Norbert Kartmann
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Al-Wazir hat in seinem Beitrag geäußert, dass der eigentliche Auftrag des Beschlusses des Landtags nicht erfüllt worden sei. Das ist falsch. Der Beschluss des Landtags hat gelautet, man solle einen Systemwechsel erarbeiten.
Das haben wir getan. Das war der Auftrag. Es gab eine Vorlage für einen Systemwechsel. Frau Beer, Sie waren nicht dabei, aber Ihre Kollegin.
In der ersten Besprechung dieser Vorlage haben drei von vier Fraktionen das 1.500-c-Modell abgelehnt. Daraufhin sind wir auseinandergegangen, nach dem Motto: „Was nun?“ Ich habe mich entschieden, zu schauen, ob eine Alternative erarbeitet werden kann, um die Diskussion fortzuführen. Das ist erfolgt.
Herr Al-Wazir, deswegen noch einmal zu Ihnen und zu dem, was auch Frau Kollegin Beer falsch gesagt hat. Es war immer klar, dass die Arbeitsgruppe Vorschläge zu erarbeiten hat, die den Fraktionen vorgelegt werden, damit diese entscheiden können, was sie selbst noch einbringen wollen. Es war immer klar – deswegen muss ich das hier sagen, nach dem Motto: „Wir haben vier Jahre verplempert“ –, dass ein Gesetz, egal welches, mit Beginn der neuen Wahlperiode in Kraft tritt. Das wird so sein. Sie unterstellen, dass die Arbeitsgruppe oder die Mehrheit des Landtags, die damals in der Sache eine andere war als heute,sozusagen geschlafen habe.Das ist schlichtweg eine Unterstellung, die ich für alle Mitglieder der Arbeitsgruppe ausdrücklich zurückweisen muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Erschreckende an der Debatte ist nicht der kontroverse Inhalt. Das Erschreckende an der Debatte ist, dass es in der Politik keine berufsständische Solidarität gibt. Das ist ein großes Problem. Das Erschreckende an dieser Debatte ist – ich habe es persönlich befürchtet –: Je näher der Wahltag kommt, desto größer wird die Versuchung, etwas aus dieser Debatte für den Wahltag herauszuziehen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe meinen Kollegen Bellino gebeten, dass ich Stellung nehmen darf, weil ich, ohne überheblich zu sein, glaube, dass ich der Einzige bin, der die Details wirklich kennt.
Dazu komme ich gleich.
Wir beschäftigen uns in der Wetterau seit 1987 mit dieser Schule und haben – damals unter einer von der Union und der FDP geführten Regierung – die Oberstufe und den Gymnasialzweig eingeführt.Wir waren eigentlich jährlich mit der Frage einer Oberstufe konfrontiert.
Zur Oberstufe in Altenstadt selbst glaube ich schon, dass ich zu denen gehöre, die sich massiv dafür eingesetzt haben, dass diese Oberstufe kommt. Deswegen will ich einfach ein paar Dinge richtig stellen, die im Rahmen eines Petitionsverfahrens, Herr Kollege Frömmrich, und nicht im Rahmen einer politischen Debatte darüber, ob wir die Oberstufe einführen oder nicht, vom Berichterstatter des Petitionsausschusses korrekter hätten dargestellt werden müssen. Das muss ich Ihnen sagen.
Unbeschadet des politischen Streits über den Sinn von 72 oder 82 Schülern oder über die Frage, wann welche Zahlen festgestellt worden sind, gibt es ein paar Fakten, die vielleicht – das gebe ich gern zu – nicht darstellbar sind, weil wir das Gezerre um Schüler in dieser peripheren Schule, in der Randlage zum Main-Kinzig-Kreis, sehen müssen.
Jeder, ob Sozialdemokrat, GRÜNER, Freidemokrat oder Christdemokrat,hat von Anfang an gewusst,dass die Zahl 80 absolute Bedingung ist. Zum Zweiten hat jeder gewusst
ich spreche von denen vor Ort –, dass dann, wenn die Zahl zu Beginn des Schuljahres nicht erreicht wird, keine Genehmigung ausgesprochen werden kann. Jeder hat mitbekommen, dass Frau Ministerin Wolff mit äußerster Kulanz dafür gesorgt hat, dass keine irgendwo gesetzte Frist eingehalten werden musste, sondern dass der Schule alle Chancen gegeben waren, die Zahl zu erreichen. Jeder hat mitbekommen, dass am Ende jede Menge Schüler aus dem Main-Kinzig-Kreis gekommen sind und dass die Frage, ob sie geeignet oder nicht geeignet sind, einer Prüfung des Schulleiters und des Schulamtes unterzogen wurde und es letztendlich eine Vorlage im Ministerium gab. Jeder war sich darüber im Klaren – es gab auch bis zum Tag X keinen Streit –, dass es in einem Bereich des Kreises, der nicht der bevölkerungsdichteste ist, nämlich
im Westkreis, äußerst kompliziert ist, eine vierte Oberstufe zu implantieren, nachdem fünf Jahre vorher an einer anderen Schule mitten im Kreis, in Konradsdorf, eine Oberstufe implantiert worden war.
Das waren die äußeren Voraussetzungen. Vor den Ferien gab es die Zahl 82. Die Frau Ministerin hat sehr korrekt gesagt: Das ist die Grundlage, auf der ich die Genehmigung prüfen und aussprechen werde. – Sie hat damit – auch den Eltern – vor den Ferien klargemacht: Wenn die Zahl bleibt, kommt die Oberstufe. Hätte sie Zweifel gehabt und anders gehandelt, hätte der Vorwurf gestimmt, sie habe dazu beigetragen, dass Eltern abspringen.
Dann kommt ein Nächstes. Jeder weiß, Gott sei Dank, dass Eltern – daran waren wir in den letzten 25 Jahren nicht unbeteiligt – in diesem Land frei entscheiden können, welche weiterführende Schule sie ihre Kinder besuchen lassen können. Nun haben eben zehn oder zwölf Eltern während der Ferien gesagt:Wir gehen an eine andere Schule.
Weil es an dieser Stelle – man muss sich die Landkarte ansehen – ein Gezerre zwischen den Schulen gegeben hat: Kommst du zurück, gehst du hin? Man muss wissen, was da gelaufen ist. Nidderauer Schüler, die normalerweise nach Bruchköbel gehen und deren Eltern gesagt haben, dass sie nicht nach Bruchköbel möchten, sind, weil Nidderau nur bis zur Klasse 10 geht, nach Altenstadt gegangen. Es war eine permanente Fragestellung – auch von Schulen –, wohin die Schüler gehen.
Dann haben sich die Eltern von zehn oder zwölf der 82 oder 84 Schüler in den Ferien entschieden: Wir gehen nach Bruchköbel.Das – nicht mehr und nicht weniger – ist geschehen. Das war nichts Subversives, nichts Verstecktes und nichts Getrickstes, sondern die klare Entscheidung von Eltern, wegzugehen.
Am Tag des Schulbeginns waren es dann nur noch 72. Damit war die Grundlage für die Absicht der Kultusministerin entfallen, die Oberstufe zu genehmigen. Man kann ja nicht willkürlich sagen: 80 ist die Grenze, aber bei 72 machen wir es auch. – Meine Damen und Herren, das sind erst einmal die Fakten.
Das sind die Fakten, Herr Kollege Frömmrich.
Ich bedauere selbst zutiefst, dass am Ende keine 82 Schüler da waren. Nun hat aber die Frau Ministerin noch etwas gemacht. Sie hat nicht gesagt: „Das war es“, sondern sie hat der Schule, der Region und dem Kreis eine zweite Chance eröffnet. Diese zweite Chance heißt: Wenn ihr es im nächsten Schuljahr schafft, wird die Oberstufe im ersten Jahrgang auch bei 72 Schülern genehmigt.– Eine größere Kulanz kann man sich nicht vorstellen. Die Ministerin hätte anders exekutieren können, meine Damen und Herren.
Was aber passierte? Jetzt kommt der Punkt. Eltern entscheiden sich logischerweise eher dann, wenn sie eine Chance sehen. Die zweite Chance ist mit einer gewissen Bedenkzeit am Anfang eröffnet worden; denn die Oberstufe musste aus Rechtsgründen an ein Gymnasium angebunden werden. Deswegen kam Büdingen ins Spiel.
Das ist eine Minute von vorhin. Okay.
Dann ist etwas passiert, was natürlich immer schlecht ist: Dann wurde politisch debattiert. Es war Wahlkampfzeit. Ich sage Ihnen eines; das gilt überall. Wenn, angefangen beim Bürgermeister der Gemeinde bis zum Kreisbeigeordneten, dem Schuldezernenten – damals war es der Koalitionspartner –, öffentlich nach dem Motto debattiert wird: „Schlimme Ministerin, schwarze Regierung, die machen alles kaputt“, melden Eltern ihre Kinder an einer solchen Schule nicht mehr an. Sie haben damit das zarte Pflänzlein der zweiten Chance ausgetreten. Bei 55 Schülern war – das ist jedem klar – die Sache gestorben.
Ich will zum Abschluss nur eines darstellen, Frau Präsidentin. Es gibt Fakten, die in keinem Bericht stehen können. Es gibt aber auch Fakten, nach denen man fragen kann. Im Endeffekt ist die Sachlage im Hinblick auf die Petitionen und im Hinblick auf die Rechtslage klar, weshalb wir ganz klar sagen können: Bescheidung nach Sachund Rechtslage. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe sehr selten die Möglichkeit, von diesem Pult aus zu reden. Lasst mich das deswegen bitte jetzt noch einmal tun.
Herr Frömmrich,ich möchte das klarstellen:Ich weiß sehr genau, wie engagiert Sie Petitionen bearbeiten. Es war nicht meine Absicht, dass da ein anderer Eindruck entstehen könnte. Das war auch nicht der Hintergrund dessen, was ich gesagt habe. Ich weiß, wie sehr Sie sich in die Bearbeitung der Petitionen hineinknien.
Ich will aber drei Dinge zu der Frage sagen, wie man mit Petitionen umgeht.
Erster Punkt. Ich habe gesagt: Man kommt von einem Thema von außen heran, oder man ist schon mittendrin. Nehmen Sie es mir bitte ab, ich war in der Thematik schon mittendrin, ohne dass ich das unbedingt wollte. Denn die Schule liegt in meinem Wahlkreis.
Ich kann deshalb die Dinge sehr genau beurteilen. Ich versuche das jetzt einmal von außen zu beurteilen.Da gibt es Entwicklungen und psychisch bedingte Situationen, die man in einem bestimmten Zusammenhang sehen muss.
Ich kenne das Engagement des Schulleiters. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten einige Euros in Gesprächen mit ihm vertelefoniert.Dabei ging es immer wieder um diese Fragestellung. Das wollte ich einmal sagen.
Zweiter Punkt. Herr Frömmrich, ich glaube, wir sollten wirklich einmal über die Frage reden, wie man mit Petitionen umgeht, aber aufgrund eines ganz anderen Anlasses. Dabei geht es um die Frage: Gilt die Regelung, dass Abgeordnete vor den Wahlen keine Schulen besuchen, nicht für Abgeordnete, die eine Petition bearbeiten?
Ich möchte Ihnen dazu etwas ganz offen sagen. Ich hatte dazu schon etwas gehört. Für mich ist diese Frage schon relevant. Es gab da auch noch zwei oder drei andere Fälle. Auch die kenne ich. Herr Frömmrich, denn da besteht schon die Gefahr – das ist auch passiert –, dass ein Petitionsverfahren, das außerhalb der politischen Debatten geführt werden sollte, für wahlpolitische Zwecke gebraucht wurde. Ich sage nicht, dass es missbraucht wurde. Aber es ist dafür gebraucht worden. Das war der Fall.
Ich habe das gesehen. Ich habe nichts dagegen unternommen. Ich habe es in der Öffentlichkeit auch nicht kommentiert. Das ist eine Fragestellung, um die es dabei auch geht.
Lassen Sie mich das doch einfach nur sagen. Ich darf doch auch einmal sagen, was ich dabei empfunden habe. Es gab ein ähnliches Verfahren bei einer anderen Schule im Wetteraukreis. Da wurde ich gefragt. Da habe ich gesagt: Natürlich können Sie auch an diese Schule gehen. Wenn Herr Kollege Frömmrich an die eine Schule gehen kann, dann können Sie auch an die Schule in Karben gehen.
Selbstverständlich ist das so. Trotzdem bleibt die Frage unbeantwortet. Es bleibt die Frage unbeantwortet, ob es im Sinne der Erfinder des Petitionswesens ist, dass wir Abgeordnete vor Wahlen keine Schulbesuche machen dürfen, dass aber auf der anderen Seite Petitionen, ob man das will oder nicht, mit Wahlkampfauseinandersetzungen unterlegt werden.
Die Frau Ministerin hatte noch einmal die Genehmigung in Aussicht gestellt. Sie hatte keine Verpflichtung, das zu
tun. Sie hätte im März 2006 schon sagen können: Das klappt bei euch nie,die Anmeldezahlen reichen vorne und hinten nicht. – Sie hat das nicht gemacht. Sie hat der Schule Chancen über Chancen geboten. Die Schule hat das konstatiert und auch lobend erwähnt.
Herr Frömmrich,ich meine Folgendes:Das,was Sie sagen, ist falsch. Sie behaupten, die Eltern hätten sich von der Schule abgewandt, weil die Frau Ministerin die Genehmigung angeblich zu einer Hängepartie gemacht habe.
Ich sage: Es ist genau umgekehrt. Die Anmeldungen zu der Zeit,als die Chance groß war,dass die Einrichtung der Oberstufe genehmigt wurde, sind nur erfolgt, weil die Ministerin daraus keine Hängepartie gemacht und gesagt hat: Leute, ihr habt die Chance, dass diese Oberstufe eingerichtet wird. – Das ist doch der Punkt.
Sonst wäre doch schon im März 2006 Schicht gewesen. Das ist also ganz klar.
Der dritte Punkt ist der – drehen wir den Spieß einmal um –: Wenn es um eine Oberstufe gegangen wäre, die Sie nicht gewollt hätten, Herr Kollege Frömmrich, die Frau Ministerin im Juli genehmigt hätte und am Anfang des Schuljahres 72 Schüler da gewesen wären, hätten wir die umgekehrte Debatte gehabt nach dem Motto: Wie können Sie eine Oberstufe genehmigen, ohne zu schauen, wie viele Schüler am ersten Schultag da sind? – Gerade wie ihr wollt, like Shakespeare.
Deswegen sage ich Ihnen: Wenn man den ganzen Wahlkampfschaum wegnimmt, ist das völlig korrekt, was wir machen. Eines will ich noch sagen, weil hier der Landrat des Wetteraukreises zitiert wurde:Weder die Debatte um diese Schule noch der Keltenfürst hat Sie davor bewahrt, eine Schlappe bei der Wahl hinzunehmen. Das war auch ein schöner Tag. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, um ein paar Fakten zurechtzurücken und damit die Chance zu einer objektiven Berichterstattung zu geben, auch als Mitteilungen für die Abgeordneten draußen in den Wahlkreisen, bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Das ist eine andere Frage. Herr Denzin, jeder ist seines Glückes Schmied. Jetzt haben 110 die Möglichkeit, Glücksschmiede zu sein.
Meine Damen und Herren, seit dem 01.11.1989 haben wir auf der Grundlage des damaligen Abgeordnetengesetzes ein neues Verfahren. Damals wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes eine Diät festgelegt.Wenn man die als Grundlage der Berechnung bis heute sieht, wird deutlich, dass sich der Hessische Landtag im Bereich der Diäten sehr sorgsam bewegt hat.
Diese damalige Regelung beinhaltete unter anderem, dass wir per Beschluss – und nicht als Gesetzesänderung – die jeweiligen Anpassungen unserer Diäten vor dem Hintergrund der jährlichen Berichterstattung durch den Präsidenten, die er pflichtgemäß zu erteilen hat, vornehmen können – wenn wir denn wollen.
Die Angemessenheit ist damals durch eine externe, nicht parlamentarische Kommission festgestellt worden, besetzt mit Fachleuten der Gewerkschaften – also Vertretern der Arbeitnehmer –, der Arbeitgeber, des statistischen Landesamtes, des Steuerzahlerbundes
und des Rechnungshofs. Also eine relativ objektive Ebene. Die ausführliche Begründung dieses Gutachtens kann eingesehen werden, sie befindet sich logischerweise in den Akten des Landtags. Darin wird klar festgestellt, dass es angemessen sei, uns auf der damaligen Ebene von etwa B 5 einzusortieren. Der Kollege Kahl hat auf diese andere Art der Besoldung hingewiesen.
Meine Damen und Herren, wenn wir alle gesetzlich möglichen, empfohlenen und auch hier berichteten Erhöhungen auf der Grundlage des Mischverhältnisses von Gehaltssteigerungen in Hessen vollzogen hätten – jeweils zum 1. Juli jedes Jahres –, dann lägen wir mit unseren Diäten heute 46 % höher als derzeit.
Das ist erst mal ein Tatbestand. Umgerechnet bedeutet das, dass jeder von uns heute als Abgeordnetenentschädigung per anno 15.000 c weniger an Jahresdiät hat, als er es hätte, hätten wir normal angehoben.
Ich glaube, das ist ein sehr sorgsamer Umgang, der in den Zeiträumen von politischer Entscheidung auch immer den Empfindlichkeiten bei der Versorgung von Abgeordneten – die gemäß der Verfassung nur wir bestimmen können, dafür gibt es keine andere Instanz – draußen Rechnung trägt.
Meine Damen und Herren, die realen Erhöhungen, umgerechnet auf die Bruttoanhebung pro Monat dieser letzten Jahre, bedeuten eine Anhebung um durchschnittlich brutto 90 c. Hätten wir die Anhebung komplett umgesetzt, gemäß den Angemessenheitsberichten, dann wären das 166 c brutto monatlich gewesen.
Meine Damen und Herren, ich will es nicht weiter verlängern, aber ich kann Ihnen das gerne ausführlich zur Verfügung stellen. Diese Zahlen sind Anlass genug, zwei Dinge festzustellen:
Zum einen gehen wir als hessische Abgeordnete sorgsam mit dem um, was wir uns selbst zumessen müssen.
Zweitens. Ich bitte die Öffentlichkeit, darauf zu achten, dass wir Hessen das erste Land waren, das 1988/89 die steuerfreie Pauschale zusammengestrichen hat. Das ist zu berücksichtigen, wenn heute eine Rankingliste erscheint, in der wir bei den Diäten an zweiter Stelle liegen. Ich werde Ihnen noch im Laufe des Tages ein Ranking für Diäten plus Pauschale geben, bei dem wir weit runterrutschen.Denn mit unseren gut 500 c Pauschale plus den Diäten befinden wir uns auf einer ganz anderen Ebene als das, was wir brutto plus Entschädigung verfügbar haben. Zu der Frage, wie weit wir mit dieser Pauschale kommen und was wir aus der Entschädigung, die wir erhalten, noch an mandatsbedingten Dingen mitfinanzieren müssen, will ich mich jetzt gar nicht äußern.
Ich glaube, diese Fakten sind wichtig – hier in Kürze, demnächst noch etwas ausführlicher –, damit man sich ein objektives Bild machen kann. Denn eines ist klar: Die Bürgerinnen und Bürger – zumal in solchen Zeiten – werden ohnehin ein Problem mit dem Nachvollziehen dessen haben, was man für Politik bekommt, wenn man sie ausübt. Aber man muss es zumindest erklären können. Dazu wollte ich einen Beitrag leisten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Hinblick auf einiges, was ich eben in der Debatte gehört habe, feststellen, dass diese Debatte eine etwas tief schürfendere Behandlung verdient hat.
Lieber Herr Kollege Pighetti, in aller Toleranz und in aller Liebe Ihnen als Christ gegenüber sage ich: Darüber sollten wir nach dieser Debatte diskutieren, weil sie eine ganz andere Dimension hat als die hier angedachte, ausschließlich parteipolitische Dimension.
Selbstverständlich können Länder untereinander und miteinander diskutieren, und Bundespolitiker können sich zur Landespolitik äußern. Deswegen ist es wichtig, dass wir als hessische Politiker den Bürgern, die irritiert
sind, sagen: „Das kommt für uns nicht infrage.“ Das ist Sinn und Zweck dieser Debatte.
Frau Kollegin Hinz, was in Berlin geschieht, ist eine Fehlentwicklung. Deswegen ist es wichtig, dass wir darüber reden. Ich habe den einfachen Satz vermisst: „Der Berliner Weg ist falsch“, mehr nicht. Das müssen Sie sagen.
Verehrter Herr Kollege Pighetti, es ist ein gewaltiger Unterschied, ob Sie einen Werteunterricht einführen, den der Staat gestalten muss, auch in der Lehrplanarbeit, oder ob Sie einen Religionsunterricht auf der Basis des christlichen Glaubens – katholisch, evangelisch –, auf der Basis des Alten und Neuen Testaments anbieten. Denn bei einem Werteunterricht mit einem Curriculum, das der Staat letztendlich erstellt, kann bei der Debatte über Werte Beliebigkeit Platz greifen.
Das ist allerdings auf der Grundlage des christlichen Glaubens nicht möglich. Dort sind feste Strukturen von Werten vorgegeben. Daran kann keiner manipulieren, wie er will. Das ist der entscheidende Unterschied.
Das bewegt mich. Ich habe lange genug selbst Religionsunterricht erteilt. Ich bin ausgebildeter Religionslehrer. Ich habe ein Studium. Mit dem Studium allein hätte ich keinen RU geben dürfen. Meine evangelische Kirche hat mir die Fakultas erteilt. Die katholischen Kollegen haben eine Missio. Das heißt, das ist ein Stück mehr als rein staatlicher Unterricht. Das ist der entscheidende Punkt. Nur darum geht es.
Frau Kollegin Henzler,Religionskunde ist kein Religionsunterricht. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Auch andere Religionen sind im Lehrplan übrigens integraler Bestandteil. Das ist völlig klar. Aber Religionsunterricht ist auch ein Stück Verkündigung.Wir Religionslehrer dürfen ein Stück Verkündigung machen. Ein Religionskundler wird kaum mit den Schülerinnen und Schülern beten. Er wird ihnen etwas zur Religionshistorie beibringen. Da ist der fundamentale Unterschied.
In Baden-Württemberg geht es nicht um die Frage eines wie auch immer gearteten ökumenischen Religionsunterrichtes, sondern das ist die Antwort darauf – nach dem Motto „Lieber ein ökumenischer RU als überhaupt kein RU“ –, dass die Zahl der Schüler gesunken ist. Das ist ein Problem. Sie haben zu Recht das Thema Bedeutungsverlust von Religionsunterricht angeschnitten. Frau Kollegin Henzler, dies ist keine Frage der Schulen, keine Frage der Lernplanarbeit, sondern ein Problem dieser Gesellschaft, welches wir in den Schulen auszuhalten haben. Deswegen haben wir als Religionslehrer immer ein Problem damit gehabt, Schüler ab 14 Jahren im Religionsunterricht zu halten.
Ich kann Ihnen aus meiner Zeit sagen,dass ich mit meinen wenigen Religionsschülern zu den vielen anderen Schülern in der Freistunde an die Würstchenbude gegangen bin. Da hat das alles stattgefunden. Das heißt, das Problem lösen wir nicht in der Schule. Das lösen wir nur, in
dem wir ein Komplementärfach anbieten, sodass sich die Schüler entscheiden können, ob sie zu dem einen oder zu dem anderen Fachunterricht gehen wollen. Ich habe meinen Schülerinnen und Schülern einmal die Frage gestellt: „Was wollt ihr lieber, soll ich euch Mathematik anbieten, wenn ihr nicht in den Unterricht geht?“ Dann haben sie gesagt: „Dann kommen wir zu dir in den Religionsunterricht.“ Das ist ein anderes Problem, das mit der Debatte nichts zu tun hat. Das muss man einmal diskutieren.
Mein Vorschlag – das sage ich hier und werde es auch in Angriff nehmen –: Lassen Sie uns unbeschadet unserer Mitgliedschaft in den Fraktionen uns als außerparlamentarische Gruppe zusammensetzen und diese Frage einmal frei von parlamentarischen Strukturen debattieren. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werde das einleiten. Dann machen wir einen Gesprächskreis über diese Dinge. Ich bin ganz sicher, dass sich unsere Vertreter der beiden Kirchen bei der Hessischen Landesregierung, Herr Dulige und Herr Dr.Amend, bereit erklären werden, uns dabei zu begleiten. Denn dass wir diese Begleitung brauchen, habe ich jedenfalls nach dieser Debatte festzustellen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor 40 Jahren haben die Bundesrepublik Deutschland und Israel diplomatische Beziehungen aufgenommen. 20 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, 20 Jahre nach der Befreiung der Konzentrationslager und dem endgültig Sichtbarwerden der Unglaublichkeit des Holocaust war und ist es ein besonderes Datum in der Geschichte Deutschlands.
Mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag aller im Landtag vertretenen Parteien wird deutlich, dass die besonderen Beziehungen zum Staat Israel zu den grundlegenden Bestandteilen der Politik der Bundesrepublik Deutschland gehören. Dabei geht es nicht sosehr um eine außenpolitische Debatte, obwohl die politische Situation dieser Region nicht auszublenden ist und uns natürlich fast alltäglich begegnet und beschäftigt. Mir scheint es heute und in Bezug auf den vorliegenden gemeinsamen Antrag darum zu gehen, dieses Ereignis im Kontext der besonderen Verantwortung Deutschlands in Bezug auf das jüdische Volk zu würdigen.
Wir Deutsche wissen, dass es eine mutige Entscheidung der Mehrheit der Abgeordneten in der Knesset war, diesen Schritt der damaligen Regierung zu billigen. Dies war
ein Zeichen der Versöhnung und der Anerkennung der damaligen Entwicklung unserer Bundesrepublik. Dass die damalige DDR den Staat Israel mit dem gesamten Komplex der besonderen deutschen Verantwortung ignorierte, muss erwähnt werden, ohne hier näher darauf einzugehen.
Nach der Gründung des Staates Israel und der Bundesrepublik Deutschland gab es zunächst nur spärliche Kontakte zwischen den beiden Staaten. Ein erster Meilenstein war das Wiedergutmachungsabkommen im Jahre 1952. Ich erinnere auch an das historische Treffen zwischen Ben Gurion und Adenauer am 14.März 1960 in New York.Der millionenfache Mord an Jüdinnen und Juden,der im deutschen Namen begangen wurde,verbietet es,von normalen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel zu sprechen. Es werden immer besondere Beziehungen bleiben. Konrad Adenauer sagte 1966:
Wer unsere besonderen Verpflichtungen gegenüber den Juden und dem Staate Israel verleugnen will,ist historisch und moralisch, aber auch politisch blind.
Unser Bundespräsident Köhler äußerte am 2. Februar dieses Jahres vor der Knesset:
Zwischen Deutschen und Israel kann es nicht das geben, was Normalität ist. Aber wer hätte vor 40 Jahren gedacht, wie gut, ja wie freundschaftlich sich unser Verhältnis entwickeln würde.
Das demokratische Deutschland war sich seit seiner Gründung im Jahre 1949 immer seiner Verantwortung gegenüber dem Staat Israel bewusst. Das bereits erwähnte Wiedergutmachungsabkommen wurde schon drei Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik geschlossen. Dabei muss klar sein, dass keine wie auch immer geartete Wiedergutmachung über finanzielle Entschädigungen ausreichend sein kann, dieses Kapitel deutscher Schuld vergessen zu machen.
Aus Schuld ist Verantwortung erwachsen, der wir auch heute noch und in Zukunft gerecht werden müssen. Die Wiedergutmachung über Kopf und Herz wird stetiger und bedeutender Bestandteil Deutschlands in seinen besonderen Beziehungen zu diesem Land sein. Deshalb ist Bundespräsident Horst Köhler zuzustimmen, der bei seinem Besuch in Israel – wie schon zitiert – vor der Knesset ausführte:
Die Verantwortung für die Shoah ist Teil der deutschen Identität. Dass Israel in international anerkannten Grenzen und frei von Angst und Terror leben kann, ist unumstößliche Maxime deutscher Politik.
Damit wird klar, dass das deutsch-israelische Verhältnis durch zwei Elemente bestimmt ist – zum einen durch die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Terrors gegenüber den deutschen und europäischen Juden und die daraus folgenden Konsequenzen für unsere heutige und zukünftige Aufgabe bezüglich der Abwehr rechtsextremistischer Erscheinungsformen und zum Zweiten durch die fortwährende Unterstützung des Staates Israel im Kampf um sein Existenzrecht. 60 Jahre nach dem Kriege kann man sagen,dass Deutschland die Aufarbeitung seiner Vergangenheit angemessen gestaltet und alles darangesetzt hat, auch bei der jüngeren Generation ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass nie mehr geschehen darf, was geschehen ist.
Der letztjährige Träger des Friedenspreises des deutschen Buchhandels, Peter Esterhazy, hat dies in einer Rede in
der Paulskirche uns Deutschen in besonderer Weise konstatiert. Auch hier gilt, dass wir uns nicht zurücklehnen können, sondern dass dauerhafte Wachsamkeit ein Gebot jedes Tages ist,und dies im Besonderen,als uns in Zukunft die Aufgabe zuwächst, auch ohne das Zeugnis der Opfer des Nationalsozialismus und ohne Zeitzeugen die Erinnerung wach zu halten und in den jungen Menschen Bewusstsein zu erzeugen, welches sie in Zukunft stark macht, jeglicher populistischen rechtsextremen Verführung im Speziellen und jedwedem Extremismus im Allgemeinen zu widersprechen. Dies bleibt unsere gemeinsame Aufgabe.
Meine Damen und Herren, die zweite Angelegenheit ist, dass wir als Deutsche unverbrüchlich, wie Köhler es ausdrückte,an der Seite Israels in dem Kampf um sein Selbstbestimmungsrecht stehen. Dies ist kein Gegensatz zu unserer Auffassung, dass wir das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser anerkennen, weil wir davon überzeugt sind, dass Israel nur in Frieden leben kann, wenn auch den Palästinensern ihr Recht zuteil wird.Aber alles leitet sich davon ab, dass diese Existenz Israels auch von seinen Nachbarn anerkannt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute gilt, dass die deutsch-israelischen Beziehungen auf grundlegenden Gemeinsamkeiten basieren. Dies hat die Botschaft der Israelis in Berlin umschrieben. Der Hessische Landtag wird durch den heutigen Beschluss dieses Bewusstsein, von dem ich gesprochen habe, verstärken und in die Zukunft blickend das Ziel formulieren, das am Ende die allerbeste und einzige richtige Möglichkeit von Friedenssicherung grundsätzlich und im Speziellen ist – die Begegnung von Menschen.
Dies ist für mich und meine Fraktion ein zentrales Element dieses Antrags,dem wir nicht nur selbstverständlich, sondern aus der tiefen Überzeugung zustimmen werden, dass es zu den formulierten Inhalten und Zielen keine Alternative gibt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil der Minister auf die 56 Abgeordneten hingewiesen hat: Ich bin der 56.
Für euch alle bin ich der erste, nach meiner Rechnung bin ich der 56.
Ich habe mich zu dieser Wortmeldung entschlossen, um aus einer ganz anderen Perspektive etwas zu dem Vorwurf zu sagen, dieser Minister und diese Regierung durch den Minister sei etwas spät dran und sei untätig gewesen. Meine Damen und Herren, Sie haben mich als stellvertretendes Mitglied in den AdR gewählt. Ich war einmal in Vertretung im AdR, just zu dem Zeitpunkt, als dieser Minister versuchte, den anderen Ländern im AdR klarzumachen, dass diese Chemikalienverordnung von regionaler Bedeutung ist. Denn nur wenn sie von regionaler Bedeutung ist, wird sie behandelt und wird eine Beschlussempfehlung an die Kommission bzw. das Europäische Parlament gefasst.
Ich habe mich informiert und dann mit verschiedenen Kollegen aus Holland und Frankreich über die Frage gesprochen, ob sie sich darüber bewusst sind, dass diese Verordnung nicht nur eine nationale, sondern auch eine regionale Bedeutung hat und welch eminente Auswirkungen sie auf regionale Strukturen hat. Frau Hoffmann und Frau Hammann, die Gespräche, die ich dort in Vertretung geführt habe, hat dieser Minister schon in vielen, vielen Wochen vorher geführt. Die Ignoranz der anderen Länder bei der Frage, ob diese Verordnung regionale Auswirkungen hat, war eminent. Ich habe mich manchmal gewundert, dass Kollegen aus anderen Ländern über diese Verordnung reden, obwohl sie sie überhaupt nicht kennen.Dass es regionale Folgen hat,wenn diese Verordnung in Kraft tritt, ist eindeutig festzustellen, wenn man sie liest. Das hat der Minister dargelegt.
Aufgrund der Dinge, die ich weiß, kann ich heute feststellen, dass dieser Minister nicht etwa im Scheinwerferglanz der Öffentlichkeit,sondern hinter den Kulissen massiv dafür gearbeitet hat, dass das Thema REACH so behandelt
wird, wie es aufgrund der Interessenlage Hessens behandelt werden muss. Deshalb hat er viel an der Stelle gearbeitet, und wir müssen ihm dafür Dank sagen, dass er erreicht hat, dass er Berichterstatter ist, um die Sache voranzutreiben. – Das ist der eine Punkt.
Zweiter Punkt.Frau Hammann,ich habe im Prinzip nichts gegen Ihre Position.Aber Ihre Position ist nur eine Sichtweise. Ich glaube, das Mindeste, was wir alle machen müssen, auch Sie, ist, abzuwägen: eine verbesserte Umwelt und ein verbesserter Gesundheitsstandard gegenüber den Auswirkungen einer solchen Verordnung auf die Industrie und auf die mittelständischen Betriebe. Meine Damen und Herren, das ist eine Frage, die nicht nur die großen Industriebetriebe betrifft, sondern auch kleinste Betriebe,
die die Folgen der Verordnung nicht werden schultern können. Dann gehen sie vom Markt weg, und zwar überall in der Region.
Zumindest ist für uns die Abwägung zwischen dem, was Frau Hammann sagte, und dem, was der Minister sagte, verpflichtend. Dann muss man eine Entscheidung darüber treffen, in welcher Form man die Verordnung verhindert. Aufgrund dessen, was ich weiß und in vielen Gesprächen erfahren habe,glaube ich,dass dieser Minister in dieser Frage auf dem richtigen Weg ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die deutsche Geschichte ist eine schwierige Geschichte, und der Umgang mit ihr ist manchmal nicht einfach. Trotzdem sind wir verpflichtet, uns tagtäglich und insbesondere dann, wenn Gelegenheit dazu ist, mit ihr auseinander zu setzen und aus ihr zu lernen.Wir haben sehr viele Daten in unserem Kalender stehen, die uns immer wieder Anlass geben, Geschichtsunterricht im wahrsten Sinne des Wortes abzuhalten. Ich will einige nennen: den 30. Januar, den 9. November, den 20. Juli und den 8. Mai. Den 27. Januar haben wir als Gedenktag an die Opfer des Holocaust hinzugenommen. Ich könnte noch mehr Daten nennen, die es uns ermöglichen, uns mit dem Thema zu beschäftigen, aber vor allen Dingen auch, uns mit jüngeren Menschen in der Gesellschaft über das in den Diskurs zu begeben, was damals geschehen ist und was daraus an Schlussfolgerungen für unser heutiges Leben und für die Zukunft zu ziehen ist.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatte zum 8.Mai vor 20 Jahren. Auch im Rückblick habe ich einige Dinge, wie sie damals debattiert worden sind, nicht verstanden. Das gebe ich unumwunden zu. Für mich war es nicht verständlich, dass man sich entscheiden musste, wie dieser Tag heißt und wie er bewertet wird:Tag der Kapitulation, Tag der Niederlage, Tag der Befreiung. – Als Sohn eines Kriegsteilnehmers habe ich damals empfunden, dass den
verschiedenen Empfindsamkeiten ein Stück zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Ich habe damals für mich entschieden,dass es die Freiheit des Einzelnen ist,sich zu entscheiden, wie er diesen Tag nennt. Das gilt auch heute. Ich persönlich kann mit dem Begriff „Tag der Befreiung“ leben. Aber ich weiß, dass es für viele auch ein Tag der Niederlage war – für die Menschen, die zur Erlebnisgeneration gehören, die in unserem Volk aber zunehmend weniger werden.
Deswegen will ich gleich am Anfang sagen, dass wir die Debatte unter einem anderen Toleranzaspekt zu führen haben, als es vor 20 Jahren der Fall war.
Auf alle Fälle war der 8. Mai 1945 das Ende des Schreckens, aber er war teilweise der Beginn neuen Schreckens Ich denke z.B.an die Vertreibung.Das kann man politisch neutral formulieren.
Wir alle sind heute 20 Jahre weiter – vielleicht klüger, auf alle Fälle aber älter. Ich glaube, dass eine Debatte, wie sie damals geführt worden ist, heute nicht mehr in der Form möglich wäre, weil, wie gesagt, sehr viele Mitmenschen, die das erlebt haben, heute nicht mehr da sind. Genau an dieser Stelle, nämlich dem zunehmenden Wegfall der Erlebnisgeneration, wird deutlich, welchen Auftrag wir heute mehr und mehr haben:Wir müssen uns intensiv mit Geschichte beschäftigen. Deswegen macht dieser Antrag aller vier Fraktionen Sinn. Er gibt uns Gelegenheit, aus Anlass der 60. Wiederkehr eines bestimmten Tages, des 8. Mai 1945, über dieses Thema zu reden.
Ich bin nicht der Meinung, dass das eine „unwiederbringliche Möglichkeit“ ist, wie es im Antrag steht. Erlauben Sie mir diese Kritik am eigenen Antrag. Ich bin dieser Meinung, weil es in jedem Jahr einen 8. Mai gibt.Aber wir haben uns angewöhnt, besondere Anlässe herauszuheben. Das ist richtig so, und das finde ich auch vernünftig. Deswegen glaube ich, dass wir des 8. Mai 1945 nicht nur gedenken wollen, sondern auch gedenken müssen. Wir betreiben damit ein Stück politischer Bildung prinzipieller Art auf einem breiten Feld politischer Bildung, das ich – ich will wiederholen, was ich bei der Einweihung der HLZ gesagt habe – in unserem Land als etwas zu wenig beackert ansehe, egal auf welcher Ebene, ob in der Schule oder in der Erwachsenenbildung. Das hat nichts mit dem Angebot zu tun, denn das ist vorhanden. Es hat vielmehr mit dem Zugang von Menschen zu politischer Bildung zu tun. Ein solcher Antrag ist unter Umständen ein Impuls für einen besseren Zugang zu politischer Bildung.
Meine Damen und Herren, ich glaube schon, dass wir unser Bemühen nicht am 9. Mai des nächsten Jahres enden lassen dürfen. Das haben wir bis jetzt eigentlich immer so gemacht.Wir haben Gedenktage gefeiert, wichtige Reden gehalten und dann gewartet, bis wieder zehn Jahre vorbei waren. Ich bitte, das als Überspitzung zu verstehen. Es genügt nicht, nur am 8. Mai aus Anlass des Jahrestages über die Fragestellungen von Geschichte insgesamt zu sprechen. Daraus muss weit mehr erwachsen. Daher glaube ich schon, dass wir – unbeschadet der Problematik im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus – eine grundsätzliche Feststellung treffen müssen: dass wir gemeinsam der Überzeugung sind, dass Menschen ohne geschichtliche Wurzeln Schwierigkeiten haben, die Zukunft mitzugestalten.
Das ist nicht etwa eine Erkenntnis von mir, um Gottes willen. Das haben Leute schon vor mir festgestellt. Aber wir müssen das jetzt umsetzen. Wir brauchen das Wissen
um Sachzusammenhänge, und wir brauchen das Wissen um Ursachen und Wirkungen, weil uns das die Kraft gibt, die Wirkungen dessen, was wir tun, zu erkennen. Das ist der Lerneffekt politisch-historischer Bildung.
Insofern erhoffe ich mir von einem solchen Gedenktag vielleicht zu viel, auf der anderen Seite bitte ich aber um Verständnis dafür, wenn ich sage: Wenn wir nicht die Hoffnung und das Ziel haben, mehr zu erreichen, als in dem Antrag steht, dann werden wir nicht einmal das erreichen, was in diesem Antrag steht. Deswegen bin ich schon ein Stück weit von Hoffnung getragen.
Es besteht ein breiter Konsens in diesem Hause, dass der Landtag und die Landesregierung gemeinsam eine Gedenkveranstaltung durchführen sollten. Deswegen bin ich sicher, dass wir diesen Antrag gemeinsam beschließen werden, und ich bin sicher, dass wir daraus etwas Richtiges machen werden. – Herzlichen Dank.