Nicola Beer
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, das Problem ist entstanden, weil bei uns noch der Bedarf nach Absprache bestand, ob die restlichen 15 Minuten Sitzungsdauer ausreichen, um diesen Tagesordnungspunkt abzuhandeln.
Gut, wenn also das Präsidium beschlossen hat, dass wir das jetzt noch behandeln, dann verlese ich die betreffende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 126. Plenarsitzung am 8. März 2007 nach der ersten Lesung zur Beratung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat zu diesem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
In seiner Sitzung am 12. Juni 2007 hat der Ausschuss den Gesetzentwurf unter Einbeziehung der Stellungnahmen aus der Regierungsanhörung und der 13 bei ihm eingegangenen Stellungnahmen beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung formuliert. Zuvor war der mündliche Änderungsantrag der Fraktion der SPD,§ 3 Abs.5 des Gesetzentwurfs zu streichen,mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 118. Plenarsitzung am 12. Dezember 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 beraten und ist einstimmig zu der eben wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf der SPD, Drucks. 16/4352, und den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4395, abzulehnen sowie den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/5545, in der Ihnen mit der Beschlussempfehlung zugegangenen geänderten Fassung anzunehmen.
Die Gesetzentwürfe waren dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen worden und sind dort zwi
schen der ersten und der zweiten Lesung behandelt worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat die eben vorgetragenen Beschlussempfehlungen bei dem Gesetzentwurf der SPD mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der SPD, bei dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei dem Gesetzentwurf von CDU und FDP mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefasst.
Herr Präsident,liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrages 16/4732 sowie der Nrn. 1, 2, 6 und 7 des Änderungsantrages Drucks. 16/4742 – die sich daraus ergebende Fassung ist Ihnen in der Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt worden – in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 84. Plenarsitzung am 23. November 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/4732 wurde dem Ausschuss vom Präsidenten am 30. November 2005, der Änderungsantrag Drucks. 16/4742 am 1. Dezember 2005 überwiesen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 1. Dezember 2005 behandelt. Hier wurde zunächst der Änderungsantrag der FDP, Drucks. 16/4742, wie folgt beschieden. Die Nrn,. 1, 2, 6 und 7 wurden jeweils mit dem Stimmenverhältnis CDU und FDP gegen SPD und GRÜNE angenommen, während die Nrn. 3, 4 und 5 mit dem Stimmenverhältnis CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen FDP abgelehnt wurden.
Anschließend wurde der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4732, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Letztendlich ist in der Abstimmung über das Gesamtgesetz die eben vorgetragene Beschlussempfehlung mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP gefasst worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 48. Plenarsitzung am 6. Oktober 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/2771 war dem Ausschuss direkt vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat zu dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag Drucks. 16/2771 eine schriftliche und am 8. November 2004 eine mündliche Anhörung durchgeführt. Es sind insgesamt
49 Stellungnahmen eingegangen, 22 Institutionen wurden mündlich angehört.
In seiner Sitzung am 11. November 2004 hat der Ausschuss einvernehmlich die Beschlussfassung über den Änderungsantrag Drucks. 16/2771 vertagt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die bereits genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Herr Präsident,liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrag Drucks. 16/2716 – und damit in der aus der Anlage der Drucksache ersichtlichen Fassung; ihnen allen liegt die Drucksache vor – in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 40. Plenarsitzung am 17. Juni 2004 nach der ersten Lesung zur Beratung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat sich in seinen Sitzungen am 1. Juli und am 28. September 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst. Er hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt, zu der 17 Stellungnahmen eingingen.Am 10. September 2004 hat er eine öffentliche mündliche Anhörung mit zehn Anzuhörenden durchgeführt.
In seiner Sitzung am 28. September 2004 ist der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur Beschlussfassung gelangt. Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/2559, wurde mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/2668, wurde von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Nachdem der Änderungsantrag Drucks. 16/2716 mit den Stimmen von CDU und FDP bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden war, hat der Ausschuss mit demselben Stimmenverhältnis den eben wiedergegebenen Beschluss gefasst, also die Empfehlung, dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine lieben Kollegen! Der Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung war dem Ältestenrat in der 12. Plenarsitzung am 16. September nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden, ebenso der Dringliche Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP, diesen Gesetzentwurf betreffend.
Der Ältestenrat hat zunächst über den Dringlichen Antrag beraten. Dort ist dann mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP die Beschlussempfehlung zustande gekommen,dass der Dringliche Antrag abzulehnen ist.
Daraufhin wurde über den vorliegenden überwiesenen Gesetzentwurf beraten und abgestimmt, wobei der Ältestenrat mit den Stimmen der CDU bei Stimmenenthaltung der Fraktion der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP die Beschlussempfehlung abgegeben hat, diesen Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.