Günter Schork

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Jürgens, das, was Sie heute zu der Petition Nr. 6157/16 abgeliefert haben, ist die Fortsetzung dessen, was Sie schon im Petitionsausschuss gemacht haben. Sie haben unwahr und unvollständig zu der Petition berichtet.
Ich möchte zu ein paar Punkten, die der Kollege Rentsch angesprochen hat, etwas ergänzen. Am 9. Juli 2007 fand eine Förderausschusssitzung statt. In dem Zeitraum 6. März bis 24. April 2007 wurde eine pädagogisch-diagnostische Prüfung des Kindes vorgenommen. Diese Prüfung endete mit folgender Empfehlung:
Aufgrund der beschriebenen Lernausgangslage und dem umfangreichen Förderbedarf in allen Bereichen befürworte ich, das Kind an der dem Förderbedarf entsprechenden Schule, der Schule am Drachenfeld in Erbach, zu beschulen.
Im Förderausschuss haben die Eltern ihr Schreiben vom 22. Juni 2007, den Widerspruch gegen den Bescheid vom 20. Juni 2007, zurückgezogen und den Förderbedarf ihrer Tochter im Sinne des Besuchs der Schule für praktisch Bildbare ausdrücklich anerkannt.
In der Förderausschusssitzung kam man aufgrund der Voraussetzungen und des Unterstützungsbedarfs von Elena zu der Einschätzung, dass die Schule für praktisch Bildbare der besser geeignete Förderort ist. Das ist das Ergebnis der Überprüfungen und Feststellungen hinsichtlich des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Ich denke, daran wird klar und deutlich, dass Sie, Herr Dr. Jürgens, unwahr und unvollständig berichtet haben. In Wahrheit geht es Ihnen um etwas anderes.
Ich finde es skandalös, ich finde es beschämend, dass Sie die Petition eines behinderten Kindes für Ihre parteipolitischen Zwecke missbrauchen.
Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die immer über Fragen des Datenschutzes diskutiert, hier eine vertrauliche Beratung aus dem Petitionsausschuss in die Öffentlichkeit getragen hat.
Ich habe keinen Namen genannt.
In Wahrheit geht es Ihnen um Ihr politisches Ziel.Sie wollen das System der Förderschulen und der sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren in Hessen abschaffen.
Sie wollen nicht zur Kenntnis nehmen, dass diese Landesregierung und die sie tragende CDU-Fraktion die Zahl der Klassen für einen integrativen Unterricht seit 1999 von 1.318 auf 1.477 gesteigert hat, was sehr deutlich Ihre Aussage widerlegt, dass ein gemeinsamer Unterricht in den Schulen nicht stattfinde und nicht gewollt sei. Die Zahlen sprechen gegen Sie. Wir haben über 100 sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren geschaffen.
Wir stellen 105 zusätzliche Stellen zur Verfügung. Dies alles zeigt, dass das, was Sie hier inszeniert haben, politisch falsch ist, dem Wohl des Kindes nicht dient und an der Sache vorbeigeht. Deshalb werden wir bei unserer Entscheidung bleiben, die wir im Petitionsausschuss getroffen haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Entgegen dem, was spekuliert wird, wird die CDU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf natürlich nicht ablehnen.
Für die Vorlage des Entwurfs des Gesetzes zur Bereinigung des hessischen Schulrechts und zur Umsetzung europäischen Rechts gibt es zwei Gründe.
Erstens. Mit der Änderung des Schulgesetzes können vier Einzelgesetze aufgehoben werden.
Zweitens. Im Lehrerbildungsgesetz gibt es Regelungsbedarf aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union.
Die Änderung des Schulgesetzes beinhaltet im Wesentlichen die Übernahme der Dienstbezirke der Staatlichen Schulämter in das Schulgesetz. Diese Regelung gehört sinnvollerweise dort hinein. Daneben gibt es redaktionelle Änderungen und Klarstellungen, die die Rechtsnormen nicht ändern.
Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes wird dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller EU-Bürger nachgekommen, und es werden die europarechtlichen Vorgaben für die Einstellung und die Lehrbefähigung von Lehr
kräften umgesetzt. Da ist eine gesetzliche Regelung notwendig. Bei anderen notwendigen Veränderungen im Lehrerbildungsgesetz ist es nicht zwingend vorgesehen, dies per Gesetz zu regeln.
Die CDU-Fraktion erwartet mit Spannung die Initiative der GRÜNEN zu diesem Thema. Wir sind sehr gespannt und freuen uns schon auf die Diskussion im entsprechenden Ausschuss, wenn Sie Ihre Initiative endlich eingebracht haben.
Sie haben eine Initiative angekündigt. Stehen Sie zu Ihrem Wort, und bringen Sie sie zeitgerecht ein. Dann freuen wir uns auf die spannende Debatte im Plenum und im Ausschuss.
Mit der Aufhebung von vier Einzelgesetzen wird die Zahl bestehender Rechtsnormen reduziert und damit geltendes Recht überschaubarer. Damit folgt die Landesregierung entgegen der Kritik aus den Reihen von FDP und GRÜNEN konsequent dem eingeschlagenen Weg, überflüssige Normen abzubauen.
Der Gesetzentwurf findet die Zustimmung der CDUFraktion. Die CDU-Fraktion wird die erfolgreiche Arbeit in der Schulpolitik gemeinsam mit der Frau Ministerin fortsetzen.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die Tatsache, dass sich die GRÜNEN im Bundestag nach einem Pressebericht in der „Welt“ vom 29. Mai 2006 für freiwillige Vereinbarungen zwischen Eltern, Lehrern und Schülern aussprechen, Deutsch als Verkehrssprache auf dem Schulhof verpflichtend zu machen?