Mark Weinmeister

Sitzungen

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf mit folgender Änderung in dritter Lesung anzunehmen:
In Art. 1 § 1wird die Angabe „22 524 310 600 Euro“ durch die Angabe „23.009.310.600 Euro“ ersetzt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum außerdem, zu den Einzelplänen die Beschlüsse zu fassen, die in der Beschlussempfehlung nachzulesen sind.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 118. Plenarsitzung am 12. Dezember 2006 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann, herzlichen Dank für die Zurverfügungstellung der Beschlussempfehlung.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender weiterer Änderung in dritter Lesung anzunehmen:
In § 1 wird die Angabe „22.670.762.900 c“ durch die Angabe „23.195.433.900 c“ ersetzt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,die in der Anlage zur Beschlussempfehlung beigefügten weiteren Beschlüsse zu fassen. Diese Beschlüsse sind dort aufgeführt.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 116. Plenarsitzung am 22. November 2006 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss je nach Eingang vom Präsidenten überwiesen.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge in seiner Sitzung am 6. Dezember 2006 behandelt und zu den Änderungsanträgen Drucks. 16/6192, 6194, 6196, 6197, 6199, 6203, 6204, 6208, 6211, 6214, 6249, 6257, 6265, 6300, 6343, 6405, 6420 bis 6545, 6548, 6550 bis 6553, 6572 bis 6597 und 6599 bis 16/6623 und zu den Einzelplänen 01 bis 08, 10, 11 und 18 Beschlüsse gefasst.
In seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 hat der Haushaltsausschuss ebenfalls den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge behandelt und zu den aufgeführten Änderungsanträgen sowie zu den Einzelplänen 09, 15 und 17 seine Beschlüsse gefasst.
Sodann hat der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
An dieser Stelle möchte ich mich bei all denen bedanken, die an der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs mitgewirkt haben, besonders bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Landtagskanzlei, die bis tief in die Nacht arbeiten mussten, um dafür zu sorgen, dass unsere Änderungsanträge fristgerecht eingebracht werden konnten.
Außerdem möchte ich mich sowohl bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der anderen Ministerien herzlich bedanken.
Es ist immer ein langer Weg, bis ein Haushalt in der endgültigen Form zur Abstimmung vorliegt.Ich denke,wir als Haushaltsausschuss haben immer eine Freude daran, wenn es ordentlich passiert. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Die Beschlüsse, die der Haushaltsausschuss dem Plenum zu den Einzelplänen zu fassen empfiehlt, können Sie in der Beschlussempfehlung nachlesen. Ich möchte hier nicht jeden Einzelplan vorlesen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 115. Plenarsitzung am 21. November 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6546, wurde dem Haushaltsausschuss am 4. Dezember 2006 vom Präsidenten des Hessischen Landtags überwiesen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2006 eine kursorische Lesung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Ebenfalls in der Sitzung am 6. Dezember 2006 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP den zuvor genannten Beschluss gefasst. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich beziehe mich zuerst auf den Gesetzentwurf für ein Erstes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen.
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in 78. Plenarsitzung am 22. September 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 10. November 2005 beraten und ist einvernehmlich übereingekommen, den Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung zu nehmen, sobald alle Gesetzentwürfe der Fraktion der SPD hierzu vorliegen.
In seiner Sitzung am 9. Februar 2006 hat der Kulturpolitische Ausschuss einvernehmlich beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf und zu den Gesetzentwürfen der Fraktion der SPD für ein Zweites, Drittes und Viertes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen, Drucks. 16/4528, 16/4612 und 16/5074, eine schriftliche Anhörung durchzuführen.
In seiner Sitzung am 6. Juli 2006 hat der Kulturpolitische Ausschuss den Gesetzentwurf beraten und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den zuvor wiedergegebenen Beschluss gefasst.
Das betraf den ersten Gesetzentwurf. Jetzt kommen wir zum zweiten Gesetzentwurf.
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Dieser Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 81. Plenarsitzung am 13. Oktober 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 10. November 2005 beraten und ist einvernehmlich übereingekommen, den Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung zu nehmen, sobald alle Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion hierzu vorliegen.
In seiner Sitzung am 9. Februar 2006 hat der Kulturpolitische Ausschuss einvernehmlich beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf und zu den Gesetzentwürfen der Fraktion der SPD für ein Erstes, Drittes und Viertes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen – die Nummern der Drucksachen hatte ich bereits genannt – eine schriftliche Anhörung durchzuführen.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Juli 2006 beraten und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den zuvor wiedergegebenen Beschluss gefasst.
Die Hälfte haben wir geschafft. Wir kommen damit zu dem Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen.
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Herr Kollege Kahl, es tut mir Leid, Ihnen das mitteilen zu müssen.
Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 83. Plenarsitzung am 22. November 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2006 einvernehmlich beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf und den Gesetzentwürfen der Fraktion der SPD für ein Erstes, Zweites und Viertes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen, Drucks. 16/4356, 16/4528 und 16/5074, eine schriftliche Anhörung durchzuführen.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Juli 2006 beraten und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den zuvor genannten Beschluss gefasst.
Ich komme jetzt zu der Beschlussempfehlung des Kulturpolitischen Ausschusses für ein Viertes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen. Da wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 92. Plenarsitzung am 26. Januar 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2006 einvernehmlich beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf und den Gesetzentwürfen der Fraktion der SPD für ein Erstes, Zweites und Drittes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen – die Nummern der Drucksachen sind Ihnen bereits bekannt – eine schriftliche Anhörung durchzuführen.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Juli 2006 beraten und mit den Stim
men der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den zuvor genannten Beschluss gefasst. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich erstatte Ihnen den Bericht des Haushaltsausschusses, der sich in einer umfangreichen Art und Weise mit dem Haushalt des Jahres 2004 beschäftigt hat.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/1654 in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender weiterer Änderung – die sich daraus ergebende Fassung ist als Anlage der Drucks. 16/1668 beigefügt – in dritter Lesung anzunehmen:
In § 1 wird die Angabe „21.402.558.400 Euro“ durch die Angabe „21.524.189.800 Euro“ ersetzt.
Zu den Änderungsanträgen, die wir am 10.12.2003 beraten haben, verweise ich auf die umfangreiche Anlage zu Drucks. 16/1668; ich will das nicht im Einzelnen hier vortragen, es liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 22. Plenarsitzung am 27. November 2003 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss je nach Eingang vom Präsidenten überwiesen.
In seiner Sitzung am 10. Dezember 2003 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge dazu behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die eben genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor hatte der Haushaltsausschuss den Änderungsantrag Drucks.16/1654 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen. Dies war in der ersten Sitzung des Haushaltsausschusses zur Vorbereitung der dritten Lesung am 10. Dezember 2003.
Der Haushaltsausschuss hat erneut am 16. und 17. Dezember 2003 getagt. Auch in diesen Sitzungen hat der Haushaltsausschuss beschlossen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucks. 16/1668 – Nachtrag –, die Ihnen vorliegt, in dritter Lesung zu empfehlen, und zwar mit folgender weiteren Änderung – die sich daraus ergebende Fassung ist dem Nachtrag als Anlage beigefügt –:
In § 1 wird die Angabe „21.524.189.800 Euro“ durch die Angabe „21.343.013.700 Euro“ ersetzt.
Des Weiteren wurde über die in Drucks. 16/1668– Nachtrag – angegebenen Anträge abgestimmt. Die Ergebnisse sind in dieser Drucksache nachzulesen.
In diesen zusätzlichen Sitzungen am 16.und 17.Dezember 2003 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge hierzu behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Ich denke, an dieser Stelle sollten wir als Mitglieder des Haushaltsausschusses all denen, die an der Erstellung des Haushaltes 2004 mitgewirkt haben, herzlich danken, vor allen Dingen den Mitarbeitern der Landtagskanzlei und den Mitarbeitern der Ministerien, die – besonders wenn ich an das Finanzministerium denke – die Nächte durchgearbeitet haben, damit wir am Dienstagabend und Mittwochmittag noch die aktuellen Zahlen bekommen haben.
An dieser Stelle gilt mein herzlicher Dank allen,die daran mitgearbeitet haben.
Frau Präsidentin, Sie hatten ebenfalls den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz aufgerufen. Auch hierzu möchte ich für den Haushaltsausschuss den Bericht erstatten.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 22. Plenarsitzung am 27. November 2003 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag war dem Haushaltsausschuss am 3. Dezember 2003 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. Dezember 2003 mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag befasst und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP zu der eben genannten Beschlussempfehlung gekommen.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/1479, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt worden.
Das war der Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushalt 2004.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe den Bericht des Haushaltsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2003 (Nachtragshaushaltsgesetz 2003).
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung – die sich daraus ergebende Fassung ist als Anlage Ihren Unterlagen beigefügt – in dritter Lesung anzunehmen:
In Art.1 § 1 wird die Angabe „20.978.830.800 Euro“ durch die Angabe „20.984.180.800 Euro“ ersetzt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, die Ihnen in der Anlage zur Drucks. 16/1667 und dem Nachtrag dazu bekannt gegebenen Änderungen zu beschließen. Zu diesen Änderungen sind wir zum einen in der Sitzung am 10.Dezember und zum anderen gestern,am 16.Dezember – das ist der Nachtrag –, gekommen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 20. Plenarsitzung am 25. November 2003 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen
worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss nach Eingang vom Präsidenten überwiesen.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge in seinen Sitzungen am 10. Dezember und am 16. Dezember 2003 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. – Das war der Bericht des Haushaltsausschusses.