Insa Peters-Rehwinkel
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel
dieser Aktuellen Stunde lautet ja: „Erneute Entlassung von Untersuchungshäftlingen - Justizsenator Günthner, übernehmen Sie endlich Verantwortung!“.
Dieses Thema, das wir heute in der Aktuellen Stunde beraten, ist, wie auch meine Vorrednerin gerade gesagt hat, sehr ambivalent zu betrachten, weil es um die Arbeit von in der Justiz tätigen Personen, Anwälte, Richter und Staatsanwälte, geht. Es geht schlichtweg um die Organisation, weil diese Verhandlungen in Räumen stattfinden, die sich nicht duplizieren lassen.
Weiterhin geht es darum, dass es eine Täterseite und eine Opferseite gibt. Es sind viele verschiedene Betrachtungen. Wir haben das natürlich hier in diesem Haus aus politischer Sicht zu betrachten. Das ist auch der Grund, aus dem ich hier in Vertretung mit meiner Kollegin Sascha Aulepp stehe, die die Vorsitzende des Rechtsausschusses ist. Ich war es auch eine ganze Zeit lang, und von daher kenne ich mich mit diesem Thema, auch als Juristin, ein wenig aus.
Daher weiß ich auch - und da knüpfe ich an meine Vorrednerin Frau Dogan an -, dass Menschen, die sich in Untersuchungshaft befinden, die Möglichkeit haben, die Haft überprüfen zu lassen. Es gibt die Möglichkeit der Haftprüfung, es gibt die Möglichkeit der Haftbeschwerde. Die Menschen, die inhaftiert gewesen sind, haben eine Haftbeschwerde eingelegt. Die Haftbeschwerde kann nur einmal und nicht mehrfach eingelegt werden. Man muss also genau prüfen, ob man sich mit diesem Rechtsmittel, das eingelegt wird, durchsetzen kann oder nicht. Es wird natürlich auch der Fall selbst überprüft und wie lange die Untersuchungshaft bereits dauert. Frau Dogan, aber auch Herr Yazici haben es bereits ausgeführt, dass fünf Monate dann schon vergangen waren.
Natürlich ist es überhaupt keine schöne Angelegenheit, wenn Polizeibeamte in einer solchen Art und Weise angegangen werden, dass sie angegriffen werden, dass es sich hier um eine gefährliche Körperverletzung - eine versuchte meines Erachtens -handelt und dass der Tatbestand des Widerstands gegen Polizeibeamte erfüllt ist.
Trotzdem befinden wir uns in diesem Rahmen nicht im Verbrechensbereich, sondern in einem anderen Rahmen, der dann der Überprüfung durchaus zugänglich ist. Nämlich in der Weise, dass gesagt wird, auch in Anbetracht der Länge der Haftdauer,
dass hier von einer Unverhältnismäßigkeit auszugehen ist.
Das wollte ich jetzt einmal vorwegschicken, um auf diesen Fall abzustellen, der jetzt zum Anlass genommen wird, um in einem Rundumschlag wieder zu sagen, dass die gesamte Justiz anscheinend mit dem Rücken an der Wand steht, dass dort niemand richtig arbeitet und dass sich alle einschüchtern lassen. Das halte ich hier für völlig polemisch.
Dann ist es vielleicht ein Sender-/Empfängerproblem. Ich habe schon wahrgenommen, dass hier nach dem Prinzip Hoffnung gearbeitet werden soll. Ich kann mich hier schon davor verwahren und sagen, dass wir hier nicht nach dem Prinzip Hoffnung arbeiten.
Die Anmerkung, vielleicht spielt Werder ja auch einmal wieder in der Champions League, habe ich insbesondere als zynische Bemerkung empfunden. Vor diesem Hintergrund empfinde ich sie wirklich als zynisch.
Es ist ja vielleicht ein rhetorischer Schachzug gewesen, aber ich finde, sie ist für dieses Thema dann irgendwie doch unangemessen, wenn man sich eigentlich vor die Beamten stellen und sich eigentlich für diesen Rechtsstaat einsetzen will. Ich finde, dieser Schlenker ist dann nicht ganz so passend.
Aus der Opferperspektive möchte ich Folgendes sagen: Mir ist es schon aufgefallen, dass das Thema meinem Kollegen Timke offenbar sehr nahe geht. Es ist ein Thema, das auch mir persönlich sehr nahe geht, gerade im Hinblick auf die Sexualstraftaten. Ich halte es auch nicht für besonders trefflich, wenn sich Opfer mit Menschen konfrontiert sehen müssen, die Taten offenbar begangen haben - es gilt zwar die Unschuldsvermutung, bis es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist - und die trotzdem einfach aus der Haft gelassen werden. Ich kritisiere in diesem Zusammenhang, dass die Situation hier so dargestellt wird, als ob Täter ein
fach pauschal einmal eben aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil dort entweder kein Platz ist oder keiner Lust hat, oder keiner Zeit hat.
Richtigerweise wurde auch darauf hingewiesen, dass Richter und Staatsanwälte nicht ausschließlich die Verfahrensbeteiligten sind, sondern auch die Verteidiger und die Nebenklagevertreter. Es ist teilweise ein Wahnsinnsaufwand zu betreiben, denn es gibt auch noch andere Beteiligte, nämlich Sachverständige, und unter Umständen ist auch die Jugendgerichtshilfe zu beteiligen. Es müssen teilweise 20 Personen oder noch mehr koordiniert werden, um die notwendigen Termine zu vereinbaren. Das ist nicht besonders einfach. Es wird sich in jeder erdenklichen Hinsicht Mühe gegeben, dem Beschleunigungsgebot nachzukommen.
Die Entlassung ist in diesem Fall nicht darauf zurückzuführen, dass die Sechsmonatsfrist verstrichen war, ohne dass es zu einer Anklage oder zu einer Hauptverhandlung gekommen ist. Es ging um die Haftbeschwerde, die letzten Endes positiv beschieden wurde. Das ist auch richtig so gewesen, denn niemand muss bei Unverhältnismäßigkeit länger in Haft bleiben als erforderlich. Ich muss dann auch diese Seite der Verfahrensbeteiligten, nämlich die Angeklagtenseite, betrachten. Ich würde es an diesem Punkt erst einmal dabei belassen.
Es wurde die Forderung erhoben, zusätzlich sechs Richterstellen vorzusehen. Frau Dogan sagte zu Recht, dass seit dem Jahr 2014 zehn zusätzliche Richterstellen eingerichtet worden sind. Beim Landgericht in Bremerhaven sind ab dem 1. September dieses Jahres noch einmal drei Richterstellen geschaffen worden. Wann immer ich jetzt auch Termine vereinbare, wird mir natürlich auch mitgeteilt, dass diese Richterin in diesem Verfahren und dass der andere Richter in einem anderen Verfahren gebunden ist. Es ist wirklich schwierig, aber es hängt eben auch mit der Tatsache zusammen, dass hier nicht gerade lax mit solchen Straftaten umgegangen wird, denn es werden ja viele Untersuchungshaftbefehle vollstreckt. Es ist also nicht so, dass alle Täter weiter frei draußen herumlaufen. Man muss diesen Menschen, die in Haft gesetzt werden, aber auch zugestehen, dass sie ihre Haft überprüfen lassen.
Jetzt komme ich an einen Punkt, an dem ich mich wiederholen würde. Für diesen Moment belasse ich es also dabei. Ich melde mich gern gleich noch einmal zu Wort, wenn Weiteres vorgetragen worden ist. - Danke schön!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Wenn ich Ihr Zwiegespräch unterbrechen darf! Es geht hier um die Große Anfrage der Fraktion, die da lautet: „Wie geht es bei der Bearbeitung von Asylverfahren in Bremen und Bremerhaven voran?“ So eine Frage, wie es denn bei einem läuft, macht erst einmal einen freundlichen Eindruck, und dann, muss ich sagen, richtet sich diese Frage eigentlich an einen falschen Adressaten, denn, wie auch mein Vorredner gerade zu Recht bemerkt hat, für eine Vielzahl dieser Antworten ist ja das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig, das BAMF. Es unterliegt nicht der parlamentarischen Kontrolle dieses Landes, aber trotzdem werden ja von hier aus Antworten gegeben. Viele Teile der Antworten auf die Große Anfrage, die hier in der Antwort stehen, wurden aus Drucksachen des Bundestags entnommen. Da geht es um viele Statistiken und Tabellen, und diese wären auch bei eigener Recherche zugänglich,
aber immerhin wurde die Frage gestellt.
Kommen wir zu inhaltlichen Dingen! Wenn hier jetzt angemerkt wurde, dass zum Beispiel die Verfahrensdauer sechs Monate beträgt, dann muss man auch einmal darauf hinweisen, dass man auch einen bestimmten Zeitraum benötigt, um Unterlagen zu beschaffen.
Innerhalb sehr viel kürzerer Zeit wird das also nicht abzuarbeiten sein, auch für diejenigen, um die es dann selbst geht.
Letzten Endes ist es wohl so, dass die Bearbeitungszeiten durchaus der Verbesserung zugänglich sein mögen, sodass ich dort einen deutlichen Handlungsbedarf in den Reihen der CDU sehe, die dann dafür auf Bundesebene zuständig ist. Diese ist deutlich erkennbar, das muss dann gesagt werden können.
Weitere Erkenntnisse aus den Antworten, die hier gegeben wurden, lassen darauf schließen, dass die Mehrzahl derjenigen, die hierher gekommen sind, durchaus des Schutzes bedürftig ist. Ich finde, da wird dann mit dieser Frage oder dem, was daraus jetzt gerade abgeleitet wurde, ein falsches Bild erweckt, nämlich als ob jeder, der hier herkommt, straffällig ist
und Ausreisen nur daran scheitern, dass man die Betreffenden nicht abschiebt.
Landtag 3673 48. Sitzung/24.08.17
Es gibt Fristen, die einzuhalten sind, und so lange sind Duldungen auszusprechen. Fristen müssen eingehalten werden, und es wird hier auch vonseiten des Senats sehr dazu beigetragen und mitgeholfen, dass die Papiere beschafft werden, die für eine freiwillige Ausreise notwendig sind, die ja durchaus stattfindet und meines Erachtens daher auch richtig ist.
Wenn eben gerade gesagt wurde, dass zu den Punkten fünf bis sieben, also in Bezug auf die Mehrfachidentitäten, wie soll ich sagen, nichts vorliegt, auch das unterliegt eben diesem Zuständigkeitsbereich, sodass praktisch auf der Seite zu fragen ist und nicht hier.
Abschließend möchte ich fragen, wie jetzt zum Beispiel mit gewaltbereiten Terroristen umgegangen werden soll, weil es diese ja auch durchaus gibt, das ist Fakt. Da halte ich es für einen sachgerechten Vorschlag von unserer Seite, hier eine Straffung von Gerichtsverfahren durchzuführen, das ist ein sachgerechter Umgang damit. Ich meine nur abschließend für diesen Moment, man sollte jetzt nicht alle über einen Kamm scheren. Mit dieser Anfrage, finde ich, wird in diese Richtung gelenkt, und das ist nicht korrekt, das wird den Menschen nicht gerecht.
Frau Präsiden tin, verehrte Anwesende! Herr Rohmeyer und auch Herr Buchholz, ich finde, dass Sie dieses Thema ohne Grund aufgebauscht haben.
Wenn wir den Istzustand betrachten, dann sind in jedem Ressort Bürgerbeauftragte implementiert, und das ist gut so. Bürgerbeauftragte sind eine andere Institution, als wenn sofort eine Petition eingereicht würde. Für die Bürgerbeauftragten ist keine Voll zeitstelle vorgesehen, weil eine Vollzeitstelle nicht benötigt wird. Es reicht meines Erachtens aus, dass die Bürgerbeauftragten im Ressort angebunden sind, und zwar sinnvollerweise im Senatorenbüro.
Wenn ich die Antwort auf die Große Anfrage richtig verstanden habe, leitet der Bürgerbeauftragte die An liegen der Bürger an die entsprechende Fachabteilung weiter. Wenn aus einem Anliegen eines Bürgers eine Petition erwachsen soll, also der Bürgerbeauftragte ein Schriftstück entgegennimmt, dann würde es an die Fachabteilung weitergeleitet werden, und es würde zu einer Petition kommen.
Ich sehe also nicht, dass dieses Verfahren ein Problem verursacht.
Des Weiteren ergibt sich aus der Antwort auf die Große Anfrage, dass keine statistische Datenerfas sung erfolgt. Im Durchschnitt werden mündlich und schriftlich etwa 100 Anliegen an die Bürgerbeauf tragten herangetragen. Ich meine, dass es nicht zu vertreten wäre, wenn eine Statistik für 100 Anliegen geführt werden müsste. Viel wichtiger ist es, dass die Bürger, die sich an die Bürgerbeauftragten wenden, eine schnelle Antwort bekommen und dass ihnen geholfen wird.
Für die Bürgerbeauftragten ist es vielleicht auch gar nicht so einfach, die Anliegen entgegenzunehmen und den Bürgern eine adäquate Auskunft zu geben. Aus meiner Sicht leisten sie eine gute Arbeit.
Es ist schön, dass es die Institution des Bürgerbe auftragten gibt, und ich meine, dass die Aufgaben wahrnehmung durch die Bürgerbeauftragten in der bisherigen Form beibehalten werden sollte. Ich möchte das Thema nicht kleinreden, aber mir fällt an dieser Stelle nicht mehr dazu ein. – Danke schön!