Frank Schildt
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Herr Präsident, ich habe ein Zeichen gegeben, Sie haben es an der Stelle nicht wahrgenommen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Präsident hat einleitend gesagt, über welchen Tagesordnungspunkt wir reden. Ich darf Ihnen als Vorsitzender des Hafenausschusses zur Kenntnis geben, dass wir am 9. November die Unterlagen vom Parlament überwiesen bekommen haben. Die staatliche Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat sich damit am 8. Dezember befasst, am 30. November hat der Landeshafenausschuss im Beisein der Deputationsmitglieder eine Anhörung durchgeführt, und am 11. Januar 2012 hat die Abschlussberatung über den Bericht stattgefunden.
Der Kern des Gesetzesantrags ist, eine Teilentwidmung der bremischen Häfen vorzunehmen, durch die der Umschlag von Kernbrennstoffen ausgeschlossen werden soll. In diesem Zusammenhang standen der Antrag der Regierungsfraktion und der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Beratung an.
Am 30. November 2011 fand im Beisein der Deputationsmitglieder eine Anhörung statt, in deren Verlauf der Ausschuss Rechtsanwalt Dr. Groth als Vertreter der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Collegen, also den vom Senat beauftragten Gutachter, sowie Rechtsanwalt Dr. Ripke von der Rechtsanwaltskanzlei Göhmann als Gutachter, der Vertreter des Gutachtens der LINKEN, gehört hat.
Ich verzichte an dieser Stelle darauf, die Einzelheiten der Anhörung darzulegen, da sie in der Drucksache wunderbar wiedergegeben werden. Deswegen lassen Sie mich an dieser Stelle einen Dank an die Bürgerschaftskanzlei einflechten. Frau Köhler und Herr Maier haben uns bei der Vorbereitung dieser Drucksache maßgeblich geholfen, sowohl beim Abhören der Bänder als natürlich auch beim Schreiben. – Herzlichen Dank an die Bürgerschaftskanzlei!
Es ist ja, wie Sie alle wissen, kein Thema, das einem einfach so zufliegt, das aber in der Berichterstattung
für den Ausschuss einen guten Niederschlag finden sollte.
Neben den gutachterlichen Anhörungen hat der Ausschuss im Wesentlichen in der Debatte festgestellt, um welche Kernbrennstoffelemente oder welche Inhalte es geht. Der Ausschuss selbst hat am 30. November 2011 weder die Rechtsfähigkeit noch die Zuständigkeit des Landes Bremen in der Tiefe thematisiert. Keine der Fraktionen hat dieses Thema aufgeworfen, lediglich der Vertreter der CDU hat darauf hingewiesen, dass es rechtliche Auswirkungen haben könnte und gegebenenfalls europarechtliche Punkte zur Sprache kommen könnten. Inhaltlich hat sich der Ausschuss aber mit diesen Dingen nicht weiter befasst, sondern sich im Wesentlichen, auch mit den Gutachtern, darüber ausgetauscht, was zu Kernbrennstofftransporten gehört und was nicht.
Am 8. Dezember 2011 hat dann, nachdem am 30. November 2011 der Hafenausschuss getagt hatte, die Deputation für sich den Beschluss gefasst, der auch unserer Drucksache zu entnehmen ist. Im Wesentlichen schließt er sich den Ausführungen des Hafenausschusses an und unterstützt aus umwelt- und energiepolitischer Sicht eine Teilentwidmung der bremischen Häfen.
Im Verlauf der Anhörung hat der Gutachter auf zwei Kleinigkeiten hingewiesen, die man im Verfahren bereinigen und konkretisieren sollte. Die Koalitionsfraktionen sind dem gefolgt und haben es in ihre Anträge übernommen.
Des Weiteren hat der Ausschussvorsitzende darum gebeten, die Stellungnahmen der Fraktionen schon zum Jahreswechsel der Bürgerschaftskanzlei zukommen zu lassen, um in der vorliegenden Drucksache auch deren Sichtweise kundtun zu können. Das alles ist vollzogen worden, sodass wir am 11. Januar 2012 die abschließende Beratung im Hafenausschuss hatten, deren Kern war, dass der Ihnen vorliegende Bericht die wesentlichen inhaltlichen Punkte der Anhörung eins zu eins widerspiegelt. Dieser Bericht war somit für die Fraktionen im Hafenausschuss zustimmungsfähig. Darüber hinaus hat der Hafenausschuss mit unterschiedlichen Voten die Dringlichkeitsanträge bewertet.
Zusammenfassend ist der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktion zu der Auffassung gelangt, den Antrag der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen in zweiter Lesung mit den zwei kleinen, in der Drucksache befindlichen Anmerkungen zu beschließen. Somit ist der Ihnen als Drucksache vorliegende Bericht das Ergebnis dessen, was am 30. November 2011 begonnen, am 8. Dezember 2011 fortgeführt und am 11. Januar 2012 den Abschluss gefunden hat. Soweit der Bericht als Berichterstatter! – Herzlichen Dank!