, wie eine international bekannte Person zur Todesstrafe verurteilt worden ist und seit 27 Jahren in der Todeszelle sitzt. Das ist ein Beispiel für die Dringlichkeit – deswegen debattieren wir das heute auch –, die direkt an der Person liegt. Aber wir haben noch wesentlich mehr Menschen auf der Welt, die in Todeszellen auf eine Todesstrafe warten müssen. Es sind über 20 000 Menschen weltweit. Wir haben 2008 2 300 Menschen auf der Welt gehabt, die hingerichtet worden sind, und es gab 2008 8 864 Verurteilungen. Es ist leider eine steigende Zahl, obwohl es immer weniger Staaten – nämlich 58 – sind, die weiterhin eine Todesstrafe aussprechen und auch vollstrecken.
Zur Todesstrafe sagt amnesty international auf ihrer Website Folgendes, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Wo sich der Staat zum Richter über Le
ben und Tod aufschwingt, nimmt nicht Gerechtigkeit ihren Lauf, sondern es wird Rache und Vergeltung geübt.“ Ich glaube, das sagt alles aus, was man zur Todesstrafe sagen muss. Es ist ein auslaufendes Modell, auch das sagt amnesty, es sind immer weniger Staaten. Trotz alledem geht es aber um jeden einzelnen Menschen, der verurteilt wird, wartet und dann teilweise auch hingerichtet wird.
Ich möchte an dieser Stelle amnesty international auch für 30 Jahre Engagement zu diesem schweren Thema sehr danken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber noch eine andere konkrete bremische Dringlichkeit, weshalb wir heute über dieses Thema sprechen. Im Anschluss an unsere Sitzung, um 18 Uhr, findet auf dem Marktplatz eine Aktion „Städte für das Leben, Städte gegen die Todesstrafe“ statt. Es gibt eine Initiative seit 2001, die in über 80 Städten Deutschlands und in über 700 Kommunen in der Welt im November – wir machen das am 18. November, sonst ist es häufig am 30. November – diesen Aktionstag begeht. Die Initiative, die aus Italien stammt, wünscht sich, dass wichtige Denkmäler oder Gebäude beleuchtet werden, um ein sichtbares Zeichen gegen die Todesstrafe zu setzten. Sie wünscht sich auch, dass es dazu einen politischen Beschluss gibt, der das noch einmal unterstützt sowie auch gerade die Menschen unterstützt, die diese politische Arbeit meistens ehrenamtlich durchführen.
Deshalb würde ich sehr darum bitten, dass wir heute eine breite Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag hier in der Bürgerschaft finden, indem wir zum einen diese Initiative, an der teilzunehmen, der Bürgermeister schon am 12. November alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen hat, sehr unterstützen. Indem wir außerdem deutlich machen, dass wir nach wie vor für die Abschaffung der Todesstrafe sind und uns auch für diese Abschaffung einsetzen. Indem wir zum anderen eine Solidarität um ein Einzelbeispiel von Mumia Abu-Jamal in seinem Kampf gegen die Hinrichtung unterstützen, auch amnesty international dadurch sagen, dass wir ihre Arbeit wichtig finden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass Herr Hinners eben noch ein paar Ausführungen gemacht hat, weil ich gar nicht mehr wusste, was ich eigentlich zum Verwaltungsverfahrensgesetz sagen soll. Im letzten halben Jahr gab es schon mehrere Debatten zu diesem, wie unser Senator Mäurer sagt, spannenden Gesetz. Er freut sich sicherlich auch, dass er dazu gleich noch einmal zu Wort kommt. Aber ich will jetzt gar nicht mehr auf das Verwaltungsverfahrensgesetz eingehen, das ist hier richtig dargestellt worden, der Inhalt mit der Genehmigungsfiktion und Erklärung des Verfahrens des Einheitlichen Ansprechpartners. Das ist ja soweit auch einstimmig gewesen. Das, was wir noch an Diskussionen hatten und was Herr Hinners jetzt noch einmal dargestellt hat, ist die Frage, wo der Einheitliche Ansprechpartner verortet wird. Das ist aber überhaupt nicht Inhalt des Verfahresgesetzes, das hätte man an anderer Stelle, nämlich bei der Senatsvorlage zu der Dienstleistungsrichtlinie, zum Thema nehmen können, denn dort ist genau das der Inhalt, das hat mit dem Verfahrensgesetz nichts zu tun. Deswegen werde ich jetzt nicht darauf eingehen, und Sie wissen ja auch selbst, dass wir im letzten Juni auch hier in der Bürgerschaft darüber debattiert und beschlossen haben, dass es in kommunaler Trägerschaft sein wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute noch einen wichtigen Tagesordnungspunkt haben. Ich bemühe mich, mich etwas kürzer zu fassen, aber es ist mir schon ein Anliegen, dass nach Herrn Tittmann noch einmal eine wirklich wichtige Debatte hier in diesem Hause stattfindet.
Am 16. März 2009 wurde im Rathaus der 11. Bremer Solidaritätspreis verliehen. Ich war bei der Verleihung dabei und war schwer beeindruckt, einmal von Frau Birhaheka, was sie für eine wichtige Arbeit im Kongo leistet, wie darüber berichtet worden ist, wie die Situation im Kongo ist, aber auch über die Laudatorin, Frau Hauser, die den alternativen Nobelpreis erhalten und dort auch noch einmal deutlich gemacht hat, welche Möglichkeiten wir hier in der Bundesrepublik haben, die Frauen im Kongo auch zu unterstützen. Auf dieser Preisverleihung ist entstanden, dass wir uns auch als Bürgerschaft damit befassen und bemühen, neben der Verleihung dieses wichtigen Preises auch konkret zu sehen, wie wir es in politisches Handeln umsetzen können.
Wie ich eben schon erwähnt habe, hat die kongolesische Menschenrechtsverteidigerin Frau Birhaheka diesen Preis bekommen. Ich fand es beeindruckend,
noch einmal mit unserer Vizepräsidentin des Hauses ein kleineres Gespräch zu führen, wo sie detailliert dargestellt hat, wie die Situation ist, aber auch von ihrer Organisation PAIF, von der sie Leiterin und Gründerin ist, das darzustellen, was sie da sehr mutig vor Ort für die Mädchen und Frauen macht.
Ich möchte noch einmal ganz kurz auf die Situation im Kongo eingehen, Sie haben das ja in unserem Antrag auch lesen können! Ich finde es brutal und fürchterlich, wie die Situation ist. Im Jahr 2008 sind laut UN-Menschenrechtsrat über 100 000 Frauen im Kongo brutalst, teilweise mehrfach, vergewaltigt worden, und nicht nur Frauen, sondern auch Mädchen. 20 bis 30 Prozent, das ist nicht ganz geklärt, der Frauen und Mädchen werden durch die Vergewaltiger mit HIV infiziert. Da möchte ich jetzt an dieser Stelle die Möglichkeit nutzen, noch einmal auf die Ausstellung „Stille Heldinnen“ hinzuweisen, die heute im Rathaus eröffnet wird – Herr Dr. Loske ist auch dabei –, die davon handelt, dass afrikanische Großmütter sich um Kinder kümmern, wo die Eltern an HIV, also an Aids, gestorben sind. Ich finde es sehr gut, dass in Bremen auch praktische internationale Arbeit geleistet wird und sich auch mit diesen schwierigen Themen befasst wird.
Frau Hauser, die ja von medica mondiale ist, hat in ihrer Laudatio gesagt: Kriegsvergewaltigungen, und die finden ja statt – es ist eine strategische Vergewaltigung, die die Frauen, aber auch die Familien und die Gemeinschaft zerstören soll –, sind vermeidbar! Wir müssen einfach anfangen, klar stopp zu sagen, und ich denke, das sollten wir hier in diesen Hause heute auch tun.
Wir haben uns bemüht, in unserem Antrag konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für die Bundes-, aber auch für die europäische Ebene zu formulieren, ich möchte jetzt auf vier Punkte noch einmal eingehen. Das Erste ist die Umsetzung von internationalem Recht. Es gibt genügend Resolutionen von der UN, genau diese Verbrechen, die hier skandalisiert werden, zu verhindern oder etwas dagegen zu tun. Es ist aber das Problem, dass zwar diese Resolutionen unterzeichnet werden, aber die Umsetzung dann doch sehr schwierig ist und teilweise auch überhaupt gar nicht stattfindet. So haben wir eine Resolution, die im letzten Jahr unterschrieben worden ist, die Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt zu Kriegsverbrechen erklärt, und das bedeutet,
dass es auch eine strafrechtliche Verfolgung geben muss. Das findet im Kongo, als Beispiel für andere Länder, nicht statt.
Genauso haben wir eine Resolution vom Jahr 2000, die auch die Bundesrepublik mit unterzeichnet hat, in der steht, dass Mädchen in Konfliktregionen, wie im Osten des Kongos, geschützt werden müssen. Auch das wird nicht umgesetzt. Da könnte man ansetzen, seine Möglichkeiten, die man hat, auch weltweit zu nutzen! Das kann man auch durch Gespräche tun, indem man deutlich macht, was eine gute Regierung bedeutet, „Good Governance“ wird das im europäischen oder im internationalen Kontext genannt, indem deutlich wird, dass es einen Rechtsstaat geben muss, dass Gerechtigkeit und Verantwortung dazu gehören, wenn man eine gute Regierung sein will. Das bedeutet, dass man dies in einem nationalen Aktionsplan darstellt, in dem genau diese Resolution, die ich erwähnt habe, konkret in strategische Umsetzungen zum Schutz von Frauen und Mädchen dargestellt wird. Frau Hauser ging in ihrer Laudatio sogar soweit zu sagen, dass Deutschland solch einen nationalen Aktionsplan bräuchte, den es zurzeit nicht gibt.
Als dritten Punkt will ich nur noch einmal auf den Friedensfonds eingehen, auch er ist in unserem Antrag ja formuliert. Die Bundesrepublik hat für den Wiederaufbau im Kongo einen Friedensfonds in Höhe von 50 Millionen Euro eingerichtet. Auch hier müssten die Belange von Frauen und Mädchen zum Schutz, aber auch zur Integration stärker berücksichtigt werden. Gerade die Integration ist ein Problem, weil viele Frauen gar nicht öffentlich deutlich machen wollen, was sie in ihrem Leben schon erlebt haben.
Als letzten Punkt, und damit will ich dann auch schließen, gibt es die Möglichkeit, sich auch um das Thema Kindersoldaten stärker zu kümmern. 40 Prozent der Kindersoldaten sind Mädchen. Es ist teilweise überhaupt nicht bekannt, dass es so viele Mädchen sind, die dort als Soldatinnen schon tätig sind, aber nur zwei Prozent von diesen Mädchen sind in den Integrationsprogrammen. Deswegen wäre es wichtig, auch auf Bundesebene – und da hoffe ich, dass der Senat sich engagiert dafür einsetzt – etwas daran zu ändern. Ich denke, durch die Verleihung des Solidaritätspreises hat Bremen eine Verpflichtung, sich an diesem Thema auch weiter aktiv zu beteiligen. Ich denke, wir als Bürgerschaft sollten dies auch tun. – Danke!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Inwieweit sind das Land Bremen und seine Städte finanzielle Nutznießer der Europäischen Union?
Zweitens: Wie viele Abgaben haben das Land Bremen und seine Städte rechnerisch an die Europäische Union gezahlt?
Drittens: Welche bisherigen tatsächlichen Arbeitsplatzeffekte oder weitere positive Wirkungen hat es durch die bisherigen finanziellen Förderungen der Europäischen Union für das Land Bremen und seine Städte gegeben?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Was unternimmt die bremische Wirtschaftsförderung im Bereich Technologietransfer und Innovation, um der bremischen Wirtschaft und Wissenschaft den Zugang zu den Fördermöglichkeiten der Europäischen Union zu erleichtern, und welche relevanten europäischen Förderprogramme nutzen die Wirtschaft und Wissenschaft im Lande Bremen?
Zweitens: Welche Schritte unternimmt die bremische Wirtschaftsförderung, um Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen in europäische Netzwerke beziehungsweise Kooperationen im Bereich Technologietransfer und Innovation einzubringen?
Drittens: Welche Aktivitäten sind im Rahmen des diesjährigen europäischen Jahres der Kreativität und Innovation im Lande Bremen und seinen Städten geplant?
Erst einmal vielen Dank für die ausführliche Beantwortung dieser Anfrage. Es würde mich interessieren, Herr Staatsrat, ob Sie die Meinung teilen, dass Bremer Unternehmen und auch Forschungseinrichtungen sehr von der Europäischen Union profitieren und dass sie gerade hier in unserem Land auch sehr darin unterstützt werden, Spitzenreiter zu sein, Fördermittel zu bekommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will jetzt nicht alles wiederholen, wir sind auch schon ein bisschen fortgeschritten in der Tagesordnung, ich möchte aber noch ein paar Punkte von unserer Großen Anfrage hervorheben!
In dieser Großen Anfrage zur Vervollständigung des europäischen Antidiskriminierungsrechts ging es um zwei Dinge: zum Ersten konkret nachzufragen, wie eigentlich die Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das vor zweieinhalb Jahren in der Bundesrepublik beschlossen worden ist, hier im Lande Bremen sind, und zweitens darüber nachzudenken oder zu bewerten, wie ein Ausbau der Antidiskriminierungsrechte auf europäischer und nationaler Ebene zu bewerten ist.
Ich möchte zum ersten Punkt, zu den Erfahrungen, kurz etwas sagen! Der Kollege Frehe hat das schon ausgeführt, dieses Gesetz gibt es seit zweieinhalb Jahren, damals gab es große Kritiken, Ängste, dass es eine Klageflut geben wird verbunden mit enormen Kosten, und auch, dass der Rechtsrahmen von diesem Gesetz nicht eindeutig ist. Wir haben jetzt durch diese Anfrage erfahren, dass es zu einem Urteil gekommen ist, dass es ein paar Vergleiche gegeben hat und dass man von einer Klageflut oder -welle in keiner Weise sprechen kann. Besonders interessant fand ich, dass es circa 40 Klagen gab, wovon 34 von ein und demselben Kläger eingebracht worden sind.
Daran erkennt man, welche Dimensionen das Ganze hat. Dazu kommt, dass eine richterliche Auslegung bei solch einer Thematik immer notwendig ist. Es ist sehr schwierig, gleich ein Gesetz darzustellen, das es nicht notwendig macht, dass Richter die einzelnen Fragestellungen bewerten. Deswegen wäre es an manchen Stellen sogar sinnvoller, wenn es zu Klagen und Urteilen kommen würde, um dort eine größere Rechtssicherheit zu erhalten.
In Bremen, das haben wir heute Morgen schon in der Fragestunde von der Sozialsenatorin und Arbeitssenatorin gehört, wird das AGG positiv bewertet. Es hat deutlich gemacht, nicht nur – das war das Thema heute Morgen – im Bereich von Frauen ist es ein wichtiges Instrument. Was besonders hervorzuheben ist, wir haben hier in Bremen, in unserem Land, zentrale Ansprechpartner für diese Fragestellung. Ich nenne dabei den Landesbehindertenbeauftragten, die ZGF, die Seniorenvertreter und -vertreterinnen, Selbsthilfegruppen und auch die Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten. Das ist sehr wichtig und gut, und es ist notwendig, dass diese Beratungsmöglichkeiten auch weiter ausgebaut werden. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Zum zweiten Punkt, dem weiteren Ausbau, hat Kollege Frehe auch schon sehr viel gesagt. Bislang ist es so, dass der Diskriminierungsschutz hauptsächlich für den Bereich Beschäftigung, Beruf und Berufsausbildung gilt. Nur in den Bereichen der ethnischen Herkunft und der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geht auch der Diskriminierungsschutz über den Arbeitsplatz oder den Berufsbereich hinaus. Nun sollen die Lücken, die jetzt noch vorhanden sind, besonders im zivilrechtlichen Bereich, gedeckt werden. Meiner Meinung nach ist es absolut notwendig, weil wir über die UN-Konvention, aber auch im EGVertrag internationales Recht haben, das klar formuliert, dass es keine Diskriminierung aufgrund dieser Tatsachen geben soll.
Es ist deshalb notwendig, dass es einen einheitlichen Schutz für Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Europäischen Union gibt. Es ist auch erstaunlich, warum es in Berlin solche Vorbehalte gibt, denn viele Anforderungen, die in diesem Richtlinienentwurf beschrieben sind, über den zurzeit diskutiert wird, sind schon jetzt in unserem bestehenden AGG vorhanden. Es ist also gar nicht mehr so viel gegeben. Wir haben damals im AGG vieles schon mit hineingenommen, das über die normalen oder die Mindestanforderungen hinausgeht, sodass auch jetzt schon ein breiter Schutz da ist, allerdings eben nicht abschließend, das wurde ja von dem Kollegen Frehe schon gesagt. Es ist trotzdem erstaunlich, warum es in Berlin solche Vorbehalte gibt, und ich freue mich sehr, dass der Bremer Senat eine abweichende Meinung im Bundesrat formuliert hat und hoffe auch sehr, dass es noch in diesem Jahr zu einem Richtlinienbeschluss auf europäischer Ebene und damit einer Umsetzung auch in nationales Recht kommen wird.
Abschließend möchte ich nur noch sagen, es ist nicht nachvollziehbar, weshalb es trotz der bisherigen Erfahrungen, die dort gezeigt haben, dass es keine wirklich negativen Auswirkungen gibt, trotzdem Personen und auch Parteien gibt, die glauben, dass ein umfassender Diskriminierungsschutz nicht notwendig ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin schon sehr ––––––– *) Vom Redner und von der Rednerin nicht überprüft.
verwundert über diese Thesen, die hier so in den Raum gestellt werden. Das muss ich wirklich sagen.
Herr Dr. Möllenstädt, wie wollen Sie denn das jemandem erklären, der eine Diskriminierung erfährt, weil er eine Ferienwohnung anmieten will und ihm gesagt wird, nein, Rentner nehmen wir nicht, die stinken, aber jemand, der am Arbeitsplatz diskriminiert wird, hat ein Rechtsschutz in diesem Land? Es ist doch nicht zu glauben, dass Sie meinen, dass es irgendwie von Zufälligkeiten abhängt, wo ich gerade eine Unmöglichkeit erfahre, ob ich dann die Möglichkeit habe, meine Rechte auch durchzusetzen oder nicht.
Wir könnten jetzt stundenlang noch weiter darüber streiten, aber es ist wirklich unverständlich, wie Sie hier herumeiern. Auf der einen Seite darf man in Gesetzen etwas verändern, aber neue Gesetze, die als Ergänzung zu sehen sind, darf man dann nicht machen. Das verstehe ich überhaupt nicht!
Das Gleiche gilt für die Beweislastumkehr. Ich glaube, manche von Ihnen haben die Vorlage nicht richtig gelesen, und zum anderen kennen Sie sich im Rechtssystem vielleicht nicht aus. Was hat Beweislastumkehr mit der Auslegung von Gesetzen zu tun, Herr Kastendiek? Das verstehe ich nicht. Beweislastumkehr ist die Frage, wer nachweisen muss, ob ich diskriminiert werde oder nicht. Im Gleichstellungsbereich gibt es das schon seit Langem, das ist überhaupt kein Thema. All die Argumente, die Sie heute hier gebracht haben, sind wirklich alte Ladenhüter, weil wir sie schon so häufig gehört haben, und zwar immer, wenn es um Chancengleichheit geht!
Ich finde, Sie sollten einfach noch einmal ein bisschen darüber nachdenken, ob Sie dort nicht einen neuen Kurs angehen, dass es Ihnen wirklich um Chancengleichheit geht. Für eine Chancengleichheit brauchen wir leider zurzeit immer noch einen Rechtsschutz, und deswegen ist es absolut notwendig, dass diese Sache auch umgesetzt wird. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie wird der Senat über die Europawahl informieren, insbesondere um die Wahlbeteiligung zu fördern?
Zweitens: Sind in den bremischen Schulen besondere Unterrichtseinheiten beziehungsweise Projekte zur Europawahl vorgesehen?
Drittens: Inwieweit ist bei gegebenenfalls geplanten Veranstaltungen oder Unterrichtseinheiten eine Zusammenarbeit mit dem EuropaPunkt vorgesehen?
Können Sie mir sagen, wann diese Website eingerichtet werden soll? Ist ein Termin schon absehbar, wann sie freigeschaltet wird?
Ist, auch in Hinsicht auf unsere Aktuelle Stunde, vorgesehen, dass es geschlechtsspezifische Veranstaltungen und Informationsmaterialien geben wird?
Herr Präsident, meine lieben Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute über den Zwischenbericht zur Umsetzung für eine verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung reden. Sie wissen, im Dezember letzten Jahres haben wir hier einen Antrag diskutiert und inhaltlich auch sehr ausführlich über das Thema verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung, das heißt, ökologische und soziale Standards in der Beschaffung mitzubedenken, gesprochen.
Ich will das alles heute Morgen inhaltlich nicht noch einmal ausführlich wiederholen, sondern mich kurz auf den Bericht, der vom Senat vorgelegt worden ist, beziehen. Darin ist deutlich geworden: Die ersten Schritte sind gemacht worden. Es gab einen sehr erfolgreichen Fachtag mit 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wirklich ein großer Erfolg, woran man auch gemerkt hat, wie hoch die Bereitschaft hier in unserem Land ist, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Es ist in dem Zwischenbericht auch formuliert worden, dass es ein Konzept geben soll, das von den unterschiedlichen Ressorts zusammengestellt werden soll, wie nun die öffentliche Beschaffung sich dieser Auseinandersetzung, diesen Themen stellen kann. Außerdem gibt es natürlich auch in Fragen des Ver
gaberechts gerade in Berlin jetzt eine Novellierung, in der auch noch einmal von Bremen aus deutlich gemacht werden soll, dass ökologische und soziale Standards eingebracht werden sollen.
Soweit mir bekannt ist, geht es jetzt darum, auch einen Beirat gerade mit der Zivilgesellschaft, mit den zuständigen Gruppen zu gründen, um auch dort die weiteren Themen und Umsetzungsschritte zu bereden. Ich denke, das alles ist auf dem sehr richtigen Weg, und es wird auch weitergehen. Ich sehe, dass es in den nächsten Schritten einmal um das zentrale Beschaffungswesen gehen wird, aber ich fordere auch hier auf, dass in den einzelnen Ressorts Pilotprojekte zu der Frage von fairer Beschaffung entwickelt werden,
ob das im Baubereich ist mit den Steinen, das haben wir damals besprochen, oder auch in anderen Bereichen. Ich denke, es gibt viele Möglichkeiten, jetzt auch in die konkrete Umsetzung zu gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fair Trade liegt in der Luft, würde ich sagen. Letzte Woche gab es ein Konzert „fairtragen festival“ in der Überseestadt, wo viele junge Menschen zu diesem Thema gefeiert und sich damit auch auseinandergesetzt haben. Ab 15. September beginnen bundesweit die fairen Wochen. In Bremen gibt es 25 Veranstaltungen ganz unterschiedlicher Art. Ich denke, das Programm ist Ihnen bekannt. Heute bekommen wir ein fair gehandeltes Lunchpaket, mit dem nicht nur Vitamine verteilt werden, sondern auch Einkaufslisten, in denen gerade deutlich gemacht wird, wie man dieses Thema positiv unterstützen kann, wo man genau eine faire Beschaffung oder einen fairen Einkauf auch organisieren kann.
Zudem, abschließend, ist geplant, so wird jedenfalls gemunkelt, dass sich Bremen als Hauptstadt des fairen Handels 2009 bewerben möchte. Ich begrüße das sehr, wir unterstützen das. Deswegen laden wir als SPDFraktion auch zu einer Veranstaltung ein. Wenn das stattfinden würde, wäre das wunderbar. Die letzte Hauptstadt des fairen Handels war Düsseldorf, oder ist es jetzt noch. Nächstes Jahr haben wir hier in der Stadt den Kirchentag, und ich glaube, das wäre eine gute Kombination.
Abschließend möchte ich nur noch darauf hinweisen, dass wir auch im Ausschuss sicherlich dieses Thema weiter regelmäßig begleiten werden. Ich bin sehr gespannt auch auf das, was jetzt aus dem Senat berichtet wird, ob es noch weitere Erkenntnisse gibt. Ich freue mich, wie weit wir schon mit die
sem Thema hier in der Stadt vorangekommen sind. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben heute Morgen – teilweise auch schon gestern – Post bekommen, und zwar vom Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung, eine Einladung im Rahmen der bundesweiten Aktionstage zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. Ich finde, dass wir heute deswegen einen sehr guten Anlass haben, über diese große Umfrage zur Umsetzung dieser UN-Dekade in Bremen zu debattieren. Das ist ein aktueller Anlass, und ich hoffe, Sie werden sich auch an den Aktionen an den bundesweiten Aktionstagen beteiligen.
Kurz einige einführende Worte! Die Weltdekade zur Bildung für nachhaltige Entwicklung wurde 2002 von der UN-Vollversammlung für den Zeitraum 2005 bis 2014 beschlossen und hat das Ziel, sich mit den globalen Herausforderungen zu beschäftigen.
Das bedeutet zum Beispiel, die Ernährung der Weltbevölkerung zu sichern und damit eine Bekämpfung von Hunger und Armut, sozialer Zusammenhalt, aber auch Bildungschancen für alle Menschen und auch Fragen der Energieversorgung und des Klimaschutzes. Gerade eben haben wir in der Debatte mitbekommen, wie wichtig Fragen von Klimaschutz und Arbeitsplätzen sind. Auch das sind Aspekte, die genau in diese Thematik hineinpassen.
Eine nachhaltige Entwicklung bedeutet zum einen die gegenwärtige Sicherung einer Lebensqualität aller Menschen auf der Welt und zukünftig den Erhalt von Wahlmöglichkeiten zur Lebensgestaltung. Das bedeutet auch für uns, dass wir neben einer Wertorientierung zur Verantwortung für die Welt und Solidarität mit anderen auch eine Kompetenzentwicklung und eine entwicklungspolitische und umweltpolitische Bildung im globalen Leben damit erwirken können. Das, und das wird in der Weltdekade besonders benannt, ist auch wichtig für unsere Kinder und Jugendlichen.
Es geht also um einen Bildungsauftrag in allen Bereichen, die auch in unserem Land vorhanden sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Anfrage haben wir den Senat gebeten, Auskunft über den aktuellen Stand und die zukünftigen Aufgaben
in allen zuständigen Bereichen von Kindertagestätten, Schulen, Hochschulen, außerschulischen Kinderund Jugendeinrichtungen, Kultur- und Umwelteinrichtungen zu berichten. Dieser Bericht, 18 Seiten lang, zieht für das erste Drittel der Dekade eine beachtliche Bilanz für Bremen und Bremerhaven. Dank für diese umfassende und sehr qualifizierte Beantwortung der Anfrage an das Ressort, das deutlich macht, wie viel schon in unserem Bundesland geleistet worden ist! Es ist jetzt nicht möglich, alle Initiativen und wichtigen Projekte hier zu erwähnen, deswegen würde ich Sie wirklich bitten, ausführlich diese Antwort zu lesen!
Jetzt möchte ich auch nur kurz einige Anmerkungen machen! Es gibt vier offiziell anerkannte Projekte in Bremen, und zwar das Projekt „Fair Play – Fair Pay“ vom Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung, das Projekt „FAiROS Kaffee“ vom Schulzentrum Alwin-Lonke-Straße, die Stadtrundgänge von Stadtreisen zum Thema „Spuren der Globalisierung“ und das Projekt „Globales Lernen“ in der Kunsthalle. Daran merken Sie, wie umfassend diese Thematik hier in dieser Stadt auch behandelt wird.
Viele Bremer Schulen haben sich bislang kontinuierlich mit dem Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ beteiligt. Es gibt Projektwochen, Projekttage, in Bremerhaven exemplarisch die Stadtweite Transferkampagne, den Aufbau von internationalen Schulpartnerschaften und das webbasierte Unterrichtsprojekt Klimawelten. Diese Arbeit ist sehr wichtig für unser Land, für unsere Schulen und muss fortgesetzt werden. Bedauerlichweise wurden die Bundesmittel zu diesem Schuljahr nicht weiter bewilligt, sie sind ausgelaufen, und deshalb ist es notwendig, dass wir andere Formen finden, wie wir diese Arbeit fortführen können und sogar noch ausbauen können. Dafür ist es wünschenswert, dass gerade auch systematisch fächerübergreifende, in die Jahresplanung aller Schulen konzipierte Konzepte entwickelt werden, dass sie nicht nur Projektcharakter haben, sondern dass es ein Verständnis dafür gibt, diese Themen der Globalisierung in allen Schulen auch aufzugreifen.
Meiner Meinung nach wäre das ein großer Qualitätsgewinn für Bremen und Bremerhaven. Auch in anderen Bereichen, Kindertagesstätten, im Kulturbereich, auch im Wissenschaftsbereich gibt es beachtliche Projekte. Es ist abzuwarten, wie in den nächsten sechs Jahren diese Arbeit weiter verstetigt und entwickelt wird. Es ist wichtig, dass es dort eine Gleichwertigkeit zwischen ethisch sozialen und ökologischen Fragen gibt, und es ist auch wichtig, dass die Vernetzung unter den Ressorts, die jetzt, glaube ich, durch diese Anfrage noch einmal verstärkt worden ist, weiter ausgebaut wird und dass die Kooperationen gerade mit den unterschiedlichen Partner in unserer Zivil
gesellschaft auch weiter ausgebaut werden, denn ohne die Kirchen, Unternehmen aber auch Initiativen und Vereine wäre diese Arbeit gar nicht möglich. Dafür meinen herzlichen Dank!
Die SPD-Fraktion wird mit großem Interesse die weitere Arbeit verfolgen und unterstützen, da sie sich ihrer Verantwortung im lokalen, aber auch im globalen Kontext bewusst ist. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie den „Garten der Menschenrechte“ in unserer Stadt? Am 5. Juli, nächsten Samstag, findet im Rhododendronpark im „Garten der Menschenrechte“ ein Kulturspaziergang statt, zu dem Sie alle herzlich eingeladen sind. Auf diesem Kulturspaziergang soll es in diesem Jahr um 60 Jahre allgemeine Erklärung der Menschenrechte, also um die UN-Konvention, gehen.
Diese Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen hat 25 Artikel, die völkerrechtlich verbindliche Prinzipien über universelle Grundwerte formulieren. Der „Amnesty-International-Report 2008“ gibt Auskunft über die Menschenrechtssituation in der gesamten Welt. Einige Daten daraus: 2007 wurden in 81 Staaten Menschen gefoltert oder entwürdigt behandelt; 2007 wurden in 45 Staaten Menschen aus politischen Gründen inhaftiert; in 24 Staaten wurden 2007 über 1200 Menschen hingerichtet. Dies ist die Situation der Menschenrechtsverletzungen auf diesem Globus.
Nun zum vorliegenden Antrag! Wir unterstützen den Antrag der FDP, weil es natürlich, so wie auch
dort beschrieben, zutiefst inhuman und völlig inakzeptabel ist, dass dort Menschen in Arbeitslagern gefangen gehalten werden. Es verstößt gegen das Verbot der Zwangsarbeit, aber es verstößt auch gegen das Verbot der Kinderarbeit, weil auch viele Minderjährige, also Kinder, dort unter nicht akzeptablen Bedingungen arbeiten müssen.
Schon im März 2007 hat der Deutsche Bundestag einen ähnlichen Antrag zur Verurteilung des Systems der Laogai-Lager in China beschlossen, und zwar mit den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen.
Ich will abschließend nur noch auf ein anderes Thema hinweisen, und zwar gibt es auch in Europa Menschenrechtsverletzungen, also auch vor unserer Tür. Am 10. Dezember diesen Jahres ist der Europäische Tag der Menschenrechte. Auch das ist ein Anlass, über Menschenrechtsverletzungen zu sprechen. Der Verein „Pro Asyl“ hat zu diesem Anlass einen Aufruf an das Europäische Parlament gestartet, auf die menschenunwürdige Situation in unseren europäischen Meeren, gerade in den südlichen Meeren, hinzuweisen. Dort sind zwischen 1988 und 2007 15 000 Menschen in Booten gestorben oder bei dem Versuch, nach Europa zu kommen. Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Initiative unterstützen würden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will hier jetzt nicht eine Wiederholung der Debatte von gestern beginnen. Wir reden heute zum Thema „Lissabon-Strategie – lokaler Beitrag Bremens?“, so ist die Überschrift über diesen Großen Anfrage. Ich habe mir die Antwort sehr genau angesehen, und ich finde, dass hinter dieser Aussage „lokaler Beitrag Bremens“ kein Fragezeichen, sondern ein Ausrufezeichen gehört, weil ich der Meinung bin, dass sehr deutlich gezeigt worden ist, wie erfolgreich diese Umsetzung in Bremen stattfindet.
Es wurde dort auf fünf Seiten ausführlich dargestellt, was im Bereich Wirtschaft, Wirtschaftsförderung und auch Wissenschaft und Forschung hier im Land Bremen gemacht wird und zudem, Herr Kastendiek, auch noch darauf verwiesen, was in der Europa-Strategie zum Beispiel im Handlungsfeld der regionalen Wirtschaftspolitik formuliert ist. Ich finde es sehr gut, dass das nicht noch einmal wiederholt worden ist, sondern dass eben dieser Hinweis auch ausreicht, und ich denke, Sie hätten das durchaus auch in einem anderen Papier nachlesen können!
Ich möchte zu dem Punkt der gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen, zu dem ich gestern schon gesprochen habe, jetzt nichts weiter anführen. Ich denke, dass auch gerade das sehr stark im Blickpunkt der Wirtschaftsförderung liegt und auch zukünftig liegen wird.
Nur noch zwei Anmerkungen zu Ihrer Anfrage! Erstens haben Sie ein Zitat aus der Zielsetzung der Lissabon-Strategie gebracht, ich würde das hier gern einmal kurz zitieren mit Erlaubnis des Präsidenten. Sie schreiben dort, dass das Ziel der Lissabon-Strategie ist, den „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestütztesten Wirtschaftsraum der Welt zu erreichen, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen, und mit einem größeren Zusammenhalt zu erzielen“. Das haben Sie eben hier auch wiederholt. Zwei Punkte daran sind für mich noch einmal wichtig, sie etwas näher zu beleuchten. Ich finde es genau richtig zu sagen, wir brauchen bessere Arbeitsplätze. Dass wir zurzeit in der Europäischen Union mehr Arbeitplätze haben, ist allgemein bekannt. Das Problem ist, dass sie auch besser sein müssen und nicht, dass wir immer mehr Arbeitsplätze gerade in dem Bereich der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und der auch nicht existenzsichernden Beschäftigung haben.
Das andere ist, dass das eigentliche Zitat anders heißt, nämlich geht es dann weiter: „einen größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“. Das haben Sie natürlich nicht hier mit hineinformuliert, obwohl die Regierungschefs, so, wie eben von Ihnen auch schon dargestellt, im März 2007 beschlossen haben, dass gerade diese Lissabon-Strategie zu Wachstum und Beschäftigung, Innovation und Wissenschaft die sozialen Ziele der Mitgliedsstaaten stärker zu berücksichtigen hat.
Auch wird in der Europäischen Union gerade erkannt, dass die Lebensverhältnisse und die Schutzrechte von Bürgerinnen und Bürgern auch eine wichtige Zielsetzung der Europäischen Union ist.
Eine zweite Anmerkung zum Abschluss! Ich gehe auf das ein, was Sie zum Thema Flexicurity-Modell schon gesagt haben. Da haben Sie in der Frage 5 von der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes gesprochen. Genau das ist auch bezeichnend für Ihre Denkweise. Zum Flexicurity-Modell gehört nämlich nicht nur die Frage der Flexibilität des Arbeitsmarktes, sondern auch die der Sicherheit, das heißt der sozialen Schutzrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Ich finde an der Stelle die Antwort des Senats sehr bemerkenswert und möchte deswegen diese zum Abschluss meines Beitrages hier mit Erlaubnis des
Präsidenten kurz zitieren. Sie schreiben in der Antwort, die Förderung flexibler Arbeitsmärkte und ein hoher Grad an Sicherheit können jedoch nur dann Erfolg haben, „wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in die Lage versetzt werden, sich den ständigen Veränderungen anzupassen, auf dem aktiven Arbeitsmarkt zu bleiben und in ihrem Arbeitsleben voranzukommen. Der Senat verfolgt aktive Arbeitsmarktstrategien und unterstützt das Konzept des lebenslangen Lernens.“ – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben vier verschiedene Herren gehört, die alle ihre besondere Betrachtungsweise auf Europa haben. Manchmal kam es mir ein bisschen so vor, als ob es ein Wunschkonzert ist, weil sich jeder das herausgesucht hat, wo er sich vielleicht auch auskennt: ein bisschen Industrie und Wirtschaft, Binnenmarkt, hier kam die Forschung und der Hafen, da kam ein bisschen Soziales, und jeder macht es so, wie er gerade denkt. Das soll aber natürlich nicht die Strategie sein, wie wir hier Europapolitik in Bremen gestalten wollen.
Es ist sicherlich richtig, dass das die erste Strategie der Freien Hansestadt Bremen ist, in BadenWürttemberg gibt es schon 12 davon. Da gibt es natürlich manche Dinge, die noch etwas ausführlicher entwickelt worden sind. Trotzdem, finde ich, ist es der richtige Weg, jetzt eine gemeinsame Strategie zwischen den Ressorts zu entwickeln und auch dort zu schauen, wie man gemeinsam in Europa auftritt.
Ich will jetzt gar nicht in die einzelnen Handlungsfelder hineingehen und da und dort ein bisschen zitieren, wie es gerade passt. Ich will aber doch noch einmal deutlich machen, welche wichtigen Punkte in dieser Strategie formuliert sind und auch daran deutlich machen, dass es viel facettenreicher ist, was Sie da als Papier bekommen haben.
Es geht zum einen um die regionale Wirtschaftspolitik. Dort ist sehr viel benannt worden, unter anderem aber auch der Punkt, wo die mittelständischen und kleinen Unternehmen benannt worden sind, ein hochaktuelles Thema! Letzte Woche, als wir in Brüssel waren, wurde gerade der Small Business Act dargestellt, Herr Kastendiek konnte leider nicht mitfahren, deswegen weiß er das vielleicht noch gar nicht. Da gibt es einen ganz konkreten Bezug auf das, was auch in dieser Strategie steht, dass wir eben genau für kleine und mittelständische Unternehmen eine bessere Beratung, Unterstützung und Förderung wollen. Das steht in der
Strategie, genauso, wie es in Brüssel auch erkannt worden ist.
Ein weiterer Punkt, der auch hier noch nicht benannt worden ist, ist die Stadtentwicklung. Auch das ist in der Strategie vorgestellt worden, und zwar durch die Leipziger Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt, wo zum einen deutlich gemacht wird, dass Städte ein Motor für soziale Stadtentwicklung sind, aber auch für andere Bereiche wie Kreativität, Wirtschaft, Hafen und so weiter. Dies muss unterstützt werden, und es ist notwendig, dass die Fördermaßnahmen in eine soziale Stadtentwicklung stärker ausgebaut werden.
Ich möchte noch auf einen anderen Bereich eingehen, den Herr Erlanson, finde ich, hier nicht sehr seriös dargestellt hat! In der Strategie ist auch ein Handlungsfeld „Humanressourcen“ benannt worden. Ich finde diesen Begriff nicht besonders gelungen. Es ist ein klassisch europäischer Begriff, weil er natürlich eigentlich nur einen Teil von dem, was er aussagen will, deutlich macht. Es geht nämlich nicht nur darum, dass Menschen einen Arbeitsplatz finden und der Wirtschaft zugereicht werden, sondern es geht um bessere Lebenssituationen für unsere Bürgerinnen und Bürger, und dazu gehören natürlich Arbeitsplätze und die Wirtschaft, aber das ist es nicht ausschließlich.
In diesem Handlungsfeld, in dem ich davon ausgehe, dass es auch in der nächsten Zeit oder in den nächsten Jahren stärker ausgebaut wird, geht es um berufliche Entwicklung, soziale Eingliederung, Beschäftigungschancen, lebenslanges Lernen und Bildung. Das Ziel ist, und so ist es dort formuliert – es gibt übrigens auch andere Stellen, an denen Ziele formuliert sind, Herr Kastendiek –, der Abbau von Arbeitslosigkeit und eine bessere Lebensqualität in der Stadt.
In diesem Handlungsfeld gibt es verschiedene Punkte, die ich noch etwas näher darstellen will! Es geht zum einen um das Konzept Flexicurity. Dazu werden wir morgen im Rahmen der Lissabon-Strategie sicherlich auch noch einmal debattieren und haben das auch schon in unseren Ausschüssen getan. Bei dem Konzept Flexicurity geht es darum, dass die Flexibilität und die soziale Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt zusammengebracht werden sollen. Es hat das Modell der Arbeitsmarktpolitik in
Dänemark zum Vorbild. Wir haben an dieser Stelle Bedenken, dass es eine Schieflage zwischen zu schneller Flexibilität und zu wenig sozialer Sicherheit gibt. Deshalb ist es uns wichtig, dass dieser Punkt auch vom Senat sehr intensiv begleitet wird, weil unser Ziel die soziale Absicherung auf einem möglichst hohen Niveau in ganz Europa ist.
Ein weiterer Punkt, der dort benannt ist, ist die Berufsbildung. Auch da gibt es eine große Auseinandersetzung auf europäischer Ebene. Zum einen verfügen wir über ein duales Bildungssystem, wovon wir auch überzeugt sind, weil es die Möglichkeit bietet, dass Menschen in unterschiedlicher Art und Weise eine Berufsausbildung machen können. Wir wünschen, dass das Engagement für dieses System auf europäischer Ebene auch eingebracht wird.
Als Letztes möchte ich noch zu diesem Bereich das lebenslange Lernen benennen. Ich glaube, auch das ist ein Thema, das unsere Bürgerinnen und Bürger sehr beschäftigt. Lebenslanges Lernen für alle in ein neues Recht auf europäischer Ebene einzubringen muss das Ziel sein, damit Menschen die Möglichkeit haben, ihr ganzes Leben lang zu lernen.
Ich möchte jetzt noch kurz Anforderungen benennen, die wir, nicht nur vom Senat, sondern auch von uns, erwarten und die wir zukünftig in einer europäischen Politik weiterentwickeln sollen! Dazu gehört der Ausbau sozialer und ökologischer Schutzstandards. In dieser Europastrategie ist es sehr gut gelungen, dass nicht nur ökonomische Themen benannt worden sind, sondern gerade die ökologischen und auch die sozialen Themen dort aufgegriffen worden sind. Das zeigt, dass es eben wirklich wichtig ist, dass wir schauen, was die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land beschäftigt: der Ausbau von sozialen und ökologischen Schutzstandards, die Stärkung der kollektiven und individuellen Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen – da wissen Sie alle, dass gerade die letzten Rechtsprechungen des EuGH-Urteils eine andere Richtung aufweisen, was auch zu vielen Ängsten in der Bevölkerung führt – und eine wirksame Armutsbekämpfung und Prävention. Gerade hierfür wird das Jahr 2010 ein sehr wichtiges Jahr sein, da es gerade vom Europaparlament als Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beschlossen worden ist.
Als Letztes möchte ich noch auf die öffentliche Dienstleistung der Daseinsvorsorge hinweisen, die auch weiterhin ein zentrales und unverzichtbares Element des europäischen Sozialmodells bleiben soll. Das heißt konkret, dass wir auf europäischer Ebene eine Rechtsvorschrift zum Schutz öffentlicher Dienstleistung auch im Gesundheits- und
Sozialbereich fordern. Sie merken, es gibt ganz viele konkrete Möglichkeiten, die wir weiter verfolgen sollten und bei denen wir uns gemeinsam auf den Weg machen sollten.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch kurz auf den zweiten Schwerpunkt eingehen, und zwar die Europafähigkeit der Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit! Ich habe gesehen, einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich sind hier und hören sich die Debatte an, was ich sehr gut finde. Ich denke, es ist und wird für uns immer notwendiger sein, dass die Verwaltung europafähiger wird. Wir haben vorhin selbst in der Debatte zum Plattdeutsch gehört, Europa spielt fast überall eine Rolle. In allen Bereichen, in denen Sie in den Ausschüssen und Deputationen sind, wird es immer mehr zu europäischen Themen kommen. Zwei Drittel der nationalen Gesetze, mit denen wir uns beschäftigen, sind auf Initiative von Brüssel entstanden. Deswegen ist es notwendig, dass das Personal gut geschult ist, dass die Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, sich in Brüssel zu qualifizieren, daraufhin auch gute Möglichkeiten haben, ihr Wissen hier weiter voranzubringen. Es ist ganz wichtig, das gute und hohe Engagement der Bremischen Landesvertretung in Brüssel, aber auch hier vor Ort – besonders auch im Europapunkt – zu unterstützen und weiter zu fördern.
Ich finde – und wir als SPD natürlich auch –, die Europastrategie ist ein sehr gutes Instrument für ein transparentes und bürgernahes Europa. Jeder kann sich die Strategie anschauen, sie lesen und dort auch seine Punkte weiter diskutieren. Ich denke, es ist wünschenswert, dass diese Strategie alle zwei Jahre weiterentwickelt wird, so wie zum Beispiel auch in Baden-Württemberg. Es wäre auch wünschenswert, über ressortübergreifende Handlungsfelder schon alle Aktivitäten in den Ressorts aus Bremen und Bremerhaven zu benennen. Da sind zum Beispiel der Bereich Kultur, Finanzen und Inneres sowie die Netzwerke und Tätigkeiten im Europarat bislang nicht dargestellt. Natürlich wäre es schön, die Erfolge, aber auch die zukünftigen Ziele dort weiter auszubauen.
Meine Damen und Herren, die Politik der Europäischen Union muss von der Freien Hansestadt Bremen weiterhin engagiert und kritisch in einer Weise begleitet und gestaltet werden, die deutlich macht, dass es in Europa nicht nur um Märkte, sondern vor allem um Menschen gehen muss. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie wurde Ende 2006 in Kraft gesetzt und soll bis Ende 2009 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden. Ein wichtiger Punkt im Rahmen dieser Richtlinie ist der einheitliche Ansprechpartner, um den es jetzt in unserem Dringlichkeitsantrag gehen soll. Daneben gibt es noch viele weitere inhaltliche Vorgaben, zu denen es zurzeit schon eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gibt und die heute Nachmittag in diesem Antrag nicht im Mittelpunkt stehen, sondern in einer Großen Anfrage in einem zweiten Schritt noch weiter diskutiert werden sollen.
Ich möchte jetzt etwas näher auf diesen einheitlichen Ansprechpartner eingehen! In dieser Dienstleistungsrichtlinie wird vorgesehen, dass ausländische Dienstleister und Dienstleisterinnen alle nötigen Behördengänge aus der Ferne elektronisch und über einen einzigen Ansprechpartner erledigen können sollen. Das ist eigentlich die entscheidende Aussage dieser Richtlinie. Der Inhalt von diesem einheitlichen Ansprechpartner ist eigentlich, dass es eine Servicestelle gibt, an der alle Kontakte, alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können. Es geht auch darum, dass man dort die Informationen über die zuständigen Behörden und Organisationen erhält, und es muss gewährleistet sein, dass alle Verfahren darüber auch abgewickelt werden können. Die Dienstleister und Dienstleisterinnen aus anderen europäischen Ländern können sich natürlich auch direkt an die Behörden wenden, aber sie haben die Möglichkeit, das an einer Servicestelle zu tun. Das ist ver
gleichbar mit dem BürgerServiceCenter, das wir hier in unserer Stadt schon haben.
Aus diesem Grund ist es eben notwendig, dass es eine hohe Koordination mit allen zuständigen Behörden gibt. Entscheidend ist auch, dass diese Genehmigung, die dort gestellt wird, um hier eine Dienstleistung zu erbringen, so stattfindet, dass der Antrag, wenn er nicht in einer festgelegten Frist – circa sechs Wochen sind der Durchschnitt, der momentan diskutiert wird – beantwortet wird, als genehmigt gilt. Das bedeutet, dass es eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Behörden geben muss.
Zudem ist auch angedacht, dass ein europäisches Binnenmarktinformationssystem aufgebaut wird. Zurzeit wird in allen Ländern darüber diskutiert, welches Modell nun das beste ist, um diesen einheitlichen Ansprechpartner vor Ort zu installieren. Dabei wird über ein sogenanntes Kammermodell gesprochen. Es gibt auch die Idee, ein Mittelbehördenmodell oder ein kommunales Modell zu entwickeln. Teilweise sind auch Zwischenlösungen oder verschiedene Lösungen, bei denen alle Komponenten berücksichtigt werden, angedacht.
Wir favorisieren in unserem Antrag, auf den ich jetzt kommen möchte, eine kommunale Trägerschaft in Bremen und Bremerhaven. Ich werde jetzt noch ganz kurz ein paar Argumente dafür erwähnen! Zum einen gehe ich davon aus, dass die Kommune einen Service für Wirtschaft allen Bürgerinnen und Bürgern erbringen muss. Das ist eine der primären Aufgaben von Kommunen, und deswegen, denke ich, ist es auch wichtig, dass wir es an dieser Stelle in unserer eigenen, der kommunalen, Trägerschaft, lassen. Zum anderen ist es notwendig, dass es eine einfache und aus einem Guss entwickelte Stelle ist, also wirklich vergleichbar mit dem BürgerServiceCenter.
Ein weiterer Aspekt ist, dass es notwendig ist, dass zwischen diesem einheitlichen Ansprechpartner und dem sogenannten Backoffice eine gute Zusammenarbeit läuft. Das bedeutet, dass, wenn sich Unternehmer an diese Stelle wenden, alle Verfahren im Hintergrund, also im Backoffice, dann auch abgearbeitet werden, dass es schnell funktioniert und dass, wenn es Probleme gibt, diese Fragestellungen auch rasch unter den Ressorts geklärt werden.
Wir haben hier schon eine sehr gute IT-Infrastruktur unter den Behörden, die dafür genutzt werden kann. Ich denke, dass das auch eine Chance für Bremen und Bremerhaven ist, dort eine Verwaltungsmodernisierung weiter in Gang zu bringen, die wirklich den Verwaltungskunden im Mittelpunkt sieht.
Ein letzter Punkt, den ich jetzt noch erwähnen möchte, ist, dass meiner Meinung nach ein großer Vorteil von einer kommunalen Trägerschaft ist, dass wir hier die größtmögliche Objektivität in der Bearbeitung haben, da es keine Beschränkung auf einzelne Berufsgruppen und Interessen geben wird, sondern dass dort wirklich auch Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer und Unternehmer, die hier Dienstleistung erbringen wollen oder das vielleicht auch in einem anderen Land tun wollen, am besten beraten und unterstützt werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will noch ein paar Anmerkungen zu Herrn Kastendiek machen. Es hat mich verwundert – oder auch nicht –, dass Sie hier gesagt haben, warum muss denn in diesem Antrag zu der Trägerschaft, zu dem einheitlichen Ansprechpartner dieses und jenes noch mit hineingeschrieben werden, warum sollen denn auch ausländische Arbeitnehmer oder deutsche Arbeitnehmer oder deutsche Unternehmer dort hingehen können und sich informieren. Warum muss das denn mehrsprachig sein, und wenn, dann vielleicht noch mündlich, aber bitte nicht schriftlich, das ist alles zu kompliziert. Mich wundert das nicht, denn das zeigt Ihr Verständnis, das Sie hier als Wirtschaftssenator hatten! Sie haben es nicht begriffen, dass man das hier auch als eine Chance nehmen kann, um Service in dieser Stadt anzubieten, sondern Sie haben es immer so verstanden, dass Sie Ihre Dinge nur abgearbeitet haben.
Wir wollen hier etwas anderes!
Das, finde ich, ist noch einmal hier richtig deutlich geworden, dass Sie darin nicht Chancen erkennen,
die diese Verwaltung dadurch auch hat, indem wirkliche Modernisierung stattfinden kann,
indem wirklich der IT-Bereich, der schon sehr gut hier in dieser Stadt verankert ist, genutzt werden kann, um wirklichen Service für Unternehmen, für die Wirtschaft, aber auch für Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt anzubieten. Das finde ich sehr bezeichnend und ist sehr gut deutlich geworden.
Die andere Frage, ob wir das jetzt irgendwie der Verwaltung überlassen, sie haben eine gute Arbeit gemacht, es ist eine super Grundlage gewesen, und sie werden das weiter abarbeiten. Es ist bloß auch notwendig, jetzt ein schnelles Verfahren durchzuführen und nicht ewig lange auszuschreiben und zu überlegen. Sie benutzen die Begriffe Effektivität und Effizienz, die sehe ich in unserer Verwaltung, und natürlich sehe ich, dass wir diese Arbeit hier auch am objektivsten machen können. Wenn Sie glauben, dass das nicht abgestimmt ist, dann weiß ich nicht, was Ihre Vorstellung von politischer Arbeit hier in dieser Stadt eigentlich bedeutet.
Auf den FDP-Antrag wollte ich mich noch einmal beziehen: Es ist so, dass wir als SPD einige Dinge daran auch gut finden, gerade die Kooperation mit dem niedersächsischen Umland. Natürlich verstehen wir es auch, dass es notwendig ist, dass hier die Bürgerschaft regelmäßig und von sich aus auch informiert, wie dieser wichtige Punkt weiterentwickelt wird. Das habe ich aber auch angekündigt, dass wir das im nächsten Schritt sowieso sehen. Das Problem, das wir mit diesem Antrag haben, ist, dass Sie im ersten Punkt einen anderen Vorschlag haben, nämlich die Ausschreibung. Das ist ein Widerspruch zu unserem Antrag, deswegen können wir das auch nicht übernehmen, und das war ja als Ergänzung gedacht.
Das, was Sie unter dem zweiten Punkt nennen, ist eine Stellenbeschreibung, genau das, was wir erwarten, das natürlich dieser einheitliche Ansprechpartner macht, deswegen ist das eigentlich selbstverständlich.
In dem dritten Punkt sagen Sie auch noch einmal das, was ich auch richtig finde, dass es keine Wettbewerbsverzerrung geben darf und es deswegen eine objektive Stelle für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen hier in der Stadt geben muss. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir jetzt den Antrag „Gegen Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen – für eine verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung und Vergabe“ hier beraten. Ich sehe, dass es eine sehr gute Ergänzung ist zu der vorherigen Debatte. Einige Punkte wurden leider auch schon vorher benannt, bei denen ich dachte, dass sie eigentlich nicht dorthin gehören, da es jetzt um die Lieferverträge geht.
In der globalisierten Wirtschaft kaufen wir täglich eine Vielzahl unterschiedlicher Güter zu günstigen Preisen. Diese werden allerdings häufig unter sozialen und ökologischen Bedingungen hergestellt, die wir in unserem eigenen Land niemals zulassen würden. So knüpfen zum Beispiel nach Schätzungen der
Internationalen Arbeitsorganisation allein in der indischen Teppichindustrie 350 000 Kinder Teppiche für den Export in den Westen. Arbeitszeiten von 15 Stunden pro Tag in ungelüfteten und düsteren Räumen sind keine Seltenheit.
Als Privatperson können und sollten wir alle Produkte, die unter Verletzung sozialer und ökologischer Mindeststandards hergestellt werden, konsequent meiden.
Glücklicherweise werden immer mehr fair produzierte und gehandelte Waren mit besonderen Siegeln versehen, sodass wir unsere Kaufentscheidung daran ausrichten können. Zudem gibt es gerade auch hier im Lande Bremen die NGOs, die sehr viel Öffentlichkeitsarbeit an diesem Punkt machen, um aufzuklären, welche Produkte es sich wirklich lohnt zu kaufen.
Neben den Privathaushalten und den Unternehmen kaufen allerdings auch die öffentlichen Einrichtungen Güter und Dienstleistungen auf dem Weltmarkt ein. Öffentliche Aufträge machen in der Europäischen Union fasst 16 Prozent des Inlandsprodukts aus. Mehr als 50 Prozent der Aufträge werden auf regionaler und lokaler Ebene vergeben. Es geht dabei zum Beispiel um die Beschaffung von Feuerwehruniformen, Computern, Pflastersteinen – das ist vorher schon einmal gefallen –, Kaffee, Tee und Blumen.
Anders als bei Privatpersonen ist es bei Bund, Ländern und Kommunen nicht eine Frage der persönlichen Ethik der handelnden Person, ob bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen soziale und ökologische Mindeststandards berücksichtigt werden. Gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes ist es die Aufgabe aller öffentlichen Gewalt, die Würde der Menschen zu achten und zu schützen. Bund, Länder und Kommunen dürfen durch ihr Einkaufsverhalten nicht dazu beitragen, dass ausbeuterische Arbeitsbedingungen aufrechterhalten und gefördert werden.
An diesem Punkt setzt das verantwortungsvolle Beschaffungswesen ein. Es will soziale, ethische und ökologische Belange in die Kaufentscheidung der öffentlichen Hand einbinden. Verantwortungsvoll zu handeln heißt, sich Gedanken über die Auswirkung des eigenen Handelns in anderen Teilen der Welt zu machen.
Beschaffungsgewohnheiten zu überdenken ist ein glaubwürdiger Weg, globale Verantwortung zu übernehmen.
Meine Damen und Herren, es gibt gute Gründe, weshalb die Freie Hansestadt Bremen eine verantwortungsvolle Beschaffung einführen sollte. Erstens, die Freie Hansestadt Bremen steht in besonderem Maße in der Tradition von Weltoffenheit, Toleranz und Internationalität. Wir handeln lokal, müssen aber global denken. Es wäre widersprüchlich und moralisch nicht zu rechtfertigen, sich nur im eigenen Land für soziale und ökologische Mindeststandards einzusetzen. Solidarität mit ausgebeuteten Menschen ist notwendig und unteilbar. Sie darf nicht von Herkunft, Geschlecht und Alter der Betroffenen abhängig gemacht werden.
Sicherlich ist die Kinderarbeit eine der schlimmsten Formen der Ausbeutung. Es reicht aber nicht, sich ausschließlich auf deren Ächtung zu konzentrieren, so wie es leider im Antrag von Herrn Nestler formuliert ist. Auch die Arbeitsbedingungen von erwachsenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind in vielen Branchen, zum Beispiel in der Blumen- und Textilindustrie, unvorstellbar schlecht. Vergiftungen sind ein Beispiel, keine Toilettengänge, schlechte Arbeitszeiten und so weiter, ich muss das hier, glaube ich, nicht ausführen.
Zweitens, die Freie Hansestadt Bremen erfüllt damit internationale Standards und setzt sich für die Umsetzung der EU-Richtlinie auf Bundesebene ein. Maßstab für eine Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung sind für uns die Kernarbeitsnorm der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zu den sozialen Standards, das wurde vorhin schon erwähnt, und die ILOKonvention 182 zur ausbeuterischen Kinderarbeit. Wichtig ist, dass wir darüber hinaus den Senat für eine vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie für nachhaltige Beschaffung auf Bundesebene einsetzen.
Oh, ich habe noch viel zu sagen!
Ich melde mich gleich noch einmal. Es ist aber trotzdem, das will ich abschließen, gerade an dieser Stelle sehr traurig, dass es einen Dringlichkeitsantrag der CDU gibt, der diesen ganzen Bereich der Umsetzung der EU-Richtlinie nicht miteinbezieht, obwohl eine frühere Staatsrätin von Ihnen sich schon damals, das war im Februar 2007, dafür einsetzen wollte. Ich melde mich noch einmal. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde, es gibt keine großen Unterschiede, ich habe sie jedenfalls nicht herausgehört, in der grundsätzlichen Thematik. Es sind eigentlich alle dafür, die CDU hat auch ihre Position revidiert, dass es ihr nicht nur um Kinder geht. Auch die Linkspartei hat meiner Meinung nach nur noch Formulierungswünsche geäußert, und deswegen möchte ich Sie jetzt schon auffordern, doch bitte alle diesem Antrag zuzustimmen!
Es kann doch nicht sein, dass wir hier jetzt parteipolitisches Kalkül laufen lassen, nur um uns ein bisschen zu profilieren, und inhaltlich wollen wir aber alle das Gleiche.
Deswegen an die Linkspartei die Bitte: Lassen Sie Ihren Änderungsantrag! Stimmen Sie der Sache zu! Das sind Details, die noch umgesetzt werden. Es geht ja jetzt nicht darum, dass wir hier ein Gesetz debattieren. Diese Schritte werden noch folgen, Sie können sich das sparen, und es wäre für die Sache sinnvoll, wenn Sie das auch mittrügen.
Bei der CDU bin ich überrascht. Auf der einen Seite freue ich mich sehr darüber, Herr Nestler, dass Sie das revidiert haben. Auf der anderen Seite finde ich es auch bedenklich, dass Sie hier noch einmal zwischen guter und schlechter Kinderarbeit differenzieren. Es geht um Familien, und deshalb geht es eben nicht nur um die Kinderarbeit, sondern es geht um die Arbeitssituation der Eltern genauso wie der der Kinder. Das, finde ich, ist ein bisschen herbeigeholt.
Das andere, was ich noch sagen wollte, ist: Wir haben uns in unserem Antrag auch orientiert an einem Antrag aus Bayern. Da hat selbst die CSU diesem Antrag zugestimmt, den Sie heute aufgrund komischer Formulierungsweisen ablehnen wollen. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn Sie wirklich dafür sind, dass wir hier einen fairen Handel im öffentlichen Beschaffungswesen einsetzen, dann wäre es heute mindestens der Zeitpunkt, dem auch zuzustimmen. Ihre damalige Staatsrätin wollte sich schon dafür einsetzen und hat nichts gemacht. Es ist jetzt wirklich höchste Zeit, dass das auch passiert, und es wäre natürlich wünschenswert, dass das auch einstimmig in diesem Hohen Haus getragen wird.
Insgesamt möchte ich jetzt gar nicht mehr inhaltlich auf die Sachen eingehen. Das wurde auch schon von meiner Kollegin noch einmal sehr ausführlich dargestellt. Mir geht es nur darum, zur Umsetzung zu kommen. Es ist uns wichtig, dass es eine schnelle und eine gute Umsetzung durch den Senat gibt. Da muss jetzt die Arbeit geleistet werden. Ich hoffe auch, dass es in Mitarbeit mit dem Bremer Entwicklungsnetzwerk zusammengeht, das an diesem Punkt schon seit Langem auch inhaltlich arbeitet und sein Wissen über die NGOs auch mit einbringen kann.
Wir erwarten deshalb – und das ist bewusst gewählt worden –, dass wir im März schon den ersten Umsetzungsbericht bekommen. Wir werden das intensiv begleiten, und das ist keine Sache, die in vier Monaten fertiggestellt ist. Das ist ein dickes Brett, das wir uns hier vorgenommen haben, aber es ist wichtig, jetzt zu beginnen, wo andere Städte – Bonn, München wurde genannt, aber auch Neuss – schon längst dabei sind, dass sich auch dieses Land der Verantwortung annimmt und das jetzt wirklich zur Umsetzung kommt. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der europäische Vertrag, der die mittlerweile auf 27 Staaten angewachsene Europäische Union reformiert und am heutigen
Tag in Lissabon unterzeichnet wurde, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der europäischen Integration.
Nach einer achtjährigen Debatte und dem Scheitern des Verfassungsvertrags vor zwei Jahren wurde nun ein Kompromiss erzielt, der sich nicht Verfassung nennen kann, aber viele Elemente des ursprünglichen Entwurfs verwirklicht. Das ist eine gute Nachricht, auch wenn es keinen Anlass für Euphorie bietet. Die wesentlichen Errungenschaften des Vertrags von Lissabon haben wir in unserem Entschließungsantrag benannt. Der Kollege Dr. Kuhn ist noch einmal näher darauf eingegangen, ich muss es jetzt im Einzelnen nicht wiederholen.
Im Interesse des Integrationsprozesses müssen einige kritische Anmerkungen erlaubt sein! Die Entscheidungsverfahren auf europäischer Ebene bedürfen auf Dauer einer noch transparenteren, effizienteren und demokratischeren Ausgestaltung. Dazu möchte ich einige Beispiele nennen! Die Einführung des neuen Abstimmungsmodus der doppelten Mehrheit, das heißt 55 Prozent der Staaten und 65 Prozent der Bevölkerung, ist zu begrüßen. Allerdings findet dies verzögert statt und gilt erst ab dem Jahr 2014 mit einer Übergangsfrist bis 2017. Das hätten wir uns schneller gewünscht.
Weitere Abstriche wurden bei der Transparenz gemacht. Anstatt die bestehenden Verträge zusammenzufassen und lesbarer zu machen, handelt es sich bei dem Reformvertrag um einen Ergänzungsvertrag, den wir eben schon gesehen haben, der zur Verständlichkeit wenig beitragen wird. Eine Verzögerung von Entscheidungen in der EU bedeutet das Fortbestehen von Vetorechten, welche nationalen Einzelinteressen Raum geben. Eine Gruppe von Mitgliedsstaaten kann Entscheidungen eine Zeit lang blockieren, wenn sie die Sperrminorität nur knapp verfehlt haben. Auch das ist ein Problem.
Allerdings möchte ich noch besonders auf den Zusammenhang mit der Sozialrechtscharta hinweisen, die am gestrigen Tag verkündet wurde – auch das hat der Kollege schon erzählt – und mit ihrer Rechtsverbindlichkeit einen großen Fortschritt für Europa darstellt. In sechs Kapiteln – Würde der Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Rechte der Bürgerinnen und Bürger und justizielle Rechte – fasst die Charta die allgemeinen Menschenrechte und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte zusammen. Weiter gehend als die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes sichert sie neben den klassischen Rechten der Bürgerinnen und Bürger wie Rede-,
Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch den Verbraucherschutz, den Datenschutz, ein Recht auf eine gute Verwaltung und weitgehende Rechte von Kindern, Behinderten und Alten. Auch soziale Rechte werden in die Charta aufgenommen. So sind unter anderem würdige Arbeitsbedingungen und eine kostenlose Arbeitsvermittlung garantiert.
Die Grundrechtecharta räumt den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Institutionen und Handlungen der EU Rechte ein, die eingeklagt werden können. Sehr zu bedauern ist allerdings, dass es nicht gelungen ist, die Grundrechte in den Vertrag mit aufzunehmen. Die Regierungen von Großbritannien und Polen wollten eine Einschränkung ihres nationalen Spielraums verhindern. Für diese Länder entfaltet die Charta keine Wirkung. Das Bekenntnis zu europäischen Grundrechten erscheint damit als nur halbherzig und kann so nicht zufriedenstellen. Ziel muss es bleiben, dass die Grundrechte aller Menschen in der EU gleichermaßen geschützt werden und ihrer Festschreibung den Rang einer Verfassung zukommt.
Meine Damen und Herren, trotz dieses Wermutstropfens war die Einigung über den Reformvertrag alternativlos. Seine verbesserungsfähigen Regelungen sind Ausdruck des europäischen Spannungsfeldes zwischen sich weiterentwickelnder Integration und nationaler Selbstbehauptung. Aber wie sich die Mitgliedsstaaten insoweit auch positionieren, sie brauchen eine nach innen wie nach außen arbeitsfähige erfolgreiche Union. Daher sollte Deutschland bei der Ratifizierung des Vertrags im Mai 2008 als einer der ersten Staaten vorangehen. Bis zu seinem Inkrafttreten – hoffentlich im Januar 2009 – muss in 26 weiteren Mitgliedsstaaten und im Europäischen Parlament die Zustimmung erfolgen.